Wortprotokoll 5. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 4. März 2010 Inhalt: Angelobung von Mag. Helena Kirchmayr als neues Mitglied des Oö. Landtags (Seite 5) Fragestunde: L-8006/1-XXVII: Anfrage der Abg. Dr. Povysil an Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 6) L-8007/1-XXVII: Anfrage der Abg. Mag. Lackner an Landesrat Dr. Stockinger (Seite 10) L-8008/1-XXVII: Anfrage der Abg. Wall an Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 12) Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 14) Dringlichkeitsanträge: Beilage 81/2010: Initiativantrag für Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Schwindelmarken durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Redner/innen: Abg. Brunner (Seite 15) Abg. Wageneder (Seite 16) Abg. Peutlberger-Naderer (Seite 17) Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer (Seite 18) Beilage 82/2010: Initiativantrag betreffend die Auszeichnung von Lebensmitteln. Redner/innen: Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer (Seite 19) Abg. Hiegelsberger (Seite 20) Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer (Seite 22) Abg. Wageneder (Seite 23) Beilage 83/2010: Initiativantrag betreffend die Streichung der Familienförderung bei mangelndem Integrationswillen. Redner/innen: Abg. Wall (Seite 24) Abg. Stanek (Seite 24) Abg. Makor (Seite 25) Abg. Wageneder (Seite 26) Beilage 84/2010: Initiativantrag betreffend die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren. Redner/innen: Abg. Nerat (Seite 27) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 28) Abg. Mag. Jahn (Seite 29) Abg. Mag. Baier (Seite 30) Beilage 85/2010: Initiativantrag betreffend die gerechte Verteilung von Asylwerbern innerhalb der Europäischen Union. Redner/in: Abg. Nerat (Seite 32) Abg. Mag. Strugl (Seite 33) Abg. Kapeller (Seite 34) Abg. Mag. Buchmayr (Seite 35) Beilage 86/2010: Initiativantrag betreffend einen Grundsatzbeschluss der Landeshauptleutekonferenz für eine Übernahme von frei werdenden Anteilen an der Österreichischen Nationalbank durch die Bundesländer. Redner/in: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 36) Abg. Frauscher (Seite 37) Abg. Mag. Jahn (Seite 38) Abg. Hirz (Seite 39) Beilage 87/2010: Initiativantrag betreffend verbesserte Kennzeichnung und verbesserten Verbraucherschutz bei Lebensmitteln. Redner/innen: Abg. Bauer (Seite 40) Abg. Wageneder (Seite 41) Abg. Pühringer (Seite 42) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 43) Beilage 88/2010: Initiativantrag betreffend den notwendigen Ausbau des Schulmodells Oberösterreich. Redner/in: Abg. Dr. Frais (Seite 44) Abg. Dr. Aichinger (Seite 46) Abg. Mag. Lackner (Seite 46) Abg. Hirz (Seite 46) Geschäftsantrag: Beilage 79/2010: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Tanzschulgesetz 2010 erlassen und das Oö. Sportgesetz, das Oö. Bautechnikgesetz, das Oö. Leichenbestattungsgesetz, das Oö. Campingplatzgesetz, das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002, das Oö. Kinderbetreuungsgesetz und das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 geändert werden (Oö. Dienstleistungsrichtlinie-Anpassungsgesetz 2010). (Seite 48) Ersatzwahlen in die Ausschüsse (Seite 48) Verhandlungsgegenstände: Beilage 89/2010: Gemeinsame Erklärung aller Abgeordneten zum Oö. Landtag gemäß § 36 der Oö. LGO 2009 betreffend die Errichtung einer Medizinischen Universität in Linz. Berichterstatter: Abg. Präsident Bernhofer (Seite 49) Redner/innen: Landeshauptmann Dr. Pühringer (Seite 49) Abg. Dr. Frais (Seite 51) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 53) Abg. Hirz (Seite 54) Landesrätin Mag. Hummer (Seite 56) Abg. Dr. Röper-Kelmayr (Seite 57) Abg. Schwarz (Seite 58) Abg. Dr. Aichinger (Seite 60) Beilage 73/2010: Bericht des Umweltausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 geändert wird (Oö. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2010). Berichterstatterin: Abg. Schwarz (Seite 62) Redner/in: Abg. Höckner (Seite 62) Abg. Schwarz (Seite 63) Abg. Makor (Seite 63) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 64) Beilage 74/2010: Bericht des Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Mag. Stelzer (Seite 64) Redner/innen: Abg. Reisinger (Seite 64) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 65) Abg. Müllner (Seite 66) Beilage 79/2009: Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Tanzschulgesetz 2010 erlassen und das Oö. Sportgesetz, das Oö. Bautechnikgesetz, das Oö. Leichenbestattungsgesetz, das Oö. Campingplatzgesetz, das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002, das Oö. Kinderbetreuungsgesetz und das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 geändert werden (Oö. Dienstleistungsrichtlinie-Anpassungsgesetz 2010). Berichterstatter: Abg. Peinsteiner (Seite 66) Redner/in: Abg. Schenner (Seite 67) Abg. Hingsamer (Seite 69) Abg. Schwarz (Seite 70) Beilage 81/2010: Initiativantrag für Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Schwindelmarken durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Berichterstatterin: Abg. Brunner (Seite 72) Beilage 82/2010: Initiativantrag betreffend die Auszeichnung von Lebensmitteln. Berichterstatter: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 72) Beilage 87/2010: Initiativantrag betreffend verbesserte Kennzeichnung und verbesserten Verbraucherschutz bei Lebensmitteln. Berichterstatterin: Abg. Bauer (Seite 73) Gemeinsame Wechselrede zu den Beilagen 81, 82 und 87/2010: Redner/innen: Abg. Wageneder (Seite 73) Landesrat Dr. Stockinger (Seite 74) Abg. Bauer (Seite 76) Abg. Dr. Frais (Seite 76) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 77) Abg. Mag. Stelzer (Seite 78) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 80) Abg. Wageneder (Seite 80) Abg. Hirz (Seite 81) Abg. Bauer (Seite 82) Abg. Dr. Frais (Seite 82) Vorsitz: Erster Präsident Bernhofer Zweite Präsidentin Weichsler-Hauer Dritter Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Stanek Anwesend: Von der Landesregierung: Landeshauptmann Dr. Pühringer, die Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl und Hiesl, die Landesräte Anschober, Dr. Haimbuchner, Mag. Hummer, Dr. Kepplinger und Dr. Stockinger, entschuldigt Landesrat Sigl Die Mitglieder des Landtags Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Steiner Amtsschriftführer: ORgR Dr. Schönbichler-Meßner Beginn der Sitzung um 10.07 Uhr Erster Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 5. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags und darf Sie dazu sehr herzlich begrüßen, im Besonderen die Mitglieder des Oberösterreichischen Landtags und der Oberösterreichischen Landesregierung, die anwesenden Bundesräte Steinkogler, Tiefnig, Hammer und Astleitner, die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, insbesonders die Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse des Bundesgymnasiums und wirtschaftskundlichen Bundesrealgymnasiums mit ihren Lehrkräften, sowie eine Besuchergruppe aus der Gemeinde Buchkirchen, die Bediensteten des Hauses und die Vertreter der Medien, sowie die Zuseherinnen und Zuseher, die unsere Sitzung im Internet verfolgen. Von der heutigen Sitzung ist Herr Landesrat Viktor Sigl entschuldigt. Die amtliche Niederschrift über die 4. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags liegt in der Zeit vom 5. bis 19. März 2010 in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Weiters teile ich mit, dass seit der letzten Sitzung wiederum schriftliche Anfragen eingelangt sind. Wir haben Ihnen diese Anfragen und die schriftlich erteilten Antworten bereits im Wortlaut übermittelt, sodass ich, vorausgesetzt, dass dagegen kein Widerspruch erhoben wird, von näheren Angaben dazu an dieser Stelle Abstand nehme. Vom Klub der Grünen ist mir mitgeteilt worden, dass Mag. Stefan Herdega zum Klubdirektor und Frau Mag. Doris Waldhauser zur Klubdirektor-Stellvertreterin bestellt worden sind. Schließlich gebe ich noch bekannt, dass mir vom Obmann des gemischten Ausschusses, bestehend aus Verfassungs,- Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss und dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten mitgeteilt wurde, dass im Rahmen der konstituierenden Sitzung Wahlen stattgefunden haben. Dabei wurden gewählt als Obmann Klubobmann Dr. Karl Frais, als erster Obmann-Stellvertreter Wolfgang Stanek, als zweiter Obmann-Stellvertreter Friedrich Bernhofer, als erste Schriftführerin Mag. Silke Lackner und als zweite Schriftführerin Roswitha Bauer. Ja, wie den Mitgliedern des hohen Hauses aus der Einladung zur heutigen Sitzung bekannt ist, erfolgt nunmehr die Angelobung eines neuen Mitglieds des Oberösterreichischen Landtags. Vom Mitglied des Oberösterreichischen Landtags, Frau Claudia Durchschlag, ist mir folgendes Schreiben zugegangen, das ich den Damen und Herren des hohen Hauses zur Kenntnis bringe: Gemäß § 9 Abs. 2 der Landtagsgeschäftsordnung verzichte ich mit Ablauf des heutigen Tages auf mein Landtagsmandat. Claudia Durchschlag. Zu dieser Verzichtserklärung stelle ich fest, dass sie mit 24. Februar 2010 wirksam geworden ist. Aufgrund der vorhin verlesenen Verzichtserklärung wurde Frau Mag. Helene Kirchmayr in den Landtag berufen. Frau Mag. Kirchmayr ist im Hause anwesend. Ich begrüße sie sehr herzlich als neues Mitglied des Oberösterreichischen Landtags und nehme gemäß den Bestimmungen der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 ihre Angelobung vor. Ich bitte die Damen und Herren sich von den Sitzen zu erheben. Frau Mag. Helene Kirchmayr, ich ersuche Sie im Sinne des Landesverfassungsgesetzes und der Landtagsgeschäftsordnung das Gelöbnis als Mitglied des Landtags in der Form zu leisten, dass Sie nach der Angelobungsform die Worte "Ich gelobe" sprechen. Die Angelobungsformel lautet: "Ich gelobe unverbrüchliche Treue dem Land Oberösterreich und der demokratischen Republik Österreich sowie stete und volle Beachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten." Abg. Mag. Kirchmayr: "Ich gelobe." Erster Präsident: Herzlichen Dank und alles, alles Gute. (Beifall) Ich danke Ihnen herzlich, heiße Sie noch einmal willkommen und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Tätigkeit im Oberösterreichischen Landtag. Wir kommen nun zur Fragestunde. Eine Zusammenstellung der Anfragen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt. Ich beginne mit der Anfrage der Frau Abgeordneten Primaria Dr. Brigitte Povysil an Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Abg. Dr. Povysil: Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Spezielle Ausbildungen, Kenntnisse und Fallzahlen, aber auch Organisationsformen, die auf Kinder (insbesondere unter dem ersten Lebensjahr) abgestimmt sind, sind heutzutage aus Gründen der Qualitätssicherung und Gesetzgebung vorgeschrieben. Im Kompetenzzentrum für Kinder der Landes-Frauen- und Kinderklinik soll eine spezielle Kinderanästhesie für Neugeborene, Kinder und Jugendliche aufgelöst und von der Allgemeinanästhesie des AKH zur Gänze ohne klar definierte Spezialabteilung und zugeordnete Führungsfunktion übernommen werden. Wie stehen Sie zu diesem Vorhaben? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete Povysil, hohes Haus! Ich erlaube mir, zu dieser Anfrage etwas grundsätzlicher mit der Beantwortung zu beginnen. Für den Bereich der Anästhesie an Kindern ist keine bestimmte Organisationsform gesetzlich vorgeschrieben. Die Ausbildung von Fachärztinnen und Fachärzten der Anästhesie sieht auch vor, dass Anästhesien an Säuglingen und Kleinkindern durchzuführen sind und damit diese Fertigkeiten auch im Studium entsprechend und in der Ausbildung erworben werden. Die in den Qualitätskriterien des regionalen Strukturplanes Gesundheit vorgesehenen personellen und fachlichen Voraussetzungen für die Anästhesieversorgung von Kindern werden sowohl in der bestehenden Struktur als auch in jeder künftigen Lösung zu erfüllen sein. Bereits in der oberösterreichischen Spitalsreform wurde die Kooperation zwischen dem AKH Linz und der Landes-Frauen- und Kinderklinik als wichtiges Vorhaben angesprochen. In unterschiedlichsten Stellungnahmen, unter anderem auch in der Stellungnahme des Landesrechnungshofes und in diversen Berichten wurde diese Kooperation vielfach als Herzstück der Spitalsreform I bezeichnet. Als die wichtigsten Kooperationsbereiche wurden die Gynäkologie, die Geburtshilfe, die Radiologie und die Anästhesie dort ausdrücklich angesprochen. In Form des Brustkompetenzzentrums und des Kinderherzzentrums waren bereits bestehende und erfolgreiche Kooperationsfelder zu diesem Zeitpunkt vorhanden, sodass man sagen kann, dass eine Kooperation der Häuser, wenn man will, auch funktionieren kann. In Umsetzung der Intentionen der Spitalsreform haben das AKH Linz und die Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals AG einen Zusammenarbeitsvertrag geschlossen, der bereits im Jahr 2007 eine Kooperation auf dem Gebiet der Anästhesie und der Intensivmedizin in Aussicht genommen bzw. vereinbart hat. Die Anästhesieabteilungen des AKH und der LFKK sollten zusammen geführt werden, wobei innerhalb dieser Konstruktion ein Kompetenzzentrumsbereich für Kinder- und Frauenanästhesie entstehen sollte. Bereits zu diesem Zeitpunkt war klar ersichtlich, dass es ein unter der Leitung des AKH Linz stehendes Institut für Anästhesie geben soll, das die Versorgung mit anästhesiologischen und intensivmedizinischen Leistungen in der Landes Frauen- und Kinderklinik übernimmt. Der Grund für die Planung eines einzigen Institutes liegt darin, dass durch die Schaffung einer großen Einheit, die für die Leistungserbringung notwendige Qualität und Effizienz im Einsatz der qualifizierten Ressourcen auf Dauer gesichert werden kann. Es wurde aber schon in diesem Konzept festgehalten, dass der Kompetenzbereich für Kinder und Frauen innerhalb der Anästhesie definiert und erhalten bleiben wird. Das nunmehr in den Grundzügen vorliegende Konzept, mehr ist es noch nicht, sieht genau diese in der Spitalsreform indizierte und in der Planung vorgesehene Absicht nun vor. Konkret ist geplant, einen verschränkten Bereich der Kinderanästhesie zu schaffen und diesen gemeinsam mit der Frauenanästhesie der LFKK unter eine gemeinsame fachliche Leitung zu stellen. Den gemeinsamen organisatorischen Rahmen soll das Institut für Anästhesie des AKH Linz bilden. Die der Anfrage zugrundeliegenden Informationen und Annahmen sind daher nicht zutreffend. Die bestehende Planung wurde den Ärztinnen und Ärzten der Anästhesie der LFKK vorgestellt. Die überwiegende Mehrheit der dort Beschäftigen laut Aussage der Leitung der gespag kann es sich grundsätzlich vorstellen, einer Gleichstellung in einer gemeinsamen Abteilung für Anästhesie unter dem Dach des AKH Linz zuzustimmen unter der Rahmenbedingung, dass eine eigene Organisationseinheit für Anästhesie von Frauen und Kindern geschaffen werden kann. Gleichzeitig sollte es damit möglich sein, dass die Bereiche der Kinderanästhesie des AKH und der LFKK zusammen geführt werden, was Vorteile in der Behandlung von Kindern erwarten lässt. Die Details dieses Konzeptes werden durch die Expertinnen und Experten der Krankenhäuser und –träger noch im Detail auszuarbeiten sein und die Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem AKH Linz und der gespag über die Versorgung der LFKK mit anästhesiologischen und intensivmedizinischen Leistungen bilden. Frau Abgeordnete! Um auf den ersten Satz Ihrer Anfrage zurückzukommen, jene die diese speziellen Ausbildungen, von denen Sie gesprochen haben, besitzen, werden weiterhin die Möglichkeit haben, das was Sie gelernt haben zum Wohle der Patienten bestmöglich anwenden zu können. Erster Präsident: Darf ich fragen, ob es Zusatzfragen gibt? Bitte Frau Kollegin. Abg. Dr. Povysil: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Im Zuge dieser bereits in Verhandlung stehenden Abteilungszusammenlegungen soll die speziell ausgebildete, lang gediente und auch hoch qualifizierte Primarärztin und Abteilungsleiterin für Anästhesie in der Landes Frauen- und Kinderklinik faktisch nicht freiwillig ihre Führungsfunktion aufgeben müssen. Wie lässt sich dies Ihrer Meinung nach, mit dem Frauenförderprogramm des Landes, in dem sie sich nicht nur zur Chancengleichheit, sondern auch klar zur beruflichen Förderung von Frauen in Führungsfunktionen bekennen, vereinbaren? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Kollegin, zum Ersten stelle ich fest, dass die Umsetzung der Spitalsreform und dass die Beachtung von Rechnungshofberichten immer ihrer Fraktion ein ganz besonderes Anliegen ist, seit ich die Freiheitlichen im Landtag kenne. (Zwischenruf Abg. Prim. Dr. Povysil: "Stimmt!") Hier handelt es sich ausdrücklich um die Umsetzung eines Rechnungshofberichtes einerseits und einer Intention der Spitalsreform auf der anderen Seite. Ich bin gemeinsam mit dem Linzer Bürgermeister und anderen hier wiederholt gescholten worden, dass die Intentionen der Spitalsreform gerade im Bereich LFKK und AKH nur langsam umgesetzt werden. Dies vorweg! Zum Zweiten bitte ich Sie um Verständnis, dass ich über Personalagenden – noch dazu, wo es um Persönlichkeiten geht, deren Namen bekannt sind – direkt keine Aussagen treffe. Das steht mir auch an dieser Stelle gar nicht zu. Das ist auch nicht meine Aufgabe, sondern ist Aufgabe der Vorstände der Spitalsgesellschaften. Und andererseits würde ich glauben, dass man Personalinterventionen nicht zum Gegenstand allgemeiner politischer Anfragen im Oberösterreichischen Landtag machen sollte. (Beifall) Außerdem sage ich Ihnen, dass noch nie durch eine Organisationsmaßnahme eines Landesbetriebes jemand persönlich Schaden genommen hat. Und das wird auch in diesem Fall nicht sein. Erster Präsident: Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Abg. Prim. Dr. Povysil: Ja, Herr Präsident. Herr Landeshauptmann, Sie schließen für die kommenden Spitalsreformen weitere Abteilungszusammenlegungen nicht aus. Wie werden Sie den personellen Transfer zwischen Abteilungen verschiedener Spitalsträger mit verschiedenen Rechtssituationen handhaben, damit es nicht erneut zum Scheitern von Kooperationen kommt? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Kollegin, ich kann Ihnen nur sagen, dass in den letzten Jahren in Oberösterreich bei weitem nicht alle Kooperationen gescheitert sind. Ich darf Ihnen vielleicht in Erinnerung rufen, ich nehme an, Sie können sich noch erinnern, dass wir Wels und Grieskirchen sehr erfolgreich in eine Kooperation gebracht haben. Ich denke, Sie wissen noch, dass wir die Barmherzigen Brüder und die Barmherzigen Schwestern in eine große Kooperation hineingebracht haben und dort intensiv an weiteren Kooperationen gearbeitet wird. Ich denke, Ihnen ist in Erinnerung, dass wir das Krankenhaus in Enns als selbständiges Krankenhaus aufgelöst und in die Kooperation, das heißt in einen gemeinsamen Betrieb mit dem Landeskrankenhaus Steyr gebracht haben. Ich denke, Ihnen ist sicherlich noch in Erinnerung, dass wir erst vor kurzem eine große Kooperation zwischen dem Krankenhaus in Sierning und dem Landeskrankenhaus in Steyr durchgeführt haben und in Durchführung sind. Sie wissen, dass wir die Kooperation unter den Akademien der Ausbildung des medizinischen Nachwuchses dementsprechend vorantreiben und in eine Fachhochschule umgründen. Auch hier sind wir bereits sehr weit und haben die Anträge in Wien beim Fachhochschulrat bereits eingebracht. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von kleineren Kooperationen. Ich habe auf diese zwischen Landesfrauen- und Kinderklinik und dem AKH etwa in der Herzchirurgie, die internationale Beachtung findet, schon in der Anfragebeantwortung hingewiesen. Sie haben in der Anfrage den Tenor anklingen lassen, nachdem in der Vergangenheit nichts gelungen ist, was soll denn in der Zukunft gelingen. Ich glaube, die Liste dessen, was gelungen ist, kann sich durchaus sehen lassen. Und ich erwarte auch von den Trägern und Häusern, mehr noch sogar von den dortigen Leitern und Primariae und Primaren, dass sie bereit sind, häuserübergreifend, trägerübergreifend zu denken und zu handeln, wenn es um das Wohl der Patientinnen und Patienten geht. (Beifall) Erster Präsident: Für eine weitere Zusatzfrage hat sich Frau Kollegin Dr. Julia Röper-Kelmayr zu Wort gemeldet. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, es handelt sich bei der zur Umsetzung angedachten Konzeption um eine Zusammenlegung unter Beibehaltung der Kompetenzen im AKH. Ich glaube, das kann man auch – Sie haben das auch Eingangs erwähnt, das sind über 300 Herzvitien, die dort operiert werden im Bereich Kinderherzchirurgie. Es ist die einzige anästhesiologische Maschine, die ECMO, die im AKH besteht. Das Dienstrad der LFKK auf der Anästhesie wäre nicht mehr möglich, ohne die Sicherstellung durch das AKH. Und ich glaube, in den Ankündigungen zur Spitalsreform II haben Sie hingewiesen, dass Kooperationen nicht nur zu fördern sind, sondern auch in weiterer Form zu intensivieren sind. Stehen Sie weiter zu dieser Kooperation, wie Sie es jetzt auch gesagt haben, dass es zu einer Eingliederung im AKH kommt, insbesondere auch, dass Frau Primaria Geiselseder ja weiterhin den Bereich kinderanästhesiologischen Obhut im AKH weiter leiten wird als erste Oberärztin? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Frau Kollegin, Ihnen ist bekannt, dass es unter den Ärzten und unter den Spitalsleitungen der beiden Häuser diesbezüglich Konkretisierungsgespräche gibt. Ich gehe davon aus, dass diese zu einem guten Ende führen und dass auch die genannte Frau Primaria ihre Aufgaben in Zukunft optimal erfüllen kann und dass sie persönlich dadurch keinen Nachteil hat. Ich nehme aber, ich bitte da um Verständnis, zu Personalinterventionen hier im Landtag nicht Stellung. Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Herr Klubobmann Steinkellner bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, ich kann das wohl nur so verstehen, dass du also Sorge hast um die betroffene Person. Denn ich denke, dass du als Landeshauptmann - auch wenn die ÖVP jetzt einen großen Wahlerfolg heimgefahren hat - das Interpelationsrecht der Abgeordneten in diesem Haus weiterhin respektieren wirst. Und ich stelle fest für die freiheitliche Fraktion, dass wir selbstverständlich alle Personalfragen, die wir für uns notwendig erachten, hier auch erfragen werden, unabhängig der Person und des Ansehens. Das ist das Recht der Abgeordneten und darauf werden wir bestehen. Ich stelle folgende Zusatzanfrage: Nachdem du jetzt schon einige Monate als Spitalsreferent und Gesundheitsreferent Zeit hattest ein Reformpapier vorzulegen und dich in die Angelegenheiten einzuarbeiten. Bist du der Ansicht, dass über das AKH und der gespag eine gemeinsame Holding gegründet werden sollte? Landeshauptmann Dr. Pühringer: Herr Abgeordneter Steinkellner, zum Ersten stelle ich fest, dass ich sehr bemüht bin, dass niemandem der so wie die Frau Primaria Geiselseder eine ausgezeichnete Arbeit für das Land leistet ein Nachteil erwachsen soll aus organisatorischen Veränderungen. Ich stelle aber auch fest, dass jeder, egal wie er heißt, auch zur Kenntnis nehmen muss, dass es im 21. Jahrhundert Organisationsveränderungen gibt, die man durchführen muss. Und gerade deine Fraktion hat in diversen Kontrollausschüssen immer wieder kritisiert, dass diese Veränderungen, Kooperationen weit zu langsam vor sich gehen, dass sie weit intensiver gemacht werden müssen. Und daher ist es auch manchmal notwendig, dass man Veränderungen durchführt, die auch Veränderungen für Personen mit sich bringen. Denn sonst kannst du Veränderungen nicht machen. Was ich mit meiner Aussage hier klarlegen möchte, ich glaube, es ist nicht gut, wenn in einem politischen Gremium wie dem Landtag, das öffentlich ist, Personalinterventionen samt Namen der Betroffenen hier abgehandelt werden. Denn es kann ein anderes Mal eine Anfrage sein, wo man mit einer Person eine Veränderung macht, die vielleicht nicht in ihrem Interesse ist und eine dritte Person ist wiederum betroffen davon, die davon einen Vorteil hat. Ich glaube, so etwas gehört unter den Datenschutz und das gehört nicht in öffentliche Debatten. Über solche Dinge soll man dort reden, wo darüber zu reden ist. Hier reden wir über die Politik und über die Auswirkungen. Und zum Zweiten: Ob Holding oder nicht Holding, ich bin dafür, dass im oberösterreichischen Krankenanstaltenwesen die Prozesse, die ich erst genannt habe, die Prozesse der Kooperation, dass die zügig vorangetrieben werden. Ob im AKH, ob in der LFKK, ob bei den Ordenskrankenhäusern oder in der gespag, die Zukunft liegt in der Kooperation und nicht im Einzelkämpfertum. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen! Denn nur so werden auch in Zukunft unser hochwertigstes, hochwertigstes Spitalswesen und die gesamte medizinische Versorgung finanzierbar bleiben. Nur so wird medizinischer Fortschritt finanzierbar bleiben. Und das haben wir zu sichern! Flächendeckend beste medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung! Übrigens durch ausgezeichnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Spitälern, denen ich für ihre Arbeit herzlich danke und den Herrn Zentralbetriebsratsobmann und Landtagsabgeordneten bitte, dass er diesen Dank auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Spitäler weiterleitet. (Beifall) Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Wenn dies nicht der Fall ist darf ich zur nächsten Anfrage kommen, und zwar von der Frau Abgeordneten Mag. Silke Lackner an Herrn Landesrat Dr. Josef Stockinger. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrter Herr Landesrat, fast jedes vierte fünfjährige Kind beherrscht die deutsche Sprache so unzureichend, dass in der Schule mit groben Problemen gerechnet werden muss. Probleme gibt es vor allem bei Kindern mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Bundesinstitutes für Bildungsforschung zum Thema frühkindliche Sprachstandsfeststellung zeigen, dass zehn Prozent der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und neunundfünfzig Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund einen speziellen Förderbedarf im sprachlichen Bereich aufweisen. Herr Landesrat, welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, dass alle oberösterreichischen Kinder bei Schulantritt die Unterrichtssprache Deutsch so gut beherrschen, dass der Unterricht durch Sprachdefizite nicht behindert wird? Landesrat Dr. Stockinger: Frau Abgeordnete, die Entfaltung der sprachlichen Fähigkeiten, die frühe sprachliche Förderung, die Förderung von Sprache und Kommunikation an sich, das ist eine der Grundaufgaben unserer Kinderbetreuungseinrichtungen, so wie wir es auch in unserem Kinderbetreuungsgesetz festgeschrieben haben. Es ist in der Tat so, dass mit dem Heraustreten eines Kindes aus dem ureigensten Familienverband, und das ist im Regelfall zum ersten Mal beim Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung der Fall, dass mit dem ersten Heraustreten auch Defizite, besonders auch sprachliche Defizite, bekannt werden oder festgestellt werden können. Und deswegen ist es eine große Chance im Bereich der sprachlichen Frühförderung, hier allfällige Defizite in den Kinderbetreuungseinrichtungen aufzufangen. Lieber rechtzeitig zu fördern und zu entwickeln, als mit hohem Aufwand später zu reparieren oder korrigieren zu müssen. Die Einführung des verpflichtenden letzten Jahres im Kindergarten vor dem Schulbesuch und unser Großprojekt des elternbeitragsfreien Kindergartens war so ein wesentlicher Schritt in Richtung der Beseitigung solcher Defizite. Ich kann Ihnen mitteilen, dass 2.900 zusätzliche Kinder den Kindergarten besuchen mit Stichtag 15. Oktober 2009. Also der elternbeitragsfreie Kindergarten hat 2.900 zusätzliche Kinder und noch einmal auch 833 neue Hortbesucher gebracht. Das heißt, unsere Entscheidung, unsere gemeinsame Entscheidung hat hier auch einen Qualitätsschub gebracht. Das ist auch für die sprachliche Integration sehr wichtig. Was tun wir schon derzeit konkret? Es gibt standardisierte Maßnahmen zur Erfassung des Sprachentwicklungsstandes. Erstens, die manchmal nicht sehr beliebte und geliebte Sprachstandsfeststellung, die für alle Viereinhalb- bis Fünfjährigen verpflichtend in den Kindergärten durchzuführen ist. Praktisch vor Beginn des letzten Kindergartenjahres schaut man noch einmal organisiert genau hin, um dann da aufbauen und einhaken zu können. Es gibt die Vorgabe der kontinuierlichen und ständigen Einzelbeobachtung und es gibt für die Vier- bis Fünfjährigen auch verpflichtende logopädische Reihenuntersuchungen. Es ist ja, Frau Abgeordnete, nicht so, dass wir Sprachdefizite nur bei jenen Kindern hätten, die einen Migrationshintergrund haben oder deren Muttersprache nicht die deutsche gewesen wäre, sondern wir haben auch Sprachdefizite selbstverständlich natürlich auch bei oberösterreichischen Kindern mit heimischer Muttersprache. Neben diesen organisierten Erfassungen des Sprachentwicklungsstandes ist die Sprachförderung zum einen genau festgelegt und gibt es individuellen Förderbedarf und Förderangebote und zusätzlich festgelegte Systeme der Sprachförderung, und zwar pro vier Kinder mit einem festgestellten Sprachförderungsbedarf können zwei zusätzliche Sprachförderungsstunden angeboten werden. Wir haben insgesamt im laufenden Kindergartenjahr 2.687 Kinder mit einem erhöhten Sprachförderungsbedarf. Das sind rund fünf Prozent jener Kinder, die den Kindergarten besuchen. Wir wenden dafür 35.000 zusätzliche Stunden der Sprachförderung auf. Sie sehen, dass wir hier neben der engagierten Arbeit der Kindergartenpädagoginnen in der laufenden Begleitung der Kinder speziell aufsetzen, dort wo es Defizite gibt, unabhängig davon ob es Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sind oder nicht. Wobei einzuräumen ist, dass der Großteil der Defizite natürlich von Kindergartenkindern mit Migrationshintergrund kommt. Ich möchte Ihnen auch noch mitteilen, dass wir in dieser Frage, auch in der Frage eines guten Übergangs vom verpflichtenden letzten Kindergartenjahr zum Schulbesuch sehr intensiv die Gespräche führen mit dem Landesschulrat, um hier diese Phase – die Fachleute nennen es Transition – diese Phase des Übergangs von der einen Einrichtung in das Regelschulsystem, dass wir die möglichst gut hinkriegen und dass quasi, das was im Kindergarten an Förderung passiert, fließend in den Schulbereich übergehen kann. Das heißt, wir sind hier – glaube ich – sehr engagiert unterwegs. Dass dies der Fall ist, bestätigt uns die letzte Evaluation der frühen Sprachförderung, die von der Arbeiterkammer durchgeführt wurde, wo den oberösterreichischen Kindergartenpädagogen und unseren Einrichtungen eigentlich ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt wurde. Erster Präsident: Gibt es eine Zusatzfrage? Bitte. Abg. Mag. Lackner: Herr Landesrat, da bringen Sie mich genau jetzt auf eine Zusatzfrage. Wie sieht es genau mit der Evaluierung aus? Was wird da genau angesehen? Landesrat Dr. Stockinger: Ich kann verweisen, eben auf die zuletzt durchgeführte Evaluierungsstudie, wo unsere Bemühungen anerkannt werden und wo man davon spricht, dass gerade auch in Oberösterreich diese Sprachförderung bei den Pädagoginnen akzeptiert wird, engagiert gemacht wird und dass dieses System der zusätzlichen Förderstunden ein gutes begleitendes und unterstützendes System für die Kindergartengruppen und die Pädagoginnen vor Ort ist. Wobei ich dazu sage, dass diese Untersuchung noch vor der Einführung des elternbeitragsfreien