Kurzschriftlicher Bericht 48. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 26. September 2002 Inhalt: Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 4) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1523/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend einen 1. Nachtrag zum Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2002. Beilage 1524/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Bericht zur Hochwasserkatastrophe im August 2002. Beilage 1525/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird. Beilage 1526/2002: Initiativantrag betreffend Oberösterreichische Klimastrategie. Beilage 1527/2002: Initiativantrag betreffend Maßnahmenpaket für einen naturnahen Hochwasserschutz. Beilage 1528/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. Oö. KAG-Novelle 2002). Beilage 1529/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung 1996 geändert wird. Geschäftsanträge: Beilage 1520/2002: Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für Umweltangelegenheiten und Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten) betreffend das Landesgesetz über das Inverkehrbringen, die Errichtung und den Betrieb von Heizungsanlagen, sonstigen Gasanlagen sowie von Lagerstätten für brennbare Stoffe (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002). Beilage 1521/2002: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeindeverbändegesetz geändert wird (Oö. Gemeindeverbändegesetz-Novelle 2002). Beilage 1522/2002: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Vereinbarung zwischen den Israelitischen Kultusgemeinden Österreich und den Ländern. Verhandlungsgegenstände: Beilage 1517/2002: Initiativantrag betreffend die Erarbeitung und Umsetzung eines langfristigen Hochwasserschutzplanes für Oberösterreich. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 7) Beilage 1523/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend einen 1. Nachtrag zum Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2002. Berichterstatter: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 7) Beilage 1524/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Bericht zur Hochwasserkatastrophe im August 2002. Berichterstatter: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 7) Beilage 1525/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird. Berichterstatter: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 7) Beilage 1526/2002: Initiativantrag betreffend Oberösterreichische Klimastrategie. Berichterstatter: Abg. Anschober (Seite 8) Beilage 1527/2002: Initiativantrag betreffend Maßnahmenpaket für einen naturnahen Hochwasserschutz. Berichterstatter: Abg. Anschober (Seite 8) Gemeinsame Wechselrede zu den Beilagen 1517 und 1523 bis 1527/2002: Redner/innen: Abg. Dr. Frais (Seite 9) Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 12) Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider (Seite 18) Landesrat Dr. Achatz (Seite 19) Abg. Anschober (Seite 23) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 29) Abg. Eisenriegler (Seite 29) Landesrätin Haubner (Seite 31) Abg. Eidenberger (Seite 34) Abg. Herndl (Seite 36) Abg. Wohlmuth (Seite 37) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 39) Abg. Affenzeller (Seite 42) Landesrat Dr. Aichinger (Seite 45) Abg. Pilsner (Seite 48) Landesrat Fill (Seite 49) Abg. Mag. Strugl (Seite 51) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 53) Abg. Walch (Seite 57) Abg. Eisenriegler (Seite 58) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 59) Mündlicher Geschäftsantrag des Klubomannes Abg. Dr. Frais auf Zuweisung der Beilagen 1517, 1523, 1526 und 1527 an den Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten. (Seite 60) Beilage 1520/2002: Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für Umweltangelegenheiten und Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten) betreffend das Landesgesetz über das Inverkehrbringen, die Errichtung und den Betrieb von Heizungsanlagen, sonstigen Gasanlagen sowie von Lagerstätten für brennbare Stoffe (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002). Berichterstatter: Abg. Ing. Haimbuchner (Seite 61) Redner/innen: Abg. Ing. Haimbuchner (Seite 61) Abg. Eidenberger (Seite 62) Abg. Steinkogler (Seite 63) Landesrätin Haubner (Seite 64) Beilage 1521/2002: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeindeverbändegesetz geändert wird (Oö. Gemeindeverbändegesetz-Novelle 2002). Berichterstatter: Abg. Lindinger (Seite 66) Redner/innen: Abg. Lindinger (Seite 66) Abg. Dr. Watzl (Seite 67) Abg. Eisenriegler (Seite 67) Beilage 1522/2002: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Vereinbarung zwischen den Israelitischen Kultusgemeinden Österreich und den Ländern. Berichterstatterin: Abg. Präsidentin Orthner (Seite 68) Redner/innen: Abg. Präsidentin Orthner (Seite 68) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 70) Abg. Trübswasser (Seite 70) Abg. Moser (Seite 71) Beilage 1528/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. Oö. KAG-Novelle 2002). Berichterstatterin: Landesrätin Dr. Stöger (Seite 72) Redner: Abg. Dr. Entholzer (Seite 72) Abg. Trübswasser (Seite 73) Abg. Dr. Brunmair (Seite 74) Beilage 1529/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung 1996 geändert wird. Berichterstatter: Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 74) Redner: Abg. Hüttmayr (Seite 75) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritter Präsident Mag. Bodingbauer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Dr. Achatz, Ackerl, Dr. Aichinger, Fill, Haubner und Dr. Stöger. Die Mitglieder des Landtags, entschuldigt Abg. Ing. Kroismayr. Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: OrgR Dr. Grabensteiner (Beginn der Sitzung: 10.10 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie sehr herzlich und eröffne die 48. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags. Im Besonderen seien die Mitglieder der Landesregierung, die Damen und Herren Abgeordneten, die anwesenden Bundesräte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie sehr herzlich begrüßt, ebenso wie die Vertreter der Medien. Der Abgeordnete Ing. Kroismayr ist von der heutigen Sitzung wegen Krankheit entschuldigt. Zu Ihrer Information sage ich Ihnen noch, dass die Amtliche Niederschrift über die letzte Sitzung des Landtags in der Zeit vom 27. September bis 11. Oktober in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme aufliegt. Die kurzschriftlichen Berichte über die 46. und 47. Sitzung finden Sie auf Ihren Plätzen vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, sich von den Sitzen zu erheben. Wir wollen gemeinsam des am 16. Juli des heurigen Jahres verstorbenen Landtagsabgeordneten a.D. Adolf Steiner gedenken. Er hat uns verlassen im 73. Lebensjahr nach einem sehr schweren und einem sehr langen Leiden. Adolf Steiner hat die Landespolitik auf vielen Ebenen mitgestaltet. Begonnen hat er seine politische Tätigkeit Anfang der 60er-Jahre als Betriebsrat der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse und als Vorstandsmitglied der Landesfachgruppe der Ärzte und Dentisten Oberösterreichs. Adolf Steiner war Mitglied des Welser Gemeinderates. Hier wurde er 1985 erstmals gewählt. Ein Jahr später, im Jahr 1986 wurde Adolf Steiner Mitglied des Oberösterreichischen Landtags. Er gehörte bis zum Jahr 1991 unserem Landesparlament an. Natürlich war ein besonderer Schwerpunkt seiner politischen Tätigkeit die Gesundheitspolitik, ebenso aber auch die Kulturpolitik, allgemeine innere Angelegenheiten, öffentliche Wohlfahrt. Auch im Kontrollausschuss war Adolf Steiner tätig. Ich bin oft mit ihm zusammengekommen. Er war Kultursprecher der Sozialdemokraten, nicht meiner Partei. Wir haben in sehr sehr vielen Bereichen gute Gespräche gehabt. Ihm war es immer ein besonderes Anliegen, das Miteinander zu pflegen, den Ausgleich zu suchen, Gemeinsames vor das Trennende zu stellen. Adolf Steiner ist am 16. Juli verstorben. Ich bitte Sie, ihn als sehr liebenswürdigen und kompetenten Politiker im Gedächtnis zu bewahren. Ich danke Ihnen. Ich bitte den Herrn Schriftführer, den Eingang bekanntzugeben. Herr Schriftführer, darf ich um den Eingang bitten. Abg. Bernhofer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Einlauf handelt es sich heute um folgende Beilagen: Die Beilage 1513/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Bericht über die Tätigkeit und Gebarung und Gebarung des Oö. Krankenanstaltenfonds für das Geschäftsjahr 2001. Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1523/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend einen 1. Nachtrag zum Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2002, soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1524/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Bericht zur Hochwasserkatastrophe im August 2002, soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1525/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird, soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1526/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten der Grünen im Oö. Landtag Anschober, Eisenriegler und Trübswasser betreffend Oberösterreichische Klimastrategie, soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1527/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten der Grünen im Oö. Landtag Anschober, Eisenriegler und Trübswasser betreffend Maßnahmenpaket für einen naturnahen Hochwasserschutz, soll ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1528/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. Oö. KAG-Novelle 2002), soll ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1529/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung 1996 geändert wird, soll ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1530/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz über die Nachprüfung von Entscheidungen im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Oö. Vergabe-Nachprüfungsgesetz) wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1532/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Tourismus-Gesetz 1990 geändert wird (Oö. Tourismus-Gesetz-Novelle 2002), wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1533/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Veräußerung von 49 % der Anteile an der Oberösterreichischen Boden- und Baustoffprüfstelle GmbH, wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Erste Präsidentin: Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir behandeln jetzt die von ihm angekündigten Dringlichkeitsanträge. Zuerst die Beilage 1523/2002. Es handelt sich hier um die Regierungsvorlage betreffend einen 1. Nachtrag zum Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2002. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich, über den ich abstimmen lasse. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1523/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1524/2002. Es handelt sich hier ebenfalls um eine Regierungsvorlage betreffend den Bericht zur Hochwasserkatastrophe im August 2002. Ein Geschäftsbeschluss des Landtags ist hiezu erforderlich. Ich lasse darüber abstimmen und bitte Sie, wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 1524/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1525/2002. Es handelt sich hier um das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird. Ein Geschäftsbeschluss des Landtags ist notwendig und lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen. Wenn Sie dafür sind, dann bitte ich Sie um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Beilage 1526/2002, die Dringlichkeit zu dieser Beilage. Es handelt sich hier um den Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten der Grünen im Oö. Landtag Anschober, Eisenriegler und Trübswasser betreffend Oberösterreichische Klimastrategie. Ein Geschäftsbeschluss ist notwendig. Ich lasse über ihn abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1526/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 1527/2002. Das ist ein Initiativantrag betreffend ein Maßnahmenpaket für einen naturnahen Hochwasserschutz. Ich lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen und bitte die Mitglieder des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1527/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Der Schriftführer hat auch angekündigt, dass die oberösterreichische Landesregierung im Rahmen ihres Antrages vorschlägt, auch die Beilage 1528/2002 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich hier um das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. Oö. KAG-Novelle 2002). Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, über den ich abstimmen lasse, wobei ich feststelle, dass dieser Beschluss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. Ich bitte also jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1528/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Die oberösterreichische Landesregierung schlägt im Rahmen ihres Antrages auch vor, der Beilage 1529/2002 die Dringlichkeit zu geben. Es handelt sich bei dieser Beilage 1529/2002 um das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung 1996 geändert wird. Ich lasse über den Antrag zur Dringlichkeit abstimmen. Auch dieser Beschluss ist nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen möglich. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 1529/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass nach Hinausgabe der Einladung Sitzungen des gemischten Ausschusses, und zwar des Ausschusses für Umweltangelegenheiten und des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten, des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten und des Ausschusses für Finanzen stattgefunden haben. Dabei wurde beschlossen, dem oö. Landtag das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002, die Oö. Gemeindeverbändegesetz-Novelle 2002 sowie die Vereinbarung zwischen den israelitischen Kultusgemeinden Österreichs und den Ländern zur Beschlussfassung vorzulegen. Wir haben Ihnen diese Ausschussberichte als die Beilagen mit den Nummern 1520/2002, 1521/2002 und 1522/2002 auf Ihren Plätzen aufgelegt. Gemäß den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung sind für die Aufnahme dieser Beilagen Geschäftsbeschlüsse des oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich lasse also über die Behandlung des Geschäftsantrages zum Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 und die Aufnahme in die Tagesordnung abstimmen. Auch hier bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Mitglieder des Landtags, die der Aufnahme der Beilage 1520/2002 in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Das ist einstimmig angenommen. Den Geschäftsantrag zur Oö. Gemeindeverbändegesetz-Novelle 2002 behandeln wir jetzt. Das ist die Beilage mit der Nummer 1521/2002. Auch hier ist die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Aufnahme der Beilage 1521/2002 in die Tagesordnung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Und jetzt bitte ich Sie um die Abstimmung um Aufnahme in die Tagesordnung für den Geschäftsantrag zur Vereinbarung zwischen den israelischen Kultusgemeinden Österreichs und den Ländern. Ich bitte also jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Aufnahme der Beilage 1522/2002 in die Tagesordnung zustimmen, ebenfalls ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Ich teile Ihnen mit, dass seit der letzten Sitzung schriftliche Anfragen eingelangt sind. Sie haben die Fragesteller, den Gegenstand und die Adressaten der Anfrage auf Ihren Plätzen in Form der Abschriften vorliegen. Ebenfalls vorliegen haben Sie die in der Zwischenzeit eingelangten Anfragebeantwortungen. Wir kommen nun zur Tagesordnung meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund eines Beschlusses der Obmännerkonferenz findet über alle Beilagen, die im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe stehen, eine gemeinsame Wechselrede statt. Es sind dies die Beilagen 1517/2002 und 1523/2002 bis 1527/2002. Den Herrn Klubobmann Dr. Karl Frais bitte ich über die Beilage 1517/2002 zu berichten. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wegen des Hochwassers im August dieses Jahres und den erkennbaren klimatischen Veränderungen und den nicht ausschließbaren häufig auftretenden extremen Regenfällen haben wir folgenden Antrag eingebracht: Die oberösterreichische Landesregierung wird von den unterzeichneten Abgeordneten aufgefordert, so schnell wie möglich einen Landesplan für umfassenden Hochwasserschutz in Oberösterreich zu erarbeiten. Dieser Plan hat einen Katalog der Maßnahmen für langfristigen Hochwasserschutz ebenso zu enthalten, wie Kalkulationen zu deren Finanzierung. Über den Fortgang der Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten im Rahmen dieses Planes ist dem oberösterreichischen Landtag in regelmäßiger Folge Bericht zu erstatten. Erste Präsidentin: Danke Herr Klubobmann! Den Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer bitte ich über die Beilagen 1523/2002, 1524/2002 und 1525/2002 gleichzeitig zu berichten. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus, meine Damen und Herren! Die oberösterreichische Landesregierung hat sich natürlich mehrmals mit der Frage des Hochwassers beschäftigt und legt heute dem hohen Haus einen ersten Bericht zur Hochwasserkatastrophe August 2002 vor. Der umfassende Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich werde mich im Rahmen der Wechselrede zum Inhalt des Berichtes entsprechend äußern. Darüber hinaus ist es notwendig, um den Betroffenen rasch und wirksam zu helfen, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein erstes Nachtragsbudget zum Voranschlag des Landes für das Verwaltungsjahr 2002 vorlegen. Ich habe mit allen Fraktionsobmännern diesen Nachtragsvoranschlag abgesprochen, der Ihnen heute vorliegt. Ich möchte nur dazu anmerken, dass aus meiner Sicht damit die Hilfe im heurigen Jahr und auch in den ersten zwei Quartalen des nächsten Jahres abgesichert ist. Die Kreditaktionen, Zuschüsse zu den Kreditaktionen sind so berechnet, auch die Wohnbauförderung, dass die Mittel ausreichen bis Ende des Jahres 2003. Hinsichtlich der Entwicklung des Katastrophenfonds und der Infrastrukturschäden kann heute noch keine endgültige Abschätzung vorgenommen werden, so dass es sein kann, dass wir zur Jahresmitte 2003 nochmals einen Nachtrag, unter dem Titel Hochwasser, vorlegen werden. Die dritte Vorlage ist die Vorlage betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 geändert wird. Auch das hängt unmittelbar mit dem Hochwasser zusammen, denn es soll die Möglichkeit eingeräumt werden, dass den Geschädigten entsprechende Ausnahmen gewährt werden von der Vorschreibung von Landesabgaben. Ich darf Sie bitten, diesen drei Vorlagen Ihre Zustimmung zu geben. Erste Präsidentin: Danke. Ich bitte den Herrn Klubobmann Rudolf Anschober über die Beilagen 1526/2002 und 1527/2002 gleichzeitig zu berichten. Abg. Anschober: Sehr gerne geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben zwei konkrete Initiativanträge für die Umsetzung konkreter und detaillierter Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe mit diesen Beilagen 1526/2002 und 1527/2002 vorgelegt. Die Beilage 1526/2002 beschäftigt sich mit konkreten oberösterreichischen Maßnahmen zur Durchsetzung einer offensiven Klimastrategie, zur Umsetzung eines Maßnahmenplanes zur Emissionssenkung, was die klimaschädigenden Treibhausgase betrifft, zur Erstattung eines jährlichen Berichtes über das Gelingen dieser Umsetzung der Klimastrategie und in Richtung einer Umsetzung der im Juli vom Nationalrat beschlossenen österreichischen nationalen Klimastrategie, für die es ganz konkrete Auflagen für die Bundesländer zur Erfüllung dieser Klimastrategie und zum Erreichen der Kyoto-Ziele gibt. In der Beilage 1527/2002 wird ein Maßnahmenpaket für einen naturnahen Hochwasserschutz beantragt. Und darin schlagen wir konkret ein Maßnahmenpaket vor, mit dem Umweltsünden aus den vergangenen Jahrzehnten möglichst repariert werden, vor allem was den Wasserbau betrifft, mit konkret der Umsetzung eines umfassenden Rückbauprogramms für oberösterreichische Fließgewässer, der Renaturierung, dort wo es räumlich möglich ist, von regulierten Fließgewässern, der Schaffung naturnaher Rückhalteräume und insgesamt dem Erstellen von regional definierten Gesamtkonzepten für Fließgewässer, damit hier ein integrierter ökologisch verträglicher Hochwasserschutz realisiert wird. Mit dem Hauptziel, vor allem die Abflussgeschwindigkeit der Fließgewässer zu reduzieren, denn das war mit eine Hauptursache dieser Hochwasserkatastrophe. Ich ersuche um Diskussion, um Kenntnisnahme dieser beiden Initiativanträge. Erste Präsidentin: Danke Herr Klubobmann. Ich eröffne über alle von den Berichterstattern verlesenen Beilagen die Wechselrede. Als Ersten erteile ich dem Herrn Klubobmann Dr. Karl Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Flutkatastrophe des August 2002 war sicherlich eines der schlimmsten Ereignisse, die Oberösterreich heimgesucht haben. Und deshalb möchte ich diesen Sonderlandtag als Erstes dafür auch verwenden, mich bei allen Rettungsorganisationen, beim Bundesheer, bei allen Freiwilligen außerordentlich herzlich zu bedanken für die großartigen Leistungen, die im Sinne von Solidarität und gemeinsamer Hilfe erbracht worden sind. (Beifall) Ich möchte mich aber auch bei der oberösterreichischen Landesregierung bedanken für das rasche Reagieren, für die entsprechenden Maßnahmen und die Vorlage der 211 Millionen Euro, die heute der Landtag zu beschließen hat. Ich sage das vorweg, um einem Missverständnis vorzubeugen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser heutige Sonderlandtag sollte eines nicht sein, eine kleinliche parteipolitische Auseinandersetzung, ob man etwas so oder so machen sollte. Ich glaube, dass diese Katastrophe, und wenn wir sie auch richtig einordnen in ihrer Größenordnung, nur eines von uns verlangt: Verantwortung als Politiker dieses Landes für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Dieser Aufgabe müssen wir uns gemeinsam geschlossen bewusst sein und die bestmöglichen Schlüsse daraus ziehen. Dann machen wir richtige Politik. Wir haben diesen heutigen Sonderlandtag deshalb auch beantragt, um zwei Dinge klar auseinander zu halten. Der Abschnitt eins war die Hilfe, war die Unterstützung der Menschen in ihrer besonderen Lebenssituation und jetzt beginnt Abschnitt zwei. Und das sage ich mit aller Offenheit, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geschichte hat uns das sehr oft gezeigt. Katastrophen schwinden im Laufe der Zeit und verlieren eigentlich ihre Bedeutung. Ich denke an Tschernobyl, eigentlich hätte es nie mehr eine Atomenergie geben dürfen nach Tschernobyl. Zehn Jahre später war eigentlich sehr vieles verflossen. Und wenn wir einen richtigen Schluss heute ziehen, dann müssen wir den betroffenen Menschen das Gefühl mitgeben, das Signal aussenden, dass wir nicht nur geholfen haben in der akuten Situation, sondern dass wir Vorsorge- und Sicherungsmaßnahmen in Oberösterreich treffen, die bei Eintritt solcher Ereignisse tatsächlich sie um ein wesentlich Besseres schützen, als das in dieser Situation der Fall war. Wenn wir von Wiederaufbau reden, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann muss uns klar sein, dass Wiederaufbau auch bedeutet, Aufgebautes nicht erneut zerstören zu lassen. Wiederaufbau in einer völlig neuen Situation, wo sich klimatische Veränderungen so auswirken, dass wir heuer nicht mehr in der Situation waren, wie es früher der Fall war. Früher waren es die großen Fließsysteme, ob Donau, Traun, Inn oder Salzach, diesmal waren es plötzlich die ganz kleinen Fließgewässer, die die große Katastrophe hervorgerufen haben: Naarn, Rodl, Aist und andere Bäche, die als kleine Rinnsale eigentlich nur wahrgenommen werden, aber die durch diese intensiven Niederschläge in regionalen Bereichen besonders arg zu ganz neuen Überflutungsformen geführt haben. Wir brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und da sollte auch dieser zu schaffende Unterausschuss klar und deutlich in der Richtung gesehen werden, ein gemeinsames Vorgehen für die Menschen und zu deren Schutz in diesem Land. Ich möchte es nicht mehr erleben, dass man draußen bei den Menschen steht um zu sagen, jawohl wir sind ja bereit zu investieren. Aber beim nächsten Regenguss zittern die Menschen und sagen: Kommt schon wieder die nächste Katastrophe? Wie sind wir abgesichert? Dieses Bild, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese traumatischen Zustände, die jeder Betroffene in sich noch mitführt, die sollen wir abbauen. Und den Menschen das Gefühl von hier im Landtag aus auch mitgeben, dass hier alles unternommen wird, dass sie wieder ruhig schlafen können, dass wir den bestmöglichen Schutz für sie einrichten. Und wir glauben deshalb mit einem Landesplan für Hochwasserschutz einen gemeinsamen gesamtheitlichen Ansatz zu finden. Wir glauben, dass die Betriebe, dass die Bevölkerung, aber auch die Infrastruktur entsprechend abzusichern sind. Wir glauben auch, dass es nicht mehr passieren sollte, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es nur irgendwie möglich ist, dass beispielsweise Autobahnen, Eisenbahnen nicht nur repariert werden dürfen, sondern wir müssen trachten, dass Infrastruktureinrichtungen auch tastsächlich gesichert sind. Überlegen Sie einmal was es bedeutet, wenn eine Autobahn überflutet ist und ein Herzinfarktpatient kann mit der Rettung nicht ins Krankenhaus geführt werden! Überlegen Sie bitte was es bedeutet, wenn bei einem Zug beispielsweise Gleiskörper unterschwemmt sind und ein größeres Unglück passiert! Also unsere Vorsorgemaßnahmen haben weiter zu gehen, haben zu beachten, wie diese Einrichtungen auch geschützt werden können. (Beifall) Unser zweites wichtiges Anliegen war die Einsetzung eines ständigen Unterausschusses. Ich bedanke mich für das Verständnis bei meinen Kollegen, dass wir ausgehend von einem ständigen Ausschuss zu einem ständigen Unterausschuss gekommen sind. Das war nämlich nicht die Frage. Wichtig war mir dabei, dass nichts in Vergessenheit gerät, dass wir dann, wenn es unter Umständen auch schwieriger wird, wenn man über das Geld redet, dass wir dann sagen: das ist wichtig. Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir vom Wiederaufbau reden, auch neue Prioritäten in diesem Land zu setzen. Wir können nicht so weiter tun und sagen das ist alles egal. Und wir werden vor allem eines in den Verhandlungen mit dem Bund auch klipp und klar sagen müssen, auch der Bund ist für grenzüberschreitende Maßnahmen und für Maßnahmen auch bei uns selbstverständlich finanziell zuständig. Und bei diesen Fragen wird auch der Bund seine Prioritäten neu ordnen und setzen müssen. Denn eines ist klar: Auch das ist ein verfassungsrechtlicher Schutz, dass wir unsere Menschen schützen und auch auf das, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir selbstverständlich Rücksicht zu nehmen haben! Ein dritter wesentlicher Punkt in unseren Überlegungen, und das hat sich in der Praxis herausgestellt, ist einfach die Verbesserung, über die Analysen hinaus, unserer Vorwarn- und Prognosesysteme, aber auch die der Koordination und der Kompetenzen. Es muss einfach auf Knopfdruck klar sein, wer wofür zuständig ist, wer im Grund letztendlich die Entscheidung zu treffen hat. Und hier glauben wir, dass manches aus der Analyse gemeinsam aufgearbeitet werden sollte. Beim gemeinsamen Ansatz, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir praktische Anleihe auch an anderen Ländern nehmen. Ich habe heute schon darüber gesprochen, wie in Amerika beispielsweise Computersimulationen und ähnliches in Vorbereitung, in Erwartung von Androhungen und als Prognoseentwicklungen dargestellt werden. Wir werden auch die Niederschlagsformen, die Fließgewässer in einer anderen Form uns betrachten müssen. Wir werden eben diese Simulationen brauchen. Wir wissen nicht, wo die Niederschläge fallen. Und wenn es dieses Mal umgekehrt war, nicht von der Donau ist die Gefährdung gekommen, sondern von der Aist, so kann sie unter Umständen woanders auch von einer anderen Seite kommen. Wir müssen gewappnet sein, egal von wo das Wasser kommt. Ein vierter Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Anliegen der Sozialdemokraten, diese Frage ressortübergreifend zu bearbeiten. Es muss uns einfach in diesem Punkt der Sprung über manch Fraktionelles gelingen, damit die Koordination in der Vorgangsweise - trotz Erarbeitung in Spezialarbeitskreisen - zur Zusammenführung, zur Abstimmung und letztendlich zu einem gemeinsamen Ergebnis und zu den richtigen Umsetzungsschlüssen führt. Ein wichtiger Punkt ist uns die Frage der Finanzierung. Und diese Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte nicht irgendwo dann verlaufen oder versanden, sondern wir fordern dafür, und werden uns dafür einsetzen, einen gemeinsamen Topf, um diese Vorsorgemaßnahmen, wie wir den EU-Topf haben, wie wir den Zukunftsfonds haben, um aus einem solchen Topf heraus die wichtigsten Maßnahmen, diese Vorsorgemaßnahmen auf Landesebene zu finanzieren. Ich habe bereits angesprochen die Vereinbarung mit der Bundesregierung, und das wird ein ganz wesentliches Anliegen sein. Wir werden diese Aufgabe als eine österreichische sehen müssen. Da werden andere Bundesländer ein anderes Mal betroffen sein, jetzt sind Oberösterreich und Niederösterreich eindeutig die Hauptbetroffenen und werden solche Vereinbarungen mit dem Bund abzuschließen haben. Ich glaube es ist wichtig, und ich werde mich im Ausschuss darum bemühen, alle Rettungsorganisationen in die gesamten Entwicklungen der Vorsorge mit einzubeziehen. Ich denke, dass es notwendig ist, dass Rettung, dass Feuerwehren und so weiter und das Bundesheer in der Entwicklungsphase bereits dabei sind, um im Umsetzungsfall auch zu wissen, wie etwas abläuft und nicht mehr lange dann vielleicht gewisse Checklisten studieren müssen, sondern es eigentlich in Fleisch und Blut übergegangen ist, wie etwas abzuwickeln ist. Ein letzter Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist selbstverständlich: Es sind die Kyoto-Ziele zu erreichen. Es kann aber dabei nur um einen Beitrag von unserer Seite gehen, und wir werden uns deshalb um andere Vorsorgemaßnahmen auch bemühen müssen. Aber es ist grundlegend notwendig, diese Kyoto-Ziele so rasch als möglich zu erreichen. Von diesem generellen Prinzip ausgehend und nicht in der Erkenntnis, das Wetter ändert sich halt, wir werden darauf reagieren müssen, müssen wir auch die Grundlagen dafür so gut es geht und soweit wir im Rahmen von Oberösterreich und Österreich die Möglichkeiten haben schaffen und unsere Hausaufgaben in diese Richtung erfüllen. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass diese heutige Sondersitzung den Menschen draußen das richtige Signal geben soll, nach der ersten Hilfe, die glaube ich sehr positiv war, auch den Menschen zu sagen, ihr braucht eure Häuser nicht verunsichert herrichten, ihr werdet nicht falsch investieren, weil vielleicht in einem Jahr alles wieder kaputt ist. Ihr werdet im Grund nach Abstimmung mit der Raumordnung nicht planlos unter Umständen Häuser aufgeben müssen, sondern es ist möglich dort zu bleiben, wo es nicht Verkaufsnotwendigkeiten oder Absiedlungsnotwendigkeiten gibt. Ihr braucht auch nicht in Panikverkäufe und in Spekulationshände abzugleiten. Denn auch diesen Zustand haben wir bereits erreicht, dass manche in ihrer Panik Häuser um Minimalbeträge verkaufen und dann erst recht vor einer Katastrophe stehen. Wir als Politiker haben die Aufgabe, den Menschen Sicherheit zu geben, und von dem Landtag heute aus soll das vermittelt werden. Das war Ziel und Zweck, das heute auszudrücken und mit der Einrichtung eines Sonderausschusses die Kontinuität auch über Wahlen hinweg sicher zu stellen, dass wir die richtigen Maßnahmen am richtigen Punkt machen. Wir haben uns deshalb auch nicht so weit vorgewagt, um so zu sagen, was wo notwendig ist. Man könnte über Retentionsbecken, man könnte über Staubecken, über sonstige Möglichkeiten der Renaturierung und so weiter alles heute auch schon diskutieren. Wir waren der Meinung, lassen wir die Experten darüber, sie mögen uns die bestmöglichen Vorschläge dafür machen im Zusammenwirken zwischen landeseigenen und externen Experten. Und das wollen wir uns in der Zusammenschau anschauen, damit wir nicht nur eine Reparatur machen, sondern tatsächlich zu einer Sanierung im Sinne von langfristiger, nachhaltiger Sicherheit kommen. Ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie meine Worte in dem Sinne mitnehmen, dass wir überparteilich im Interesse der oberösterreichischen Verantwortung in diese weitere Arbeit heute im Landtag und in die Ausschussrunde eintreten können. Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich erteile dem Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer das Wort. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus, meine Damen und Herren! Die Hochwasserkatastrophe vom August dieses Jahres war wohl nach dem Zweiten Weltkrieg die absolut größte Katastrophe, die unser Land heimgesucht hat, war die größte Katastrophe, die vollkommen unangekündigt in diesem Ausmaß Oberösterreich und die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher getroffen hat. Das Besondere an dieser Katastrophe waren drei Dinge: Erstens, das Ausmaß und die Größenordnung. Unser Land hat ja in manchen Landesteilen gelernt, mit dem Hochwasser zu leben. Aber ein Hochwasser diesen Ausmaßes, das die Pegelstände des Jahres 1991 deutlich überschritten hat an allen zentralen Hochwasserorten, wurde natürlich von niemandem vermutet. Der zweite Punkt: Es war eine meteorologische Sondersituation, die sich nur kurzfristig angekündigt hat und die auch denen, die vorkehrende Maßnahmen zu setzen haben, wenig Zeit gegeben hat. Und drittens: Diese Katastrophe ist an Orten gekommen, wo man sie nicht vermutet hat, wo harmlose Gerinne in den vergangenen Jahren den Anrainern kaum oder keine Probleme gemacht haben, die zu Sturzbächen und Fluten geführt haben in einem nicht erahnbaren Ausmaß. Ich erinnere daran, dass sowohl in Schärding, in Linz, in Wels, in Steyr, in Mauthausen und in Grein die Pegelstände des Jahres 1991, des letzten großen Hochwassers, deutlich überschritten wurden. Wir müssen heute bedauernd feststellen, dass die schwere Katastrophe in Oberösterreich auch drei Todesopfer gefordert hat, derer wir gedenken. Ich möchte aber auch feststellen, dass es erfreulicherweise auch in der Landespolitik sofort einen breiten Konsens gegeben hat, dass dem Wiederaufbau des Landes absolute Priorität zukommen muss, und die Vorlage des heutigen Hochwasserbudgets ist der Beweis dafür, dass es nicht bei Worten bleibt, sondern dass den Worten sehr schnell auch die Taten gefolgt sind. Ich erinnere zurück an das Ereignis. Ich habe am 12. August 2002 nach Beratung im Landeskrisenstab die Alarmstufe zwei, die höchste Alarmstufe für Oberösterreich ausgerufen und damit das Landesgebiet zum Krisengebiet ernannt. Wir haben umgehend alle uns möglichen Schritte gesetzt auf der nationalen Ebene, auf der Landesebene bis hin zur Aktivierung der Europäischen Union, die mittlerweile überraschenderweise auch positiv reagiert hat und Mittel zur Verfügung stellen wird. Eine Zusage von Präsident Romano Prodi ist auf Grund meines Schreibens eingelangt. Wir haben sofort dafür vorgesorgt, dass die budgetären Mittel, die für die Hilfe notwendig sind, umgehend zur Verfügung gestanden sind durch innere Budgetanleihen und finanztechnische Schritte, die möglich sind nach der Voranschlagsverordnung, sodass den Bürgern sofort geholfen werden konnte. Wir haben am 14. August eine Landesregierungssitzung abgehalten, nachdem erste Abschätzungen der Katastrophe vorzunehmen waren und zu diesem Zeitpunkt es auch möglich war, diese Abschätzungen zu machen. Wir haben uns auch politisch jeder Geschäftigkeit enthalten, sondern waren draußen bei den Menschen, um ihnen Hoffnung zu geben. Am 16. August konnten wir dann die Alarmstufe zwei aufheben. Am 19. August hat die entscheidende Sitzung der Landeshauptleute mit der Bundesregierung stattgefunden, wo das gesamte Fördergebäude bereits gestanden ist. Am 29. August haben wir die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden bereits im Detail informieren können. Und am 3. September sind bereits die ersten Gelder geflossen, vom Land zu den Betroffenen, zu den Geschädigten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass ich heute sagen kann, von kleinen Fehlern abgesehen, die es immer geben wird, wenn Menschen am Werk sind, es war geradezu ein Wunder, dass bei den Umständen, die diese Katastrophe begleitet haben, dass unter diesen Umständen wirklich das Management auf der Landesebene und auch auf der Ebene der Bezirke und der Gemeinden exzellent funktioniert hat. (Beifall) Natürlich wissen wir heute, dass es da und dort Alarmierungsprobleme, Abstimmungsprobleme gegeben hat, dass jemand zu spät informiert wurde. Meine Damen und Herren, das werden wir bei bester Koordinierung aller Maßnahmen bei einer Katastrophe diesen Ausmaßes immer haben. Aber wir werden auch alles tun, um aus den Erkenntnissen dieser Katastrophe die nötigen Lehren zu ziehen und uns vorzubereiten, sollte uns, was Gott verhüten möge, wieder so eine Katastrophe treffen, damit die Fehler, die passiert sind, auch wenn sie nur kleine Fehler waren, nicht mehr passieren. Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen abgehend vom Bericht, der Ihnen vorliegt, die neuesten Zahlen mitteilen von heute Früh. Heute am Morgen waren 19.088 Anträge beim Katastrophenfonds eingelangt. Es ist schwer abschätzbar, wie der Fluss weitergeht, aber ich glaube, dass die Zahl der Anträge sich irgendwo zwischen 22.000 und 25.000 einpendeln wird. Von den 19.088 waren 17.094 heute um acht Uhr mittels Akontierung bereits erledigt, also deutlich über 80 Prozent, und 60 Millionen Euro, knapp eine Milliarde Schilling, sind an Akontierungsmitteln bereits bei den Betroffenen draußen. Meine Damen und Herren! In der ersten Stunde der Katastrophe waren es vor allem die freiwilligen Helfer, die Unsagbares geleistet haben. Die Freiwillige Feuerwehr hat insgesamt, wenn man alle Feuerwehreinsatzkräfte zusammen zählt, die im Einsatz gestanden sind, 58.500 Mann gestellt, die 877.500 freiwillige Stunden geleistet haben, und die Zahl wird noch höher, weil noch nicht von jeder Wehr der Endbericht eingelangt ist. Das Rote Kreuz hat 211.386 Stunden in verschiedenster Form durch 4.314 Rot-Kreuz-Leute geleistet hin bis zur psychologischen Betreuung der Opfer. Die Rot-Kreuz-Hotline hat alleine von Hilfesuchenden 6.673 Gespräche bis zum heutigen Tag entgegengenommen. 4.763 Bundesheersoldaten waren in Oberösterreich in sieben Assistenzkommanden und 13 Einheiten im Einsatz. Und von der Exekutive sind 1.102 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Tagen im Einsatz gestanden, insbesondere auch von der Einsatzeinheit Cobra. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte all diesen Helferinnen und Helfern und dazu den tausenden und abertausenden privaten Helfern ein ganz herzliches Dankeschön für ihre großartigen Einsatz sagen. (Beifall) Ohne diese Helferinnen und Helfer wäre die Katastrophe zum Chaos geworden und sie wäre nicht bewältigbar gewesen, das muss man heute sagen. Und, meine Damen und Herren, wenn Sie nur sehr gering mit 200 Schilling die Arbeitsstunde eines Helfers ansetzen und nur die offiziell geleisteten Stunden von Feuerwehr, Rotem Kreuz und Soldaten nehmen, nicht die private Hilfe, so sind es 20 Millionen Euro, die in diesen wenigen Tagen an Wert oder an Kosten der öffentlichen Hand erspart wurden durch diesen Einsatz. Ich möchte auch die vielen privaten Helfer erwähnen. Es war beeindruckend, ich bin in Mitterkirchen gestanden, neben mir ist ein Auto stehen geblieben, eine Frau ist ausgestiegen mit Schaufel und Krampen und hat gesagt, Herr Landeshauptmann, wissen Sie, wer da die Einsatzleitung hat, ich bin vom Salzkammergut, ich habe mir gedacht, ich fahre einfach hin und helfe. In solchen Stunden ist man stolz, ein Oberösterreicher zu sein. (Beifall) Meine Damen und Herren! Ich möchte mich auch bei denen bedanken, die auf der Ortsebene, in der Region diese Einsätze koordiniert haben und ich möchte nicht nur dafür danken, dass sie gearbeitet haben, dass sie geholfen haben, dass sie rasch an den Aufräumarbeiten mitgewirkt haben, ich möchte mich vor allem dafür bedanken, dass sie den Menschen in den betroffenen Gebieten ein Zeichen der Hoffnung gegeben haben. Es war von ganz entscheidender Bedeutung, dass diese Hilfe sofort eingesetzt hat, weil Menschen, denen die Verzweiflung im Gesicht gestanden ist, halt gesehen haben, wir sind nicht alleine gelassen, da kommen Leute, die helfen uns, die stehen zu uns, die helfen uns bei der Bewältigung dieser großen Katastrophe, die lassen uns nicht im Stich. Und das war auch ganz, ganz entscheidend von all den Helfern, dass dieses Signal an die Betroffenen ausgegangen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Schadensabschätzung ist uns heute endgültig noch nicht möglich. Und ich wage zu behaupten, dass wir wahrscheinlich nie den endgültigen Schaden wissen werden auf Grund des Umwegschadens, der entsteht im wirtschaftlichen Bereich, im touristischen Bereich und so weiter. Nicht zuletzt auch deswegen, weil ich schon sehr vielen Landsleuten begegnet bin, die gesagt haben, Herr Landeshauptmann, mich hat es auch erwischt, aber weit nicht so arg wie diejenigen, die ich im Fernsehen gesehen habe, wegen meiner 3.000 oder 5.000 Euro habe ich gar keinen Antrag abgegeben. Auch diesen Landsleuten möchte ich Dank und Hochachtung in dieser Stunde zollen. (Beifall) Meine Damen und Herren! Wir schätzen den Schaden, der an der Infrastruktur in Oberösterreich geschehen ist, an Bundes-, Landes- und Gemeindeeigentum oder an Eigentum dritter, sprich Vereine und Organisationen, zur Stunde etwa inklusive der Schutzwasserbauten mit 270 Millionen Euro. Wir schätzen die privaten Schäden, die reinen Sachschäden zur Stunde auf 350 Millionen Euro, die betrieblichen Schäden etwa auf 320 Millionen Euro, die landwirtschaftlichen Schäden nur an den landwirtschaftlichen Kulturen, nicht Gebäuden, auf 11 Millionen Euro und an den Forststraßen auf 6,5 Millionen Euro. Es sind beachtliche Summen. Eine Hochrechnung, wie hoch der Sachschaden, der reine Sachschaden sein wird, ist schwer zu machen, aber ich glaube, er wird irgendwo zwischen einer Milliarde und 1,5 Milliarden Euro zu liegen kommen. Natürlich kommen dann Dinge dazu wie die Nachbeschaffung bei der Feuerwehr, zum Teil auch beim Roten Kreuz, wie Umwegschäden, die man nie genau erfassen wird. Ich habe eine Reihe von Wirten schon bei mir vorsprechen gehabt, die entlang der landesweiten Radwege ihre Beherbergungsbetriebe haben und die natürlich wochenlang kein Geschäft gemacht haben. Natürlich gibt es Gebiete, die nicht erreichbar waren, natürlich gibt es Betriebe, die monatelang nicht erzeugen können, ja da kann es auch Langzeitfolgen geben, indem Kunden nicht bedient werden konnten und die Kunden dann womöglich auf Dauer zu anderen Firmen abwandern. All das muss man ins Kalkül mit einziehen, wenn man vom Gesamtschaden spricht. Wie sehr diese Katastrophe die Oberösterreicher betroffen hat, nämlich auch persönlich berührt hat, zeigt, dass wir im August 1,2 Millionen Zugriffe auf die Homepage des Landes gehabt haben zum Thema Hochwasser und dass 30.000 Mal das Formular des Katastrophenfonds heruntergeladen wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man bedenkt, dass wir Gesamtzugriffe im August in der Regel von 350.000 bis 400.000 haben, und im heurigen August 1,2 Millionen, dann können Sie sich vorstellen, dass es ein Informationsbedürfnis und eine Betroffenheit in der Bevölkerung gegeben hat. Wir haben dann sehr schnell in der Landesregierung die verschiedenen Hilfspakete geschnürt, auf die ich nicht näher eingehe, weil ich annehme, dass die Fachreferenten darauf eingehen werden. Ganz spezielle Hilfspakete für Private, für Wohnhausbesitzer, für Bauern, für die Betriebe und Unternehmungen, aber natürlich auch für Vereine, Organisationen und Gemeinden. Wir haben sehr rasch uns auch um die anderen Themen angenommen. Etwa, im Weg der TKV um die Entsorgung verdorbener Lebensmittel und verendeter Tiere, im Weg über das Ressort vom Kollegen Achatz, was die Trinkwasserproben angelangt hat, im Weg über das Umweltressort mit der Sonderaktion zur Sperrmüllentsorgung. Es war ein vernetztes Zusammenarbeiten aller Abteilungen und Referate des Landes, um die Sofortmaßnahmen zu bewältigen, die zu setzen waren, damit die Aufräumarbeiten ungehindert und rasch vollzogen werden konnten, und auf der anderen Seite die Betroffenen in existenziellen Fragen, wie in der Frage der Genießbarkeit des Trinkwassers, möglichst rasch und umgehend eine verlässliche Antwort hatten. Ich glaube, dass auch dieses Zusammenwirken gut gelungen ist, und möchte mich bei allen Mitgliedern der Landesregierung, bei allen Abteilungsleitern und bei allen Mitarbeitern in der Landesregierung dafür herzlich bedanken. (Beifall) Und, meine Damen und Herren! Es hat sofort auch die Flut der Hilfe, auch der finanziellen Hilfe eingesetzt. Bis zum heutigen Tag sind rund 10,5 Millionen Euro alleine auf das Landeshilfskonto gespendet worden. Dieses Landeshilfskonto wird nicht vermischt mit dem Katastrophenfonds, sondern der Katastrophenfonds wird die allerbetroffensten Fälle, wo auch die soziale Situation eine schwierige und eine sensible ist, in Listen festhalten und für diese besonderen Fälle werden diese Zusatzmittel Verwendung finden. Die Sachspenden, die in diesen 10,5 Millionen Euro enthalten sind, wurden dem Roten Kreuz überantwortet, zur Sammlung und zur Verteilung. Ich bedanke mich dafür, dass das vorbildlich gemacht wurde. Die Spendenaktion läuft noch bis 15. Oktober, denn es wird zum Abschluss am 12. Oktober eine große offizielle Benefizveranstaltung des Linzer Brucknerorchesters unter Dennis Russell Davies geben, die Aufführung der 7. Symphonie von Bruckner im Linzer Maria Empfängnis Dom, wo wir die gesamte Bevölkerung nochmals einladen zu spenden, das Konzert zu besuchen. Ich darf hier mich bedanken bei allen Musikerinnen und Musikern und auch bei Dennis Russell Davies, die weder einen Cent Spesenabgeltung noch Gage verlangen, sondern sich in den Dienst dieser Sache stellen. (Beifall) Meine Damen und Herren! Die Aufräumarbeiten haben funktioniert, große Aufgaben liegen vor uns bei der Säuberung der Wälder, der Auen, der Fluren. Wir haben unter dem Motto "Oberösterreich hält zusammen, Oberösterreich räumt zusammen" für den 26. Oktober zu einem großen Landschaftssäuberungstag im Einvernehmen und mit den Gemeinden aufgerufen und haben wieder die Zusage erhalten vom Bundesheer, Feuerwehr und Rotem Kreuz, dass sie ihre Arbeitstruppen stellen werden, damit wir dort, die Bürgermeister kommen laufend zu mir, die betroffenen, dass wir dort massiv helfen können, wo große Gebiete noch zu säubern sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich aber auch auf die grundsätzliche Frage, die sich natürlich nach so einer Katastrophe stellt, noch kurz eingehen. Die grundsätzliche Frage, was kann man tun, um solche Katastrophen zu verhindern, wie kann man besser vorsorgen, damit solche Katastrophen nicht dieses Ausmaß erreichen, was ist zu verbessern. Die Landesregierung hat sich in ihrer letzten Sitzung sehr konsequent und genau dieser Frage gestellt, der Frage nach den Ursachen und den Auswirkungen, der Frage nach der Analyse aber auch einer sinnvollen Erarbeitung von Maßnahmen. Nachdem die ersten Aufräumarbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, die finanzielle Entschädigung auf guten Schienen steht, beginnt jetzt die Arbeit mit der Analyse der Katastrophe und der Entwicklung von Schutzszenarien, denn es muss meines Erachtens alles getan werden, was im Sinne eines vorkehrenden Hochwasserschutzes im umfassendsten Sinn irgendwie möglich ist. Wir haben daher zur Sitzung der Landeregierung auch den Landesfeuerwehrkommandanten, den Militärkommandanten und den Präsidenten des Roten Kreuzes als Fachexperten beigezogen. Und wir haben fünf Expertengruppen unter der Verantwortung der Landesregierung eingerichtet. Die Expertengruppe 1 unter Landesrat Walter Aichinger befasst sich mit dem Katastrophenmanagement. Auch wenn die Pläne funktioniert haben, es soll alles genau überprüft werden, was im Ablauf des Katastrophenmanagements noch verbesserbar ist. Eine zweite Gruppe haben wir eingerichtet unter der Leitung von Landesrat Achatz, die sich mit der Absiedelungsproblematik in Oberösterreich befasst, wo auch die Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl und Haider, sowie Landesrat Fill mitarbeiten und bereits im Oktober ein Endergebnis liefern werden. Eine dritte große Arbeitsgruppe haben wir eingerichtet zum Thema Wasserbau und Schutzwasserbau unter der Leitung von Dr. Achatz. Hier geht es vor allem darum, die Erkenntnisse dieses Hochwassers in die Planung des Machlanddammes einzubeziehen, Modellrechnungen für Schutzwasserbauten, etwa für das Eferdinger Becken anzustellen, die Wehrordnungen der Kraftwerke zu prüfen. Hier wird es auch eine behördliche Überprüfung geben müssen, weil es heftige Kritik der Bevölkerung gibt, und weil wir dieser Kritik korrekt nachgehen wollen, sie nicht einfach bestätigen wollen, aber sie auch nicht beiseite schieben wollen, sondern korrekt dieser Kritik nachgehen. Es wird die Aufgabe dieser Arbeitsgruppe sein, sich mit den Dämmen und Deichen und Dämmen vor den Deichen zu beschäftigen, mit den Retentionsbecken, mit der Wildbach- und Lawinenverbauung, und auch mit der Frage, wo können wir einen lokalen Hochwasserschutz in Oberösterreich realisieren, der auch tatsächlich das Wort Schutz verdient. Die vierte Arbeitsgruppe heißt Raumordnung unter der Leitung von Landesrat Fill, auch hier sind alle zuständigen Abteilungen vertreten, um festzuhalten, wo müssen wir raumordnungsmäßig, Flächenwidmungspläne, örtliche Entwicklungskonzepte auf Grund dieser Hochwasserkatastrophe ändern, damit mögliche Verbauungen verhindert werden. Ich habe es schon einmal gesagt, mir war wirklich nicht gut dabei, als wir mit der Zille, Kollege Ackerl, Kollege Hiesl waren mit dabei, in Saxen in Eitzendorf gefahren sind, und wir haben Rohbauten im tiefen Hochwasser stehen gesehen. Hier müssen wir uns überlegen, was Verbauungspläne und was örtliche Entwicklungskonzepte zu leisten imstande sind, damit solche Entwicklungen hintan gehalten werden. Und eine fünfte Arbeitsgruppe wird sich mit den Themen Umwelt und Baurecht beschäftigen unter der Leitung von Hiesl und Landesrätin Haubner. Da geht es um die Klimaschutzproblematik, da geht es um die Frage der Öltanks, da geht es um die Frage vorkehrender baurechtlicher Vorsorgen für solche Anlässe. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen es uns nicht leicht machen, wir wollen nicht einfach nach dieser riesigen Katastrophe zur Tagesordnung übergehen. Wir haben mit dieser Form der Bearbeitungsstruktur dafür vorgesorgt, dass bis 31. März 2003, das ist der Termin für alle Arbeitsgruppen zur Ablieferung der Arbeitsprogramme, ein Papier vorliegt und die Landesregierung dann gemeinsam mit dem Landtag, der heute einen Ausschuss einsetzen wird, weitere Schritte und Maßnahmen entwickeln kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nochmals herzlichen Dank allen Helfern, allen Organisationen. Ich möchte hier namentlich noch den Herrn Militärkommandanten, Divisionär Raffetseder, den Landesfeuerwehrkommandanten Huber, den Präsidenten des Roten Kreuzes nennen, weil sie in der Krisenstabsleitung meine engsten Mitarbeiter gemeinsam mit Landesrat Dr. Aichinger gewesen sind, die ganz konsequent dieses Management in diesen Tagen betrieben haben. Ich bedanke mich aber auch bei den Mitarbeitern der Öffentlichkeit, der Gemeinden, vor allem des Landes Oberösterreich, bei den Straßenmeistereien, bei den Gewässerbezirken, bei allen Einheiten, insbesondere bei den Bezirkshauptmannschaften, die in diesen Tagen rund um die Uhr im Einsatz gestanden sind. Und ich bedanke mich ganz besonders bei meinen Mitarbeitern im Katastrophenfonds unter der Leitung von Herrn Hofrat Rechberger, der an der Sitzung als Zuhörer ja teilnimmt. (Beifall) Meine Damen und Herren! Hier wird fast Unmenschliches geleistet, sieben Tage in der Woche gearbeitet, damit ein Antrag, der hereinkommt, innerhalb kürzester Zeit wieder hinausgeht, und zwar positiv erledigt. Lassen Sie mich schließen, indem ich Ihnen einen kurzen Brief zur Verlesung bringe, der in diesen Tagen an mich geschrieben wurde von einem Unternehmer bzw. einer Unternehmerfamilie. Er schreibt: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Als junger Unternehmer, der eigentlich nicht so schnell zur Feder greift, ist es mir heute ein Anliegen, Ihnen, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, und Ihrem Team ein herzliches Danke zu schreiben. Als uns am 12. August die Flut überraschte und in weniger als einer Stunde das gesamte Untergeschoss unseres Unternehmens geflutet war, ahnte ich nicht das Schadensausmaß, das sich nach dem Auspumpen zeigte. Die gesamte Logistik, Vorräte, Halbfertig- und Fertigware waren mit einem Schlag unbrauchbar. Werbemittel, Dekorationsmaterial, Drucksorten und die gesamte Registratur verschlammt, unleserlich geworden. Der Schaden rund 5 Millionen Euro in unserem Unternehmen. Mehr als 250 Helfer waren im Einsatz, die Verwüstungen zu beseitigen, das mühsam gesetzte Pflänzchen der Neuorientierung des Aufschwungs unseres Betriebes buchstäblich im Wasser ertrunken. Die Sorgen, die Gedanken, wie geht es weiter, geht es überhaupt weiter, setzten sich im Kopf fest. Dann die ersten Meldungen über rasche Hilfe. Hilfe auch für Unternehmen. Als Erstes habe ich das abgetan als Sonntagsreden. Dass es keine Sonntagsreden waren, ist Anlass dieses Briefes. Die Ansprechpartner beim Land wurden publiziert und ein Gesprächstermin kam überraschend rasch zustande. Vor diesem Gesprächstermin dachte ich noch, wenn ich die Belege vorlegen soll, woher ich sie nehmen soll, dann die große Überraschung. Der von Ihnen mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter, Herr Hofrat Dipl.-Ing. Haderer erwies sich nicht nur als ein verständnisvoller Gesprächspartner, er schuf sich kompetent und rasch einen guten Überblick, ein Beamter mit unternehmerischem Denken, Herz und Sachverstand, nach einer Stunde stand fest, Hilfe schon innerhalb einer Woche. Durch diese rasche Hilfe konnten wir begonnene Projekte abwickeln, unsere Lieferzusagen einhalten und die schon vor dem Hochwasser lancierten Aufträge verbindlich unseren Kunden bestätigen. Und die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter, immerhin 140, als gesichert erklären. Ja, wir werden in der nächsten Zeit noch 10 bis 15 neue Mitarbeiter dazu aufnehmen. Durch diese rasche Hilfe gaben Sie uns und unseren Mitarbeitern Zuversicht, die Kraft zum Weiterarbeiten. Wir hoffen durch unseren weiteren persönlichen Einsatz ein wenig der Hilfe zurückgeben und positiv zur Situation auf dem Arbeitsmarkt in Oberösterreich beitragen zu können. Nochmals ein aufrichtiges und herzliches vergelt´s Gott. Meine Damen und Herren! Ich möchte mich diesem Unternehmer anschließen aus voller Überzeugung, und dieses vergelt´s Gott an alle sagen. Besser kann man es nicht ausdrücken als dieser Brief, an alle die uns geholfen haben, die große Katastrophe zu bewältigen. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider das Wort. Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es war wirklich eine schreckliche Nacht vom 7. August auf den 8. August, und es waren die Ereignisse noch schrecklicher in der Woche darauf, als innerhalb von wenigen Stunden das untere Mühlviertel schwerst überschwemmt wurde, als die Aist innerhalb von zwei Stunden aus den Ufern getreten ist und innerhalb von vier Stunden der Markt Schwertberg, Mauthausen, Naarn und die Gemeinden, die angegrenzt sind, mehrere Meter hoch überschwemmt wurden. Die Aist sieben oder acht Meter, je nach Stelle, über ihren Pegelstand getreten ist, der Strom ausgefallen war um Mitternacht, und in dieser Aist mehrere hundert Bäume mittransportiert wurden, die nicht geschwommen sind, sondern gerast sind. Die Bäume wurden mit acht Meter in der Sekunde transportiert, sind wie Geschosse in die Firma Engel hinein eingeschlagen, durch die Betriebshallen durch, und auf der anderen Seite wieder herausgekommen, und es wurden schwerste Schäden und Verwüstungen angerichtet, viele Mitbürgerinnen und Mitbürger schwer in Mitleidenschaft gezogen. Und es war ein besonderes Erlebnis, als um zwei Uhr nachts die Feuerwehr bereit war, die Menschen noch gewarnt hat, angeboten hat sie zu evakuieren und die Nacht durchgehend anwesend war zur Hilfestellung, und am Donnerstag früh auch schon wieder da war als Ansprechpartner, als Sicherheitsgeber für sehr viele Menschen, die in dieser Nacht in diesen wenigen Stunden fast alles verloren haben, was sie gehabt haben. Und dass dieses Feuerwehrwesen funktioniert und die Feuerwehr war die erste, die bei dieser Katastrophe anwesend war, das möchte ich ausdrücklich betonen und herausstreichen. Mich bei allen, die für die Feuerwehr tätig sind, bedanken, auch beim Feuerwehrreferenten Walten Aichinger. Die Feuerwehr hat in dieser schwersten Katastrophe bewiesen, dass sie bestens ausgerüstet, bestens geschult ist, und sie hat den Menschen in unserer Region wirklich sehr geholfen. (Beifall) Ich glaube auch, dass, nachdem die Ereignisse dokumentiert waren und die ersten Hilfsmaßnahmen gesetzt wurden, dass es dann daran gegangen ist, rasche Hilfe zu leisten. Rasche Hilfe für die Menschen, für ihre Häuser, für ihre Wohnungen, für die Betriebe. Es ist auch bei den Betrieben wirklich notwendig gewesen, denn bei vielen Menschen war beides gefährdet, das eigene Heim, das eigene Haus und der Arbeitsplatz durch die Schäden, und daher war es auch notwendig, dass wir wirklich den Betrieben auch geholfen haben und helfen, und natürlich den Gemeinden bei ihrer Infrastruktur, die auch schwer in Mitleidenschaft gezogen war. Und das Hilfspaket, das in Oberösterreich beschlossen worden ist, ist sicher das beste aller Bundesländer, und ich bin auch stolz darauf, dass wir sowohl den Hausbesitzern als auch bei den Wohnungen Regelungen anbieten können, die wirklich Hilfe bedeuten. Wir verzichten drei Jahre auf die Wohnbaudarlehen bei Neubaudarlehen oder Kaufdarlehen. Wir unterstützen mit mindestens 45 Prozent der Schadensbehebung und mit mindestens 45 Prozent der Eigenleistungen die Wiederherstellung der Wohnungen und Häuser, und für dringende Fälle gibt es auch das Wohnhaussanierungsdarlehen bis 37.000 Euro auf 15 Jahre mit 35 Prozent Annuitätenzuschuss, also 80 Prozent des Darlehens ohne Zinsen müssen in diesen 15 Jahren zurückgezahlt werden, und für Sonderfälle, für schwerstgeschädigte Häuser, für Totalschäden gibt es Einzelregelungen, gibt es auch Hilfe in besonderen Lebenslagen aus dem Hochwassertopf. Wir haben im Bereich des öffentlichen Verkehrs Schäden von etwas mehr als 10 Millionen Euro. Am schwersten geschädigt wurde die Mühlkreisbahn, an sechzig Stellen wurde die Mühlkreisbahn unterbrochen. Es ist uns aber gelungen mit den Österreichischen Bundesbahnen zu erreichen, mit Generaldirektor-Stellvertreter Heinitz, dass die Mühlkreisbahn wieder in Betrieb gesetzt wird, dass sie dort auch, wo es möglich ist, gleich mitmodernisiert wird. Seit Montag laufen die Reparaturarbeiten, und Ende Oktober, ich hätte mir den 26. Oktober gewünscht, er ist als Ziel auch vorgesehen, aber bis Ende Oktober wird die Mühlkreisbahn wieder fahren und für die Menschen im Mühlviertel auch wieder zur Verfügung stehen. (Beifall) Welche Konsequenzen sind nun zu ziehen. Zum einen die Analyse, es wurde bereits erwähnt, alle Vorgänge, alle Maßnahmen werden noch einmal einer kritischen Überprüfung unterzogen, es hat noch nie so viel Wasser in so kurzer Zeit gegeben, mit solchen fatalen Wirkungen, und daher müssen insbesondere die Prognose- und Vorwarnsysteme noch einmal einer Überprüfung unterzogen werden, insbesondere der Kommunikationsbereich. Es war das Festnetz unterbrochen, es hat das Handynetz bei allen Betreibern nicht funktioniert und das bereits bei der ersten Katastrophe, wo hauptsächlich das Mühlviertel und das Waldviertel betroffen waren, die Reste von Oberösterreich noch nicht belastet waren. Und es war tagelang keine Kommunikation möglich. Und es müssen natürlich die Dämme und Deiche und Wehrordnungen kritisch hinterfragt werden. Längerfristig ist einfach an Maßnahmen notwendig, zum einen eine bessere Ausrüstung des Bundesheeres. Wir wissen, dass nur die Pioniere und die ABC-Kompanie für den Katastrophenschutz vollständig ausgerüstet sind. Das muss erweitert werden. Die Feuerwehr ist hervorragend ausgerüstet, das muss man ausdrücklich feststellen, Verbesserungen beim Österreichischen Bundesheer, der langfristige Hochwasserschutz, die Maßnahmenpakete dafür und auch die Sicherstellung der Finanzierung dieser Maßnahmen. Es darf nicht passieren, dass mit dem Quadrat der Zeit der Wille für diesen nachhaltigen Hochwasserschutz nachlässt, sondern dieser nachhaltige Hochwasserschutz muss in die Tat umgesetzt werden. Und wir werden uns auch darum bemühen und wirklich konsequent dahinter sein, dass die Maßnahmen, die für die Sicherheit der Menschen in Oberösterreich notwendig sind, auch gesetzt werden. Unser Ziel ist es einfach, dass Oberösterreich, dass unser Bundesland seinen Bürgern maximale Sicherheit gewährt. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich erteile Herrn Landesrat Dr. Achatz das Wort. Landesrat Dr. Achatz: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! An der Aist hat das bis heute größte Hochwasser am 30. Juli 1897 stattgefunden und es hat damals einen Hochwasserabfluss gegeben von 165 Kubikmeter pro Sekunde. 165 Kubikmeter pro Sekunde waren es im Jahr 1897. Damals hat es vier Tage lang ununterbrochen geregnet und es hat 200 Millimeter pro Quadratmeter Niederschlag gegeben. Im Normalfluss transportiert die Aist eineinhalb Kubikmeter pro Sekunde. Bei einem jährlichen Hochwasser transportiert die Aist 48 Kubikmeter pro Sekunde. Bei dem hundertjährlichen Hochwasser würde sie 175 Kubikmeter pro Sekunde transportieren und jetzt im August dieses Jahres hat sie 330 Kubikmeter pro Sekunde transportiert. Und daraus können wir erkennen, welche unbeschreibliche Gewalt diese Naturkatastrophe gehabt hat und daraus können wir auch erkennen, dass wir uns mit menschlichen Mitteln einem derartigen Ereignis nur äußerst schwer entgegenstellen können. Ich denke, dass wir in Oberösterreich wirklich stolz sein können, wie beide Vorredner gesagt haben, dass die Dinge bei uns funktioniert haben, dass mit wenigen Ausnahmen die Katastrophe in einer Art und Weise bewältigt wurde, wie das europaweit Vorbild haben kann, wenn wir an jene Katastrophen denken, die Polen heimgesucht haben, die Tschechien heimgesucht haben und die jetzt wieder Ostdeutschland heimgesucht haben. Wenn wir das alles ins Kalkül ziehen, dann war das bei uns vorbildlich, und darauf können wir stolz sein bei aller Betroffenheit über das Schicksal der Mitbürger, die von diesem Ereignis betroffen waren. Ich kann Ihnen auch sagen, dass das Land Oberösterreich, nämlich der Hydrografische Dienst, am 12. August, das war der Montag, um 8.00 Uhr früh, eine Vorwarnung herausgegeben hat und darin hat es geheißen: Derzeit liegen die Wasserstände an Inn und Donau noch unter den Hochwassergrenzen, schwere anhaltende Niederschläge, welche diesmal auch den Westen Österreichs betreffen, werden im Laufe des heutigen Tages zu einem raschen Ansteigen und starkem Ansteigen des Inn und der oberösterreichischen Donau führen. Die Höchstwasserstände der Vorwoche werden in der Folge an Inn und Donau deutlich überschritten werden. Die Prognosewerte sind als grobe Richtwerte anzusehen. Das war am 12. August dieses Jahres um 8.00 Uhr früh, und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem die Vorwarnstufe laut Pegelständen noch nicht erreicht gewesen ist. Damals war die Vorwarnstufe noch nicht erreicht, hat der Hydrografische Dienst im Hinblick auf die besondere Situation, auf die besondere Wettersituation, bereits diese Prognose erstellt. Und ich kann dem Hydrografischen Dienst auch nur das Zeugnis ausstellen, dass die Prognose über die eingetretenen Pegelstände immer gestimmt hat, dass Abweichungen von +/- 10 Zentimeter eingetreten sind, teilweise haben sie den Pegelstand, der letzten Endes erreicht wurde, genau getroffen. Das heißt, es wurde hier mit einer hohen Präzession berechnet und diese Prognosen sind im Internet, und das ist auch in Österreich einmalig, diese Prognosen sind im Internet zehn-Minuten-aktuell gestellt worden. Das heißt, alle zehn Minuten sind im Internet diese Prognosen wieder berichtigt, erneuert worden, neue Erkenntnisse zusammengefasst worden. Das heißt, wer informiert werden wollte, der konnte informiert werden und er hat vor allem immer die richtige Information erhalten. Und das stellt den Beamten der Baudirektion, nicht nur denen des Hydrografischen Dienstes, ein wirklich hervorragendes Zeugnis aus. (Beifall) Im Mittel, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat es sich um ein hundertjährliches Ereignis gehandelt, im Westen Oberösterreich ist es ein 20- bis 30-jährliches gewesen, in Linz ebenso, an der Enns und an der Steyr war es ein hundertjährliches Ereignis, auch an der Donau dann von diesem Zubringer abwärts, während es an der Aist nicht mehr einzuordnen ist in statistische Werte und Grundlagen. Man sagt, am Kamp wäre es ein 2000- bis 3000-jährliches Ereignis gewesen. Ich denke, dass angesichts der Schäden, die die Betroffenen selbst verspüren, jede Einordnung im Grunde genommen sinnlos und Schall und Rauch sind, sondern es ist ganz einfach zu überlegen, wie kann dem betreffend möglichst rasch geholfen werden. Dazu haben wir die richtigen Schritte gesetzt. Und wie können wir Derartiges verhindern, wenn das überhaupt in den Möglichkeitsbereich der Menschen fällt? Wir haben feststellen können, dass die Sachverständigen im Wasserbau schon während des Hochwassers völlig koordiniert vorgegangen sind, dass dort, wo rasch Hilfe benötigt wurde, teilweise von den Beamten des Gewässerschutzes, teilweise von den Beamten der Gewässerbezirke, von der Wildbach- und Lawinenverbauung, aber auch von externen Kräften, die herangezogen wurden, so schnell als möglich gehandelt wurde. Das ist auch eine großartige Leistung dieser Beamten gewesen. Denn es haben ja immer wieder neue Niederschläge gedroht und im Hinblick auf die gesamte Grundwassersituation war ja die Gefahr gegeben, dass es ganz schnell zu derartig neuen Katastrophen kommt, schon bei geringeren Niederschläge hat diese Gefahr bestanden. Wir haben unsere Ölalarmtruppe hinausgeschickt und die haben ganze Arbeit leisten müssen und waren so wie die Beamten des Hydrografischen Dienstes und der Gewässerbezirke rund um die Uhr im Einsatz und unterwegs. Was wir in Hinkunft zu machen haben, das ist im Grunde genommen eine Evaluierung, eine Fortsetzung, ein Ausbau dessen, was das Land Oberösterreich schon bisher getan hat. Die Wildbach- und Lawinenverbauung als Bundesbehörde hat für alle ihre Gewässer Gefahrenzonenpläne erstellt. Im Land Oberösterreich werden diese Gefahrenzonenpläne für das Flachland erstellt, was ja bekanntermaßen wesentlich schwieriger ist, weil dort die Situation weniger leicht berechenbar ist als in der Wildbach- und Lawinenverbauung. Dennoch haben wir laut einem Prioritätenplan in den wichtigsten Bereichen diese Gefahrenzonenpläne fertig. Und hätte man sich überall, auch in den Gemeinden, an diese Gefahrenzonenpläne gehalten, dann wäre so manches menschliche Leid verhindert worden, denn dann hätte man dort nicht gebaut. Und eines der wichtigsten Erkenntnisse aus dieser Gesamtkatastrophe wird die sein, dass Flächenwidmungen nicht an diesen Gefahrenzonenplänen vorbeigemacht werden dürfen. Das ist das Allerwichtigste in meinen Augen, dass nicht dort, wo jahrhundertlang immer Hochwasser gewesen ist nur deswegen, weil man irgendwann einmal technische Maßnahmen gesetzt hat und einige Jahrzehnte kein Hochwasser diese Gegenden betroffen hat, dass man dort gebaut hat und jetzt sind alle diese Gebäude unter Wasser. Das ist nicht nur im Raum Perg so, das ist nicht nur