Kurzschriftlicher Bericht 24. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 10. November 2005 Inhalt: Fragestunde: L-8099/1-XXVI: Anfrage des Abg. Ing. Aspöck an Landesrat Dr. Stockinger (Seite 5) L-8100/1-XXVI: Anfrage des Abg. Mag. Steinkellner an Landesrat Dr. Kepplinger (Seite 7) L-8101/1-XXVI: Anfrage der Abg. Moser an Landesrat Sigl (Seite 8) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 11) Dringlichkeitsanträge: Beilage 718/2005: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Abschluss eines Vertrages mit dem das IFA Tulln mit einem Forschungsprojekt zur innovativen Sanierung von mit CKW belasteten Altstandorten beauftragt wird. Redner/in: Abg. Schwarz (Seite 12) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 13) Abg. Dr. Brunmair (Seite 13) Abg. Schillhuber (Seite 14) Beilage 721/2005: Initiativantrag betreffend Lärmvermeidung im Straßenverkehr. Redner: Abg. Dr. Frais (Seite 14) Abg. Hüttmayr (Seite 16) Abg. Hirz (Seite 17) Abg. Dr. Brunmair (Seite 18) Beilage 722/2005: Initiativantrag betreffend alternative Energien zum regionalen Forschungsziel machen. Redner/in: Abg. Ing. Sulzbacher (Seite 19) Abg. Steinkogler (Seite 20) Abg. Schwarz (Seite 21) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 22) Beilage 723/2005: Initiativantrag betreffend Einschränkung der Förderungen für Vereinslokale. Redner/in: Abg. Dr. Frais (Seite 23) Abg. Brandmayr (Seite 24) Abg. Schwarz (Seite 25) Abg. Ing. Aspöck (Seite 27) Verhandlungsgegenstände: Beilage 700/2005: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend 6. mittelfristiges Investitionsprogramm; Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes der Salzburger Lokalbahn in den Jahren 2005 bis 2009 auf dem im Bundesland Oberösterreich gelegenen Streckenabschnitt Bürmoos – Trimmelkam. Berichterstatter: Abg. Prinz (Seite 28) Redner: Abg. Prinz (Seite 28) Abg. Weinberger (Seite 30) Abg. Ing. Öller (Seite 30) Abg. Dr. Brunmair (Seite 31) Abg. Bernhofer (Seite 32) Abg. Ing. Öller (Seite 33) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 34) Beilage 701/2005: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend 6. mittelfristiges Investitionsprogramm; Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes von Lokalbahnen in Oberösterreich in den Jahren 2005 bis 2009. Berichterstatter: Abg. Pilsner (Seite 35) Redner: Abg. Pilsner (Seite 35) Abg. Dr. Entholzer (Seite 35) Beilage 702/2005: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Parkgebührengesetz geändert wird (Oö. Parkgebührengesetz-Novelle 2005). Berichterstatter: Abg. Affenzeller (Seite 36) Redner: Abg. Affenzeller (Seite 37) Abg. Brandmayr (Seite 37) Beilage 703/2005: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend Stern & Hafferl VerkehrsGmbH., Gmunden; Aufrechterhaltung des Betriebes auf der Linzer Lokalbahn () einschließlich der Einbindung der in den Linzer Hbf. für den Zeitraum 1. April 2005 bis Jahresfahrplanwechsel Dezember 2009. Berichterstatter: Abg. Pilsner (Seite 38) Redner: Abg. Pilsner (Seite 38) Abg. Dr. Entholzer (Seite 39) Beilage 704/2005: Bericht des Ausschusses für EU-Angelegenheiten betreffend die Satzung des EU-Erweiterungsforums für Oberösterreich. Berichterstatter: Abg. Weixelbaumer (Seite 40) Redner/innen: Abg. Mag. Jahn (Seite 40) Abg. Ecker (Seite 41) Abg. Schwarz (Seite 42) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 43) Beilage 705/2005: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten an Dritte (Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz 2005 - Oö. LB-ZG 2005). Berichterstatter: Abg. Stanek (Seite 44) Redner/in: Abg. Pühringer (Seite 44) Abg. Schenner (Seite 45) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 46) Beilage 706/2005: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Anpassung von Finanzierungsvereinbarungen auf Grund der Einbringung von Landesbeteiligungen in die OÖ Landesholding GmbH bzw. in eine Branchenholding. Berichterstatter: Abg. Mag. Strugl (Seite 46) Beilage 707/2005: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005). Berichterstatter: Abg. Bernhofer (Seite 47) Redner: Abg. Bernhofer (Seite 47) Abg. Kapeller (Seite 47) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 48) Abg. Trübswasser (Seite 49) Landesrat Dr. Kepplinger (Seite 50) Beilage 709/2005: Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Oö. Gehaltsgesetz 2001, das Oö. Landes-Gehaltsgesetz, das Oö. Nebengebührenzulagengesetz, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 und das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002 geändert werden sowie das Oö. Pensionsgesetz 2006 erlassen wird (Oö. Pensionsharmonisierungsgesetz). Berichterstatter: Abg. Stanek (Seite 51) Mündlicher Geschäftsantrag zur Beilage 709/2005 Antragsteller: Abg. Kapeller (Seite 52) Mündlicher Geschäftsantrag zur Beilage 709/2005 Antragsteller: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 52) Allgemeine Wechselrede zur Beilage 709/2005: Redner: Abg. Stanek (Seite 52) Abg. Dr. Frais (Seite 53) Abg. Trübswasser (Seite 56) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 57) Abg. Schenner (Seite 58) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 61) Beilage 718/2005: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Abschluss eines Vertrages mit dem das IFA Tulln mit einem Forschungsprojekt zur innovativen Sanierung von mit CKW belasteten Altstandorten beauftragt wird. Berichterstatter: Landesrat Anschober (Seite 63) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritte Präsidentin Eisenriegler Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Ackerl, Anschober, Dr. Kepplinger, Sigl, Dr. Stockinger und Dr. Stöger Die Mitglieder des Landtags Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: ORgR Dr. Uebe (Beginn der Sitzung: 10 Uhr 06 Minuten) Erste Präsidentin: Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Landeshauptmann, liebe Mitglieder der Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, die Bediensteten des Hauses, die Damen und Herren, die jungen Leute, die Vertreter der Medien, sind herzlich begrüßt zur 24. Sitzung des oö. Landtags in dieser Legislaturperiode, die ich hiermit eröffne. Begrüßen darf ich auch die anwesenden Bundesräte sehr herzlich. Die Amtliche Niederschrift über die 22. Sitzung des Landtags liegt in der Zeit vom 11. bis 25. November in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf und die Protokolle der 21. und 23. Sitzung haben Sie auf Ihren Plätzen vorliegen. Wir beginnen diese Sitzung mit der Fragestunde. Eine Zusammenfassung aller drei Anfragen haben Sie ebenfalls auf Ihren Plätzen vorliegen. Die erste Anfrage ist die des Herrn Abgeordneten Aspöck an den Herrn Landesrat Dr. Stockinger, bitte sehr. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geehrter Herr Landesrat! Letzte Woche ist das Oberösterreichische Gentechnik-Vorsorgegesetz der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt worden. Durch das Gesetz soll erreicht werden, dass es in der oberösterreichischen Landwirtschaft zu keinem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen kommt. Welche begleitenden, konkreten Maßnahmen haben Sie getroffen, um zu gewährleisten, dass auch von unseren unmittelbaren Nachbarregionen Bayern und Tschechien keine Gefahr durch gentechnisch veränderte Organismen auf unser Bundesland ausgehen kann? Landesrat Dr. Stockinger: Guten Morgen meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Aspöck! Vorweg möchte ich allen Fraktionen danken dafür, dass diese einmütige und sehr rasche Einigung über den Inhalt des Vorsorgegesetzes möglich war und dass wir in so kurzer Zeit diese neue Schutzbarriere gegen eine Belastung unseres oberösterreichischen Naturhaushalts gegen gentechnisch veränderte Organismen nach Brüssel zur Notifizierung senden können. Es ist in der Tat so, dass diese Frage berechtigt ist, sehr berechtigt ist, wie schaut es jetzt bei Vollzug des Vorsorgegesetzes an unseren Grenzen aus? Nachdem Niederösterreich, alle anderen österreichischen Bundesländer sich dem selbstbewussten, sage ich einmal, Widerstand und der Position Oberösterreichs angeschlossen haben, auch selbst Vorsorgegesetze haben, ist in Österreich die Frage kein Problem, außerdem gelten nationale Umsetzungen der Koexistenz automatisch für alle Bundesländer. Wir haben die Frage Bayern und Tschechien: Da ist es so, dass Vorgaben der EU, also die EU-Richtlinie zur Koexistenz selbstverständlich für alle Mitgliedsstaaten gelten, und die Aufträge der EU-Kommission zur Umsetzung der Koexistenz auch für Deutschland und Bayern und Tschechien und Südböhmen natürlich bindend sind. Das derzeitige Problem ist noch, dass die Koexistenz-Richtlinie keine detaillierten Vorgaben an die Nationalstaaten macht und dass die Frage - wie ist dann dieses unbeschadete Nebeneinander, so stellt sich nämlich die Kommission die Koexistenz zwischen Gentechnik und Nicht-Gentechnik vor, wie ist dieses unbeschadete Nebeneinander technisch machbar und über technische Handlungsanleitungen an die Anbauer, an die Produzenten umsetzbar? Das heißt, ich gehe davon aus, dass in den nächsten Monaten - und das ist angekündigt von der Kommission, auch bei unserem letzten Gespräch, dass der Kollege Anschober und ich gemeinsam mit der Agrarkommissarin führen konnten, ist klar gestellt worden - dass die EU-Kommission mit Jahresende alle Evaluierungsberichte der Nationalstaaten einholt und dass es in den ersten Monaten des Jahres 2006 zu einem Nachrüsten, zu einer Nachjustierung der Richtlinie, mit der die Koexistenz geregelt wird, kommen wird und zu zusätzlichen Umsetzungsaufträgen damit an die Mitgliedstaaten. Wobei zwei Prinzipien klargestellt sind: Erstens, es muss ein unbeschadetes Nebeneinander geben. Zweitens, die Kommissarin hat deutlich erklärt, der Verschmutzer zahlt. Das heißt, das gilt dann auch, wenn es in der Richtlinie drinnen ist, grenzüberschreitend. Das heißt, auch der tschechische Anbauer haftet dem oberösterreichischen oder österreichischen Nachbarn. Der bayrische Anbauer muss Rücksicht nehmen auf den Nachbarn und auf das Nachbarfeld auf der anderen Seite des Inns. Das wird Inhalt dieser europäischen Ausformungen sein. Oberösterreichische konkrete Initiativen gibt es in zwei Richtungen. Erstens, wir haben gemeinsam mit Lebensminister Dipl.-Ing. Pröll dafür geworben und es kommt jetzt auch dazu, dass im April dieses Jahres Österreich in seiner Präsidentschaft die Chance wahrnimmt und zur Frage der Umsetzung der Koexistenz genau zu diesem Problem in Wien zu einem großen europaweiten Gipfeltreffen, zu einer Fach- und politischen Diskussion, zur Lösung dieses Problems einladen wird. Und wir haben über direkte bilaterale Kontakte, beispielsweise zuletzt anhand von Aussaatflächen, Versuchsflächen in Bayern versucht, grenznahe Anbauflächen zu verhindern. In Bayern wurden im Jahr 2005 insgesamt auf 14 Hektar Anbauversuche gemacht zur Koexistenzproblematik. Die Flächen sind im Internet abrufbar im deutschen Gentechnikregister. Und es ist, nachdem eine Irritation entstanden ist wegen einer Fläche unmittelbar in Grenznähe, gelungen, im direkten Gespräch mit dem bayrischen Landwirtschaftsminister Josef Miller, zu erreichen, dass künftig bei solchen Versuchen, und es gibt ja noch keinen flächendeckenden Anbau, bei solchen Versuchen Grenzregionen gegenüber Oberösterreich und Österreich gemieden werden, um hier zu keinen Streitigkeiten und keinen Belastungen zu kommen. Abg. Ing. Aspöck: Eine Zusatzfrage Herr Landesrat. Wir haben zuerst in Oberösterreich das Gentechnikverbotgesetz gehabt. Jetzt haben wir das Gentechnik-Vorsorgegesetz. Es hat immer geheißen, die haben einen Plan B in der Schublade, den wir dann nur zücken müssen, wenn das vom Europäischen Gerichtshof so ausgeht. Wie ist es jetzt, wenn die Notifizierung nicht rechtzeitig erfolgt? Gibt es dann auch wieder einen Plan B? Rechtzeitig meine ich damit, dass praktisch bis zum Frühjahrsanbau die Notifizierung nicht erfolgt. Gibt es dann weitere konkrete Vorhaben? Landesrat Dr. Stockinger: Zwei Dinge dazu. Erstens, es ist richtig, dass unser Plan Verbotsgesetz nämlich die direkte Antwort zu sagen, solange wir uns nicht sicher sind, verbieten wir die Aussaat und befristen dieses Gesetz auf vier oder fünf Jahre, bis zu einem Zeitpunkt, wo wir anhand der neuen Ergebnisse der Risikoforschung neu entscheiden können. Dass dieser Plan nicht so schlecht war, auch deswegen, weil am 27. November die Schweiz beispielsweise in einem Referendum exakt diese rechtliche Konstruktion, nämlich ein gesetzliches Moratorium, ein generelles Verbot befristet auf fünf Jahre abstimmen wird. Wie das ausgeht, weiß man nicht. Aber es gibt eine Volksabstimmung in der Schweiz quasi über unsere Konstruktion des Verbotsgesetzes. Das Zweite, ich bitte in der Diskussion auch mit der Perspektive Frühjahr eines zu berücksichtigen, wir haben noch immer einen aufrechten Parallelschutz für mögliche Aussaaten und Anpflanzungen, denn es sind die Saatgutimportverbote, die bundesrechtlichen Saatgutimportverbote nach wie vor in Kraft. Diese Verbote werden zwar von der EU-Kommission bekämpft, weil gesagt wird, ihr dürft im Sinne des freien Warenverkehrs in Österreich nicht generell Saatgutimport verbieten, das grundsätzlich in der EU zugelassen ist. Aber, es ist dem Landwirtschaftsminister gelungen, vor dem Sommer im Ministerrat eine qualifizierte Mehrheit im EU-Ministerrat dafür zu bekommen, dass Österreich dieses Saatgutimportverbot aufrecht erhalten kann. Das war an sich ein großer auch politischer Erfolg. Das heißt, die Mehrheit der EU-Minister hat sich für die vorsichtige Linie, für Österreich und für den Erhalt dieser Verbote ausgesprochen. Das heißt, sie sind in Kraft und wir haben doppelten Schutz. Wobei wir davon ausgehen, dass die Textierung – sie ist wohl abgestimmt - in drei Monaten grünes Licht bekommt, schlimmsten Fall in sechs Monaten. Das heißt, wir haben den doppelten Schutz letztlich auch durch das Saatgutimportverbot. Es darf gar kein Saatgut importiert werden, so dass für den kommenden Frühjahrsanbau keine Gefahr besteht. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weitere Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall, danke Herr Landesrat Dr. Stockinger. Nächste Anfrage ist die des Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner an den Herrn Landesrat Dr. Kepplinger, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Guten Morgen Herr Landesrat! Der Bau des Linzer Westrings macht es erforderlich, dass eine Vielzahl von Wohnhäusern in der Waldeggstraße geschleift wird. Auf welche Weise gedenkt das Land Oberösterreich die betroffenen Bewohner zu unterstützen? Landesrat Dr. Kepplinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, werter Herr Klubobmann! Das Schicksal der Häuser an der Waldeggstraße ist unmittelbar verknüpft mit der Realisierung des Projektes A 26 Linzer Westring. Es ist daher geboten, einen Blick auf den Zeitplan der Realisierung dieses Projektes zu werfen. Laut Planungen des Herrn Baureferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl ist der Spatenstich für dieses Projekt für das Jahr 2009 anvisiert und die Abwicklung soll in drei Bauetappen erfolgen. Die erste Bauetappe Donaubrücke-Tunnel bis zum Bahnhof. Die zweite Bauetappe dann Bahnhof Einbindung über die Westbrücke in den Autobahnzubringer und die dritte Bauetappe der nördliche Ring. Die Häuser an der Waldeggstraße sind zum großen Teil im Zuge der Realisierung der Bauetappe 2 betroffen. In der Bauetappe 1 sind nur drei Häuser betroffen. Das sind die Häuser Waldeggstraße 32, 34 und 38, davon gehören zwei der Stadt Linz und da wird dann glaube ich ohne große Probleme eine Lösung gefunden werden. Bei der zweiten Bauetappe sind in etwa zwanzig Häuser oder genau zwanzig Häuser betroffen mit ungefähr 200 Wohnungen und zwölf Geschäftslokalen. Es ist ab jetzt gerechnet mit einem Zeitziel von acht bis zehn Jahren zu rechnen, bis diese Bauetappe begonnen wird. Also, wenn man sagt, erste Bauetappe beginnt 2009, dann wird die zweite Bauetappe – der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter kommt ja gerade – wird die zweite Bauetappe drei bis fünf Jahre später begonnen werden. Daher ab jetzt gerechnet in acht bis zehn Jahren. Und die Vorgangsweise muss sein, wie bei solchen Projekten üblich, der Errichter, die Asfinag muss dafür Sorge tragen, dass sie die Rechte an den für das Projekt erforderlichen Liegenschaften erwirbt, im Idealfall wird das durch gütliche Einigung in Form von Entschädigungszahlen erfolgen, wenn das nicht möglich ist, dann sieht ja unsere Rechtsordnung entsprechend andere Maßnahmen vor. Das ist primär keine Aufgabe des Wohnbauressorts, nichts desto trotz wird man bemüht sein, zum gegebenen Zeitpunkt den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern Ersatzwohnungen anzubieten, die angeboten werden können bei der Errichtung von Bauprojekten in Linz und in Linz-Umgebung. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass gerade das Großprojekt des Frachtenbahnhofes, das in diesen Zeitperioden realisiert werden wird, eine Möglichkeit sein könnte, wo Bewohnerinnen und Bewohnern Ersatzstandorte angeboten werden können. Ich denke, es ist richtig, dass man sich frühzeitig damit befasst, aber jetzt ist das noch zu früh, weil natürlich erst das Projekt baugenehmigt sein muss, erst dann gibt es überhaupt einen Rechtsgrund, dass man es angeht, die projekterforderlichen Liegenschaften zu erwerben oder sich die Rechte zu sichern, dann müssen diese Folgeaktivitäten wie geschildert in Angriff genommen werden. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landesrat, das Problem, das ich hier sehe, ist, dass, wenn veröffentlicht wird, dass verschiedene Häuserzeilen einer Straßenverbindung weichen müssen, wobei ich betone, dass ich die Straßenverbindung begrüße, dass rechtzeitig Vorsorge getroffen wird, weil natürlich die Investitionsfreudigkeit eines Hauseigentümers in ein Gebäude, von dem er weiß, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt, jetzt sechs Jahre, acht Jahre, zehn Jahre spätestens abgetragen wird, nicht mehr gegeben ist. Das heißt, es ist rechtzeitig vorzusorgen, dass nicht gerade am Einfahrtstor zum Zentrum von Linz eine Verslumung von Gebäuden stattfindet, wo dann halbleere und desolate Gebäude entstehen. Gibt es diesbezüglich eine Vorsorge seitens des Wohnbauressorts? Landesrat Dr. Kepplinger: Herr Klubobmann, ich nehme an, Sie beziehen sich auf die Gebäude Waldeggstraße 81 bis 87, das sind diese relativ großen Wohnblöcke schon benachbart zur Westbrücke, das sind Wohnobjekte, die der EBS, der Eisenbahner Siedlungsgesellschaft gehören. Dort ist es in der Tat so, dass die Sanierung begonnen wurde, dass Lifte gebaut wurden, aber dass man jetzt den Eindruck gewinnt, die Sanierung wurde abgebrochen. Ich habe mit der EBS schon gesprochen, dass zumindest die unansehnliche Fassade durch eine einfache Sanierungsmaßnahme in Ordnung gebracht wird, ich habe, glaube ich, da eine gute Aufnahme dieser Initiative gefunden. Abg. Mag. Steinkellner: In der Stadtgemeinde Leonding hat es ja eine sehr erfolgreiche Übersiedlung von zwei problematischen Hochhäusern in eine Neusiedlung gegeben. Unter anderem wurden dabei die übersiedelnden Bewohner dieser beiden Hochhäuser durch Übersiedlungshilfen unterstützt. Denken Sie daran, dass Sie auch die Bewohner in der Waldeggstraße oder in den anderen betroffenen Häusern durch eine Übersiedlungshilfe seitens des Wohnbauressorts unterstützen werden? Landesrat Dr. Kepplinger: Ich denke, dass hier der Sachverhalt ein anderer ist. In Leonding wurden diese beiden Häuser abgetragen, weil man diese Häuser wohnungspolitisch nicht mehr als zeitgemäß empfunden hat. Bei der Waldeggstraße ist es so, dass ein Projekterrichter sich Rechte an projekterforderlichen Liegenschaften zu organisieren hat. Dafür ist in unserer Rechtsordnung vorgesehen, dass entsprechende Entschädigungszahlungen zu leisten sind, damit diese Rechte aufgegeben werden. Das heißt, die Hauseigentümer, aber auch die Bewohnerinnen und Bewohner haben Rechte, die abgegolten werden müssen. Daher sehe ich jetzt prima vista keinen Grund, dass darüber hinaus das Land Oberösterreich noch entsprechende Unterstützungszahlungen leistet. Erste Präsidentin: Danke, Herr Klubobmann. Gibt es weitere Anfragen dazu? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Landesrat Kepplinger. Die nächste Anfrage ist die der Frau Abgeordneten Moser an den Herrn Landesrat Viktor Sigl, bitte. Abg. Moser: Guten Morgen, Herr Landesrat! Meine Frage geht in Richtung Förderung der Sprache im Vorschulalter. Und zwar durch die Vorziehung der Anmeldung aller Schüler für die Volksschule ein Jahr von Schuleintritt wird die Kompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch frühzeitig festgestellt. Für die Kinder, die nach der Sprachstandfeststellung einen Förderbedarf in der Unterrichtssprache Deutsch haben, werden Fördermaßnahmen empfohlen und durch den Bund pädagogisch und finanziell unterstützt. Diese Förderung ist durch die Länder und Gemeinden in den Kindergärten zu organisieren. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bis jetzt getroffen, dass diese Sprachförderung in den oberösterreichischen Kindergärten durchgeführt werden kann? Landesrat Sigl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, ich darf dir mitteilen, dass die Bildungsabteilung in Abstimmung mit dem Landesschulrat grundsätzlich hier eine koordinierte Vorgangsweise festgelegt hat. Wir haben in einem Informationsschreiben alle öffentlichen und privaten Kindergartenerhalter, die Kindergartenleitungen sowie jene Gemeinden, die keinen Kindergarten führen, über die Initiative informiert und in einem Ablaufplan die wesentlichen Schritte in zeitlicher Abfolge auch dargelegt. Aus der fachlichen Sicht wird die Variante befürwortet, nach der Sprachförderung im Kindergarten integriert im Alltagsspiel und in Lernsituationen stattfinden soll. Seit Mitte Oktober werden die Leiterinnen bei den flächendeckenden Leiterinnendienstbesprechungen eigens zum Thema Sprachförderung im Kindergarten sowie über die Initiative des BMBWK informiert. Für Jänner, Februar 2006 sind neben dem angebotenen aktuellen Fortbildungsprogramm zusätzlich zwei Seminare zur Sprachförderung vorgesehen, die von Multiplikatorinnen durchgeführt werden, die in einer zweitägigen Schulung vom Bund ausgebildet wurden. Die aktuelle Ausgabe des Newsletters "Kind im Mittelpunkt" stellt die Initiative vor und enthält einen fachlichen Artikel zur Sprachförderung. Weiters können sie auf der Homepage des Kindergarten- und Hortereferates unter www.ooe.kindernet.at, zusätzliche Informationen sowie einen Link zu www.sprachraum.at finden, das ist die Homepage des BMBWK zum Thema Sprachförderung. Wir haben allerdings auch schon weitere konkrete Informations- und Organisationsschritte gesetzt. Gestern ist ein E-Mail des Landesschulrates an alle Volksschuldirektoren versandt worden, damit diese bei der Ausgabe des Sprachtickets an die Eltern von Kindern mit Sprachdefiziten, auch über die Ansprechpartner für die Sprachförderung genau informieren können. Für Kinder, die den Kindergarten besuchen, ist vorgesehen, soll die Sprachförderung im Kindergarten stattfinden. Die entsprechenden organisatorischen und pädagogischen Vorbereitungen werden auch entsprechend dem vorher skizzierten Programm abgearbeitet. Für Kinder, die nicht den Kindergarten besuchen, wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein Förderprogramm entwickelt, in den nächsten vierzehn Tagen ergeht dazu eine Information an die Gemeinden durch das Kindergarten- und Hortereferat, das Land Oberösterreich schnürt derzeit ein konkretes Unterstützungspaket für diese Gemeinden. Sie sehen, wir haben in dieser doch sehr kurzen Zeit eigentlich sehr umfassend, sowohl das Bildungsressort, die Bildungsabteilung als auch der Landesschulrat auf die entsprechenden Partner vor Ort eine entsprechende Kommunikations- und Zusammenarbeitsschiene aufgebaut, wir werden daher auch dieses Thema sehr gut abarbeiten. Wir werden vor allem auch die LeiterInnen und die KindergärtnerInnen in diesem Bereich gut begleiten. Abg. Moser: Zusatzfrage, und zwar geht es in diese Richtung, ich unterstütze es ja, was du gesagt hast, Herr Landesrat, dass Sprachförderung im Kindergarten primär im Alltag passiert. Wie ist es mit der Verrechnung oder mit der Förderung vom Bund, diese 80 Euro für 120 Stunden? Bekommt das dann die Kindergärtnerin, die es in der Arbeitszeit macht, oder wie schaut da die Finanzierung aus, oder bekommt es der Träger, wird das in Fortbildungsmaßnahmen gesteckt, ich weiß es nicht? Landesrat Sigl: Das Sprachticket, so ist vorgesehen, wir klarer Weise von den Eltern in Anspruch genommen und wird beim Abrufen dieser Leistung an den Leistungserbringer übergeben, die interne Aktivität innerhalb des Leistungserbringers ist eine die klarer Weise den Leistungserbringer im hohen Maße zuzuordnen ist. Wir werden aber mit der Bildungsabteilung und dem Landesschulrat hier Möglichkeiten aufzeigen und auch einen entsprechenden Leitfaden erstellen, wie hier vorzugehen ist. Abg. Moser: Noch eine weitere Zusatzfrage. Sprachaufbau und Sprachförderung sind zwei unterschiedliche Aspekte natürlich im frühkindlichen Alter. Meinen Sie, dass diese jetzt in die fachliche Qualifikation gehen, dass diese Unterstützungsmaßnahmen wirklich ausreichend sind, um diesen wichtigen pädagogischen Bereich abdecken zu können? Landesrat Sigl: Das meine ich nicht nur, davon bin ich überzeugt, weil ich das hohe Ausbildungsmaß unserer PädagogInnen kenne und weil ich auch weiß, die Vielfalt der Fähigkeiten, die unsere KindergartenpädagogInnen haben, hier ist eine topqualifizierte Kraft, die den Kindern in diesem quasi Vorschulalter, in allen Bereichen, auch im Bereich der Sprachförderung zur Seite stehen kann. Erste Präsidentin: Weitere Zusatzfragen? Bitte, Herr Abgeordneter Eidenberger. Abg. Eidenberger: Herr Landesrat, wie werden die Gemeinden bei diesem Vorhaben im Konkreten unterstützt? Landesrat Sigl: Ich habe bereits ausgeführt, wir haben einerseits in schriftlicher Form uns bereits an die LeiterInnen bzw. dort, wo es keinen Kindergarten gibt, an die Gemeinden gewandt, um auf die Aktivität, die hier bevorsteht aufmerksam zu machen. Wir haben im zweiten Schritt jetzt vor, das Unterstützungspaket mit den Schuldirektoren über den Landesschulrat und mit den Gemeinden bzw. den KindergärtnerInnen und KindergartenleiterInnen dann direkt zu formulieren. Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Steinkellner, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landesrat, jetzt wird festgestellt, dass es Kinder geben wird, die der deutschen Unterrichtssprache nicht mächtig sind. Es wird gleichzeitig festgestellt werden, dass möglicher Weise einzelne Elternteile oder Eltern dem Deutsch nicht mächtig sind. Wird es Begleitmaßnahmen seitens des Landes Oberösterreich geben, dass auch hier eine Ausbildungsmöglichkeit zur besseren Integration und zum Lernen des Deutschs Kurse oder Maßnahmen angeboten werden? Landesrat Sigl: Jetzt muss ich differenzieren, weil das eine vermutlich mit dem anderen nur indirekt zusammenhängt. Das Kindergarten- und Horteressort ist klarer Weise für jene Kinder zuständig, die sich im kindergartenfähigen Alter befinden und unter anderem auch den Kindergarten klarer Weise besuchen. Wir wickeln hier eine Aktion, eine Aktivität ab, die ich persönlich für sehr, sehr wichtig und ausgezeichnet halte, die vom BMBWK gekommen ist, und wir sind hier in die organisatorische Abwicklung eingebunden. Das Themenfeld, das Sie aufzeigen, wo es um die Sprachförderung der Eltern der Kindergartenkinder geht, ist nicht klassische Kompetenz klarer Weise des Kindergartenressorts, daher ist es bei dieser Aktion des Bundesministeriums auch von uns nicht zu berücksichtigen, sondern in erster Linie uns auf die Kinder zu konzentrieren. Abg. Mag. Steinkellner: Es gibt nichts vom Land aus? Landesrat Sigl: Es ist nicht Kindergartenhorteressortkompetenz. Erste Präsidentin: Weitere Zusatzfragen gibt es nicht mehr, dann bedanke ich mich beim Landesrat Sigl für die Beantwortung aller Fragen und schließe die Fragestunde. Den Herrn Schriftführer bitte ich den Eingang bekannt zu geben. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin, der heutige Eingang umfasst 15 Beilagen. Die Beilage 708/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Flurverfassungs-Landesgesetz 1979 sowie das Wald- und Weideservitutenlandesgesetz geändert werden, diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 710/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend einen Nachtrag zum Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2005 und Abänderungsantrag zum Landtagsbeschluss vom 6. Oktober 2005 betreffend Oö. Forschungsinitiative. Weiters eine Beilage 711/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2006. Ebenso die Beilage 712/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Landesdienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2006. Weiters die Beilage 713/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Nachtrag zum Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2005 für die der Diensthoheit des Landes bzw. dem Land unterstehenden Lehrer an öffentlichen und privaten Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen sowie für die Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen. Zusätzlich noch die Beilage 714/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Dienstpostenplan des Landes Oberösterreich für das Schuljahr 2005/2006 bzw. das Verwaltungsjahr 2006 für die der Diensthoheit des Landes bzw. den Land unterstehenden Lehrer an öffentlichen und privaten Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen sowie für die Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 715/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird, wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 716/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz über den Oö. Gesundheitsfonds, wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 717/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Umweltschutzgesetz 1986 geändert wird, wird dem Ausschuss für Umweltangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 718/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Abschluss eines Vertrags mit dem das IFA Tulln mit einem Forschungsprojekt zur innovativen Sanierung von mit CKW belasteten Altstandorten beauftragt wird, soll gemäß § 26. Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilag 719/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Bau und den Betrieb von Kultureinrichtungen des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz im Zeitraum 2005 bis 2012, wird dem Kulturausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 720/2005, eine Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die Ermächtigung zum Verkauf von Liegenschaften an die Landes-Immobilien GmbH (LIG), wird dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 721/2005, ein Initiativantrag betreffend Lärmvermeidung im Straßenverkehr, diese soll gem. § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso soll die Beilage 722/2005, ein Initiativantrag betreffend alternative Energien zum regionalen Forschungsziel, keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 723/2005, ein Initiativantrag betreffend die Einschränkung der Förderungen für Vereinslokale, soll ebenfalls gem. § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Ich bedanke mich beim Herrn Schriftführer für die Verlesung des Einganges, Sie haben entweder die Unterlagen auf Ihrem Tisch liegen bzw. finden Sie sie auf Ihrem Computer. Wir behandeln zuerst die Dringlichkeiten, wir beginnen mit der Beilage 718/2005. Es handelt sich hier um die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend den Abschluss eines Vertrages mit dem das IFA Tulln mit einem Forschungsprojekt zur innovativen Sanierung von mit CKW belasteten Altstandorten beauftragt wird. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über diesen Antrag die Wechselrede, zu der die Frau Abgeordnete Schwarz gemeldet ist, bitte. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und auch im Landtagssaal, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags. Es liegt Ihnen ein Antrag vor, wobei es darum geht, Verdachtsflächen innovativ zu sanieren. Oberösterreich ist sehr weit in der Erhebung der Verdachtsflächen und auch in der genauen Feststellung, welche Kontaminationen vorhanden sind und welche Gefahren dadurch zu befürchten sind. Warum ist Altlastsanierung so wichtig? Na, ganz klar, hier zu investieren ist einerseits ein wichtiger Teil, um bestehende Brachflächen wieder für die Industrie oder für andere Zwecke zu nutzen. Um eben nicht neue Flächen wieder versiegeln zu müssen, so wie es in Oberösterreich ja laufend noch geschieht, wo täglich im Ausmaß von zwei Fußballfeldern wieder Boden versiegelt wird, und so halt nicht diese Wassermengen aufnehmen kann. Dass ich hier Brachflächen wieder der Nutzung zuführe, ist, glaube ich, eine ganz wichtige Sache. Und der zweite wichtige Punkt, warum die Altlastensanierung so von dringlicher Art ist, ist die Sicherung des Grundwassers. Wassers ist unser aller Lebensgrundlage. Ich glaube, das brauche ich in diesem Haus nicht erwähnen. Wir haben in der letzten Zeit schon sehr viele gefährliche Flächen saniert, zum Beispiel im Vorjahr wurde diese große Deponie- und Altlastensanierung in Grünburg durchgeführt als einen wesentlichen Schritt zur Sicherung unseres Grundwassers. Ein Bereich, der schwierig zu sanieren ist, sind diese CKW-kontaminierten Standorte. Sie finden das im Antrag, wo ganz klar ist, dass das bisherige Verfahren eher sehr langwierig, sehr teuer ist, sehr energieaufwändig, und trotzdem nicht immer zum gewünschten Erfolg führt. Daher hat eine Firma eine neue innovative Möglichkeit entwickelt, um hier eben konstruktiv gemeinsam zu schauen, was von Vorteil wäre. Warum ist diese Regierungsvorlage so dringlich, die am 24.10. in der Regierungssitzung einstimmig durchgegangen ist? Weil am 23. November eine Sitzung ist, wo über die Bundesförderung entschieden wird. Das heißt, dieses Projekt wird zu 80 Prozent aus dem Altlastenfonds gefördert. Diese Sitzung findet am 23. November statt, und hier ist es eben wichtig, dass Oberösterreich dieses Projekt eingereicht hat. Der Standort in Vorchdorf, der genau diese Belastung hat und der von dieser Firma erhoben wurde, dass dort die beste Möglichkeit ist, diesen Pilotversuch durchzuführen. Das Forschungsprojekt an diesem Standort einmal auszuprobieren, und diesen Vorteil sollte Oberösterreich nützen. Darum diese dringliche Vorlage heute. Ich ersuche den hohen Landtag, dieser Dringlichkeit zuzustimmen, weil wir dann eben diese 80 Prozent Bundesförderung bekommen und auch dann gleich starten können, um diese Sanierung voran zu treiben. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich wird dieser Antrag von der sozialdemokratischen Fraktion ungeteilt unterstützt. Die Behebung der Altlasten, die Sanierung der Altlasten ist nicht nur ein wichtiges Problem, sondern, wenn man sich den finanziellen Aspekt für die Zukunft anschaut, auch in so einer finanziellen Größenordnung, eines der diesen Landtag noch sehr sehr lange und mit sehr sehr viel Geld beschäftigen wird, allein wenn man sich in Erinnerung ruft, dass bisher zur Sanierung und zur Erkundung der Verdachtsflächen rund 80 Millionen Euro, meine sehr geehrten Damen und Herren, in Oberösterreich ausgegeben wurden, und in Wirklichkeit, auch was die Verdachtsflächen betrifft, die erkundet werden, noch kein Ende in Sicht ist, dann weiß man, welch ein großes umweltpolitisches Problem, das letztendlich dann auch seine finanziellen Auswirkungen haben wird, vor uns liegt. Daher ist es umso wichtiger, dass man Forschungsaktivitäten und Aufträge unterstützt, die möglicher Weise und hoffentlich auch zu einer schnelleren Sanierung und hoffentlich auch zu einer finanziell günstigeren Sanierung führen, daher auch unsere Unterstützung. Der einzige Kritikpunkt, der hier anzuführen ist, ist jener, und da darf ich, Rudi, sagen, willkommen im Klub, ich kann mich noch genau erinnern, nicht jetzt im sozialdemokratischen Klub, sondern im Klub der Mächtigen, (Zwischenruf Landesrat Anschober: „Ach so, ich hab mir schon gedacht!“) ich kann mich nämlich noch sehr gut an Landtagssitzungen hier erinnern, wo seitens der grünen Fraktion kritisiert wurde, wenn es dringliche Anträge der Regierung gegeben hat, weil dann in der Folge natürlich die fundierte Aufarbeitung durch den Landtag nicht möglich ist. Ich sage es deshalb, weil wir erst im September ebenfalls einen dringlichen Antrag deinerseits gehabt haben. Damals ist es, glaube ich, um die Typisierung der Fließgewässer gegangen, jetzt wieder einen, dass ich im selben Atemzug, wo ich sage, jawohl das machen wir und das ist dringlich und da stimmen wir zu, ich bitte darum, dass das sozusagen nicht zur alltäglichen Eigenschaft wird, dass man dringliche Regierungsanträge in diesem Zusammenhang hat. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Weitere Wortmeldung? Bitte Herr Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden diesen Antrag, sowohl was die Dringlichkeit anbelangt als auch inhaltlich zustimmen, weil es sicher ein neuer oder ein richtiger Weg in Richtung nachhaltige Altlastenentsorgung geht. Es ist zu erwarten, das kann man von der Forschung mit relativ hoher Sicherheit erwarten, dass es auch eine kostengünstigere Entwicklung dadurch geben wird, was eine Altlastensanierung anbelangt. Das heißt, wir kommen weg von dem Weg, der Entfernung, der Sicherung von Altlasten in Richtung biologischer Abbau. Das ist also eine kausale Behebung des Problems. Daher unsere Zustimmung. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Abgeordneter Schillhuber! Abg. Schillhuber: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Mitglieder des Oberösterreichischen Landtags, verehrte Zuhörer! Chlorierte Kohlenwasserstoffe wurden in der Vergangenheit vor allem in der Industrie vor allen für Fettreinigungen verwendet und im Gewerbe in den Putzereibetrieben verwendet. Es ist daher ganz notwendig, diese Standorte, die über Oberösterreich verteilt sind, zu sanieren. Es sind in diesem Forschungsprojekt vor allem fünf Standorte in Linz angeführt sowie Vorchdorf, Schwertberg und Rohrbach. Ich glaube, dass dieser Forschungsauftrag ganz wichtig ist, da er unsere Grundwasservorkommen für die Zukunft verbessern und sichern wird. Wir von der Österreichischen Volkspartei werden diesem Dringlichkeitsantrag unsere Zustimmung geben. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Ich bitte Sie, wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 718/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Der Herr Schriftführer hat bereits angekündigt, auch die Unterzeichner der Beilage 721/2005 schlagen vor, diese Beilage dringlich zu behandeln. Es handelt sich dabei um den Initiativantrag betreffend Lärmvermeidung im Straßenverkehr. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort. Bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon verblüffend, dass sich bereits mittlerweile seit einigen Wochen die Zeitungen mit dem Thema Lärmschutzwände, Lärmbelastung, Höchstwertgrenzensenkungen befassen, und ich bin wirklich sehr überrascht, dass man nicht den einfachsten Weg, den vernünftigsten Weg, den Weg der Kausalität in dieser Diskussion wählt. Es kann doch nicht so sein, je lauter etwas ist, umso höhere Lärmschutzwände bauen wir. Oder man baut überhaupt Lärmschutzwände, wie kritisiert wird, zurecht kritisiert wird, dass man Lärmschutzwände dort hinbaut, wo sich Fuchs und Henne gute Nacht sagen, weil es eh egal ist, weil der Steuerzahler zahlt es eh. Und diejenigen, die die Schulden jetzt gemacht haben, werden letztendlich bei der PKW-Maut wieder an den Steuerzahler herantreten und das einfordern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann es doch nicht sein. In einer vernünftigen Gesellschaft muss es doch unsere Aufgabe sein, zunächst einmal dort zu schauen, wo wir etwas ändern können, wo Lärm verursacht wird, und nicht wie Lärm vermieden wird. Und da gibt es zwei Ansätze: Es geht um den Verkehrslärm. Der hat zwei Quellen. Die Quelle eins ist der Antrieb, und die Quelle zwei ist das Verhältnis von Belag und Reifen. Und wenn wir wissen, dass bereits ab 15 bis 25 km/h die Lärmemissionen und die des Belages jene des Antriebes übertreffen und bei LKW bereits ab 30 bis 35 km/h die Lärmemissionen des Antriebes übertroffen werden, dann ist es doch mehr oder weniger eine Selbstverständlichkeit darüber nachzudenken, wie wir den Lärm reduzieren können. Wir schlagen deshalb vor, und ich lade dazu ein, an die Landesregierung diesen Antrag zu beschließen, ein Konzept auf dieser Grundlage zu entwickeln, im Sinne eines Fünfpunkteprogramms die Verkehrsteilnehmer darüber zu informieren, dass es lärmarme Reifen bereits gibt. Lärmarme Reifen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die sich auch im Preissegment der üblichen Reifen bewegen. Nicht zu argumentieren, das ist teurer, sondern es gibt die im gleichen Preissegment. Der zweite Punkt ist, dass bei Straßenbauprojekten darauf geachtet werden soll, dass möglichst lärmarme Beläge verwendet werden. Wir kennen schon die Probleme, und daraus resultiert auch der Punkt drei: die Forschung und Entwicklung bei Reifen und im Straßenbelagsbau und der technologie zu verbessern und voranzutreiben. Es kann nicht einfach ein Argument geben, dass man sagt, weil der Belag nicht so gut ist, der Flüsterasphalt zum Beispiel für bestimmte Herausforderungen des Winters usw., darum stellen wir das Ganze wieder ein. Unsere Gesellschaft ist gefordert, für die Anlieger, für die Anrainer entsprechende Maßnahmen zu setzen. Der vierte Punkt ist auch ein klarer: Es geht uns darum, dass über die EU entsprechende Geräuschgrenzwerte festgelegt werden. Das ist einfach deshalb auch notwendig, weil ja auch EU-Ausländer auf unseren Straßen fahren. Also, es muss ja ein Anliegen geradezu unsererseits sein, hier entsprechend Reduktionen zustande zu bringen. Und der fünfte Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre sehr einfach, nämlich eine Deklaration, eine Kennzeichnung lärmarmer Reifen genauso wie bei Geschwindigkeitsbeschriftungen, genauso wie bei den Dimensionen der Reifen. Man braucht das dort nur zu kennzeichnen, um damit dem Konsumenten auch die Möglichkeit des Kaufes zu geben. Wir sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr sehr viele Möglichkeiten, wenn Druck erzeugt wird. Wir sehen die Lärmreduktionsfrage als die dritte große nach den Katalysatoren und nach den Partikelfiltern, dass wir uns jetzt endlich dem Lärm zuwenden, der Lärmreduktion nämlich. Das heißt, es wird den Anrainern etwas bringen. Gleichzeitig sollen wir es schaffen, dass wir Landschaftsverschandelung tatsächlich zurückdrängen, weil die Lärmschutzwände wirklich beklemmend und landschaftsverschandelnd wirken, und wir vor allem auch jene Anrainer erfassen können auf diese Art und Weise, die nicht an Autobahnen und Schnellstraßen, sondern im urbanen Bereich wohnen, die nicht durch Lärmschutzwände zum Teil geschützt werden können und die dadurch den Vorteil dieser reduzierten Emissionen bei Straßenbelag und bei Reifen hätten. Wir laden Sie deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein, diesen Weg heute zu unterstützen. Die Landesregierung möge auf der Basis dieses Fünfpunkteprogramms diesen doch so einsichtigen Vorschlag und die aus meiner Sicht heraus ja eigentlich nur formal ablehnbare Vorgangsweise mitzutragen. Ich glaube, es wäre höchst an der Zeit, Antworten auf das zu geben, dass nicht noch mehr Lärmschutzwände in unsinniger Art und Weise gebaut werden. Niemand wird sie dort bekritteln, wo die Anrainer sie brauchen. Aber wir können viel Geld einsparen. Wir können uns Lärm ersparen. Und wenn das möglich ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann ergreifen wir in Oberösterreich die Initiative, wie wir es schon mehrfach bewiesen haben, dass es von hier aus geht. Ob es heute von Ihnen wieder nicht mitbeschlossen wird, ist mir heute, sage ich, fast schon egal. Mir ist es wichtig, dass wir für Oberösterreich, für unsere Menschen, eine Lärmreduktion erreichen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Hüttmayr. Abg. Hüttmayr: Geschätzte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! Lärm ist ein sehr wichtiges Thema. Da sind wir uns ganz sicher einig. Lärm ist ein so altes Thema, dass wir es in so vielen Facetten schon erlebt haben. Und die Betroffenheit von Lärm ist eine sehr unterschiedliche. Ich habe dazu drei Zugänge. Zum einen muss der Lärm vermieden werden. Zum Zweiten gehört er reduziert. Und zum Dritten gibt es Schutzmaßnahmen. Bei der Lärmvermeidung im Straßenverkehr, beim Straßenverkehr, da wäre die beste Lärmvermeidung, weniger zu fahren. Da habe ich mir ein großes Rufzeichen und ein großes Fragezeichen gemacht. Wie wird uns das gelingen? Es gibt eine ganze Reihe von Konzepten, wo wir sagen, okay, der öffentliche Verkehr, der Bahnverkehr muss gestützt werden. Aber trotzdem wissen wir aus den Fakten heraus, dass der PKW-Verkehr im Besonderen, und leider auch der LKW-Verkehr, zunehmen werden. Wir sind eine mobile Gesellschaft. Und darum ist das einfach Faktum. Das heißt, die Vermeidung wird uns nur, wenn wir ganz ehrlich sind, bedingt gelingen, und darum, denke ich, müssen wir uns den anderen Punkten umso mehr zuwenden. Reduzierung, Lärmreduzierung, auch hier gibt es mehrere Zugänge. Wir haben heute hier eine Vorlage, wo fünf Punkte aufgezählt sind, was man hier machen kann. Jawohl, da gibt es technische Möglichkeiten bei den Fahrzeugen. Da gibt es technische Möglichkeiten bei Motor, Bereifung, beim PKW, beim LKW. Oder es gibt auch bei der Straßenerrichtung, beim Belagaufbau, verschiedene Möglichkeiten, wo man hier den Lärm vermeiden kann. Nur all das ist aus meiner Sicht noch nicht so, dass man sagt, das ist alles marktfähig, das kann man eins zu eins umsetzen, das brauchen wir uns nur bestellen und das funktioniert dann und der Lärm ist weg. Das funktioniert nicht so. Da muss man tiefer in die Materie hinein gehen. Und wenn man sich genau damit beschäftigt, dann weiß man das. Und dann sind wir eigentlich beim dritten Punkt. Niemand hier, denke ich, in diesem Haus wird gegen den Lärmschutz sein. Jeder der davon betroffen ist, wird es natürlich unterschiedlich empfinden, aber niemand in diesem Haus wird gegen Lärmschutz sein. Niemand wird dafür sein, dass man die Grenzwerte erhöht, das wird es nicht geben. Aber es gibt auch hier beim Lärmschutz, glaube ich, Dinge, die man verstärkt oder erneuert oder immer wieder bedenken soll. Es gibt hier die Möglichkeit, dass ich Einzelobjekte schützen kann, no na net. Das wissen wir. Da gibt es viele Isoliermöglichkeiten, die aber auch an die Grenzen stoßen. So ehrlich müssen wir sein. Die Fensterdämmung ist technisch kein Problem mehr. Nur, dichte Fenster im Sommer sind halt nicht immer ganz angenehm. Es gibt andere Möglichkeiten, die uns die Natur gibt, mit der Bepflanzung, dass man hier mit Bäumen, mit Sträuchern arbeitet. Das ist wesentlich besser. Aber auch hier stoßen wir an Grenzen. Aber diese Maßnahme sollten wir bedenken bis zu den Erdwallanlagen hin. Dann sind wir bei der Lärmschutzwand: Da wurde in der letzten Zeit sehr viel davon geschrieben. Hier gibt es natürlich manche Dinge, die von den Leuten hinterfragt werden, wenn wir kilometerlange Lärmschutzwände sehen. Die sind fürs Erste nicht sehr schön. Das glaube ich, ist unzweifelhaft. Fürs Zweite gehe ich davon aus, dass sie hoffentlich nicht dort errichtet werden, wo sie nicht wirklich notwendig sind. Da habe ich aber auch meine persönlichen Zugänge, weil ich hinter vielen Kilometer Lärmschutzwand kaum ein Haus erblicken kann. Aber das wird man sich anschauen müssen. Das heißt, das Lärmschutzwandthema kann man vielschichtiger sehen. Ich würde mir auch wünschen, dass man hier wieder mehr zur Natur zurückkommt, zu den natürlichen Ressourcen zurück kommt, Holz ist ein natürlicher Baustoff, das man hier mit Bepflanzungen arbeitet. Dass natürlich das von der Kostenseite zu sehen ist, das wissen wir. Zusammenfassend: Lärm ist ein riesiges Thema. Lärm ist kein neues Thema, aber ein sehr wichtiges Thema. Und darum müssen wir sehr gründlich diskutieren. Ich bin persönlich davon überzeugt, dass ein Hüftschuss sicherlich die falsche Antwort wäre, und denke, dass wir, wenn wir uns dafür Zeit nehmen, alle Möglichkeiten von der technischen Seite her von der Natur her gründlich erörtern, dann kommen wir unterm Strich zu besseren Lösungen, unterm Strich wahrscheinlich auch zu schnelleren Lösungen, damit zu zufriedeneren Bürgerinnen und Bürgern. Wir werden von der ÖVP-Fraktion der Dringlichkeit keine Zustimmung geben. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Hirz. Abg. Hirz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bekämpfung des Verkehrslärms ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Lebensqualität für Anrainer und Anrainerinnen an stark befahrenen Straßen zu erhöhen. Verkehrslärm vernichtet auf der einen Seite Immobilienwerte, Verkehrslärm macht aber auf der anderen Seite auch krank. Es gibt mehrere Studien, die belegen, dass Lärm ein Gesundheitsrisiko darstellt. Bei einem Dauerschallpegel von 55 Dezibel verdoppelt sich das Bluthochdruckrisiko. Wir haben die Gefahr der Schädigung des Gehörs. Wir haben massive Stressfaktoren während des Schlafens, weil Stresshormone ausgeschüttet werden. Es gibt vermehrte Krankenstände, was letztlich sich auch negativ auf die Wirtschaft auswirkt. Wir haben ein 20 % höheres Herzinfarktrisiko, und es steigt auch das Risiko auf Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes. Eine Studie des VCÖ sagt, dass die volkswirtschaftlichen Folgen infolge von Krankheit durch Verkehrslärm bei 420 Millionen Euro im Jahr in Österreich liegen. Das war die Einleitung dazu, dass ich wirklich glaube, dass wir wirkungsvolle Maßnahmen zur Lärmreduktion brauchen. Da gehe ich ein auf die Diskussion der Lärmschutzwände. Ich bekenne mich zu dieser Maßnahme der Lärmschutzwände. Ich glaube auch nicht, dass wir sinnlos aufgestellte Lärmwände haben. Zu Kollegen Hüttmayr: Es ist gut, wenn man keine Häuser sieht. Dann hat die Lärmschutzwand ja auch einen Sinn, weil man soll ja das Haus nicht sehen. Ich glaube auch, dass der Anrainerschutz vor dem Zehn-Sekunden-Ausblick auf einen Attersee stehen sollte. Aber es ist nur eine Maßnahme. Es gibt noch viele andere. Wir brauchen lärmarme Straßenbeläge. Es ist richtig, dass wir versuchen müssen die Motorengeräusche entsprechend zu mindern durch Motorkapselungen. Es geht auch um die stärkere Verwendung von Automatikgetrieben. Und ein ganz wesentlicher Punkt, was Lärmvermeidung betrifft, ist nun einmal die Reduktion der Geschwindigkeit. Ich habe das schon mehrmals hier gesagt, 20 km/h bei einem LKW weniger sind um drei Dezibel weniger Lärm. Das ist jene Maßnahme, die wir am raschesten umsetzen können in Oberösterreich. Neben der Lärmreduktion haben wir auch eine Schadstoffreduktion und eine erhöhte Verkehrssicherheit. Kurzum, ich denke, dass wir ganz notwendig eine Kontrolloffensive brauchen, was die Geschwindigkeiten betrifft in Oberösterreich. Ich fahre relativ häufig auf der A 8 und bemerke, dass die 60 km/h, die die LKW fahren sollen, eigentlich von den Fahrern nicht einmal ignoriert werden. Jetzt komme ich zu einem anderen Bereich, der den Antrag betrifft, und das ist sicher ein sinnvoller Bereich, das ist die Senkung der Rollgeräusche bei Reifen. Es ist so, dass nach der EU-Richtlinie momentan die Höchstgrenze bei 74 Dezibel bei PKW-Reifen liegt und bei 80 Dezibel bei LKW-Reifen. Es ist so, dass von den 82 marktrelevanten PKW-Reifen in einer Klasse ein Unterschied von drei Dezibel besteht; bei den LKW-Reifentypen haben wir einen Unterschied von vier Dezibel. Das entspricht wirklich fast der Halbierung der Rollgeräusche. Das ist mit Sicherheit eine sinnvolle Maßnahme, sich das genau anzusehen, sie ist auch kraftstoffsparend, weil die Reifen nicht so hohen Rollwiderstand haben. Wir haben von der Politik her mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren. Man kann diskutieren über Abgaben auf lautere Reifen. Man kann diskutieren über Förderung von Produkten, die lärmarm sind. Man kann diskutieren über die rechtlichen Maßnahmen, die man setzt, indem es Verordnungen gibt, dass auf Österreichs Straßen nur Reifen verwendet werden dürfen mit einer bestimmten Dezibelzahl. Wir kennen natürlich von der EU Verlangen, dass die Werte herunter gesetzt werden, denn die Werte, die es jetzt gibt, die seit 2003 gelten, sind eingeführt worden, und alle auf dem Markt befindlichen Reifen haben bereits diese Kennzahlen erfüllt. Daher sage ich das ganz konkret, ich halte diesen Antrag für einen guten Antrag. Es ist mit Sicherheit ein guter Ansatz. Ich bin dafür, dass wir im Ausschuss darüber reden. Es gibt Studien, die belegen, dass man mit einer Kombination zwischen lärmarmen Reifen, Temporeduktion, lärmarmen Straßenbelag und Automatikgetriebe an der Quelle den Lärm um ungefähr zehn Dezibel zurückschrauben kann. Insofern bin ich absolut dafür, dass wir uns von Seiten des Landes hier auch ein Konzept überlegen. Klubobmann Frais hat es schon gesagt, dass man darüber nachdenken soll. Ich bin wirklich auch dafür und hoffe, dass der Wunsch, das im Ausschuss zu diskutieren, nicht verstanden wird als inhaltliche Ablehnung dieses Antrages. Danke. Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Die wesentlichen Grundzüge, was Lärmvermeidung, Lärmschutz usw. anbelangt, wurden bereits von den Vorrednern erörtert. Es ist richtig und Tatsache, dass Lärm krank macht. Es ist daher notwendig, Lärmschutz als eine wesentliche politische Aufgabe der Verkehrspolitik zu sehen, und es ist auch richtig, dass man der Meinung ist oder vorgibt, dass Lärmvermeidung vor Lärmschutz zu stehen hat. Nichts desto trotz, meine Damen und Herren, liebe Freunde von der sozialdemokratischen Partei, ist dieser dringliche Antrag oder dieser Antrag als Dringlichkeit für mich doch politische Agitation. Ich werde das darstellen, warum. Da haben wir jetzt zur Diskussion im Unterausschuss ein Gesamtverkehrskonzept für Oberösterreich. Da steht unter dem Kapitel 2.12 Lärmemission Folgendes in Kürze, wenn ich das ein bisschen zynisch sagen darf. "Lärm beeinträchtigt das Wohlbefinden und vermindert die Wohn- und Aufenthaltsqualität. Lärm löst im menschlichen Organismus einen Alarmzustand aus. Je nach Art und Dauer der Lärmentwicklung treten verschiedene Störungen, die Erhöhung der Herzfrequenz und des Blutdrucks, Schlafstörungen und Nervosität auf. Verkehrslärm wird als besonders störend empfunden. Die Lärmemissionen des Verkehrs werden als Folge der steigenden Kfz-Verkehrsbelastungen in Zukunft leicht zunehmen." Trendprognose - logisch. "Eine Reihe von Maßnahmen in anderen Bereichen, zum Beispiel Radverkehr usw. wirkt auch günstig im Hinblick auf die Verminderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Kurzfristig gibt es oft keine Alternative zu passiven Lärmschutzmaßnahmen. Mittel- bis langfristig kann durch räumliche Trennung störender Nutzungen, zum Beispiel durch die Raumordnung, ein erheblicher Beitrag zur Lärmminderung geleistet werden. Aber auch durch technologische Maßnahmen bei Fahrbahn, Reifen und Motoren sowie durch verringertes Tempo kann eine Lärmreduktion direkt an der Quelle erzielt werden." Das ist also alles, was im so genannten Generalverkehrskonzept drinnen steht. An diesem Generalverkehrskonzept wurde, und wir Freiheitlichen haben das immer wieder und eindringlich eingefordert und haben Zeitdruck gemacht, fast eine halbe Legislaturperiode gearbeitet. Und dann steht dieses dürftige Absätzchen im Gesamtverkehrskonzept drinnen, was Lärmemissionen anbelangt. Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, auch Ihr Verkehrsreferent hat drei Jahre Zeit gehabt hier was Ordentliches auf die Beine zu stellen. Hier mit einem dringlichen Antrag jetzt sozusagen wenigstens ein bisschen Fleisch in ein Kapitel hineinzubringen, da tun wir nicht mit. Dass wir diese Vorlage und diesen Initiativantrag im Unterausschuss vielleicht einbringen (Zwischenruf Abg. Dr. Frais unverständlich) können um das Gesamtverkehrskonzept zu retten, das ist eine Möglichkeit, aber es wird wahrscheinlich (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: "Das ist eine demokratische Höchstleistung!") nicht einmal mit diesen paar Sätzen und mit diesem Teil gelingen, dass aus dem Gesamtverkehrskonzept etwas wird, was man herzeigen kann. Wir lehnen daher die Dringlichkeit ab und sind noch, würde ich sagen, noch zumindest bereit, diesen Antrag im Unterausschuss mitzudiskutieren und vielleicht aus dem Gesamtverkehrskonzept doch etwas Vernünftiges zu zimmern. Ansonsten müssen wir wahrscheinlich diesen Generalverkehrsplan verwerfen und einen neuen beantragen. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen und bitte die Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 721/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Ich weise die Beilage 721/2005 dem Ausschuss für Umweltangelegenheiten zur Vorberatung zu. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 722/2005. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten betreffend alternative Energien zum regionalen Forschungsziel machen. Auch hiezu ist ein Geschäftsbeschluss erforderlich. Ich eröffne die Wechselrede, erteile dem Herrn Abgeordneten Ing. Sulzbacher das Wort. Abg. Ing. Sulzbacher: Frau Präsident, meine Damen und Herren! Zu Zeiten höchster Gas-, Ölpreise und Energiekosten drängt es sich geradezu auf darüber nachzudenken, wie wir uns energiemäßig in Oberösterreich unabhängiger und kostengünstiger gestalten können. Heutzutage drücken die Energiekosten auf unser Wirtschaftswachstum, auf unsere Entwicklung in den Industrien und, obwohl Oberösterreich durch den hohen Wasserkraftanteil noch in einer relativ günstigen Situation ist, wird es nicht gehen, dass wir bei den Alternativenergien, wo wir grundsätzlich nicht schlecht unterwegs sind, aber trotzdem erst am Anfang der Entwicklung stehen, dass wir hier nicht einen besonderen Schwerpunkt setzen. Es wird notwendig sein, die Effizienz weiter zu steigern, die Kosten weiter zu reduzieren, weil wir uns nicht darüber hinwegtäuschen dürfen, dass zu Zeiten hoher Energiepreise natürlich auch Alternativenergien trotz zum Teil hoher Kosten sich anders gestalten als ob die übrigen Energiepreise wieder sich eher normalisieren. Ich glaube daher, dass es gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist, hier bei den Alternativenergien einen neuen Schwerpunkt zu setzen und dass es gerade ein Gebot der Stunde ist und daher besonders dringlich ist, hier mit dem Schwerpunkt eines zentralregionalen Forschungszieles im Bereich der Alternativenergie vorzugehen. Es wäre das geradezu ein Vorbild und auch ein Beispiel für andere Bundesländer, nicht nur in Oberösterreich Alternativenergien zum zentralen Forschungsziel zu erklären, sondern letztlich auch auf Bundesebene dann in der Koordination vieler Länderziele hier eine weitere Entwicklung voranzutreiben. Jetzt ist die Zeit reif, jetzt ist die Bevölkerung, glaube ich, dafür sensibilisiert. Wir brauchen uns ja nicht einbilden, dass wir von den großen Ölmultis und Öllobbys hier besondere Unterstützung erwarten. Daher ist es eine besondere Aufgabe der Politik hier diese Schritte zu setzen. Ich brauche über die Vorteile des Ausbaus der Alternativenergie im Bereich Umweltschutz, Ressourcenschonung, zusätzliche neue Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum mich nicht näher auslassen. Es liegt auf der Hand, dass hier viele Vorteile sowohl für die Wirtschaft wie auch für die Konsumenten damit verbunden sind. Ich bitte Sie daher, und ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie diesem Antrag nicht folgen können, aber sollte das wider Erwarten trotzdem der Fall sein, dann bitte ich Sie zumindest, dass das Thema Alternativenergie wirklich zum zentralen Bearbeitungspunkt in Oberösterreich und darüber hinaus erklärt wird. Dankeschön. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steinkogler. Abg. Steinkogler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hoher Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich und es ist erfreulich, dass die SPÖ auch die alternativen und nachhaltigen Energieträger zur höchsten und wichtigsten Priorität erklärt haben. Ich erinnere mich noch gut hier in diesem Haus, wie aus dieser Ecke gegen das Wasserkraftwerk in Lambach gekämpft wurde. Nur durch Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, der damals schon die richtigen Weichen gestellt hat und die richtigen Prioritäten gesetzt hat, (Unverständliche Zwischenrufe links) und ohne Standfestigkeit von Landeshauptmann Dr. Pühringer könnten Sie heute in Ihrem Antrag nicht in der Begründung schreiben vom enormen Energieanteil aus Wasserkraft. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Jetzt ist er für die Donau auch schon verantwortlich!") Das ist Tatsache. Es ist nur jetzt schwer, wenn man wieder daran erinnert wird. (Beifall) Auch bei den anderen alternativen Energieträgern wie Windkraft gab es noch bis vor kurzem bei eurer Fraktion keine klare Linie. Oberösterreich, Bund - bei der Ökoenergie, ich erinnere an das Energie-Technologie-Programm, an das Programm Energy 2010, an das Netzwerk Umwelttechnik, an den Energie-Cluster, an die Aktivitäten des Science-Centers in Wels. Gerade vor kurzem hat Landesrat Anschober bekannt gegeben, dass es bereits mehr als 250 Biomasseheizwerke zur Nah- und Fernwärmeversorgung in Oberösterreich gibt. Das ist nicht mehr österreichweit, sondern das ist europaweit einmalig. Bei solchen Fakten und Zahlen kann bei diesem Antrag wirklich nicht von Dringlichkeit gesprochen werden, sondern diese Thematik ist zu wichtig und soll deshalb gründlich und ausführlich mit dem zuständigen Landesrat Anschober im Ausschuss erörtert werden. Damit komme ich auch dem Wunsch meines Vorredners Sulzbacher nach. Wir können und werden dieser Dringlichkeit nicht zustimmen, aber im Ausschuss das seriös diskutieren. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wenn wir erst jetzt zum Nachdenken über alternative Energien anfangen würden so wie der Kollege Sulzbacher am Anfang, und ich betone, am Anfang seiner Rede aufgerufen hat, wären wir zu spät dran. Aber ich glaube, das wissen wir alle, dass das in Oberösterreich nicht der Fall ist, dass Oberösterreich schon sehr weit ist gerade bei der Nutzung der alternativen Energien. Wenn man sich anschaut, dass wir 2006 einen Anteil von sechs Prozent der alternativen Energien haben in Oberösterreich, ausgenommen die Kleinwasserkraftwerk, also sechs Prozent Versorgung aus alternativen Energien ohne Kleinwasserkraftwerke. Ich glaube, da sind wir in Oberösterreich sehr weit und es braucht niemand aufzurufen, wir müssen erst jetzt zum Nachdenken anfangen, weil die Ölpreise so hoch sind. Ich denke, es dürfte auch der SPÖ nicht entgangen sein, dass gerade auch im Bereich Forschung und Weiterentwicklung dieser alternativen Energien sehr viel auf Schiene gebracht wurde und wird. Alleine im Programm "Innovatives Oberösterreich 2010", und da waren ja auch die SPÖ-Abgeordneten bei der Präsentation dabei, gibt es einerseits im Kapitel Vernetzung ganz klar diese Festigung, Stärkung und den weiteren Ausbau der Cluster. Der Ökoenergie-Cluster ist ein sehr großer, ein sehr wichtiger Cluster. Hier haben wir mittlerweile um die 150 Betriebe, die sich zusammenschließen. Warum betone ich diesen Bereich Forschung? Warum ist das also wichtig? Wenn sich Klein- und Mittelbetriebe zusammenschließen können, austauschen, hier gemeinsam Forschungsziele auch vereinbaren, entwickeln, dann ist das ein Vorteil gerade auch für die Klein- und Mittelbetriebe, die ja in der ländlichen Region und die bei uns in Oberösterreich in großer Zahl vorhanden sind, um diese hier zu stärken. Also ein wesentlicher Teil ist sicher der Ökoenergie-Cluster, wo branchenübergreifend auch zu diesem einen Thema die Firmen beieinander sind und hier gemeinsam weiterentwickelt wird. Ich brauche die Firmen nicht aufzählen, die sich da in Oberösterreich sehr hervortun und auch international schon Anerkennung gefunden haben. Ein zweites Kapitel, und das dürfte Ihnen auch nicht entgangen sein, in Forschung und Entwicklung wurde mit dem Rat für Forschung und Entwicklung festgelegt, weitere Forschungsschwerpunkte zu entwickeln. Und ich denke nicht nur, es sei nur angeführt jetzt konkret, dass die CO2-arme Energieerzeugung im Vordergrund steht, dass das jetzt schon ein definierter Forschungsschwerpunkt ist, der genau projektiert ist, das steht in dem Programm drinnen. Gerade auch, wenn man an den neu geschaffenen Forschungsförderungsfonds, der jetzt ausgeschrieben ist, denkt, da gibt es den Ökobonus, den Ökobonus für genau diese Projekte, die innovative, ökologische Projekte beforschen, Ideen erforschen. Genau da, denke ich, dass es sich sehr eindrucksvoll zeigt, dass in Oberösterreich sehr viel dafür gemacht wird, dass es nicht jetzt dringlich ist, das in die Gänge zu bringen, sondern dass wir, und ich freue mich, im Ausschuss gemeinsam mit der SPÖ dann zu definieren und zu schauen, wo gäbe es denn noch zusätzliche Anreize, Möglichkeiten um dieses Kapitel weiter zu entwickeln. Wir werden sicher in Oberösterreich mit dem Energielandesrat Rudi Anschober nicht müde werden, Ökoenergie weiter auszubauen. Und es wird in der nächsten Woche vorgestellt, wo gezielte Projekte schon bewilligt sind, gefördert werden, sowohl von Bundesseite als auch von Oberösterreich. Und wir können dann sicher stolz darauf sein, dass Oberösterreich eine der größten Ökoenergieländerregionen in Österreich aber auch EU-weit sein wird. Und hier glaube ich sind wir auf einem guten Weg und ich freue mich auf die Zusammenarbeit im Ausschuss. Die kreativen Ideen der SPÖ wird man hier noch weiter gemeinsam vorantreiben können. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Politik kann manchmal schon spannend sein. Da kommt der Kollege Sulzbacher heraus und hält eine flammende Rede für die Alternativenergie und bringt einen Dringlichkeitsantrag ein, den er begründet. Und ich teile seine Ansicht. Es freut mich, dass jetzt die SPÖ auf diese Alternativenergieformen, auch durch einen Betriebratsvorsitzenden, setzt und das unterstützt. Interessant ist dann die Antwort des Kollegen Steinkoglers, der sagt, ja das machen wir doch eh alles und hält der SPÖ Lambach entgegen und sitzt gleichzeitig mit dem Rudi Anschober und den Grünen in der Koalition, die ja die Hauptproponenten gegen den Ausbau größerer Wasserkraftwerke waren, möglicherweise auch sein werden, das weiß ich nicht. (Beifall) Dann kommt die ÖVP und sagt, ja wir machen ja eh alles und die Grünen sagen, ja wir haben ja bereits eh alles gemacht. Ja ihr habt schon einiges gemacht. Ihr habt zum Beispiel konkrete Vorschläge niedergestimmt. Denn wenn es nämlich darum geht wirklich Alternativen aufzuzeigen, ich erinnere an den Antrag der freiheitlichen Fraktion vom 6. November 2000: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Pilotprojekt zur Nutzung von Energiegetreide zu starten. Es soll über regionale Betreiber in einer oberösterreichischen Gemeinde eine derart betriebene Pilotanlage errichtet werden. Außerdem sollen heimische Landwirte gefunden werden, die das dafür benötigte Energiegetreide produzieren. Abgelehnt von ÖVP, SPÖ und Grüne. Am 21. Jänner 2003 ein ähnlich lautender Antrag, ebenfalls abgelehnt von ÖVP, SPÖ und Grüne. Gott sei Dank gibt es sie trotzdem. Das ist immer das Interessante, man nimmt freiheitliche Anträge als Ideenspender auf, stimmt sie einmal im Landtag nieder und setzt sie dann Gott sei Dank um, weil die Idee ja gut war. Offensichtlich hat sie nur der Falsche hier vorgetragen. Kollegin Schwarz! Du nickst, das ist halt so, danke dass du auch hier zustimmst, wenn ich das hier so ausführe. Ich bin dafür, dass wir uns wirklich mit dem Thema intensiv auseinandersetzen. Wie allerdings die SPÖ diese eierlegende Wollmilchsau, dass Alternativenergie billiger als die jetzt herkömmlichen Rohstoffimporte sein sollen, das wird auch ein spannender Versuch sein, hier Alternativen zu entwickeln. Oberösterreich voran! Vielleicht fällt uns hier mehr ein als dem Rest der Welt. Ich begrüße diese Initiative. Danke für die Initiative und wir werden der Dringlichkeit zustimmen. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen. Wenn Sie der Dringlichkeit zur Beilage 722/2005 zustimmen, bitte ich Sie um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und ich weise die Belage dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zu. Wir behandeln die Dringlichkeit zur Beilage 723/2005. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend eine Einschränkung der Förderungen für Vereinslokale. Ich eröffne über die Zuerteilung der Dringlichkeit die Wechselrede und erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Frais das Wort. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da gibt es in Oberösterreich diese Broschüre: "Land blüht auf", die man in der Zwischenzeit immer häufiger findet. Wenn die Raiffeisen Lagerhausgesellschaft eine Pressekonferenz macht, ist sie offensichtlich auch schon das Gütesiegel für Lagerhaus, das dann auch in Pressekonferenzunterlagen aufgenommen wird. Es gibt viele Überlegungen drinnen, über die man einmal intensiv diskutieren muss, weil sie sich eben mehr oder weniger doch auf eine sehr kleinräumig und minimundusartig abgestimmte Welt hinrichten. Aber einen Punkt wollten wir vorweg einmal herausnehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich zitiere ihn und er ist auch der Gegenstand unseres heutigen Dringlichkeitsantrages. Er ist gleich zweimal veröffentlicht worden, einmal hier in diesem Bericht und einmal in einer Pressekonferenz am 3. Oktober 2005, wo es heißt: "So wird es zum Beispiel für das Gedeihen eines Ortwirtshauses notwendig sein, bei Förderprogrammen von Vereinslokalen eine ungewünschte Konkurrenzierung künftig zu vermeiden." Meine Damen und Herren! Da hat es einen Landeshauptmann Dr. Pühringer gegeben vor etlichen Jahren - (Zwischenruf Abg. Bernhofer: "Den wird es auch noch lange geben Herr Klubobmann!") folgt der deutschen Sprache, dann werdet Ihr das auch richtig interpretieren - der zu dem damaligen Zeitpunkt erklärt hat, er hätte mit der Wirtschaftskammer alle Fragen gelöst. Die großen Festlichkeiten der Feuerwehren und ähnliches über mehrere Tage seien auch geklärt. Ich gehe davon aus, da ich auch ein Vertreter eines sehr großen Vereines bin und die Probleme vor Ort kenne und weiß, dass davon die meisten Vereine gar nicht betroffen sind, sondern dass eine solche Formulierung, wie sie hier herinnen als Programm gewählt wird, eigentlich nur eines zeigen kann: Wirte entscheiden, ob Vereinsheime gefördert werden. Weil sonst wird es ja niemanden geben, ich gehe nicht davon aus, dass es einen anderen bestimmenden Indikator gibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade in Zeiten wie diesen, wo in Europa vieles durcheinander gerät, jetzt können Sie ruhig lachen Frau Kollegin Schwarz, mir ist viel ernster und vielleicht haben Sie manches noch gar nicht so durchschaut, was sich abspielt. Und vielleicht sollten wir glücklich und froh darüber sein, dass wir in Österreich ein so gutes Vereinssystem haben. (Zwischenruf Abg. Steinkogler: "Zur Dringlichkeit bitte!") Das ist die Dringlichkeit. Weil wir durch dieses Vereinsleben junge Menschen in eine geordnete Obhut, in eine geordnete Situation bringen, wo wir ältere Menschen an uns binden, wo es gelingt tatsächlich Gemeinsamkeit und Gemeinschaft zu leben. Um diese Gemeinsamkeit geht es, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das hier kann nur wer geschrieben haben, der mit Vereinsleben nichts zu tun hat. Denn jeder der weiß, wie es in der Praxis funktioniert, weiß auch, dass sich die beiden überhaupt nicht im Weg stehen. Im Wesentlichen, die großen Feste habe ich ausgeklammert, gibt es Regelungen, rede ich für Vereinslokale und Vereinsgemeinschaftsräume und so weiter. Dort werden sie im Grunde für Kindernachmittage, für Sitzungsvorbereitungen und ähnliches immer gewisse Vereinsräumlichkeiten brauchen. Oder es kommt dazu, dass überhaupt nichts mehr veranstaltet werden darf, dass zum Beispiel ein Grillabend für einen kleinen Verein auch nicht möglich ist, sondern er muss einen Wirt dazu nehmen, wie es auch hier herinnen steht, (Zwischenruf Abg. Mag. Strugl: "Das steht nicht drinnen!") dann frage ich mich - (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Bitte vorlesen!") Das ist relativ einfach meine sehr verehrten Damen und Herren: "Um eine unerwünschte Konkurrenzierung zu vermeiden, dies kann durch die Einbindung der ortsansässigen Wirte bei Veranstaltungen, Festen und dergleichen geschehen." Wenn ich Feste unterscheide von Veranstaltungen gibt es keinen Zweifel, dass dies Veranstaltungen kleinerer Art sind, sonst würde ich nicht von Festen reden. Die das geschrieben haben hätten sich etwas dabei denken können, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es geht darum, dass es nur mit jenen kleinen Überschüssen, die die Vereine dort erzielen, überhaupt nur denkbar ist, ein Vereinsleben aufrechtzuerhalten. Sonst wären sie permanent Subventionsempfänger. Das wollen die Vereine gar nicht. Sie wollen im Interesse der Öffentlichkeit arbeiten und ich lade jeden ein, sich einmal in einem Verein diese Ehrenamtlichkeit und diese Freiwilligkeit, nicht nur wenn sie belobigt werden, sondern sich tatsächlich anzuschauen, was diese Leute einbringen für andere Menschen in unserer Gesellschaft. Und darum kann es so nicht sein und deshalb wollen wir heute diese Dringlichkeit. Ein klares Bekenntnis von ÖVP und Grünen, die dieses Programm, das ja noch niemals im Landtag war, sondern ich weiß nicht auf welcher Grundlage überhaupt herumgeistert, letztendlich erklären: Das ist nicht gemeint! Wir werden das korrigieren! Die Vereine werden keine Nachteile erleiden! Denn wenn das die Konsequenz ist, dass dann vielleicht bei der Wirtschaftskammer ein Gremialorgan der Wirte entscheidet, wie es mit den Vereinen weiterzugehen hat oder es entscheidet unter Umständen der Wirt selber vor Ort und sagt, das darf nicht sein, dann werden wir für unser Vereinsleben einer schlechten Zeit entgegengehen. Ich schließe damit meine sehr verehrten Damen und Herren. Wirte brauchen in vielerlei Hinsicht jene Menschen, die bei Vereinen organisiert sind. Sie sind sehr gute Gäste und im Austauschverfahren auch sehr häufige Gäste. Wir brauchen deshalb absolut ein gutes Ortswirtshaus, gegen das sind wir nicht. Wir brauchen aber auch die Vereine, die nicht gedrückt werden, denn sonst werden wir eines erleben, nämlich ein eher dahinsiechendes Vereinsleben. Und damit werden in einer Zeit der Individualisierung, der Desorganisation schließlich auch die Wirte keine Freude haben. Ich gebe das denjenigen, die dieses Impulsprogramm geschrieben haben, mit. Und das ist unser heutiger Antrag: Davon Abstand zu nehmen, weil das ein Anschlag im Wesentlichen auf eine gute Entwicklung der Vereinslandschaft in Oberösterreich wäre. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brandmayr. Abg. Brandmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren, liebe Zuhörerrinnen und Zuhörer! Herr Klubobmann Dr. Frais, ich gebe dir Recht und bedanke mich für deine Aussage, wo du vorher gesagt hast, Österreich hat ein sehr gutes Vereinsleben, ein sehr gutes Vereinssystem. Das ist richtig und da sind wir froh, dass wir das haben. Die Vereinsarbeit wird auch von allen hochgeschätzt und in dieser heutigen Beilage, die wir jetzt zu diskutieren haben, steht im letzten Satz drinnen, ein gesunder Ort braucht beides, ein gutes Ortswirtshaus oder Ortswirtshäuser und aktive Vereine. Ich glaube da sind wir uns alle einig. Da wird es niemanden geben, der etwas anderes behauptet. Das Zweite: Alle Vereine sind bestrebt bestimmte gesellschaftliche Aufgaben ehrenamtlich wahrzunehmen. Da sind wir uns auch alle einig. Was nicht der Fall ist das ist, dass die oberösterreichische Landesregierung beabsichtigt oder plant für Vereinslokale Förderungseinschränkungen vorzunehmen. Es kann nur so sein, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das steht aber drinnen!"), ich will es erklären, es kann nur so sein, dass diese Broschüre, die ich als sehr, sehr gut empfinde, die da heißt "Land blüht auf", vielleicht falsch verstanden wurde. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Nein, es steht so drinnen!") Wenn es so drinnen steht, dann ist es ganz sicher nicht so gemeint. Wir bekennen uns zu den Vereinen und wir wissen wie notwendig die Vereine sind. Man kann aber auch etwas anders deuten und ich sage es noch einmal, es muss falsch verstanden worden sein, (Zwischenruf Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider: "Falsch hineingeschrieben ist es!") denn die Vereine leisten etwas ganz, ganz Wichtiges, was man mit Geld, welcher Währung auch immer, nicht bezahlen kann. Die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren die Arbeit aller ehrenamtlich tätigen Vereine. Aber es kann eines nicht sein, und damit glaube ich bringen wir die Sache auf den Punkt, es kann nicht sein, dass Vereinslokale gebaut werden, wir bekennen uns auch zu den Gesellschaftsräumen, die notwendig sind, denn gewisse Gespräche kann man nicht in der Öffentlichkeit führen, das braucht man. Aber es kann nicht so sein, dass es Vereinslokale gibt, die besser ausgestattet sind als so manche Gasthäuser, dass Vereinslokale zu Gasthäusern werden. Das glaube ich kann nicht sein und da will die Landesregierung nichts anderes, als einen etwas strengeren Maßstab bei den Förderungen anwenden und sich die Sache etwas genauer anschauen. Auch ich selber bin bei vielen Vereinen dabei und ich weiß, da gibt es zwei Dinge, das eine ist, man kann nicht alles in der Öffentlichkeit besprechen, da braucht man Räumlichkeiten wo man unter sich ist, und das Zweite, was aber mindestens genauso wichtig ist, dass man hinausgeht, dass man den Bürgern die Arbeit, die wir machen, auch klarmacht. Denn wenn man nicht mehr in das Wirtshaus geht, wenn man nicht mehr in der Öffentlichkeit ist, dann wird die Bevölkerung die Arbeit nicht mehr verstehen. Und Wirtsleute, zumindest am Land draußen ist es so, dass Wirtsleute ganz sicher auch sehr, sehr gute Botschafter sind über die Arbeit der ehrenamtlich Tätigen in den verschiedensten Vereinen. Und eines ist auch ganz wichtig, das uns in Oberösterreich so auszeichnet, dass mit dem Reden die Leute zusammenkommen. Daher ist es wichtig, dass auch in Zukunft die Funktionäre, die Mitarbeiter der verschiedensten Vereine, ihr Vereinslokal haben, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Dann streicht das heraus!") aber nicht Wirtshäuser oder Gasthäuser daraus gemacht werden, und ihre Arbeit dann weiter pflegen, weiter diskutieren in den verschiedenen Gasthäusern bei den Leuten und mit den Bürgern. Und wir die ÖVP, sehen überhaupt keinen Handlungsbedarf das als dringlich zu bearbeiten und lehnen daher die Dringlichkeit ab. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Ja, also ich muss ganz ehrlich sagen, mich freut das irrsinnig, dass die SPÖ Teile des Impulsprogramms so genau liest. Ich betone das mit Teile. Was mir ein bisschen abgeht ist, dass man das ganze Programm kennt und da sind sehr viele Ziele und Umsetzungsschritte erarbeitet worden, die wegweisend sein können, wenn was da daraus gemacht wird. Die Vereine werden sich schön bedanken, wenn sie von der SPÖ nur auf das reduziert werden, dass sie Vereinslokale brauchen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Ihr wollt sie ihnen ja wegnehmen!") Und ich glaube die Vereine sind sehr wesentlich im Hauptzweck tätig. Fußballspieler werden Fußball spielen und ein Singverein wird singen und er wird nicht im Vereinslokal ein Geschäft machen müssen, damit er sich die Förderungen holt. Also wichtig ist immer den Hauptzweck zu erfüllen. Und wo ich den Klubobmann Dr. Frais sehr unterstützen kann, die Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag in der Jugendarbeit. Ja aber was brauchen denn bitte Funktionäre, Funktionärinnen, ehrenamtlich Tätige, damit sie genau diese Aufgaben, also die Betreuung und die Begleitung der Jugendlichen oder der Tätigen die dem Verein beitreten, was brauchen die denn wirklich? Die brauchen genau das, dass wertgeschätzt wird was sie tun. Der Kollege Brandmayr hat es schon angesprochen. Das was wir Ehrenamtliche machen ist wichtig anerkannt zu werden. Es ist wichtig, dass sie eine Weiterbildung bekommen und sie werden schauen nach der Weiterbildung, wie sie mit den Jugendlichen umgehen, wie sie den Herausforderungen dieser (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Ein Wirtshaus!") nein, die brauchen sie nicht im Wirtshaus, die brauchen sie als Vereinsfunktionäre. Und Sie sind auch Funktionär bei einem großen Verein und ich bin auch aktiv in einem anderen großen Verein, nämlich im Alpenverein. Was brauchen wir und mit was kommen die Jugendarbeiter immer daher? Die wollen kein Vereinslokal, die wollen ganz klare Unterstützung bei der Jugendarbeit. Wir gehen mit unseren Aktivitäten in die Natur hinaus. Wir sind weder im Wirtshaus noch in einem Vereinslokal. Ich denke mir wichtig ist, wir treffen uns genauso auch als Verein zum Beispiel in einem Lokal, im ortsansässigen Wirtshaus und wir wandern. Wir gehen einmal zu dem Wirt und einmal zu dem Wirt, weil das fördert nämlich genau diese Aktivität, diese Gemeinsamkeit in einem Ort. Und es gibt kleine und es gibt große Orte. Und da ist ganz wichtig, dass auch die Wirtsleute eingebunden sind in die Vereinsaktivitäten. Die sind meistens unsere Sponsoren, unsere Mitglieder, die mehr zahlen als andere Mitglieder. Und wir haben es im Impulsprogramm und ich werde mich nicht distanzieren von dem einen Ausdruck der da drinnen steht. Wir werden uns ganz klar als Ziel setzen, für die Vereinsfunktionäre, die ehrenamtlich tätig sind, für all diese Menschen, die für unsere Gesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten, Bedingungen zu schaffen, dass sie Weiterbildung bekommen, damit ihre Kompetenzen, die sie erwerben, auch wirklich anerkannt werden. Anerkannt nicht nur in der Gesellschaft, anerkannt auch von der Wirtschaft, dass das, was sie gerade in Bereichen der Arbeit mit Jugendlichen erlernen, weitergebracht wird. Hier einen Beitrag zu leisten, ist auch ein Teil des Impulsprogrammes. Bitte lesen Sie es weiter, dann werden Sie viele Bereiche finden, was gerade den Vereinen zugute kommt, was gerade Vereine brauchen. Und ich wünsche mir, dass bei allen Fördermaßnahmen in Oberösterreich, und das haben wir auch gelobt, bei allen Fördermaßnahmen in Oberösterreich ganz klare und strenge Maßstäbe angelegt werden. Dass genau geschaut wird, ob die Förderung sinnvoll ist, ob sie effizient ist und ob sie diesem Vereinszweck oder diesem Förderzweck wirklich dient. Und genau das ist mit diesem Absatz gemeint, da ist nichts anderes gemeint, als strengere Maßstäbe anlegen. Und ich wünsche mir von allen, auch von den SPÖ-Regierungsressorts, Förderungen so zu definieren, dass sie diesen Zweck erfüllen, den sie erfüllen wollen. Und wenn es eine Förderung braucht für ein Vereinslokal, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Das ist ja eine Wirtschaftsförderung für die Wirte!") dann wird es die geben, wenn es wirklich wichtig ist. (Beifall) Es ist keine Wirtschaftsförderung für die Wirte. Die Wirte sind sehr froh, wenn es intakte Vereine gibt, die dann im Wirtshaus auch sind. Die sind wirklich sehr, sehr froh darüber. Und hier entwickelt sich in vielen Orten ein reges Vereinsleben. Und ich wünsche den Vereinen wo Sie tätig sind Herr Klubobmann, dass sie viele Aktivitäten setzen und dass die Ehrenamtlichen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Aspöck. Abg. Ing. Aspöck: Sehr geschätzte Präsidentin, hoher Landtag, lieber Karl Frais! Ich möchte auch ein Zitat vorbringen, du hast auch diese schöne Broschüre mit herausgebracht, das Land blüht auf, das Impulsprogramm. Da heißt es ganz klar in diesem Programm unter Punkt eins, Nahversorgung mit neuen Ideen attraktiv zu halten. Es wird zum Überleben des so genannten Ortswirtshauses notwendig sein, bei Förderprogrammen von Vereinslokalen, Gemeinschaftsräumen und dergleichen einen strengen Maßstab anzulegen, um ungewünschte Konkurrenzierung zu vermeiden. Und da bin ich nämlich beim Antrag gleich, wo ich einige Unschärfen sehe, nämlich du schreibst da drinnen unter der Begründung, eine Konkurrenz zwischen Vereinslokalen und Ortswirtshäusern gibt es in Wahrheit jedoch nicht. Die gibt es aber sehr wohl diese Konkurrenzierung zwischen Vereinslokalitäten und Wirtshäusern. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Bei großen Festen!") Denn wir sind uns glaube ich alle einig, das hat der Herr Brandmayr schon gesagt, eben dass wir uns da wirklich alle einig sind hier im hohen Haus da, dass ein gesunder Ort ja nicht nur eine intakte Vereinsaktivität braucht, sondern auch Wirtshäuser, wenn möglich so viele wie möglich. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: unverständlich) Und dass wir natürlich da nach dem Motto vorgehen, wir sind alle für Nahversorgung, aber ändern soll sich nichts, das kann es dann auch wirklich nicht sein. Und in der Praxis läuft es ja so ab, dass große Veranstaltungen schon mit der Unterstützung der Wirte ablaufen. Aber es geht wirklich um den normalen tagtäglichen Besuch im Wirtshaus. Und da geht es nicht, dass die Vereine - (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Für die Jugendlichen, Kollege Aspöck!") darf ich einmal ausführen, Karl - dass die Vereine dann Jahreshauptversammlungen, Parteitage und so weiter oder Besprechungen, Besprechungen natürlich können sie eh in den Besprechungsräumlichkeiten machen, aber dass größere Veranstaltungen und Zusammentreffen natürlich in den Wirtshäusern stattfinden sollten. Denn es soll nicht so sein, dass in einem Besprechungsraum ein Durchlaufkühler drinnen steht für 500 Krügerl Bier am Tag. Das ist ja auch nicht Sinn und Zweck. Und da ist das Problem, dass man natürlich da wirklich schauen muss, dass man gezielte Investitionen auch bei den Vereinslokalitäten macht. Das ist ganz wichtig. Also Feste und Veranstaltungen, da bin ich absolut bei euch, die sollen die Vereine austragen mit Unterstützung der Wirte. Aber es geht ja um das Tagtägliche. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Wenn der Wirt nicht mittut, kann ich nichts veranstalten! Ist euch das schon einmal klar von was ihr redet?") Nein, aber es geht um das, schau das läuft ja in der Praxis so ab, da sitzen sie beieinander, dann machen sie eine Besprechung und dann bleiben sie halt gemütlich im Vereinslokal sitzen. Und normalerweise geht man halt nachher noch ins Wirtshaus und trinkt halt noch ein, zwei Seiterl Bier. Und das ist das Problem, und da müssen wir was ändern und da geht es eben nicht mit dem Ansatz, wie du eben drinnen schreibst, eine Konkurrenz zwischen Vereinslokalen und Ortswirtshäusern gibt es nicht. Das ist nicht so in der Wirklichkeit. (Zwischenruf Abg. Prinz: "Gibt es eh nicht!") Das ist einfach Realitätsverweigerung. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais unverständlich. Erste Präsidentin: "Also am Wort ist der Herr Ing. Aspöck bitte!") So sehe ich das. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Ist das ein Wirtshaus oder ein Vereinslokal?") Das ist ein Vereinslokal. Und da muss man einfach sagen, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais unverständlich. Erste Präsidentin: "Herr Klubobmann!") da muss man schon sagen, ein Besprechungsraum ist total sinnvoll für den Verein. Aber dass es jetzt im großen Stil wirtshausähnliche Besprechungsräumlichkeiten dann werden, das müssen wir in Zukunft schon sinnvoll steuern. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Steht das im Antrag drinnen?") Wir reden heute über die Vereine und über die ehrenamtliche Tätigkeit. Und bei der Gelegenheit möchte ich mich auch wirklich bei den zahlreichen Funktionären und Mitgliedern der Vereine bedanken, dass sie eben ihren Dienst in die Ehrenamtlichkeit stellen, und das ist wirklich schön und wunderbar, aber man muss wirklich schauen, dass das in die richtige Richtung gelenkt wird. Und da sehe ich in diesem Programm "Land lebt auf" keinen Konflikt von der Ausrichtung. Und deswegen haben wir auch im freiheitlichen Landtagsklub beschlossen, dass wir die Dringlichkeit nicht unterstützen werden. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede, lasse abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 723/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Ich weise diese Beilage dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zu. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass schriftliche Anfragen eingelangt sind und Kopien davon liegen auf Ihren Plätzen bzw. auch eingelangte Beantwortungen. Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen und zwar zur Beilage 700/2005, das ist der Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend 6. mittelfristiges Investitionsprogramm; Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes der Salzburger Lokalbahn in den Jahren 2005 bis 2009 auf dem im Bundesland Oberösterreich gelegenen Streckenabschnitt Bürmoos - Trimmelkam. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Prinz über die Beilage zu berichten. Abg. Prinz: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend 6. mittelfristiges Investitionsprogramm; Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes der Salzburger Lokalbahn in den Jahren 2005 bis 2009 auf dem im Bundesland Oberösterreich gelegenen Streckenabschnitt Bürmoos - Trimmelkam. (Beilage 700/2005.) Der Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten beantragt, der hohe Landtag möge den Abschluss des Übereinkommens über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes der Salzburger Lokalbahn (6. mittelfristiges Investitionsprogramm) in den Jahren 2005 bis 2009 im dargelegten Umfang genehmigen. Erste Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne mit Ihnen die Wechselrede. Abg. Prinz: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes der Salzburger Lokalbahn wurde zwischen Bund, dem Land Salzburg und dem Land Oberösterreich abgeschlossen. Es ist eine Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen Schienenverkehrs, der auch zukünftigen infrastrukturellen Ansprüchen im Eisenbahnbereich genügen kann. Weiters die Kapazitätsverbesserung und Erweiterung im Schienenverkehr, dann eine Verbesserung der Qualität der angebotenen Verkehrsleistungen aus infrastruktureller Sicht, weiters haben wir drinnen die Unterstützung und Fortführung der österreichischen Verkehrspolitik zur Attraktivierung des Schienenpersonen- und -güterverkehrs auch auf regionalen Strecken, diesen soll er dienen. In den Jahren 2005 bis 2009 sollen insgesamt 13,473.332 Euro für diese infrastrukturellen Maßnahmen gegeben werden. Mit diesem Übereinkommen werden die Salzburger Lokalbahnen unter anderem verpflichtet, Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen zügig durchzuführen, den Betrieb auf der durch den Tunnel mitfinanzierten Strecke im Finanzierungszeitraum und zumindest bis fünf Jahre nach Ende des Finanzierungszeitraumes aufrecht zu erhalten und die Finanzierungsbeiträge so sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig wie möglich einzusetzen und nur zum Zweck zu verwenden, für den sie gewährt werden bzw. gewährt wurden, sowie die vollständige Finanzierung des jeweiligen Jahresprogramms müssen sie nachweisen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unser Verkehrslandesrat Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider kämpft seit Jahren um den Erhalt unserer Nebenbahnen, so auch im Bereich der Bahnlinie, die wir gerade besprochen haben. Auf Betreiben von ihm besitzen wir in Oberösterreich einen Verkehrsdienstevertrag, der 1998 zwischen dem Land Oberösterreich und der ÖBB abgeschlossen wurde und eine Bindung bis 2017 vorsieht, in denen das Land Oberösterreich jährlich bis zu zehn Millionen Euro aufbringt. Abgestimmt bzw. abgestuft auf das Bahnnetz in Oberösterreich werden und wurden in unserem Bundesland Regionalverkehrskonzepte umgesetzt, die bereits in sieben Regionen bzw. Bezirken auch schon abgeschlossen sind. Und zwar in den Regionen Ennstal, Pyhrn-Priel, Grieskirchen-Nord, Gusental, Donauraum Perg, Linz-Südost und Mühlviertel-Mitte. Und es befinden sich in allen Regionen Oberösterreichs solche Regionalverkehrskonzepte in den verschiedensten Phasen der Erstellung bzw. Umsetzung. Mit 3,5 Millionen Euro im Jahr fördert Oberösterreich den Busverkehr, mit 700.000 Euro das Schichtbussystem und mit 34 Millionen Euro den Oberösterreichischen Verkehrsverbund. Die Verbesserungen des öffentlichen Verkehrs im Land sind schon spürbar, aber noch nicht ausreichend, denn noch immer steigen die täglichen gefahrenen PKW- und LKW-Kilometer an. Wir wissen, dass die Nebenbahnen unter hohem Preisdruck stehen und ihre Leistung nur noch anbieten, wenn bezuschusst wird. Was wäre, wenn wir diesen für unser Bundesland so wichtigen Verkehrsdienstevertrag nicht hätten? Schauen wir uns Niederösterreich an, wo viele Nebenbahnen in den letzten Jahren eingestellt und geschlossen wurden. Diese Nebenbahnen sind für die Pendler und für die Wirtschaft von enormer Wichtigkeit. Schauen wir uns die Kostenentwicklung bzw. die Belastungswelle an, die die Kfz-Teilnehmer in den letzten Jahren getroffen hat. Die Pendler sind täglich die Leidtragenden. Beziehungsweise schauen wir uns die Entwicklung bei den Bundesbussen an, wo defizitäre Buslinien privatisiert und im ländlichen Raum auch ersatzlos eingestellt werden. Nur mit ausreichender Mobilität ist es jedoch möglich, dass der ländliche Raum auch weiterhin funktioniert. Das heißt, der öffentliche Verkehr wird noch wichtiger bzw. notwendiger denn je. Und die Angebote zur Steigerung betreffend Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel müssen erweitert werden. Ich denke hier besonders an das Angebot Park & Ride bzw. Bike & Ride. Voraussetzung sind eben ein gutes Verkehrskonzeptangebot und bedarfsgerechte Abstellflächen. Dieses zum Beschluss vorliegende Übereinkommen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes Salzburger Lokalbahn im Bereich des Innviertels bzw. Strecke Bürmoos-Trimmelkam dient den Menschen und vor allem den Pendlern in dieser Region. Ich bedanke mich bei Landeshauptmann-Stellvertreter Verkehrsreferent Erich Haider für das Zustandekommen und ersuche um Zustimmung. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Weinberger. Abg. Weinberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Mobilität auch im ländlichen Raum ist in Gegenwart und Zukunft sehr wichtig. Ein solcher Mobilitätsträger für das obere Innviertel, im Besonderen für den südlichen Teil des Bezirkes Braunau, ist die Salzburger Lokalbahn. Durch das Übereinkommen des Bundes, des Landes Salzburg und Oberösterreichs im Sinne des § 4 des Privatbahnengesetzes mit dem Ziel der Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen Schienenverkehrs, der auch zukunftsfähigen Infrastrukturansprüchen im Eisenbahnverkehr genügen kann, wird abgeschlossen. Oberösterreich beteiligt sich mit rund 18 Prozent an den Gesamtkosten, rund 40 Prozent kommen vom Bund und 42 Prozent vom Land Salzburg. Die Salzburger Lokalbahn, welche von Bürmoos bis Trimmelkam auf oberösterreichischem Gebiet verläuft, ist der wichtigste öffentliche Verkehrsträger in dieser Region. Für unser Bundesland fallen eben in den Jahren 2005 bis 2009 insgesamt rund 2,5 Millionen Euro an. Das Gesamtinvestment, und Kollege Prinz hat es schon gesagt, beträgt rund 13,5 Millionen Euro in diesem Zeitraum, wobei eben 11,5 Millionen Euro für Neuausrichtung und zirka zwei Millionen Euro für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen sind. Im Hinblick auf das Fahrgastangebot von täglich fünf Uhr früh bis 23.30 Uhr, an Wochenenden bis 00.30 Uhr und zukünftig soll ab Dezember noch ein Kurs dazukommen, ist für die Bewohnerinnen und Bewohner besonders der Gemeinden St. Pantaleon, Ostermiething, Tarsdorf, St. Radegund und Haigermoos das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel. Dieser konsequente Halbstundentakt ist sicher auch fahrgastfreundlich, was auch die Zahl der letzten Jahre bestätigt. Also rund 4,2 Millionen Fahrgäste pro Jahr verzeichnet die Salzburger Lokalbahn ohne die Stadt Salzburg gerechnet, das sind zirka 30 Prozent der Bevölkerung in diesem Bereich, die mit 28.000 Einwohnern berechnet ist. Zukünftige Vorhaben könnten der Weiterbau der Salzburger Lokalbahn nach Ostermiething sein, vielleicht aber auch bis nach Burghausen in Bayern. Erste Gespräche werden geführt, eine Machbarkeitsstudie soll folgen. Die ÖVP stimmt diesem Investitionsprogramm in den Jahren 2005 bis 2009 zu, weil es den Menschen und der Wirtschaft dieser Region dient. Ich danke für die geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke Herr Abgeordneter Weinberger. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Öller. Abg. Ing. Öller: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn heute ein Beschluss gefasst wird für Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, dann bietet das natürlich auch Gelegenheit, das Wort zu ergreifen, was die Straßenbauvorhaben in dieser Region betrifft. Und diese Problematik ist ja heute von großer tagespolitischer Aktualität. Wer in der Früh Radio gehört hat, weiß wovon ich spreche. Es ist deswegen von tagespolitischer Aktualität, wenn man sich daran erinnert, dass beispielsweise der Bezirk Braunau vor 10, 15 Jahren wirtschaftlich danieder gelegen ist. Ich sage nur die Stichworte wieder einmal KTM-Konkurs, AMAG-Krise, SAKOG-Auflösung und so weiter. Und dieser Bezirk ist jetzt wieder eine wirtschaftliche Vorzeigeregion geworden, und das trotz einer katastrophalen Verkehrsinfrastruktur. Wir hatten vor kurzem Gott sei Dank das positive Erlebnis der Eröffnung Umfahrung Altheim. Es ist sehr positiv, dass heute trotz anders lautender Meldungen noch voriger Woche die Umfahrung St. Peter anscheinend doch auf die Schiene kommt, und ja zum Beispiel eben die Umfahrung Altheim war ja nach Jahrzehnten die erste Investition, die erste größere Investition, die in unserer Region getätigt wurde, was Straßenbauvorhaben betrifft, außer den üblichen Sanierungs- und Investitionsvorhaben ist da nichts geflossen. Und es läuft derzeit in unserem Bezirk oder im Innviertel überhaupt eben wie schon seit langem die Diskussion dahingehend, dass eben die Innkreisautobahn leistungsfähig gemacht werden muss. Das ist ein wirtschaftliches Muss. (Zwischenruf Abg. Weinberger: "Dank Minister Übleis haben wir solche Probleme!") Und es ist die Diskussion schon zu lange darüber im Gange, dass es auch im Bezirk Braunau eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung geben muss, die das Mattigtal von Bayern in die Wirtschaftsregion Salzburg erschließt. Und ich kann nur den Kopf schütteln, wem es wohl eingefallen ist, wenn man derzeit einen Radweg baut zwischen Uttendorf und Schalchen und dieser Radweg ist wirklich eine hervorragende Sache, aber gleichzeitig verabsäumt man es in diesem Zuge, gerade dieses Straßenstück, das zu den katastrophalsten Verbindungen im ganzen Bezirk gehört, auch mit auszubauen. Ich weiß nicht, warum die Planungsorgane des Landes immer wieder die Straßenverbindung reduzieren wollen auf den Begriff Umfahrung Mattighofen. Ich denke, alle in der Wirtschaft, alle Menschen im Bezirk sind sich einig, dass man diesen reduzierten Begriff planerisch nicht weiterverfolgen sollte, sondern das, was ich auch beispielsweise seit Jahren predige, verfolgen und planen sollte, nämlich eine leistungsfähige Straßenverbindung wie gesagt vom bayerisch-braunauerischen Raum in den Salzburger Wirtschaftsraum hinein umzusetzen. Es kann nicht sein, dass da immer wieder kleinkrämerische Lösungen angedacht werden, die langfristig die Region für die Menschen, für die Wirtschaft keinen Sinn machen, und vor allem, es darf nicht sein, dass man immer wieder versucht, verschiedene Bereiche der Planung gegeneinander auszuspielen. Die Natur und den Forst gegen die Menschen auf der einen Seite, oder die Bürgermeister, die ja die Interessen der Menschen in ihren Gemeinden zu vertreten haben, gegeneinander in Konflikt zu bringen, weil man Planungsinteressen über die Betroffenheit von Menschen stellt. Und es kann nicht sein, dass, wie man es vorige Woche gelesen hat, die Wirtschaft einer Region als Gegenargument für Investitionen in den Straßenbau anführt. Dass man ein funktionierendes Wirtschaftsleben als Argument dazu verwendet, zu sagen, wie es der Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl gesagt hat in einer Publikation, ja, die sind ja selber schuld, dass sie so viel Verkehr haben, weil sie so viele Betriebe haben, ich glaube, das wäre etwas, wenn er richtig zitiert worden ist, was eine totale Ignoranz darstellen würde. Und es kann nicht sein, dass man am Projekt jahrzehntelang herumplant, und für das Nicht-zustande-kommen einer Lösung dann andere verantwortlich macht. Und die Betroffenen im Bezirk Braunau, die Wirtschaft, die betroffenen Menschen, fordern endlich eine rasche Planungslösung, endlich eine Umsetzung. Investitionen in den öffentlichen Verkehr unserer Region sind wichtig und werden getätigt. Investitionen in den Straßenbau sind trotz der Jubelmeldungen der jüngeren Vergangenheit im Vergleich zu den Gesamtinvestitionen, die in Oberösterreich in den Straßenbau getätigt werden, für unsere Region äußerst dürftig. Und die verschiedenen Äußerungen aus den Interessensvertretungen der jüngeren Vergangenheit haben auch deutlich gemacht, wie unzufrieden wir mit dieser Situation sind. Dankeschön. (Beifall, die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster auf der Rednerliste ist Herr Kollege Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden der Beilage 700/2005 zustimmen, wo also die Salzburger Lokalbahn, die also teilweise auch auf oberösterreichisches Gebiet reicht, wo wir also diesen Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung dieses Bahnbetriebes, dieses lokalen Bahnbetriebes, wir werden dem zustimmen. Es ist aber tatsächlich notwendig bei der Diskussion dieser Beilage oder dieses Beschlusses, die Problematik, die strukturelle Problematik des oberösterreichischen Innviertels anzusprechen, weil tatsächlich dieses obere Innviertel, vor allem der Bezirk Braunau, aber auch die Anbindung des Bezirkes Ried in den Salzburger Raum ein Stiefkind der Verkehrspolitik ist. Und ich sage gleich zu Beginn, ein Stiefkind seit Jahrzehnten. Und daher halte ich auch nichts davon, wenn hier SPÖ und ÖVP so sich gegenseitig die Schuld zuschieben, beide gemeinsam stehen dafür oder sind dafür in Verantwortung zu ziehen, dass dieses obere Innviertel ein Stiefkind der Verkehrspolitik und der Infrastrukturpolitik ist. Das ist Tatsache. Und daher ist es auch Tatsache, dass die Umfahrung von Altheim ein kleines Stück ist, aber nicht die Gesamtproblematik, nämlich die wirklich rasche verkehrsmindernde auch zum Teil und die Umweltbelastung mindernde Lösung oder die Gesamtlösung für das obere Innviertel umzusetzen ist. Und wenn man auch hier wieder den so genannten Generalverkehrsplan oder das Gesamtkonzept hernimmt, dann sieht man auch, dass hier wieder das obere Innviertel sehr dürftig und nur sporadisch vorkommt und nur sehr dürftig dargestellt wird, was denn dort in den nächsten Jahren geschehen soll, und dabei soll sehr viel geschehen. Und wenn die Wirtschaft aufzeigt, dass Handlungsbedarf besteht, dann unterstütze ich oder unterstützen wir das auf alle Fälle. Und wenn andererseits gesagt wird, dass die Bevölkerung Probleme mit den Verkehrslösungen hat, dann muss man auch sagen, ich kenne dieses Hin und Her, vor allem was die Stadt Mattighofen anbelangt, auch bereits seit zwei Jahrzehnten. Und hier sind alle, gerade aber auch die Bürgermeister gefordert, Konsens herzustellen, und nicht wiederum den Ball weiter zu schieben. Das heißt, die Infrastruktur, die notwendig ist, kann zum Wohle aller Innviertler, aller im Bezirk Braunau und auch im Bezirk Ried sein, wenn man nur aufrecht, ehrlich daran arbeitet, und darum bitte ich in dieser Stunde. Zweite Präsidentin: Danke. Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Kollege Bernhofer. Abg. Bernhofer: Frau Präsidentin, Herr Kollege Öller! Der Kollege Öller hat hier von einer katastrophalen Verkehrssituation im Innviertel gesprochen. Ich darf feststellen als Innviertler Abgeordneter, dass ich meinen Wohnsitz im Bezirk Schärding habe. Ich kann im Bezirk Schärding keine Katastrophen entdecken in dieser Richtung. (Unverständlicher Zwischenruf) Kollege Öller hat vom gesamten Innviertel gesprochen. Was meinen Bezirk betrifft, haben wir sicher verschiedene Wünsche in Richtung Straßenbau, wir tragen diese Wünsche auch an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl heran, und wann immer es möglich ist, werden sie auch erfüllt. Ich darf zum Beispiel feststellen, dass eine ganz wichtige Sache erst jetzt wieder erledigt wird. Wir stehen unmittelbar davor, den Donauradweg auszubauen. (Unverständliche Zwischenrufe) Da lachen schon wieder gewisse Leute, weil das keine überregionale Verkehrsverbindung nach Salzburg ist. Ich darf feststellen, dass ein Radweg, der international eine derartige Bedeutung hat, wie der Donauradweg zwischen Passau und Wien eine ganz wichtige Funktion hat für die einheimische Bevölkerung, die diesen Radweg benützt als Naherholungseinrichtung, und vor allem für den Tourismus. Dort fahren nämlich an Spitzentagen tausende Menschen, die sonst auf der Bundesstraße fahren würden, und dort zu einer gewaltigen Belastung des Verkehrs und zu einer großen Gefährdung der Autofahrer und der Radfahrer führen würden. Darum sind wir sehr froh, dass hier mit erheblichen Mitteln auch dieser Radweg ausgebaut wird zwischen Passau und Schlögen. Und ich darf wirklich feststellen, dass das erhebliche Kosten sind, die auch der Wirtschaft zu Gute kommen, weil hier die Wirtschaft erwähnt wurde. Gerade die Radlfahrer sind für die Donauregion ein ganz, ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor, der nicht zu unterschätzen ist. Ich möchte nur dieses eine Beispiel aus meinem Bezirk nennen, und möchte den Ausdruck katastrophale Verhältnisse in der Verkehrssituation für den Bezirk Schärding auf jeden Fall zurückweisen. Ich finde es aber auch etwas eigenartig genau einige Tage nach der Eröffnung der Umfahrung Altheim, du hast ja selber an dieser Eröffnung teilgenommen, wo über 1.000 Leute dort waren und mit Begeisterung diese Umfahrung angenommen haben, wo die Medien heute alle freudig über diese Eröffnung berichten, dass man dann genau heute die katastrophale Verkehrssituation in den Raum stellt. Ich darf erwähnen, dass dort auch verkündet wurde, dass als nächster Schritt, (unverständliche Zwischenrufe) ich beziehe mich auf die Rede des Herrn Kollegen Öller, dass als nächster Schritt die Umfahrung Altheim-Ost 2006 im Frühjahr begonnen wird. Und heute kann man den Medien entnehmen, dass in den letzten Tagen mit Unterstützung vom Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl auch die Umfahrung St. Peter fixiert wurde. Also, ich glaube, dass gerade der jetzige Zeitpunkt überhaupt nicht geeignet ist, in dieser Richtung zu argumentieren. Und Herr Bürgermeister Öller, was ich dir auch empfehlen würde, du trittst ja hier regelmäßig ans Rednerpult und greifst den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl an, und forderst ihn auf, in Mattighofen endlich mit dem Bau zu beginnen. Ich glaube, dass auch hier eine gewisse Herausforderung für die Politiker vor Ort gegeben ist, und ich würde dringend raten, Kontakt mit dem Herrn Kollegen Weinberger aufzunehmen. Der hat uns neulich berichtet, dass er stundenlang unterwegs war, um Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern zu führen. Die haben nämlich in Altheim auch nicht alle gleich Hurra geschrieen. Und wenn man drei Bürgerinitiativen hat, eine die links dagegen ist, eine die rechts dagegen ist, und eine die in der Mitte dagegen ist, dann frage ich mich, wie der Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl das Wunder vollbringen soll, und mit dem Bau dort beginnen soll. Ich glaube, es ist gescheiter, wenn die Bürgermeister und Abgeordneten vor Ort, und das hat der Franz Weinberger vor Ort bewiesen, Gespräche mit den betroffenen Menschen führen, und schauen, dass es zu einvernehmlichen Lösungen kommt, und so wie in Altheim keine einzige Enteignung notwendig war, um diese Umfahrung bauen zu können. Im Übrigen schließe ich mich der Meinung des Kollegen Brunmair an, dass es am allergescheitesten wäre, wenn wir miteinander alle an einem Strang ziehen würden, dann würden wir, glaube ich, am meisten weiterbringen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nochmals zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Öller. Abg. Ing. Öller: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, Herr Kollege Bernhofer, entweder hast du mir nicht zugehört, was ich gesagt habe, oder du hast den Sinn dessen, was ich vermitteln wollte, nicht einsehen wollen. Ja? Es ist nämlich genau so, dass ich gesagt habe, der Bezirk Braunau ist vor zehn bis fünfzehn Jahren wirtschaftlich danieder gelegen. Ich habe drei Betriebe aus diesem Bezirk konkret genannt, und habe gesagt, wir sind jetzt wieder eine wirtschaftliche Vorzeigeregion trotz einer katastrophalen Verkehrsituation. Und jeder, der im Bezirk Braunau wohnt, der im Bezirk einen Betrieb hat, und du hast es ja heute vielleicht verfolgen können, auch beispielsweise kommentiert vom Herrn Wirtschaftskammervizepräsidenten Haslauer, bestätigt den Inhalt dessen, was ich gesagt habe. Ja? Und wenn der Herr Kollege Bernhofer und auch der Kollege Brunmair immer behaupten, die Lösung kommt deswegen nicht zu Stande, weil sich die Bürgermeister nicht einig sind, dann muss ich dem entgegen halten, dass eben die Bürgermeister sich schon vor vielen Jahren bezüglich einer Lösung einig gewesen sind, und die landesplanerischen Organe dann wieder durch Umplanungen da einen Konflikt hineingebracht haben. Und ich muss weiters entgegenhalten, wir sind uns jetzt auch noch einig, nur die Planungsorgane des Landes wollen die Lösung, für die uns wir alle stark machen, nämlich eine Straße von Braunau in den Salzburger Raum hinein zu bauen, reduziert wissen auf das Thema Umfahrung Mattighofen. Und wenn ich jetzt eine Straße plane, die mitten durch Schalchen durchgeht, und dass die Schalchener damit natürlich nicht leben können, das ist auch ganz klar. Also, da Dinge zu kommentieren, von denen man vielleicht nicht so genau Bescheid weiß wie ich, das weise ich absolut zurück. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht zur besseren Klarheit und zur Versachlichung darf ich aus der täglich frisch herausgegebenen Parteibibel der ÖVP Folgendes zitieren. Ich meine damit das Neue Volksblatt: "Während die Zahl der Pendler im Innviertel laut Statistik Austria zwischen", von heute im übrigen, also es ist keine veraltete Ausgabe. Also: "Während die Zahl der Pendler im Innviertel laut Statistik Austria zwischen 1981 und 2001 um rund drei Viertel gestiegen ist, sei beim Straßenbau bis auf die A 8 praktisch nichts geschehen. Das kritisiert Erich Wiesner, der Vizepräsident der Industriellenvereinigung." Weiter: "Viele Straßen seien hoffnungslos überlastet, ein Ausbau unumgänglich, vordringlichstes Anliegen sei eine durchgängig dreispurige A 8. Einige Betriebe hätten angesichts der schlechten Infrastruktur bereits mit einem Investitionsstopp gedroht, andere würden sich erst gar nicht ansiedeln, berichtet Hermann Haslauer, Wirtschaftskammer-Vizepräsident." Werter Kollege Bernhofer! Wenn das nicht eine mittlere Katastrophe ist, wenn Firmen ankündigen, einen Investitionsstopp in einer Region zu machen, weil mit dem Straßenbau nichts weitergegangen ist, weil der hoffnungslos veraltet ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, was dann eine größere Katastrophe sein soll, wenn nicht das eine ist. Lieber Kollege Bernhofer! Es wird für den Kollegen Haslauer sehr interessant sein, und ich finde es eh gut, dass der Radweg entlang der Donau ausgebaut wird, nur hat das eine mit dem anderen so null und nichts zu tun, weil das völlig andere Bereiche trifft. Und wenn diese Analyse, die hier getätigt worden ist, nicht, ich weiß nicht, aus dem Herz der Sozialdemokratie, ich weiß nicht, aber ich gehe davon aus, dass der Herr Haslauer eher Ihrer Reichshälfte angehört, dann würde ich mir schon wünschen, dass Sie sich etwas mehr nachdenklicher geben, und nicht versuchen, da etwas schön zu reden. Aber ich greife den Ball auf, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns wirklich gemeinsam dafür einsetzen wollen, dass da Besseres ist, sind wir jederzeit dazu offen. Faktum ist Folgendes, und da sind die Zahlen im Volksblatt sogar noch zu positiv. Im Jahr 2006, vorgelegt die Liste vom Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl am 20.9. bei einer Pressekonferenz, im Jahr 2006 werden ganze 2 Prozent der Straßenbaumittel ins Innviertel investiert. Und wer dann noch immer sagt, das ist keine Katastrophe, dem sage ich, na gute Nacht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da können wir uns bemühen, machen wir eine Verdoppelung und eine Verdreifachung dieser Mittel für das Innviertel, damit etwas weitergeht, da bin ich sofort bereit, dass wir gemeinsam arbeiten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 700/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir behandeln die Beilage 701/2005, den Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend 6. Mittelfristiges Investitionsprogramm; Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes von Lokalbahnen in Oberösterreich in den Jahren 2005 bis 2009. Ich bitte Kollegen Pilsner darüber zu berichten. Abg. Pilsner: Beilage 701/2005, Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend 6. Mittelfristiges Investitionsprogramm; Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes von Lokalbahnen in Oberösterreich in den Jahren 2005 bis 2009. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 701/2005.) Der Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten beantragt, der hohe Landtag möge den Abschluss der Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes von insgesamt vier Lokalbahnen in Oberösterreich (6. Mittelfristiges Investitionsprogramm) in den Jahren 2005 bis 2009 im dargelegten Umfang genehmigen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich bedanke mich für die Berichterstattung und eröffne die Wechselrede. Ich darf beginnen mit dem Kollegen Pilsner. Abg. Pilsner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Dem oberösterreichischen Verkehrsreferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider ist es wieder gelungen, für unser Bundesland ein mittelfristiges Investitionsprogramm für die Lokalbahnen bis zum Jahr 2009 mit dem Bund auszuverhandeln. Es ist ja bereits das Sechste, was ich weiß. Verkehrsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Haider gibt damit ein klares Bekenntnis zu den Regionalbahnen ab und auch für die damit verbundene Stärkung für den ländlichen Raum, den wir auch regelmäßig diskutieren, und heute auch schon diskutiert haben. Das Finanzierungsprogramm zwischen Bund und Land teilt sich folgendermaßen auf: Für die vier Lokalbahnen, und ich möchte sie im Detail auch hier erwähnen, weil es, glaube ich, wirklich beträchtliche Summen sind, die zwischen Land und Bund hier aufgeteilt wurden. Zwischen der Lokalbahn Gmunden-Vorchdorf mit 1.466.500 Euro. Das Gleiche zahlt auch der Bund. Das Gleiche Lambach-Vorchdorf mit 1.615.500 Euro, Vöcklamarkt-Attersee mit 1.495.000 Euro, und die Linzer Lokalbahn mit 12.500.000 Euro, also Land und Bund. Also, der Bund zahlt das Gleiche noch einmal dazu. Also, ich denke mir, dass gerade, und ich möchte die Linzer Lokalbahn da als Eferdinger natürlich erwähnen, ein beträchtlicher Betrag hier gewährleistet wird, mehr Geld für die LILO investiert wird. Und ich glaube, es ist ein richtiges Zeichen, dass hier auch für die Lokalbahnen entsprechende Mittel lukriert werden. Ich bedanke mich bei unserem Verkehrsreferenten für sein Engagement und ich bin froh, dass diese Mittel bereit gestellt sind. Es geht ja schließlich und endlich um unsere Pendlerinnen und Pendler. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Dr. Entholzer. Abg. Dr. Entholzer: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs werden Bund und Land in Oberösterreich fast 38 Millionen Euro für unsere Lokalbahnen in die Hände nehmen und investieren, und zwar für den Zeitraum, wir haben es gehört, von 2005 bis 2009 und für die LILO, für die Linzer Lokalbahn alleine um die 25 Millionen Euro. Dadurch ist jetzt die Voraussetzung geschaffen worden, dass auch in Zukunft die Lokalbahnen in Oberösterreich für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Und jetzt liegt es am Referenten, dass das Angebot weiter attraktiviert wird und vor allem Anreize geschaffen werden, dass noch mehr Menschen auf den öffentlichen Verkehr umsteigen. Und der Kollege Pilsner hat es ja gerade gesagt, der Abgeordnete Prinz hat es vorher erwähnt, der Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider kämpft seit Jahren für die Erhaltung der Nebenbahnen, setzt auch viel Geld dafür ein. Jetzt frage ich mich aber, ob das wirklich auch immer so gut eingesetzt ist, und zwar gibt es eine aktuelle Studie des Österreichischen Verkehrsklubs, der Stellung bezieht und sagt, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Oberösterreich abnimmt, und zwar konkret seit 1991 nutzen 25 Prozent weniger Pendler die öffentlichen Verkehrsmittel, nur Kärnten hat mit 36 Prozent einen noch größeren Verlust und nur 11 Prozent der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Arbeit. Das schaut nicht so gut aus für die Oberösterreicher. Ich glaube hier ist ein Handlungsbedarf gegeben. Und ich war vergangenen Montag in der Früh auch am Bahnhof in der LILO in Eferding und ich konnte mich davon überzeugen, dass sicher noch mehr Kapazität ausgeschöpft werden könnte, dass man hier noch mehr Pendler aus dem Bezirk Eferding und darüber hinaus aus dem Bezirk Grieskirchen nach Linz transportieren könnte, wenn man ein bisschen attraktiver das Ganze gestalten würde. Jetzt möchte ich zur LILO sagen, dass natürlich auch viel geschehen ist, möchte ich nicht verschweigen. Die neuen Garnituren haben sicher dazu beigetragen, dass die Zahlen der Fahrgäste bei der LILO gestiegen sind, nämlich auf über 1,7 Millionen Fahrgäste pro Jahr. Ich erwarte mir auch, dass durch die Einbindung in den Linzer Hauptbahnhof weitere Steigerungen erfolgen, aber um noch mehr Pendler zu bewegen, dass sie vom Auto und von der Straße, die ja zitiert worden ist von meinen Vorrednern, auf diese öffentlichen Verkehrsmittel, auf die LILO, umsteigen. Da, glaube ich, braucht es ein Beschleunigungsprogramm. Das habe ich hier schon mehrmals gefordert. Ich glaube, es ist unbedingt notwendig, dass wir Verbesserungen im Oberbau durchführen, dass wir Haltepunkte zusammenlegen müssen, dass wir eine Verkürzung des Aufenthaltes in den Haltestellen haben müssten in Zukunft und möglichst weitgehende Kreuzungsfreiheit auch erreichen wollen. Das, glaube ich, wäre das Ziel und da glaube ich, sollten wir unsere Anstrengungen hinrichten, denn nur dann wird die LILO eine echte Alternative zur Straße werden. Und mit dieser Bitte an den Verkehrsreferenten möchte ich schließen und Sie um Ihre Zustimmung bitten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 701/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrages fest. Wir behandeln die Beilage 702/2005, ein Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Parkgebührengesetz geändert wird. Ich bitte Kollegen Affenzeller darüber zu berichten. Abg. Affenzeller: Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Parkgebührengesetz geändert wird (Oö. Parkgebührengesetz-Novelle 2006). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 702/2005.) Der Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Parkgebührengesetz geändert wird (Oö. Parkgebührengesetz-Novelle 2005), beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile Kollegen Affenzeller das Wort. Abg. Affenzeller: Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dazu nur ein paar Bemerkungen: Das Finanzausgleichsgesetz 2005 ermächtigt die Gemeinden ab 1. Jänner 2006 die Abgaben für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge in Kurzparkzonen, also so genannte Parkgebühren als ausschließliche Gemeindeabgabe im Rahmen ihres freien Beschlussrechtes durch Verordnung auszuschreiben. Es ist daher dem Landesgesetzgeber dann nur mehr gestattet diese bundesgesetzliche Ermächtigung zu konkretisieren oder eine weitergehende Ermächtigung der Gemeinden vorzusehen. Es darf aber die Ermächtigung des Bundesgesetzgebers nicht einschränken, so dass zum Beispiel das landesgesetzlich festgelegte Höchstausmaß der Abgabe oder zusätzliche über das Finanzausgleichsgesetz hinausgehende Ausnahmen verfassungsrechtlich unzulässig sind. Das Oberösterreichische Parkgebührengesetz ist an diese neue finanzausgleichsrechtliche Regelung anzupassen. Welche finanziellen Auswirkungen hat dieses neue Gesetz? Durch die bundgesetzliche Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung der Parkgebühren im Rahmen des freien Beschlussrechtes entfällt der bisherige Höchstbetrag für die Parkgebühr und die Zweckwidmung der Parkgebühren für Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung der innerörtlichen Verkehrssituation. Dadurch erhöht sich der Gestaltungsspielraum für die Gemeinden und eröffnet die Möglichkeit die Parkgebühren anzuheben und dadurch Mehreinnahmen zu erzielen. Das heißt, der Spielraum für die Gemeinden wird dadurch größer. Aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen entfällt im Paragraph 3 Absatz 1 der bisherige Rahmen für die Gebührenfestsetzung durch die Gemeinden. Es liegt daher in Zukunft ausschließlich im freien Beschlussrecht der Gemeinden, ob und in welcher Höhe eine Parkgebühr eingehoben wird. Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass in Richtung Gemeindeautonomie dieses neue Gesetz sehr positiv zu bewerten ist. Ich hoffe aber auch sehr, dass die Gemeinden sehr verantwortungsvoll und behutsam mit diesem Gesetz, mit diesen neuen Möglichkeiten, umgehen, um die Bürger nicht extrem in Zukunft zu belasten. Ich ersuche, namens unserer Fraktion diesem neuen Gesetz zuzustimmen. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Nächster Redner ist Herr Kollege Brandmayr. Abg. Brandmayr: Geschätzte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Kollege Affenzeller hat dieses neue Parkgebührengesetz sehr treffend und sehr genau schon beschrieben. Ich schließe mich seinen Äußerungen voll an und stelle aber auch fest, dass diese neue Parkgebührengesetzordnung keine Geldbeschaffungsmethode für die Gemeinden ist, sondern im Gegenteil, es ist ja bei vielen modern geworden bis zur Eingangstür jedes Lokals mit dem Auto hinzufahren und möglicherweise dann dort dauerzuparken. Da haben jetzt die Gemeinden die Möglichkeit Parkflächen zu schaffen und es besteht aber auch nach wie vor die Möglichkeit, dass Einsatzfahrzeuge und alle diese notwendigen Fahrzeuge, die Müllabfuhr oder Straßendienst machen oder auch jene Fahrzeuge, die zum Aus- und Einladen von Gütern notwendig hinfahren müssen, dass die von dieser Parkgebührengesetz-Novelle ausgeschlossen sind. Weiters ist festgehalten, dass der niedrige Parksatz nicht mehr als 22 Cent und der höchste nicht mehr als 73 Cent pro angefangene halbe Stunde sein darf. Im Grunde gesehen ist das eine gute Sache, wo die Gemeinden einen größeren Spielraum haben. Wir von der ÖVP werden dieser Novelle gerne zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Vielen Dank. Ich sehe keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede und bitte um die Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 702/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir kommen zur Beilage 703/2055, es ist dies ein Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend Stern & Hafferl VerkehrsGmbH., Gmunden; Aufrechterhaltung des Betriebes auf der Linzer Lokalbahn (LILO) einschließlich der Einbindung der LILO in den Linzer Hauptbahnhof für den Zeitraum 1. April 2005 bis Jahresfahrplanwechsel Dezember 2009. Berichterstatter ist Herr Kollege Pilsner. Abg. Pilsner: Liebe Kolleginnen und Kollgen! Bericht des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten betreffend Stern & Hafferl VerkehrsGmbH., Gmunden; Aufrechterhaltung des Betriebes auf der Linzer Lokalbahn (LILO) einschließlich der Einbindung der LILO in den Linzer Hauptbahnhof für den Zeitraum 1. April 2005 bis Jahresfahrplanwechsel Dezember 2009. Der Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten beantragt, der hohe Landtag möge genehmigen: 1. Die Abteilung Verkehrstechnik – Verkehrskoordinierung (VT-VK) wird ermächtigt, die OÖVG mit der Bestellung der Verkehrsleistungen gemäß beiliegendem Verkehrsdienstvertrag zu beauftragen. Die Mittel werden unter VSt. 1/699304/7422 bereitgestellt. 2. Der OÖVG wird gemäß "Grundvertrag für den OÖVV vom 19.12.2002" als Abgangsfinanzierung aus dem angeführten Verkehrsdienstvertrag für den Leistungszeitraum 1. 4. bis 31. 12. 2005 ein Betrag in Höhe bis zu insgesamt 382.798 Euro (dreihundertachtzigzweitausendsiebenhundertneunzigacht Euro) und ab 1. 1. 2006 p.a. ein Betrag in Höhe bis zu insgesamt 679.719 Euro (sechshundertneunundsiebzigtausendsiebenhundertneunzehn Euro) zuzüglich eventueller Wertsicherung und Veränderungen auf Grund der Einnahmen- und/oder Kostenentwicklung bewilligt. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne darüber die Wechselrede. Erster Redner ist Herr Kollege Pilsner. Abg. Pilsner: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist ja schon einiges auch über die LILO gesagt worden und der Kollege Entholzer ist ja auch einer, der aus meiner Region kommt und sich auch immer wieder beschäftigt und sich engagiert für die Linzer Lokalbahn. Mit der Einbindung der Linzer Lokalbahn in den Hauptbahnhof, die auf Initiative von unserem Verkehrsreferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Haider jetzt am 18. November erfolgen wird, ich darf Sie alle einladen in die Linzer Lokaldrehscheibe, ist die komplett. Also es werden künftig wirklich alle Regionalzüge, Fernzüge, die Linzer Lokalbahn, die U-Bahn und die Straßenbahnen, also von direkt aus auch entsprechend genützt werden. Und ich denke mir und auch die Anregungen oder Wünsche vom Kollegen Entholzer sind ja bereits mitten in der Umsetzung. Es ist ja so, wenn man sich anschaut die Entwicklung, auf der Linzer Lokalbahn schaut es ja so aus, dass es ja bereits eine Fahrgaststeigerung gegeben hat von 1999 mit 1,544.253 Personen bis 2004 jetzt mit 1,633.739 Personen. Also man sieht schon, wenn man investiert, wenn man modernisiert, dann geht natürlich durchaus auch etwas weiter. Und die Menschen sind durchaus gewillt dieses öffentliche Verkehrsmittel, wenn es attraktiv ist, wenn es schnell genug ist, auch in Anspruch zu nehmen. Und die Mittel werden entsprechend eingesetzt und wenn ich nur daran denke, wie die ersten Triebfahrzeuge gekommen sind, die modernsten eigentlich, was ich weiß, die auf der LILO jetzt auf der Strecke fahren, weitere dazukommen, das Beschleunigungsprogramm, das durchaus berechtigt ist. Aber lieber Walter, die Beilage hast du eh gelesen? Hinten im Anhang findest du ja ein paar entsprechende Vorschläge zu dieser Beschleunigung, es wird noch weitere geben. Da gibt es bereits Vorschläge. Und ich denke mir, wir sind am guten Weg mit der Linzer Lokalbahn eine sehr moderne fortschrittliche Bahn zu haben. Und ich bedanke mich auch bei dir als zuständiger Referent, lieber Erich, für dein Engagement. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Entholzer. Abg. Dr. Entholzer: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Linzer Lokalbahn sind wir aus dem Bezirk Eferding uns offensichtlich einig. Wir wollen sie unterstützen, wir wollen, dass sie noch weiter ausgebaut und attraktiver wird. Warum wir hier bei dieser Beilage 703/2005 diskutieren, ist daraus resultierend, weil die LILO seit Anfang 2005 ja kein Eisenbahnverkehrsunternehmen mehr ist, sondern ein reines Infrastrukturunternehmen. Und die LILO hat daher ihre Funktion als Besteller von Verkehrsleistungen verloren und die entsprechenden Verträge mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen Stern & Hafferl gekündigt, und damit hat auch die LILO keine Konzession mehr zum Betrieb dieses Eisenbahnunternehmens, und das ist die Voraussetzung aber andererseits für die Teilnahme am Verkehrsverbund und daher weil die Stern & Hafferl würde erst einsteigen, wenn die Finanzierung der Verkehrsleistungen auf der LILO gesichert sind. Daher ist es notwendig, dass wir heute diese Beschlüsse fassen. Und eine Lösung dieser Angelegenheit ist auch deswegen dringend notwendig, da ansonsten die Einbindung der LILO in den Linzer Hauptbahnhof ab November gefährdet ist. Und das Eisenbahnverkehrsunternehmen Stern & Hafferl, wie gesagt, mangels Beauftragungs- und Finanzierungszusagen den Betrieb der LILO einstellen müsste, was wir alle gemeinsam natürlich nicht wollen. Und deshalb, aber auch vor allem aus den Gründen, die schon vorher unter der Beilage 701/2005 diskutiert wurden, ist es, glaube ich, notwendig, dass wir diese Verträge unterschreiben und zustimmen. Aufgrund der Mehrjährigkeit ist es ja notwendig, dass der Landtag diesen Beschluss fasst. Und wir werden dem aufliegenden Verkehrsdienstvertrag für den Zeitraum 1. April 2005 bis Jahresfahrplanwechsel 2009 natürlich zustimmen und ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen das ebenfalls zu tun. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es ist keine weitere Wortmeldung vorgemerkt und ich komme zur Abstimmung. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 703/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich darf die einstimmige Annahme feststellen. Wir behandeln die Beilage 704/2005, es ist dies ein Bericht des Ausschusses für EU-Angelegenheiten betreffend die Satzung des EU-Erweiterungsforums für Oberösterreich. Ich bitte Kollegen Arnold Weixelbaumer über diese Beilage zu berichten. Abg. Weixelbaumer: Bericht des Ausschusses für EU-Angelegenheiten betreffend die Satzung des EU-Erweiterungsforums für Oberösterreich. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 704/2005.) Der Ausschuss für EU-Angelegenheiten beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: Die Satzung des EU-Erweiterungsforums für Oberösterreich wird in der aus der Subbeilage ersichtlichen Fassung zur Kenntnis genommen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich darf Ihnen mitteilen, dass zu diesem Verhandlungsgegen-stand ein Abänderungsantrag eingelangt ist. Dieser liegt auf Ihren Plätzen auf und trägt die Beilagennummer 724/2005. Die Bestimmungen unserer Landtagsgeschäftsordnung sehen vor, dass dieser Abänderungsantrag in die Wechselrede miteinbezogen wird, die ich hiermit eröffne. Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Jahn. Abg. Mag. Jahn: Sehr geehrte Damen und Herren! Oberösterreich und Südböhmen haben gemeinsam ein enormes wirtschaftliches Potential und ob diese großen Chancen genutzt werden können, hängt auch davon ab, ob dieses Zusammenwachsen konsequent gesteuert wird. Und dazu ist das vorgeschlagene Erweiterungsforum ein sehr, sehr wichtiger Schritt. Aber es kommt sehr spät und es hat auch einige Schwächen. Die Niederösterreicher sind uns in dieser Frage wesentlich voraus. Wenn ich mich erinnere, der Antrag zu diesem Erweiterungsforum liegt jetzt eineinhalb Jahre zurück. Und im vergangenen Jahr bei der Budgetrede habe ich sozusagen schon eingefordert, na wie schaut es denn jetzt aus, wann kommt das Erweiterungsforum? Da wurde mir vom Landeshauptmann gesagt, na das liegt schon bei euch zur Begutachtung. Jetzt haben wir erst die Regierungsvorlage und die Vorlage, die vor 14 Tagen in den Ausschuss gekommen ist, ist datiert mit 18. April. Das heißt, das Ganze ist am 18. April schon fertig vorgelegen, aber wir haben es erst vor 14 Tagen in den Ausschuss bekommen. Und da frage ich mich, warum das Ganze denn wirklich solange dauert? Es kann doch nicht so sein, dass man das nicht wirklich ernst nimmt. Und es kommt auch noch eins dazu, wir werden als sozialdemokratischer Klub immer freundlich aufgefordert, in diesem Fall vom Büro des Landesrates Sigl, unsere Stellungnahme dazu abzugeben. Nun es ist faktisch jedes Mal so, dass wir zwar freundlich aufgefordert werden, aber nicht eine unserer Anregungen dann in der Regierungsvorlage auch tatsächlich aufgenommen wird. Was ich sehr schade finde, denn in diesem Fall, dieses EU-Forum soll doch dazu dienen, ein strategisches Begleitforum zu sein, ein strategisches Begleitforum für diesen Erweiterungsprozess, wo man Informationen zusammenführt, wo man Informationen über Initiativen miteinander aufbereitet, wo man auf neue Entwicklungen und Chancen, die sich aus dem Erweiterungsprozess ergeben, aufmerksam macht und wo man aus der Bündelung von Informationen einen neuen Schub auslöst, Richtung Chancen zu nützen und die Erweiterung für uns wirklich zu einem großen Erfolg zu machen. Hier liegt aus meiner Sicht eine entscheidende Schwäche dieser Vorlage und daher auch unser Abänderungsantrag, nämlich es sind einige ganz wesentliche Akteure nicht als Mitglieder in der Vorlage in diesem Erweiterungsforum vorgesehen. Wer sind diese Mitglieder? Aus meiner Sicht ist es die oberösterreichische Industrie, die die internationalen Kontakte, die grenzüberschreitend arbeitet. Es sind große oberösterreichische Industrieunternehmen, die auch in Tschechien ihre Ansiedlungen haben, die hier entsprechendes Know-how und Kompetenz einbringen können. Das heißt, die Industriellenvereinigung gehört in das Erweiterungsforum mit hinein. Es ist der ÖGB, der die internationalen Gewerkschaftskontakte hat. Er hat sie viel mehr noch als etwa die Arbeiterkammer, weil der ÖGB ein direktes Pendant auf südböhmischen Seite hat, was etwa die Arbeiterkammer nicht hat. Es ist das AMS, das gemeinsam mit den südböhmischen Arbeitsmarktverwaltungen Projekte und Initiativen entwickelt und die internationalen Kontakte pflegt. Es gehört daher auch das AMS hinein. Und es ist die TMG, die im Bereich der Forschungslandschaft, im Bereich des Technologietransfers, im Bereich der Clusterinitiativen hier Initiativen setzt, internationale Kontakte pflegt und Aktivitäten laufen. Es gehört die TMG hinein. Sie werden sagen, naja da würden ja noch eine Reihe anderer Institutionen auch hinein gehören. Wenn Sie mich fragen, ich würde das auch präferieren, generell ein größeres Forum zu haben, das auch ein Stück in Richtung Konferenz ausgerichtet ist. Man kann aber, das denke ich, macht auch Sinn, hergehen und dieses Forum um ein paar ständige Mitglieder erweitern, nämlich die, die ich jetzt gerade aufgezählt habe. Es sind die Entscheidenden in diesem Zusammenhang, es sind die Know-how-Träger in diesem Zusammenhang, weit mehr als wir alle hier gemeinsam alleine einbringen können, brauchen wir auch diese Know-how-Träger, die hier vor Ort die Aktivitäten setzen. Man kann darüber hinaus einzelne andere Initiativen sozusagen laufend immer wieder einbeziehen. Nachdem aber vorgesehen ist bei dem Erweiterungsforum, dass es nur halbjährlich tagen soll, wäre es aus unserer Sicht eine fatale Schwäche, wenn man hier diese wesentlichen Akteure, Industriellenvereinigung, ÖGB, AMS, TMG nicht als ständige Mitglieder aufnimmt. Es wird an der Qualität der gesamten Arbeit einiges fehlen und daher bitte ich Sie, auch diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke sehr. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ecker. Abg. Ecker: Geschätzte Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zweck des EU-Erweiterungsforums ist ja hauptsächlich, dass mit der Öffnung der EU-Erweiterung in Oberösterreich große wirtschaftliche, gesellschaftliche und touristische Entwicklungschancen bestehen. Um die Bevölkerung bei diesem Prozess der Erweiterung optimal einzubinden und zu informieren und die Anliegen zu begleiten, wird das EU-Erweiterungsforum installiert. Es soll weiterhin Impulsgeber sein und als Koordinierungsgremium fungieren, dass wir gewisse Aufgaben besser verteilen, besser koordinieren und besser zusammenführen. Aufgabe des Erweiterungsforums ist ja, Stellungnahme bei Entscheidungen, die mit Auswirkungen der Erweiterung zusammenhängen, aktive Unterstützung der Landesregierung, der regionaler Entscheidungsträger, um sich den Herausforderungen zu stellen und um die Entwicklungschancen der Erweiterung nutzen zu können. Anliegen der Projekte zu begleiten, die Verbindungen mit Chancen aus der EU-Erweiterung sehen, um die Region mit gleichen Entwicklungsvoraussetzungen einheitlich abzustimmen und nach außen zu vertreten. Die Aufgabe des Erweiterungsforums ist natürlich auch die Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen, wo nach wie vor in der Vergangenheit und auch in der Zukunft große Herausforderungen gewachsen sind und diese Herausforderungen über die Euregios auch angenommen und bewerkstelligt wurden. Entwicklungspotentiale und Problemstellungen sollten unter Einbindung von Experten betrachtet und analysiert werden. Es gibt 15 stimmberechtigte Mitglieder. Zusätzlich zu den 15 stimmberechtigten Mitgliedern können auch weitere Sachverständige dazugezogen werden, Expertinnen und Experten. Genau diese Expertinnen und Experten sollten nicht begrenzt sein mit AMS, ÖGB oder sonstige Organisationen, die sowieso in der Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und Arbeiterkammer vertreten sind, sondern es sollten zusätzliche Sachverständige dort tätig werden, die wirklich mit der Sache zu tun haben, die diese Sache wirklich genau betrachten können und die Experten und Expertinnen natürlich auch dort in diesem EU-Erweiterungsforum einen zusätzlichen Beitrag dazu leisten und diesen Beitrag auch dementsprechend unterstützen. Ich glaube, mit dem EU-Erweiterungsforum ist gewährleistet, dass die Aufgaben umgesetzt werden, die uns bei der EU-Erweiterung ins Haus stehen. Der Abänderungsantrag der SPÖ ist aus dieser Sicht sicher nicht notwendig, weil durch diese Maßnahmen mit Hinzuziehen von Sachverständigen und den Expertinnen und Experten auch dieses EU-Erweiterungsforum erweitert bzw. verbessert und gestärkt werden kann. Das EU-Erweiterungsforum ist für die Begleitung der oberösterreichischen Grenzregionen wichtig, dass auch weiterhin die Grenzregionen, denen beträchtliche Veränderungen ins Haus stehen, in diesem Forum beraten und die betroffenen Menschen auch unterstützt werden. Österreich muss auch weiterhin ein Erweiterungsgewinner bleiben, wenn es geht, noch ein besserer Gewinner werden. Die anstehenden regionalen verkehrs- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen müssen bestmöglich bewältigt werden. In dem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass natürlich auch die Grenzraumförderung hier eine große Rolle im Mühlviertel spielt. Diese Grenzraumförderung legt fest, dass der Förderungsunterschied nicht größer als 20 % sein darf. Für unsere Wirtschaft, unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dies eine Gewährleistung, dass auch in Zukunft im Mühlviertel, in der Grenzregion der Vergangenheit neue Betriebe die Möglichkeit haben, sich anzusiedeln und dort neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Finanzierung der Agrarförderung ist auch ein Thema, das in nächster Zeit ansteht, diese Finanzierung muss gewährleistet sein und muss auch EU-weit einheitlich erfolgen wie in der Vergangenheit. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird in Zukunft noch wichtiger sein, speziell innerhalb der EU-25 und daher ist eine Grenzregion wie das Mühlviertel nach wie vor bestrebt, dass diese Zusammenarbeit mit Bayern, Tschechien funktioniert und dass wir aus dieser Zusammenarbeit auch in Zukunft größere Stärken entwickeln und diese Stärken natürlich für unsere Region nutzen, damit wir dort die Lebensbedingungen verbessern und die Lebensqualität erhalten und in Zukunft neue Arbeitsplätze in die Grenzregion bringen. Ich bitte alle, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schwarz. Abg. Schwarz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Das Zusammenwachsen der beiden Regionen kann ich als Mühlviertlerin, gerade auch aus dem Bezirk Rohrbach, täglich erleben, wo viel mit Südböhmen, aber auch mit Bayern passiert. Gott sei Dank klappt es auf sehr vielen unterschiedlichen Ebenen auf menschlicher Seite schon sehr, sehr gut. Da braucht es oft die Möglichkeit von Begegnung bei vielfältigen Angelegenheiten. Wenn wir als Aufgabe des Erweiterungsforums sehen, dieses Zusammenarbeiten, dieses Zusammenwachsen weiter zu unterstützen und eine ganzheitliche Betrachtung und Analyse der Entwicklungspotentiale und der Problemstellungen unter der Einbindung von Expertinnen und Experten zu machen, dann denke ich mir, ist diese ganzheitliche Betrachtung für uns Grüne, für mich als Rohrbacherin, ein ganz wesentlicher Beitrag. Unter ganzheitlicher Betrachtung verstehe ich nicht nur das wirtschaftliche Zusammenwachsen oder Arbeitnehmerschutz auf beiden Seiten, sondern vor allem, und das glaube ich, habe ich schon öfters bekundet, hier eine ganzheitliche Betrachtung auch im Sinne des Natur- und Umweltschutzes, das Zusammenwachsen im Sinne der Bildung, hier gemeinsam Austausch zu machen. Wesentlich dabei erscheint auch, dass genau diese Ebene der historischen Problemstellungen, Jirí Grusa hat einmal gesagt, das was Südböhmen und Oberösterreich am meisten trennt, ist die gemeinsame Geschichte. Und genau aus dieser gemeinsamen Geschichte heraus haben sich sehr viele Probleme auf der menschlichen Seite, aber auch im Zusammenleben oder im Verständnis für den anderen, für die andere Seite entwickelt. Es ist mir daher ganz, ganz wichtig, dass das Gremium einerseits sehr klein und umsetzungsfreudig ist. Das heißt diese stimmberechtigten Mitglieder, die dann das wirklich auf die Reihe bringen müssen, sehr schnell und sehr kompakt reagieren. Aber auch die Sachverständigen und Expertinnen und Experten der unterschiedlichen Bereiche hinzuziehen. Wenn ich jetzt drei herausgreife und uns fallen wahrscheinlich noch viele, viele ein, nämlich wie ich schon angesprochen habe, dann müssten wir auch jemanden vom Umwelt- und Naturschutz hineinnehmen, dann müssten wir jemanden von der Bildung hineingeben als fix stimmberechtigte Mitglieder. Ob dann das Gremium noch so schlagkräftig ist, um mit diesem sehr brutalen Ausdruck zu arbeiten, wage ich zu bezweifeln. Mir ist es wichtig, wir haben eine kleine Kerngruppe mit einer Schnittstelle zum Regionalmanagement, weil ich glaube, da passiert sehr, sehr viel und passieren sehr tolle Sachen im Zusammenarbeit mit allen anwesenden oder auch mit den dort im Gremium vertretenen Parteien, Parteienvertreterinnen und Parteienvertretern mit den zuständigen Expertinnen und Experten, die dieses Zusammenwachsen auf der Regionalmanagementebene wirklich sehr lebendig gestalten und vorantreiben. Wenn ich dann noch zusätzlich diese Expertinnen und Experten, die ich jetzt aufgezählt habe, Naturschutz, Umweltschutz, die Historiker, auch das AMS, wenn es zu einem Fachthema passt, wenn es notwendig ist, und so weiter, hole, ich glaube, dann erfüllen wir genau mit diesem Erweiterungsforum das, für was wir uns als Grüne das überlegt haben, als ein wichtiges Begleitinstrument, und ich sage nochmals Begleitinstrument. Es kann nur eine Begleitung sein, sowohl für die Landesregierung, für uns im Landtag, aber natürlich auch für das Regionalmanagement, dass wir natürlich hier genauso gemeinsam weiter arbeiten wie bisher und diese Arbeit noch unterstützen. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Mag. Steinkellner bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. April 2004 wurde die Initiative gestartet. Also es ist wirklich ein Scherz, die Behandlung dieses Antrags. 1. April 2004, am 5. Mai 2004 weitergeleitet, jetzt im November 2005 reden wir über ein Osterweiterungsforum und sind uns nicht einmal über die Zusammensetzung einig. Also die Industriellenvereinigung, die von uns eigens dafür konstruierte Gesellschaft, die TMG und der Gewerkschaftsbund sind nicht mit an Bord, sondern als Experten, wie sonstige Experten behandelt werden. Das ist ein Armutszeugnis der Geschwindigkeit unserer Leistung, der Begegnung und Bewältigung von Problemen, die mit der Osterweiterung auf uns zukommen und die Behandlung der Chancen, die mit der Osterweiterung auf uns zugekommen sind. Wir werden dem Abänderungsantrag der SPÖ unsere Unterstützung geben. Ich kann nur sagen, wenn die Geschwindigkeit des Arbeitens in diesem Osterweiterungsforum so weiter geht, wie hier die Behandlung dieses Antrags, dieser Initiative vom 1. April 2004 erfolgte, befürchte ich, dass die übernächste Osterweiterung möglicherweise schon erledigt ist, (Zwischenruf Abg. Schenner: "Da ist dann die Ukraine auch dabei!") bevor irgendwann einmal hier Chancen und Risken debattiert werden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich sehe keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich werde zuerst über den Abänderungsantrag abstimmen lassen und anschließend über den Hauptantrag. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Abänderungsantrag mit der Beilagennummer 724/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Abänderungsantrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Hauptantrag mit der Beilagennummer 704/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der Fraktion der Grünen und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Dieser wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Wir kommen nun zur Beilage 705/2005. Es ist dies ein Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten an Dritte. (Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz 2005 – Oö. LB-ZG 2005) Ich bitte Kollegen Wolfgang Stanek über die Beilage zu berichten. Abg. Stanek: Beilage 705/2005. Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten an Dritte. (Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz 2005 – Oö. LB-ZG 2005) Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten an Dritte (Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz 2005 – Oö. LB-ZG 2005) nach Vorberatung im Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beschließen. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung. Ich eröffne die Wechselrede, zu der Frau Kollegin Martina Pühringer zu Wort gemeldet ist. Abg. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit dem Landesbedienstetenzuweisungsgesetz 705/2005 wird ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung geschaffen. Bei Ausgliederungen von landeseigenen Unternehmen gibt es keine generelle Regelung im Dienstrecht für Landesbedienstete, die in diesen ausgegliederten Unternehmen tätig werden sollten. In den jeweiligen Einzelfällen mussten deshalb immer Sonderregelungen gefunden werden. Dies wurde durch einen Gestellungsvertrag gelöst, in dem jeder Dienstnehmer einzeln genannt werden musste oder es musste zu jedem Anlassfall ein eigenes Gesetz geschaffen werden, welches die jeweilige Zuweisung regelte. Mit dem Zuweisungsgesetz soll nun alles einfacher werden. Es beinhaltet eine allgemeine Rechtsgrundlage für künftige Zuweisungen von Landesbediensteten, womit die bisher notwendigen Einzelverfahrensregelungen wegfallen. Vom neuen Gesetz sind sowohl Vertragsbedienstete als auch Beamte betroffen. Es soll eine dauernde als auch zeitlich befristete Zuweisung ermöglichen und verlangt keine Zustimmung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn ihre Aufgaben auf den ausgegliederten Rechtsträger übergehen. Der Vorteil für die Bediensteten des Landes ist, und das ist das Wesentlichste und Wichtigste, dass sie weiterhin Landesbedienstete bleiben und ihre Rechte und Pflichten gewahrt bleiben. Zusammenfassend gesagt ist das neue Zuweisungsgesetz eine Vereinfachung in jeder Hinsicht und ermöglicht ein noch flexibleres und effizienteres Verwaltungsverhandeln. In der Ausschussrunde am 20. Oktober dieses Jahres wurde dem Zuweisungsgesetz die Zustimmung gegeben. Ich bitte Sie daher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diesem Gesetz auch ihre Zustimmung zu geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren! Wenn die Sozialdemokraten heute dem Landesbedienstetenzuweisungsgesetz zustimmen, dann bedeutet das nicht gleichzeitig einen Freibrief für die Ausgliederung von Dienstleistungen des Landes an private Einrichtungen und Gesellschaften und auf gar keinen Fall, dass wir etwa solche Ausgliederungen in vermehrtem Umfang begrüßen würden. Wir stimmen deswegen zu, weil mit diesem Gesetz mehr Sicherheit durch eine einheitliche Rahmenrichtlinie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes geschaffen wird. Wie die Kollegin Pühringer schon richtig angeführt hat, wurde bis jetzt immer im Einzelfall ein eigenes Gesetz gemacht und jetzt ist das nicht mehr so. Jetzt gibts eine generelle Richtlinie. Ob dann einzelne Dienstleistung ausgliedert werden soll oder nicht oder ob Personal des Landes verleast werden soll oder nicht, muss dann sicher im Einzelfall entschieden und diskutiert werden. Wir haben uns auch angeschaut, ob die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseren Vorstellungen entsprechen, und haben festgestellt, dass erstens so eine Zuweisung oder eine Verleihung könnte man sagen, nur erfolgen kann, wenn einerseits das Interesse des Landes, und damit ist auch der Landtag eingebunden, gegeben ist, und andererseits wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin schon jetzt mit diesen Aufgaben betraut war oder das war der andere Fall, wenn er schriftlich zugestimmt hat. Wir haben auch gesehen, dass zwar im Bereich der Fachaufsicht das ausgegliederte Organ diese ausübt, dass aber rein dienstrechtlich und von den Rechten und Pflichten her die Bestimmungen des Landes weiter gelten. Exemplarisch ist angeführt zum Beispiel die Bestimmung über die Versetzung und den Versetzungsschutz. Und wir haben ebenfalls festgestellt, dass sowohl auf die Gültigkeit des Arbeitsverfassungsgesetzes als auch auf eine entsprechende Mitwirkung nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes durch den Landespersonalausschuss abgestellt wurde, weil ja durch diese beiden – also einerseits die Diensthoheit und andererseits durch die Fachhoheit - diese beiden Bereiche berührt werden. Aus diesen Gründen stimmen wir zu, nicht weil wir generell Ausgliederungen von Landesaufgaben oder das Verleasen von Landesmitarbeiterinnen oder –mitarbeitern besonders begrüßen würden. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das uns vorliegende Gesetz, das Oberösterreichische Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz 2005 ermöglicht einen flexiblen mobilen Arbeitnehmereinsatz. Das Oberösterreichische Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz sieht vor, dass sowohl dauernde als auch zeitlich befristete Zuweisung und eine zeitlich befristete Zuweisung verlangt keine Zustimmung der einzelnen Mitarbeiterin oder des einzelnen Mitarbeiters, wenn ihre oder seine Aufgaben auf den ausgegliederten Rechtsträger übergehen sollten. Ich möchte hier der SPÖ Oberösterreich besonderen Dank erstatten. Denn nur in Oberösterreich ist das möglich, was in anderen Bereichen selbstverständlich auch möglich sein sollte. Bei uns in Oberösterreich werden Mitarbeiter dort eingesetzt, wo sie benötigt werden und haben gleichzeitig Sicherheit. Wenn jetzt gleichzeitig die SPÖ oder Teile der SPÖ oder Gewerkschafter in der ÖBB der Ansicht sind, dass genau dort das nicht passieren soll, dann empfehle ich, dass die SPÖ Oberösterreich Einfluss nimmt auf den Bund und erklärt, dass ein entsprechend flexibler Einsatz von Mitarbeitern auch bei der ÖBB ermöglicht werden sollte. Jedenfalls danke ich der SPÖ für einen flexiblen Mitarbeitereinsatz in Oberösterreich. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich darf fragen, gibt es eine Wortmeldung? So liegt mir keine mehr vor, ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag 705/2005 die Zustimmung geben, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir behandeln die Beilage 706/2005. Es ist dies ein Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Anpassung von Finanzierungsvereinbarungen aufgrund der Einbringung von Landesbeteiligungen in die Oberösterreichische Landesholding GmbH beziehungsweise in eine Branchenholding. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Michael Strugl über die Beilage 706/2005 zu berichten. Abg. Mag. Strugl: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Anpassung von Finanzierungsvereinbarungen aufgrund der Einbringung von Landesbeteiligungen in die Oberösterreichische Landesholding GmbH beziehungsweise in eine Branchenholding. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 706/2005.) Der Ausschuss für Finanzen beantragt, der hohe Landtag möge beschließen, die bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Landesholding beziehungsweise in die Oö. ThermenholdingGmbH, die Oö. SeilbahnholdingGmbH und die Oö. VerkehrsholdingGmbH eingebrachten bzw. einzubringenden Gesellschaften bleiben zur Gänze aufrecht für den Fall, dass die Oö. LandesholdingGmbH oder eine Branchenholding einer solchen Verpflichtung des Landes Oberösterreich nachkommt, wenn er refinanziert ist, das Land Oberösterreich, der Oö. LandesholdingGmbH der jeweiligen Branchenholding. Haftungen bleiben jedenfalls zur Gänze beim Land Oberösterreich. Die Verpflichtungen des Landes aus dem Einbringungs- und Sacheinlagevertrag gegenüber der Kaisertherme Bad Ischl bestehen im Rahmen einer Vertragsübernahme nunmehr gegenüber der Betriebsnachfolgegesellschaft der Kaisertherme Bad Ischl Nachfolge & Co KG. Das selbe gilt auch für die Tassilo Kurbetriebe Bad Hall GmbH sowie auch für die Oö. VerkehrsverbundsorganisationsGmbH. Am Ausmaß der aus der Finanzierungs- und Haftungsvereinbarung resultierenden Verpflichtungen des Landes Oberösterreich ändert sich dadurch nichts. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich, eröffne darüber die Wechselrede. Zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich schließe diese und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 706/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme dieses Antrags fest. Wir behandeln die Beilage 707/2005. Ein Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik. Ich bitte den Kollegen Bernhofer um seine Berichterstattung. Abg. Bernhofer: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 707/2005.) Ich bitte dafür um Zustimmung. Zweite Präsidentin: Bedanke mich für die Berichterstattung und darf darüber die Wechselrede eröffnen und Kollegen Bernhofer das Wort erteilen. Abg. Bernhofer: Über meinen Bericht hinaus erlauben Sie mir, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die wesentlichen Neuerungen dieses Stabilitätspakts 2005, der bis 2008 Geltung haben soll, kurz einzugehen. Erstens einmal gilt es hier zur Erreichung des gesamtstaatlichen Nulldefizits im Jahre 2008 geänderte Stabilitätsbeiträge für Bund, Länder und Gemeinden festzulegen. Zweitens, für die Ermittlung des Maastricht-Ergebnisses für die Jahre 2007 und 2008 werden die Auslegungsregeln des ESVG 95 zu Grunde gelegt. Drittens, für das Jahr 2005 und 2006 sind Unterschreitungen des ordentlichen jährlichen Stabilitätsbeitrags nicht zulässig. Und der vierte wichtige Punkt, die Bemühungen zur Haushaltskoordinierung und wechselseitigen Information über die mittelfristige Haushaltsführung werden durch die Vereinbarungen der jährlichen Erfassung und Darstellung der Personalstände und der Aktivitätsausgaben der Länder für bestimmte Bereiche sowie durch die Erstellung und Ermittlung einer Sensibilitätsanalyse intensiviert. Ich darf nochmals ersuchen, diesem österreichischen Stabilitätspakt 2005 Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Muss mal schauen, dass das etwas hinunter geht. Wir haben ja bereits im Jahr 1998 mit einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik uns hier im hohen Haus beschäftigt und haben damals auch eine Vereinbarung beschlossen, welche dann im Jahre 2001 durch den österreichischen Stabilitätspakt ersetzt worden ist. Nun hat der Berichterstatter bereits darauf hingewiesen, dass sich die Landeshauptleute mit der Bundesregierung, mit dem Gemeindebund und mit dem Städtebund zusammengesetzt haben und im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen sich geeinigt haben, einen neuerlichen, einen österreichischen Stabilitätspakt abzuschließen. Und Kollege Bernhofer hat ja bereits darauf hingewiesen, dass der rückwirkend auch Gültigkeit auch haben sollte und mit diesem Pakt geht natürlich der Bund, die Gemeinden, die Länder eine Verpflichtung ein. Eine Verpflichtung, wie sie ihre Budgetpolitik gestalten wollen. Und hier wird genau festgehalten, wie sich das Defizit im Bundeshaushalt in den kommenden Jahren entwickeln wird. Man muss schon darauf hinweisen, dass ganz klar festgeschrieben worden ist, dass im Jahr 2005 maximal 2,4 Prozent des BIP, im Jahr 2006 maximal 2,2 Prozent, im Jahr 2007 maximal 1,4 Prozent und für das Jahr 2008 maximal 0,75 Prozent betragen wird. Und auch die Länder gehen mit diesem Pakt eine ganz klare Vereinbarung ein. Sie werden sich verpflichten, in den Jahren 2005 und 2006 nicht unter 0,6 Prozent des BIP und für das Jahr 2007 nicht unter 0,7 Prozent und für das Jahr 2008 nicht unter 0,75 Prozent beizutragen. Und natürlich sind auch die Gemeinden betroffen. Und das muss man natürlich auch sagen, denn sie verpflichten sich ebenfalls mit diesem Pakt einschließlich bis zum Jahr 2008 durch ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis zum gesamtstaatlichen Konsolidierungspakt beizutragen. Mit diesem vorliegenden Stabilitätspakt werden Haushaltskoordinierungskomitees eingerichtet, politisch natürlich besetzt, und sollten diese Vereinbarungen nicht eingehalten werden, so gibt es im Artikel 11 eine Vereinbarung über den Sanktionsmechanismus. Es wird ebenfalls in diesem Pakt festgehalten, der Sanktionsbeitrag und das dafür notwendig vorgesehene Verfahren, wenn dies nicht erreicht wird, wird ebenfalls in dieser Vorlage geregelt. Nun liegt diese Vorlage heute dem Oberösterreichischen Landtag zur Beschlussfassung vor. Ich sage eines gleich vorweg, wir werden dieser Vorlage die Zustimmung geben, obwohl ich aus meiner Sicht einige grundsätzliche Anmerkungen machen möchte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Einführung der Währungsunion wurde ein Stabilitäts- und Wachstumspakt eingeführt, um zu verhindern, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über zu hohe Budgetdefizite verfügen und sie haben. Und Ziel aller Staaten sollte sein, einen ausgeglichenen Haushalt zu haben oder Budgetüberschüsse zu erwirtschaften. Ich bin überzeugt, dass der Zwang zu ausgeglichenen Haushalten es aber sehr schwer macht, bei wirtschaftlichen schlechten Zeiten gegenzusteuern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht muss eine gute Budgetpolitik nicht nur auf der einen Seite den Stabilitätspakt sehen, sondern auch auf der anderen Seite sehr klar das Ziel haben, die Konjunktur zu stabilisieren. Sie muss klar das Ziel haben, das Wachstum zu fördern und sie muss auch als Ziel festhalten, die Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Und ebenso ist eine ausreichende Investition gerade, und wir diskutieren es oftmals hier im Oberösterreichischen Landtag, im Bereich der Infrastruktureinrichtungen vorzusehen. Wenn wir uns die wirtschaftliche Lage in Europa anschauen, so müssen wir feststellen, dass sich Europa nach dem Einbruch der Weltwirtschaft in den Jahren 2001 bis 2003 in einer hartnäckigen wirtschaftlichen Stagnation befindet. Und von Fachleuten, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, wird sehr oft unter den vielen Gründen, die es natürlich gibt, aber es wird sehr oft auch immer wieder der Stabilitätspakt in Europa angesprochen und natürlich auch immer wieder die immer schärfere Auslegung dieses Paktes. Und daher ist es notwendig, dass wir von Seiten des Landes Oberösterreichs mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln nicht nur eine ausschließliche Stabilitätspolitik, sondern auch eine Wachstumspolitik machen. Denn wir brauchen beides. Wir brauchen auf der einen Seite die Stabilität und wir brauchen auf der anderen Seite das Wachstum. Und das müsste eigentlich für alle Länder in der Europäischen Union Gültigkeit haben. Wie gesagt, wir werden diesem Stabilitätspakt aber unsere Zustimmung geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist der Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eine Frage, ob jemand von den Abgeordneten diesen Stabilitätspakt mitverhandelt hat und ihn auch unterschrieben hat? Niemand? Weil es – glaube ich – ganz wichtig ist, das zu wissen. Es gibt einen Hilfeschrei des Finanzreferenten. Ich zitiere Landeshauptmann Dr. Pühringer: „Der Finanzminister verlangt von den Ländern mehr als er zur Erfüllung der Maastricht-Kriterien letztlich benötigt. Er arbeitet hier auf gut oberösterreichisch gesagt, mit Hosenträger und Gürtel, also in doppelter Absicherung.“ Er sagt auch, „ich stehe aber zum Stabilitätspakt, weil ich einhalte, was ich unterschreibe.“ Er hat ja verhandelt, er hat unterschrieben. Deswegen habe ich vorher gefragt, ob jemand selbst an diese Verhandlung gebunden ist und als Abgeordneter mitverhandelt hat. Landeshauptmann Dr. Pühringer als Finanzreferent sagt gleichzeitig, „auch Oberösterreich werde den Pakt heuer nicht einhalten können.“ Das weiß Landeshauptmann Dr. Pühringer jetzt schon. „Es wird sich bei weitem nicht ausgehen. Wir werden das aber im Laufe der Jahre wieder herein bringen.“ Die Steirer sind überhaupt dagegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir heute das beschließen, diesen Stabilitätspakt beschließen, wissen wir erstens, dass er nicht erfüllt werden kann - wir haben jetzt November, die Aussage war im Oktober, hat heute genauso noch Gültigkeit - und beschließen gleichzeitig, dass damit ein Sanktionsmechanismus gegen uns losgetreten werden kann. Da frage ich: Warum beschließen wir dann einen Stabilitätspakt, wenn ein Finanzminister mehr Geld gibt, als er eigentlich braucht? Wo wir uns selbst einem Strafmechanismus unterziehen, wo wir nicht wissen, ob wir mehr Geld damit wiederum an den Bund zu zahlen haben? Warum schließen wir uns nicht der politischen Auffassung etwa der Steiermark an? Wo ÖVP und FPÖ genau diesen Stabilitätspakt verurteilt und gegen ihn kämpft? Also, wenn niemand hier verhandelt hat, wenn wir wissen, dass wir mit einer Beschlussfassung uns selbst bestrafen, wenn wir vom Finanzreferenten wissen, dass wir unsere Zahlen nicht einhalten können, dann appelliere ich an Sie, helfen Sie dem Finanzreferenten, verweigern Sie ihm die Zustimmung. Wir lehnen diesen Stabilitätspakt ab. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren im Saal und auf der Galerie! Die Wortmeldung vom Herrn Kollegen Steinkellner hat mich schon etwas gewundert, weil die österreichische Regierung ist es ja letztlich gewesen, die die Verhandlungen mit der Europäischen Union geführt hat und die auch unter Beteiligung der Sozialdemokratie und ÖVP in den letzten Jahren diese Währungsunion ausverhandelt hat. Ich gebe schon zu, da sind einige Dinge drinnen, die auf die Landtage kommen, ohne dass die Landtage wirklich Einfluss auf die Verhandlungen genommen haben. Aber das ist so, wenn man sich in ein größeres Ganzes begibt und ich gebe zu, diese Währungsunion ist ja nicht etwas, was Österreich nur Nachteile bringt. Sie bringt ja auch den Bundesländern Vorteile. Und wenn ich heute denke, was den kleinen Grenzverkehr betrifft, gerade den Warenverkehr oder der Einkaufstourismus, das ist ja etwas was durchaus von beiderseitigem Interesse ist. Das Oberösterreich Außengrenzen hat zu einem EU-Land, das dieselbe Währung hat wie wir. Es ist ein Teil von einem Ganzen, was wir heute hier beschließen. Ich verhehle aber nicht, dass ich insgesamt an der Auslegung der Maastricht-Kriterien meine Kritik habe und die möchte ich im Folgenden darstellen. Dieser Appell geht einmal mehr verbal an die Bundesregierung für die Vorbereitung der Präsidentschaft von 2006, die Unterscheidung von konsumtiven und investiven Ausgaben. Es ist für mich unverständlich, dass wir in der Maastricht-Rechnung gleich bewerten, ob wir jetzt in neue Arbeitskräfte investieren, in die Wirtschaftskraft oder ob wir Geld ausgeben im Bereich der Verwaltung, Aufrechterhalten des Verkehrs etc., also das ist für mich eine der Kernreformforderungen an diesen Maastricht-Regeln. Ich habe überhaupt keine Problem damit, wenn ich an den Jahresabschluss 2005 denke oder an den zu erwartenden von 2005, weil wir mit gutem Gewissen sagen können, wir haben mit dem vorhandenen Geld das Beste gemacht und versuchen, unter den uns gegebenen Rahmenbedingungen, die Maastricht-Kriterien soweit zu erfüllen, so weit es möglich ist und den Stabilitätspakt einzuhalten. Es ist mit Sicherheit der gute Wille, ich verstehe nicht die Kritik seitens der SPÖ, die kommt mir fast ein bisschen beckmesserisch vor, Herr Landesrat Kepplinger, dieses Messen wie: da habt ihr nicht auf die richtige Spalte geschrieben. Ich glaube, wichtig ist, dass das, was Oberösterreich als Bilanz abgibt, anerkannt wird, anerkannt wird von jener Behörde, die zuständig ist, nämlich von der Statistik Austria, dass Oberösterreich diesem Stabilitätspakt, so weit es die Vorschriften betrifft, Genüge leistet. Wir werden, weil er eine Folge von Entscheidungen ist, die nicht alleine der Landtag treffen konnte, trotzdem diesem Stabilitätspakt die Zustimmung geben, aber nicht locker lassen, dass wir an der Interpretation der Maastricht-Kriterien und des Geistes, der hinter diesem Stabilitätsabkommen steht, weiter arbeiten und weiter argumentieren. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Landesrat Kepplinger. Landesrat Dr. Kepplinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Weil ich angesprochen wurde, melde ich mich kurz zu Wort, es wurde hier von meinen beiden Vorrednern einiges gesagt, was sachlich völlig unrichtig ist. Es geht einerseits darum, zu unterscheiden zwischen dem Stabilitätspakt auf der europäischen Ebene, Herr Kollege Trübswasser, und dem Stabilitätspakt, der auf österreichischer Ebene abgeschlossen wurde. Auf europäischer Ebene geht es nur darum, dass dann Sanktionen Platz greifen, wenn die Dreiprozentgrenze überschritten werden würde. Österreich hat ja einen Stabilitätspakt abgeschlossen, der aussagt, dass man ein Nulldefizit erlangen soll und muss, einerseits durch Defizite, die dem Bund erlaubt sind, die aber dann kompensiert werden durch die Überschüsse der Länder. Also, man muss völlig auseinander halten den europäischen Stabilitätspakt und den viel, viel strengeren Stabilitätspakt, der in Österreich abgeschlossen wurde und der eine rein innerstaatliche Angelegenheit ist und mit Vorgaben der Europäischen Union überhaupt nichts zu tun hat. Das Zweite, Herr Kollege Steinkellner, du irrst auch. Es ist so, dass wir durch die Tatsache, dass wir das FAG beschlossen haben, haben wir uns auch verpflichtet, den Stabilitätspakt zu unterzeichnen und wenn wir den Stabilitätspakt nicht abschließen würden, dann würden aus der Konsequenz des FAG schon ab Jänner Sanktionszahlungen in beträchtlicher Größenordnung schlagend werden. Ich habe es nicht genau in Erinnerung, aber es würde dann pro Monat in Oberösterreich zum Beispiel etwa 25 Millionen Euro von den Ertragsanteilen in Abzug gebracht werden. Wenn wir den Stabilitätspakt nicht einhalten, dann tritt der Sanktionsmechanismus in Kraft, und der ist zahnlos, der sieht nämlich vor, dass alle Gebietskörperschaften, auch jene, die den Stabilitätspakt verletzen, letztlich zustimmen müssen für eine Sanktion. Ganz konkret, die Länder müssten beschließen, dass sie sich selber bestrafen, das ist nicht sehr realistisch, daher wird aus einer Verletzung des Stabilitätspaktes, wenn wir ihn beschließen, kaum oder nur sehr unwahrscheinlich eine Sanktionszahlung erfolgen, aber würden wir ihn nicht abschließen, dann hätten wir schon mit dem FAG beschlossen, dass eine Sanktion schlagend wird. Noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Stabilitätspakt, Herr Kollege Trübswasser. Ich bin keiner, der sagt, dass Finanzpolitik letztlich auf einen Saldo zu reduzieren ist, das haben die Herren Schüssel und Grasser gemacht, sie haben das Nulldefizit zu ihrem Renommierprojekt erhoben und reduzieren letztlich die Finanzpolitik auf einen Saldo. Ich bin einer, der der Meinung ist, dass Finanzpolitik eine funktionelle Aufgabe hat und dass man ein Budget einsetzen muss, um bestimmte Zielsetzungen zu erreichen, unter anderem auch, dass es vertretbar ist, Defizite zu machen, weil man in einer Situation, wo es Beschäftigungsschwierigkeiten gibt, gerechtfertigt ist, Infrastrukturinvestitionen auch über Defizite zu finanzieren, entsprechende wirtschaftliche Impulse zu machen. Das ist meine Aufgabe oder meine Auffassung, wogegen ich mich wehre, dass man die Bevölkerung letztlich unrichtig informiert, indem man der Bevölkerung letztlich ein Bilanzbild präsentiert, das nicht die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse widerspiegelt. Das war mein Ansatzpunkt der Kritik, dass man sagt, man stellt nach außen hin ein Nulldefizit dar oder einen Überschuss, de facto sind aber durch diverse Gestaltungsmaßnahmen letztlich Entscheidungen getroffen worden, die tatsächlich wirtschaftlich ein Defizit eigentlich ergeben, nur durch Darstellungsmaßnahmen die wahre Situation verschleiert wird. Das war mein Ansatzpunkt der Kritik, ansonsten bin ich sehr wohl der Meinung, das unterstreiche ich ganz ausdrücklich, dass ich das Budget als Instrument der Wirtschafts- und Finanzpolitik verstehe, es mir auch wünsche, dass es vom Bund in Abstimmung mit den Bundesländern, mit den Gemeinden auch als solches eingesetzt wird und gerade in einer Situation, wie wir sie jetzt haben, wo wirtschaftliche Impulse zur Beschäftigungssicherung dringend notwendig sind, dass durch die Finanzpolitik solche Impulse auch gesetzt werden. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich, ich sehe keine weitere Wortmeldung, ich schließe die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag der Beilage 707/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle die mehrheitliche Annahme dieses Antrages fest. Wir kommen zur Beilage 709/2005. Es ist dies der Bericht des gemischten Ausschusses zusammengesetzt aus Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten, betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Landesbeamtengesetz aus 1993, das Oberösterreichische Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Oberösterreichische Gehaltsgesetz 2001, das Oberösterreichische Landes-Gehaltsgesetz, das Oberösterreichische Nebengebührenzulagengesetz, das Oberösterreichische Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oberösterreichische Gemeindebedienstetengesetz 2001 und das Oberösterreichische Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002 geändert werden sowie das Oberösterreichische Pensionsgesetz 2006 erlassen wird. Ich bitte Herrn Abgeordneten Kollegen Stanek, darüber zu berichten. Abg. Stanek: Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Oö. Gehaltsgesetz 2001, das Oö. Landes-Gehaltsgesetz, das Oö. Nebengebührenzulagengesetz, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 und das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002 geändert werden, sowie das Oö. Pensionsgesetz 2006 erlassen wird ( Oö. Pensionsharmonisierungsgesetz). Der gemischte Ausschuss (Ausschuss für Verfassung und Verwaltung und Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten) beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Oö. Gehaltsgesetz 2001, das Oö. Landes-Gehaltsgesetz, das Oö. Nebengebührenzulagengesetz, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 und das Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002 geändert werden, sowie das Oö. Pensionsgesetz 2006 erlassen wird (Oö. Pensionsharmonisierungsgesetz) beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede und darf als ersten Herrn Kollegen Kapeller das Wort erteilen. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle gem. § 18 Abs. 3 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 der Landtagsgeschäftsordnung den mündlichen Geschäftsantrag auf getrennte Abstimmung über den Artikel II § 5 des Oberösterreichischen Pensionsharmonisierungsgesetzes samt den entsprechenden Erläuterungen im allgemeinen und besonderen Teil und den Entfall der besonderen Wechselrede. Zweite Präsidentin: Danke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben den Geschäftsantrag gehört, und ich darf darüber die Wechselrede eröffnen, zu der niemand zu Wort gemeldet ist, ich schließe diese Wechselrede. Ich lasse über den mündlichen Geschäftsantrag des Kollegen Kapeller abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Geschäftsantrag zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme des Geschäftsantrages fest. Ich erteile Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner das Wort. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle gem. § 18 Abs. 3 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 der Landtagsgeschäftsordnung den mündlichen Geschäftsantrag auf getrennte Abstimmung über den Artikel II § 6 Abs. 2 und Art. III § 5 Abs. 2 des Oberösterreichischen Pensionsharmonisierungsgesetzes und Entfall der besonderen Wechselrede. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich, Sie haben den Geschäftsantrag gehört, und ich eröffne darüber die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet, ich schließe diese. Ich lasse über den mündlichen Geschäftsantrag von Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Geschäftsantrag zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich darf ebenfalls die einstimmige Annahme feststellen. Ich eröffne die allgemeine Wechselrede zur Beilage 709/2005 und darf darauf hinweisen, dass die besondere Wechselrede aufgrund der beiden gefassten Geschäftsbeschlüsse entfällt. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Stanek. Abg. Stanek: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren des hohen Hauses, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Die Menschen in Österreich werden immer älter, die Lebenserwartung steigt erfreulicher Weise. Das heißt aber auch unter anderem, dass das Gleichgewicht zwischen Beschäftigten auf der einen Seite und den Pensionistinnen und Pensionisten auf der anderen Seite nicht mehr in dem Ausmaß gegeben ist und gegeben sein wird. Um österreichweit die hohe soziale Absicherung auch durch Pensionen entsprechend zu gewährleisten, wurde vom Bund 2004 das Bundespensionsharmonisierungsgesetz verabschiedet, womit für alle ab 1.1.2005 Neuversicherten ein einheitliches Pensionssystem gilt. In weiterer Linie sind alle Bundesländer, so wie bisher auch, angehalten, dieses Bundesrecht ins Landesrecht zu übernehmen. Oberösterreich übernimmt als erstes Bundesland die Pensionsreform, wir haben uns aber in intensiven Gesprächen auch vorbehalten, in einzelnen Bereichen von der Bundesvorgabe abzuweichen, wobei insgesamt das vorgesehene Einsparungspotential eingehalten wird. Grundsätzlich gab es beim Start dieses Gesetzes eine aus meiner Sicht hoch interessante Ausgangssituation aus der Sicht der einzelnen Partei, denn man kann durchaus feststellen, dass es in vielen Bereichen sehr unterschiedliche Auffassungen gegeben hat. Um so erfreulicher ist es, dass gerade dieses Gesetz wieder einmal gezeigt hat, dass der gute oberösterreichische Grundsatz noch immer gilt, dass durchs Reden die Leute zusammenkommen. Ich möchte in dieser Situation allen voran einmal ganz herzlich danke bei Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl sagen, der in vielen intensiven Gesprächen und Verhandlungen im Vorfeld ganz hervorragende Arbeit geleistet hat. Ich möchte mich aber auch als Vorsitzender des Unterausschusses ganz herzlich bei allen Mitgliedern des Unterausschusses für die wirklich sehr konstruktive und sehr gute Zusammenarbeit herzlich bedanken. Ich möchte in diesen Dank vor allem auch zwei junge Juristen, eine junge Juristin, Frau Dr. Frauscher, einen jungen Juristen, Herrn Mag. Nußbaumer miteinschließen, die uns beide ganz, ganz hervorragend fachlich begleitet haben. Ich bedanke mich herzlich beim Leiter der Personalabteilung Dr. Reinberg, bei Dr. Lenzelbauer vom Statistischen Dienst, die hier sehr wertvolle Arbeit geleistet haben. Last but not least bei unserem Landtagsdirektor und bei Herrn Dr. Fischer, die uns in den Sitzungen ebenfalls ganz hervorragend begleitet haben. Ich habe schon erwähnt, dass im Unterausschuss ein sehr gutes Gesprächsklima war und dass die Diskussionen von einer sehr sachlichen und konstruktiven Zusammenarbeit geprägt waren. So kann ich heute feststellen, dass diese umfassende Reform mit drei Ausnahmen in Teilbereichen in Summe positiv abgestimmt wird und dass vor allem, und das ist das Schöne, von allen Parteien die Zustimmung erfolgen wird. Grundsätzlich soll für alle ab 1. Februar 2006 neu in den Landesdienst Eintretenden folgendes gelten: Einerseits die Realisierung eines Pensionskontos, die Einführung der lebenslangen Durchrechnung, die Einführung eines so genannten Pensionskorridors und die Pensionskasse. Für alle bereits im Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamte sollen folgende Maßnahmen realisiert werden: Auf der einen Seite die Altersteilzeit mit Pensionsvorschuss bis 2020, etappenweise die Anhebung des Regelpensionsalters auf 65 Jahre, last but not least die so genannte Mindervalorisierung über der ASVG-Höchstpension. Das ist uns ein sehr wichtiger Ansatzpunkt gewesen, dass die soziale Ausgewogenheit und eine möglichst gerechte Lastenverteilung unter den Generationen gewährleistet ist. Mindervalorisierung heißt im Klartext, dass in Zukunft jene Pensionsteile, die über der höchstmöglichen ASVG-Pension liegen, nur mehr im halben Ausmaß erhöht werden. So ist auch eine Solidarität oder eine verstärkte Solidarität bei diesem Gesetzeswerk noch einmal gegeben. Ich denke, dass ein sehr gutes Gesetz vorliegt, ich bedanke mich noch einmal ganz ausdrücklich für die wirklich gute und konstruktive Zusammenarbeit und ersuche Sie um Zustimmung. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In vielen Bereichen hat die Ausschusstätigkeit zum Pensionsharmonisierungsgesetz eine positive Fortsetzung zu den Verhandlungen aus dem Jahr 1999 gefunden. Ich möchte das lobend erwähnen, weil es eigentlich erstmals in den letzten Jahren - so wie wir es früher gewöhnt waren - wieder ein klimatischer und kultureller Zugang in der Ausschusstätigkeit war. Ich möchte mich, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, auch wenn wir manche Sträuße sonst noch haben, sehr herzlich bedanken, weil es war wirklich ein angenehmes Arbeiten. Es hat sich im Unterschied zu manch anderen Beratungen, wo es vielleicht für das Gesetz auch besser gewesen wäre, wenn ich an das Objektivierungsgesetz denke, wirklich eine Offenheit gezeigt, wo wir, glaube ich, durch das gemeinsame Diskutieren auch zu guten Lösungen gekommen sind. Ich darf, meine sehr verehrten Damen und Herren, vorweg auch eines sagen: Unsere Ausgangssituation als Sozialdemokraten war ja nicht so einfach in dieser Frage. Ich bekenne mich ausdrücklich dazu, in Übereinstimmung mit unseren Freunden auf Bundesebene, dass das bestehende Bundespensionssystem enorm viele Mängel hat und nicht unsere Zustimmung findet. Auf dieser Grundlage aufbauend gab es zwei Ebenen. Die Ebene eins war: Wie weit ist jenes Gesetz aus 1999 mit seinen Schwerpunkten noch erkennbar, das nämlich unter der Absicht stand, eine möglichst große Homogenität gegenüber der Bundesebene abzulegen und ein oberösterreichisches Gesetz zu machen und wir tatsächlich damals auch schon Vorleistungen gebracht haben? Ich erinnere daran, dass wir aber auch sehr deutlich von dieser Stelle hier heraußen als Sozialdemokraten erklärt haben, dass dieses Gesetz für uns über einen längeren Zeitraum jedenfalls Gültigkeit haben soll. Und wir haben deshalb auch drei Verfassungsbestimmungen in diesem Gesetz verankert, wo wir gesagt haben, hier darf sich nicht mit normaler einfacher Mehrheit etwas rasch ändern. Ich sage eines dazu, und da gab es Übereinstimmung, dass zehn Jahre etwa keine Veränderungen, ausgenommen ein kleineres Drehen an Rädchen, wie es der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter bezeichnet hat, stattfinden soll. Übereinstimmung hat geherrscht, dass es ein Abstimmungserfordernis geben wird über die Frage des Pensionsalters. Es war damals schon erkennbar, dass hier eine Erhöhung auf 65 Jahre kommen wird. Und hier hat auch Übereinstimmung geherrscht. Bei den Verhandlungen gab es Blöcke, die ich ganz bewusst in zwei Teile teilen möchte: Block eins derjenigen, die schon beim Land tätig sind, und Teil zwei für diejenigen, die ab 1.1.2006 beim Land Oberösterreich beginnen werden. Für jene, die in das bestehende Pensionssystem oder Pensionsgesetz hineinfallen, möchte ich auf zwei Punkte verweisen, die aus unserer Sicht, glaube ich, gut verbessert wurden. Das eine war die Frage, wie geht man mit der Mindervalorisierung um? Es war ursprünglich gedacht, Verbraucherpreisindex minus zwei Prozent. Das hätte bedeutet, dass es, ich sage einmal bei 1,9 Prozent VPI, ab einer gewissen Höhe keine Gehaltserhöhung mehr gegeben hätte. Wir haben das für bedenklich gehalten, weil wir nicht glauben, dass es eine solche Zweiteilung einer einheitlichen Pension mit einer Null-Erhöhung geben soll, aber man kann darüber diskutieren, dass ab einer gewissen Einkommenshöhe eine unterschiedliche Valorisierung stattfindet. Es ist dann der Vorschlag vom Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter gekommen, vom VPI wegzugehen und dafür die ausverhandelte Gehaltserhöhung der Aktivbezüge auch für die Pensionen zu verwenden. Und wir haben vorgeschlagen es insoferne zu vereinfachen, dass ab 2.900 Euro, das ist derzeit etwa die Grenze, dass von dort weg die Valorisierung, das heißt die Erhöhung nur noch um 50 Prozent der ausverhandelten Gehaltserhöhung stattfinden soll. Ich denke, dass uns damit auch ein soziales Signal gelungen ist, dass diejenigen, die weniger verdienen, letztendlich auch ein Verständnis dafür haben und das mehr oder weniger auch so werten. Der zweite wesentliche Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist uns die Frage gewesen, wenn aus organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen jemand in Pension geht oder vom Dienstgeber her es gewünscht ist, in Pension zu gehen. Bei gesundheitlichen Gründen sind wir der Meinung, dass jemand ohnedies schon gestraft genug ist, wenn ihn die Krankheit dazu verdammt, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, er letztendlich frühzeitig in Pension gehen muss. Wir haben gemeinsam dann festgelegt, dass an Stelle der 3,36 Prozent Abschlagszahlung nur noch 2 Prozent Abschlagszahlung geleistet werden. Entscheidend war für uns auch die Frage, wie verhalten wir uns, wenn jemand aus organisatorischen Gründen, sprich aus der Überlegung des Dienstgebers heraus, früher in Pension gehen soll? Da haben wir eines sehr klar und deutlich gesagt: Es kann nicht sein, dass man in einer Republik zwar das Pensionsalter auf 65 Jahre erhöht aber letztendlich jemanden dann früher in Pension schickt. Denn das könnte fast ein Pensionsminimierungssystem sein, indem man ihn halt ein paar Jahre vorher schickt, und damit bekommt er die Abschläge. Jetzt haben wir folgende Regelung gefunden: dass von 60 bis 62 Jahre ein Einvernehmen bestehen muss zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, dass er früher geschickt wird. Und von dort weg gilt ebenfalls die Zweiprozent-Hürde, und um auch das abzusichern, muss er zwischen 62 und 65 das anspruchsberechtigte Dienstalter bereits erfüllen. Nun zum dritten Teil, und das war die Frage des neuen Pensionsharmonisierungsgesetzes. Wie ich zuerst bereits ausgeführt habe, meine sehr geehrten Damen und Herren, war es uns damals ein klares und deutliches Anliegen, eine Kontinuität durchzuziehen. Und wir haben damals auch diesen Durchrechnungszeitraum mit 25 Jahren festgelegt. Das klingt heute vielleicht etwas eigenartig, aber als wir das beschlossen haben, sind wir gerade davon weggegangen, dass der Endbezug und davon 80 Prozent eigentlich die Ausgangslage waren, während auf Bundesebene drei bis fünf Jahre in Diskussion gestanden sind. Wir haben einen gewaltigen Vorgriff gemacht und haben gesagt, okay, es ist fairer, wenn wir einen gewissen Durchrechnungszeitraum berechnen, und sind auf 25 Jahre gegangen. Wir haben diesmal gesagt, wir haben diesen Vorgriff gemacht, doch jetzt kann man nicht von 1999 bis 2005 so tun, als hätte es gar keine Diskussion darüber gegeben, sondern wir steigen einfach eins zu eins in ein neues System ein. Ich habe das auch mit dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter sehr offen ausgesprochen, dass wir in dieser Frage beim besten Willen nicht mitgehen können. Ich habe zwei Bedenken: Das eine ist ein inhaltliches, was auch versprochen worden ist, allgemein und in der Öffentlichkeit, das ist die Frage des Vertrauens. Und die zweite Frage, die es aus unserer Sicht unmöglich macht, dem zuzustimmen, ist an sich die verfassungsrechtlichen Frage. Wir glauben nicht, dass es denkbar ist, dass man eine Verfassungsbestimmung mit einem einfachen Gesetz einfach aus der Welt schafft. Ich sage eines dazu: Es hat zum damaligen Zeitpunkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, niemand gewusst, und daher können auch Wortinterpretationen nicht so geschehen, niemand gewusst, dass es jemals ein neues Gesetz geben wird. Und was für unsere Variante weiter spricht ist, dass wir ein Gesetz gemacht haben nicht nur für die, die damals beim Land schon beschäftigt waren, sondern auch zwischenzeitlich wieder Leute beim Land eingetreten sind, für die ja mittlerweile auch diese Regelung gleich anzuwenden ist. Ich sage es ein bisschen vereinfachend, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man ein Verkehrsgesetz macht, und das gilt gerade nur für diejenigen, die über ein Auto verfügen. Für diejenigen, die sich später ein Auto kaufen, machen wir ein neues Gesetz. Da haben wir unsere ganz großen Bedenken. Und darum werden wir diesem Artikel II Paragraph 5 und den entsprechenden Erläuterungen dazu heute nicht zustimmen können. Ich möchte mich abschließend ebenfalls bei den unterstützenden Beamten sehr herzlich bedanken. Ich bedanke mich bei dir, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, wie bereits betont, und auch beim Vorsitzenden des Unterausschusses für eine sehr sachliche, offene Diskussion. Ich möchte mich aber auch hier bei den Gewerkschaftern und Personalvertretern herzlich bedanken, sowohl auf Landesebene als auch von der Gemeindeebene her, weil schließlich und endlich ist es ja so, dass dieses Gesetz auch für die Gemeindebeamten Gültigkeit haben wird und wir bestimmen heute selbstverständlich auch darüber, wie es auf dieser Ebene weiter geht. Ich möchte mich auch in deren Namen sehr herzlich bedanken für die Offenheit des Gesprächs, für den allgemeinen Zugang zu guten Lösungen. Und deshalb werden wir mit Ausnahme des Artikel II Paragraph 5 diesem Gesetz heute die Zustimmung geben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Trübswasser. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren! Ich habe mehrfach bei Gesprächen, bei Gesprächen mit Journalisten in den letzten zwei Wochen das Problem aufgezeigt, dass mit dieser Pensionsharmonisierung sehr sehr viel Arbeit verbunden war. Verhandlungsarbeit, Arbeit für die Fachabteilungen. Kollege Frais und meine Vorredner haben es schon genannt. Dr. Lenzlbauer, der uns, ich glaube, hunderte Berechnungen gemacht hat, was wäre wenn und welche Auswirkungen hat das insgesamt auf das Einsparungspotenzial, dass ja sozusagen als Vorgabe da gestanden ist, wir sollten 16 Millionen Euro pro Jahr einsparen, immer wieder ausrechnen konnte. Wie weit sind wir davon entfernt, welche Auswirkungen die Änderung hätte. Die beiden Dr. Nußbaumer und Dr. Frauscher, die uns legistisch unterstützt haben, wie das zu fassen ist. Es war eigentlich eine Teamarbeit. Ich möchte nicht alles wiederholen, was hier gesagt wurde, aber ich kann mich nur anschließen. Das ist wenig spektakulär und hat die Öffentlichkeit relativ wenig interessiert, weil es nicht nach außen getragen wurde, was an Konfliktstoff da war oder was an Schwierigkeiten da war. Eingangs, Kollege Stanek hat es schon gesagt, war es für die Grünen eine schwierige Situation. Wir haben eine grundsätzlich andere Vorstellung von einer Pensionsabsicherung. Wir haben sogar vehement die Pensionsreformen bekämpft, die auf Bundesebene gemacht wurden. Und jetzt sind wir angehalten, eine Pensionsreform, eine Pensionsharmonisierung bei den Landes- und Gemeindebeamten in Oberösterreich durchzuführen, auf einer Basis, die uns nicht gefällt oder die uns widerstrebt. Das war die Ausgangssituation. Und dass die Klippen so umschifft werden konnten oder dass uns die Möglichkeit gegeben wird, diesem Gesetz mit Änderungen, die im Laufe der Diskussion entstanden sind, zuzustimmen, da sage ich auch Dank an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, der sich hier als hervorragender, moderierender Verantwortlicher eingeschaltet hat. Ich glaube, da ist wirklich in diesem Unterausschuss sehr viel passiert. Da bin ich fest davon überzeugt. Und der Dank gilt auch an alle Beteiligten der anderen Fraktionen. Wir haben bei den Änderungen mitgewirkt. Eine Änderung möchte ich nur erwähnen, die vor mir noch nicht genannt wurde und die mir sehr wichtig ist. Das ist die Übergangsbestimmung, dass wir etwas langsamer in dieses neue System einsteigen, dass man denjenigen, die kurz vor der Pensionierung stehen und die schon eine Lebensplanung haben, nicht jetzt plötzlich überrumpelt werden und sagt, aber ihr habt noch die und die Zeit nachzubringen, die ihr nicht geplant habt. Der langsamere Anstieg des Pensionsantrittsalters war auch einer jener kleinen Verhandlungserfolge, die insgesamt, und das möchte ich sagen, dem Reformpaket, der Harmonisierung, die Giftzähne gezogen hat und sozial verträglicher gemacht hat. Mir ist bewusst, dass wir hier eine Gratwanderung beschritten haben als Grüne, die grundsätzlich eine Pensionsreform nicht gut heißen können wie sie auf Bundesebene gemacht wurde. Aber unter dem Grundsatz, dass wir wollen, dass es in Österreich nur ein einheitliches Pensionsgesetz gibt, und letztlich ist die Pensionsharmonisierung, die ja den Beamten etwas näher den ASVG-Versicherten bringt, ja ein Schritt in diese Richtung. Es ist halt eine Harmonisierung auf einem Niveau, dass wir dem nicht zustimmen können. Trotzdem, wir haben, glaube ich, auf Landesebene und Gemeindeebene das Beste daraus gemacht und werden dieser Vorlage in der Form, wie sie im Ausschussbericht genehmigt wurde, einstimmig genehmigt wurde, die Zustimmung geben. Ich danke Ihnen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe mich den Dankesworten meiner Vorredner an. Es war eine sehr konstruktive Sitzung. Es war durchaus spannend, weil die Bedingungen für dieses Gesetz natürlich für die unterschiedlichen Klubs aus einer unterschiedlichen Position zu betrachten war. Und man kam zu einem gemeinsamen Ergebnis. Kollege Trübswasser hat gesagt, dass Ziel war ein einheitliches Pensionsrecht, und das ist gerade der Pferdefuß, der mit diesem Gesetz nicht erreicht wird, und ich beginne mit der Kritik daran. Ich bringe dafür ein Beispiel. Zwei Fünfzigjährige, der eine Beamte, der andere Vertragsbediensteter, fahren mit einem Auto zu einem Lokalaugenschein, verunglücken, beide sind danach dienstunfähig. Wirkung: Der eine, der so und so eine höhere Pension hat, weil er Beamter ist und deswegen besser gestellt ist, hat Abschläge von zwei Prozent im Jahr. Der, der Vertragsbediensteter ist, daher auch eine niedrigere Pension bekommt, hat mit Abschlägen von 3,36 Prozent zu rechnen. Und das für die Zukunft. Und das bedauere ich. Denn die Bemühungen, ein einheitliches System zu erreichen, müssen doch so sein, dass grundsätzlich ASVG-Versicherte, die meisten Menschen sind im ASVG-System, die Bundesbeamten, die Gemeinde- und Landesbeamten gleich behandelt werden. Bei den ASVG-Versicherten, bei den Bundesbeamten, gibt es die Abschläge von 3,36 Prozent, bei den Gemeinde- und Landesbeamten jetzt nur zwei Prozent. Man stelle sich den Fall vor, wo zwei Mitarbeiter diesen Unfall erleiden, und beide unter gleichen Bedingungen, aber dann mit unterschiedlichen Abschlägen in Pension gehen. Das ist nicht gerecht. Das ist der Pferdefuß. Deswegen auch die getrennte Abstimmung, die wir verlangt haben, und die dankenswerter Weise die Zustimmung von Ihnen gefunden hat. Ich darf aber gleichzeitig sagen, dieses Gesetz hat auch kreative Fortschritte gezeigt, die ich dem Bund auch wünschen würde. Das sage ich auch von dieser Stelle. Denn es ist einfach klug, wenn jemand in seiner Lebensplanung mit 60 in Pension gehen möchte, mit allen Abschlägen die er damit bekommt, das ist kein Privileg, sondern er bekommt einfach weniger Pension. Und er kann selbst definieren, versicherungsmathematisch abgerechnet, und sagt, ich habe es nicht mehr notwendig, ich will nicht mehr arbeiten. Ja warum nicht? Und er belastet damit nicht den Steuerzahler. Damit habe ich den Korridor weiter aufgemacht als im Bund. Ich begrüße diese Entwicklung. Ich würde empfehlen, dass auch der Bund eine entsprechende Änderung vorlegen wird, weil es auch eine Flexibilisierung für jüngere Menschen darstellt, weil man weiß, es gibt doch genügend ältere Beamte, die mit 60 in Pension gehen, die auf Grund ihrer Lebenssituation nicht mehr arbeiten wollen, vielleicht sogar mehr Freizeit genießen wollen, und damit dem Steuerzahler nicht mehr kosten, dass diese eben dann früher gehen. Wenn immer wieder das Bundespensionssystem kritisiert wird, (Zwischenruf Abg. Trübswasser: „Zu Recht!“) so ist es im Bund, Kollege Trübswasser, zu Recht oder zu Unrecht, so haben auch wir in Oberösterreich drei Rädchen, an denen wir zu schrauben haben oder können. Entweder länger arbeiten, oder die Aktiven zahlen mehr ein oder die Pensionisten bekommen weniger. Andere Pensionssysteme gibt es nicht. Auf diese drei reduziert es sich. Und bei allen Überlegungen, die im Bund genauso wie in Oberösterreich stattgefunden haben, gibt es keine anderen Mittel. Auch für dich, auf für mich, für uns alle nicht. Und hier ist ein ausgewogenes Konzept. Und ich freue mich deswegen, wenn du schon den Bund so kritisierst, dass du wenigstens die Finanzvorgaben des Bundes heute mitbeschließt, weil genau hier jenes Einsparungspotenzial erreicht wird, um langfristig Pensionen für die Zukunft zu sichern. Wiewohl ich auch hier bei der Sparsamkeit auf eines aufmerksam mache. Ein kleines Land wie Österreich leistet sich hier schon einen gewaltigen Luxus, nur weil eine verfassungsmäßige Mehrheit im Bund nicht gegeben war. Neun Bundesländer beraten mit neunmal Experten Gesetze, über jeweils wie in Oberösterreich mehr als 3.000 Landesbeamte und nochmals mehr als 2.000 Gemeindebeamte, und das Ganze in neun Bundesländern. Hätte damals das Parlament eine Verfassungsbestimmung beschlossen, und hätte man ein einheitliches Gesetz beschlossen, dann hätten sich die neun Bundesländer diese Arbeit ersparen können und man hätte sich auch viel Steuergeld ersparen können. Aber das wollte halt eine Fraktion im Parlament nicht. Jetzt freut es mich, dass diese Fraktion, die im Parlament die Verfassungszustimmung verweigert hat, jedenfalls die Finanzvorgaben mit dem Gesetz unterstützt. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Schenner. Abg. Schenner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem es auch um dienstrechtliche Angelegenheiten geht, erlaube ich mir trotzdem noch eine kleine Erwiderung auf den Kollegen Steinkellner zu seinen Feststellungen zum Landesbedienstetenzuweisungsgesetz. Ich weiß ja nicht, was der Minister Gorbach mit dir gemeinsam hat, ob er in der selben oder in einer anderen Partei ist, aber eines, das, glaube ich, ist schon gemeinsam. Beim Dienstrecht der Eisenbahner, glaube ich, kennt ihr euch alle zwei nicht besonders gut aus. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner unverständlich) Aber mit den Dingen, um die es da geht, mit denen beschäftige ich mich schon und mit dem habe ich natürlich auch gerechnet, dass das angeschnitten wird. Wenn man jetzt die Schafbergbahn nimmt als kleines Beispiel, damit es anschaulicher wird, diese Schafbergbahn wird in eine eigene Gesellschaft ausgegliedert und die pragmatisierten Lokführer dort haben zwei Möglichkeiten. Entweder sie werden Dienstnehmer der neuen Gesellschaft, dann müssen sie zustimmen oder sie stimmen nicht zu, dann bleiben sie Dienstnehmer der Bundesbahn und werden an die neue Gesellschaft verleast. Genau das beschließen wir für die Landesbeamten. Ist der bei der Bundesbahn aber Vertragsbediensteter, dann geht er mit der Gesellschaft mit und ist automatisch Dienstnehmer im neuen Unternehmen. Genau das beschließen wir für unsere Vertragsbediensteten nicht, sondern unsere Vertragsbediensteten sind sogar besser dran. Die bleiben nach diesem Gesetz Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Landes Oberösterreich. Das heißt, wir haben ein Gesetz, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes besser schützt als der Kollektivvertrag die Bundesbahner, und das ist auch gut so. Es ist, und da komme ich jetzt zum Thema Pension, schon mehrmals gesagt worden, dass wir vor einem gewissen Dilemma gestanden sind, weil natürlich auch wir glauben, dass die Demographie ein Vorwand war, um den neoliberalen Zeitgeist, um handfesten ökonomischen Interessen von Banken, Versicherungen und Pensionsfonds zum Durchbruch zu verhelfen und mehrere Pensionsreformen - wir erinnern uns ja daran, nach der ersten, wo es geheißen hat, die hält jetzt 17 Jahre, da hat es gleich im nächsten Jahr dann die nächste gegeben - mehrere so genannte Pensionsreformen gemacht wurden, die weit über Gebühr in das öffentliche Pensionssystem, in das umlagefinanzierte Pensionssystem eingeschnitten haben und wir jetzt vor der Frage stehen, so wie es der Kollege Trübswasser auch gesagt hat, sollen wir jetzt die Bestimmungen für die Landesbeamten an etwas angleichen, das wir für nicht gerecht und sozial nicht ausgewogen halten? Vor diesen Überlegungen sind wir auch gestanden, und wir sind auch vor dem Problem gestanden, dass unsere Auffassung von Politik und Harmonisierung nicht bedeutet, Angleichung am untersten Niveau, sondern dass es eigentlich heißt, wir sollen dafür sorgen, dass, wenn jemand etwas erreicht hat, dass wir die, die noch hinten sind, nachziehen. Und wenn ich auch ein Beispiel bringe, das wird ja jetzt, nicht erst seit heute, sondern seit längerem diskutiert, dass es nicht das gleiche Einkommen für die gleiche Tätigkeit von Mann und Frau gibt. (Die Dritte Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Wenn ich jetzt diese Harmonisierer, die wir da so gehört haben, wir gleichen uns jetzt an an die schlechtere Regelung beim Bund, wenn ich die höre und die dann dafür eintreten, dass da eine Angleichung der Einkommen, gleicher Lohn für gleiche Arbeit von Mann und Frau erfolgen soll, dann habe ich die schlimmsten Befürchtungen nämlich insofern, als man nicht die niedrigeren Einkommen der Frauen an die der Männer anheben will, sondern dass man sagt, die Männer haben Privilegien und wir kürzen es auf das Einkommen der Frauen herunter. Da sehen Sie, glaube ich, schon, wie verkehrt diese Argumentation ist. Da gibt es ein Privilegium, alles, was besser ist als das Mindestmaß gehört eingekürzt. Genau das Umgekehrte ist richtig. Alles, was jemand schon erreicht hat, soll Vorbild sein, dass die anderen nachziehen. Das Zweite, was ich sagen möchte: Schon im Jahr 1999 im Herbst, im Oktober bei der Sitzung habe ich auch zu diesem Thema gesprochen. Und wenn man den Beitrag liest, dann, glaube ich, kommt man ganz eindeutig zur Auffassung, dass wir diese Novelle nicht jubelnd begrüßt haben. Und einige dieser Argumente von damals gelten auch heute noch. Das eine ist dieses Argument mit der Harmonisierung, auf das ich gerade hingewiesen habe, dass es nicht darum geht, sich immer nur am schlechteren Niveau anzugleichen. Das Zweite ist, dass es nicht in erster Linie das Verhältnis von Jungen und Alten ist, auf das es ankommt, sondern auf die Produktivität. Damals hat es viele Zwischenrufe gegeben, wobei, wenn man nachliest, alle diese Zwischenrufe die Produktivität mit dem Bruttoinlandsprodukt verwechselt haben. Und das Dritte, was man auch dazu sagen muss: Es gibt nicht so genannte wertfreie Berechnungen von so genannten wertfreien Experten, die festlegen können, wie hoch die Pension oder wie hoch der Anteil der Pensionen am Volkseinkommen ist. Wie hoch der Anteil der Pensionen am Volkseinkommen ist, ist eine Verteilungsfrage und die kann ausschließlich politisch entschieden werden. Sie sehen schon aus dieser Begründung, die ich damals gebracht habe, dass es damals schon sehr schwierig gewesen ist, dieser Änderung zuzustimmen und dass wir das als Kompromiss getan haben. Und der wichtigste Grund für diesen Kompromiss war damals, dass es geheißen hat, wir treffen damit eine langfristige Lösung. Ich möchte den letzten Satz aus meiner damaligen Rede kurz zitieren, es ist nur ein Satz: "Im Übrigen hoffe ich aber, dass wir für lange Zeit heute die letzte Novelle zum Beamten-Pensionsgesetz beschließen." Das habe ich damals gehofft, und ich glaube, deutlicher kann man es nicht sagen, dass ich nicht davon ausgegangen bin, dass wir alle paar Jahre eine Neuregelung oder gar ein zusätzliches Gesetz beschließen. Jetzt kommt der zweite Punkt, mit dem ich persönlich ein bisschen Schwierigkeiten habe. Wenn nun jemand hergeht und einen Satz meiner ganzen Rede aus dem Zusammenhang reißt, den ersten Satz, aus dem man eigentlich nichts ablesen kann, denn er lautet nur, dass ich zufrieden bin, dass wir die Grundpfeiler des Modells durch Verfassungsbestimmungen abgesichert haben, wenn man daraus ableitet, dass ich schon damals gerechnet habe und wahrscheinlich auch meine Fraktion damit gerechnet hat, dass es in den nächsten Jahren immer wieder Reformen oder gar ein neues Gesetz geben wird und damit ableite, dass die Verfassungsbestimmung ja deswegen nur für die früheren Mitarbeiter gegolten hat und nicht mehr für die neuen Mitarbeiter des Landes, dann finde ich das, gelinde gesagt, sehr unseriös. Solche Methoden, nämlich Sätze herauszureißen und in den Zusammenhang, den man dann selber haben will, hineinzustellen, die sind nicht geeignet mein persönliches Vertrauen zu einer objektiven juristischen Beurteilung von solchen Fragen zu stärken. Aber unabhängig von diesen persönlichen Befindlichkeiten möchte auch ich sagen, dass die thematischen Voraussetzungen in den Verhandlungen so waren, dass wirklich Vorschläge eingebracht werden konnten und dass wir die geringeren Abschläge bei Pensionierungen aus gesundheitlichen Gründen, die geringeren Abschläge bei Pensionierungen aus organisatorischen Gründen und die Rahmenbedingungen, unter denen überhaupt jemand aus organisatorischen Gründen zwangsweise sozusagen in den Ruhestand geschickt werden kann, verändert haben zu Gunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass wir diese Forderungen durchgebracht haben. Dort, wo es sich eben noch spießt, das hat der Klubobmann auch schon gesagt, ist die Auffassung, dass wir davon ausgegangen sind, dass es ohnehin immer wieder Novellen geben wird und dass das nur für bestimmte, nämlich schon vorhandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten soll. Ich habe mir auch ein zweites Zitat aus dem damaligen Tag, aus der damaligen Diskussion herausgesucht. Und wenn man das liest, dann kommt man auch zur Auffassung, dass eigentlich meiner Meinung nach nicht unbedingt damit gesagt wurde, dass das jetzt eine Regelung ist, die immer wieder geändert werden sollte. Ich zitiere: "Zum Zweiten haben wir das Glück gehabt, dass das Homogenitätsprinzip, das einmal ganz hoch gehalten wurde, zwischenzeitig etwas lockerer gesehen wird, dass der Bund, dass das österreichische Parlament einfach anerkennt, dass die Länder und Gemeinden sich in ihrem Bereich etwas Ähnliches regeln können, aber nicht unbedingt das Gleiche machen müssen. Das hat mich zum Zweiten motiviert, dass ich gesagt habe, das probieren wir aus. Wir machen uns etwas Eigenes!" Und, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, wir haben auch bei dieser Novelle jetzt etwas Eigenes gemacht. Ein bisschen weiter lese ich trotzdem noch: "Und das Dritte, was mich motiviert hat, hast du damals gesagt, ich wollte unseren Mitarbeitern das Signal geben, dass wir etwas Längerfristiges, etwas Langfristiges produzieren, denn eines wünschen sich die Menschen am allerwenigstens, das ist die ständige Diskussion über Verschlechterungen, über etwas Wegnehmen. Daher haben wir gesagt, wenn wir etwas verändern dann einmal und dann muss ganz lange eine Ruhe sein. Dann werden auch wir nicht mehr in Diskussionen einsteigen, wenn die Bundesregierung in ein, zwei, drei Jahren wieder zum Diskutieren anfangen wird!" Würde man es so machen, wie man es bei den erläuternden Bemerkungen gemacht hat und diesen Satz hineinschreiben, könnte man mit diesem Satz eigentlich sagen, ja der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter und Personalreferent wollte ja selber auch keine Änderungen machen. Ich bin so fair, dass du in deinem übrigen Redebeitrag natürlich gesagt hast, dort und da wird es noch Nachjustierungen geben müssen. Aber genauso fair hätte ich auch gerne behandelt werden wollen von demjenigen, der Verfasser dieser erläuternden Bemerkungen ist. Daher kann ich auch den erläuternden Bemerkungen zu § 5 nicht zustimmen. Das wurde ja im Geschäftsantrag auch beantragt. (Beifall) Dritte Präsidentin: Als nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Landeshauptmann Hiesl. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist an sich wohltuend, in diesem Haus wieder einmal zu erleben, dass bei einem Tagesordnungspunkt ziemlich große Übereinstimmung gegeben ist. Ich würde sagen, es haben alle die Verantwortung wahrgenommen. Wir haben die Verantwortung wahrgenommen, indem wir in der Vergangenheit darauf geachtet haben, dass beim Land niemals Frühpensionierungsaktionen gemacht wurden so wie es beispielsweise auf Bundesebene gelaufen ist. Wir haben die Verantwortung schon 1999 wahrgenommen, indem wir damals eine das Homogenitätsprinzip aufgebende Eigenregelung gemacht haben, die auch damals schon praktisch von allen Fraktionen getragen wurde. Wir haben aber auch damals schon dazugesagt, wenn gravierende Veränderungen passieren sollten beim Pensionsantrittsalter, dann werden wir nachziehen müssen. Ich habe den Schritt 61,5 Jahre nicht nachvollzogen, denn da hätte ich schon zwei Jahre nach unserer Neuregelung wieder das Paket aufmachen müssen. Ich habe aber immer dazugesagt, wenn es zu 65 Jahren kommt, dann werden wir noch einen weiter gehenden Schritt machen müssen, den wir mit dieser Reform eben auch tatsächlich noch machen. Die Ausgangslage war für alle eine sehr verzwickte, würde ich sagen. Jeder hat gewusst, dass 80 Prozent der Mitarbeiter des Landes, und bei den Gemeinden wird es ähnlich sein, in das Bundesrecht hineinfallen, nämlich ASVG-versicherte Vertragsbedienstete sind, nur 20 Prozent eben einen Sonderstatus haben. Jeder hat gewusst, dass dieser Sonderstatus auf Dauer nicht haltbar sein kann. Da bekommen wir im eigenen Haus Unfrieden, wenn die einen nach dem Bundesrecht behandelt werden müssen und die anderen ein Sonderrecht haben. Und dann ist noch dazugekommen, dass dieses Bundesrecht, das für 80 Prozent schon gültig ist, auf Bundesebene von zwei Parteien beschlossen wurde, die auch im Landtag sitzen, und von zwei Parteien, die auch im Landtag sitzen, nicht beschlossen wurde. Das war relativ schwierig, dort die Quadratur des Kreises zu nehmen. Ich bedanke mich aber auch für das Lob. Ich glaube, wir haben in einer sehr fairen, sehr ordentlichen Vorgehensweise alle Karten auf den Tisch gelegt. Ich bedanke mich in dem Zusammenhang auch bei den Verantwortlichen im Bereich der Mitarbeiter, beim Personaldirektor Dr. Reinberg, bei W.Hofrat Dr. Litzlbauer, aber natürlich auch beim Landtagsdirektor, der uns in der allerbesten Art und Weise begleitet hat, neben den Experten unter den schon genannten jungen Mitarbeitern, die in bester Form den Damen und Herren Abgeordneten die Information vermittelt haben. Ich glaube, wir haben auch einen Schritt nach vorne gemacht. Es war schwierig, wir mussten die 65 Jahre einhalten, das war einmal ein Eckpunkt. Und wir wollten uns auch nicht vorwerfen lassen, dass wir das Einsparungsäquivalent nicht erreichen, das ist mit 16 Millionen Euro beziffert worden. Wir mussten eine gerechte Lastenverteilung erreichen, die ich so umschreiben würde, dass wir neun Zehntel der Lasten den Aktiven aufgebürdet haben und ein Zehntel der Gesamtlast den in Pension befindlichen Personen aufgebürdet haben und dabei niemandem etwas wegnehmen, sondern die Zuwächse halt so gestalten, dass nicht die Höchstpensionisten auch noch die vollen Zuwächse bekommen. Das war die Gratwanderung. Wir haben Eigenverantwortung wahrgenommen, und das gibt mir eine gewisse Hoffnung, dass wir auch zukünftig, dort wo wir Bewegungsspielräume haben, die Spielräume so einsetzen können, dass wir auch zu einem gemeinsam getragenen Werk kommen. Wir haben ein paar Gestaltungsmöglichkeiten genutzt. Es hat der Günther Steinkellner den Korridor angesprochen. Ich glaube, da waren wir uns relativ schnell einig. Wenn es eine gerechte Lösung ist, kann mit 60 Jahren bei uns jemand weggehen, aber er zahlt es sich letztendlich selber, weil alles andere gegenüber denen, die nicht weggehen, ungerecht wäre. Wir haben bei der Altersteilzeit, glaube ich, einen vernünftigen Zugang gefunden, weil wir anerkennen müssen, dass auch in unseren Bereichen absolute Schwerarbeiter tätig sind. Als Schwerarbeiter bezeichne ich jede Krankenschwester, als Schwerarbeiter bezeichne ich die Leute, die unter freiem Himmel den Arbeitsplatz auf der Straße haben. Die Leute haben andere Rahmenbedingungen, wenn man rund um die Uhr arbeiten muss, am Wochenende arbeiten muss, als einer, der sehr geregelte Regelungen hat. Ich glaube, wir haben es auch geschafft, dass wir ein einfacheres System gemacht haben, weil wir auf die Parallelrechnung verzichtet haben, und wir haben, glaube ich, auch Gerechtigkeit in hohem Ausmaß walten lassen. Es freut mich selber, dass dieses Werk zustande gekommen ist. Ich bedanke mich nochmals bei allen vier Parteiverantwortlichen, bei den Landesparteiverantwortlichen, bei den Klubobmännern, aber auch ganz besonders bei den Damen und Herren Abgeordneten. Es war von Beginn an der Faden sichtbar, wir möchten am Ende ein gemeinsames Werk haben. Herzlichen Dank. (Beifall) Dritte Präsidentin: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Daher schließe ich die Wechselrede, und wir kommen zur Abstimmung. Auf Grund der gefassten Geschäftsbeschlüsse werden wir bei der Abstimmung folgendermaßen vorgehen. Wir werden zunächst auf Grund des Geschäftsantrages von Landtagsabgeordneten Helmut Kapeller über Art. II § 5 des Oö. Pensionsharmonisierungsgesetzes samt den entsprechenden Erläuterungen im allgemeinen und im besonderen Teil abstimmen. Hierauf erfolgt auf Grund des Geschäftsantrages von Klubobmann Mag. Günther Steinkellner die Abstimmung über Art. II § 6 Abs. 2 und Art. III § 5 Abs. 2 des Oö. Pensionsharmonisierungsgesetzes. Schließlich werden wir über die übrigen Teile des Oö. Pensionsharmonisierungsgesetzes Beschluss fassen, über die bis dahin noch nicht abgestimmt wurde. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Art. II § 5 samt den entsprechenden Erläuterungen im allgemeinen und besonderen Teil zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass Art. II § 5 samt den entsprechenden Erläuterungen im allgemeinen und besonderen Teil mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Art. II § 6 Abs. 2 und Art. III § 5 Abs. 2 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dass Art. II § 6 Abs. 2 und Art. III § 5 Abs. 2 mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die den übrigen Teilen des Oö. Pensionsharmonisierungsgesetzes, über die noch nicht abgestimmt wurde, zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass diese Teile des Oö. Pensionsharmonisierungsgesetzes Verfassungsbestimmungen enthalten, sodass für die Beschlussfassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass diese Teile des Oö. Pensionsharmonisierungsgesetzes einstimmig angenommen wurden. Damit ist der Abstimmungsvorgang über die Beilage 709/2005 abgeschlossen. Ich stelle zusammenfassend fest, dass das Oö. Pensionsharmonisierungsgesetz mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen nun zu der Beilage 718/2005, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Abschluss eines Vertrages, mit dem das IFA Tulln mit einem Forschungsprojekt zur innovativen Sanierung von mit CKW belasteten Altstandorten beauftragt wird. Ich bitte Herrn Landesrat Rudolf Anschober, über die Beilage 718/2005 zu berichten. Landesrat Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte ausführlich und umfangreich Bericht über die Beilage 718/2005. Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Abschluss eines Vertrages, mit dem das IFA Tulln mit einem Forschungsprojekt zur innovativen Sanierung von mit CKW belasteten Altstandorten beauftragt wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 718/2005.) Die Oö. Landesregierung beantragt, der hohe Landtag möge beschließen: 1. Gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung wird vorgeschlagen davon abzusehen, diese Regierungsvorlage einem Ausschuss zuzuweisen. 2. Die Oö. Landesregierung wird ermächtigt, für das Projekt "Innovative biologische Sanierung von CKW belasteten Altstandorten" (InnoSan) dem Interuniversitären Departement für Agrarbiotechnologie, Institut für Umweltbiotechnologie IFA Tulln, einen Gesamtbetrag in der Höhe von 106.354,-- Euro zuzusichern, wobei die Auszahlung gemäß dem Vertrag in drei Tranchen erfolgt. Dritte Präsidentin: Danke. Ich eröffne die Wechselrede, zu der sich niemand zu Wort gemeldet hat. Ich schließe daher die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 718/2005 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Ich teile mit, dass im Verlauf der heutigen Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind: Beilage 734/2005, Initiativantrag betreffend eine Resolution für ein familienfreundliches Tarifmodell. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Verfassung und Verwaltung zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 732/2005, Initiativantrag betreffend die Änderung der Benützungsgebühren für Wasser und Kanal für jene Gemeinden, die ihren Haushalt nicht ausgleichen können, Beilage 735/2005, Initiativantrag betreffend eine Wohnungstauschbörse. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 725/2005, Initiativantrag betreffend ein Konzept für bessere Selbstbestimmungsrechte der Regionen im Rahmen der Europäischen Union. Diese Beilage wird dem Ausschuss für EU-Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 726/2005, Initiativantrag betreffend Beteiligungsmodelle zur Sicherung oberösterreichischer Leitbetriebe, Beilage 739/2005, Initiativantrag betreffend die einheitliche Gestaltung der Einkommensgrenzen für Landesförderungen. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Finanzen zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 730/2005, Initiativantrag betreffend den Erhalt der Linzer Pöstlingbergbahn, Beilage 733/2005, Initiativantrag betreffend den Bau des Linzer Westrings samt 4. Donaubrücke, Beilage 736/2005, Initiativantrag betreffend den Oö. Verkehrsverbund - Mehrfahrtenkarten, Beilage 742/2005, Initiativantrag betreffend das Oö. Gesamtverkehrskonzept 2005 - konkretes Maßnahmenprogramm. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 741/2005, Initiativantrag betreffend eine Resolution über die Einführung einer Patentförderung in Oberösterreich, Beilage 743/2005, Initiativantrag betreffend eine Resolution für ein Gutachten hinsichtlich der Verlegung von Starkstromleitungen. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 737/2005, Initiativantrag betreffend eine Übersiedelungshilfe, Beilage 738/2005, Initiativantrag betreffend Wohnbauscheck, Beilage 740/2005, Initiativantrag betreffend die Oö. Heizkostenzuschussaktion 2005. Diese Beilagen werden dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 727/2005, Initiativantrag betreffend Sicherheitskontrollen im Schulbereich, Beilage 728/2005, Initiativantrag betreffend die Einführung eines Integrationsbescheides für Kinder mit Beeinträchtigungen, Beilage 729/2005, Initiativantrag betreffend die Beaufsichtigung von Schülern an oberösterreichischen Schulen. Diese Beilagen werden dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorbereitung zugewiesen. Beilage 731/2005, Initiativantrag betreffend eine Resolution für Verhandlungen mit Mobilfunkbetreibern. Diese Beilage wird dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Sitzung ist damit geschlossen. (Ende der Sitzung: 14 Uhr 25 Minuten) 4 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 24. Sitzung am 10. November 2005 Oberösterreichischer Landtag, XXVI. Gesetzgebungsperiode, 24. Sitzung am 10. November 2005 5