Kindergartens gemacht wurde. Also eigentlich noch gemacht wurde, bevor dieser zusätzliche Schub auch an Kindern, die bisher nicht in den Kindergarten gegangen wären, eingetreten ist. Ich glaube also, dass wir unter diesen über 3.000 zusätzlichen Kindergartenbesuchern sehr wohl viele Kinder haben, für die dieses Jahr im Kindergarten, das sie ansonsten nicht besucht hätten, wenn er nicht verpflichtend gewesen wäre, eine sehr gute auch sprachfördernde Vorbereitung auf den Schulbesuch sein kann. Erster Präsident: Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Abg. Mag. Lackner: Ja, dann hätte ich noch eine zweite Zusatzfrage. Ich weiß jetzt schon, dass Sie da nicht ganz zuständig sind. Aber, was halten Sie von Methoden wie diesen, wenn an einer oberösterreichischen Volksschule Kinder türkische Wörter auswendig lernen müssen. Glauben Sie, dass mit diesen Methoden die Sprachdefizite vermindert werden können? Landesrat Dr. Stockinger: Also, ich kenne das nicht, (Zwischenruf Abg. Mag. Lackner: "Ich kann es Ihnen gerne geben!") ich bin auch nicht zuständig. Es ist aber durchaus interessant, würde ich sagen, für jeden in unserem Land, dass man von Sprachen, die durchaus gebräuchlich sind, ein paar Worte kann. Ich kann auch ein paar Worte tschechisch, ein paar Worte in anderen Sprachen. (Beifall) Vorgestern waren Russen da und ich habe sie auf Russisch begrüßt. (Beifall) Erster Präsident: Gibt es weitere Zusatzfragen? Wenn dies nicht der Fall ist, dann darf ich zur nächsten Anfrage kommen, und zwar von der Frau Abgeordneten Ulrike Wall an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl. Abg. Wall: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, Außenminister und ÖAAB-Obmann Michael Spindelegger fordert die Einführung verpflichtender Deutschkurse für Vorschulkinder. Für jene, die Sprachmängel aufweisen, plädiert er für eine Nachmittagsbetreuung mit Deutschunterricht. Es gibt zwar bereits Deutschkurse auf freiwilliger Basis, aber diese werden von Migrantenfamilien nicht ausreichend besucht. Bei einer Weigerung hat er die Streichung der Familienbeihilfe in Aussicht gestellt. Beabsichtigen Sie analog dem Vorgehen von Außenminister Michael Spindelegger auch in Oberösterreich bei fehlender Bereitschaft des Erlernens der deutschen Sprache, Familienförderungen zu streichen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wie Sie richtig feststellen, hat Außenminister und ÖAAB-Obmann Dr. Spindelegger verpflichtende Deutschkurse für Vorschulkinder gefordert. Dies hat er mit einer Studie, wonach 12 Prozent unserer Schüler ein Problem mit sinnerfassenden Lesen haben, begründet. Bei den Kindern mit Migrationshintergrund sind es nicht 12 Prozent sondern 36 Prozent, die Probleme haben, das Gelesene auch zu verstehen. Das heißt, jedes dritte Kind nicht deutscher Muttersprache kann nach dieser Studie nicht richtig lesen, das halte ich für besorgniserregend, denn diese Probleme ziehen sich dann von der Schule über die Ausbildung hin bis zum Beruf. Wir müssen diese Schwierigkeiten, die eine Herauforderung für unsere Gesellschaft darstellen, an der Wurzel packen. Auch ich glaube, dass wir eine gewisse Verpflichtung brauchen, um diese Sprachprobleme zu vermeiden, zugleich müssen wir aber auch das Kursangebot verbessern. In meiner Verantwortung als Familienreferent werden insgesamt vier Landesförderungen an die Familien ausbezahlt. Der Oö. Kinderbetreuungsbonus, die Schulveranstaltungshilfe, die Aktion Wintersportwoche und die Schulbeginnhilfe. Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro Kind 700 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen, die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche Datum des erstmaligen Kindergartenbesuches an, bereits nach Antragstellung wird ein Teilbetrag überwiesen, mit dem Nachweis des Beginns des Kindergartenbesuches wird der zweite Teilbetrag für die Monate der Nichtinanspruchnahme des beitragsfreien Kindergartens ausbezahlt. Im Sinne der Wahlfreiheit wird bei Nichtinanspruchnahme eines beitragsfreien Kindergartenplatzes oder einer Sonderform nach § 23 des Kinderbetreuungsgesetzes und für die Finanzierung einer Tagesmutter der Oberösterreichische Kinderbetreuungsbonus gewährt. Im Zuge der Einführung des Gratiskindergartens wurde der Kinderbetreuungsbonus neu ins Leben gerufen, der Bezug auf EU-Inländer beschränkt, im Blickwinkel der bestmöglichen Integration wird damit von uns angestrebt, dass Kinder von nicht EU-Ausländern auch tatsächlich den Kindergarten besuchen und dabei unsere Sprache bestmöglich erlernen. Wir haben also damals schon Wert darauf gelegt, dass gerade diese Gruppe nicht die Wahlmöglichkeit haben sollte, die Kinder zu Hause zu betreuen bis zum 5. Lebensjahr, weil dort haben wir Kindergartenpflicht und dafür die Landesbeihilfe zu bekommen. Wir haben damals schon dezidiert festgelegt, dass diese Kinder, die meistens Migrationshintergrund haben, den Kindergarten besuchen müssen, wir können sie nicht zwingen, wir geben denen aber kein Geld, wenn sie den Kindergarten nicht besuchen. Hier haben wir eigentlich ganz eine klare Absichtserklärung in diese Richtung gegeben, weil wir es gerade bei diesen Kindern als vorrangig wichtig sehen, dass die die Chance haben, im Kindergarten zu sein, eher nicht die Chance haben sollten, zu Hause betreut zu werden, wo wieder nur türkisch oder eine andere slawische Sprache gesprochen wird. Zum Zweiten, auf die Schulveranstaltungshilfe, das ist die zweite Förderung, haben Eltern von mindestens zwei Kindern, die im Laufe eines Schuljahres Schulveranstaltungen absolvierten, einen Anspruch. Dabei wird die Teilnahme von mindestens zwei Kindern an jeweils mehrtägigen Schulveranstaltungen, welche insgesamt zumindest die Dauer von acht Tagen erreichen, festgesetzt. Die Landesunterstützung beträgt in Summe pro Kind 100 Euro, der Wohnsitz muss in Oberösterreich sein. Diese Familienförderung ist nicht auf EU-Inländer beschränkt, im Blickwinkel der bestmöglichen Integration wird damit aber angestrebt, dass Kinder von EU-Ausländern auch an Schulveranstaltungen teilnehmen, sich damit besser integrieren und dabei unsere Sprache bestmöglich erlernen. Im Jahr 2009 haben 2.144 österreichische Kinder und 80 ausländische Kinder, das sind also 3,4 Prozent, die Förderung bekommen. Die dritte Förderaktion ist die oberösterreichische Wintersportwoche. Um die finanziellen Belastungen für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte schulbesuchender Kinder zu verringern, den Kindern speziell die Ausübung des Schi- und Snowboardsports vermehrt zu ermöglichen, stellt das Land Oberösterreich allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern an oberösterreichischen Schulen pro Wintersaison einen Gutschein zur Verfügung, der eine kostenlose Inanspruchnahme von Aufstiegshilfen, Lifte, Seilbahnen in den oberösterreichischen Schigebieten ermöglicht, der jedoch nur im Rahmen dieser Wintersportwoche eingelöst werden kann. Auch diese Familienförderung ist nicht für EU-Inländer beschränkt, im Blickwinkel der bestmöglichen Integration wird damit angestrebt, dass Kinder von EU-Ausländern auch an der Wintersportwoche teilnehmen, sich damit besser integrieren und dabei auch unsere Sprache besser erlernen. Vierte und letzte Förderung ist die Schulbeginnhilfe, die erhalten Eltern von Kindern beim erstmaligen Eintritt in die Pflichtschule. Pro Kind werden 100 Euro ausbezahlt, der Wohnsitz muss in Oberösterreich sein, im Jahr 2009 haben 3.820 oberösterreichische Kinder und 464 ausländische Kinder die Förderung erhalten. Für eine einmalige Förderung von 100 Euro erscheint der Nachweis von Deutschkenntnissen in Relation zur Förderhöhe bei diesem Betrag für mich übertrieben. Erster Präsident: Gibt es eine Zusatzfrage? Abg. Wall: Ja, ich habe noch eine Zusatzfrage. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, die Freiheitlichen haben sich immer wieder dafür eingesetzt, dass die Familienförderungen erhöht werden. Ich spreche hier auch den Zuschuss an, den es gibt für Schulveranstaltungen, für die Projektwochen zum Beispiel, wo es heißt, es müssen mindestens zwei Kinder aus einer Familie im selben Jahr an so einer Veranstaltung teilnehmen, damit es einen Zuschuss gibt. Gerade in unserer Zeit der Wirtschaftskrise leiden die Familien noch mehr darunter als andere Alleinerzieher oder Alleinerhalter von Familien. Ist daran gedacht, gerade aus diesem Grund die Familienförderungen in diesem Bereich anzuheben? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Frau Abgeordnete Wall, Oberösterreich ist ein sehr familienfreundliches Bundesland, wir tun sehr, sehr viel für die Familien, wir haben auch in jüngster Zeit, im vergangenen Jahr den Kinderbetreuungsbonus neu geregelt, wir haben den Gratiskindergarten eingeführt, zur Zeit sehe ich aufgrund der Finanzsituation nicht die Möglichkeit, sich dort großartig zu erweitern. Ich glaube, es ist niemandem verborgen geblieben, dass die Finanzsituation auch beim Land Oberösterreich eng ist, ich bin froh, dass wir nicht kürzen müssen, in anderen Ländern müssen Kürzungen gemacht werden, wir können das Niveau halten, das wir in der Vergangenheit gehalten haben. Momentan sehe ich mich nicht in der Lage, mehr Geld auszugeben, ich habe eine Budgetsumme, mit der Budgetsumme muss ich auskommen, ich beabsichtige das auch für Familien auszugeben. Erster Präsident: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? Abg. Wall: Danke. Erster Präsident: Das ist nicht der Fall. Dann darf ich fragen, gibt es sonst noch Zusatzfragen? Wenn dies nicht der Fall ist, dann erkläre ich die Fragestunde für geschlossen. Ich ersuche den Herrn Schriftführer, den Eingang bekanntzugeben. Abg. Stanek: Ich darf die Zuweisung des Einganges bekanntgeben. Die Beilage 77/2010, hier handelt es sich um eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die mittelfristige Finanzvorschau der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG für die Jahre 2010 – 2014, diese Beilage wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 78/2010, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Rechenschaftsbericht der Oberösterreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaft über den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2009, diese Beilage wird dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 80/2010, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Endbericht "Konjunkturpaket Tourismus 2009", diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 81/2010, es geht um einen Initiativantrag für Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Schwindelmarken durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), diese Beilage soll gem. § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 82/2010 behandelt einen Initiativantrag betreffend die Auszeichnung von Lebensmitteln, diese Beilage soll ebenfalls gem. § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 83/2010, ein Initiativantrag betreffend die Streichung der Familienförderung bei mangelndem Integrationswillen, diese Beilage soll gem. § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 84/2010, ein Initiativantrag betreffend die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren, diese Belage soll gem. § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 85/2010, einen Initiativantrag betreffend die gerechte Verteilung von Asylwerbern innerhalb der Europäischen Union, auch diese Beilage soll gem. § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 86/2010, Initiativantrag betreffend einen Grundsatzbeschluss der Landeshauptleutekonferenz für eine Übernahme von frei werdenden Anteilen an der Österreichischen Nationalbank durch die Bundesländer, auch diese Beilage soll gem. § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 87/2010, Initiativantrag betreffend verbesserte Kennzeichnung und verbesserten Verbraucherschutz bei Lebensmitteln, auch diese Beilage soll gem. § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Schlussendlich die Beilage 88/2010, Initiativantrag betreffend den notwendigen Ausbaus des Schulmodells Oberösterreich, auch diese Beilage soll gem. § 25 Abs. 6 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erster Präsident: Ich bedanke mich beim Herrn Schriftführer, die vom Herrn Schriftführer verlesenen Beilagen haben wir auf Ihren Plätzen aufgelegt und auch auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 81/2010 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 81/2010 handelt es sich um den Initiativantrag für Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Schwindelmarken durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 81/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede, ich darf Frau Kollegin Brunner das Wort erteilen. Abg. Brunner: Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne! Der Lebensmittelskandal eines angeblichen steirischen Käses ist im Grund für mich fast wie eine Tragödie, denn wir Bäuerinnen zeigen seit Jahren in vielen Vorträgen zur Lebensmittelkennzeichnung die Täuschung der Konsumentinnen durch irreführende Herkunftsangaben ganz, ganz wesentlich auf. Wir warnen seit Jahren vor dem Missbrauch des Begriffes Österreich oder von dieser rot-weiß-roten Fahne auf den Verpackungen von Lebensmitteln, wir zeigen seit Jahren auf, dass Made in Austria nichts mit heimischen Rohstoffen zu tun hat. In Wahrheit haben wir dort eigentlich Ignoranz geerntet oder Achselzucken, auch bei den zuständigen Ministerien, die für den Konsumenten zuständig sind. Persönlich stimmt es mich traurig, dass offenbar zuerst Menschen erkranken oder Menschen sterben müssen, dass wir dieses Thema wirklich ernsthaft diskutieren. Der wahre Skandal ist für mich bei diesem Bauernkäse, Quargelkäse aus Hartberg, dass weder die Milch aus Österreich ist, nicht in Österreich produziert worden ist, auf der Verpackung nichts suggeriert wird, dass es österreichische Qualität ist, der Konsument eigentlich ganz, ganz bewusst getäuscht worden ist. Ich erwarte mir wirklich von den Verantwortlichen auch auf der Bundesebene, dass die Lebensmittelkennzeichnung einfach durch die Stärkung des AMA-Gütesiegel oder des Bio-AMA-Zeichens, dass das zu 100 Prozent österreichische Herkunft und Verarbeitung garantiert, und auch strengere Maßnahmen auf alle Herkunftsangaben auf Lebensmittel, die nur auf die Verarbeitung, die Wertschöpfung und Endfertigung in Österreich abstellen, wesentlich verbessert wird. Mit anderen Worten, ich glaube, wir brauchen keine neue Kennzeichnung oder mehr Kennzeichnung, ich glaube, wir brauchen ein ganz, ganz konkretes Durchforsten des Kennzeichnungsdschungels, wo sich in Wahrheit kein Konsument mehr auskennt, denn wo Österreich draufsteht, soll auch Österreich drinnen sein. Daher fordern wir ein exekutierbares Lebensmittelkennzeichnungsrecht mit wesentlich höheren Strafandrohungen, wie es bisher gibt. Wir fordern aber auch eine Verbesserung der Information rund um das AMA-Gütesiegel oder des Bio-AMA-Zeichens, dass es das einzig staatlich kontrollierte Herkunftszeichen ist, es soll auch besser beworben werden und gestärkt werden. Das sind wir, glaube ich, den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten schuldig, die den heimischen Lebensmitteln durchaus die Treue halten. Ich bitte wirklich um die Unterstützung all jener, die sich den Konsumentenschutz auf die Fahne geschrieben haben, wir werden auch heute noch einen Zusatzantrag einbringen, wo wir auch die EU auffordern werden, diese bessere Herkunftskennzeichnung zuzulasssen. Weiters soll eben, das steht in diesem Antrag auch drinnen, soll das Informationsnetz des europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel so verdichtet werden, dass allen zuständigen Behörden und betroffenen Unternehmen ständig sämtliche Informationen sofort und in vollem Umfang zur Verfügung stehen, damit auch die Konsumentinnen und Konsumenten unverzüglich besser informiert werden. Ich bitte um Zustimmung der Dringlichkeit, ich bitte auch um Geschlossenheit, wenn es um das Thema geht im späteren Ablauf des Landtags. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Wageneder. Abg. Wageneder: Geschätzter Herr Präsident, werte Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen im hohen Haus! Ich untermauere die Aussagen von meiner Kollegin Brunner noch mit einem Packen Papier, und zwar habe ich hier alle Gütezeichen für Lebensmittel, die derzeit in Österreich gelten und da ist jeweils vorne und hinten eines drauf, also es sind insgesamt um die 100 Gütezeichen, die gelten. Welche Konsumentin und welcher Konsument soll sich hier noch auskennen, soll hier einen Durchblick haben, auch wenn sie noch so interessiert sind, es ist auch völlig undurchsichtig, wie die Kontrollen bei den einzelnen Gütesiegeln ausschauen, welche Maßstäbe genau für welches Gütesiegel angesetzt sind? Darüber hinaus zu diesem Gütesiegel gibt es auch noch andere irreführende Aufdrucke auf Lebensmittel, die suggerieren, dass dieses Lebensmittel aus Österreich stammt, wenn es aber auch tatsächlich gar nicht so ist. So war es eben auch bei diesem Quargel, der in Hartberg verarbeitet wurde, aber weder die Milch noch der Topfen, der aus der Milch verarbeitet wurde, in Hartberg produziert wurde. Qualität aus Österreich und Käse aus Österreich muss auch zu 100 Prozent in Österreich produziert sein, muss auch in Österreich gefertigt sein. Im Zusammenhang mit dieser Listerienverseuchung wurden die Informationsdefizite bei der Lebensmittelkontrolle und bei der Lebensmittelkennzeichnung deutlich sichtbar. Und diese viel zu schwammige gesetzliche Lage in Österreich und in der EU wird leider auch von vielen Produzenten und Produzentinnen ausgenutzt, und das Vertrauen der Konsumenten und Konsumentinnen wird auch hier missbraucht. Und diesen Praktiken muss Einhalt geboten werden. Das ist auch Sinn und Zweck unseres heutigen Antrages, des gemeinsamen Antrages von Grünen und ÖVP, den wir heute hier einbringen. Wir haben ein Gütesiegel, das garantiert, dass das was drinnen ist auch hundertprozentig in Österreich produziert wurde, das ist das AMA-Gütesiegel, und selbstverständlich auch das Bio-AMA-Gütesiegel. Daher soll dieses AMA- und Bio-AMA-Gütesiegel in Österreich als einzig staatlich kontrolliertes Gütezeichen gestärkt werden. Wir fordern auch, dass die Mindestqualitätskriterien auch noch einer kritischen Prüfung unterzogen werden, und dass dieses Bio- und AMA-Gütesiegel zusätzlich beworben wird und klar bekannt gemacht wird bei den Konsumenten und Konsumentinnen. Weiters fordern wir in unserem Antrag, dass das Wettbewerbsgesetz detaillierter geregelt wird, damit solche irreführenden Praktiken besser erfasst werden können, damit sie auch strenger unter Strafe gestellt werden, und damit die Täuschungen von Konsumenten und Konsumentinnen durch solche irreführende Verpackungen endlich aufhören, damit man wirklich erkennt an der Verpackung, was drinnen ist und woher auch die Rohstoffe stammen. Die KonsumentInnenschutzbestimmungen müssen verbessert werden, das AMA-Gütesiegel als einzig staatlich kontrolliertes Herkunftszeichen gestärkt und zusätzlich beworben werden. Denn Schwindelmarken müssen aus den Lebensmittelmärkten verschwinden. Und dafür bitte ich heute um Geschlossenheit, bitte ich jetzt um Zustimmung für unserem Dringlichkeitsantrag. (Beifall) Erster Präsident: Frau Kollegin Peutlberger-Naderer ist als Nächste zu Wort gemeldet. Abg. Peutlberger-Naderer: Werter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Zum gegenständlichen Antrag ist es ganz wichtig, dass wir eben konkrete Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten machen. Solche Schwindelmarken bei Lebensmittel, das ist wirklich sehr augenfällig manchmal, geht man durch den Supermarkt und kauft schon eher Bilder als Lebensmittel. Und wenn in der Begründung die Antragsteller auf diesen bedauerlichen Fall des jetzt mit Listerien verseuchten Quargels eingehen, wo auf der Verpackung ein sehr regionaler Bezug und ein bäuerlicher Bezug genommen wurden, dann ist das mit der ganzen öffentlichen Diskussion ein richtiger Bezug. Wichtig ist aber, und da glauben wir, dass der Antrag zu eng gegriffen ist, dass man rechtlich alles tut gegen den Wildwuchs. Wir freuen uns natürlich, dass dieser Zusatzantrag auch kommt, der auf unseren Antrag Bezug nimmt und eigentlich die Initiative ist. EU-Kennzeichnung ist notwendig. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere heimischen Rohstoffe quasi dann als Mogelgeschichten durch die Läden ziehen. Wir müssen aber schon sehr kritisch hinschauen, wenn wir das AMA-Gütesiegel als hundert Prozent Ursprungssiegel heimischer Rohstoffe hervorheben, dann nehme ich das Beispiel der Bananenmilch, wo es unmöglich wäre, dort ein AMA-Gütesiegel drauf zu geben. Bananen wachsen noch keine in Österreich. Und deswegen trete ich auch dafür ein, dass man mit vielen Argumenten eben auf EU-Ebene für Kennzeichnungen sorgt, die dann Klarheit schaffen für diejenigen die einkaufen und im Sinne des Konsumentenschutzes und des Wettbewerbsrechtes hier Klarheit geschaffen wird. Wenn hier dieser Antrag ein bisschen eng gegriffen ist, freuen wir uns aber besonders, wenn es zu dem Zusatzantrag kommt, weil diese beiden Anträge, denen wir zustimmen werden, wichtig sind für diese Klarheit in den Regalen und für die Konsumentinnen und Konsumenten. Ich würde es bedauern, wenn unser SPÖ-Antrag hier keine Dringlichkeit bekommen würde, weil er umfasst alle vier Bereiche. Er umfasst auch Gesundheit und die Kennzeichnung. Und es ist schon auch wichtig, dass der Gesundheitsminister alle Möglichkeiten rechtlicher Natur bekommt, dass es zu solchen traurigen Anlassfällen, wie wir ihn heute behandeln, nicht mehr kommt. Ich bitte bei aller Bewerbung des AMA-Gütesiegels darauf zu schauen, dass auch die Bananenmilch mit österreichischer Milch dann ein Gütesiegel bekommen kann. Danke für ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Erster Präsident: Der Dritte Präsident des Landtags Herr Dipl.-Ing. Dr. Cramer ist als Nächster zu Wort gemeldet. Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen aus dem Landtag, liebe Zuhörer auf der Galerie! Wir haben heute drei Anträge hier, die sich eigentlich in der Intension einem sehr ähnlichen oder fast gleichen Thema widmen. Es geht um ein Produkt, das in den letzten Wochen und Tagen Schlagzeilen gemacht hat, weil hier ein Lebensmittel in den Verkehr gesetzt wurde, das zur Folge hatte, dass sechs oder angeblich sogar acht Menschen dadurch zu Tode gekommen sind. Wir werden diesem Antrag, der nun hier von der ÖVP eingebracht worden ist und in der Intension ähnlich geht dem unsrigen, der als nächster dann zur Debatte steht, die Zustimmung erteilen. Ich möchte nur auf eines ganz klar hinweisen. Ein Gütesiegel, so gut es auch sein mag und so streng es kontrolliert ist, kann meiner Meinung nach nicht die gesetzlichen Verpflichtungen ersetzen, um hier auch Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Das heißt, wir müssen die rechtlichen Voraussetzungen so gestalten, dass hier ein Missbrauch bzw. ein Vergehen dagegen unmöglich gemacht wird. Die rechtlichen Voraussetzungen, die in diesem Lebensmittelsicherheits- und Konsumentenschutzgesetz geregelt sind, sagen ja bereits jetzt aus, dass es verboten ist, Lebensmittel, die mit Irreführung einhergehenden Angaben versehen sind, in Verkehr zu bringen. Dazu gehört auch, dass ein falsch angegebenes Ursprungsland oder Herkunft und Herstellung oder Gewinnung angegeben wird, was nicht den Tatsachen entspricht. Dennoch ist dieser ominöse und berühmte Quargel, wenngleich jeder weiß, dass die Milch aus Holland kommt, die in Deutschland zu Joghurt verarbeitet worden ist und erst in der Steiermark letztlich zum Quargel wurde, rechtlich, zumindest nach diesem Gesetz, in den Verkehr gebracht worden ist. Es scheint so zu sein, dass die Rechtssprechung dahingehend lautet, dass, wenn der größere Teil der wertbestimmenden Angaben in Österreich erfolgen, dann auch die Berechtigung gegeben ist, dann auch ein österreichisches Lebensmittel daraus zu machen. Diese Praxis ist mit hundertprozentiger Sicherheit abzustellen. Aber sofort abzustellen! Das andere ist, dass hier, da gebe ich Ihnen völlig Recht, der ungleiche Wettbewerb, wenn hier Gütesiegel verwendet werden, reine Scheinqualitäten vorgetäuscht werden, hier ist ja wirklich zu fragen, ob man diese Art von Konsumententäuschung im wahrsten Sinne des Wortes nicht auch gesetzlich und rechtlich unterbinden kann. Ich werde dann in meinem Antrag noch darauf zu sprechen kommen, die schlechte, falsche und irreführende Auszeichnung der Lebensmittel ist der eine Teil der Medaille. Der andere Teil, der ist für mein Dafürhalten noch der viel größere, ist der echte Skandal. Wir werden darauf noch zu sprechen kommen. Für das jetzige möchte ich nur feststellen, dass wir diesem Antrag die Dringlichkeit erteilen werden und hoffe, dass die nötigen Schritte unternommen werden, um derartige Dinge in Zukunft auszuschalten. Ich komme selber aus der Weinbranche. Ich weiß, dass der Weinskandal vor 25 Jahren seinerzeit ein reinigendes Gewitter für die gesamte Branche war. Auch damals war es möglich, mit einem dreißigprozentigen Anteil Wein in irgendeiner Region was weiß ich dann drauf zu schreiben Gumpoldskirchner, obwohl der Großteil dieses Weines Gumpoldskirchen nie gesehen hat. Das war damals möglich. Ist heute nicht mehr möglich. Heute werden in Österreich Weine erzeugt, die einem sehr sehr hohen Qualitätsstandard entsprechen. Das alles verdanken wir einer gesetzlichen Regelung, die danach die richtigen Schlüsse aus diesem Skandal gezogen hat. Und genau das erwarte ich mir auch hier. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 81/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Somit ist dieser Antrag angenommen worden. Bevor wir zum nächsten Punkt kommen darf ich zwei Gruppen bei uns sehr herzlich hier im Landtag begrüßen. Zum Ersten die siebente Klasse der AHS der Kreuzschwestern aus Linz und zum Zweiten eine Gruppe des Seniorenbundes aus Obernberg am Inn unter der Leitung von Herrn Kollegen Altbürgermeister Wolfgang Schleich. Herzlich Willkommen. Wir wünschen eine interessante Stunde hier bei uns im Oberösterreichischen Landtag. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt hat schlagen die Unterzeichner der Beilage 82/2010 vor, auch diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 82/2010 handelt es ich um den Initiativantrag betreffend die Auszeichnung von Lebensmitteln. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 82/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und darf Herrn Kollegen Dritter Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer das Wort erteilen. Abg. Präsident Dipl.-Ing. Dr. Cramer: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist dasselbe Thema nochmals, weil wir ja heute drei Anträge zur Diskussion haben, die in der Intension eine sehr ähnliche Stoßrichtung haben. Ich habe es vorher schon angekündigt. Der wahre Skandal in dieser Angelegenheit mit dem listerienverseuchten Käse liegt eigentlich darin, dass es hier diese Firma verabsäumt hat, Qualitätskriterien einzuführen die eben so etwas verhindert. Ich war selbst jahrelang in einem Lebensmittelbetrieb beschäftigt und weiß, welch heikle und umfassende Aufgabe dieses Unterfangen ist. All diese Betriebe sind heute verpflichtet ein sogenanntes HACCP-Konzept einzuführen. Das ist ein international anerkanntes Hygienestandardprogramm, das also die Betriebe verpflichtet, alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe, vom Würstelstand bis herauf zur Spitzengastronomie, jene kritischen Kontrollpunkte festzumachen, die also hier zu einer Gefährdung des Lebensmittels in mikrobiologischer, mechanischer aber auch chemischer Art führen kann. Dieses Konzept ist Gesetz, muss durchgeführt werden. Dennoch scheint es nicht gelungen zu sein, hier diese kritischen Kontrollpunkte in jenem Betrieb festzumachen, in dem das passiert ist. Wenn man heute hört, dass angeblich ein Käfer durch ein Fenster diese Listerien in diesen Käse gebracht haben, so muss ich sagen, da ist nicht nur schlampig, hier ist vorsätzlich strafbar gehandelt worden. Meines Erachtens ist das ein Verbrechen, im wahrsten Sinne des Wortes ein Verbrechen. Denn damit werden Menschen ganz ganz schwer geschädigt. Ich muss das eine vom anderen trennen. Das heißt, der eigentliche Skandal ist ein Hygieneskandal, der verschärft worden ist, und da muss ich leider schon auch sagen, dass hier die zuständigen Kontrollorgane meiner Meinung nach nicht optimal gearbeitet haben, denn selbst wenn man weiß, dass hier etwas passiert ist, muss man sofort reagieren. Denn zuzuwarten, bis man endlich herausgefunden hat, durch welches Fenster irgend etwas wo passiert sein kann, auch wenn nur der Verdacht besteht, das hier eine Gefährdung gegeben sein könnte, so muss man handeln und das Ganze zurückhalten bzw. nicht mehr in den Verkehr bringen. Was auch symptomatisch ist, ist, dass gerade jene Betriebe, die sozusagen auf Billigware aus sind, weil letztlich ist es eine reine Preisschlacht, es wird hier ja ein vermeintlich gutes Lebensmittel, es wird ja dargestellt als Bauernquargel, das impliziert einen hohen Qualitätsstandard, hergestellt, sehr schlampig hergestellt, mit billigen Lebensmitteln, da ist ein Zusammenhang schon gegeben, das heißt also, jene, die hier glauben mit Dumpingpreisen hochwertige Lebensmittel erzeugen zu wollen, es aber natürlich nicht können, hängt irgendwo zusammen. Es ist völlig klar, dass man beiden Dingen einen Riegel vorschieben muss. Sowohl der Möglichkeit, dass hier schlampig gearbeitet wird, hier ist also die Lebensmittelaufsichtskontrolle massiv mehr in die Pflicht zu nehmen, dass diese Systeme auch auditiert werden, dass eine permanente Verbesserung stattfindet und dass es wirklich soweit nur möglich verhindert wird, dass derartige wirklich äußerst gefährliche und schlimme Vorfälle passieren können. Das andere ist natürlich, dass dann auch das, was drinnen ist, auch drauf steht. Das heißt, dass wirklich eine Kennzeichnungspflicht vorhanden ist, die völligen Missbrauch oder völlige Irrführung der Bevölkerung ausschließt. Das kann mit einem Gütesiegel noch zusätzlich verstärkt werden. Denn ein Gütesiegel heißt immer, es ist eine Qualität, die über dem Gesetz noch steht. Aber das Gesetz allein muss das bereits verhindern. Daher bin ich dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen derart verschärft werden, dass das, auch wenn er Lebensmittel aus dem Ausland einführt, er darf dann halt nicht drauf schreiben, dass es österreichische Qualität ist. Das heißt, man kann es nicht unbedingt verhindern. Wir haben auch eine kleine Einschränkung mit den 90 Prozenten. Denn die Kollegin hat vorhin vollkommen Recht gehabt, es wird Lebensmittel geben, die nicht zu hundert Prozent aus Österreich stammen können. Der berühmte Joghurt mit der Banane oder mit der Ananas, das wird man nicht zu hundert Prozent aus Österreich schaffen können. Es gibt auch bei den Fleischwaren verschiedene Gewürze, die nicht aus Österreich stammten. Das heißt aber der wertbestimmende Teil dieses Lebensmittels muss aus Österreich kommen. Und da sind wir der Meinung, zumindest aus 90 Prozent. Daher bitte ich, auch unserem Antrag, der sehr wohl kombiniert mit den beiden anderen durchaus zu einer, wie soll ich sagen, Weiterentwicklung dieser Situation bzw. dieser gesetzlichen Vorgaben führen kann, die Dringlichkeit zu erteilen. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Hiegelsberger. Abg. Hiegelsberger: Geschätzter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Ich möchte kurz auf meine beiden Vorredner eingehen und mit dem Satz beginnen, die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Als praktizierender Landwirt und als starker Verfechter gerade des AMA-Gütesiegels wissen wir aus einer sehr unbedeutenden Zukunft in diesem Bereich kommend, dass sich auch die Zukunft sehr schwierig gestalten wird. Dazu vielleicht einige Hintergründe. Ich möchte mich beziehen auf die Fleischwirtschaft. Es ist zwar detto in den anderen Produktionsbereichen der Landwirtschaft das selbe, aber um den Rahmen hier nicht zu sprengen, die Produktionswerte in Österreich beziehen sich beim Schweinefleisch auf eine 100-prozentige Eigenversorgung, sind aber im Rindfleischbereich maßgeblich darüber. Das heißt, sobald die österreichische Landwirtschaft oder die verarbeitenden Firmen auf andere Märkte drängen, wird natürlich auch von diesen Märkten versucht, den österreichischen Markt zu bespielen. Der Hintergrund ist, dass auch in den zukünftigen Szenarien sowohl der Bauer als Produzent, als auch die fleischverarbeitende Industrie und der Handel lebensfähig bleiben muss. Das heißt, die Kosten, die durch die Verarbeitung und durch das Urprodukt im Land entstehen, müssen auf europäischen Märkten mitspielen können, um für unsere Waren, wo wir überzeugt sind davon, dass wir sie produktionstechnisch und naturgetreu auf den bestem Standard erzeugen, auch Konsumenten zu finden. Diese Konsumenten zu finden ist dann nur möglich, wenn Qualität kontrolliert wird. Meine beiden Vorredner haben angesprochen, dass wir zwei gesetzliche Grundlagen hier haben, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz genauso wie das Bundesgesetz für den unlauteren Wettbewerb. Dazu darf ich anmerken, dass im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ja eine maßgebliche Zuständigkeit bei unserem Minister angesiedelt ist und wir darauf verweisen können, dass er in diesem Bereich seine Zuständigkeit nicht in diesem Umfang wahrnimmt wie er es wahrnehmen sollte. Denn der Bereich, wie es Hartberg gezeigt hat, ist in der gesetzlichen Regelung dementsprechend verankert. Die Frage lautet: Gibt es Sanktionen? Gibt es auch eine Exekution bei Vertretungen? Da darf ich auf Präsident Cramer kommen, der gesagt hat, Vergehen unmöglich machen. Es ist nicht möglich, Vergehen unmöglich zu machen, aber es ist möglich, Sanktionen zu sanktionieren. Darauf wird auch in dem Dringlichkeitsantrag der freiheitlichen Fraktion verwiesen. Ich darf Ihnen auch hier sagen, dass das AMA-Gütesiegel einen wesentlich höheren Bekanntheitsgrad hat, als unser Bundespräsident. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Was sollen wir jetzt dazu sagen?") Aus den neuesten Umfragen wissen wir, dass das AMA-Gütesiegel einen Durchdringungsgrad von 98 Prozent der Bevölkerung hat, (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Gibt es also doch einen dritten Kandidaten!") von 98 Prozent der Bevölkerung hat. (Zwischenruf Abg. Makor: "Der Bundespräsident braucht kein Gütesiegel!") Sind Sie sich dazu ganz sicher? Er braucht kein Gütesiegel. Ich hoffe, in der Ernährung wird er es verwenden. Ich möchte damit nur sagen, Sie haben bereits aufgezeigt, Kollegin Wageneder, dass wir ein sehr dichtes, breites und hohes Angebot an Warengütesiegeln haben. Aber die Nachvollziehbarkeit fehlt. Nur das AMA-Gütesiegel garantiert von der Herkunft bis zum Handel ein durchgängiges System, das die öffentliche Hand nicht belastet, denn das AMA-Gütesiegel wird zu 100 Prozent von den bäuerlichen Betrieben bezahlt. Also ich würde mich freuen, wenn es dazu starke Partnerschaften gäbe, wo auch andere sich beteiligen. Die Fleischwirtschaft grundsätzlich hat natürlich mit einem sehr starken Austauschprogramm zu rechnen. Wir wissen genau, die Lohnkosten vor allem in der fleischverarbeitenden Industrie sind in der BRD halb so hoch als in Österreich. Der Grund dahinter ist, dass in der BRD keine kollektivvertraglichen Stundenlöhne für ausländische Arbeitskräfte zu bezahlen sind. Ich sage das aus dem Hintergrund, weil immer wieder die Vergleichbarkeit und damit immer wieder auch die Marktfähigkeit gegeben sein muss. Wenn wir als Österreicher, vor allem als österreichische Landwirte, darauf stolz sein wollen, dass wir Produkte erzeugen, die in Qualität und Sicherheit entsprechen, dann müssen sie, wie gesagt, auch konsumfähig bleiben. Traurig ist nur an dem großen Skandal in Hartberg, dass er wiederum keinen Niederschlag finden wird in den Verhaltensgewohnheiten der Konsumenten. Hauptsächlich macht es ein Donnerwetter in Diskussion und Medien und wird sich wieder nicht weiter auswirken. 80 Prozent der Konsumenten verlangen bessere Standards und 20 Prozent sind bereit diese zu kaufen. Darum stimmen auch wir der Dringlichkeit der freiheitlichen Partei zu. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist die Zweite Präsidentin des oberösterreichischen Landtags, Frau Gerda Weichsler-Hauer. Abg. Präsidentin Weichsler-Hauer: Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Thematik von einer etwas anderen Seite beleuchten, nämlich als Konsumentin. Nachdem ich davon fest überzeugt bin, dass jeder und jede von Ihnen schon einmal einen Einkauf getätigt haben, wissen Sie so ungefähr, wie das tatsächlich abläuft, vielleicht gerade wir, die nicht so hundert Prozent dafür Zeit haben jedes Lebensmittel genau durchzulesen, aus welchem Herkunftsland die Produkte sind, die beinhaltet sind; vielleicht in der Fastenzeit uns noch beim Käse anschauen, wie viel Prozent Fett in der Trockenmasse tatsächlich drinnen ist und vielleicht auf den einen oder anderen verzichten. Aber das ist die Realität beim Einkaufen. Ich glaube, dieser Realität müssen wir uns tatsächlich stellen. Das heißt, wie ist das Einkaufsverhalten von Konsumentinnen und Konsumenten? Worauf reagieren sie? Was wird tatsächlich berücksichtigt und angeschaut? Was können wir uns sozusagen ersparen bei der ganzen Sache, weil es meiner Meinung nach Produkte auch verteuert. Im vorliegenden Fall, der eigentlich auch Anlass ist, warum wir heute darüber diskutieren und diese Dringlichkeitsanträge vorliegen haben, denke ich, es hat ja eine mehrfache Irreführung von Konsumentinnen und Konsumenten gegeben. Erstens, wenn Österreich darauf steht, gehen wir alle sofort davon aus, es ist von A bis Z, sprich vom Anbau bis zur Erzeugung und bis es in den Lebensmittelbereichen in die Hand der Konsumentinnen und Konsumenten kommt, tatsächlich ein österreichisches Produkt. Jetzt haben wir hier feststellen müssen, dass das bei weitem nicht der Fall ist. Wenn wir einkaufen, und jetzt sage ich etwas dazu, um hier unverfänglich zu bleiben und niemandem irgend etwas zu unterstellen, aber wenn ich ein Ennstaler Rind bei mir in Steyr kaufe, dann gehe ich davon aus, dass das auch das Ennstal ist und auch aus diesem Ennstal kommt. Das ist also auch die Realität. Und wenn wir, so wie es in dem Fall war, Hartberg gelesen haben und wir alle Hartberg kennen, sind wir davon ausgegangen, dass das Lebensmittel von A bis Z auch tatsächlich von dort kommt. Das ist also die Realität, wie Konsumentinnen und Konsumenten reagieren. Dann gibt es noch natürlich eine dritte Verschärfung für mich dazu, dass da oben gestanden ist Bauernquargel. Wir alle schätzen die wertvolle Arbeit und die gute Qualität, die unsere Bauern und Bäuerinnen leisten. Aber, es wird auch noch dazu verbunden, dass also das nicht in einer Produktion, die "industriell abläuft", passiert, sondern dass es durchaus ein Produkt eines Bauern, einer Bäuerin ist und dort unmittelbar erzeugt wird. Das heißt, wir müssen sehr, sehr vorsichtig sein und dürfen uns nicht einfach darüber hinwegschwindeln wie wir tatsächlich Gütesiegel zulassen und was kommt denn da tatsächlich beim Konsumenten an, der das entsprechend haben möchte. Tatsache ist, dass wir hier feststellen mussten, dass es sehr vieles an Gütesiegeln gibt, die bei weitem nicht das halten, was der Konsument oder die Konsumentin sich dann tatsächlich auch darunter vorstellt. Gütesiegel sind Marketingstrategien, so ehrlich müssen wir sein bei dieser ganzen Sache. Das heißt, wir haben politisch auch die Weichenstellungen dahingehend zu setzen, dass da nicht einfach nur auf Grund von besseren Verkaufszahlen tatsächlich Gütesiegel verteilt oder erfunden werden, die dann entsprechend was anderes suggerieren, sondern wir müssen das wirklich bis ins kleinste Detail entsprechend kennzeichnen und auch absichern, dass das auch dort hin kommt und auch der Konsument und die Konsumentin hat, was er/sie sich vorstellt. Jetzt wissen wir, dass das AMA-Gütesiegel eines ist, wo wir uns 100 Prozent darauf verlassen können. Was aber natürlich noch lange nicht aussagt, dass es also, was die Qualität tatsächlich dahinter ist in dieser Listeriengeschichte und der Käfer, ist ja etwas, was sich auf einer ganz anderen Ebene abgespielt hat und nicht tatsächlich mit dem Gütesiegel selbst in Verbindung steht. Wenn hier verschiedenste Forderungen aufgestellt werden wie zum Beispiel die Herkunft der Stoffe auszuweisen, so glaube ich, ist das etwas, was hier in Richtung Strafverschärfung für die Konsumentinnen und Konsumenten geht, weil es tatsächlich eines bedeutet, dass ich, und ich sage es ganz ehrlich, nicht bereit bin, hier jedes einzelne Produkt tatsächlich auch durchzulesen. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Detektiv zu spielen!") Wenn österreichische Erzeugung drinnen steht, dann soll es auch wirklich durch und durch österreichisch sein. Es ist auch hier so gesprochen worden, was in Österreich drauf steht, soll also auch tatsächlich drinnen sein. Diesen Slogan gibt es ja auch in der Werbung. Ich denke, wir werden also der Dringlichkeit entsprechend auch zustimmen, aber nichts desto trotz ist vieles von diesen einzelnen Punkten noch diskussionswürdig, besonders was die Herkunft der Kunststoffe betrifft, weil sie nichts über Qualität aussagen. Ich möchte auch eines: Dass ich mich in ganz Europa darauf verlassen kann, wenn ich zu einem Lebensmittel greife, dass ich nicht ein gesundheitliches Problem hinterher habe. Darum denke ich, werden wir dann, wenn wir das entsprechend abstimmen werden, uns dazu entschließen, dass wir das noch diskutieren müssen, danke. (Beifall) Erster Präsident: Ich darf Frau Kollegin Maria Wageneder das Wort erteilen. Abg. Wageneder: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Damen und Herren auf der Galerie! Ja, eingangs möchte ich feststellen, Herr Präsident Cramer, dass ich das auch so sehe, dass rund um den Skandal des Listerienkäse die zuständigen Kontrollorgane zu wenig effizient gearbeitet haben innerhalb der möglichen rechtlichen Bestimmungen, die wir derzeit in Österreich haben. Aber nun zum Antrag der FPÖ. Dass wir hier drei Anträge oder einen Zusatzantrag auch noch heute haben, zeigt, wie heiß und aktuell dieses Thema ist. Insofern werden wir auch heute der Dringlichkeit des FPÖ-Antrages zustimmen. Aber zum Inhalt: Sie verlangen in Ihrem Antrag, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ, dass 90 Prozent der Rohstoffe aus Österreich sein sollen oder müssen. Warum nur 90 Prozent, vor allem, wenn es sich um unverarbeitete Lebensmittel handelt, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Weil Bananen nicht so gut bei uns wachsen!") müssen ja bereits jetzt 100 Prozent der Lebensmittel österreichisch sein? (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Weil sonst kann ich kein Joghurt mehr machen!") Ja, hier sind wir für diese Ausnahme, da gebe ich Ihnen Recht, aber das steht nicht so im Antrag, dass es sich nur um verarbeitete Lebensmittel handelt. Das ist tatsächlich so, dass auch jetzt nach dem AMA-Gütesiegel zum Beispiel eine Banane oder Vanille natürlich nicht aus Österreich sein muss, aber bei unverarbeiteten Lebensmitteln sehr wohl 100 Prozent aus Österreich. Und das geht nicht aus Ihrem Antrag hervor. Wir geben uns mit 90 Prozent, das wäre ja sogar eine Verschlechterung, keineswegs zufrieden. Warum wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen werden, ist, weil Sie lediglich eine Kennzeichnung der Lebensmittel verlangen, aber nicht ein Verbot, wenn es zu einer Irreführung kommt. Auch die Strafbarkeit von irreführenden Markennamen ist hier nicht angeführt. Der grün-schwarze Antrag geht hier inhaltlich wesentlich weiter. Es ist eine Änderung gefordert, die ausreichend Schutz bietet für die Konsumenten und Konsumentinnen. Deswegen stimmen wir jetzt der Dringlichkeit des FPÖ-Antrages zu, aber inhaltlich werden wir ihn nicht mittragen. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 82/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt hat, schlagen die Unterzeichner der Beilage 83/2010 vor, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 83/2010 handelt es sich um den Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Streichung der Familienförderung bei mangelndem Integrationswillen. Hiezu ist ein Geschäftsbeschluss des Oberösterreichischen Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 83/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede und darf das Wort Frau Kollegin Ulrike Wall erteilen. Abg. Wall: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer auf der Galerie! Wir haben über dieses Thema heute schon einiges gehört. Es geht darum, dass die Landesregierung ersucht wird, die Bundesregierung aufzufordern, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, die Familienbeihilfe und das Kindergeld an den Besuch und das positive Absolvieren von Deutschkursen für alle Kinder mit nicht deutscher Muttersprache zu binden bzw. das selbe auch mit den oberösterreichischen Familienförderungen zu tun. Wir wissen, dass das Erlernen der deutschen Sprache die wichtigste Voraussetzung ist für eine mögliche Integration. Migranten, die ihre Kinder beim Erlernen unserer Sprache nicht ausreichend unterstützen, riskieren nicht nur soziale Defizite, sondern nehmen ihren Kindern damit Chancen auf eine gute Ausbildung oder später am Arbeitsmarkt. Wir haben gehört, dass ein Bundesinstitut für Bildungsforschung festgestellt, dass zehn Prozent der heimischen Kinder Förderbedarf haben, aber 59 Prozent der Kinder von Migranten. Da das Lernpotenzial gerade im Vorschulalter am größten ist, muss man darauf Bedacht nehmen, dass die Sprachdefizite bereits vor Eintritt in die Volksschule abgebaut werden. Damit ist gewährleistet, dass die Kinder bei Schuleintritt dem Unterricht folgen können und der Unterricht nicht durch Sprachdefizite behindert wird. Das alles kann natürlich nur funktionieren, wenn Eltern einbezogen werden bzw. zur Kooperation verpflichtet werden. Wenn sie dazu nachweislich nicht bereit sind, müssen sie mit einer Kürzung oder Streichung von staatlichen Leistungen, insbesondere Familienförderungen rechnen. Die Freiheitlichen unterstützen daher die Forderung von Außenminister und ÖAAB-Obmann Michael Spindelegger, verpflichtende Deutschkurse einzuführen und bei Ablehnung die Familienbeihilfe zu streichen. Ich ersuche um Ihre Unterstützung. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Kollege Wolfgang Stanek. Abg. Stanek: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich denke, die Diskussion über diesen Antrag ist tatsächlich wichtig. Die Diskussion über diesen Antrag ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Einerseits, weil es in diesem Antrag um Menschen und ganz besonders um Kinder geht. Die Diskussion über diesen Antrag ist meines Erachtens wichtig, weil auf Grund dieses Antrages, wenn man sich den Antrag genau liest, kaum Fragen beantwortet werden, sondern tatsächlich viele Fragen offen bleiben. Denn ich stelle hier schon die Frage, wenn dezidiert definiert ist im Antrag, nachweisliche Weigerung des Spracherwerbs, wer das feststellt? In welchem Ausmaß das festgestellt ist? Ab wann es sozusagen zu einer Verweigerung kommen dürfte? Daher ist es aus meiner Sicht völlig undenkbar, diesen Antrag tatsächlich mit Dringlichkeit zu versehen. Die Diskussion über diesen Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist vor allem deshalb wichtig, weil gerade die unexakte Formulierung dieses Antrages zeigt, dass die deutsche Sprache tatsächlich sehr komplex ist. Denn, wenn man sich den Antrag sehr genau liest, dann stellt man fest, da steht drinnen, Defizite – ich zitiere: "Defizite im Spracherwerb sollen daher bereits vor der Volksschule behoben werden. Dies gilt nicht nur für Migrantenkinder, sondern für alle Kinder mit unzureichenden Sprachfähigkeiten." In weiterer Linie wird im Antrag dann noch ausgeführt, aus freiheitlicher Sicht muss jedes Kind bei Schuleintritt die Unterrichtssprache Deutsch so gut beherrschen, dass es dem Unterricht folgen kann und der Unterricht durch Sprachdefizite nicht behindert wird. Bei nachweislicher Weigerung des Spracherwerbs müssen auch staatliche Leistungen, insbesondere Familienleistungen gekürzt bzw. gestrichen werden. Was heißt denn das? Heißt das also auch, dass wir nicht nur Migrantenkindern, sondern allen Kindern, die ein entsprechendes Sprachdefizit haben, die Familienförderungen streichen? Sie sehen also auf Grund dieser wenigen Beispiele, dass es undenkbar ist, der Dringlichkeit zuzustimmen. In der Sache muss man sicherlich darüber diskutieren. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Kollege Christian Makor. Abg. Makor: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Seniorinnen und Senioren aus Obernberg, an der Spitze mit dem jung gebliebenen Altbürgermeister Schleich, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bekenne mich namens der Sozialdemokratie dezidiert dazu, dass das Beherrschen der deutschen Sprache von ganz großer Bedeutung für die persönliche, kulturelle, intellektuelle und letztlich auch berufliche Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen ist. Darüber hinaus stellt die gute Sprachfertigkeit für Kinder mit Migrationshintergrund unbestritten auch einen ganz wesentlichen Teil und eine ganz wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration dar. Daher werden wir über alle positiven Maßnahmen reden und sie unterstützen die zu einer Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten der Kinder führen werden. Der vorliegende dringliche Antrag stellt unserer Meinung nach jedenfalls keine derartige positive Maßnahme dar. Denn beurteilt, hinterfragt man die Motivation, das Motiv dieses Antrages, geht es darum die Sprachkenntnisse von Kindern und Jugendlichen zu verbessern? Geht es darum die Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen mit dem Umgang der Sprache zu verbessern? Es ist ein großes Fragezeichen dahinter. Oder geht es darum, dass man die Rute ins Fenster stellt und jemanden Geld wegnehmen möchte? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geradezu abenteuerlich und im höchsten Maße bedenklich halte ich die Formulierung, dass es um einen verpflichtenden Deutschkurs geht und um das positive Absolvieren dieses Deutschkurses. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heißt das, dass wir vier- oder fünfjährige Kindergartenkinder einer Prüfung und einem Test unterziehen? Welch gewaltigen Druck bürden wir diesen Kleinkindern auf, wenn es darum geht, dass ihre positive Ableistung des Tests es abhängig macht, ob sie Familienbeihilfe und Kindergeld bekommen, also tausende von Euro den Familien womöglich verloren gehen. Also ich halte das in Wirklichkeit für nicht wirklich - (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Kriegen die Vierjährigen bei dir die Kinderbeihilfe?") ihr habt in eurem Antrag das positive Absolvieren hineingeschrieben, so wie Ihr das vorhabt - ich halte das für nicht zielführend und mit Sicherheit für keinen positiven Beitrag. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser dringliche Antrag ist jedenfalls nicht das geeignete Mittel in dieser sensiblen Materie eine Verbesserung zu bringen. Daher werden wir auch der Dringlichkeit nicht zustimmen. In der Substanz selbst habe ich schon unsere große Skepsis angedeutet. Wir werden aber über alles diskutieren und reden können, was zu einer Verbesserung der Deutschkenntnisse und der sprachlichen Fähigkeiten unserer Kinder führt. Dazu sind wir selbstverständlich bereit. (Beifall) Erster Präsident: Frau Kollegin Maria Wageneder ist als Nächste zu Wort gemeldet. Abg. Wageneder: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Landhaus, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Ja auch für uns Grüne ist es wichtig, dass Menschen die in Österreich leben, die hier zur Schule gehen, die hier arbeiten, auch die deutsche Sprache können. Das ist auch für uns Grüne klar. Dafür haben wir uns auch stark gemacht, für einen beitragsfreien Kindergarten, für ausreichend Plätze in der Kinderbetreuung. Wir haben uns auch eingesetzt für ein verpflichtendes Kindergartenjahr ab fünf Jahren und vor allem, dass der Kindergarten die erste Bildungsinstitution ist und nun auch für einen österreichweiten Bildungsplan im Kindergarten, auch für verpflichtende regelmäßige Sprach-Screenings im Kindergarten, damit eventuelle Sprachmängel rechtzeitig erkannt und auch behoben werden können. Und heute in der Anfrage an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl haben wir gehört, 36 Prozent der oberösterreichischen Kinder, deren Eltern Migrationshintergrund haben, haben Förderbedarf. Da sehe ich jetzt einen Widerspruch zum Antrag der FPÖ. Entweder ist es bundesweit um so viel mehr oder wir sind halt in Oberösterreich hier schon so viel besser, jedenfalls schreiben Sie von 59 Prozent in Ihrem Antrag, nach den Erhebungen des bifi. Wir Grüne haben uns auch in der letzten Legislaturperiode sehr stark gemacht für ein Integrationsleitbild in dem zahlreiche Maßnahmen und auch die sprachliche Integration festgeschrieben sind. Leider hat die FPÖ diesem Integrationsleitbild nicht zugestimmt, sondern die Unterstützung verweigert. Und auch in den Gemeinden draußen, wo es jetzt darum geht diese Maßnahmen des Integrationsleitbildes vor Ort umzusetzen, erwarte ich mir von den FPÖ-Kommunalpolitikern und –politikerinnen, dass sie diese Maßnahmen vor Ort unterstützen und von der Landesebene, dass sie eben das vor Ort draußen bei ihren Kommunalpolitikern und –politikerinnen entsprechend einfordert. Zum Beispiel das Rucksackprojekt "Mama lernt Deutsch im Kindergarten" ist sicher dazu bestens geeignet, dass auch die Mütter gemeinsam mit den Kindern entsprechend Deutsch lernen und beherrschen. Ja Eltern müssen unterstützt werden. Sie sollen auch kooperieren. Aber die Integrationspolitik, wie sie derzeit von der FPÖ geführt wird, ist viel zu sehr auf eine Neiddebatte aufgebaut. Es geht um die Integration von Migrantinnen. Es geht nämlich nicht nur um die Integration von Migrantinnen, sondern es geht insgesamt um die gesellschaftlichen Ressourcen die zur Verfügung stehen und dass von diesen Ressourcen niemand ausgeschlossen ist, weder die Einheimischen noch die Zugewanderten. Und es leiden nämlich nicht nur Zugewanderte darunter, sondern auch Einheimische. Wenn der Zugang fehlt zu gesellschaftlichen, zu finanziellen, zu sozialen oder zu den institutionellen Ressourcen, dann sind die Menschen auf ihrem Lebensweg behindert und sind sie mit Nachteilen begleitet. Und es geht um eine gerechte Gesellschaft und um eine gerechte Verteilung dieser Ressourcen. Und nicht darum, nehmen wir den einen etwas damit es den anderen besser geht. Das ist kein moralisch und schlüssig tragbares Argument und keine geeignete Vorgangsweise. Wenn ich zum Beispiel jetzt in die gleiche Kerbe schlagen würde wie die FPÖ, würde ich im Gegenzug vorschlagen, wir machen einen Mehrsprachigkeitsbonus. Das ist doch gesamtgesellschaftlich etwas Positives, wenn Kinder mehrere Sprachen beherrschen. Und das sollen ja viele Kinder aus Migrationsfamilien können, das wäre ja für die gesamte Gesellschaft und auch für unsere Wirtschaft, für die Wirtschaftsbeziehungen zu diesen Ländern ein enormer Vorteil, wenn Kinder mehrsprachig aufwachsen. Ja Integrationsprobleme sind in ihrem Kern, wie ich es zuerst schon ausgeführt habe, aus meiner Sicht nicht in erster Linie kulturelle, sondern sozioökonomische Probleme. Es geht um die gleichberechtigte Teilhabe am ökonomischen, am sozialen, am politischen aber auch am kulturellen Leben aller berechtigten Gesellschaftsgruppen. Wir stimmen heute der Dringlichkeit nicht zu, damit wir auch im Ausschuss diese Fragen weiter diskutieren können, weil es sehr wichtige Fragen sind. Aber inhaltlich lehnen wir diese Vorgangsweise auf jeden Fall ab. (Beifall) Erster Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 83/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage 83/2010 dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zu. Wie der Herr Schriftführer bereits angekündigt hat schlagen die Unterzeichner der Beilage 84/2010 vor, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage 84/2010 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren. Hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des oö. Landtags erforderlich. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 84/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Alexander Nerat. Abg. Nerat: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer und Gäste auf der Galerie! Ich glaube bei diesem Thema muss man mittlerweile schon mit einer Begriffserklärung beginnen. Die Begriffserklärung beginne ich damit, dass die staatlichen Unterstützungen nicht die Kinder erhalten, sondern eigentlich die Eltern. Man sollte sich schon Gedanken darüber machen, ob man jede Lenkungsmaßnahme im Vorhinein verdammt und ob man nicht manchmal auch in diesem hohen Haus ein bisschen in Konflikt gerät mit den eigenen Vordenkern in Wien. Das betrifft vor allem den Mittelteil des Saales. (Zwischenruf Abg. Schenner: "Ihr fordert die positive Absolvierung eines Deutschkurses!") Sehr gut, ich habe meine Klarstellung damit getätigt. Ich komme jetzt trotzdem zu der Beilage 84/2010. Hier gibt es ein paar ganz gute Sätze. In der Frage der Anwesenheitspflicht für Asylwerber geht es um die konstruktive Lösung eines Problems und um die Sicherheit der Menschen vor Ort. Ein Satz ohne Rechtschreibfehler, bevor das kommt, ein Satz der wohl auch so passen dürfte, müsste jedem klar sein, vor allem ein Satz der nicht von einem FPÖ-Politiker stammt, sondern von einem wohl sehr bekannten Politiker der ÖVP, dem Herr Kaltenecker, der das zu Bundesminister Darabos gesagt hat. Dem ist nichts hinzuzufügen, muss ich ehrlich sagen. Politik bedeutet nämlich auch, die Sorgen und Ängste der Bürger wahrzunehmen. Und nicht nur sie wahrzunehmen, sondern sie ernst zu nehmen und nach Lösungen zu suchen und diese auch umzusetzen. Lösungen zu suchen, anzubieten und dann auch umzusetzen sollte die Pflicht sein von uns. Österreich ist sich wirklich seiner humanitären Verantwortung durchaus bewusst. Wir haben hier eine langjährige Tradition. Wir haben immer unsere Verantwortung wahrgenommen. Vielleicht ist das auch der Grund, dass Österreich bei Asylwerbern dermaßen beliebt ist. In Österreich kommen auf 1.000 Einwohner 2,5 Asylwerber. Das ist an und für sich eine gute Werbung, im sonnigen Spanien sind es gerade mal 0,1, keine Ahnung wie das funktionieren soll, pro 1.000 Einwohner. Aber was ist der Grund, dass Asylwerber Österreich als bevorzugtes Anlaufland auswählen? Ist es die gute Versorgung? Ist es der Wohlstand, der lockt in diesem Land? Ist es der eigentlich positive Umgang mit dieser Thematik? Ich denke es ist wohl eine Mixtur von all diesen Faktoren und vielen privaten und persönlichen die noch dazu kommen. Tatsache ist aber auch, die gute Versorgung in Österreich und die gute allgemeine Lage ziehen auch Wirtschaftsflüchtlinge an und darunter befinden sich halt auch kriminelle Elemente oder Leute die dazu Tendenzen haben. Wenn man sich vorstellt, dass allein im Jänner von 807 Asylwerbern 396 Antragsteller wieder untergetaucht sind, beinahe jeder zweite Asylwerber, 48 Prozent, sollte einem das zu denken geben. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Was hat das jetzt mit den Deutschkenntnissen zu tun?") Na bitte lesen, wo wir gerade sind! Das hilft ungemein. 2008 sind alleine in Oberösterreich 1.700 Asylwerber wegen Straftaten angezeigt worden. Ich weiß, dann kommt wieder das Argument, angezeigt heißt ja nicht verurteilt. Tatsache ist jedoch, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ist absolut gestört dadurch. Die Leute fühlen sich teilweise nicht mehr wohl. Und hier gibt es sicherlich Ansätze um eine Lösung dazu zu treffen. Und einer der unserer Meinung absolut brauchbar ist, ist die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren. Dringlich ist dieses Thema aus einem ganz einfachen Grund. Die mediale Berichterstattung und das Empfinden der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land wollen eine Lösung haben. Sie wollen eine rasche Lösung haben und wir haben hier auch einen Vorschlag, wie diese Lösung aussehen könnte. Es muss schnell gehandelt werden im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, im Interesse unseres schönen Landes. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Maria Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen im oberösterreichischen Landtag, werte Gäste auf der Galerie. Geehrter Kollege von der Freiheitlichen Partei, Kollege Nerat, ich denke ich halte hier jetzt tatsächlich die Kontrarede zu Ihrem Antrag. Die Dringlichkeit zu diesem Antrag ist aus unserer Sicht überhaupt nicht gegeben, denn es ist tatsächlich so, dass, Sie haben es erwähnt, tatsächlich durch die mediale Debatte, diese unschöne Debatte rund um ein geplantes Zentrum, nun doch abgeblasenes Zentrum im Burgenland, ein Erstaufnahmezentrum, wurde diese Diskussion überhaupt erst losgetreten, diese Thematik. Und das auf eine sehr undifferenzierte und unsachliche Art und Weise. Und Anlass zur Dringlichkeit gibt dieses sehr unschöne innenpolitische Herumgezerre aber ganz sicher nicht. Also wir werden die Dringlichkeit hier erst einmal ablehnen. Zum Inhalt dieses Antrages möchte ich nur in aller Kürze Stellung beziehen. Schließlich geht es der FPÖ in diesem Antrag in erster Linie darum, mit menschenverachtenden und diskriminierenden Anträgen einfach nur davon abzulenken, dass sie keinerlei gesellschaftspolitische Lösungsansätze sucht, sondern einfach eine Gruppe von Menschen, die sich ganz und gar nicht selbst verteidigen kann, ungeniert kriminalisiert und damit auch eine Politik der Emotionen betreibt. Allein die Idee einer sogenannten Anwesenheitspflicht von Asylwerbern und –werberinnen in Erstaufnahmezentren stellt diese Menschen ja unter den Generalverdacht kriminell zu sein oder auch in die Illegalität abtauchen zu wollen. Was richtig ist, möglicher Missbrauch des Asylrechtes muss verhindert werden. Das ist schon richtig. Was aber nicht bedeutet verallgemeinern und auch pauschalisieren zu dürfen. Denn es handelt sich letztendlich hier um nichts anderes als um eine Haft. Und das was in der laufenden Diskussion hier immer so lapidar als Anwesenheitspflicht bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit verfassungswidrig und menschenrechtswidrig und verstößt gegen das Verfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit. Und dieses Recht gilt für alle Menschen. Und im Übrigen, es ist ja ein sehr schönes Beispiel wieder, wie Sprache eigentlich wirkt und wie Sprache auch Bilder erzeugt in den Köpfen der Menschen, was alleine mit diesem Begriff "Anwesenheitspflicht" hier gemacht wird. Die Anwesenheitspflicht klingt doch tatsächlich ganz anders als einsperren oder Freiheitsentzug und meint in diesem Fall dann doch aber dasselbe. Ja und was hier in diesem Zusammenhang mittels politischer Angstmache und Verunsicherung passiert, ist höchst bedenklich. Hier wird eine Gruppe von Menschen auf Grund eines Unbehagens, und dieses Unbehagen wird doch auch in erster Linie über Mobilisierung hervorgerufen und dann auch natürlich multipliziert durch gewisse Strömungen, die genau dieses Unbehagen auch noch verstärken, und diese Gruppe von Menschen wird letztendlich für vogelfrei erklärt, was in letzter Konsequenz die Abkehr von den Menschenrechten nach sich zieht. Und das Recht auf persönliche Freiheit darf den Menschen nicht weggenommen werden die nichts verbrochen haben oder auch nur angestellt haben, die nichts anderes haben als die Hoffnung auf ein möglicherweise besseres Leben. Und Menschen am Verlassen eines Areals mit Polizeigewalt zu hindern, denn etwas anderes bedeutet das ja letztendlich nicht, sorgt weder für schnellere Verfahren noch entspricht es den internationalen Menschenrechtsstandards. Und schließlich dürfen nicht Asylwerber und Asylwerberinnen bestraft werden, wenn ein Behördenapparat möglicherweise schleppend arbeitet. Und ob das Einsperren, auch bis alle offenen Fragen, wie Sie das in Ihrem Antrag formulieren, geklärt sind, zum Sicherheitsgefühl der Menschen in den Gemeinden dort beiträgt, das würde ich eher im Gegenteil behaupten. Dieses Einsperren führt noch viel mehr zu Ressentiments von Seiten der Bevölkerung und würde die Unsicherheit sogar noch vergrößern. Und um den Anrainern und Anrainerinnen die Ängste zu nehmen dort in diesen Gemeinden, sind wohl ganz andere Maßnahmen von Nöten als diese Brachialmethode, die mit Menschlichkeit eigentlich nichts mehr zu tun hat. Danke. (Beifall) Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Gertraud Jahn. Abg. Mag. Jahn: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Nur zur Information: Die Anzahl der Asylanträge in Österreich hat sich von 39.000 im Jahr 2002 auf 12.800 im Jahr 2008 reduziert, um etwa Dimensionen zu sehen. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs sagt, „wir haben nicht das Problem mit dem Untertauchen von Asylwerbern, sondern die entscheidende Frage ist, wie können Asylverfahren bei uns verkürzt werden“, und da ist in den Jahren von 2000 bis 2006 einiges vernachlässigt worden. Es ist ein riesiger Rucksack aufgebaut worden und erst seit auf Initiative der SPÖ der Asylgerichtshof eingerichtet worden ist, kommt es hier zu wesentlich rascheren Verfahren, und an dieser Strategie muss weitergearbeitet werden. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Zum vorliegenden Antrag: Ein generelles Einsperren von Asylwerbern ist – und Sie wissen das – verfassungswidrig und zum anderen ein generelles Einsperren von unbescholtenen Menschen, das kann glaube ich für uns nicht in Frage kommen. Zu den Argumenten, die im Antrag hervorgehoben werden: Es müsse doch abgeklärt sein, ob jemand gesundheitlich womöglich auf die Österreicherinnen und Österreicher losgelassen werden darf oder ob es Strafverfolgung gibt und so weiter und so weiter. Also auch zur Klarstellung: Die Gesundheit wird sofort bei Ankunft in den Erstaufnahmezentren, und zwar auf alle schwereren Krankheiten überprüft, sofort wird sie überprüft, meine Damen und Herren. Zum Argument, ob jemand sozusagen strafverfolgt wird: Auch diese Frage wird über EDV mittlerweile sofort abgeklärt, soweit das in der ersten Zeit überhaupt abklärbar ist. Aber alles was es an Daten innerhalb der EU gibt, kann im Wesentlichen innerhalb von 20 Sekunden per EDV abgerufen werden und wird es auch, und in solchen Fällen ist natürlich ein Festnahmeauftrag möglich, der auch angewandt wird. Und abzuwarten bis geklärt ist, welches europäische Land denn nach dem Dublinverfahren sozusagen tatsächlich das Erstaufnahmeland ist und wo der Asylantrag zu stellen ist, also das geht nicht innerhalb von ein paar Tagen. Das dauert eben teilweise mehrere Monate bis zu einem halben Jahr und dass man hier die Menschen nicht einsperren muss, das zeigt ein Beispiel, das wir im Bezirk Perg haben. In Bad Kreuzen, da ist ein Flüchtlingsheim, das vorrangig für Asylwerber, die nach dem Dublinverfahren noch gecheckt werden, vorgesehen ist und dort gibt es interessanter Weise fast oder praktisch keine Probleme. Es ist gut geführt und es hat auch einen Vorteil, es ist nicht überfüllt, aber es zeigt, es ist so was ähnliches auch wie ein Erstaufnahmezentrum, es zeigt auch, dass, wenn sichergestellt ist, dass es gut geführt ist, wenn sichergestellt ist, und da verstehe ich auch den Bürgermeister von St. Georgen sehr gut, wenn er sagt, er will von der Innenministerin eigentlich nur eines, nämlich dass die vereinbarten Zahlen nicht überschritten werden. Und hier gibt es ganz offensichtlich Säumigkeit, denn in Traiskirchen beispielsweise sind von den 750 Personen die dort sind, 120 die mit Erstaufnahme überhaupt nichts mehr zu tun haben, die teilweise bis zu einem Jahr dort sind, und meine Vermutung ist, dass es daran liegt, dass die Innenministerin sie nicht an die Bundesländer weiterleitet, aus welchen Gründen auch immer. Ich hoffe doch nicht, dass der Grund der ist, dass das Bundesland, das am wenigsten seiner Aufnahmequote nachkommt, nämlich Kärnten, ganz offensichtlich die Flüchtlinge nicht übernimmt. Aber jedenfalls gibt es freie Plätze in den Bundesländern, und um die Erstaufnahmezentren wirksam zu entlasten, wäre es möglich, diese Personen entsprechend diesen freien Plätzen zuzuweisen. Eine der Entlastungsmaßnahmen wäre vielleicht auch, dass die Bundesländer, die ihre Quote nicht erfüllen, und Kärnten – sagen Sie das vielleicht Ihren freiheitlichen Freunden – Kärnten ist das Bundesland, das nur 70 Prozent der vereinbarten Quote aufnimmt. Vielleicht sollte sich der Finanzminister überlegen, dass er das Geld so lange nicht mehr überweist, bis es ihre Quote erfüllt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mag. Bernhard Baier. Abg. Mag. Baier: Hohes Präsidium, hohes Haus, meine sehr geehrte Damen und Herren! Für meine Fraktion darf ich festhalten und feststellen, dass für uns in dieser Debatte drei Punkte, drei Positionen ganz wesentlich sind. Zu allererst – und das ist das allerwichtigste für uns – dass wir all jenen Menschen in unserem Heimatland auch tatsächlich Schutz gewähren, die den Schutz wirklich brauchen. Das steht für die Österreichische Volkspartei völlig außer Frage und völlig außer Streit. Das heißt, all jenen, die gerechtfertigter Weise in Österreich um Asyl ansuchen, Asyl suchen, sollen bei uns diesen Schutz auch tatsächlich erhalten. Der zweite Punkt ist aber für uns, gerade in Verbindung mit dem ersten, genauso wichtig, es darf zu keinem Asylmissbrauch kommen. Das heißt, auch das ist klar, dass man in einem Rechtsstaat – und wir achten unsere Gesetze, wir wissen was die europäische Menschenrechtskonvention bedeutet – dass man aber auch in dieser Frage, in dieser so wichtigen Frage trotzdem keinen Asylmissbrauch zulassen darf. Und der dritte Punkt: Natürlich ist unter all diesen Gesichtspunkten die Sicherheit der Bevölkerung nicht außer Acht zu lassen und wir dürfen keinesfalls das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung aus den Augen verlieren. Daher sind für uns diese drei Punkte, ja zu jenen Asylwerbern, die tatsächlich Asyl brauchen, die sollen ihn bekommen, zweitens keinen Missbrauch zulassen und drittens das Sicherheitsbedürfnis unserer Bevölkerung dennoch bei all diesen Herausforderungen in diesem Zusammenhang nicht aus den Augen zu verlieren. Und zur Sache vielleicht ganz kurz noch, weil das denke ich mir ist ja jetzt in der Debatte bisher überhaupt noch nicht vorgekommen. Wie soll denn diese Anwesenheitsverpflichtung, wie soll denn sozusagen dieser Vorschlag, der jetzt da einmal am Tisch liegt, wobei es immer ein wenig noch hin und her geht, wie schaut denn der tatsächlich aus? Wir müssen also schon differenzieren, dass es bei dieser Anwesenheitsverpflichtung im Wesentlichen um zwei Phasen geht. Es geht um die erste Phase, die maximal – ich bitte um Aufmerksamkeit dazu – die maximal fünf Werktage dauern darf. Das ist sozusagen diese Anhaltephase, wo es darum geht, die Mitwirkung an den Verfahren des Asylwerbers selbst sicherzustellen, und das dient, Frau Kollegin Jahn, ja auch wieder dem, dass das Verfahren möglichst rasch und effizient abgewickelt werden kann. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Mag. Jahn) Das muss man schon auch einmal sehen, wenn man auf der einen Seite immer predigt, wir brauchen möglichst kurze Asylverfahren – da bin ich auch sehr dafür – da muss man auf der anderen Seite auch die Rahmenbedingungen schaffen und herstellen, dass diese kurzen Asylverfahren auch möglich sind. Daher ist der Ansatz der Innenministerin hier aus meiner Sicht und meiner Meinung nach völlig richtig und zulässig. Und die zweite Frage und im Übrigen stellt sich da nicht die Frage, ob das verfassungsrechtlich bedenklich wäre. Es gibt namhafte Verfassungsrechtler, die hier keinen Widerspruch zum Bundesverfassungsgesetz über die persönliche Freiheit sehen, sondern die das sehr wohl auch in diesem Rahmen für möglich halten. Und die zweite Phase: Ja da geht es darum, wenn ein negativer Asylbescheid erwartet werden kann oder in Erwartung steht, dann soll es hier zur eingeschränkter Bewegungsfreiheit kommen. Und wissen Sie, darüber kann man zweifelsohne diskutieren, aber die Frage ist schon, wenn nach dieser ersten Phase es wahrscheinlich ist, dass Asylgründe nicht vorliegen werden, dann muss man darüber diskutieren, wie das Verfahren dann in weiterer Folge am besten abgewickelt werden kann, und hier könnte dieser Ansatz eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit auch zu haben zu einer Beschleunigung und zu einer besseren Abwicklung führen. Wir glauben also, dass in der Sache hier sehr wohl zu diskutieren ist, sachlich zu diskutieren ist, nicht polemisch zu diskutieren ist, nicht immer sofort die Kriminalitätsstatistik aus der Rocktasche zu ziehen und zu sagen, und bitte und da haben wir und schauen wir, sondern hier ist fachlich, sachlich über die Verfahren zu diskutieren, wie das Ganze beschleunigt werden kann. Wir glauben aber, dass das Ganze nicht wirklich dringlich zu behandeln ist hier im Oö. Landtag. Die Zuständigkeiten sind ja klar geregelt. Es gibt einige offene Fragen, insbesondere noch was die verfassungsgemäße Zulässigkeit anlangt, daher sind wir sachlich, inhaltlich bereit darüber zu diskutieren, der Dringlichkeit können wir aber heute aus diesem Grund nicht zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 84/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren“ zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt und weise die Beilage 84/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren“ dem Sozialausschuss zur Vorberatung zu. Bevor wir die nächste Dringlichkeit behandeln, erlaube ich mir die Damen und Herren des Bauernbundes Niederthalheim, die auf unserer Besuchergalerie Platz genommen haben, ganz herzlich bei uns zu begrüßen und wünsche Ihnen eine angenehme Stunde bei uns. Wir kommen zur Beilage 85/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die gerechte Verteilung von Asylwerbern innerhalb der Europäischen Union“. Es wurde hier vorschlagen, diese ebenfalls keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei der Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die gerechte Verteilung von Asylwerbern innerhalb der Europäischen Union. Es benötigt ebenfalls einen Geschäftsbeschluss des Landtags und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Alexander Nerat. Abg. Nerat: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher auf der Galerie! Um es gleich im Vorfeld klarzulegen, es geht jetzt um die Beilage 85/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die gerechte Verteilung von Asylwerbern innerhalb der Europäischen Union“, damit wir wissen von was wir reden, aber ich möchte noch ganz kurz auf Beilage 84/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren“ zurückkommen. Wenn man immer davon spricht, wie freundlich wir sein müssen und wie unfreundlich die Vorschläge der FPÖ nicht immer sind, möchte ich doch eines zu bedenken geben. Erstens einmal waren sehr viele Vorschläge deckungsgleich mit jenen der ÖVP, die sich aber selbst nicht der Dringlichkeit anschließen kann. Und eines muss ich schon sagen, wenn die Politik der FPÖ, wie Sie immer so gern behaupten oder implizieren, ausländerfeindlich ist, dann ist die Politik, die die Grünen hier betreiben, teilweise wirklich inländer- und österreicherfeindlich, das möchte ich an dieser Stelle einmal anbringen. (Beifall) Zu dem Ihnen vorliegenden Antrag: Es gibt ein Ungleichgewicht bei der Verteilung der Asylwerber. Dieses Ungleichgewicht gibt es in Österreich, Kollegin Jahn hat es zuerst angesprochen, bestreite ich nicht mal die Zahlen, dieses Ungleichgewicht gibt es aber auch im Rahmen der EU 27. Und eines ist klar, die Verhältnismäßigkeit kann einfach nicht passen, wenn wie schon ausgeführt in Österreich 2,5 Asylwerber pro 1.000 Einwohner da sind und in Spanien, ebenfalls einem EU-Land, nur 0,1 Asylwerber pro 1.000. Es ist ja schließlich auch alles eine Frage der Möglichkeiten, der ordnungsgemäßen Versorgung, Abwicklung, es ist auch eine Frage des Geldes. Und genau in diese Richtung muss man natürlich da auch sagen, es geht hier um eine gewisse Fairness und es geht ja auch um eine Chancengleichheit, Chancengleichheit auch für die Asylwerber. Es steht sicherlich nicht an, dass das österreichische System absolut überlastet wird. Dann kann man nicht auch darüber jammern, dass man sagt „mein Gott in Österreich dauert alles so lange“. Also es gäbe noch genug andere Länder, wenn die ihre Aufgaben wahrnehmen würden, vielleicht wären sie dann ein bisserl attraktiver für die Asylwerber. Und es gibt hier ganz klare Zahlen, Österreich liegt auf Platz 4 der Asylwerberstatistik. Das heißt, wir haben sehr viele für unser kleines Land. Andere Länder wiederum, wie auch Deutschland zum Beispiel 0,4 Asylwerber, Ungarn und Italien 0,2, also überall dort dürfte es nicht so schön sein, wie in unserem schönen Österreich. Tatsache ist, das System krankt, das System kostet eine Menge Geld. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen wäre es sicherlich sinnvoll hier auch darauf zu pochen, dass diese Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der EU hergestellt wird, um auch den finanziellen Aufwand wirklich in kalkulierbaren Grenzen zu halten und vor allem denjenigen, die zu uns kommen, auch die bestmögliche Betreuung zusichern zu können. Danke! (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke! Als nächsten Redner erteile ich Herrn Kollegen Mag. Michael Strugl das Wort. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es stimmt, dieser Antrag entspricht auch einer Forderung, die die Oberösterreichische Volkspartei schon mehrmals erhoben hat. Es fehlt die Ausgewogenheit in der Verteilung sowohl auf der europäischen Ebene, als auch in Österreich, das wurde bereits erwähnt in der Debatte, auch mit dem schlechten Beispiel Kärnten. Das heißt, im Kern sind wir einig in dieser Forderung. Wir werden aber dieser Dringlichkeit trotzdem nicht zustimmen und ich sage Ihnen auch ganz unumwunden warum. Zunächst einmal hat uns gewundert die Vorgangsweise. Obwohl man gewusst hat, dass es hier eine Position gibt lieber Alexander, die auch die ÖVP über weite Strecken teilt, hat man mit uns vorher nicht geredet. Es wäre durchaus eine Möglichkeit gewesen und es ist auch eigentlich immer üblich gewesen in diesem Haus, dass man versucht auch im Vorfeld vielleicht auf gemeinsame Formulierungen sich zu verständigen. Ich habe aber heute gelesen in einer oberösterreichischen Tageszeitung, dass man mit solchen Anträgen die ÖVP ins Eck drängen möchte. Das gefällt uns natürlich nicht, ja das wird zitiert. Der Herr Klubobmann – (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Auslösen möchte ich.