im Raum Eferding so, das betrifft im Grunde genommen ganz Oberösterreich und hängt unter anderem mit dem System zusammen, das wir in Oberösterreich haben, das auch sehr viel, fast ausschließlich in der Gemeinde zu beschließen ist. Und hier werden wir, jedenfalls was die Gefahr des Wassers betrifft, einen Umdenkprozess einzuläuten haben. Wir haben bei den neuerrichteten Hochwasserschutzbauten im letzten Jahrzehnt stets auf eine naturnahe Ausführung geachtet. Wir haben Mäander eingebaut, soweit dies möglich gewesen ist aufgrund der vorhandenen Besitzverhältnisse, wir haben Vorlandabsenkungen durchgeführt, das heißt, dass eine Ausuferung möglich gewesen ist, und wir haben Flutmulden eingebaut, um den Abfluss der Hochwässer zu verlangsamen. Wir haben Gewässerbetreuungskonzepte erstellt, das heißt, Konzepte, mit denen wir nach unseren Möglichkeiten die vorhandenen Flüsse renaturieren, scharfe und harte Verbauungen rückgängig machen. All das ist in der letzten Zeit geschehen. Und ich bin dem Landtag auch schon vor Jahren dankbar gewesen, dass man für Pilotprojekte in diesem Bereich Geld zur Verfügung gestellt hat, nach dem ich mich jahrelang darum bemüht habe und mir immer gesagt worden ist, ist zwar eine gute Idee, wäre vielleicht nicht schlecht, wenn wir so etwas machen würden, aber Geld ist dafür keines vorhanden. Jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir für diese Dinge Geld in die Hand nehmen müssen. Ich denke, dass wir das rasch tun sollen, denn jetzt ist das Bewusstsein auch bei den politischen Entscheidungsträgern hoch und die Bereitschaft hier etwas zu tun hoffentlich gegeben. Ich habe natürlich den Auftrag gegeben, bereits jetzt die Gefahrenzonenpläne zu schärfen, denn selbstverständlich haben wir jetzt aufgrund dieses Hochwassers neue Erkenntnisse gewonnen und jetzt wissen wir um andere Anschlaglinien des Hochwassers als dies noch vorher der Fall gewesen ist. Jetzt wissen wir, dass manches passieren kann, woran wir und auch unsere Experten nie gedacht haben, dass es dort möglich wäre. Und diese neuen Erkenntnisse werden natürlich in die Gefahrenzonenpläne eingearbeitet auch anhand von Luftbildern, die vom Hochwasser gemacht worden sind. Selbstverständlich werden auch diese neuen Erkenntnisse bei dem größten Hochwasserschutzprojekt mitverarbeitet, nämlich dem Hochwasserschutzdamm im Marchland, wo sich der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl auch schon seit geraumer Zeit bemüht, die Niederösterreicher dazu zu bewegen, dem zuzustimmen. Denn eines ist ja auch klar, meine sehr verehrten Damen und Herren, jede technische Maßnahme, die in Form eines Dammes oder auch in Form einer anderen baulichen Maßnahme erfolgt und die eine Beeinträchtigung eines Nachbarn zum Gegenstand haben kann, jede solche technische Maßnahme ist natürlich besonders schwer umzusetzen und durchzusetzen und bedarf auch eines genauen Verfahrens und eines ausführlichen Verfahrens, denn niemand soll dadurch zu Schaden kommen, dass ein anderer besser geschützt wird. Das ist ein Grundsatz, der nicht nur im Wasserrecht existiert, sondern der eine menschliche Selbstverständlichkeit in meinen Augen bedeutet. Daher habe ich auch gar nichts dagegen, wenn wir jetzt sagen, wir machen ein Gesamthochwasserkonzept für Oberösterreich. Die Vorarbeiten sind dabei bereits vonstatten gegangen, weil wir bisher unsere Konzepte regional betrachtet haben. Wir haben also Flusseinzugsgebiete in unsere Betrachtungen aufgenommen. Das ist also bei der Abteilung Wasserbau erfolgt. Wir haben Gott sei Dank wenige Schäden an Dämmen. Wenn ich vergleichbare Hochwasserkatastrophen hernehme, so kann ich sagen, wir sind dabei mit einem blauen Auge davon gekommen. Es ist wirklich nur wenig beschädigt worden und es hängt vielleicht auch damit zusammen, dass die Kontrollen dieser Dämme ordnungsgemäß durchgeführt werden und dass man darauf schaut, dass diese Dämme immer wieder erneuert werden, wie etwa in Ettenau an der Salzach, wie auch an der Traun und wie andere Dämme auch immer wieder kontrolliert und überarbeitet werden. Wir haben, der Herr Landeshauptmann hat es schon erwähnt, gleich damit begonnen, die besondere Situation der Hausbrunnenbesitzer ins Auge zu fassen, haben an alle Gemeinden unmittelbar nach Eintreten des Hochwasserereignisses einen Leitfaden herausgegeben, bei dem sich die Hausbrunnenbesitzer erkundigen konnten, wie und auf welche Weise sie ihr Wasser weiter nützen können. Und soweit mir bekannt ist, ist auch in diesen Bereichen wenig passiert und das hat auch geklappt. Und die Beamten des Landes Oberösterreich sind im ganzen Land unterwegs und beproben diese Brunnen auch kostenlos, damit die Brunnenbesitzer wieder die Gewähr haben können, aus ihrem eigenen Grund und Boden sauberes und unbedenkliches Trinkwasser beziehen zu können. Ich denke, dass wir insgesamt wirklich viel aus dieser Situation zu lernen haben und dass wir manches zu ändern haben. Ich sage Ihnen nur, dass das eine Pilotprojekt am Moosbach in Maria Schmolln, bei dem wir einen Fluss, einen Bach, einen kleinen Fluss, nicht renaturiert haben, weil der dort natürlich an sich geblieben und gewesen ist, er ist nur vertieft worden, weil das dort im Zuge eines Hochwasserprojektes notwendig gewesen ist. Das hat eine Länge von 5,64 Kilometer gehabt. Es wurde ein Grünstreifen von 25 Metern Breite angekauft. Das waren insgesamt 11,5 Hektar. Davon waren 52 Grundbesitzer betroffen. Sie können sich vorstellen, was das an Verhandlungsarbeit auch für die Beamten, für die Juristen des Landes gewesen ist und es hat insgesamt 350.000 Euro gekostet. Das ist zwar eine Rechnung, die jetzt natürlich keine Genauigkeit beansprucht, aber ich will sie dem hohen Landtag nicht vorenthalten. Wir haben in Oberösterreich ungefähr 12.700 Kilometer Fließstrecke an Bächen, Flüssen, 12.700 Kilometer. Der mittlere Grundbedarf für Grünstreifen ist also 20 Meter links und neben dem Bach. Das heißt, bei mittleren Grundkosten von sechs Euro pro Quadratmeter, und das ist im unteren Bereich, haben wir Kosten für den Grundankauf von insgesamt drei Milliarden Euro, allein für den Grundankauf. Zuzüglich der Kosten für die Vermessung und Vertragserrichtung würden etwa eine Milliarde Euro anfallen. Das heißt, bevor der erste Schaufelstich getan und der erste Bagger, denn ohne die geht es nicht, wieder Mäander in die Landschaft zieht, werden wir vier Milliarden Euro auf den Tisch zu blättern haben. Das wird nicht von heute auf morgen gehen, aber wir werden damit beginnen müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich nehme diese Aufträge des Landeshauptmannes und der gesamten Landesregierung, die mich und meine Person betroffen haben, ernst. Bekanntermaßen ist mir ja jetzt auch einige Arbeitskapazität frei geworden (Zwischenruf Abg. Anschober: „Eine glückliche Fügung!“) und aus dem Grund, ist eine glückliche Fügung, Kollege Anschober, aus dem Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich Ihnen nur sagen, dass wir die erfolgreiche Gewässerpolitik des Landes Oberösterreich jetzt ganz verschärft, und ich bin überzeugt davon mit Ihrer aller Zustimmung, die ich manchmal eben nicht gehabt habe, fortsetzen können. Es wird weitere Erfolge geben, denn ich kann Ihnen auch schon ankündigen, dass ein OECD-Bericht die Gewässerpolitik des Landes Oberösterreich, die ansonsten in allen anderen Ländern streng und kritisch beachtet wird, in Oberösterreich besonders hervorhebt und besonders lobt. (Beifall) Das ist nicht mein Werk, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht dass Sie mich falsch verstehen, sondern das ist Werk letzten Endes auch von Ihnen allen, denn in der letzten Zeit ist einiges in dieser Richtung besser geworden und es ist das Werk unserer Beamten, die hier wirklich mit großem Idealismus zu Werke gehen. Es ist das Werk vieler Menschen in Oberösterreich, die jetzt gesehen haben, dass Gewässerpolitik und die Reinhaltung der Gewässer etwas unbeschreiblich Wichtiges ist und dass es unsere Lebensgrundlage ist. In diesem Sinne wünsche ich uns, dass diese Solidarität, die in den letzten Wochen in Oberösterreich zu erkennen gewesen ist, dass uns diese Solidarität erhalten bleibt, dass diese Zusammengehörigkeit und dass dieser Zusammenhalt weiter lebt, und dann bin ich mir sicher, werden wir schwierige Situationen wie diese und weitere bewältigen. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Rudolf Anschober. Bitte. Abg. Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich, und ich denke das ist selbstverständlich, zunächst bei der Hilfe beginnen. Wir haben ja heute das Nachtragsbudget zur Hochwasserhilfe de facto das zweite Paket in dem Zusammenhang auch auf der Tagesordnung. Es ist für uns Grüne selbstverständlich, dass dieses Nachtragsbudget unsere Zustimmung erhält, weil es selbstverständlich ist, dass die Politik jetzt prioritär dafür zu sorgen hat, dass Hilfe raschest möglich geleistet wird, dass sie unbürokratisch geleistet wird und dass sie in einem Umfang geleistet wird, der auch dem entspricht, was unsere Kernforderung ist, nämlich dass es zu keinen existenziellen Schwierigkeiten für die Betroffenen kommen darf und dass es möglichst vollständig zu einer Entschädigung der entstandenen katastrophalen Schäden kommen muss. Das ist selbstverständlich. Ich gehe jedoch davon aus, dass das im Oberösterreichischen Landtag nicht das letzte Maßnahmenpaket, nicht das letzte Hilfspaket sein wird, nicht das letzte Nachtragsbudget Hochwasserhilfe sein wird, das hier zu beschließen ist, denn ich gehe vor allem in drei Bereichen davon aus, dass wir einen akuten Finanzierungsbedarf auch in Zukunft haben werden, nämlich erstens was die konkrete, individuelle Hilfsnotwendigkeit betrifft, werden wir vermutlich erst in einigen Wochen, wenn nicht sogar Monaten die Detailzahlen am Tisch haben, was erforderlich ist. Ich gehe davon aus, dass hier zusätzliche Gelder für die konkrete Hilfe für Betroffene notwendig sein werden. Zweitens: Es sind in diesem Nachtragsbudget noch nicht enthalten die Gelder, die das Land Oberösterreich zur Verfügung stellen wird müssen für die Fälle von freiwillig vollzogenen Absiedlungsmaßnahmen. Hier wird mehr Geld noch notwendig sein. Davon gehe ich aus. Drittens: Wir brauchen natürlich auch Geld - (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Es sind schon 50 Millionen Schilling drinnen!“) und nicht zu wenig Geld, aber ich glaube, es ist Grundkonsens, dass wir da mehr Geld brauchen würden - wir brauchen drittens sicherlich eine erhebliche Summe im Bereich der Investitionen in ökologische Vorsorge, das heißt, in die konkreten Konsequenzen, was die Katastrophe betrifft. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist von manchen Vorrednern, und ich kann bei der menschlichen Formulierung bleiben, es ist von manchen Vorrednern sehr konkret bereits eingegangen worden auf ein Phänomen in dieser Katastrophe, für die man ja keine Worte finden kann, die eigentlich von ihrer Dimension, was die konkreten Auswirkungen auf einzelne Betroffene betrifft, von der Gewalt her, auch von den Ängsten her. Ich kann mich erinnern, wie wir mit der EU-Haushaltskommissärin Schreyer vor Ort waren vor wenigen Tagen, an eine Schilderung eines Betroffenen, der gesagt hat: Ich werde alles vergessen können, ich werde alles aus meinem Kopf wieder rausbringen, das Einzige, was ich nicht mehr rausbringe, das ist das Geräusch der rollenden Felsen, die mit dem Wasser in einer unglaublichen Gewalt daherkommen und die nach wie vor jetzt ein Gefühl der Bedrohung für jeden Betroffenen darstellen. Das ist die Situation. Aber was eine unglaublich positive Erfahrung war, das war diese Stimmung einer tiefgreifenden Solidarität unter den Bürgern, unter Betroffenen und nicht Betroffenen, professionellen und nicht professionellen Helferinnen und Helfern und Einsatzkräften, Menschen, die sich ganz spontan in Tirol in einen Bus setzen und nach Oberösterreich fahren, um in Steyr zu helfen. Das ist sensationell und das ist ein Klima von Solidarität, das wir in diesem Land brauchen und für das wir uns bedanken müssen. Und wo ich mir denke, die Politik hat die Verantwortung, das ihre dazu beizutragen, ein derartiges Klima von Solidarität mit zu unterstützen und mit zu prägen. Das ist das Gegenteil von Gift aussäen. Ein zweiter Punkt: Ich möchte Ihnen kurz erzählen zwei Erfahrungen aus diesen ersten Tagen, nämlich einerseits im Waldviertel die Situation und die Tatsache, dass plötzlich aus dem Nichts in Niederösterreich Feuerwehrleute aus Mähren gestanden sind. Tschechische Feuerwehren, für die es selbstverständlich war, dass es keine Grenze in diesem Europa mehr gibt im Katastrophenfall und die sofort mit Hand angelegt haben und mit unseren Feuerwehrleuten in Oberösterreich geschaut haben, was können wir beitragen. Das ist der Geist eines sich vereinenden Europas. (Beifall) Ein zweites Erlebnis: Wie so viele andere auch, wir haben ein Benefizkonzert unter anderem organisiert mit dem Hubert von Goisern, möglichst rasch im Posthof und zwei kurze Erlebnisse Ihnen erzählt dazu: Natürlich haben alle Musiker, Sänger, Techniker das Ganze gratis realisiert und die Einnahmen waren durchaus eine Hilfe, denke ich, mit über 16.000 Euro. Der Bassist von Hubert von Goisern stammt aus Brasilien und er hat mir nach dem Konzert zwei Sachen erzählt, nämlich erstens, dass es für ihn völlig selbstverständlich ist, da gratis zu spielen, weil er das selbst aus seiner Heimat Brasilien kennt, Gewalt der Natur, die Ursachen wissend und glücklich sein darüber, wenn es internationale Hilfe in dieser Situation gibt. Er hat zu mir gesagt: Das war vielleicht das schönste Konzert in meiner Karriere. Die Stimmung, die er da vor Ort erlebt hat, diese Stimmung der Solidarität und erlebend, dass auch zum Beispiel jeder Techniker im Posthof, wo wir das veranstaltet haben, völlig gratis seinen Beitrag geliefert hat einen Abend lang. Dann ist es um ein kleines Detail gegangen, nämlich dass es AKM-Kosten zu bezahlen gegeben hat. Das haben wir in unserer Grundberechnung zu Beginn nicht mitkalkuliert gehabt. Ist sofort ein führender Mitarbeiter des Posthofs hergegangen und hat gesagt: Das übernehme ich, da reden wir gar nicht mehr darüber, selbstverständlich. Höhere Beiträge, keine Kleinigkeiten. Ein dritter Fall: Sie kennen wahrscheinlich alle die Flüchtlingshilfe in Fischlham-Steinerkirchen, hauptsächlich organisiert von der Frau Fischer, die über Jahre hindurch jetzt das Drama im ehemaligen Jugoslawien mit Hunderten Tonnen Hilfslieferungen versucht hat zu entschärfen und wie ich mir denke, sehr erfolgreich gearbeitet hat. In dieser Notsituation der Katastrophe in Oberösterreich hat sie genau das Gegenteil, eigentlich dasselbe, aber in die umgekehrte Richtung organisiert, nämlich Hilfe aus Kroatien für oberösterreichische Bürger. Auch das ist die Solidarität, die wir brauchen in Europa und das ist genau die Form eines zusammenarbeitenden und zusammenwachsenden Europas, wo man sich gegenseitig hilft, wo man sich gegenseitig unterstützt und wo diese Solidarität auch vor Landesgrenzen keine Grenze mehr macht und kein Ende mehr erhält. Ein Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir jetzt in den politischen Bereich zu kommen, sei schon kritisch angemerkt. Ich denke, dass es, was den Einsatz der Helferinnen und Helfer betrifft, zu wenig ist, den Dank der Politik zu formulieren. Ich denke, dass es notwendig ist, endlich das zu tun, was die Hilfsorganisationen seit Jahren fordern, nämlich im Arbeitsrecht die Sicherstellung der Freistellung von Helferinnen und Helfern bei Katastropheneinsätzen endlich zu fixieren. Das ist eine Bundesaufgabe. Ich denke, das sollte raschest möglich passieren. Eine arbeitsrechtliche Absicherung der HelferInnen bei Katastropheneinsätzen, die ja klar definierbar ist und dass garantiert ist, dass für diese Helferinnen und Helfer bei Katastropheneinsätzen eine Entgeltfortzahlung aus den Mitteln des Katastrophenfonds gewährleistet ist, weil es ist ja auch nicht einsehbar, dass in Extremsituationen das ausschließlich am Rücken von betroffenen Betrieben dann ausgetragen wird. (Beifall) Da gibt es seit Jahren die klare Forderung der Einsatzkräfte. Ich bin schon wirklich enttäuscht darüber, dass eine derartige Resolution, eine derartige Initiative des Landes an die Bundesregierung auch in diesem Haus keine ausreichende Zustimmung bislang erhalten hat und dass auch im Nationalrat die Mehrheit diese Initiative abgelehnt hat. Ich glaube, da gibt es akuten Handlungsbedarf und da muss es raschest einen Durchbruch in Richtung einer Sicherstellung für die Helferinnen und Helfer geben. Zweiter Bereich: Hilfe war selbstverständlich das Erste und das was in den ersten Wochen im Mittelpunkt und im Zentrum stehen muss und eigentlich hat sonst keine Debatte wirklich etwas verloren gehabt in den ersten Tagen. Zweitens müssen wir uns aber jetzt selbstverständlich auch um die Ursachenfrage kümmern. Wenn man sich anschaut, dass seit zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren eigentlich alle renommierten Klimaexperten und Umweltexperten, ja eigentlich kann man sagen, dieser Welt davor warnen, dass wir in eine akute Klimaveränderung uns hineinbegeben, die unabsehbare Konsequenzen hat, die dazu führen wird, dass Extremsituationen der Witterung massivst zunehmen werden, in einzelnen Regionen Dürreperioden, in anderen Regionen Hochwassersituationen, Sturmkatastrophen und Ähnliches mehr. Wenn wir uns ansehen, dass genau diese Warnungen jetzt mittlerweile bereits auch von den großen internationalen Versicherungsanstalten bestätigt werden. Die Münchner Rückversicherungsanstalt bestätigt etwa, dass es im letzten Jahrzehnt zu einer Verdreifachung der Schadenssummen international durch Gewitter, durch Stürme und durch Hochwasserkatastrophen gekommen ist, also genau das bereits eintritt, was vor fünfzehn, zwanzig Jahren die Umweltexperten angekündigt haben und davor gewarnt haben, dann muss ich sagen, es ist auch klar zu legen heute, dass die Politik und dass große Teile der Politik über viele Jahre hinweg nicht reagiert haben auf diese Warnungen und dass es jetzt aber wirklich allerhöchste Zeit ist, die Lehren, die Konsequenzen aus dieser konkreten Katastrophe zu ziehen, nämlich aus dem Ausmaß dieser Katastrophe. Niemand sagt, dass es bei Reparatur der Umweltsünden keine Hochwassersituationen mehr geben würde. Na selbstverständlich ist das eine natürliche Situation. Aber es geht um das Ausmaß von Katastrophen, um das Ausmaß von sintflutartigen Niederschlägen in einer Extremsituation, wie wir sie bislang nicht gekannt haben und in einer Dichte und Zeitabfolge, wie wir sie bisher nicht gekannt haben und die Begünstigung einer derartigen Situation oder besser ausgedrückt, die Verschlechterung und Zuspitzung einer derartigen Situation dadurch, dass die Abflussgeschwindigkeit unserer Fließstrecken in den letzten Jahrzehnten sukzessive deutlich erhöht wurde durch Regulierungsmaßnahmen, durch das Verschwinden und Vernichten von Retentionsflächen von Augebieten, von Ausweichbereichen, von dem, was die Expertinnen und Experten die Schwämme immer nennen. Schwämme, die in Niederschlagssituationen Wasser aufnehmen können, Wasser speichern können und dafür sorgen, dass es nicht nur durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen einfach weiter geleitet wird zum flussabwärts liegenden nächsten Nachbarn. Das ist die Realsituation und diese beiden Entwicklungen haben sich sehr negativ ergänzt und das war absehbar mit einer dritten Situation, nämlich schweren Fehlern in der Raumordnung in den letzten Jahrzehnten. Mein Ziel ist es wirklich, und das sollte heute ein Neubeginn für einen Grundkonsens auch in der Landespolitik werden, dass die Halbwertszeit des Vergessens nicht wie bei früheren Katastrophen auch diesmal verwirklicht wird, dass politisches Handeln, so wie es jetzt, was die Konsequenzen betrifft, angekündigt wurde, auch tatsächlich verwirklicht wird, und zwar rasch verwirklicht wird, das ist das Entscheidende. Wenn wir zurückschauen, kurz nach dem Gau von Tschernobyl hat praktisch jede Politikerin und jeder Politiker gesagt, Atomenergie ist etwas, wo wir schleunigst raus müssen. Es hat international kaum jemanden gegeben, der das verteidigt hat. Ausstiegskonzepte europaweite sind erstellt worden, und so weiter und so fort. Das Vergessen, die Halbwertszeit des Vergessens war extrem schnell und ich glaube, das ist unsere heutige Verantwortung, das zu garantieren und das zu fixieren. Das darf diesmal nicht passieren. Das muss garantiert sein, dass die Lehren gezogen werden, und zwar auch dann, wenn es in manchen Bereichen kostspielig ist und wenn es vielleicht auch in manchen Bereichen weh tut, wenn es in manchen Bereichen auch keine populären Lösungen in allen Bereichen sein mögen. Drei Umweltsünden im Wesentlichen, die wir als Hauptursachen sehen und wo wir akuten Reformbedarf ausmachen. Erstens, der vor mir bereits angezogene Bereich der Abflussgeschwindigkeiten. Nur zwei Zahlen, um die Dimension zu erkennen: 30.000 Kilometer Fließstrecken wurden seit 1945 in ganz Österreich in Summe reguliert, 30.000 Kilometer Fließstrecken. Oder eine zweite Zahl: 400.000 Hektar Retentionsflächen wurden seit 1945, wieder in ganz Österreich, zerstört. Selbstverständlich wirkt sich das aus. Selbstverständlich ist dadurch die Abflussgeschwindigkeit aller Fließstrecken, auch von kleinen Gewässern, die jetzt wieder als ruhige Bacherl sozusagen vor uns liegen, extrem gestiegen und entsteht in Summe damit eine Gewalt, die wir erstmals in dieser Dimension im August erkennen mussten, und zwar international, europaweit erkennen mussten. Herr Landesrat Achatz, ich kann Ihnen nicht Recht geben, wenn Sie jetzt darauf verweisen, wir werden ohnedies von der OECD gelobt. Es ist so der politische Zugang, den ich immer wieder in Oberösterreich - ich verstehe es ja von politischen Handlungsträgern, dass sie gerne sagen, wir sind Europameister da, Weltmeister dort. Es gibt ja keine Aussendung in Oberösterreich von Regierungsebene, die sich nicht mit dem Thema beschäftigt. Jetzt ist es die OECD, jetzt sind wir OECD-Rekordhalter. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Nur wenn die Fakten vorliegen!“) Aber die Fakten, Herr Landeshauptmann, sprechen in diesem Fall eine andere Sprache. Wir haben 1998 im Landtag eingebracht einen konkreten Antrag für die Umsetzung eines Uferzonenschutzprogrammes, so wie dies in Bayern in Teilbereichen in einzelnen Regionen verwirklicht wurde. Das wurde 1999 beschlossen. Und was ist umgesetzt bis zum heutigen Tag? Ein konkretes Projekt, das ich für toll finde, das ist das von Ihnen dargestellte Moosbach-Projekt. Auf das können wir stolz sein. Aber das sollte der Regelfall sein. Genau so müssen wir agieren in Zukunft und das darf kein Einzelfall sein, sondern muss der Regelfall sein. Und Herr Landeshauptmann, wir haben ja die Projekte in der Schublade, die sind ja in manchen Bereichen fertig! Die Expertinnen und Experten im Land Oberösterreich, die haben ja nicht geschlafen in den letzten Jahrzehnten, sondern haben umgedacht und hervorragende Projekte vorbereitet. Aber es geht jetzt um die Umsetzung. Ein Projekt zum Beispiel ist die Renaturierung der Traun unterhalb von Lambach auf fünf Kilometer Länge, durchgerechnet von der BOKU in Wien. Alles durchkalkuliert. Ein Retentionsraum von sage und schreibe 1,5 Millionen Kubikmeter würde dort entstehen, wenn es verwirklicht werden würde. Wir wissen, dass es für derartige Projekte umfassende EU-Unterstützung gibt, bis zu sechzig Prozent über das Life-Programm. Das gehört umgesetzt! Das gehört raschest genutzt, weil wir wissen, wenn wir Auffangbecken, natürliche Überflussbereiche, die kontrolliert sind, wo es Schutz, Sicherheit für die betroffene Bevölkerung gibt, immer wieder in Flussbereichen, wo das jetzt noch möglich ist, schaffen, dann ist es im unteren Flussbereich eine Entspannung der Hochwassersituation, die garantiert ist. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Herr Kollege, dort haben wir keinen Tropfen Hochwasser gehabt dieses Mal! Erstmals in Lambach und Stadl Paura kein Hochwasser, das muss man schon sagen!) Herr Landeshauptmann, aber genau, (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Ich würde an Ihrer Stelle das sehr intensiv mir anschauen!“) Herr Landeshauptmann, aber genau das ist der Irrtum in der Bewertung. Genau das ist sehr typisch. Sie sagen, wir haben im Bereich Lambach, Fischlham kein Hochwasser gehabt. Und genau das ist das Denken! Wir denken bei Flüssen in solchen Bereichen. Was entscheidend ist, wenn sie im Bereich Lambach eine große Retentionsfläche schaffen, unterhalb von Lambach, dann sichern sie in Hochwassersituationen die flussabwärts liegenden Regionen. Im Traun-Bereich im Donau-Bereich, das wirkt sich aus, das ist auch berechnet. Das hat die BOKU im Detail durchgerechnet, und ich weiß, Sie haben das entsprechende Projekt seit langem vorliegen. Das gehört umgesetzt. Wenn wir die Worte, die wir heute alle sprechen, ernst meinen, dann heißt das Beschlussfassungen, Auftragsvergaben, Umsetzungen, Nägel mit Köpfen machen, (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Eine Skizze gibt es davon!“) nein, es gibt keine Skizze, es gibt ein 200-Seiten starkes Projekt, wo zehn unterschiedliche Varianten dargestellt wurden, die in allen Details vorbereitet wurden, wo auch die Finanzierungsoptionen dargestellt sind. Wir müssen handeln und nicht reden. Zweiter Bereich, was die Umweltsünden betrifft, ist der Bereich der Raumordnung. Und ich denke, da sind wir uns ziemlich einig. Da ist in manchen Bereichen etwas passiert, was der Landeshauptmann am Beginn seiner Rede dargestellt hat. Ich glaube, er hat geschildert, mit der Zille fahrend in einer bestimmten Gemeinde, ich nehme sie jetzt gar nicht in den Mund, wir wissen, welche es ist, die Situation erlebend, dass in Flächen, wo es bereits 1991 ein Hochwasser gegeben hat, dass dort es noch Baugenehmigungen gab anschließend, das halte ich ganz einfach für verantwortungslos, und das muss in Zukunft auf jedem Fall ausgeschlossen werden. Denn das kann ja nicht so sein, dass Bürgermeister Baugenehmigungen geben - und das ist in unterschiedlichen Gegenden passiert, und das müssen wir uns anschauen, und ich denke Herr Landesrat, das passiert auch unter Ihrer Federführung - und dann sind auch Konsequenzen zu ziehen. Unter anderem dadurch, dass es so etwas wie ein Vetorecht für die Wasserrechtsbehörden bzw. für die Umweltanwaltschaft bei Flächenplanwidmungsänderungen in hochwassergefährdeten Regionen gibt. Das stärkt auch die Position der Bürgermeister, das erleichtert ihnen auch eine Ablehnung, wenn es einmal um Bauanträge geht. Weil das ist ja nicht einfach, das kann man sich ja vorstellen, wenn man betroffenen Nachbarn, Wählerinnen und Wählern einen Antrag ablehnen muss. Und das würde insgesamt die Schutzsituation deutlich verbessern. Und ein dritter Punkt ist der Klimaschutz, bereits kurz angezogen: Jetzt ist es sogar der George Bush, der Präsident der Vereinigten Staaten, der sagt, „ja, dieser Welt droht eine massive Klimaveränderung“. Ich widerspreche ihm in einem Bereich, es droht dieser Welt keine Klimaveränderung, sondern wir sind mittendrin, sagen alle Experten. Seine Antwort darauf ist, „nein, wir treten nicht dem Kyoto-Abkommen bei, der internationalen Klimaschutzvereinbarung, sondern wir müssen lernen, mit dieser Klimaveränderung zu leben“. Das ist der eine politische Zugang, was das bedeutet für ganz unterschiedliche Regionen der Welt, haben wir in Teilbereichen erlebt. Nicht nur wir, in vielen Regionen. Und ich denke, wenn wir es ernst meinen mit der Ratifizierung des Kyoto-Abkommens, mit dem bekundeten Ziel minus dreizehn Prozent von 1990 beginnend bis 2010 bei den Treibhausgasen zu erreichen, dann müssen wir auch bei uns selbst beginnen. Und ich bin deswegen sehr enttäuscht, dass im Bericht der Landesregierung kein Wort zum Thema Klimaschutz enthalten ist. Ich erachte das für eine zentrale Aufgabe im Bereich für Konsequenzen, was die Hochwasserkatastrophe betrifft. Und ich denke, dass es selbstverständlich sein muss, deswegen unser erster Dringlichkeitsantrag, von dem ich zuerst berichten durfte, dass es selbstverständlich ist, dass das Land Oberösterreich voll inhaltlich das umsetzt, was der Nationalrat bereits im Juli an nationaler Klimastrategie beschlossen hat. Und da gibt es Handlungsbedarf. Da gibt es Handlungsbedarf im Bereich der Wohnraumsanierung, da gibt es Handlungsbedarf in vielen Einzelbereichen, wo konkrete Aufträge an die Länder erteilt wurden durch diese nationale Klimastrategie des Bundes, und da gibt es vor allem, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, auch Handlungsbereich im Verkehr. Und wir hatten seit 1990 eine Steigerung um über vierzig Prozent, was die Co2-Emissionen aus dem Verkehr betrifft. Und wir müssen ehrlich sagen, denke ich, und auch das sollte ein Grundkonsens sein, wenn wir bei der Verkehrspolitik keine Wende schaffen in Richtung Emissionsverringerung oder zumindest –minimierung, dann haben wir überhaupt keine Chance die Kyoto-Ziele zu erreichen. Und dementsprechend gibt es auch in der nationalen Klimastrategie einen Auftrag an die Bundesländer, nämlich, ihre Verkehrskonzepte und ihre Infrastrukturpläne zu überarbeiten in Richtung Erhalten und Einhalten der Klimaschutzziele. Das heißt, das Land Oberösterreich muss, ist vom Bund beauftragt, das Verkehrskonzept, von dem uns immer erzählt wird, dass es eines gibt, zu überarbeiten in Richtung Klimaschutz und muss auch die Infrastrukturpläne überarbeiten diesbezüglich, und das würde tiefgreifende Einschnitte bedeuten. Denn das würde heißen, eine umfassende Prioritätenumreihung in Richtung öffentlichen Verkehr. Das kann nur in die Richtung gehen, wer keine Beschränkungen von Autofahrern, von Autofahrten will, und das wollen wir nicht, ich glaube, das will niemand in diesem Raum, der muss sagen, das Angebot verbessern im Bereich des öffentlichen Verkehrs und die Prioritäten umlenken. Und Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, ich glaube, da müssen wir, mit dem was ich in den letzten Tagen erlebt habe in Oberösterreich, nämlich, dass die Landesverkehrspolitik so tut, wie wenn nichts geschehen wäre und einfach so weiter tut wie bisher, da müssen wir auch umdenken. Und das erwarte ich mir etwa in Ihrem Ressort ganz konkret, dass wir zu einer Verkehrswende kommen in Oberösterreich, die den Klimaschutz in den Mittelpunkt stellt und damit die Konsequenzen zieht in diesem Zusammenhang, sonst sind das leere Ankündigungen und leere Beteuerungen. Es geht um den Grundkonsens in Richtung einer Durchsetzung einer ökologischen Vorsorge. Es geht um den Grundkonsens in Richtung Investitionen in die ökologische Sicherheit und es geht in Richtung eines Umdenkens und um ein Umdenken in die Richtung, dass Sicherheit heutzutage nicht mehr alleine durch alte Mittel, durch Exekutive, durch Bundesheer etc. gesichert und garantiert werden kann, sondern, dass es auch, dass es auch einen Schwerpunkt im Bereich der ökologischen Sicherheit geben muss und dazu und dafür die entsprechenden Investitionen. Das ist das, was heute ehrlich notwendig wäre und ehrlich notwendig ist, wenn die heutige Sitzung ein Startschuss genau in diese Richtung ist, dann bin ich froh darüber und dann können wir mit einer anderen Stoßrichtung von Umweltpolitik in den nächsten Jahren in Oberösterreich das reparieren, was in den vergangenen Jahrzehnten an Umweltsünden auch produziert wurde. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Mag. Steinkellner, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In einer schwierigen Aufgabe nach einer Katastrophe, die uns ereilt hat, ist Geschlossenheit notwendig. Die Menschen, die uns allen in Bildern verankert sind, brauchen jetzt keine parteipolitischen Hickhack-Äußerungen und eine Kontroverse über Einzelmaßnahmen. Viele Maßnahmen sind notwendig, aber jetzt ist die Hilfe das Entscheidende. Hilfe, die die Bilder, die wir haben, vielleicht wieder vergessen lässt. Bilder, die jeder unterschiedlich wahrgenommen hat. Überflutete Landstriche, eine Wirtin mit Tränen in den Augen, weil sie keine Perspektive mehr sah, als all ihre Investition den Bach hinunterging. Ein Achtzigjähriger, den ich sah, der mit verzweifelt letzter Kraft Sand schaufelte, um das Wasser von seinem Haus umzuleiten. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Aber auch die Bilder der Solidarität, wo in meiner Nachbarschaft eine spontane Kübelkette gebildet wurde, um den Wassereintritt zu verhindern. Gemeinsam haben die Menschen in der Katastrophe großartig zusammengehalten. Es sind großartige Oberösterreicher, die nicht wegschauen, wenn eine Katastrophe erfolgt, sondern, wenn sie sehen, dass Hilfe in irgendeiner Form möglich ist, sofort zugreifen. All diesen Menschen gilt unser Dank und all diesen Menschen sind wir verpflichtet, nun mit unseren Möglichkeiten geschlossen und sofort zu helfen. Die Bundesregierung hat geleistet, wie nie zuvor. Die Oberösterreichische Landesregierung hat gearbeitet im Katastropheneinsatz wie nie zuvor. Und auch der Oberösterreichische Landtag wird arbeiten zur Bewältigung dieser Katastrophe wie nie zuvor. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall) Ja, viele kleinere Details sind zu besprechen, und wir haben als Klubobmänner auch vereinbart, in einen Ausschuss zu gehen und die verschiedenen Vorstellungen dort zu beraten. Aber heute ist nicht der Tag, die Details zu diskutieren, heute ist der Tag, geschlossen den Menschen in Oberösterreich Hilfe zuzusichern. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Frau Kollegin Eisenriegler das Wort. Abg. Eisenriegler: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Landeshauptmann, der jetzt nicht mehr da ist und alle anderen, die jetzt gesprochen haben, wir wissen, es war eine Katastrophe und darüber brauchen wir uns heute, glaube ich, nicht mehr so sehr unterhalten und diskutieren. Wir müssen aber jetzt sehr wohl über vorbeugende Maßnahmen reden und das sind aus unserer Sicht nicht nur die Dammbauten. Ich sehe das so, die verschiedenen Ressorts der Landesregierung, die folgen einer Rangordnung, und zwar, wichtig, weniger wichtig und unwichtig. Dementsprechend dotiert sind auch die Budgets. Das Bauressort beispielsweise ist gut dotiert. Es gibt praktisch nichts, was nicht finanziert werden kann. Ja und sei es mit Hilfe von Freund Scharinger, wenn es gar nicht anders geht. Ebenfalls wichtig und daher ausreichend finanziert ist das Agrarressort. (Zwischenruf Abg. Steinkogler: „Auch wichtig!“) Auch wichtig! Und in der Skala, schon etwas darunter, ist die Raumplanung, deren Kompetenzen den Gemeinden übertragen ist, deren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen – das gibt es auch – unter großem Druck seitens der Grundbesitzer und Grundbesitzerinnen und der Baubewilligung stehen. Und am unteren Ende der Skala rangieren, sowohl finanziell als auch imagemäßig, Natur- und Umweltschutz sowie auch Frauenangelegenheiten. Und es ist auch wohl kein Zufall, dass diese beiden Ressorts in den Händen der beiden einzigen weiblichen Regierungsmitglieder sind. Und in genau dieser Reihenfolge fallen auch die Entscheidungen. Zuerst werden die Bauvorhaben geplant, die Straßen geplant, danach werden die Raumordnungspläne erstellt, nicht ohne vorher die meist bäuerlichen Grundbesitzer gefragt zu haben, ob es eh recht ist. Und dann folgen die Gutachten von Wasserrecht und Umweltschutz, die zumeist als sehr störend empfunden und als übertrieben abgetan werden. Das vergangene Jahrhunderthochwasser hat uns drastisch vor Augen geführt, dass das wohl der falsche Weg ist und dass die Entscheidungsstrukturen genau umgekehrt verlaufen müssten, wenn wir solche Katastrophen in Zukunft weitgehend hintanhalten wollen. Zuerst müssen diejenigen Landschaftsräume ausgewiesen werden, welche klimatisch bedeutsam bzw. ökologisch wertvoll sind. Dazu zählen insbesondere auch Landschaften, welche für den Wasserhaushalt wichtig sind: Wälder, Aulandschaften, Uferzonen, biologisch bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen usw. Solche Pläne, die muss man nicht erst erstellen, wie der Herr Landeshauptmann gemeint hat, solche Pläne liegen massenweise in den Schubladen der Abteilungen des Landes bzw. werden laufend entwickelt, wie zum Beispiel der Natur- und Landschaftsplan. Hier müssen wir gar nichts Neues erfinden, das alles gibt es bereits. Und diese Pläne, die müssen in Zukunft eine wesentliche Grundlage für die Raumplanung sein. Wünschenswert ist auch in Zukunft ressortübergreifend die enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Abteilungen, zwischen Bau-, Landwirtschafts-, Naturschutz-, Umweltschutz-, Forstwirtschafts-, Wasserrechts- und Raumordnungsabteilung. Eine ähnliche Art der Kirchturmüberwindung muss dann auch bei der politischen Entscheidung stattfinden. Raumordnung kann nicht allein Sache der Gemeinden oder gar der Ortsplaner sein, wie das vielfach der Fall ist, sondern muss überregional erfolgen. Und hier wären auch die Landschaftsbeiräte sinnvoll, die wir in unserem – ja, nach noch gar nicht stattgefundener Diskussion – in unserem Jagdgesetz vorgeschlagen haben. Die wären sinnvoll und sollten sich auch aus allen regionalen Raumnutzern zusammensetzen. Und zum Schluss, ganz zum Schluss erst kommt die Planung der Bauvorhaben, welche wir unter größtmöglicher Schonung der Landschaft erstellen müssen. Selbstverständlich ist dann auch die Art der Bebauung wesentlich, wie viel Boden tatsächlich versiegelt wird. Und hier ist neben den Architekten auch eine Einbindung von Landschaftsplanern und Ökologen und Ökologinnen bei größeren Bauvorhaben notwendig. Die sollte obligatorisch sein. Die Zahlen, wie sie der Herr Landesrat Achatz referiert hat, die deuten massiv darauf hin, dass sich hier in den letzten hundertfünfzig Jahren einiges verschlechtert hat. Vielleicht gibt es da auf dem Hintergrund eine Möglichkeit das nächste Mal, die von uns eingeforderte ökologische Bauaufsicht einrichten zu können. Vielleicht wird nun auch der eine oder andere Landwirt umdenken und auf ökologische Wirtschaftsweise umstellen bzw. wird die Landwirtschaftsvertretung nicht von vornherein gegen jede geplante Maßnahme zum Natur- und Landschaftsschutz opponieren. Denn auch die Landwirtschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen, trägt wesentlich zur Bodenversiegelung bei. Bei uns ist weit und breit kein Bach in der Nähe, der übergegangen wäre, und trotzdem war der Keller überflutet, das war rein das Oberflächenwasser, das nicht abfließen hat können aufgrund von Bodenverdichtung durch zu schwere landwirtschaftliche Maschinen und falsche Bewirtschaftung. Eine Krise wie das letzte Hochwasser, ist vor allem eine Chance etwas zu verändern, um die Sünden der Vergangenheit nicht nur abzubüßen, sondern in der Folge auch wieder gut zu machen. Der erste Ausschuss nach der Sommerpause, der Unterausschuss zum Luftreinhaltegesetz war diesbezüglich nicht besonders ermutigend für mich. Sämtliche Vorschläge des Umweltanwaltes, welche hochgradig klimarelevant sind, nämlich die Abgasmessung an den Rauchfängen, die Ermöglichung nachträglicher Auflagen für Anlagen, die weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig sind, sowie ein generelles Verbot von Elektroheizungen wurden für nicht wichtig genug befunden. Wenn sich diese Einstellung nicht grundlegend ändert, liebe KollegInnen, dann ist zu befürchten, dass wir beim nächsten Hochwasser nicht weiter sind als jetzt und dass weiterhin öffentliches und auch privates Vermögen und die Sicherheit der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt werden. Das war jetzt gleichzeitig meine Wortmeldung zum Luftreinhaltegesetz, dem wir aus eben erwähnten Gründen nicht zustimmen werden. Wir sagen: Es ist höchste Zeit, eine Umbewertung vorzunehmen und vorbeugenden Maßnahmen den Vorrang vor Reparaturmaßnahmen zu geben und dem Natur- und Umweltschutz den Raum zu geben, der ihm gebührt. Danke fürs Zuhören. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Frau Landesrätin Haubner das Wort. Landesrätin Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, haben wir im heurigen Jahr ressortübergreifend die Aktion Klimarettung gestartet. Der Start war am 23. April und wir hatten das Schlagwort „Unser aller Einsatz ist gefragt“. Niemand hat zu diesem Zeitpunkt daran gedacht, dass dieses Szenario so schnell Realität wird. Die größte Hochwasserkatastrophe in Österreich seit vielen Jahrzehnten hat aufgezeigt, wie anfällig wir alle sind, vor allem die Infrastruktur, in unserer doch sehr technisierten Welt. Und es sind viele Schwachstellen der Vergangenheit deutlich geworden, im wahrsten Sinne des Wortes auch freigespült worden. Aus Sicht des Umweltressorts haben wir daher bei diesem Ereignis klare Prioritäten gesetzt. Oberste Priorität war, zu helfen und zu sanieren. Die Beseitigung und Sanierung der unmittelbaren Folgen des Hochwassers hatte und hat auch jetzt noch absoluten Vorrang, vor allem um weitere Folgeschäden für Umwelt und Natur möglichst zu begrenzen. Und dabei sollten auch durch dieses Elementarereignis die finanziellen Auswirkungen in einem überschaubaren Rahmen für die Bürgerinnen und Bürger gehalten werden. Und es ist mir sehr wichtig, dass gerade die geschädigten Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang nicht noch einmal belastet werden, entweder durch direkte hohe Entsorgungskosten, im Besonderen was den Sperrmüll anbelangt, oder indirekt über die von den Gemeinden einzuhebenden Abfallgebühren. Wir haben daher rasch verschiedene Maßnahmen gesetzt. Neben der Information, neben dem verlängerten Journaldienst, neben einer Hotline auch außerhalb der Amtsstunden, wo sich besorgte Mitbürgerinnen und Mitbürger an die Behörde wenden konnten, habe ich so schnell wie möglich in einem gemeinsamen Gespräch mit namhaften Entsorgern der oberösterreichischen Abfallwirtschaft Preisnachlässe im Bereich der Transport- und Entsorgungsleistungen ausverhandelt. Wir haben geschaut, dass diese Entsorgungskosten zu einem tragbaren Preis verrechnet werden, denn die Mengen sind ja dementsprechend. Bisher, kann ich Ihnen sagen meine Damen und Herren, haben wir in etwa 20.000 Tonnen Sperrmüll entsorgt. Aber wir sind noch nicht am Ende und wir haben in etwa mehr als 3.000 Elektrogeräte entsorgt. Und wer von Ihnen einmal bei diesen Plätzen gewesen ist, wo dieser sogenannte Sperrmüll gesammelt ist, da wird einem wirklich das Herz schwer. Wenn man sieht, dass dort Leute ihr Hab und Gut hingebracht haben, das sie sich um viel Geld angeschafft haben, vielleicht auch noch mit möglichen Krediten sich etwas geleistet haben und dass das von einer Minute auf die andere zum Abfall, zum Müll, zum Sperrmüll geworden ist. Wir werden einiges an Geld in die Hand nehmen müssen, auch wenn es hier ein gemeinsames Paket mit der Entsorgungswirtschaft gibt, denn die derzeitigen Schätzungen, was die Entsorgung und den Transport des Sperrmülls anbelangt, liegt zwischen zweieinhalb und drei Millionen Euro. Erfreulich ist auch, dass das Umweltforum Haushalt einen Betrag von insgesamt 150.000 Euro für die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Niederösterreich zur Beseitigung der Hochwasserschäden zur Verfügung gestellt hat. Dieser Betrag wird aliquot nach einem Schlüssel, der die geschädigten Liegenschaften und die beschädigten Kühlgeräte berücksichtigt, aufgeteilt. Wir haben also alles Menschenmögliche gemacht, dass gerade im Bereich der Abfallwirtschaft ein Paket geschnürt wurde, dass einerseits den stark betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu Gute kommt und andererseits auch eine korrekte Entsorgung dieser Abfälle gewährleistet. Ich möchte mich hier an dieser Stelle recht herzlich bedanken bei der Abfallwirtschaft, bei den Behörden. Ich möchte mich bei meinen Mitarbeitern in der Umweltrechtsabteilung und auch in der Abteilung Umwelt- und Anlagen herzlich bedanken, möchte mich bei den Bezirksabfallverbänden bedanken, und vor allem beim Landesabfallverband, der hier auch die Koordination übernommen hat. Wir haben, meine Damen und Herren, auch unmittelbar nach den Hochwasserereignissen die Auswirkungen des Hochwassers auf die betroffenen Deponien und Altlasten überprüft und erhoben. Und wir konnten Gott sei Dank feststellen, dass keine wesentlichen Schäden entstanden sind. Im Rahmen des heute zu beschließenden Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes, zu dem ich mich dann gesondert noch einmal zu Wort melden werde, gibt es auch eine Verordnungsermächtigung, mit der unter anderem zum Schutz der Umwelt technische Anforderung an Öllagerbehälter und Leitungsanlagen vorgeschrieben werden können. Ich denke, wir werden davon Gebrauch machen, und wie Herr Landeshauptmann Pühringer schon gesagt hat, wird es eine Arbeitsgruppe „Umwelt und Baurecht“ geben, und wir werden uns hier mit diesem Thema sehr konkret befassen. Was ich auch möchte, dass in dieser Arbeitsgruppe die Abfallwirtschaft, die Bezirksabfallverbände oder der Landesabfallwirtschaftsverband mit einbezogen werden, damit wir auch in derartigen Katastrophenfällen schon vorsorglich entsprechend geordnet vorgehen können. Es hat zwar jetzt funktioniert, aber ich denke, wenn das auch in den sogenannten Katastrophenplan hinein genommen wird, wie wir mit diesen Abfällen umgehen, mit den Schlämmen und mit all diesen Dingen. Wir haben auch seitens der Umweltabteilung ein Projekt gestartet, die Beobachtung des Langzeitverhaltens der Schadstoffkonzentration von Heizöl in Luft und Mauerwerk. Denn, wer die betroffenen Wohnungen und Wohnhäuser gesehen hat, weiß, dass das ein sehr sehr großes Problem ist, wo wir noch sehr wenig Erfahrungswerte haben, vor allem was die Reinigung, was die Sanierung anbelangt. Und hier denke ich, sollten wir auch den ersten Schritt setzen. Und Sie können sich vorstellen, dass auf die vom Land Oberösterreich angebotene Schimmelberatung, die bisher schon sehr gut angenommen wurde, verstärkt zugegriffen wird. Wir haben aber nicht nur im Umweltressort, sondern im Bereich auch der Lebensmittelaufsicht rechtzeitig gehandelt, indem die Mitarbeiter der Lebensmittelaufsicht in einigen Gemeinden unterwegs waren und mit ihrer fachlichen Unterstützung die Trinkwassernotversorgungsanlagen mit transportablen Behältern und Tankfahrzeugen errichtet haben. Um allfällige Verunreinigungen vor allem bei Wasserversorgungsanlagen, von lebensmittelverarbeitenden Betrieben rasch feststellen zu können und eine mögliche Gefährdung weiterer Bevölkerungskreise zu vermeiden, zieht zur Zeit auch noch die Lebensmittelaufsicht Proben. Diese werden in der Untersuchungsanstalt in Linz untersucht. Die Kosten dafür werden aus meinem Ressort getragen. Ich denke, wir können dadurch im Sinne der Katastrophenhilfe rasch Informationen über eventuelle Nutzungseinschränkungen und vor allem Hilfestellung zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität leisten. Ich möchte mich auch hier bei den Herren der Lebensmittelaufsicht sehr herzlich bedanken, dass sie sehr unkonventionell, sehr rasch gehandelt haben und neben all den anderen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die ja heute schon bedankt wurden und diesem Dank ich mich natürlich anschließe. All jenen, die beigetragen haben, dass wir in Oberösterreich dieser großen Katastrophe wirklich entsprechend Herr oder „Frau“ geworden sind. Meine Damen und Herren! Das ist das eine, die Sanierung. Die notwendige rasche und wichtige Sanierung. Das zweite, was für mich als Umweltreferentin mindestens genauso notwendig ist, ist die Vorsorge. Denn, die Szenarien der Klimaforscher zeigen, dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich solche Ereignisse immer wiederholen. Und wir müssen jetzt die richtigen Maßnahmen ergreifen, um besser vorbereitet zu sein. Ich begrüße daher sämtliche Initiativanträge, die heute im Landtag gestellt werden. Ich bin aber auch sehr froh, dass am Montag in der Regierung eine ressortübergreifende zusätzliche Expertenarbeitsgruppe beschlossen wurde, dass diese eingerichtet wird, vor allem auf Grundlage der Klima-Rahmenkonvention, auf Grundlage der österreichischen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung sowie auf Grundlage des oberösterreichischen Landesumweltprogramms. Und diese Expertengruppe soll Vorschläge zur vorsorgenden Vermeidung bzw. Verminderung negativer Auswirkungen der Klimaänderungen und anderer menschlicher Einflüsse auf die Infrastruktur und das Gewässerregime unseres Landes zum Inhalt haben. Und das entspricht im Prinzip auch dem, was heute in verschiedenen Anträgen des Landtags eingebracht wurde. Und es ist uns, glaube ich, spätestens heute allen klar geworden, dass dies ein Bereich ist, und auch da gehört der Klimaschutz dazu, ein fach- und ressortübergreifender Bereich, und hier müssen wir dementsprechend arbeiten. Wir müssen die Erfahrungen der vergangenen Ereignisse zur Verringerung gegenwärtiger und künftiger Risiken nutzen. Einfacher gesagt: Wir müssen aus dem Schaden klug werden. Ich glaube, dass wir nicht so sehr neue Konzept brauchen und erfinden müssen, sondern wir müssen das Bestehende, die bestehenden Instrumentarien, die bestehenden Konzepte einerseits konsequent umsetzen, aber vor der konsequenten Umsetzung zusammen führen und besser aufeinander abstimmen. Und daher begrüße ich die Einrichtung eines Unterausschusses, dass wir wirklich das alles einmal zusammen führen, was auf den verschiedensten Ebenen gut gemeint ist zum Teil schon umgesetzt wurde, aber zu wenig koordiniert wurde. Wir brauchen Maßnahmen, meine Damen und Herren, hinsichtlich einer geringeren Risikoanfälligkeit unserer Infrastruktur gegenüber Hochwasser. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Und wir brauchen eine verstärkte Ursachenbekämpfung, und der Ursachenbekämpfung müssen wir auch höheres Gewicht geben, nämlich die Minderung von Treibhausgasen wie zum Beispiel durch das Energiesparen, durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger, aber auch durch ein verbessertes Regenwassermanagement. Und es ist uns spätestens bei dieser Hochwasserkatastrophe bewusst geworden, dass die jährlichen Kosten für die Umsetzung all dieser Maßnahmen, die auch in der nationalen Klimastrategie vorgesehen sind, allemal günstiger und niedriger sind als jene Schadenssummen, die jetzt entstanden sind und die immer nur teilweise abgegolten werden können. Ich sage noch einmal: Ich begrüße eine gemeinsame Linie der Regierung und des Landtags. Wer mich bisher in meiner Arbeit kennen gelernt hat, weiß, dass bei mir hier offene Türen eingerannt werden, wenn es darum geht, ressortübergreifend zu arbeiten. Ich freue mich, dass auch jetzt, so wie es ausschaut, Klimaschutz und praktischer, vorsorgender Umweltschutz ein Thema von uns allen ist. Beginnen wir jetzt und lassen wir nicht wertvolle Zeit verstreichen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hervorgerufen durch die extreme Großwetterlage kam es im Mühlviertel in den Tagen vor dem 8. August 2002 zu exorbitanten Niederschlägen. Innerhalb von 24 Stunden fiel in manchen Regionen mit 240 Millimeter ein Drittel des gesamten Jahresniederschlages. Die Folge davon war ein extremes Anschwellen der kleinen Bäche und Flüsse, wie man dies seit Jahrzehnten nicht kannte. Und vor allem der Bereich der Ortschaft Rottenegg wurde in den morgendlichen Stunden des 8. August, des ersten Hochwassers, ganz enorm in Mitleidenschaft gezogen. Einige Firmenareale waren ganz arg betroffen, genauso wie die dort erst vor wenigen Jahren errichteten schmucken Einfamilienhäuser. Viele andere Gebäude in Walding hatten die Keller voll mit Wasser, Schlamm und vor allem mit Unrat. Und nachdem der Hydrografische Dienst des Landes bereits für die nächsten Tage ein mindestens so schweres Naturereignis wie das vom 8. August vorhergesagt hatte, galt es, so rasch wie möglich einen geborstenen Damm raschest wieder fachgerecht aufzubauen. Mit letztem menschlichen und maschinellen Einsatz war das Werk Sonntagabend fertig. 98 Helfer waren überzeugt, dass nun nichts mehr passieren könnte. Was dann aber in den frühen Morgenstunden des Montags 12. August passierte, war "Apokalypse now". Alle Wässer dieser Welt schienen sich auf einmal über unsere Bäche und Flüsse lärmgrollend und tosend ergießen zu wollen. Und binnen weniger Stunden wuchsen kleinste Gerinne, kleinste Bäche auf über vier Meter Höhe an und sie rissen alles mit, was da versuchte, sich ihm entgegen zu stellen. Brücken und Stege wurden samt ihrer einiger Kubikmeter großen Betonauflager weggerissen. Mauern, Bäume, Straßen, Dämme, Garagen, Hütten, Öl- und Gastanks, Autos, Eisenbahnschwellen, sie wurden wie Spielzeug von den tosenden Fluten ergriffen und in einem höllischen Tempo weggeschwemmt. Tausende Kubikmeter Steine und Sand wurden an anderen Stellen aufgeschwemmt. Viele mit unheimlicher Liebe zum Detail und vor allem in jahrzehntelanger persönlicher harter Aufbauarbeit errichtete schmucke Wohnhäuser wurden innerhalb weniger Stunden zu Ruinen oder bestenfalls zu Rohbauten. Viele unserer Mitbürger wurden ob dieses infernalischen Ereignisses von purer Ohnmacht und Angst ums nackte Leben ergriffen. Im Bereich Bahnhof Rottenegg und der dort angrenzenden Siedlung wurden zwanzig Personen in letzter Minute von den Dächern ihrer Häuser, wo sie sich verzweifelt an deren Rauchfängen geklammert hielten, von Hubschraubern des österreichischen Bundesheeres geborgen. Eine ganze Region war binnen weniger Stunden paralysiert und traumatisiert. Und viele vom Ruin Bedrohte, sie weinten in den schwersten Stunden ihres Lebens vor Angst und Kälte zitternd nur leise vor sich hin. Bald setzte jedoch die nächste Welle ein. Dieses Mal war es aber genau das Gegenteil. Bundesheersoldaten, freiwillige Helfer, Rot-Kreuz-Leute, Gendarmeriebeamte, Gemeindemitarbeiter, 38 auswärtige Feuerwehren mit 670 Mann Gesamtstärke, sie unterstützten uns in unserem schier ausweglosen Kampf gegen das Unheil, das die Natur angerichtet hatte. Danke aber auch vor allem allen Beamten vom Gewässerbezirk Grieskirchen, von der Wildbachverbauung, für ihr promptes und engagiertes Auftreten. Kleinigkeiten entfernen Menschen voneinander, Katastrophen bringen sie einander näher. Oder, wie ich schon einmal gesagt habe: Demokratie ist scheinbar auf der Erkenntnis aufgebaut, dass gewöhnliche Menschen zu außergewöhnlichen Leistungen im Stande sind. Sechseinhalb Wochen danach können wir mit Genugtuung sagen, die Menschlichkeit, sie hat über die Katastrophe gesiegt, wenngleich jetzt erst die Mühen der Ebene zu überwinden sind. Unser oberstes Ziel muss sein, wir müssen den Leuten die unbändige Angst wieder nehmen, wir müssen ihnen eine reelle Zukunftschance geben. Das heißt, wir sind tunlichst gefordert, raschest wirksame Maßnahmen zu setzen. Vorrangig und als Erstmaßnahme sind die extrem aufgelandeten Fluss- und Bachbette auszubaggern. Kleinste Unwetter können derzeit bereits wieder in manchen Bereichen Verheerendes anrichten. Da gilt es raschest Projektanten mit Problemstellungen zu befassen, die bereits in den ersten Tagen nach der Katastrophe von Mitgliedern der Behörde als sinnvolle Lösungsansätze erkannt wurden, und diese sind unbürokratisch und schnell zu realisieren. Dass hier der Bund besonders gefordert ist, rasch mit der Genehmigung von Geldern zu reagieren, soll nicht unerwähnt bleiben. Schlussendlich ist ja der Bund im Artikel 10 der Verfassung für Gesetze zuständig, die einer unschädlichen Ableitung von Hochfluten dienen. Zudem beinhaltet das Wasserrechtsgesetz aus 1959 die Verpflichtung zur Herstellung von Schutz- und Regulierungswasserbauten gegen die schädlichen Einwirkungen des Wassers. Da ist vor allem aber auch eine kritische Betrachtung der Grundlagenforschung für die Flächenwidmung erforderlich. Ich meine damit, Aktualisierung der Plangrundlagen und der darauf aufbauenden Flächenwidmung. Da ist bei der Raumordnung auf die Abflussgegebenheiten der Gewässer im Katastrophenfall in erhöhtem Ausmaß Rücksicht zu nehmen. Zudem sind die Gefahrenzonenpläne auf ihre Aktualität zu überprüfen bzw. zu überarbeiten. Die Katastrophenpläne, sofern überhaupt vorhanden, müssen überregional erstellt sein. Sie müssen kontinuierlich aktualisiert werden, um schneller als bisher effiziente Maßnahmen setzen zu können. Skurril, aber es ist so, im Zeitalter der Kommunikationstechnik ist rein technisch die Kommunikation zu verbessern, damit das Zusammenspiel zwischen benachbarten Kraftwerken, vor allem aber bei allen Hilfsorganisationen tatsächlich funktioniert. Für die letzten fordere ich, künftig muss es für den Ernstfall eine einheitliche Funkfrequenz geben. Handynetz und Telefonnetz brachen bei dieser Katastrophe schnell zusammen. So konnte die Feuerwehr nicht oder nur erschwert mit dem Roten Kreuz oder mit dem Bundesheer oder mit der Gendarmerie koordinierend helfen. Außerdem sind Internet, Wap-Handy, Newsletter, Teletext, ähnliches, wie ich glaube, längst zeitgemäße Kommunikationsmittel. Auch die Bürokratie feiert in dieser Katastrophenzeit nach wie vor fröhliche Urstände. Um einen Hubschrauber für dringend notwendige Lebensrettungen, für Leute, die, wie ich schon vorher erwähnte, auf dem Dach auf Hilfe warten, zu bekommen, ist der Bürgermeister nach wie vor gefordert, die Bezirkshauptmannschaft zu kontaktieren. Wie geht das, wenn das Telefonnetz zusammengebrochen ist? Die Bezirkshauptmannschaft, sie fordert, wenn die Verbindung möglich war, das Fluggerät beim Militärkommando an. Von dort geht es zur Einsatzzentrale, von dort zum jeweils Diensthabenden. Dies kann bis zu Stunden dauern. Für Extremsituationen wäre es entschieden effizienter, wenn sich der beim Bundesheer dafür direkt Zugeteilte diese Sache per Generalgenehmigung gleich mit dem Bürgermeister ausmachen könnte. Ich halte es auch für sinnvoll, wenn jeder Feuerwehrkommandant, die Gendarmerie, das Rote Kreuz, die Gemeinden, Bürgermeister über eine aktuelle Notfallkarte verfügen würden, die man leicht in der Brieftasche verstauen kann, auf der die tatsächlich allerwichtigsten Telefonnummern, E-Mail-Nummern, E-Mail-Adressen usw. der wichtigsten Institutionen stehen, die man dann im Katastropheneinsatz tatsächlich dann schnell vorfindet. Ganz wichtig erachte ich auch die regionale Koordination bzw. Kooperation. In den ersten Tagen nach der verheerenden Flutkatastrophe war in vielen Bereichen nämlich das Zauberwort Improvisation vorherrschend, wiewohl ich nicht nur die geordnete Koordination der Hilfskräfte alleine meine, sondern vor allem auch eine gemeindeübergreifende Kooperation in Form eines regelmäßigen Informationsaustausches im Bereich der örtlichen Raumordnung, die zum Beispiel das Abflussverhalten der Gewässer betreffen kann. Der naturnahe Katastrophenschutz muss in Zukunft absoluten Vorrang haben. Es gilt vor allem, für den Hochwasserschutz wichtige Ufergebiete als Überschwemmungs- und Versickerungsflächen von Verbauung frei zu halten. Im Bereich der Landwirtschaft sind vor allem Bewirtschaftungsformen zu überdenken, weiß man doch, dass zum Beispiel Maisanbau zu erhöhter Erosion und dadurch zum raschen Abfluss der Oberflächenwässer führt. Nicht unerwähnt seien bei dieser Gelegenheit auch die oft sorglos neben Bächen deponierten Siloballen, die jede Menge von Brücken zerstört haben. Ob Rückbauten oder ob größere Durchlässe, Unterquerungen, ob Retentionsbecken an den Oberläufen von Flüssen und Bächen, ob Brückenbau ohne Pfeiler – die Liste sinnvoller Maßnahmen ließe sich noch lange weiter führen. Eine Forderung möchte ich doch zum Schluss noch anführen: Künftig muss es eine koordinierte Verteilung der Spendengelder geben. Nur so kann man halbwegs gewährleisten, dass nicht bei manchen in Zeiten nach Katastrophen zur brutalen persönlichen Betroffenheit auch noch das Gefühl kommt, vergessen worden zu sein. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Kollegen Herndl das Wort. Abg. Herndl: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen aus dem Landtag! Das vergangene Hochwasser hat tiefe Spuren hinterlassen bei den Menschen, aber auch gewaltige Schäden angerichtet an den Gebäuden und in der Natur. Rasche Hilfe war angesagt. Rasche Hilfe ist und bleibt angesagt, weil wir genau wissen, wer schnell hilft, hilft doppelt. Die betroffenen Gebiete brauchen auch nach wie vor noch Hilfe. Ein Bündel von Maßnahmen wurde geschnürt, meine sehr verehrten Damen und Herren. In Oberösterreich wurde hervorragendes Krisenmanagement betrieben. Ich möchte das so sagen, dass das parteiübergreifend bewältigt wurde, weil es notwendig ist, gerade in Notsituationen zusammen zu stehen und wirklich einen gemeinsamen Weg zu suchen, um den betroffenen Leuten bestmögliche Hilfe angedeihen zu lassen. Es ist keine Unsicherheit, Gott sei Dank, aufgetreten. Die Menschen in den betroffenen Gebieten haben darauf vertrauen können und, was noch wichtiger ist, die Zusagen haben gehalten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aus der Sicht der Landwirtschaft möchte ich einige Dinge herausgreifen, und zwar den gewaltigen Einkommensausfall, den manche Betriebe hatten und weiterhin haben. Das geht sogar zum Teil so weit, dass sie ein ganzes Jahr keine Einnahmen mehr lukrieren können. Die Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen sind ungefähr 12.700 Hektar, betragen 11 Millionen Euro, die Schäden an den Wald- und Forststraßen ebenfalls 6,5 Millionen Euro. Also hier sind gewaltige Schadensmengen vorhanden. Futter ist gerade in diesen Krisengebieten Mangelware. Wir konnten bis jetzt schon 5.000 Siloballen vermitteln. Weitere 10.000 werden noch über den Winter benötigt. Also es ist noch eine gewaltige Aufgabe, das Futter für die betroffenen Bauernhöfe bereitzustellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn wir heute viele Maßnahmen diskutieren, die durchaus notwendig sind, aber einen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser wird es niemals geben. Wer lange Zeit mit der Natur arbeitet, weiß ganz genau, dass auch manches Mal Katastrophen auftreten können. Das heißt aber, wir sollen auch bestmöglich vorsorgen. Das, glaube ich, ist der entscheidende Punkt. Ich persönlich darf mich namens der Landwirtschaft ganz ganz herzlich bei allen Rettungsorganisationen bedanken, darf mich im Besonderen beim Bundesheer und bei allen privaten Helfern herzlich bedanken, möchte aber auch dazusagen, auch die Landwirtschaft hat bei vielen Hilfsmaßnahmen entsprechend mitgeholfen. Einen besonderen Dank, glaube ich, darf man auch in dieser Stunde dem Lande Oberösterreich, dem Landeshauptmann, der Landesregierung und aber auch den Beamten, die die ganze Schadensabwicklung vornehmen, sagen. In dieser Stunde, glaube ich, ist das angebracht, dass hier rasch, unbürokratisch und vor allem mit Erfolg geholfen wird. In diesem Sinne nochmals einen herzlichen Dank an alle, die an der Bewältigung dieser Katastrophe mitgewirkt haben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Wohlmuth. Abg. Wohlmuth: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie werden in der Nacht von Feuerwehrmännern, die an Ihrer Tür läuten, aus dem Schlaf gerissen mit den Worten, schnell, schnell raus, das Wasser ist schon rund um ihr Haus, und das in einem Gebiet, in dem noch nie Wasser war. Sie springen aus Ihrem Haus hinaus, sie können nur mehr sich selbst retten und sehen dann, wie das, was Sie sich in Jahren geschaffen haben, einfach weggetrieben wird, zerstört ist, weg ist. Vor dieser Situation standen im Bezirk Perg viele Familien, viele Betriebe. Ich werde nie vergessen, wie ich am 8. August mit Landesrat Ackerl in meiner Heimatgemeinde am Damm der Donau gestanden bin, wie verzweifelt die Menschen auf ihre Häuser geschaut haben, die immer mehr in den Fluten versunken sind. Ein Bild, das man wirklich nicht beschreiben kann. Ich werde nie vergessen ihren Hilferuf, macht den Damm auf, sonst versinken wir ganz in den Fluten. Innerhalb kurzer Zeit war der Damm offen und das deshalb, weil Landesrat Ackerl sofort die Initiative ergriffen und die zuständige Behörde veranlasst hat, Sofortmaßnahmen zu verordnen. Es waren in kurzer Zeit Straßenverbindungen weggeschwemmt, es war in kurzer Zeit Betriebe überflutet, zerstört. Unmittelbar eingesetzt hat eine umfassende Hilfsbereitschaft von den Einsatzkräften, Feuerwehren, Rotem Kreuz, Bundesheer, Gendarmerie bis hin zu vielen Privatpersonen. Von dieser Stelle aus ein ganz herzliches Dankeschön für diese außerordentliche und hervorragende Leistung. Ohne diese bereite Spontaneität und Uneigennützigkeit der Hilfskräfte und der Spendenbereitschaft wäre eine nachhaltige Bewältigung der Katastrophe nicht möglich gewesen. Es muss aber auch gesagt werden, dass gerade diese menschliche Anteilnahme über die existenzielle Not und Verzweiflung der ersten Stunden und Tage für viele der Betroffenen hinweggeholfen hat. Danke noch einmal. Sieben Wochen nach der Katastrophe verschwinden die schrecklichen Hochwasserbilder aus den Medien, sie verschwinden aus den Köpfen der Nichtbetroffenen. Die Schulden, die Existenzbedrohung vieler Betroffenen bleibt zurück und die berechtigte Sorge, welche geeigneten Maßnahmen werden getroffen, dass so etwas nie wieder passiert. Allzu verständlich ist es für mich, dass aus dieser Angst heraus Bürgerinitiativen gegründet und Unterschriften gesammelt werden mit konkreten Forderungen. Für uns im unteren Mühlviertel waren die Rosenhofteiche eine unerträgliche Bedrohung. Oft sind die Deiche der Region Sandl in den Schlagzeilen, da die Dämme zu brechen drohen. Es war ein Zittern und ein Bangen, hoffentlich hält der Damm. Es war sehr zermürbend als immer wieder die Meldungen gekommen sind, der Damm droht zu brechen. Was das für die gesamte Region bedeutet hätte, die ohnehin schon massiv überschwemmt war, das ist unvorstellbar. Für uns im unteren Mühlviertel stellt sich schon die Frage, ob diese Deiche, die ja nicht mehr ihre wirtschaftliche Notwendigkeit haben, noch ihre Existenzberechtigung haben? Ein Kritikpunkt sind auch die Zubringerflüsse und die Bäche zur Donau, dass die kein Vorwarnsystem haben und dass die Nebenflüsse der Donau oft sehr verlandet sind. Es gibt Stellen an der Aist, wo früher die Wassertiefe zwei Meter betrug und heute ist dort die Wassertiefe ein halber Meter. Grundsätzlich ist die Gesetzeslage, wer ist zuständig für die Nebenflüsse, sehr verwirrend. Nebenflüsse sind keine öffentlichen Gewässer sondern Interessensgewässer. Das bedeutet, dass nur über Antrag der Interessenten, sprich Anrainer, der Gewässerbezirk sich um eventuelle Probleme kümmert. Diese Gesetzeslage gehört rasch geändert. Gezeigt hat sich auch, dass durch die Errichtung der B 3, die Umfahrung Perg, die Abflussmöglichkeiten der Aist nicht mehr gegeben sind. Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirk Perg ist überschwemmt worden. Auf der einen Seite von den Nebenflüssen Aist, Naarn und Gusen, Gebiete, in denen es noch nie Hochwasser gegeben hat und zum anderen das Donau-Hochwasser, das in manchen Orten das Jahrhunderthochwasser bei weitem überschritten hat. Es gibt für das Hochwassergebiet an der Donau von Mauthausen bis St. Nikola das Projekt Hochwasserschutzdamm Nord. Diese Planung ist relativ weit fortgeschritten. Das Projekt hat natürlich jetzt wieder mehr an Aktualität zugenommen. Es hat aber auch gezeigt, dass der jetzige Planungsstand in manchen Gebieten neu überdacht werden muss und das rasch. Die Ortschaften Baumgartenberg, Saxen und Mitterkirchen, wo ein dreißigjähriger Schutz vorgesehen ist, brächte für diese Bewohner dort überhaupt keinen Schutz. Gibt es dort wirklich nur eine Lösung, die Menschen auszusiedeln? Das ist so meine Frage, was man bei dem Projekt miteinbringen sollte. Wir wissen alle, wie schwer es den Betroffenen fällt, wenn sie aus ihren Häusern weggehen müssen. Und außerdem muss bei diesem Projekt mitberücksichtigt werden, dass, wenn das Hinterland, sprich die Nebenflüsse Wasser bekommen, so wie es jetzt der Fall war, eine völlig neue Situation entsteht. Es ist Zeit, dass wir die Situation analysieren, schnell aus den Erfahrungen Schlüsse ziehen und vor allem schnell handeln, damit künftig eine solche Katastrophe nie wieder passiert. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl das Wort. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Ernsthaftigkeit der Wortmeldungen vermeide ich jede Provokation in meiner Wortmeldung. Ich darf nur einen Punkt klarstellen: Für die Dammöffnung nach dem gebrochenen Aistdamm in Schwertberg hat der Herr Kollege Ackerl keine Zuständigkeit, er kann auch nichts befehlen dort. Ich habe das erlebt, die Situation. Das war ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bezirkshauptmannes. Es war eine ganz, ganz schwere Entscheidung, öffnen wir den Damm oder öffnen wir den Damm nicht. Es ist um wenige Stunden gegangen, dass wir die Dammöffnung, die dann leider selbständig übergroß ausgefallen ist, weil das Ganze sofort erodiert ist, dass wir die Dammöffnung vor der nächsten Katastrophe gerade noch schließen konnten. Denn ich wage nicht daran zu denken, was passiert wäre, wenn diese Dammöffnung um zwei Uhr morgens nicht mehr schließbar gewesen wäre. Ich wage nicht daran zu denken, was der Herr Bezirkshauptmann sich heute anhören müsste. Er würde wahrscheinlich Angeklagter sein für die Maßnahme, die er gesetzt hat. Also es ist ausschließlich im Ermessen und im Verantwortungsbereich des Bezirkshauptmannes gelegen, diese Maßnahme gut überlegt anzuordnen. Ich weiß aber nicht, ob er es heute noch einmal machen würde angesichts der Situation, die binnen weniger Stunden dann eingetreten ist, die niemand voraussagen konnte, aber die halt passiert ist. Ich bitte, immer daran zu denken, wenn man Maßnahmen fordert, dass dann jemand für diese Dinge gerade stehen muss. Der Bezirk Perg war ganz sicher das Epizentrum der Katastrophe bei diesem Hochwasser. Wir haben rund 2.700 Häuser im Wasser gehabt. Das Ausmaß der Katastrophe war so groß im östlichen Teil von Oberösterreich wie es zum letzten Mal 1787 war. Es gibt in Baumgartenberg beim Wirt in der Untermühle eine Messlatte, wo von 1501 beginnend alle Hochwässer eingetragen sind. 1501 war das höchste Hochwasser. Das war ein Jahrtausendhochwasser. 1787 war die zweite Markierung, ungefähr eineinhalb Meter darunter. Dann kommt, wieder ungefähr eineinhalb Meter darunter, 1954. Und alle anderen sind unter 1954 gewesen, nur 2002 war um fünf Zentimeter über 1787. Das war eine furchtbare Katastrophe. Die Menschen im Machland leben mit dem Hochwasser. Ungefähr 1200 Häuser sind regelmäßig auch von kleineren Hochwässern betroffen. Sie können auch umgehen mit dem Hochwasser. Wenn der Pegel in Mauthausen 6,50 Meter zeigt, dann werden die ersten Maßnahmen gesetzt, dann ziehen die Leute aus dem Erdgeschoß in das Obergeschoß, beginnen die Wohnungen zu räumen. Nur dieses Mal hat es sehr viele auch im Obergeschoß noch erreicht. Das heißt, die Möbel, die vom Erdgeschoß ins Obergeschoß getragen wurden, waren dann im Obergeschoß überflutet. Diese Katastrophe hat ein Ausmaß erreicht wie es die Menschen bisher nicht gekannt haben. Und da kommt dazu, dass die Nebenflüsse, die Enns, die Aist und die Naarn in einer Art und Weise sich entwickelt haben, wie es sich seit Menschengedenken das niemand vorstellen konnte, dass es das gibt. Wer ist verantwortlich? Es muss einen Verantwortlichen geben. Ich meine, Katastrophen wird man nie verhindern können . Da können wir alle Maßnahmen der Welt setzen, werden wir Katastrophen nicht verhindern. Allerdings der Verlauf der Katastrophe ist ganz sicher ein anderer als er möglicherweise vor hundert Jahren gewesen wäre, weil halt viele menschliche Eingriffe auch einen Beitrag dazu geleistet haben, dass die Katastrophe so verläuft und nicht anders verläuft. Und da spielt sicher eine Rolle, dass wir viele Eingriffe gemacht haben, wie zum Beispiel Auflandungen. Wenn ich mir nur denke: Zu Beginn der Siebzigerjahre ist vis-a-vis von Mauthausen das Industriegebiet, wo die Chemie gestanden ist, hochwassersicher gemacht worden. Das heißt, man hat aufgelandet, um dort entsprechende Betriebe hinbauen zu können. Da hat sicher niemand daran gedacht, dass diese Retentionsfläche irgendwann einmal fehlen wird. Und so kann man viele Maßnahmen sehen, die Drainagen, die Bodenversiegelung, die Regulierung von Flüssen, die zum wesentlich schnelleren Abflussverhalten von Flüssen führt. Und die Summe der Maßnahmen macht es aus, dass sich eine Katastrophe heute so entwickelt und nicht anders entwickelt. Aber verhindern werden wir es nicht können. Wir müssen auch nach dieser Katastrophe kritisch einige Punkte überdenken. Ganz kritisch werden wir überdenken müssen die Frage der Widmungen. Ich glaube es muss eine Auswirkung haben die Luftbildauswertung dieses Hochwassers auf die bestehenden Widmungen. Man kann nicht so tun, als wenn es diese Katastrophe nicht gegeben hätte. Daher muss man dort die Schlüsse ziehen. Ich mache niemand verantwortlich, aber ich glaube schon, dass wir mit Augenzudrücken und mit Großzügigkeit manches auch mit verursacht haben. Wenn beispielsweise in Eizendorf, das ist ein total betroffener Bereich, den wir jetzt absiedeln möchten, noch 1991, im Einundneunzigerjahr war in Eizendorf ungefähr die gleiche Situation wie heute, zwischenzeitlich wurden acht neue Einfamilienhäuser gebaut. Da muss ich sagen, das war ein Fehler, ein ganz ein grober Fehler, weil wir diese Häuser jetzt ablösen müssen. Das kostet nicht nur Geld, das bringt auch den Menschen logischerweise viele Sorgen. In Summe sind vom Bürgermeister von Saxen in Eizendorf von 1991 bis heute 16 Baugenehmigungen ausgestellt worden. Das ist leichtfertig, das soll nicht passieren. Und dort müssen wir uns selber bei der Nase nehmen und müssen die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, dass dort auch ein Bürgermeister nichts mehr genehmigen kann, selbst wenn er nachgiebig ist, wenn er eine Wahl gewinnen will. Das darf man nicht tun. Das ist kurzsichtig und ist nicht zu vertreten. Die menschlichen Tragödien sind fast nicht zu beschreiben. Ich hab es nicht nur erlebt in den drei Wochen der Katastrophe, wo das Wasser gestanden ist, wo eben die Katastrophe abgelaufen ist. Ich erlebe es auch jetzt noch sehr stark bei meinen Sprechtagen, wo an einem Freitag Vormittag 30, 40, 50 Leute zu mir kommen, die zum Teil gar nichts mehr haben außer den Schuldscheinen vom Hausbau. Sonst haben sie nichts mehr, die zurückgehen in die Häuser die ausgeräumt sind, feucht sind sie noch, ausgeräumt sind sie, trostlos ist alles. Diese menschlichen Tragödien erleben wir, die sind geblieben. Und daher war es richtig sofort zu helfen. Die Hilfe ist großartig gewesen, die gegeben wurde, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch die menschliche Hilfe, die spontan geboten wurde. Das ist alles vernünftig gelaufen. Aber die Schlüsse müssen wir daraus ziehen, auch wenn es dort und da schmerzlich sein wird, weil mancher seinen Baugrund nicht mehr verkaufen kann als Baugrund. Wir haben erst vergangene Woche im Perger Gemeinderat wieder darüber diskutiert, dass wir blitzartig die Flächenwidmung abändern. Und natürlich hat es Proteste gegeben von einem, der den Baugrund als Baugrund gewidmet gehabt hat, der uns erklärt hat, dass er das nicht mehr verkaufen kann, dass er einen Wertverlust hat. Na selbstverständlich, nur es gibt keine Alternative zu dem, was passiert ist. Wir müssen die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Darum bin ich auch dafür, dass die Aussiedlungen gemacht werden. Ich vertrete das hundertprozentig in den Ortschaften Hütting, Mettensdorf, Eizendorf, in der Froschau. Denn jeder, der dort weggeht, wird zukünftig von der Tragödie, die wiederkommen wird, nicht mehr betroffen sein. Und das Tragische ist, dass keiner von uns sagen kann, wann das nächste Hochwasser kommt. Manche glauben im Oktober kommt es schon wieder. Da gibt es ältere Leute, die sagen, wenn im Juli ein Hochwasser ist, dann ist im Oktober ganz sicher das nächste. Und die Leute sind in einem Ausmaß verunsichert da unten, dass gröbere Niederschläge dazu führen, dass sie bei uns anrufen und sagen, bitte die Brücke gleich abreißen, weil dort ist die nächste Verklausung und da werden wir wieder ein Problem haben. Sie sind einfach total aufgescheucht, total von Angst erfüllt. Daher sind die Maßnahmen unbedingt notwendig, die setzbar sind, nämlich die Aussiedlung. Das kostet uns Geld, selbstverständlich, aber wir vermeiden damit menschliche Tragödien. Ich stehe auch hundertprozentig hinter dem Machlanddamm, hundertprozentig mit dem was auch Sie gesagt haben Frau Kollegin, dass man jetzt das Rechenmodell um dieses Hochwasser noch erweitert, das gehört mit eingerechnet, aber der Damm muss kommen. Der Damm sollte ursprünglich rund 1.250 Häuser schützen. Er kann nicht überall einen hundertjährigen Schutz bieten, weil wir uns zuviel Retentionsraum weggenommen hätten. Aber mit dem Aussiedeln verzichten wir jetzt auf den dreißigjährigen Hochwasserschutz, dort siedeln wir aus und können den anderen den hundertjährigen bieten. Also wenn Hütting weg ist, haben wir in Niederösterreich weniger Probleme, weil sich die Wallseeer nicht mehr fürchten. Wenn Mettensdorf weg ist und Eizendorf weg ist und die Froschau weg ist, dann haben wir keinen dreißigjährigen Damm mehr, sondern nur mehr die hundertjährige Linie und das ist dann ein Schutz, dass die Leute einigermaßen sicher leben können. Wenn wir den Hochwasserdamm 1955 bekommen hätten, also nach dem Jahrhunderthochwasser 1954, dann wären die Leute in der Gegend, mit Ausnahme von dieser Katastrophe, niemals dazwischen von einem Hochwasser betroffen gewesen. Also der Damm ist schon eine höchst wirksame Sache. Darum kämpfe ich dafür, bemühe mich um die Ängste in Niederösterreich. Die muss man verstehen, denn Machland-Süd sagt, wenn es in Machland-Nord schüttet, das Wasser muss ja wo hin, das ist ja logisch. Daher muss das Rechenmodell schlüssig sein, dass eben die Niederösterreicher dann nicht mehr von der Hochwassertragödie betroffen sind, als sie betroffen sind, wenn wir keinen Damm haben. Ich komme zum Schluss und darf noch darauf hinweisen, dass wir logischerweise auch im Bereich des Straßenbaues irrsinnige Probleme haben. Ich habe Gemeinden dabei, vor allem im Bereich Steyr-Land, da haben wir in einer Gemeinde ungefähr 30 Millionen Schilling Güterwegschäden, Laussa oder Garsten oder Weyer oder Großraming. Das sind Megaschäden, die uns dort entstanden sind. Wir haben aber das ehrgeizige Ziel, dass innerhalb von einem Jahr auf den Straßen vom Hochwasser nichts mehr sichtbar sein darf. Unsere Leute arbeiten fast rund um die Uhr. Ich habe auch allen Grund mich zu bedanken. Ich bedanke mich natürlich bei den Hilfsorganisationen, bei den tausenden Helfern, aber auch bei unseren Mitarbeitern in den Straßenmeistereien, beim Gewässerbau, bei den Mitarbeitern in den Bezirkshauptmannschaften, die auch rund um die Uhr da waren, bei den Mitarbeitern in der Agrarabteilung. Ich glaube, dass sich der öffentliche Dienst auch ausgezeichnet hat und der öffentliche Dienst höchst verantwortungsvoll gearbeitet hat. Und wenn mich eines rückblickend freut, dann das eine, die Erkenntnis, dass ein Zusammenrücken der Menschen in der Katastrophe in einem Ausmaß gegeben war, wie man es vorher wahrscheinlich überhaupt noch nie erlebt hat. Die Leute haben zusammengeholfen, haben sich gegenseitig ausgeholfen. Das war eine ganz eine großartige Erkenntnis und ein ganz ein großartiges Erleben zu sehen, dass die Menschen in der Not wirklich zusammenrücken. Und jetzt geht es darum, den Menschen Hoffnung zu geben, ihnen nicht zu sagen, dass nichts mehr passieren kann. Es kann leider morgen schon wieder etwas passieren. Aber die notwendigen Schlüsse, die Erkenntnisse aus der Katastrophe zu ziehen, festzuhalten, denn wenn wir das jetzt nicht tun, mit dem Abstand zur Katastrophe schwindet das Bewusstsein und dann wird es wieder vergessen und bei der nächsten Katastrophe jammern wir wieder über das, was wir bis dorthin wieder falsch gemacht haben. Also diese Erkenntnis umzusetzen, das ist mir ganz wichtig. Ich bedanke mich. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Affenzeller das Wort. Abg. Affenzeller: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir zur Einleitung zwei Bemerkungen zur Öffentlichkeitsarbeit, besonders der Politik bei der Hochwasserkatastrophe zu machen. Einfach zum Nachdenken, niemand persönlich angegriffen, niemand persönlich gemeint, sondern einfach zum Nachdenken. Meine Damen und Herren! Ich bekenne mich dazu, dass Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker in solchen Situationen vor Ort bei den Menschen sein sollten, um Solidarität zu zeigen, um Unterstützung zu signalisieren, dass von Seiten der Behörden und von Seiten der Politik alles zwecks Soforthilfe getan wird. Wenn jedoch in gewissen Situationen das Wichtigste der Pressefotograph oder die Fernsehkamera ist, dann finde ich dies sehr peinlich. Sie wissen geschätzte Damen und Herren, dass ich persönlich fast alle Themen öffentlich abhandle. Ich habe jedoch in dieser Situation und das ist nachweislich, drei Wochen die Medienarbeit komplett eingestellt, weil ich glaube, dass es in dieser Zeit auf der einen Seite Wichtigeres zu tun gab und weil ich glaube, dass es in solchen Krisensituationen einfach angebracht ist, dass sich die Politik in der Öffentlichkeitsarbeit zurückhält. Eine zweite Bemerkung geschätzte Damen und Herren! In den letzten Tagen sind uns einige Schreiben und Broschüren von Seiten des Bundes zugegangen. Ich habe persönlich einen Brief bekommen von Herrn Bundeskanzler Schüssel und von Frau Vizekanzler Riess-Passer, es hat eine Zeitung gegeben vom Verteidigungsministerium und es hat eine Hochglanzbroschüre gegeben „Leitfaden für Betroffene nach dem Hochwasser - Österreich hilft“, natürlich auch Fotos drinnen, Hochglanz. Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass in der jetzigen Situation, Wochen nach der Katastrophe, das wirklich Geldverschwendung ist und ich glaube, dass es vernünftiger wäre, dieses Geld den Geschädigten zukommen zu lassen. (Beifall) Ich denke Information ja, Hilfe ja, Beratung ja, ich glaube jedoch, dass man diese Dinge dort belassen sollte, wo Bürgernähe gegeben ist, nämlich bei den Gemeinden. Diese Informationen, meine Damen und Herren, sind Gott sei Dank auf Grund der Bürgernähe der Kommunen, aller die dort beschäftigt sind, die Hauptamtlichen, die politisch Tätigen längst bei den Menschen und auch die Informationsveranstaltungen des Landes, die wirklich von den Betroffenen sehr gut aufgenommen worden sind und hier ein besonderer Dank auch an die zuständige Agrar- und Forstrechts-Abteilung. Die hat hier einen wesentlich Beitrag geleistet und ich habe mir diese Broschüren durchgeschaut. Alle Informationen wurden bei diesen Veranstaltungen oder von den Gemeinden gegeben. Nach diesen zwei Einleitungsbemerkungen einige Informationen bzw. persönliche Bemerkungen aus meiner Sicht, aus meinem Bezirk Freistadt. Es hat Informationen in anderen Bezirken gegeben, wo der Krisenstab bzw. die Zusammenarbeit der Einsatzkräfte nicht sehr gut funktioniert hat. Bei uns im Bezirk Freistadt hat der Krisenstab und damit die Zusammenarbeit aller Organisationen wirklich bestens funktioniert. Die Bezirkshauptmannschaft, die Gendarmerie, die Feuerwehr, das Rote Kreuz, das Bundesheer, auch alle Gemeinden waren in guter Kooperation, in guter Kommunikation und ich habe auch nachher von allen Seiten nur positive Meldungen gehört. Also die Einsatzkräfte, die Vernetzung, die Kommunikation in unserem Bezirk unter der Leitung der Bezirkshauptmannschaft hat wirklich bestens funktioniert. Ich möchte noch auf drei Dinge, betreffend die Feuerwehren eingehen, die mir besonders wichtig erscheinen. Erstens: Es hat sich wieder einmal sehr deutlich gezeigt, dass große und kleine Feuerwehren in solchen Situationen ihre Aufgabe bestens wahrnehmen. Sie haben sich bestens ergänzt und es hat sich auch gezeigt, dass die kleinen Feuerwehren, die zwar nicht über hervorragende technische Ausstattungen verfügen, aber aufgrund ihres personellen Einsatzes einen ganz, ganz wichtigen Beitrag leisten. Ich denke, dass alle Diskussionen, wo es um das Zusammenlegen oder die Abschaffung von Feuerwehren geht, damit auch in der Bevölkerung weg sind. Wir brauchen die Stützpunktfeuerwehren mit guten Ausrüstungen genauso wie die kleinen Feuerwehren. Zweiter Punkt: Ich habe schon gesagt, bei uns hat die Zusammenarbeit, die Koordination gut funktioniert. Es gab bei uns keine Eifersüchteleien, zum Beispiel zwischen Feuerwehr oder Bundesheer. Das Bundesheer war am zweiten Tag bei uns im Einsatz, teilweise mit der Feuerwehr, teilweise neben der Feuerwehr mit anderen Aufträgen. Die Einsatzgruppe Cobra hat mit einem Boot Leute evakuiert und in Pregarten wurden Evakuierungen mit dem Hubschrauber durchgeführt. Die Vernetzung hat wirklich bestens geklappt und funktioniert. Und der dritte Bereich: Die hochqualifizierte Ausrüstung, die beste Ausrüstung für die Feuerwehren ist ganz, ganz wichtig. Wenn nicht die Feuerwehr so gute Gerätschaften gehabt hätte, auch wenn sie nicht sehr oft im Einsatz sind, dann wäre es in gewissen Situationen nicht möglich gewesen in dieser Form zu helfen. Und ich weise darauf hin, dass Hochleistungspumpen, zum Beispiel am Rosenhofteich, wertvolle Arbeit geleistet haben und hier ist es schon sehr wichtig, dass die Feuerwehren gut ausgestattet sind und hier ist es auch in der Anschaffung der Geräte sehr wichtig, dass unser Gemeindereferent Landesrat Josef Ackerl immer wieder bereit ist, gemeinsam mit dem Feuerwehrreferenten diese Anschaffungen finanziell auch zu bestreiten. Damit bin ich beim bereits angesprochenen Problem, dass uns natürlich auch in unserer Region beschäftigt hat, nämlich Rosenhofteiche in Sandl und ähnlich zu bewerten sind die Teiche in Niederösterreich. Meine Damen und Herren! Ich war in dieser Nacht gemeinsam mit Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl vor Ort und habe das persönlich auch miterleben können, wie die Feuerwehr Sandl und andere Feuerwehren darum gekämpft haben, dass der Damm nicht brechen wird beim kleinen Rosenhofteich. Es wurde sehr viel Wasser abgepumpt mit Hochleistungspumpen, um den Druck vom Damm wegzubringen und es wurde auch versucht das Überlaufen des Wassers zu verhindern. Es wurde eigens ein neuer Lauf für das Wassers gegraben. Die Feuerwehren haben dort wirklich gekämpft, dass nicht andere Bereiche den Nachteil haben. Und ich glaube, man muss jetzt sehr offen und mit den Experten darangehen zu überprüfen, welche Rolle bzw. welche Gefahr geht von diesen Rosenhofteichen aus. Es gibt natürlich die berechtigte Sorge, besonders aus dem Bezirk Perg, die sagen, wenn der Rosenhofteich auch noch gebrochen wäre, dann wäre das eine weitere Katastrophe gewesen. Das muss man ernst nehmen. Dem steht aber doch gegenüber, geschätzte Damen und Herren, dass bei uns auch von Fachleuten argumentiert wird, dass zum Beispiel der große Rosenhofteich 150.000 bis 200.000 Kubikmeter Wasser zurückgehalten hat, also auch ein Auffangbecken war und von diesem keine Gefahr ausgegangen ist. Die Dammkrone ist nie erreicht worden. Also der große Rosenhofteich war hochwasserrückhaltewirkend. Und auch der kleine Teich wurde nur an wenigen Stellen geringfügig überschwemmt. Dies zumindest laut Angaben der Forstverwaltung. Die Teiche sind in dieser Zeit ebenfalls durch das Forstpersonal, aber auch durch die Feuerwehr und durch die Behörde sehr intensiv kontrolliert worden. Und der Abfluss des kleinen Teiches ist mit Hilfe der Feuerwehren prophylaktisch erweitert worden. Dies waren natürlich zusätzliche Sicherungsmaßnahmen. Wobei ich völlig verstehe, dass die Menschen verzweifelt waren, weil einige Meldungen kommen mussten, dass die Gefahr bestand und natürlich Evakuierungen als Vorsichtsmaßnahme getroffen werden mussten. Ich war selbst in der Einsatzzentrale, als diese Maßnahmen gesetzt wurden. Es war keine leichte Entscheidung zu sagen, wir müssen jetzt den ORF, das Radio verständigen um die Leute zu warnen, dass die Gefahr besteht, dass dieser Damm bricht. Ich meine daher, dass eine wirklich lückenlose Überprüfung stattfinden sollte, wie hat man diese Gefahr in Zukunft im Griff und wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften, wie zum Beispiel: Die Teiche dürfen nicht voll sein. Da gibt es natürlich verschiedene Interessen, die Fischer, jene die dort baden gehen. Da gibt es verschiedenste Interessen. Da muss das Interesse im Vordergrund stehen, nämlich die Sicherheit der Menschen. Ich glaube, dass auch die Möglichkeit besteht weitere Auffangbecken zwischen dem kleinen Rosenhofteich und der B 38 zu errichten und es soll auch die Neugestaltung des Abflusses beim kleinen Teich ins Auge gefasst werden. Damit wären Vorkehrungen getroffen, um diese Gefahr in Zukunft hintanzuhalten. Zum Schluss kommend möchte ich als Sportfunktionär, geschätzte Damen und Herren, und als ASKÖ-Obmann des Mühlviertels, aber auch im Namen aller anderen Vereine im Besonderen auch darauf hinweisen, dass die Sportvereine enorme Schäden haben. Ich erwähne nur Schwertberg, wo die Tore gerade noch herausgeschaut haben, ASKÖ Schwertberg alleine 300.000 Euro Schaden, ASKÖ Au an der Donau - und den Union-Vereinen und ASVÖ-Vereinen geht es ähnlich - 100.000 Euro, und die besondere Situation beim ASKÖ-Platz in Perg, der unter Wasser gestanden ist und jetzt Grabungen durchgeführt worden sind und Kriegsmaterial zutage gekommen ist, wo jetzt der Fußballplatz wirklich nicht mehr ausschaut wie ein Fußballplatz. Es gibt bereits Signale vom Sportreferenten, vom Gemeindereferenten, dass auch den Sportvereinen großzügigst geholfen werden sollte. Ich glaube, das ist auch notwendig, weil es wirklich viele Vereine, viele Funktionäre gibt, die in dieser Situation verzweifelt sind, weil sie einen Ersatzplatz suchen müssen, weil sie nicht wissen, wie das finanziert werden sollte. Und daher ist neben der wichtigen persönlichen Hilfe der Menschen auch die Hilfe für die Vereine ganz dringend notwendig. Zum Abschluss, meine Damen und Herren, es sind schon viele Vorkehrungen für die Zukunft, die notwendig sind, angesprochen worden. Ich glaube, dass es auch notwendig wird, in Zukunft bei den Übungen, bei den Großübungen, die ja in den Regionen stattfinden, ähnliche Annahmen auch durchzuführen. Der Bezirkskommandant der Feuerwehr Hans Sallaberger hat zu mir gesagt, wenn ich vor einem halben Jahr im Bezirk eine Übung abgehalten hätte mit diesen Annahmen, wäre die Sinnhaftigkeit dieser Übung in Frage gestellt worden. Das glaube ich auch, also da wäre gesagt worden, bist du noch zu retten, das wird ja nicht eintreten. Ich glaube, dass hier auch bei den Übungsbereichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, ich glaube, dass auch im Haushalt, im Zivilschutzbereich auf solche Situationen ganz besonders darauf hingewiesen werden muss und ich glaube, dass es besonders für die Experten jetzt wirklich eine große Verantwortung und Herausforderung ist, die richtigen Antworten auf Grund dieser neuen Situation zu geben. Von Seiten des Landtags denke ich, dass die Einsetzung eines Ausschusses der richtige Weg ist, dass es der richtige Weg ist, einen Hochwasserschutzplan für Oberösterreich zu erstellen und ich möchte abschließend auch allen danken, die ihren Beitrag bei der Hilfe geleistet haben. Ich glaube, es ist sehr beruhigend, in einem Land, in einer Gesellschaft zu leben, wo in solchen Situationen Solidarität nicht nur ein Schlagwort ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Landesrat Dr. Aichinger. Landesrat Dr. Aichinger: Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als für den Katastrophenschutz zuständiges Regierungsmitglied beschäftige ich mich natürlich schon seit Jahren intensiv mit all den Katastrophen, die in Oberösterreich, in Österreich, in Europa oder sonst wo in der Welt passieren. Und meine persönliche Erkenntnis daraus lautet: Das ist das Wesen einer Katastrophe, dass sie nicht planbar ist und dass sie nicht vorhersehbar ist. Wir sollten daher auch bei all unseren Diskussionen und bei all unseren auch politischen Projektionen uns klar sein darüber, dass wir niemals eine hundertprozentige Sicherheit für die Bevölkerung erreichen. Die Chinesen sind ein sehr weises Volk und sie verwenden das gleiche Schriftzeichen für Krise und Chance. Und ich sehe daher auch die Diskussion über diese Katastrophe als eine Möglichkeit, bestehende Richtlinien, bestehende Pläne weiter zu entwickeln, sie zu verbessern, nachzubessern. Zum konkreten Ereignis: Es waren zwei verschiedene, zwei grundverschiedene Katastrophenereignisse, die das Gemeinsame nur im Regen hatten. Grundsätzlich war das Ereignis, das erste, um den 6./7. August ein lokal bzw. regional beschränktes Schadensereignis und erst das zweite um den 11. und 12. August hat letztendlich ganz Österreich, Oberösterreich betroffen, und wenn ich sage ganz Oberösterreich, dann sind das 77 Prozent unserer Gemeinden gewesen. 77 Prozent unserer Gemeinden hatten am 12. August des Jahres 2002 Feuerwehrmitglieder im Einsatz, die nicht nur Stunden, sondern Tage dort gearbeitet haben. Es sind schon die Zahlen genannt worden, wie viele hunderttausende Arbeitsstunden hier geleistet worden sind. Ich möchte vielleicht noch hinzufügen, dass nicht nur die Feuerwehren in den eigenen Gemeinden, in den eigenen Bezirken gearbeitet haben. Über mehr als 14 Tage haben wir teilweise an Spitzentagen über 280 Feuerwehr- und BergungsbereitschaftsEinheiten verlegt gehabt in ganz Oberösterreich, um dort, wo der Schaden am größten ist, auch die entsprechenden Personen zur Verfügung zu haben. In Spitzenzeiten waren in unserem Bundesland mehr als 2.500 Pumpen im Einsatz, 2.500 Pumpen von kleineren Tragkraftspritzen bis hin zu Mega-Pumpen, die pro Stunde weit über 30.000, 40.000 Liter pumpen. Das sind die Maßnahmen gewesen, die es zu koordinieren galt und auch vielleicht nur eine Zahl noch dazu: An diesem besagten 12. August wurden in der Notrufzentrale, in der Landeswarnzentrale über 5.000 Anrufe registriert, 5.000 Mal Kontakt mit der Bevölkerung aufgenommen bzw. sie hat ihn gesucht auch über die Notrufnummern und 5.000 Mal wurde Hilfe durchgeführt. Das Rote Kreuz hat sich mit seinen Möglichkeiten nicht nur im Rettungstransport sich eingebracht, sondern sehr stark vor allem auch in der Versorgung der Hilfspersonen. Wir haben beim Roten Kreuz mit den fünf Feldküchen über 17.000 Portionen ausgegeben, konzentriert auf wenige Tage. Es wurden Notunterkünfte bereit gestellt und, was sich als eine sehr kluge und richtige Maßnahme herausgestellt hat, ich habe vor drei Jahren das Rote Kreuz damit beauftragt, die so genannte psychologische Betreuung sowohl für Einsatzkräfte als auch für Betroffene aufzubauen. Diese Einrichtung, diese psychologische Betreuungsmöglichkeit hat sich wiederum hervorragend bewährt, nicht nur damals in Galtür, nicht nur im vergangenen Jahr in Kaprun, sondern auch heuer bei unserem eigenen Hochwasser hier in Oberösterreich. Die Maßnahmen, die durch das Bundesheer getroffen worden sind, waren ebenfalls sehr, sehr vielfältig. Nicht nur dass Kräfte aus Oberösterreich da waren, es ist auch gelungen, aus Steiermark, Kärnten, Osttirol und Salzburg Einheiten zu verlegen, teilweise durch glückliche Zufälle, auch das sei gesagt, weil sich diese Einheiten auf dem Weg zurück befunden haben, nach Hause unterwegs waren, von den Grenzeinsätzen in Burgenland und wir sie quasi aus den Zügen heraus direkt in das Einsatzgebiet gebracht haben. Das Bundesheer hat seine Organisation auch aus der Erfahrung dieses Hochwassers in der Nacht von 11. auf den 12. August total verändert und statt einer zentralen Organisation eine dezentrale Organisation aufgebaut, die sich an den Bezirken orientiert hat, was sich hervorragend bewährt hat. Nicht nur für die allgemeinen Hilfeleistungen des Bundesheeres können und müssen wir dankbar sein, sondern auch für die Spezialeinsätze durch Pioniere, denken Sie nur, es wurden mehr als 20 Brücken inzwischen gebaut, auch hier müssen wir wirklich froh sein, dass es das Bundesheer gibt. Ob es die Bereitstellung von Trinkwasser gewesen ist, manche Gemeinden hatten ja flächendeckend kein genießbares Wasser mehr, auch hier war das Bundesheer hervorragend eingesetzt oder, was ich betonen möchte, weil es mir schon sehr wichtig ist, insbesondere die Einsätze mit den Hubschraubern in den ersten Tagen, wo hunderte Menschen geborgen wurden aus einer Situation, wo niemand anderer mehr hätte helfen können, das waren die gewaltigen Leistungen, die die unterschiedlichen Einsatzorganisationen gebracht haben. Ich möchte noch kurz bei dem anschließen, was schon von Vorrednern gesagt worden ist. Manchmal gab es ja Kritik über die Struktur des oberösterreichischen Feuerwehrwesens mit den vielen dezentralen, durchaus auch kleinen Einheiten. Nur diese vielen kleinen Einheiten haben es ermöglicht, dass wirklich auf Knopfdruck mehr als 50.000 Feuerwehrleute im Einsatz gewesen sind, über 58.000 sind es gewesen. Das kann keine semiprofessionelle Einrichtung oder keine Berufsfeuerwehr leisten, das kann nur durch dieses System der Ehrenamtlichen und Freiwilligen geleistet werden. Und damit dieses System funktionieren kann, brauchen wir auch die entsprechenden Unterkünfte, sprich Feuerwehrhäuser, dazu brauchen wir auch die entsprechenden Gerätschaften in den Gemeinden draußen. Nur dann funktioniert das System und es hat sich hervorragend bewährt. Natürlich, und das sei schon auch gesagt, diese Einsätze, die passieren nicht Gott gegeben, sondern es ist eine sehr lange, ja jahrelange Vorarbeit notwendig gewesen, dass diese Qualität erreicht wurde. So hat der Landtag, der Oberösterreichische Landtag, als einer der ersten in Österreich überhaupt bereits 1955 ein Katastrophenhilfsdienstgesetz geschaffen. Wir waren damit führend auch aus einer Lehre heraus, nämlich dem Hochwasserereignis 1954. Und aufbauend auf diesem Katastrophenhilfsdienstgesetz sind inzwischen eine Reihe von entsprechenden Richtlinien und auch Verordnungen gekommen, die Lehren sind gezogen worden. Ich bin froh darüber, dass die zuständige Polizeiabteilung gemeinsam auch mit dem Landesfeuerwehrkommando zum Beispiel im Jahr 2000 auf meinen Auftrag hin die Richtlinien für den Katastrophenschutz in Oberösterreich völlig neu überarbeitet hat. Ich habe manchmal das Gefühl, dass auch Entscheidungsträger auf Gemeinde- oder auf Bezirksebene von diesen Richtlinien nicht sehr viel wissen, sonst könnten sie manche Forderungen nicht aufgestellt haben in den letzten Tagen. In den Richtlinien steht dezidiert drinnen, wer die Verantwortung hat, wie und wann und wo sie wahrgenommen werden muss, welche Strukturen aufgebaut werden müssen. Aber es wird notwendig sein, diese Richtlinien offensichtlich zu machen, den Entscheidungsträgern wieder klar zu machen. Katastrophenschutzpläne existieren und das hat sich dort, wo sie umgesetzt wurden, und ich nenne hier ganz bewusst noch einmal auch den Bezirk Perg und auch Freistadt, dort haben sie sich bewährt und dort ist wirklich auch das Maximum an Hilfeleistung möglich gewesen. Diese überarbeiteten Richtlinien sind selbstverständlich allen Gemeinden zur Verfügung gestellt worden, auch mit der entsprechenden Information. Die Katastrophenschutzreferenten der einzelnen Bezirkshauptmannschaften sind darüber informiert, es gibt die permanente Weiterbildung und Fortbildung in diesem Bereich. Es sind auch im Jahr 1999 die Hochwasseralarm- bzw. Rahmenpläne neu gestaltet worden in Oberösterreich. Auch die sind natürlich den Zuständigen bekannt, müssten zumindest bekannt sein, wo ebenfalls sehr klar auf die verschiedenen Strukturen, notwendigen Strukturen, die Kommunikations- und die Koordinationsnotwendigkeit auf den unterschiedlichen Ebenen, sprich Gemeinde, sprich Bezirk und selbstverständlich auch dem Land Oberösterreich eingegangen wird. Ich akzeptiere die Kritik dieses Hochwasserrahmenplanes. Wir haben uns damals aus den Erkenntnissen und Stand des Wissens zu dieser Zeit auf die größeren Flüsse in Oberösterreich konzentriert, die aus der Erfahrung heraus das Hochwasser immer wieder gebracht haben. Und es ist ein Faktum, und auch das möge berücksichtigt werden bei allen Diskussionen und Maßnahmen, dass wir uns in einer ganz besonderen geografischen und auch geologischen Situation befinden. Jeder Tropfen Regen, jeder Liter Wasser, der auf Oberösterreich fällt oder der hereinkommt über Donau, Inn, Salzach, ja und auch die Enns, muss durch eine einzige Stelle dieses Bundesland wieder verlassen mit Ausnahme der Maltsch, die ist aber in dem Fall eher unbedeutend. Es ist die Donau in Grein. Jeder Tropfen Wasser, der auf Oberösterreich niedergeht, geht durch eine Schleuse, durch eine Enge und die ist bei Grein. Und daher gibt es auch immer diese wiederkehrenden Hochwässer gerade des Machlandes. Und der Pegelstand in Grein war heuer bei diesem Hochwasser unvorstellbare 14 Meter hoch. 14 Meter hoch war die Donau beim Verlassen von Oberösterreich. Alle unsere Maßnahmen, die wir treffen, müssen natürlich auch auf diese Fakten abstellen und sie berücksichtigen. Wir haben den Gemeinden Oberösterreichs, die ja primäre Zuständigkeit haben im Katastrophenschutz, wir haben den Gemeinden im Frühjahr dieses Jahres beginnend eine EDV-gestützte Grundlage schon angeboten, sie auch geschult. Es ist inzwischen in fast hundert Gemeinden auch schon umgesetzt worden, wo auf Basis dieser Katastrophenschutzrichtlinien Katastrophenschutzpläne erstellt worden sind in den Gemeinden und auch in den Bezirken. Wir hatten im vergangenen Jahr im Sommer, im Juni, eine entsprechende Schulung der Bezirkshauptleute oder der Katastrophenschutzbeauftragten. Vieles ist geschehen, manches wird noch geschehen müssen, weil wir von der Größe und von der Dimension dieses Ereignisses, es ist eine Katastrophe gewesen, zum Teil auch wirklich überrascht worden sind. Die Arbeitsgruppe, die ich leiten darf, Katastrophenmanagement, hat bis zum 31. März des nächsten Jahres einen umfassenden Bericht und einen entsprechenden Vorschlag abzugeben über das zukünftige Katastrophenmanagement in Oberösterreich. Ich werde nicht den Fehler machen, dass ich diese Maßnahmen nur auf Hochwasser abstimme. Katastrophen können vielfältigste Ursachen haben und es wäre völlig falsch, würden wir uns jetzt ausschließlich auf das Thema Wasser und Hochwasser stürzen. Es gibt genügend andere natürliche oder auch von Menschen geschaffene Gründe, warum es zu Katastrophen kommen kann und wir müssen unsere Schutzmaßnahmen und unsere Schutzstrukturen auch darauf abstellen. Und nochmals möchte ich betonen, bei all dem, was wir tun werden und was wir tun wollen, muss es uns klar sein, es gibt keinen hundertprozentigen Schutz. Und so werden wir auch in der Zukunft das bewährte System, das wir bisher aufgebaut haben, weiter entwickeln, nämlich in einen Maßnahmenmix aus Schützen zum einen in den unterschiedlichsten Formen und Ausprägungen, und Helfen zum andern. Ich danke an dieser Stelle nochmals den Helfern, die in organisierter Form oder aus privater Initiative zur Bewältigung dieser tatsächlich größten Katastrophe der letzten hundert Jahre in unserem Bundesland beigetragen haben. Ein herzliches Dankeschön dafür. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Pilsner das Wort. Abg. Pilsner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Gott sei Dank, kann ich nur sagen, die Bezirke Grieskirchen und Eferding sind im Vergleich zu der Hochwasserkatastrophe im Mühlviertel mit einem blauen Auge davon gekommen. Leider haben wir auch einen Toten zu beklagen, einen Feuerwehrmann, der im Einsatz ertrunken ist. Aber die verheerenden Schäden der heurigen Hochwasserkatastrophe haben eines brutal vor Augen geführt: Die Natur schlägt zurück, wenn sie jahrzehntelang exzessiv zurückgedrängt und rücksichtslos ausgebeutet wird. Das was wir der Umwelt antun, sind nicht nur Umweltschäden. Die Bezeichnung Umweltschäden verniedlicht und verharmlost vielfach das, was tatsächlich angerichtet wird. Die Schädigung und Zerstörung der Umwelt ist nichts anderes, als langfristig die Vernichtung auch der menschlichen Lebensgrundlagen. Tausende Menschen verloren bei der heurigen Hochwasserkatastrophe ihre materielle Existenz. Und die Experten warnen, dass künftig Umweltkatastrophen noch viel schlimmere Folgen haben werden. Die Lehre daraus muss für uns alle heißen, dass wir bei der Nutzung unserer natürlichen Ressourcen endlich mehr Wert auf ökologische Nachhaltigkeit legen. Umweltverträglichkeit darf nirgends nur Schlagwort bleiben, sondern muss bei der gesamten Gestaltung unseres Lebensraums ein Hauptaspekt sein. Wir müssen mit unserer Umwelt gestalten, weil wir nicht gegen oder ohne Umwelt leben können. In diesem Sinne dürfen wir den Schock der Ereignisse niemals vergessen und zum Gewohnten zurückkehren. Wir dürfen nicht mehr meinen, dass höhere Versicherungen oder höhere Dämme die wirkliche Lösung sind. Vielmehr muss der Naturschutz, der Landschaftsschutz und der Umweltschutz nicht nur künftig viel stärker beachtet, sondern auch jetzt bei der Beseitigung der Hochwasserschäden voll eingebunden werden. Naturschutzlandesrätin Silvia Stöger hat jedenfalls klar betont, dass der behördliche Natur- und Landschaftsschutz bereit steht, sich sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene bei derartigen zukunftsorientierten Projekten zu engagieren und an lösungsorientierten Projekten mitzugestalten. Die Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, wie wichtig die von Landesrätin Dr. Stöger geforderte Renaturierung von Fließgewässern wäre. Leider fand sie bisher auch kaum eine politische Mehrheit für die Umsetzung. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich durch die Ereignisse der vergangenen Wochen das nun ändert. Konkrete Überlegungen zu ähnlichen Projekten hat auch der WWF angestellt. Ein Mitstreiter des WWF, Franz Exenschläger aus Haibach, hat ein paar Überlegungen eingebracht und ich möchte sie auch hier zur Kenntnis bringen. Er meint dazu, sechs Punkte könnten vielleicht einen Teil dazu bewirken. Die Renaturierung von Leitenbach und Sandbach, Gemeinde Waizenkirchen und in der Gemeinde St. Agatha. Ein Rückhaltebecken in Esthofen in der Gemeinde Waizenkirchen. Die Revitalisierung der Aschauer Au zwischen Aschach und Brandstatt, Maßnahmen an Aschach-Neugerinne und Innbach, die Revitalisierung ehemaliger Donauarme und Aubereiche, und mehrere kleine Retentionsbecken in Aschach und im Innbach. Ich bedanke mich beim WWF und bei Herrn Exenschläger für seine Beiträge. Ich möchte aber auch die Gelegenheit nützen, und ein paar Überlegungen des Wasserverbandes Trattnachtales hier kurz einzubringen. Wichtige Punkte sind die Erhaltungsmaßnahmen zum Beispiel bei der Bewuchspflege. Wichtig ist das Erreichen der Ergebnisse der Gefahrenzonenplanung als Grundlage für weitere Vorgangsweise. Die Schaffung eines größeren Rückstaubeckens im Stillbachspeicher mit 2,1 Milliarden Kubikmeter Rückstauvolumen in der Gemeinde Hofkirchen und Taufkirchen. Die Fließgeschwindigkeit der kleinen Zuflüsse der Trattnach mit mittelgroßen Rückstaumaßnahmen und Überflutungsflächen drosseln. Gemeinsame Anstrengungen aller Trattnachtalgemeinden durch Erweiterung des Verbandes anzustreben. Aber notwendig wird es auch sein, den Kompetenzwirrwarr zu lösen. Herr Landesrat Aichinger hat es schon kurz erwähnt, dass es hier Mängel gab, da muss man sich etliches überlegen, denn wer ist zuständig? Der Landeshauptmann, wo ist er zuständig? Die Bezirkshauptmannschaft oder die Bürgermeister? Aber auch die Dienstfreistellung für unsere Hilfskräfte, vor allem der Feuerwehr, und den damit verbundenen Kosten sind rasch zu klären. Ein großer Lob und ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer für ihren großartigen Einsatz. Stellvertretend für die Feuerwehren Grieskirchen und Eferding möchte ich mich bei den Bezirksfeuerwehrkommandanten Rudolf Harra und Hermann Sandmeier bedanken. Ein besonderer Dank gilt aber auch dem Roten Kreuz, dem Arbeitersamariterbund, dem Bundesheer und der Gendarmerie. Danke sage ich auch an die eingerichteten Krisenstäbe. An der Spitze ein Mitarbeiter der BH Grieskirchen mit Mag. Kitzberger und in der BH Eferding mit dem Bezirkshauptmann Dr. Franz Jandl. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es war wichtig, dass wir heute zu dem Thema einen Sonderlandtag abhalten, es gibt vieles auszutauschen und vieles zu erzählen. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist allemal gescheiter in die Ausstattung und Einsatzdienste für weitere wichtige Maßnahmen Geld zu investieren, wie zum Beispiel in Hubschrauber, in raumörtliche Maßnahmen, als in milliardenteure Kampfjets. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Landesrat Fill. Landesrat Fill: Geschätzte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Diese Tragödie, diese Katastrophe hat natürlich auch die Wirtschaft ganz besonders betroffen. Und viele Bereiche der Wirtschaft haben die Probleme gesehen, wenn wir jetzt einmal aufgeräumt haben, wenn wir wissen, wie die Schäden sind, wie geht es denn dann überhaupt weiter. Und einer der wesentlichen Aspekte dazu war, erstens einmal möchte ich den Helferinnen und Helfern ein herzliches Dankeschön aussprechen. Ich möchte aber ganz bewusst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser betroffenen Firmen erwähnen und denen ein herzliches Dankeschön aussprechen, weil gerade die Wirtschaft jetzt sagt, wir sind miteinander gegangen, vorher, und auch miteinander gegangen in der Katastrophe. Es war wirklich ein Miteinander, und es hat sich in Oberösterreich wieder sehr positiv gezeigt. Und die Probleme sind jetzt natürlich erstens einmal die direkten Schäden, aber auch die indirekten Schäden sind gewaltig. Es gibt ja Firmen, da ist die Produktion einige Monate ausgefallen, oder wird noch einige weitere Monate ausfallen. Die Kundschaften haben sich andere Lieferanten gesucht. Finanzielle Probleme gab es natürlich gewaltig. Und wenn man diese Folie anschaut, dann sieht man einmal, wie die betroffenen Gemeinden waren. Es gibt einen Bereich, das ist im Westen von Österreich, warum das gerade das Innviertel ist, das weiß ich halt nicht, aber das war halt so. Glücklicherweise wurde das Innviertel verschont. Und die betriebliche Situation, hier gab es eine starke Konzentration auf einige Gebiete. Gerade Schwertberg und Perg waren die betroffenen Gebiete, genauso wie Linz oder Ansfelden, daher müssen wir helfen, müssen wir helfen und rasch helfen. Und diese Hilfe wurde rasch vollzogen. Wir haben jetzt die Situation, dass viele Firmen wieder aufgebaut werden, dass viele Firmen sich neu orientieren, und bis jetzt sind es ungefähr 1.000 Firmen, die ihren Schaden angemeldet haben. Mit einer Schadenssumme von cirka 320 Millionen Euro, davon sind 22 Firmen, die einen Schaden über 1 Millionen Euro haben. Es sind 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen, und hier haben wir sicherlich einmal Vorbereitungen für die Entschädigungen getroffen. Die Sorge so mancher kleineren Betriebe ist die, bleibt die Firma Engel, bleibt die Firma Hödlmayr in Schwertberg, wie es immer Gerüchte gibt, dass die abwandern, dann hat der Bäcker, der Metzger und der Wirt das Problem. Aber heute kann ich sagen, die Tendenz ist die, dass die Firmen dort bleiben, wenn ein Hochwasserschutz, ein Gebietsschutz, oder auch ein Objektschutz gegeben ist und gewährleistet ist. Es zeigt sich auch wieder, und ich kann die Aussage vom Dr. Neumann der Firma Engel ohne weiteres in der Öffentlichkeit erwähnen, der sagt, wir sind mit unseren Mitarbeitern groß geworden, daher bleiben wir auch hier. Auch wenn wir vielleicht einzelne Bereiche dann absiedeln in andere Ortschaften in der Nähe, dann bleiben wir aber doch im Mühlviertel, weil mit diesen Menschen sind wir groß geworden. Es gibt eine ganze Reihe von Paketen, auf die möchte ich heute nicht näher eingehen. Aber ganz wesentlich sind eigentlich die Maßnahmen, die in der Raumordnung getroffen werden müssen. Derzeit ist es so, dass die Gemeinden, die bereits ein gültiges Ortsentwicklungskonzept mit dazugehörigen Flächenwidmungsplänen haben, die wurden angeschrieben, wurden gebeten oder angewiesen, einmal nachzuschauen, gab es Probleme bei euch, und wenn es ja, Probleme gab, müssen wir sofort einbauen und einbinden. Oder die noch nicht genehmigten Ortsentwicklungskonzepte oder Flächenwidmungspläne, die werden jetzt neu überprüft und auf die neuen Gegebenheiten hin kontrolliert. Ja, verehrte Damen und Herren! Es gab Gebiete, da war es ein dreißigjähriges Hochwasser, es gab Gebiete, da war es ein hundertjähriges Hochwasser, wie wir heute schon gehört haben, es gibt ein Hochwasser, das war nicht abzuschätzen. Und das ist das Problem der Planung. Wo setzen wir denn an, wo können wir die Genehmigungen für die Zukunft geben, und da haben wir schon einiges vor uns. Wenn so manche glauben, dass wir wegen hundertjährigem Hochwasser nicht mehr bauen dürfen, werden wir gewisse Probleme kriegen. Da kann man sagen, ein Viertel von Oberösterreich ist nicht mehr zu bebauen. Aber mit gewissen Schutzmaßnahmen und gewissen Einbereichungen, Eingrenzungen, ist das sicherlich notwendig. Es gibt da bauliche Maßnahmen zu vollziehen, und die Brücken wurden ja sehr stark verklaust, und dadurch gab es besonders in Schwertberg ja auch das Problem, aber wir müssen schauen, dass wir die Gebiete auch so einengen, dass auch in den entlegensten, oder Entschuldigung, wenn ich sage in den entlegensten, in den Regionen draußen, in den kleineren Ortschaften das Bauen noch möglich ist, sonst haben wir natürlich ein Problem, dass sich alles wieder auf die größeren Orte konzentriert. Ein weiteres Problem wird natürlich dort entstehen, wo die Flächen schon gewidmet sind, gewidmete Flächen wieder zurückwidmen, es ist zwar möglich, aber natürlich die Entschädigungen müssen wir immer im Auge behalten. Die Baugenehmigungen früher, es gab natürlich aus der früheren Zeit noch gewidmete Flächen, dort wurde auch gebaut, es ist heute schon angesprochen worden, aber in der Vergangenheit wurde das nicht mehr genehmigt. Das dreißigjährige Hochwasser, oder die dreißigjährige Hochwassermarke war eine Pflicht, dass dort keine Baugenehmigung mehr erteilt wurde. Ja, verehrte Damen und Herren! Ich wünsche natürlich, dass diese Gespräche über die Raumordnung, die wir miteinander führen werden, sehr konstruktiv sind, weil wir natürlich auch wissen, dass das sehr sensibel ist. Und ich glaube, wir können nur gemeinsam in Oberösterreich eine Lösung finden, eine Lösung miteinander. Dort, wo die Bebauung nach wie vor möglich ist, dass wir dort die Genehmigungen erteilen, dort wo es Probleme gibt, dass wir Lösungen suchen, wir müssen besonders im Bezirk Perg schauen, dass wir geeignete Flächen finden, und dieses Finden von geeigneten Flächen, das ist eine der Aufgaben für die nächste Zeit. Wir haben bereits Termine gesetzt, sodass dort sehr rasch reagiert werden kann. Ich glaube, dass wir in Oberösterreich gezeigt haben, dass wir sehr rasch reagieren können, weil wir ein gutes Miteinander haben, und für dieses Miteinander möchte ich mich noch einmal bedanken, und ich glaube, dass wir für die nächste Zeit einige Vorsorgen getroffen haben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Strugl das Wort. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Herr Klubobmann Frais hat zu Beginn der Sitzung gemeint, wir sollen heute hier nicht kleinkariert parteipolitisch diskutieren, ich begrüße das sehr, ich halte das auch für richtig. Das soll der Geist sein, in dem diese Diskussion stattfindet. Es hat dann der Herr Abgeordnete Affenzeller kritisiert, dass die Medien berichtet haben über Politiker an den Orten des Geschehens, dass er selber das nicht für richtig hält, und darauf verzichtet. Ich halte das auch für eine respektable Haltung, ganz ehrlich gesagt kann ich mich mit dem sehr anfreunden. Ich glaube zwar nicht, dass man es den Medien wird irgendwie untersagen können, dass sie dann berichten über solche Dinge, aber im Prinzip hat er nicht unrecht. Ich verstehe aber nicht ganz, warum es dann Politiker gibt, die sich beklagen, warum der eine vielleicht öfter in den Medien ist, wie der andere, und sich dann medial unterbelichtet fühlen, also, ich glaube, wenn wir bei dem bleiben, was der Kollege Affenzeller gesagt hat, dann sind wir schon auf dem richtigen Weg. Er hat auch kritisiert, dass eine Informationsbroschüre verteilt wurde von der Bundesregierung. Ich persönlich finde das nicht so schlecht, weil da stehen viele Dinge drinnen, wie Geschädigte zu Entschädigungen kommen. Natürlich, es ist ein Bildchen drinnen vom Bundeskanzler und von der Vizekanzlerin, das kritisiert er, ich glaube aber trotzdem, dass es schon weniger sinnvolle Maßnahmen gegeben hat in der Öffentlichkeitsarbeit von Regierungsmitgliedern. Übrigens finden Sie heute in Ihren Unterlagen auch ganz aufschlussreiche Zahlen dazu. Und weil Sie dann auch vorgeschlagen haben, man sollte doch das Geld besser verwenden, um denen zu helfen, auch ein interessanter Ansatz, aber lesen Sie sich das einmal durch, und dann glaube ich, wäre es auch etwas einfach zum Nachdenken. Aber soviel nur einleitend. Ich möchte auch noch einmal replizieren als ein Abgeordneter aus dem hauptbetroffenen Bezirk, nämlich Perg. Wir sind in einer Situation jetzt auch nach dieser Katastrophe, wo man wirklich davon sprechen muss, dass ein Wiederaufbau geleistet werden muss, das es für viele Menschen dort eine Situation jetzt gibt, wo man eigentlich von vorne beginnen muss. Das ist das Schwierige, für die Betroffenen, aber natürlich für den ganzen Bezirk. Weil eine Region und ein Bezirk wie Perg jetzt durch diese Katastrophe in vielen Bereichen wirtschaftlich, aber auch in vielen anderen Bereichen zurückgeworfen wurde. Es haben viele meiner Vorredner auch persönliche Erlebnisse geschildert in ihren Wortmeldungen, und so glaube ich, dass jeder von uns in irgendeiner Weise auch persönliche Eindrücke während dieses Hochwassers gesammelt hat, die uns auch prägen in diesem Denken. Auch mir ist es selber so gegangen, auch meine Familie ist evakuiert worden aus dem Elternhaus, weil es im Wasser gestanden ist, und jeder hat, glaube ich, diese Bilder, von denen Günther Steinkellner gesprochen hat, mitgenommen. Und das halte ich persönlich auch für richtig, unter diesen Eindrücken auch über manches einmal nachzudenken, was man vielleicht vergessen hat. Es ist auch von Herrn Klubobmann Anschober einiges angesprochen worden, auch im Bereich der Umweltpolitik und des Naturschutzes, ich denke mir, das ist das Gute an der Situation, und das zweite ist, dass wir auch sehr viele positive Dinge erlebt haben in dieser Zeit. Es ist in Perg als Bezirk so, dass eigentlich alle 26 Gemeinden des Bezirkes betroffen waren, durch die Bank, nicht nur die, die an der Donau gelegen sind, oder an der Aist. Sondern praktisch in jeder Gemeinde sind Schäden aufgetreten, es sind über 2.300 Gebäude, es sind in der Landwirtschaft enorme Schäden in 18 Gemeinden insgesamt, es sind 6.500 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und 2.000 Hektar Wald betroffen, und es ist vor allem auch die Wirtschaft im Bezirk, die Betriebe des Bezirkes, wo wir insgesamt bis jetzt 250 Schadensmeldungen verzeichnen, mit ungefähr 170 Millionen Euro Schaden. Das heißt, hier müssen wir wirklich davon sprechen, dass weite Bereiche eines Bezirkes auch wieder aufgebaut werden müssen. Ich bin sehr dankbar für alle, und all jenen, die mitgeholfen haben, während der Katastrophe und nach der Katastrophe. Ob das jetzt die freiwilligen Helfer waren, die aus allen Teilen des Landes gekommen sind, mich hat sogar ein ehemaliger Kollege aus dem Bundesrat angerufen, ein Kärntner, ehemaliger Bundesratsabgeordneter, der ist mit seinem Sohn aus Kärnten heraufgefahren, und ist in den Bezirk Perg gefahren, um dort zu helfen. Und viele solche hat es gegeben. Das hat die Menschen dort auch wirklich beeindruckt und hat ihnen, glaube ich, auch Mut gegeben. Was ich auch bei der Gelegenheit sage, wie viele meiner Vorredner auch: Das, was die Einsatzkräfte geleistet haben, egal ob vom Roten Kreuz, von der Sicherheitsexekutive, vor allem aber von der Feuerwehr, das war wirklich beinahe übermenschlich, die haben einfach rund um die Uhr ohne Pause, Tag und Nacht, geschuftet, während des Hochwassers und nachher. Ich glaube, man kann es nicht oft genug sagen, und darum möchte ich es auch sagen in meinem Debattenbeitrag, es wurde dort Großartiges geleistet, und wir sind diesen Menschen sehr dankbar. Noch dazu, und ich habe das in vielen meiner Sprechtage dann erlebt, wir haben versucht, möglichst vielen Menschen möglichst rasch Informationen zu geben, wie sie jetzt zu Entschädigungen kommen, und es waren sehr viele Leute dabei, die bei der Feuerwehr sind, die selbst geholfen haben, irgendwo anders, während ihr eigenes Hab und Gut untergegangen ist. Ich glaube, auch das dürfen wir nicht vergessen. Die haben sich wirklich eingesetzt für die Gemeinschaft, und sind aber selber zum Handkuss gekommen. Ich glaube, das muss man auch an dieser Stelle einmal sagen. Ich möchte auch lobend erwähnen das Katastrophenmanagement vor Ort im Bezirk durch den Bezirkshauptmann und seine Mitarbeiter, es ist ein Krisenstab eingesetzt gewesen, der täglich dreimal zusammengekommen ist, um alle Einsatzkräfte zu koordinieren. Ich glaube, das ist auf dieser Ebene sehr gut gegangen. Und es war auch die Zusammenarbeit mit den Gemeinden wirklich eine gute. Also, die Koordination und die Zusammenarbeit in diesem Bereich hat sehr gut funktioniert, es haben die Gemeinden auch selbst aktiv mitgeholfen, und ihren Teil geleistet, um den Geschädigten sehr rasch Hilfe zukommen zu lassen, indem diese Soforthilfe ausbezahlt wurde in allen Gemeinden bis auf eine einzige, aber in allen anderen Gemeinden ist das gemacht worden. In meiner eigenen Heimatgemeinde Mauthausen hat mir der Bürgermeister erzählt, schon nach wenigen Tagen, wo das Wasser noch gar nicht weg war, wurde ein großer Teil dieser Soforthilfe dort von der Gemeinde ausbezahlt, die haben sogar noch was draufgelegt, um sehr rasch hier den Leuten zu helfen. Ich glaube, das sind wirklich gute Beispiele dafür, wie Solidarität in so einer schwierigen Situation auch praktisch umgesetzt werden kann. Was derzeit geleistet wird von den Mitarbeitern im Katastrophenfonds verdient glaube ich auch besondere Beachtung, dort wird auch praktisch Tag und Nacht gearbeitet um alle Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten. Das ist eine großartige Leistung von den Beamten. Wir haben, der Landeshauptmann hat es schon erwähnt, derzeit 19.000 Anträge bekommen, von denen ein sehr großer Teil, nämlich 15.000 schon bearbeitet wurden. Wenn ich das vergleiche mit Niederösterreich, dort sind zirka 11.000 Anträge derzeit eingelangt, und 8.700 wurden bearbeitet. Unsere Leute in der Agrar- und Forstrechts-Abteilung beim Katastrophenfonds, die arbeiten Tag und Nacht und die fahren auch hinaus. Und ich kenne ja einige von denen und habe das zum Teil auch miterlebt, gehen zu den Betroffenen, sprechen ihnen Mut zu und sagen ihnen sehr rasch und sehr kompetent, womit sie rechnen können, welche Hilfe sie in Anspruch nehmen können. Und was auch ganz interessant ist, die Leute, die betroffen sind und die geschädigt sind, die sind sehr realistisch und die sind diesbezüglich auch überhaupt nicht so, dass man sagen könnte, da kommt es zu größeren Diskussionen oder Unzufriedenheiten, die wissen ganz genau, was hier möglich ist und was nicht. Es ist ja auch immer wieder im Raum gestanden, unterschiedliche Entschädigungssätze. Ich persönlich halte nichts davon, den Leuten zu sagen, dass man 100 Prozent kriegt, weil es einfach unrealistisch ist, wenn ich mir denke, dass in Niederösterreich bis zu diesem Hochwasser immer nur zu 20 Prozent entschädigt wurde und jetzt, weil es österreichweit koordiniert wurde, die oberösterreichischen Sätze bundesweit übernommen wurden. Man muss sich ja das ganze auch einmal anschauen, wie das bisher gelaufen ist, dann, glaube ich, können wir auch sagen, dass hier spürbar etwas getan wird. Das hilft den Leuten vor Ort auch wirklich, das habe ich, wie gesagt, persönlich immer wieder erleben dürfen und das ist, glaube ich, auch in dieser Situation das Richtige. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Ich glaube, es wird auch von der Bevölkerung anerkannt. Man hat gesehen in dieser Situation, dass es in Oberösterreich wirklich auch diese Solidarität gibt. Man hat gesehen, dass das Katastrophenmanagement funktioniert. Man hat gesehen, dass die Menschen in so einer Situation auch zusammenstehen. Und das ist für mich ehrlich gesagt ein sehr beeindruckendes Erlebnis gewesen als einer, der aus so einer Region kommt, als einer, der auch viele dieser Einzelschicksale miterlebt hat. Und das gibt mir persönlich auch große Zuversicht, dass wir als Bundesland gerüstet sind und in der Lage sind, schwierige Situationen zu bewältigen. Ich halte es für sehr wichtig, dass jetzt die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen werden, auch in diesen Arbeitsgruppen, die hier eingesetzt wurden, dass man auch die Erkenntnisse verwertet, die man jetzt aus dieser Katastrophe entsprechend gezogen hat, um eine noch bessere Möglichkeit des Schutzes dann zu haben für die Zukunft. Aber ich glaube, die Gesamtbilanz, die wir hier ziehen können, ist eine eindeutig positive. Danke sehr. (Beifall) Dritter Präsident: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Weichsler. Abg. Präsidentin Weichsler: Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Steyr ist eine Stadt, die seit über 1.000 Jahren am Zusammenfluss von Steyr und Enns liegt. Und das kommt nicht von ungefähr. Steyr war wesentlicher Motor aufgrund des Transportes von Erzen, von Kohle, hat die Lagerplätze neben dem Fluss gehabt. Und Steyr hat vor allem seine wirtschaftliche Entwicklung deswegen auch nehmen können, weil das Wasser da gewesen ist. Wir haben das Wasser gebraucht, um unsere Schmieden betreiben zu können. Und das erklärt auch, warum unsere Häuser direkt an Enns und an Steyr liegen, unsere sehr, sehr alten Gebäude, die wir liebevoll pflegen und hegen, weil sie uns wichtig sind und weil sie vor allem uns Steyrern ans Herz gewachsen sind. Und wenn wir diesen 12. und 13. August betrachten, so können oder haben wir erleben müssen, wie weite Teile unserer Stadt, und da denke ich ganz konkret an Ramingdorf, an den Wehrgraben, auch an den Stadtplatz, der, wo ich wirklich sagen muss, noch nie erleben habe müssen, unter Wasser gestanden sind. Es sind unsere tiefsten Teile in Steyr, Sie kennen also vielleicht Steyr von der Topografie, 17 Quadratkilometer, die sich terrassenförmig von den Flüssen aufwärts bewegen und hier unsere tiefsten Teile meterhoch überflutet wurden. Es war wirklich eine Dramatik, ein Tag des Schauerns, muss ich ehrlich sagen, wenn ich zurückdenke, aber es war auch ein Zeichen oder einige Tage, wo man wirklich sagen konnte, die Stadt hat funktioniert, die Verwaltung hat funktioniert, alle Menschen in der Stadt, die irgendwie verfügbar waren und helfen haben können, haben dies auch getan. Und ich kann wirklich nur auch meinen Dank an alle aussprechen, die da am Montag und es ist am Montag im Endeffekt um 5.00 Uhr in der Früh mit der Alarmierung durch die Ennskraftwerke an die Bundespolizeidirektion, also ein ganz klarer Alarmierungsplan, der seit 1974 in der Stadt aufliegt, passiert. Man hat die Autos nicht mehr auf den Ennskai gelassen. Es ist um 6.30 Uhr die Sirene losgegangen. Man hat den Ennskai, den Ortskai geräumt. Man hat aber nicht rechnen können, welche Katastrophe auf uns zukommt. Und warum ich das so sage? Man hat nicht damit rechnen können, zeigen mir ganz eindeutige Werte. Die Ennskraftwerke beziehen jeden Tag 7.00 Uhr morgens von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Wettervorhersagen, Niederschlagsvorhersagen für den laufenden Tag, für den nächsten Tag und für den übernächsten Tag. Das ist eine Leistung, die zugekauft wird. Und diese Wetterprognosen werden sehr, sehr ernst genommen. Und ich sage Ihnen jetzt einige Werte, die hier prognostiziert wurden. Es geht um das Einzugsgebiet, das also für uns an Enns und Steyr interessant und wichtig ist. Und wenn wir uns Hinterstoder anschauen, so wurde für den 12. August, wo diese Hochwasserkatastrophe war, eine Niederschlagsmenge von 25,4 Millimeter prognostiziert. Am nächsten Tag hat man für den 12., für Montag 25,7 Millimeter prognostiziert und am Montag um 7.00 Uhr in der Früh, wo es schon seit Sonntag 5.00 Uhr in der Früh geregnet hat bei uns, wurde diese Niederschlagsmenge auf 18,3 Millimeter zurückgenommen. Gefallen sind an diesem Tag und das sind die Ist-Werte, die an den Pegeln, die die Ennskraftwerke dort betreibt, gemessen wurden 132,8 Millimeter, also sieben Mal soviel als prognostiziert wurde. Einen ganz extremen Ausreißer ist zum Beispiel Radstadt, auch ein wichtiges Gebiet für uns als Einzug Steyr und Enns, wo von ursprünglich 20 Millimeter bis Montag in der Früh auf 4,5 Millimeter dieser Wert verändert wurde, und gefallen sind 55,7 Millimeter, also 12 Mal soviel. Und ich will hier keine Schuldzuweisungen machen, wer da daran schuld ist. Prognosen sind Prognosen. Wir wissen es. Aber ich denke, es muss uns doch auch zu denken geben, ob es nicht zukünftig auch Möglichkeiten gibt, dass man etwas exakter wird bei diesen Dingen. Und vor allem bin ich froh darüber, dass der Laufkraftbetrieb und der Schwellbetrieb an die Ennskraftwerke nicht nach Wetterprognosen der Zentralanstalt oder sozusagen den Wetterfrösche gefahren wird, sondern nach den tatsächlich gemessenen Niederschlagsmengen. Und es hat sich eines sehr wohl bewahrheitet, und es ist heute auch schon sehr oft angesprochen worden, die eigentlichen Probleme haben nicht die großen Flüsse bereitet. Im Gegenteil, wir haben sogar feststellen können, dass sie sehr, sehr viel abhalten haben können, so wie es im Mühlviertel die Rosenhofteiche gewesen sind, haben die Kraftwerke an Enns und Steyr sehr wohl vieles zurückgehalten, sehr, sehr vieles zurückgehalten, wenn ich denke, dass der Anstieg bereits am Sonntag begonnen hat und bereits in der Nacht abgesenkt wurde, in der Nacht von Sonntag auf Montag, dass aber die Ziele oder die höchsten Stufen zum Beispiel an der Enns um 11.30 Uhr vormittags erreicht wurden und dann fallend gewesen sind, die Problematik aber gewesen ist, dass an der Steyr die höchste Stufe um 16.00 Uhr nachmittags erst erreicht wurde, und es sogar etwas Glück war für die Unterlieger an der Enns, dass die riesige, mächtige Steyr eigentlich auf eine zurückgehende Enns schon gestoßen ist und hier einiges ausgeglichen wurde. Dort, wo wirklich die Probleme gelegen sind, und das muss ein Thema sein auch für die Zukunft, sind die Zubringer, die wir als nettes romantisches Bacherl erleben, die sich aber an diesen beiden Tagen oder an diesen drei Tagen zu wahrlichen Reißern entwickelt haben. Und ich möchte Ihnen da ganz gerne einige Daten dazu nennen, damit Sie wissen, was das bedeutet. Wenn wir uns alleine den Reichramingbach anschauen, so haben wir eine Mittelwasserführung dort, also eine durchschnittliche Wasserführung von 6,2 Kubikmeter pro Sekunde. Am 12. August hat sich der auf 460 Kubikmeter pro Sekunde entwickelt. Wenn wir uns zum Beispiel die krumme Steyrling anschauen, die hier einen wesentlichen Erhöhungsfaktor gehabt hat. So haben wir hier 3,9 Kubikmeter pro Sekunde, am 12. August war das 100 Mal so viel. 390 Kubikmeter pro Sekunde, die hier dahergekommen sind, die auch ein Bachbett der krummen Steyrling nicht bewältigen kann, und die natürlich dann für die anschließenden Flüsse zu einem wahrlichen Problem werden. Und liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass sind durchaus Daten, die wir ernst zu nehmen haben, und die diskutiert werden müssen, wo überlegt werden muss, was können wir an diesen Zubringern tun, was können wir wirklich mit den sonst lieben und netten und lieblichen Bacherl machen, wenn es zu solchen Auswirkungen kommt, wie es an diesem 12. August gewesen ist. Wir sprechen im Endeffekt in Steyr an der Enns von einem Jahrtausendhochwasser. Das heißt, also theoretisch alle Tausend Jahre. Wir wissen aber nicht, wie sich die Zukunft entwickelt und ob aus diesen Tausend Jahren nicht wesentlich kürzere Zeiträume werden. Und wir sprechen an der Steyr von einem Jahrhunderthochwasser, weil wir diese Daten eigentlich an der Steyr nur ungefähr alle hundert Jahre haben. Und es ist uns natürlich auch klar, dass solche Extremen, die in der Vergangenheit nicht da gewesen sind, auch nur geschätzt werden konnten. Die Katastrophenpläne haben funktioniert. Die Betriebsorganisation hat auch funktioniert, dass sie nachgebessert werden muss und wie und warum, das wissen wir erst jetzt. Das sind also Daten, die durchaus erst jetzt daliegen und wo man erkennen muss, dass es also auch noch andere Probleme gibt als nur den Betrieb der Kraftwerke an Enns und Steyr, sondern, dass eben die großen Zubringer, die Bäche, das eigentliche Problem dargestellt haben. Die Wasserfluten haben 3.000 Menschen in Steyr betroffen. Es sind über 1.000 Häuser zum Teil schwerst beschädigt, zum Teil nicht mehr beziehbar. Es sind 170 Wirtschaftstreibende bei uns in Steyr, die ihren Betrieb entweder verloren haben oder stark beschädigt wurden. Und ich war wirklich froh, als auch in Steyr am Freitag bereits die großzügigen Hilfsmaßnahmen und die ersten Gelder ausbezahlt wurden. Und wir haben uns auch sehr darüber gefreut, dass es viele Gemeinden gegeben hat, die von irgendwo gekommen sind, so zum Beispiel die Stadt Villach, die angerufen hat und gesagt hat, am Freitag nach Dienstschluss fahren wir mit unseren Gerätschaften und mit unseren Mitarbeitern los und wir helfen euch den Dreck wieder wegzuräumen. Die Gemeinde Mayrhofen im Zillertal, die viele Steyrerinnen und Steyrer und auch aus den Umlandgemeinden zu den betroffenen Hochwasseropfer einfach gesagt haben, packt die Leute zusammen, kommt am Montag, sie können bis zum Ende der Schulferien bleiben. Und ich denke, da müssen wir uns ein bisschen etwas überlegen dazu, eine Anregung von mir. Es waren natürlich nicht viele Menschen bereit Steyr zu verlassen. Ein jeder hat geschaut, dass er seine Sachen retten hat können, dass er machen hat können für sich was notwendig gewesen ist. Und es sind nicht sehr, sehr viele, die dieses Angebot in Anspruch genommen haben. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, überlegen Sie mit mir weiter, jeder einzelne Betroffene wird jetzt sein Geld investieren, um sich sein Zuhause wieder so zu gestalten, sein Leben so zu gestalten, wie er es auch gerne wieder haben möchte. Und wahrscheinlich wird nächstes Jahr vielfach das Geld fehlen, um Urlaub machen zu können. Und ich denke, es wäre eine nette Geste und das müssten wir eigentlich schon weiter überlegen, ob es nicht für nächstes Jahr gut wäre, wenn man so etwas wieder organisieren könnte. Und wenn man dann den Menschen, wenn sie etwas Abstand gewonnen haben von dem ganzen, wenn sie sich ihr eigenes Leben einigermaßen aufgebaut haben, dann das zur Verfügung stellen könnte, damit sie hier auch ein bisschen Abstand von dem ganzen bekommen können. Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Punkt, den wir nicht übersehen dürfen und ich habe mit den Bundesforsten gesprochen, unser Nationalpark spielt sehr wohl, was das Hochwasser betrifft, eine riesen Rolle, nämlich eine sehr, sehr große positive Rolle, was die Speicherung des Wassers betrifft, dass diese Ausmaße, die da gekommen sind, auch für die beste Natur nicht mehr bewältigbar waren, hat dieses Hochwasser gezeigt. Und ich war erst vor 14 Tagen im Nationalpark drinnen. Die Natur hat sich das zurückgeholt, was auch schon Natur gewesen ist und sie wird sich weiterentwickeln. Sie schaut nur jetzt anders aus als wir die Nationalparkbilder in den vergangenen Wochen und Jahren gewohnt gewesen sind. Es sind wesentliche Teile einfach weg und nicht mehr da. Und wer es nicht gewusst hätte, dass dort einmal eine Siedlung gewesen ist in Urzeiten, wo also die Forstarbeiter dort gearbeitet haben und heute noch so ein kleines Wegerl dort hingeführt hätte, man würde es nicht glauben, dass da jemals etwas anderes als tiefster Dschungel gewesen ist. Genauso hat sich der Nationalpark entwickelt und ich mache mir eigentlich um ihn keine Sorgen, denn er wird sich wieder regenerieren. Worum ich mir schon Sorgen mache, ist, dass in der Gemeinde Reichraming eine Diskussion läuft, auch eine schwerstbetroffene Gemeinde, wo also x Brücken und Stege weggerissen wurden, wo ein Dialysepatient zwei Tage lang versucht wurde, ihn rauszuholen, damit er zur Dialyse nach Steyr kommen kann, die nicht gebraucht wird. Also alles Probleme, die wir, glaube ich, in Zukunft noch viel mehr bedenken müssen, wie wir da rechtzeitig und ordentlich auch unseren Einsatz und unsere Hilfe leisten, dass dann dieser leidgeprüften Gemeinde über die Zeitung mitgeteilt wird, dass man jetzt zum Überlegen anfangen muß, ob wir ein Nationalparkzentrum da überhaupt noch bauen können oder nicht. Ich denke, es hat in der Vergangenheit den Schulterschluss herinnen gegeben zwischen dem Herrn Landeshauptmann und der Naturschutzreferentin Landesrätin Stöger, wo ganz klar ausgesprochen worden ist, dass ist unsere Intention und das Geld haben wir und wir wollen das in Reichraming bauen. Und ich glaube, das braucht auch Reichraming und nicht irgendwelche Querschüsse über eine Zeitung, die nicht abgesprochen sind, und ich denke, auch mit dem Herrn Landeshauptmann nicht abgesprochen waren. Meine Damen und Herren, es hat viele öffentliche Einrichtungen bei uns in Steyr betroffen und ich bin froh, dass zum Beispiel die Fachhochschule jetzt mit 1. Oktober ihren Studienbetrieb wieder aufnehmen kann. Es war mit Profactor eine riesen Forschungseinrichtung betroffen, die auch wieder aufgebaut wird. Und ich denke, wir sollten doch das eine oder andere da mitaufnehmen und überlegen. Und auf eines möchte ich auch noch hinweisen, weil es mir auch ein wichtiger Faktor zu sein scheint. Wir schreiben zwar erst Ende September, aber der 24. Dezember steht vor der Tür. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Eisenriegler) Dezember steht vor der Tür. Ich sage ganz bewusst Dezember, Frau Eisenriegler. Ich weiß, wovon ich spreche. Es ist ein Fest der Familie an sich und viele werden es nicht so erleben, wie sie es noch letzte Weihnachten erlebt haben. Wahrscheinlich gar nicht einmal in ihren eigenen vier Wänden, nicht in gewohnter Umgebung, nicht mit dem gewohnten Ritual, das wir alle irgendwann im Laufe der Zeit entwickeln. Und ich denke, es wird ein markantes Datum sein, wo wir vielleicht uns alle überlegen sollten, ob wir uns nicht um solche Betroffenen bemühen, beiseite stehen, sie einzuladen, weil es ist also etwas ganz Besonderes und etwas, was meistens zu solchen Zeiten auch wieder Erinnerungen hervorruft, die manches Mal auch zu Kurzschlusshandlungen führen. Das müssen wir ganz offen und ehrlich bedenken. Und ich glaube, dass das auch ein ganz wichtiger Punkt wäre. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Hochwasser hat, und es wurde schon mehrmals gesagt, gezeigt, wie Menschen zusammenhalten können. Und ich erinnere mich am 15. August an einen Ausspruch eines jungen Mannes, den ich Ihnen auch gerne sagen möchte, den ich Ihnen einfach zum Abschluss mitgeben möchte: Er hat im Wehrgraben, nachdem sein Haus bereits gesäubert gewesen ist, zu mir schlicht und einfach gesagt: Wissen´s am Montag habe ich nicht gewusst, wer mein Nachbar ist, heute weiß ich, wie er heißt. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Frau Präsidentin. Nächster Redner ist Herr Kollege Walch. Abg. Walch: Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu ernst ist die Sache, dass man da Öl ins Feuer gießen sollte. Leider hat es einer getan und daher meine Wortmeldung. Ich hätte es an und für sich gar nicht im Sinn gehabt, dass ich heute herausgehe, weil meiner Vorredner von meiner Fraktion haben das so gut gebracht und so ehrlich, dass es eigentlich unnütz wäre. Was mich persönlich ein bisserl stört, was der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl gesagt hat. Der hat hier am Rednerpult angegriffen, dass jetzt in Hochwassergebieten seit 1991 in der Gemeinde Saxen noch zehn Häuser errichtet wurden. Also so ähnlich, eine Unverantwortung vom Bürgermeister. Ich möchte hier feststellen, dass dieser Bürgermeister in Saxen, der beste Leistungen macht für die Bürger der Gemeinde Saxen, egal von welcher Fraktion, es ist auch bewiesen, diese Bebauung nicht einseitig gemacht hat, sondern ein einstimmiger Beschluss von allen Fraktionen, auch von der ÖVP, für die Widmung dieses Grundes dort vorhanden ist. Ich bin in dieser Zeit unterwegs gewesen, wo das Hochwasser war, von Königswiesen bis Bezirk Perg, von Schönering bis Grein an der Donau und ich könnte euch viele Gemeinden sagen, wo auch im Hochwassergebiet, wo andere Bürgermeister sind von anderen Fraktionen, auch Neubauten gesehen habe. Ich würde da wirklich ersuchen, ein bisserl demokratisch zu sein und nicht jene anzugreifen, weil sie vielleicht nicht seiner Fraktion angehören. Ja, werte Kolleginnen und Kollegen! Jahrhunderthochwasser. Ich bin, wie vorher schon gesagt, dass ich unterwegs war, katastrophale Zustände, Hochwasserhöhen, was eigentlich die Bevölkerung gar nicht gedacht hat. Sie haben geglaubt, es wird vielleicht so wie im Jahr 1991. Es steigt nicht so viel. Jetzt hat man das ganze Hab und Gut in den ersten Stock hinaufgeräumt und leider ist das Wasser so gestiegen, dass es dort auch noch eingedrungen ist. Es waren Zustände, muss ich euch sagen. Wenn du zu Familien kommst und einer ist zu mir gekommen und hat gesagt: Du Max, schaut dir das an, ich hab mein gesamtes Hab und Gut verloren. Ich habe nicht einmal mehr ein zweites Paar Unterwäsche. Mit dem Hubschrauber haben sie mich noch herausgeholt. Ich habe keine Zahnbürste, gar nichts mehr. Das war in Pregarten drinnen. Also was mit diesen Leuten passiert ist, ist unwahrscheinlich und daher freut es mich auch ganz besonders, dass dementsprechende Hilfe vorhanden war. Ich möchte mich wirklich recht herzlich bedanken bei allen Einsatzkräften, ob das Feuerwehr, Polizei, Gendarmerie, Bundesheer oder viele mehr, bei den Privaten, die Nachbarschaftshilfe, wie die funktioniert hat. Da sieht man, dass die Österreicherinnen und Österreicher, nicht nur in Oberösterreich alleine, sondern aus ganz Österreich zusammen geholfen haben und haben den in Not Geratenen Unterstützung gegeben, ob das finanziell war, ob das personell war und Vieles mehr. Was aber mir ganz besonders am Herzen liegt und ich glaube, wir sind auch gemeinsam auf dem besten Weg, dass wir erstens den Familien helfen, finanzieren helfen jenen, die in Not geraten sind. Darum habe ich es eigentlich gar nicht recht verstanden, wo der Bund und das Land viel Geld zur Verfügung gestellt hat als Soforthilfe, wenn wer den Keller überflutet hat, dass er 400 Euro sofort von der Gemeinde bekommt, wenn er das Erdgeschoss überflutet hat, sofort 800 Euro, dann gibt es leider eine Gemeinde im Bezirk Perg, die hauptbetroffen ist und der Bürgermeister hat es nicht ausgezahlt. Das verstehe ich nicht. Ich verstehe schon, dass es eine Bürokratie gibt, aber wenn andere Gemeinden das gemacht haben, dann würde ich auch sagen: Hilf sofort, dann hilfst du doppelt. Ich hoffe, dass das in Zukunft auch der Vergangenheit angehört. Was ganz wichtig ist auch bei jenen Betrieben, die einen dementsprechenden Verlust gehabt haben, die überschwemmt waren, ob das jetzt im Bezirk Freistadt oder im Bezirk Perg oder viele mehr war, die sind wirklich existenzgefährdet. Ein Betrieb, der investiert und vieles mehr und jetzt momentan so überflutet ist, alles kaputt ist, wo tausende Arbeitsplätze gefährdet sind, muss man alles daransetzen, dass die diesen Arbeitsplatz erhalten. Darum würde ich wirklich bitten: Helfen wir allen Geschädigten durch die finanzielle Unterstützung. Helfen wir beim Wiederaufbau. Gemeinsam können wir es schaffen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde Sie nicht lange aufhalten. Ich möchte nur etwas nachtragen. Man kann natürlich der Meinung sein, wie der Herr Landesrat Aichinger, dass es gut ist, wenn zum Beispiel eine Gemeinde wie Wilhering mit 5.000 Einwohnern drei Feuerwehren beschäftigt, (Zwischenruf Abg. Steinkogler: „Nicht beschäftigt. Freiwillig!“) freiwillig, und auch, dass die Kaserne in Hörsching und der Flugplatz nicht weit ist. Wenn auf der anderen Seite dieser Tage der Herr Bürgermeister Mühlböck verlautet im Fernsehen, dass ein Rehazentrum mit 180 Betten entstehen soll und das ausgerechnet im Überschwemmungsgebiet der Donau, dort auch ein Altenheim geplant ist, dann würde ich meinen, dass künftige Schäden vorprogrammiert sind. Diese Ansage war nach dem Hochwasser und ich würde meinen, dass es vielleicht doch gut wäre, bei solchen Planungen,. (Zwischenruf Abg. Stanek: „Ist dort Hochwasser gestanden?“) freilich ist dort Hochwassergebiet. Entschuldigung, dort ist die Geländekante. Fragen Sie halt die Ökologen bzw. lesen Sie. (Zwischenruf Abg. Stanek: „Ist dort Hochwasser gestanden oder nicht?“) Dieses Mal nicht, aber das ist Hochwassergebiet. Ja, dieses Mal nicht. Jedenfalls denke ich mir, wäre es vielleicht doch gut, unseren Landschaftsplaner auch beizuziehen, der sich da immer dagegen ausgesprochen hat, unterhalb dieser Geländekante irgendwelche Gebäude hinzustellen, und nicht nur einen Architektenwettbewerb zu machen von Menschen, die zwar was vom Bauen verstehen, nicht aber über ökologische Zusammenhänge Bescheid wissen. Das nur als Nachtrag. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Kollegin Eisenriegler. Vorläufig letzter Redner ist Herr Kollege Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ganz bewusst etwas zugewartet gegen Ende der Debatte über die Hochwasserkatastrophe in Oberösterreich, nicht deswegen, weil es nicht im Innviertel auch, besonders in den Bezirken Schärding und Ried auch, katastrophale Zustände gegeben hätte, sondern vielmehr deswegen, weil ich die zwar völlig berechtigte Fokussierung der Hochwasserkatastrophe in Oberösterreich bei der Diskussion im Oberösterreichischen Landtag auf Oberösterreich ja verstehe, aber meine sehr geehrte Damen und Herren, wir bei dieser Debatte über unseren Tellerrand hinausschauen müssen. Die Spur der Verwüstung, die diese sintflutartigen Regenfälle hinterlassen haben, diese Spur ist in Wirklichkeit in ganz Europa oder einem großen Teil Europas zu sehen. Schwere Schäden und unermessliches Leid wurde aufgrund von derartigen Wetterkapriolen, aber auch aus Indien, aus Bangladesch, aus China gemeldet. Viel zu starke Regenfälle, die die Böden nicht aufnehmen konnten und denen die Staumauern nicht mehr standhalten konnten, wurden ebenfalls aus den Philippinen, Mexiko, Südafrika und zuletzt auch aus Korea gemeldet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Klimaexperten darauf anspricht, ob die Wetterkapriolen die Auswirkungen des Klimawandels sind, dann ist es vielleicht noch so, dass es da unterschiedliche Meinungen gibt. Fragt man sie aber, ob es zukünftig mehr Wetterkapriolen, extreme Wetterereignisse bei uns geben wird, so ist schon fast sehr einheitlich die Meinung der Experten, dass es dazu kommen wird, weil die Ursache dafür die Klimaerwärmung und sozusagen im physikalischen Sinn mehr Energie in unserem Klima zu mehr Energieabfluss letztendlich führen wird und sie bejahen das. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn das so ist und ich gehe davon aus, weil ich den Experten glaube, dann stehen wir nicht nur in Oberösterreich, nicht nur in Österreich, nicht nur in Europa, in Wirklichkeit auf der ganzen Welt vor einer der größten Herausforderungen, die wir als Menschheit zu bewältigen haben. Diese Herausforderung muss man aber vor dem Hintergrund auch betrachten, dass wir in Wirklichkeit keine politischen Institutionen, politischen Mechanismen haben, die vergleichbar sind auf nationaler oder regionaler Ebene. Die heute schon mehrfach angesprochenen Kyoto-Protokolle sind ja in Wirklichkeit nur eine Krücke, ein Hilfsmittel, das man sich geschaffen hat, weil man die Auswirkungen der Klimakatastrophe, der Erderwärmung ahnt, aber sie bleiben letztlich solange zahnlos, solange nicht eine überwiegende Mehrheit der Verursacher da letztendlich mitspielt. Ich will das Kyoto-Protokoll um keinen Millimeter schmälern in seiner Wichtigkeit, auch nicht die vielen Folgekonferenzen, die es mittlerweile gegeben hat, zuletzt in Johannisburg, die Ergebnisse letztendlich, so wichtig Teilergebnisse sind, werden sich erst daran messen lassen, wie sie in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und da ist es dem Grunde nach auch unakzeptabel, dass sich da einige große Staaten und Verursacher aus ihrer Verantwortung schwindeln. Es ist aber umgekehrt genauso in unserer eigenen Verantwortung und Österreich hat es ja ratifiziert und eine Klimastrategie vorgelegt, dass wir selbst letztendlich daran auch mitwirken müssen. Aber auch hier wird es so sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man nicht die strategischen Punkte, die Punktation, die wir uns vorgenommen haben und hinter der eigentlich alle stehen, das Problem sind, sondern die Tatsache, ob, wann und wie schnell sie umgesetzt werden und da haben wir mit Sicherheit einen großen Handlungsbedarf. Die breite Palette, Sie wissen das ebenso gut wie ich, die breite Palette, die wir da angreifen müssen, vom Verkehr über die Industrie, über die Wirtschaft, die Landwirtschaft, Bauwirtschaft, die Energiewirtschaft, usw. ist eine dermaßen breite und große, dass das und ich wiederhole mich dabei, bei aller völlig verständlichen persönlichen Betroffenheit bei uns allen, über die momentane Situation nach der Flutkatastrophe in Oberösterreich, dass die nicht aus den Augen verloren werden darf. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben seit, glaube ich, mehr als einem halben Jahr, einem dreiviertel Jahr eigentlich ausständig jene Grundlage, die uns sagen kann, wie es denn bei uns im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll steht. Es gibt nicht einmal verlässliche Zahlen darüber, welchen CO2-Ausstoss wir 1990 gehabt haben, weil es im Nachhinein, das verstehe ich ja noch, revidiert werden muss, aber die letztendlichen Berechnungen bis zum heutigen Tag nicht vorhanden sind. Die Schätzungen laufen aber und das sollte uns allen zu denken geben, darauf hinaus, dass wir bei dem Ziel dreizehn Prozent vom Stand 1990 zu reduzieren, noch sehr, sehr weit weg sind. Im Gegenteil, wir haben eine Erhöhung und da streiten sich auch die Experten noch darum, ob das jetzt ein Prozent oder bis zu fünf Prozent des CO2-Ausstosses sind. Soll aber in der Diskussion jetzt unerheblich sein. Wir haben auf jeden Fall noch einen großen Weg vor uns und dieser Weg sollte, wie gesagt, nicht aus den Augen verloren werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man von heute auf morgen den CO2-Ausstoss auf der ganzen Welt mit einem Schalter hätte ausschalten können, wäre es trotzdem so und so berichten es die Klimaexperten, dass es rund 200 Jahre dauern würde, bis wir wieder ein CO2-Niveau hätten wie vor der Industriellen Revolution. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zeigt uns aber auch ganz deutlich und soll Aufruf für uns alle sein, dass die positiven Folgen, die wir mit einer guten CO2- und Klimaschutzpolitik machen können, lange auf sich warten lassen, aber die negativen, die wir setzen, uns morgen schon einholen können. In diesem Sinne verlieren wir auch das Klimaziel nicht aus den Augen und gehen wir gemeinsam in diese Richtung. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Ich bitte nun den Herrn Klubobmann Frais, seinen mündlichen Geschäftsantrag zu geben. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle den Geschäftsantrag, die Beilagen 1517/2002, das ist der Initiativantrag betreffend die Erarbeitung und Umsetzung eines langfristigen Hochwasserschutzplanes für Oberösterreich, die Beilage 1524/2002, das ist die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Bericht zur Hochwasserkatastrophe im August 2002, sowie die Beilagen 1526/2002, das ist der Initiativantrag betreffend oberösterreichische Klimastrategie und 1527/2002, das ist der Initiativantrag betreffend ein Maßnahmenpaket für einen naturnahen Hochwasserschutz, dem Ausschuss für allgemeine, innere Angelegenheiten zur weiteren Beratung zuzuweisen. Dritter Präsident: Danke, Herr Klubobmann. Sie haben den Geschäftsantrag gehört. Ich eröffne die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Ich lasse über den Geschäftsantrag abstimmen und bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die der Zuweisung der Beilagen 1517/2002, 1524/2002, 1526/2002 und 1527/2002 an den Ausschuss für allgemeine, innere Angelegenheiten zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Geschäftsantrag einstimmig angenommen worden ist. Aufgrund des soeben angenommenen Geschäftsantrages kommen wir zur Abstimmung über die Beilage 1523/2002, das ist der 1. Nachtrag und über die Beilage 1525/2002, das ist die Änderung des Oö. Verwaltungsabgabengesetzes 1974. Wir werden die beiden Beilagen getrennt zur Abstimmung bringen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1523/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zu Beilage 1525/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle auch hier Einstimmigkeit fest. Wir kommen nun zur Beilage 1520/2002. Das ist der Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für Umweltangelegenheiten und Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten) betreffend das Landesgesetz über das Inverkehrbringen, die Errichtung und den Betrieb von Heizungsanlagen, sonstigen Gasanlagen sowie von Lagerstätten für brennbare Stoffe (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 – Oö.LuftREnTG). Ich bitte Herrn Abgeordneten Ing. Lambert Haimbuchner über diese Beilage zu berichten. Abg. Ing. Haimbuchner: Beilage 1520/2002. Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für Umweltangelegenheiten und Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten) betreffend das Landesgesetz über das Inverkehrbringen, die Errichtung und den Betrieb von Heizungsanlagen, sonstigen Gasanlagen sowie von Lagerstätten für brennbare Stoffe (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 – Oö.LuftREnTG). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1520/2002.) Der gemischte Ausschuss für Umweltangelegenheiten und volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oö. Landtag möge das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 beschließen. Dritter Präsident: Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede. Als erster zu Wort gemeldet ist der Berichterstatter. Abg. Ing. Haimbuchner: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im April 1999 hat der Unterausschuss die richtige Entscheidung für ein umfassendes Oö. Lufteinhalte- und Energiegesetz getroffen. Deregulierung, Konsumentenfreundlichkeit und Umweltschutz waren die freiheitlichen Forderungen an ein neues Heizungsanlagengesetz. Mit dem Oö. Luftreinhalte- und Energiegesetz 2002 ist es uns gelungen, diese wichtigen Ziele unter einen Hut zu bringen. Derzeit sind die Bestimmungen für Heizungsanlagen auf viele Gesetze aufgesplittet. So finden sich Regelungen etwa im Oö. Luftreinhaltegesetz, im Ölfeuerungsgesetz, in der Oö. Bauordnung, im Oö. Bautechnikgesetz, in der Kehrordnung und dem Oö. Gasgesetz und noch in einigen weiteren landesrechtlichen Vorschriften. Ein solche Vielzahl von Gesetzen ist unübersichtlich und erschwert die Anwendung für die Bürger, aber auch die Vollziehung durch die Verwaltung. Mit dem neuen Gesetz wird dieser Zersplitterung ein Ende gesetzt und den Rechtsanwendern ein kompaktes Werk in die Hand gegeben. Überdies wird unnötige Bürokratie vermieden. Beispielsweise können die Rauchfangkehrer künftig automatisch im Zuge ihrer Kehrtätigkeit prüfen, ob die vorgeschriebenen Überprüfungen der Heizungsanlagen durchgeführt wurden. Sie müssen nicht extra von den Gemeinden dazu ermächtigt werden. Das erspart insgesamt 445 Bescheide der Gemeinden. Das Monopol der Rauchfangkehrer zur Überprüfung von Heizungsanlagen wird aufgehoben. Die Betreiber einer Heizungsanlage können nun wählen, ob sie ihre Heizung wie bisher vom Rauchfangkehrer oder von einer Heizungsfirma, einem Ziviltechniker oder einer unabhängigen Überwachungsstelle überprüfen lassen. Die Überprüfung kann beispielsweise auch gemeinsam mit dem regelmäßigen Service durchgeführt werden. Für die Überprüfung und Reinigung der Rauchfänge bleiben weiterhin die Rauchfangkehrer zuständig, allerdings werden die Kehrintervalle verlängert und damit an die moderne Technik angepasst. Zudem ist es nicht mehr vorgeschrieben, Rauchfänge, die nicht benutzt werden oder abgemeldet sind, regelmäßig zu überprüfen. Diese müssen künftig erst vor einer neuerlichen Inbetriebnahme überprüft werden. All das spart dem Bürger Kosten, ohne die Sicherheit oder den Umweltschutz zu beeinträchtigen bzw. zu vernachlässigen. Heizungsanlagen, die neu in den Verkehr gebracht werden, müssen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Überdies müssen Anlagen von fünfzehn bis fünfzig KW jährlich auf die Einhaltung der Umweltgrenzwerte überprüft werden. Bei kleineren Festbrennstoffkesseln, die nicht automatisch beschickt werden, ließen sich die Emissionen nur durch langwierige und damit kostspielige Zeitraummessungen kontrollieren. Deshalb ist die Kontrolle bei Kleinanlagen unter fünfzehn KW auf eine alle drei Jahre durchzuführende sicherheitstechnische Überprüfung beschränkt. Dennoch gewährleistet auch diese Überprüfung das einwandfreie Funktionieren und damit einen umweltfreundlichen Betrieb. Dass gut gewartete Heizungsanlagen auch weniger Energie verbrauchen, ist selbstverständlich und somit werden auch die Bürger durch niedrige Heizkosten entlastet. Außerdem kann die Behörde zum Beispiel bei berechtigten Nachbarbeschwerden auch außerhalb der vorgeschriebenen Überprüfungen eingreifen. Dieses neue Luftreinhaltegesetz und Energietechnikgesetz 2002 ist ein modernes Gesetz, wobei auch die Eigenverantwortung durch den Betreiber der jeweiligen Anlage gefordert wird. Es wird unsere Aufgabe sein, die Auswirkungen dieses Gesetzes genau zu beobachten und nötigenfalls Nachjustierungen vorzunehmen. Ich glaube aber, dass dies nicht notwendig sein wird. Abschließend möchte ich namens des Vorsitzenden des Unterausschusses, unseres erkrankten Ing. Kroismayr, allen Mitgliedern im Unterausschuss sowie den Fachabteilungen, der Landtagsdirektion für die gute Zusammenarbeit danken. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Eidenberger. Er ist vorläufig der letzte zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenngleich dieses Gesetz Luftreinhaltegesetz und Energietechnikgesetz heißt, so müsste es meiner Meinung nach im Prinzip Heizungsanlagengesetz oder Feueranlagengesetz heißen, wobei ich zugebe, dass diese Bezeichnungen in einigen Nuancen wahrscheinlich dann auch zu eng gesteckt sein könnten. Die ursprünglich weitreichenden Kompetenzen der Länder auf dem extrem zersplitterten Gebiet der Luftreinhaltung, sie wurden mit dieser Textierung quasi auf den Bereich der Heizungsanlagen eingeschränkt. Und außer der formalen Angleichung und Vereinfachung wurde vor allem auch eine inhaltliche Anpassung des gesamten Regelungsbereiches an den Stand der Technik dringend erforderlich. Wobei die Vorgaben der Europäischen Union – wie ich glaube – nicht unrelevant waren. Für mich etwas unbefriedigend ist die Tatsache, dass die in der Praxis häufigsten Problemfälle bei Heizungsanlagen, nämlich Probleme mit Nachbarn wegen Rauch-, Ruß- und Geruchsbelästigungen von diesem Gesetzestext nicht mehr erfasst sind. Ich denke nur an die vielen Nachbarschaftsbeschwerden, in denen über unzumutbare Belästigungen aus dem Betrieb benachbarter Heizungsanlagen geklagt wird. Stichwort: Verwendung ungeeigneter Brennstoffe, Verwendung zu groß dimensionierter Kesseln, zu niedriger Kamin usw. Die wesentlichen Gesetzesregelungen umfassen vor allem die allgemeinen Sicherheits- und Umweltvorschriften für Brennstoffe. In weiterer Folge die allgemeinen energietechnischen Brennbestimmungen für Heizungsanlagen. Stichwort: Wirkungsgrad. Die Bestimmungen hinsichtlich der Emissionen von Kleinfeuerstätten. In weiterer Folge die Errichtung wesentlicher Änderungen und den Betrieb von Heizungsanlagen. Stichwort: Erfordernis einer Abnahmeprüfung samt bestimmten Meldepflichten für sämtliche Heizungsanlagen. Weiters die Überprüfung von Feuerungsanlagen, hier im Besonderen die Fristen für die wiederkehrenden Überprüfungen, in Abhängigkeit von der Brennstoffwärmeleistung durch bestimmte berechtigte Prüforgane, unter denen die Betreiber der Anlage auswählen können, wie der Lambert vorher schon gesagt. Im weiteren wurden auch die Sonderbestimmungen für erdgasversorgte Heizungsanlagen in diesem Text fixiert. Und ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist in weiterer Folge die Überprüfung und die Reinigung von Fängen. Nämlich die Sicherheitsüberprüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme eines Fanges durch den Rauchfangkehrer bzw. die Fristen für die wiederkehrenden Überprüfungen usw. Erwähnt sei auch, dass dieses Gesetz gerade im Hinblick auf seine Technikbezogenheit eine Fülle von Verordnungsermächtigungen enthält, um auf neuere Entwicklungen und technische Fortschritte rasch reagieren zu können. Erwähnt sei hier nur die Festlegung zulässiger Arten von Brennstoffen und deren Beschaffenheit. Im Paragraph 5: Die Anordnung der besonderen Verwendungsverbote betreffend bestimmte Brennstoffe bei außergewöhnlichen Emissionsverhältnissen. Im Paragraph 7 zum Beispiel die Festlegung von Anforderungen an den Wirkungsgrad von Heizungsanlagen oder wesentlichen Bauteilen davon, die für das in den Verkehr bringen beachtlich sind. Im Paragraph 9 zum Beispiel die Festlegung einer Anschlusspflicht an eine gemeindeeigene zentrale Wärmeversorgungsanlage. Im Paragraph 18 die Festlegung der Sicherheitsanforderungen an Heizungsanlagen oder im Paragraph 22 die Festlegung der technischen Bestimmungen für die Durchführung der Abnahme von Heizungsanlagen. Im weiteren weise ich auf Paragraph 25 hin, in dem es um die Festlegung näherer Regelungen für die Durchführung wiederkehrender Überprüfungen von Feuerungsanlagen geht. In weiterer Folge gibt es in diesem Gesetz Festlegungen näherer Bestimmungen über den Umfang und die Art der Überprüfung von Fängen und Verbindungsstücken, über deren Reinigung, über die Durchführung des Ausbrennens derselben bzw. über den Inhalt und die Führung der Aufzeichnungen der Rauchfangkehrer. Mit einem Dank an die moderate und fachkundige Begleitung seitens der Beamtenschaft ersuche ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Steinkogler. Abg. Steinkogler: Sehr geehrter Herr Präsident, hoher Landtag, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aus vier mach eins, kann man bei diesem Gesetzeswerk sagen. Es ist ein wichtiger Schritt und gewaltiger Entbürokratisierungsschritt und es ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur Umsetzung des Kyoto-Ziels. Die jahrelangen Beratungen zum Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz sind nun erfolgreich abgeschlossen. Wir haben es gehört, seit 1992 wird darüber diskutiert. Es werden Öl-, Gas-, Holz- bzw. Pelletsanlagen in einem Gesetz geregelt und mit Bestimmungen vereinheitlicht. Die Bestimmungen über die Reinigung und die Überprüfung von Fängen, wir haben es vorhin gehört, nach der oberösterreichischen Kehrordnung finden sich auch im neuen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz. Es ist wirklich ein Entbürokratisierungsschub für Häuselbauer, da künftig dem Bürgermeister nur mehr der Abnahmebefund vorzulegen ist, die sogenannte Meldepflicht. Einheitliche Bestimmungen für die regelmäßige Überprüfung von Heizungsanlagen und Feuerungsanlagen bis zu fünfzehn KW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überprüfen. Und es muss hier wirklich festgestellt werden, dass weder die Kachelöfen noch die normalen Kaminöfen damit betroffen sind. Größere Anlagen sind ein- bzw. zweijährlich zu überprüfen. Damit wird ein gewaltiger Beitrag und aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Da in der Vergangenheit die Kontrollen der wiederkehrenden Überprüfungen durch die Gemeinden oft nicht funktioniert haben, sind die Rauchfangkehrer zukünftig im Rahmen der Überprüfung des Fangs berechtigt, die Durchführung der wiederkehrenden Überprüfung zu kontrollieren. Die Rauchfangkehrer haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, diese Kontrollen kostenlos durchzuführen und unterstützen damit die Gemeinde in ihrer Arbeit. Unserer Fraktion war vor allem die unveränderte Übernahme der Vorschriften des Anschlusses an gemeindeeigene zentrale Wärmeversorgungsanlagen wichtig, zumal eine Aufweichung dieser Bestimmungen einen Rückschritt in der Klimaschutzpolitik bedeutet hätte und gerade auf Hintergrund der Hochwasserkatastrophe auch unverantwortlich gewesen wäre. Ein eigener Abschnitt regelt schließlich die grundsätzlichen Voraussetzungen, wie Kleinfeuerungsstätten in Verkehr gebracht werden dürfen. Dadurch wird die Kleinfeuerungsvereinbarung umgesetzt und werden bestimmte Emissionsgrenzwerte eingehalten. Auch dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz geleistet. Nächster wichtiger Schritt wird nun die Überarbeitung der übernommenen Verordnungen, wie zum Beispiel die Ölfeuerungsverordnung, da diese nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Aufstellungsvorschriften für Öltanks in Hochwassergebieten sind im Lichte der Hochwasserkatastrophe neu zu überdenken bzw. wurden auch schon von der zuständigen Landesrätin heute vorhin dementsprechend angeregt. Ich möchte auch abschließend allen Beteiligten danken. Im besonderen der Umweltrechtsabteilung, der Abteilung Gewerbe, Polizeiabteilung und dem Verfassungsdienst sowie Herrn Dr. Dell vom Energiesparverband, die uns wirklich bei diesem Gesetz sehr fachkundig begleitet haben. Es ist ein zukunftsweisendes, umweltpolitisch wichtiges und modernes Gesetz. In diesem Sinne danke ich für das Zustandekommen und bitte um die Zustimmung. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Letzte Rednerin zu diesem Verhandlungsgegenstand ist Frau Landesrätin Haubner. Landesrätin Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben eigentlich alles schon gesagt, und wir sind hier einer Meinung, dass uns im Großen und Ganzen ein gutes Werk gelungen ist. Ein gutes Werk, das nach dem Motto „Gut Ding braucht Weile“ gestaltet wurde. Manche haben 1999 begonnen. Der Herr Landesamtsdirektor weiß es, dass es vor 1999 auch schon eine Zeit gegeben hat, wie es um das Zustandekommen dieses neue Gesetz gegangen ist. Und ich als Umweltreferentin konnte 1999 die ersten Erfahrungen machen, wo wir schon eine Regierungsvorlage hatten, aber der Unterausschuss sagte, nein, wir wollen wirklich ein kompaktes Gesetz. Wir wollen wirklich alles einfließen lassen. Gasgesetz, Luftreinhaltegesetz, Ölfeuerungsgesetz, die neuesten Bestimmungen der Bauordnung usw., und es wurde sozusagen wieder zurück an den Start geschickt. Und wir haben also seit dieser Zeit, alle miteinander, die Fachexperten, die Beamten, die politischen Vertreter auch im Unterausschuss und auch die zuständigen Regierungsmitglieder daran gearbeitet, dass wir ein Gesetz schaffen, das ein positives Beispiel für Deregulierung ist. Es kommt auch noch dazu, dass Teile dieser Gesetzesvorlage gar nicht zur Anwendung kommen, wenn die Heizungsanlage oder Lagerstätten einer Genehmigungspflicht nach der Gewerbeordnung oder dem Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes unterliegt. Und damit hat das Land Oberösterreich verzichtet - im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - auf seine gesetzgeberische Kompetenz, ohne deshalb der Umwelt zu schaden. Und daher kann ich auch aus Sicht der Umweltreferentin aber auch für den Konsumentenschutz zuständiges Regierungsmitglied sagen, dass die Bestimmungen, die schon angeführt wurden, hinsichtlich der Überprüfung ab einer bestimmten KW-Grenze usw., dass diese Dinge absolut im Sinne des Umwelt- und Konsumentenschutzes sind. Was für mich auch sehr positiv ist, dass bei bewilligungs- und anzeigepflichtigen Feuerungsanlagen, wenn Sicherheitsmängel oder negative Umweltauswirkungen auftreten, auch die Auflagen nachträglich erteilt werden können. Bei rein anzeigepflichtigen – im wesentlichen also – kleineren Anlagen ermöglicht es auch, Missstände abzustellen. Denn der Paragraph 28 Abs. 5 kann im Falle einer berechtigten Nachbarschaftsbeschwerde zur Anwendung kommen und die Behörde kann einschreiten. Und daher, denke ich, ist – weil zuerst Kritik geübt wurde, dass die Nachbarschaftsrechte hier nicht mehr dementsprechend transportiert werden können – durch diesen Paragraph 28 Abs. 5 eine klare Regelung getroffen worden und der Verfassungsdienst hat ja bei den erläuternden Bemerkungen noch einmal eine zusätzliche Klarstellung in dieser Richtung gemacht. Eine zentrale Bedeutung für die Zielerreichung, von der heute schon alle gesprochen haben, nämlich des Kyoto-Zieles, wird dem Abschnitt 6, der die wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen regelt, zukommen. Hier gilt es zwischen den Interessen der Umwelt, aber auch den berechtigten Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen vor all zuviel zusätzlichen finanziellen Belastungen abzuwägen. Und wir haben, denke ich, eine gute Lösung gefunden, mit der dreijährigen, zweijährigen bzw. jährlichen Überprüfung ab fünfzig KW. Mit dieser Überprüfung, meine Damen und Herren, ist sichergestellt, dass die Anlagen auch während des Betriebes ein gutes Emissionsverhalten aufweisen und die Energie effizient eingesetzt wird. Neben der Luftreinhaltung wird diese Bestimmung auch im Hinblick auf das Kyoto-Ziel und den Klimaschutz sehr wesentlich sein. Da optimal gewartete Anlagen weniger Energie benötigen als schlecht gewartete oder schlecht eingestellte Anlagen, profitiert letztendlich auch finanziell jeder Konsument und jede Konsumentin. Hinweisen möchte ich auch noch ganz exakt und genau, auch auf eine Verordnungsermächtigung, die wir vorgesehen haben, und es ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden. Diese sieht vor, dass zum Schutz der Umwelt technische Anforderungen an Öllagerbehälter und Leitungsanlagen vorzuschreiben sind. Und gerade im Hinblick auf die jüngste Hochwasserkatastrophe kommt dieser Bestimmung eine sehr große Bedeutung zu. Erfreulich, meine Damen und Herren, ist für mich als Umweltreferentin auch, dass in Zeiten, wo die Mittel knapper werden auch im öffentlichen Bereich, dass aus den Bestimmungen des vorliegenden Gesetzesentwurfes weder dem Bund noch dem Land Oberösterreich oder den Gemeinden auch mehr Kosten entstehen. Ich denke, meine Damen und Herren, dass mit diesem oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 uns eine gute und runde Sache gelungen ist. Notwendig dazu waren nicht nur die politische Ausdauer, nicht nur das Fachwissen, sondern vor allem die Einsatzbereitschaft und die Ausdauer bei den zuständigen Fachbeamten aus allen Abteilungen und aus den verschiedenen Ressorts. Stellvertretend für alle Beamten, weil ich nicht jeden einzelnen nennen kann, möchte ich für alle diese Geburtshelfer und Geburtshelferinnen mich bei Ihnen, Herr Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber und Herrn Dr. Uebe bedanken. Man weiß, dass man für so ein Gesetz fast die Ausdauer eines Marathonläufers braucht, und so haben Sie mit Ihrem Team gemeinsam das notwendige Stehvermögen bewiesen, dass wir dieses Gesetz heute zur Abstimmung bringen können. Ich hoffe, dass es eine einstimmige Zustimmung geben wird. Recht herzlichen Dank und ich bitte Sie, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu geben. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Landesrätin. (Frau Landesrätin Haubner überreicht ein Geschenk an Herrn Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber.) Danke Frau Landesrätin. (Beifall) Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet, ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1520/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1521/2002: Das ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeindeverbändegesetz geändert wird. Es handelt sich um das Oberösterreichische Gemeindeverbändegesetz 2002. Ich bitte Herrn Abgeordneten Ewald Lindinger darüber zu berichten. Abg. Lindinger: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeindeverbändegesetz geändert wird (Oö. Gemeindeverbändegesetz-Novelle 2002). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1521/2002.) Der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der vorliegende Ausschussbericht wird in die Tagesordnung der Landtagssitzung am 26. September 2002 aufgenommen; Das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeindeverbändegesetz geändert wird (Oö. Gemeindeverbändegesetz-Novelle 2002), wird beschlossen. Dritter Präsident: Ich danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede und erteile dem Berichterstatter wieder das Wort. Abg. Lindinger: Geschätzte Damen und Herren! In der Vergangenheit war es so, dass, wenn Verbandsversammlungen waren und der Vertreter jener Gemeinde verhindert war, ein Gemeinderatsmitglied als Vertreter nominiert werden konnte, aber kein Ersatzmitglied des Gemeinderates. Und Sie wissen, wir haben die Gemeindeordnung novelliert, und auch in den Gemeinderäten ist es möglich, in Zukunft Ersatzmitglieder in Ausschüsse zu nominieren. Die Praxis zeigt, dass es sinnvoll ist, auch hier Anpassungen zu machen in den Gemeindeverbänden, die Vertretungen zu ermöglichen. Da meistens diese Verbandsversammlungen während des Tages stattfinden, ist es nur gut so, dass auch mehrere Personen hier entsandt werden können. Wir als Sozialdemokraten begrüßen diese Änderung des Gemeindeverbändegesetzes. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Watzl. Er ist der vorläufig Letzte zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Dr. Watzl: Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herrn! Kollege Lindinger hat richtig darauf hingewiesen, dass mit dieser Gemeindeverbändegesetz-Novelle einige notwendige, richtige Klarstellungen für die Zusammenarbeit der Gemeinden im Verband sozusagen getroffen werden. Mit diesem Gesetz, mit dieser Gemeindeverbändegesetz-Novelle, wird aber auch die Reihe der Veränderungen, der notwendigen Veränderungen, im Gemeinderecht abgeschlossen. Wir haben mit der Kommunalwahlordnung ein zeitgemäßes Wahlrecht eingeführt. Wir haben mit der Oö. Gemeindeordnungs-Novelle auch die organisatorischen Rahmenbedingungen für die heutige Zeit geschaffen. Wir haben mehr Gemeindeautonomie letztendlich auch den 442 Gemeinden damit übertragen. Wir haben mit dem Gemeindebedienstetengesetz, mit dem Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz auch Richtung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein modernes neues Dienstrecht, und vor allem auch flexible Zahlungsmodalitäten ähnlich dem Landesschema eingeführt. Das ist alles zu begrüßen. Das ist auch gut und richtig so. Und insofern ist heute damit ein Schlusspunkt, ein guter Schlusspunkt, wie ich meine, gesetzt. Was allerdings fehlt, und das schmerzt, und das soll auch hier heute erwähnt werden, es fehlt noch die Reform, die wir auch in den drei Städten Steyr, Wels und Linz brauchen. Daher wird es aus meiner Sicht höchst an der Zeit sein, dass wir die aushaftenden Statuten für die Statutarstädte raschestmöglich in Form einer Regierungsvorlage bekommen, und darauf basierend raschestmöglich auch die Ausschussdebatten abgeschlossen werden können, sodass auch in den Städten Linz, Wels und Steyr letztendlich die Demokratie Einzug halten kann. In diesem Sinne wird die ÖVP diesem Gesetz zustimmen. Aber, auch das sei bemerkt, und positiv denkende Menschen sagen es ja auch so, sind zuversichtlich, weil dieser Landtag von tüchtigen Kräften geprägt ist, und damit auch dem Gemeindereferenten bei seiner mühevollen Arbeit entsprechend unterstützen werden. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wesentliche Entscheidungsfindungen der Gemeinden wurden auf Bezirksebene verlagert und befinden sich jetzt in den Bezirksverbänden. Damit sind kleine Parteien weitgehend ausgeklammert. Nachdem wir zum Beispiel nicht überall mit Stimmen vertreten sind bzw. beim Sozialhilfeverband haben wir nur zwei Bezirke, wo wir überhaupt zugelassen sind mit Stimmrecht, betrachten wir das auch unabhängig der Situation der Grünen für nicht demokratisch. Wir werden diesem Antrag deshalb auch nicht zustimmen, nachdem unser Antrag, dass die Bezirksversammlungen so zusammengesetzt sein müssen, dass jeder Partei, die sowohl im Landtag als auch im Gemeinderat einer verbandsangehörigen Gemeinde vertreten sind, mindestens ein Gemeindevertreter oder eine Gemeindevertreterin zuzurechnen ist, nachdem diesem Antrag nicht stattgegeben wurde. Untermauern möchte ich das mit einem Bericht, der mir kürzlich zu Ohren gekommen ist und was ich ziemlich ungeheuerlich finde: Beispielsweise war im Zuge des Drogendeliktes im Bezirk Perg, wo zwei Jugendliche umgekommen sind, große Aufregung und man hat gemeint, man muss dort unbedingt die Jugendbetreuung intensivieren. Es stellt sich heraus, dass ausgerechnet die Bezirkshauptmannschaft dort großen Widerstand dagegen hat, dass die Institution der Streetworker aufgestockt wird, und zwar um sage und schreibe eine halbe Stelle. Ich denke mir, solche Bremsen brauchen wir nicht. Unsere Lösung wäre, alle im Landtag vertretenen Parteien müssen dort auch vertreten sein und mitreden können. Ich denke mir, es wird dann auch eine Demokratisierung dieser Institutionen stattfinden. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Kollegin. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1521/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 1522/2002, das ist der Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Vereinbarung zwischen den Israelitischen Kultusgemeinden Österreich und den Ländern. Ich bitte die Erste Präsidentin, Frau Angela Orthner, über diese Beilage zu berichten. Abg. Präsidentin Orthner: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Vereinbarung zwischen den Israelitischen Kultusgemeinden Österreich und den Ländern. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1522/2002.) Der Ausschuss für Finanzen beantragt daher, dass der Oberösterreichische Landtag den Abschluss der Vereinbarung zwischen den Israelitischen Kultusgemeinden Wien, Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg und den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sowie der Gemeinde Wien beschließen möge. Dritter Präsident: Danke der Berichterstatterin. Ich eröffne die Wechselrede und erteile unserer Berichterstatterin das Wort. Abg. Präsidentin Orthner: Danke Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was geschehen ist, ist geschehen und kann nicht ungeschehen gemacht werden. Nicht durch ein Gesetz, nicht durch Resolutionen, nicht durch Restitution, nicht durch Entschädigungen, nicht durch Rückgaben und nicht durch Vereinbarungen können wir etwas ungeschehen lassen, das in der Zeit des Nationalsozialismus Menschen angetan wurde. Das heißt aber nicht, dass, wenn man etwas nicht ungeschehen machen kann, man nichts tut. Sondern ganz im Gegenteil: Es ist Teil unserer Geschichte und für uns eine besondere Verpflichtung geradezu notwendig, auch für unser Selbstverständnis und für unser Leben im Heute und in der Zukunft, dass wir uns diesen Geschehnissen stellen, dass wir Geschichte aufarbeiten, dass wir Lehren ziehen und auch ziehen können. Dazu brauchen wir auch eine umfassende Kenntnis der Geschehnisse. Wir brauchen aber auch ganz konkrete Zeichen. Und diese Zeichen sind gesetzt zum einen mit dem schon beschlossenen Restitutionsgesetz und zum anderen auch mit dieser Vereinbarung, die heute beschlossen wird und wo es ebenfalls um finanzielle Wiedergutmachung geht. Ich möchte aber gerade alle diese angesprochenen Bereiche in Oberösterreich auch an drei besonderen Dingen aufhängen. Ich möchte auch die Zusammenhänge der Geschehnisse, die in Oberösterreich aufgearbeitet werden, hier noch einmal vor Ihre Augen bringen. Das ist zum einen die Restitution von Kunstwerken. Es hat ja darüber Berichte gegeben und es wurde entsprechend geforscht und wir haben festgestellt, dass in Österreich in der NS-Zeit immerhin 18.000 Kunstwerke beschlagnahmt, geraubt, entwendet, gewaltsam entwendet wurden. Und über den Anteil Oberösterreichs forschen seit dem Jahr 2001 im Auftrag des Landes Zeithistorikerinnen und Zeithistoriker der Universität Linz unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Michael John. Dieses Forschungsprojekt soll im Jahr 2003 abgeschlossen sein. Ein Zwischenbericht liegt jetzt vor. Und vielleicht haben sie in diesen Tagen in den oberösterreichischen Zeitungen auch diese Berichte alle gelesen. Es geht konkret bei uns in Oberösterreich jetzt um 18 Gemälde, wo die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer unbekannt sind und wo es sich nach unserer heutigen Diktion um sogenannte Raubkunst handeln könnte. Wir sind dabei hier sehr genau zu recherchieren und vor allen Dingen alles zu tun, um die Gemälde den ursprünglichen Eigentümern oder ihren Rechtsnachfolgern zurückgeben zu können. Alle Gemälde werden demnächst im Internet veröffentlicht und auch die österreichischen Botschaften im Ausland sind in diese Suche nach den Eigentümern eingebunden. Das ist das eine. Das Zweite für uns in Oberösterreich ganz wichtige Projekt ist die zeitgeschichtliche Forschungsarbeit im Landesarchiv. Das Landesarchiv arbeitet ja seit einiger Zeit daran. Es ist ein wissenschaftliches Großprojekt mit dem Titel "Oberösterreich in der Zeit des Nationalsozialismus". Und wir haben hier vor, dass wir bis 2006 die Themen aufarbeiten und insbesondere auch die Themen, die bislang noch gar nicht oder nur sehr wenig erforscht worden sind. Zum Beispiel landesspezifische Arbeiten zum Thema Frauenjustiz, Roma und Sinti in der NS-Zeit. Geplant sind aber auch, denn auch das ist wichtig zur Kenntnis unserer Geschichte, Biographien der Führungsschichten in der Zeit des Nationalsozialismus und auch Arbeiten über zum Beispiel die südböhmischen Landkreise Krumau, die also in dieser Zeit ja sehr stark mit uns verbunden gewesen sind. Diese Arbeiten zu all den von mir jetzt angesprochenen Themen werden laufend veröffentlicht. Und derzeit laufen Gespräche und Verhandlungen mit Forscherinnen und Forschern, die diese Themen im Besonderen und ganz explizit bearbeiten sollen. Teil dieses Forschungsprojektes ist es auch, die Kennzeichnung und Dokumentation aller KZ-Gedenkstätten in unserem Land aufzuzeigen, die ja ebenfalls aus einer Initiative des Landtags dem Landesarchiv überantwortet wurden. Und das Dritte, das ich Ihnen heute auch im Besonderen sagen möchte und ja geradezu ans Herz legen möchte ist etwas, das morgen stattfindet. Unser großes Projekt Hartheim. Morgen findet im Schloss Hartheim eine ökumenische Bestattungsfeier von sterblichen Überresten von Opfern der Zeit des Nationalsozialismus statt. Man ist im Zuge der Bauarbeiten auf die Überreste gestoßen und es wird nun den Opfern, so weiß ich, in einer würdigen Feier auch ein Mahnmal und ein Gedenkmal gesetzt und damit der notwendige Respekt erwiesen. Das Gedenken ist Teil einer grundlegenden Neugestaltung der Gedenkstätte, die nächstes Jahr mit der großen Ausstellung, einer Sonderausstellung, vom Wert des Lebens abgeschlossen wird. Und gerade Schloss Hartheim mit seiner Vergangenheit wird für OberösterreicherInnen und Oberösterreich und für viele andere, die kommen, und gerade für die jungen Leute, für die immer nachrückenden Generationen, zu einem Lern- und Gedenkort, der in besonderer Weise an eine sehr bedrückende Zeit in unserer Geschichte erinnert. Der vorliegende Bericht des Finanzausschusses, diese Vereinbarung zwischen den Ländern, den österreichischen Bundesländern und der Gemeinde Wien und der Israelitischen Kultusgemeinschaft ist wieder so ein guter und notwendiger Akt, um sich mit Geschichte auseinander zu setzen und zu unserer gemeinsamen Verantwortung auch zu stehen. Ich bin sicher, dass diese heutige Vereinbarung so wie auch das Restitutionsgesetz vom Oberösterreichischen Landtag in seiner Gesamtheit beschlossen wird. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Frau Präsidentin. Die nächste Rednerin ist die Zweite Präsidentin, Frau Gerda Weichsler, bitte. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Selbstverständlich stimmen wir dieser Regierungsvorlage zu. Ich denke, und Frau Kollegin Orthner hat es ja gesagt, es ist ein Akt der Verantwortung den wir tragen. Wir werden niemals den Begriff oder die Zeit 1938 bis 1945 aus den Geschichtsbüchern dieser Welt verbannen können. Dazu müssen wir stehen. Die hat es gegeben. Und die ist unzertrennbar mit Österreich verbunden. Aber ich wünsche mir eigentlich schon, dass auch in diesen Geschichtsbüchern irgendwann einmal steht, wie Österreich korrekt damit umgegangen ist, wie es sich bemüht hat, dort seine Schuld zu bekennen, wo es sie gehabt hat und dort Verbesserungen zu machen, und Zugeständnisse auch im humanitären Sinn zu machen, wie wir es heute auch tun. Ich denke, es ist wirklich ein Akt der Humanität, wenn wir jetzt in Oberösterreich mehrere Projekte laufen haben. Da erwähne ich wirklich ganz besonders die Kunstschätze, die wir nicht wissen im Moment, woher sie stammen, ob sie arisiert wurden, ob sie geraubt wurden, ob sie enteignet wurden. So denke ich ist es eine verantwortungsvolle Tat, wenn wir sagen, wir schauen jetzt wirklich nach, wem gehören sie, um diese auch entsprechend wieder dort hin zurückzugeben, wo wir sie widerrechtlich uns genommen haben. Wenn man sich das Weltgeschehen allgemein anschaut, meine Damen und Herren, dann habe ich im Moment wirklich kein sehr gutes Gefühl, wenn jeder nur überlegt, wie er seine persönliche Sicherheit am besten gewährleisten kann, indem aufgerüstet wird, indem Kriegsandrohungen gemacht werden, in dem Kriegserklärungen erteilt werden. Ich denke, die beste Möglichkeit, uns und unser Land zu schützen ist noch immer, die anderen zu respektieren, respektvoll mit ihnen umzugehen und das ihnen zukommen zu lassen, was ihnen schon längst zugestanden wäre. Danke sehr. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Frau Präsidentin. Nächster Redner ist Herr Kollege Trübswasser. Abg. Trübswasser: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich dort fortsetzen, wo Frau Präsidentin Orthner geendet hat, mit dem Projekt Hartheim. Für mich ist Hartheim ein sehr interessantes, schönes, wichtiges Projekt vor allem deswegen, weil es nicht nur die historische Zeit zwischen 1938 und 1945 betrachtet, sondern sehr wohl auch die Gedankengänge, die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die scheinwissenschaftlichen Erkenntnisse vor dieser Zeit und die Bezüge zur Gegenwart wie wir mit, zugegebenermaßen nicht einfachen Themen umgehen, wie wir uns Problemen nähern. Ich denke, das wäre ein ganz wichtiger Zugang auch bei vielen anderen Dingen, wo wir nicht die Schuld für irgend jemanden übernehmen müssen, um das geht es gar nicht, sondern wo wir Verantwortung tragen für das, was in der Zukunft passieren wird, was jetzt bei uns passiert. So sehe ich auch viele Verträge, Gesetze, die wir in der letzten Zeit beschlossen haben, auch diesen Vertrag, die Vereinbarung, die wir heute beschließen werden. Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss in großer Einstimmigkeit, Übereinstimmung erfolgen wird, so glaube ich, sind das alles Mosaiksteine, die ein Ganzes, einen ethischen, wie soll ich sagen, ein ethisches Niveau in diesem Land beschreibt. Ich glaube, dass es ein wichtiger Schritt war, das Restitutionsgesetz auf Landesebene auch zu beschließen. Mir ist aber dabei aufgefallen, dass es mit den guten Absichten nicht in allen Landesteilen, nicht in allen Bereichen dieses Landes so bestellt ist. Es ist nämlich bis heute keine einzige Gemeinde, so wie wir es uns gewünscht haben als Oberösterreichischer Landtag, diesem Restitutionsgesetz beigetreten. Ich bedauere das sehr, weil es steht ausdrücklich in diesem Gesetz, dass der Oberösterreichische Landtag davon ausgeht, dass die Gemeinden in Oberösterreich, die 445 Gemeinden diesem Gesetz beitreten. Es ist einzig und alleine auf Antrag der grünen Fraktion im Linzer Gemeinderat dieser Beitritt in Diskussion. Ich hoffe, dass er stattfinden wird. Aber ich möchte von dieser Stelle alle Gemeinden, alle 444 restlichen Gemeinden in Oberösterreich aufrufen, ernsthaft darüber zu diskutieren und diesem Restitutionsgesetz, nicht nur aus Formalgründen, weil es Rechtssicherheit bietet, beizutreten, sondern weil es ein Akt der ethischen Glaubwürdigkeit ist, dass diese Gemeinden sich unter das gemeinsame Dach der Restitutionsvereinbarungen stellen. Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass es kein Gesetz ist oder dass das keine Maßnahmen sind, die im virtuellen Raum Recht schaffen, sondern dass es tatsächlich noch zum Teil sehr prominente Kunstgegenstände in Oberösterreich gibt, deren Herkunft nicht geklärt, deren Rückgabe noch nicht abgeschlossen ist. Also wir befinden uns noch nicht im vollkommen historischen Bereich, sondern es reichen diese Geschehnisse durchaus auch in die Gegenwart hinein, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, denen wir uns stellen müssen. Ich sage es noch einmal: Ich glaube, diese Vereinbarung, die in großer Einigkeit abgeschlossen wird, ist ein guter Anlass die Gemeinden darauf hinzuweisen und auch die Vertreter und Vertreterinnen in den Gemeinderäten, sich ernsthaft in allernächster Zeit noch vor den nächsten Landtags- und Gemeinderatswahlen dieser Frage zu stellen und dem Oberösterreichischen Restitutionsgesetz beizutreten. In diesem Sinne hoffe ich, dass das Thema Vereinbarung mit der Israelitischen Kultusgemeinde einen neuerlichen Anstoß dazu gibt. Ich danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Vorläufig letzte Rednerin ist Frau Kollegin Moser. Abg. Moser: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Meine Vorredner, meine Vorrednerinnen haben schon hingewiesen auf den Inhalt dieser heute zu beschließenden Vorlage. Es sind auch schon Schwerpunkte genannt worden. Wir alle wissen, und ich möchte es aber trotzdem auch von dieser Stelle aus hier betonen, wir alle wissen, dass für jene Leiden, die Mitbürger und Mitbürgerinnen in der Zeit von 1938 bis 1945 zugefügt wurden, kein finanzielles Trostpflaster irgend welcher Art ausreichend ist und gegeben werden kann. Wenigstens für zerstörtes bzw. geraubtes Vermögen der jüdischen Gemeinden, Vereine und Stiftungen werden nun Zahlungen geleistet. Ich meine, dies war höchste Zeit. Denn wenn man sich anschaut, welche Zeitspanne dazwischen gelegen ist zwischen dem Kriegsende eines Regimes, dann hat man sehr viel Zeit verstreichen lassen, ohne sich diesem wichtigen Thema zuzuwenden. Viele Regierungen waren in dieser Zeit an der Macht, und sie hätten genug Zeit gehabt, scheinbar aber nicht den Willen. Ich bin stolz darauf, einer Fraktion anzugehören, einer Regierung anzugehören, die jetzt diese Regelung getroffen hat. Es war unter dieser Regierung möglich, dass alle Landeshauptleute, alle Bundesländer diesem Abkommen zugestimmt haben. Werte Kolleginnen, werte Kollegen, es war auch höchste Zeit dazu. Frau Präsidentin Orthner hat gemeint, es sind ganz konkrete Handlungen gesetzt worden. Sie hat auch hingewiesen, in welcher Form Oberösterreich weiter die Geschichte aufarbeitet, welche weiteren Maßnahmen gesetzt werden. In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir aber auch eine vielleicht etwas kritische Anmerkung. Diese Haltung, die wir an den Tag legen, die müssten wir uns auch von anderen Ländern wünschen. Ich meine damit, und ich glaube, das wird eine Aufgabe sein der Regierung, ganz gleich, wer sie stellt und aus welchen Fraktionen sie zusammengestellt ist, sich für die Gruppe der nach dem Krieg Vertriebenen, ich spreche nicht mehr von der Zeit von 1938 bis 1945, für die Volksgruppen einzusetzen, die nach 1945 als Vertriebene einen großen, einen wesentlichen Anteil am Aufbau dieses Landes geleistet haben. Viele hier herinnen, ob in Funktion eines Bürgermeisters, als Gemeinderäte in den diversen Gemeinden wissen und haben schätzen gelernt, was diese Volksgruppen an Aufbauarbeit geleistet haben. Daher muss es auch für die anderen einen Akt der Verantwortung geben, wie Kollegin Weichsler gemeint hat. Diesen Akt, den wir heute gesetzt haben, den müssen wir auch einfordern von Nachbarländern, dass nämlich diese Punkte aus den Benes-Dekreten, die nach wie vor aufrecht sind, und man kann nicht sagen, es ist totes Gesetz, leider nicht, dass auch diesen Menschen die gleiche Gerechtigkeit, und es soll um nichts anderes gehen, es soll kein aufrechnen sein, es soll kein Vergleich sein, aber man muss auch heute in der Situation verlangen können, dass andere die gleiche faire Chance haben und man sich ihrer Frage genau so annimmt. (Beifall) Auch die Zahl der Überlebenden dieser Volksgruppen, die vertrieben worden sind, wird immer geringer. Es ist auch für diese Volksgruppen höchste Zeit, allerhöchste Zeit, einen gemeinsamen Schritt zu setzen. Ich glaube, dass die Beitrittsverhandlungen im Rahmen der EU-Osterweiterung eine gute Möglichkeit wären, dieses Thema sachlich, konkret, inhaltsreich und nicht emotional zu diskutieren, aber zu einem positiven Abschluss zu bringen. Meine Fraktion wird selbstverständlich der heute vorgelegten Vorlage zustimmen. Ich danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Kollegin. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1522/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Wir kommen zur Beilage 1528/2002, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. KAG-Novelle 2002). Ich bitte Frau Landesrätin Dr. Silvia Stöger, über diese Beilage zu berichten. Landesrätin Dr. Stöger: Geschätzter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. KAG-Novelle 2002). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1528/2002.) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge 1. diese Regierungsvorlage gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen sowie 2. das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (2. Oö. KAG-Novelle 2002), beschließen. Dritter Präsident: Danke der Berichterstatterin und Rednerin, Frau Landesrätin. Nächster am Wort ist Herr Dr. Entholzer. Abg. Dr. Entholzer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die ÖVP-Fraktion unterstützt diese Oö. Krankenanstaltengesetz-Novelle, mit der die Patienten der allgemeinen und der Sonderklasse nun in der Beitragspflicht gleichgestellt werden für diesen Patientenentschädigungsfonds, der ja ein Solidarfonds ist. Wir haben diese Ungleichbehandlung immer kritisiert, und es ist nicht einzusehen, dass Patienten der Sonderklasse, die ja auch Anspruch bisher schon hatten, von der Beitragszahlung befreit waren. Mit der Änderung des Bundesgrundsatzgesetzes wird nun diese Gleichbehandlung möglich und wir von der ÖVP stehen dazu. Mit Kundmachung des Gesetzes im Landesgesetzblatt haben wir nun Beiträge zu leisten und auch die von der Sonderklasse und zwar in der Höhe, das ist schon gesagt worden, von 73 Cent pro Tag. Allerdings werden in diesem Gesetz auch Befreiungsmöglichkeiten formuliert - aus sozialen Gründen. Das ist unserer Fraktion besonders wichtig. Befreit sind rezeptgebührenbefreite Patienten, sozial bedürftige Patienten, Behinderte und auch Organspender und gebärende Frauen. Ein weiterer Punkt, der auch von der Berichterstatterin schon angesprochen wurde, ist mir wichtig - die Verlängerung dieser leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung um weitere zwei Jahre bis 31. Dezember 2004. Für die Zukunft möchte ich aber schon an dieser Stelle noch einmal und immer wieder deponieren, dass wir eine neue Krankenanstaltenfinanzierung brauchen. Eine ganz aktuelle Studie belegt, dass nämlich nur 30 Prozent von der Sozialversicherung übernommen wird und 70 Prozent schon von Steuermitteln getragen werden. Das betrifft Bund, Länder und Gemeinden natürlich. In dieser Richtung müssen wir unbedingt etwas tun. Wir müssen die Deckelung für die Kassenseite und den Bund aufbrechen, und es muss zur einer Entlastung der Gemeinden und der Länder kommen, denn gerecht ist diese Lastenverteilung derzeit nicht. In dieser Richtung erwarte ich mir daher vom Bund und von den Sozialversicherungen entsprechende Schritte und neue Verhandlungen, um zu einer gerechteren Finanzierung in Zukunft zu kommen. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Präsident, hohes Haus! Wir haben schon mehrfach über die Krankenanstaltenfinanzierung gesprochen. Wir haben sehr eingehend über die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung gesprochen, diskutiert. Ich habe hier an dieser Stelle mehrfach gesagt und auch in den Ausschüssen, dass dieser Entschädigungsfonds in der derzeitigen Form wie er realisiert wurde, nicht unseren Vorstellungen entspricht. Da ist natürlich der Aspekt, dass bisher die Patienten der Sonderklasse keinen Beitrag gezahlt haben in diesen Fonds, was natürlich eine eklatante Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung bedeutet hat, nur ein kleiner Aspekt. Die grundsätzliche Ablehnung rührt daher, dass in dem Verfahren in diesem Fonds lediglich die Freiwilligkeit, die Einschätzung durch eine Kommission das Ausschlaggebende ist. Es gibt keine nachvollziehbaren Verfahrensschritte, und es gibt auch keine Möglichkeiten, dagegen Einspruch zu erheben, einen Rechtsanspruch zu erheben oder Sonstiges. Es beruht einzig und allein auf dem Gutwill und auf der Einschätzung der Kommission. Das halten wir für keinen guten gangbaren Weg, weil es den Betroffenen natürlich nicht angelastet werden kann oder den Betroffenen das Risiko nicht überlassen werden kann, das sie durch eine Behandlung in einer Krankenanstalt unter Umständen haben. Ich denke, dass wir zu einer verschuldensunabhängigen Entschädigung kommen müssen, die auf Rechtsanspruch basiert und nicht auf freiwilliger Leistung. Punkt eins. Punkt zwei: Bei der Finanzierung unserer Krankenanstalten haben wir, Kollege Entholzer, auch erhebliche Bedenken gegen die Form und auch Wünsche gegenüber einer Neustrukturierung dieser Finanzierung. Wir hören ja auch immer wieder, wenn wir zum Beispiel vom AKH-Linz sprechen, welche Ungleichgewichtung hier bei der Finanzierung herrscht, was den Gemeinden übertragen wurde, was den Ländern, was dem Bund zugemutet wird. Ich denke es wäre eine gute Gelegenheit gewesen, grundsätzlich über diese Krankenanstaltenfinanzierung zu reden. Sie um weitere zwei Jahre zu verlängern heißt nichts anderes, als die große lange Bank wieder zu benützen. Und ich kann garantieren, dass in diesen zwei Jahren wieder nichts passieren wird und in zwei Jahren werden wir für weitere zwei Jahre eine Verlängerung durchführen und so werden wir nicht weiter kommen. Mit der Krankenanstaltenfinanzierung in der Form umzugehen halte ich für fahrlässig. Und deswegen werden wir dieser 2. KAG-Novelle nicht zustimmen. Weil wir uns wünschen, die Zeit wäre dazu da, wirklich grundlegende Verhandlungen zu führen und eine Lösung zu finden, die sowohl für die Patienten, jetzt was den Fonds betrifft, und auch für die Gemeinden was die Krankenanstaltenfinanzierung betrifft, wir eine bessere Lösung finden könnten als diese 2. KAG-Novelle bietet. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Vorläufig letzter Redner ist Herr Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Gesetz der verschuldensunabhängigen Patientenentschädigung und hier einen Fonds zu schaffen ist gut, ist hervorragend. Aber es ist ganz klar, es hat auch gerecht zu sein. Und das Wesen der Politik ist oder sollte ja sein, zu immer mehr Gerechtigkeit zu kommen. Ein hehres Ziel das wir in der absoluten Form wahrscheinlich nicht erreichen können. Aber es ist daher richtig heute hier nachzunovellieren und natürlich auch die Sonderklassepatienten zum Beitrag für diesen Entschädigungsfonds zu bitten und zu veranlassen. Wir werden daher dieser Vorlage natürlich zustimmen. Dass wir die aktuelle Regelung der Krankenanstaltenfinanzierung um zwei Jahre verlängern, auch dem stimmen wir zu. Aber mit der Betonung, das ist ein Auftrag ohne Zeitdruck die Weichen für neue Regelungen zu stellen. Das ist auch ganz klar. Und ich hoffe, dass all diejenigen die in der Zukunft auf Bundesebene Verantwortung im Gesundheitsbereich übernehmen werden, dass denen der Atem nicht ausgeht, die großen Probleme im Gesundheitswesen zu lösen. Und zum Beschluss insgesamt, dass wir hier heute die Sonderklasse sozusagen nachregeln und die Sonderklassepatienten in den Patientenfonds miteinbeziehen oder zur Finanzierung miteinbeziehen. Das kann man ohne weiteres auch als einen Fehler des ersten Gesetzes bezeichnen. Nur ich sage zum Abschluss, nur Menschen die nichts tun und die nicht handeln machen Fehler, fehlerfrei ist aber niemand der nach dem Besten strebt. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1528/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 1529/2002, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung 1996 geändert wird. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl wird darüber berichten. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung 1996 geändert wird. Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge diese Regierungsvorlage gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen sowie das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung 1996 geändert wird, beschließen. Dritter Präsident: Danke dem Berichterstatter. Ich teile mit, dass zu diesem Verhandlungsgegenstand ein Abänderungsantrag eingelangt ist. Wir haben Ihnen diesen Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 1534/2002 auf Ihren Plätzen aufgelegt. Er wird in die Wechselrede miteinbezogen. Ich eröffne die Wechselrede. Bitte Herr Kollege Hüttmayr! Abg. Hüttmayr: Der Standort bestimmt sehr oft den Standpunkt. Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf der einen Seite gibt es natürlich kaum jemanden, der gerne Abgaben und Steuern bezahlt. Auf der anderen Seite wissen wir, dass es einfach notwendig ist, um die Infrastruktur, um die Aufgaben in der kommunalen Welt, im Zusammenleben zu erhalten. Was der Verfassungsgerichtshof gemacht hat ist an und für sich eine Ersatzregelung, die er vorgeschlagen hat, für die Einhebung des Säumniszuschlages und die Landtagsdirektion und der Verfassungsdienst des Landes sowie der Städte- und Gemeindebund haben hier eine Vorlage erarbeitet. Und da bedanke ich mich, dass das so unkompliziert gegangen ist. Wir regeln heute im Prinzip, dass hier bei Säumnissen eine praxisgerechtere Lösung gefunden wird, die aus meiner Sicht gerechter ist, die auch eine abgestufte Möglichkeit vorsieht. Und in diesem Sinne stimmen wir logischerweise dem Gesetz gerne zu. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Bei der Abstimmung werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Abänderungsantrag abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 1534/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag einstimmig angenommen worden ist. Damit ist die Beilage 1529/2002 in der Fassung des soeben beschlossenen Abänderungsantrages angenommen. Ich teile mit, dass im Laufe der Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind, die den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen sind: Beilage 1535/2002, Initiativantrag betreffend Senkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen, Beilage 1537/2002, Initiativantrag betreffend die Novellierung des oberösterreichischen Feuerwehrgesetzes, Beilage 1538/2002, Initiativantrag betreffend eine Wohnbeihilfe für hochwassergeschädigte Wohnungseigentümer und Eigenheimbesitzer, Beilage 1539/2002, Initiativantrag betreffend den Beschluss einer Resolution für die Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Gewährung von BZ-Mitteln für Hochwasserbauvorhaben von Gemeinden, Beilage 1540/2002, Initiativantrag betreffend Öffentlichkeitsarbeit der Oberösterreichischen Landesregierung und deren Mitglieder. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1536/2002, Initiativantrag betreffend die Erstellung eines Konzeptes für die Ausbildung von Altenfachbetreuern. Diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1541/2002, Initiativantrag betreffend Luftsanierungskonzept für den Großraum Linz, Beilage 1542/2002, Initiativantrag betreffend Einrichtung von Strahlenmessstellen an Oberösterreichs Grenzübergängen, Initiativantrag betreffend oberösterreichisches Pilotprojekt zur Einbindung der Gemeinden beim Ausbau der mobilen Funknetze. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Umweltangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Damit ist die Sitzung geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. (Ende der Sitzung: 15.50 Uhr) 2 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 48. Sitzung am 26. September 2002 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 48. Sitzung am 26. September 2002 75