“) Na, es steht da drängen. Also, das ist eine eigenartige Vorgangweise, darum bitte ich zu verstehen, dass wir da vorher noch ein Wörtchen darüber reden wollen über diesen Antrag. Dazu kommt noch, dass einige redaktionelle Unschärfen vor allem in der Begründung drinnen sind. Zitiert wird im Antrag eine Eurostat-Statistik, die aber schon alt ist, aus den Jahren 2003 bis 2007; eine jüngeres Statistik zeigt, dass Österreich je tausend Einwohner nicht 2,5, sondern 1,5 Asylanträge aufweist und damit nicht vierter sondern fünfter ist. Ich sage aber dazu, das ist immer noch zuviel, selbstverständlich. Nur es ist ein bisserl peinlich, wenn was Falsches drinnen steht. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Bei einem fünfjährigen Beobachtungszeitraum kann man erst 2012 den Antrag stellen.“) Na, Günther, du kannst noch so polemisieren, es soll halt im Antrag was Korrektes drinnen stehen, dann tun wir vielleicht auch mit und das wäre eine Chance im Ausschuss darüber zu reden. Es geht uns aber nicht nur um eine gerechtere Verteilung auf der europäischen Ebene. Es gibt auch ein paar andere Themen. Wir haben uns auch sehr gewehrt gegen ein Programm für die Neuansiedlung, wie es die Europäische Kommission im Auge hatte im Zuge dieses Resettlement-Programmes, weil wir der Meinung sind, dass das nur freiwillig funktionieren kann und nicht durch eine europäische Regelung oder auf Druck der EU, zumal – das ist ja völlig richtig gesagt worden – Österreich ohnedies überproportional engagiert ist in der Frage der Aufnahme der Asylanten. Und ich wiederhole bei der Gelegenheit auch nochmals unsere Forderung einer gerechteren Verteilung der Asylanten österreichweit. Deswegen waren wir ja der Meinung, dass beispielsweise eine dritte Erstaufnahmestelle grundsätzlich richtig wäre, um Traiskichen und Thalham zu entlasten. Wie das jetzt dann passiert oder ob beispielsweise dann am Ende jedes Bundesland sozusagen eine Erstaufnahmestelle bekommt, was ich mir persönlich auch vorstellen kann, wenn man zu überhaupt keinem Ergebnis kommt, ist dann egal. Was wir bestreiten ist, dass wir das nicht brauchen und was ungerecht ist, ist, dass nur zwei Bundesländer das machen sollen, und im Übrigen, es wurde ohnedies auch schon angeschnitten, ein Vertrag so wie ihn der Landeshauptmann vorgeschlagen hat und worüber er auch mit der Ministerien verhandelt, ähnlich wie Traiskirchen, das wollen wir selbstverständlich auch haben. Und ein letztes Wort, weil das, wie gesagt, auch sehr leidenschaftlich diskutiert wurde, gehört zwar zum vorigen Antrag, aber ich möchte es trotzdem dazu sagen, ich halte eine Anwesenheitsverpflichtung, die zeitlich begrenzt ist, für zumutbar. Ich finde nicht, dass das einer Haft gleich kommt, sondern es geht bei der Abklärung der Fälle um eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen. Doch um das geht es, denn, Frau Mag. Jahn, nicht einmal Sie können bestreiten, dass es Fälle gibt, wo diese Mitwirkungspflicht verletzt wird, wo man sogar bei der Identitätsfeststellung alles unternimmt, damit das nicht in der entsprechenden Zeit funktioniert. Und dass es dann Fälle gibt, wo auch untergetaucht wird, das lässt sich nicht bestreiten, und daher halte ich das grundsätzlich einmal für einen Vorschlag, der diskussionswürdig ist. Und es geht überhaupt nicht darum, dass wer für vogelfrei erklärt wird oder eingesperrt wird, sondern es kommen die Leute, sie möchten Asyl bei uns bekommen, und man kann verlangen, dass sie auch entsprechende Pflichten an der Mitwirkung im Verfahren treffen. Und deswegen glaube ich ist diese Diskussion auf einer emotional falschen Ebene gelagert, es geht ja darum, dass das zeitlich begrenzt ist, und das, wie gesagt, halte ich für zumutbar. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner zur Dringlichkeit ist Herr Kollege Helmut Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Resolution, der Beilage 85, die heute von der FPÖ eingebracht worden ist, und die nun mit Dringlichkeit beschlossen werden soll, die hat zum Inhalt, dass die Landesregierung aufgefordert wird, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass entsprechende Verhandlungen mit der Europäischen Union aufgenommen werden, damit es zu einer gerechten Verteilung von Asylwerbern innerhalb der EU kommt. In der Begründung wird in dieser Resolution mit Zahlen operiert und sie untermauert und als Ergebnis wird festgehalten, dass die Aufnahme von Asylsuchenden nicht nur wenigen Staaten wie Zypern, Schweden, Malta und Österreich überlassen werden kann, sondern auch die anderen EU-Länder in ihre Pflicht genommen werden sollen. Auch ich habe mir, nachdem ja in diesem Antrag mit Zahlen operiert worden ist, die Zahlen angesehen. Und es hat ja richtigerweise der Kollege Strugl bereits auf neueren Zahlen hingewiesen, und auf die Unschärfe bei den Zahlen in diesem Antrag. Die Daten die ich habe stammen von EUROSTAT, dem statistischen Amt der EU, und da wurden im Jahre 2008 jedes Monat in allen Staaten, in allen 27 Staaten der Europäischen Union, 20.000 Asylwerber pro Monat registriert. Insgesamt waren es 2008 238.365 Asylanträge, das entspricht 480 Bewerbern pro Million Einwohnern in der Europäischen Union. In Österreich wurden 2008 12.750 Asylanträge gestellt, oder anders gesagt, 5,35 Prozent aller Asylanträge in der EU-27 wurden im Jahr 2008 in Österreich gestellt. Und wenn man sich die anderen Mitgliedsstaaten anschaut, so muss man festhalten, dass im Jahr 2008 in Frankreich die höchste Zahl an Asylwerbern gewesen ist, nämlich 41.800, im Vereinigten Königreich 30.500 Bewerber, wobei hier allerdings nur die Neubewerbungen erfasst worden sind. Deutschland verzeichnete 26.900, Schweden 24.900, Griechenland 19.900, Belgien 15.900 und die Niederlande 15.300. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind erschreckende Zahlen, weil es sich hier um Menschen handelt, die nach Europa kommen, und hier in Europa um Asyl ansuchen. Und hier in diesem Antrag wird so getan, wie wenn nichts geschehen würde. Meiner Information zufolge gibt es auf der europäischen Ebene laufend Gespräche zu diesem Thema, und es gibt auch die dazugehörenden Berichte. Man kann es sich selbst aus dem Internet herausholen oder die Landtagsdirektion bitten, das für uns zu tun, diese Mitteilungen der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, der europäischen Wirtschaft und uns allen, aber auch die Berichte, die an den Ausschuss der Regionen gehen. Aber meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Antrag geht es ja um die gerechte Aufteilung von Asylwerbern innerhalb der EU, und auch wir vertreten die Meinung, dass man drüber reden kann und darüber reden muss. Wobei aus unserer Sicht hier eine europäische Strategie notwendig ist, eine Strategie, die für alle Staaten der Europäischen Union Gültigkeit haben muss. Und der Herr Kollege hat es bereits angesprochen, und auch ich möchte das noch einmal unterstreichen, denn auch für uns ist es wichtig, dass man nicht nur eine gerechte Aufteilung diskutiert und das einbringt, dass man natürlich auch darüber reden muss, dass es eine gerechte Aufteilung innerhalb Österreichs auch geben muss. Wir wollen daher die im Antrag angesprochene Thematik uns genau anschauen, wir wollen sie genau prüfen, wir sind für eine intensive Diskussion im zuständigen Ausschuss, da brauchen wir auch die dafür notwendigen Unterlagen. Wie schauen die letzten Ziffern konkret aus? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? Welche Vorschriften und Bestimmungen in der Europäischen Union gibt es? Was hat die Kommission bisher getan und was haben die Regierungschefs vor in der Zukunft zu tun? Was ist hier bereits auf Schiene gestellt worden? Wir wollen diese Diskussion führen, und da wird es notwendig sein, dass wir auch die dafür notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt bekommen. Wir werden daher der Dringlichkeit dieses Antrags die Zustimmung nicht geben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Maria Buchmayr. Abg. Mag. Buchmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen und Kolleginnen, werte Gäste auf der Galerie! Ganz einleitend möchte ich noch einmal auf den Kollegen Nerat reagieren, der zwar jetzt draußen ist, nein, er ist eh da. Ich frage mich, wenn Sie sagen, die Grünen seien österreicher- österreicherinnenfeindlich mit ihrer Politik, dann muss ich Ihnen wirklich die Gegenfrage stellen, was da österreicher- oder österreicherinnenfreundlich sein soll, wenn man hier in diesem Land Ängste schürt, wenn man hier mit Emotionen operiert, auf eine Gruppe von Menschen hinhackt, wenn man, wie gesagt, Gefahren herbeiredet und Angst macht. Das nur eingangs. Auch zu diesem Antrag, der als dringlich bezeichnet wird, drängt sich mir die Frage auf, was denn nun hier genau dringlich ist. Denn auch mit diesem Antrag wird hier wieder versucht politisches Kleingeld heraus zu holen, und das wieder auf Kosten einer Gruppe von Menschen, die sich jetzt hier überhaupt nicht wehren kann. Es wurde auch schon öfter erwähnt heute, dass das Problem nicht mehr die Anzahl der Asylanträge ist, die Zahlen hat die Kollegin Jahn zuerst schon genannt, die selben habe ich hier auch, und dass die Anzahl der Asylanträge kontinuierlich zurück gegangen ist, das Problem ist tatsächlich die Dauer der Antragsverfahren. Aber darum geht es in diesem Antrag ja nicht. Auch wir denken, man muss sich diesen Antrag inhaltlich sehr gut anschauen, und es ist hier wichtig, im Ausschuss genau darüber zu diskutieren, mit den entsprechenden Hintergrundinformationen und wirklich in aller Sachlichkeit. Im Übrigen finde ich es aber doch sehr eigenartig, dass genau die FPÖ hier diesen Antrag stellt und auf die EU zurück greift, genau die FPÖ, die ja eigentlich aus der EU immer austreten will, und die EU bei jeder Gelegenheit kritisiert, zu Recht oder zu Unrecht, aber hier auf der anderen Seite, wenn es Ihnen sozusagen in den Kram passt, dann die EU doch als Vehikel benützt hier, weil wenn es die EU ja so nicht gäbe, dann könnten wir auch hier nicht über eine gerechtere Verteilung innerhalb der EU diskutieren. Aber das sei nur am Rande erwähnt. Und allein die sprachliche Diktion in diesem Antrag ist wieder unerträglich. Hier wird von Menschen gesprochen, als wären sie keine Menschen, was sie ja sind, sondern einfach als Ballast, wo man schauen muss, dass möglichst gut verteilt und dass nicht irgendwie da ein Land womöglich ungerecht behandelt wird und das andere gerecht. Und damit wird dieser Diskussion auch der sachliche Boden wieder entzogen. Grundsätzlich möchte ich ja noch einmal betonen, weil es ist tatsächlich wichtig, wenn man über dieses Thema spricht, das Recht auf ein Asylverfahren steht jedem Flüchtigen laut Genfer Flüchtlingskonvention zu, und Menschen, die gezwungen sind, und es geht ja keiner freiwillig, das muss man sich schon vor Augen halten, die aus ihren Heimatländern fliehen müssen, müssen auch das Recht auf einen Schutzantrag haben, und der Zwang zur Flucht kann jeden Menschen treffen, auch das müssen wir uns bewusst machen. Und mit diesem Hintergrund wollen wir diesen Antrag, dieses Anliegen auch wirklich sachlich diskutieren und nicht auf einer Ebene wieder der Angstmache, mit diesem Hintergrund, wir müssen eine Last von unserem Land abwälzen, auf ein anderes Land wälzen, sondern ich denke, diese Diskussion und diese Frage muss man sich schon wirklich stellen, über die nationalen Grenzen hinweg, gemeinsam, und schauen in der Europäischen Union und auch innerhalb von Österreich, auch das wurde schon erwähnt, tatsächlich die Verantwortung hier zu übernehmen und gemeinsam einen Schlüssel zu finden, und das aber in solidarischer und menschenwürdiger Art und Weise. Und so hoffe ich, dass wir dann im Ausschuss über diesen Antrag auch wirklich sachlich diskutieren können und hier auch einen guten Weg finden werden. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die Wechselrede und lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags die der Dringlichkeit zur Beilage 85/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt und weise die Beilage 85/2010 dem Sozialausschuss zur Vorberatung zu. Für die Beilage 86/2010 wurde ebenfalls angekündigt, dass diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen ist. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag betreffend einen Grundsatzbeschluss der Landeshauptleutekonferenz für eine Übernahme von frei werdenden Anteilen an der Österreichischen Nationalbank durch die Bundesländer. Es ist ebenfalls ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 86/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Günther Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Zuerst ein Wort zu den Grünen, nachdem hier ein Antrag zur Nationalbank vorliegt, hat das indirekt auch mit den Finanzen zu tun, mit den Finanzen des Landes, wenn wir eine finanzielle Aufteilung haben wollen, damit einzelne Staaten in Europa in der Zuwanderung nicht mehr Leistungen bringen wie andere. Es soll eine gerechte Verteilung vorherrschen. Denn das Geld, das wir nicht gerecht aufteilen, müssen wir alle miteinander einsparen. Wir wollen Ihre soziale Sicherheit genau so, wie die soziale Sicherheit von uns und unserer Kinder absichern. Leider können wir in Oberösterreich nicht die Probleme der Welt alleine reparieren, deshalb ist das, was wir als Freiheitliche machen nicht eine menschenverachtende Politik, sondern eine Politik, die nachhaltig die Zukunft unserer Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sichert, und dafür stehen wir Freiheitliche. (Beifall) Zur Nationalbank. Die Nationalbank hat nach dem Krieg ein besonderes Schicksal gehabt, und man hat interessanterweise Banken und Interessensverbände als Eigentümer gehabt. Gerade in einer Zeit wie jetzt ist die Nationalbank ein besonders wichtiges Prüforgan, wo auch die Banken Probleme haben. Es kann doch nicht sein, dass weiterhin die Raiffeisenbank, oder jetzt sogar eine den Italienern gehörende Bank, Miteigentümer der Österreichischen Nationalbank ist. Deswegen begrüße ich den Vorschlag des Herrn Finanzministers, die Anteile von privaten Besitzern an unserer Nationalbank zu übernehmen. Denn wenn man die Bankensituation betrachtet, dann bin ich schon dafür, dass wirklich noch viel härter geprüft wird. Denn alle miteinander, der Sparer oder auch der Kreditnehmer, haben die Probleme und die Konsequenzen mitzutragen und möglicherweise für marode Banken aufzukommen. Aber wenn wir uns als föderaler Staat verstehen, so haben auch wir in den Bundesländern Banken, die entsprechend kontrolliert werden. So haben wir auch als Bundesländer eine ganz bedeutende Rolle in der Entstehungsgeschichte unserer Republik gehabt. Es sollten jene Anteile, die jetzt von der Republik übernommen werden sollten, an die Bundesländer verteilt werden. Man sollte sich hier im Rahmen des Finanzausgleichs verständigen. Das wäre ein Zeichen für eine föderative Republik in Österreich. Wir sollten uns alle gemeinsam hier einbringen, damit auch wir in Oberösterreich so wie alle anderen Bundesländer die Verantwortung für die Nationalbank, Verantwortung wahrnehmen können. Und dass endlich die privaten Miteigentümer, ganz gleich, von wo sie auch immer kommen, Banken oder Versicherungen, dort nichts mehr verloren haben. Ich bitte um Unterstützung dieses Antrags. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Alfred Frauscher. Abg. Frauscher: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Galerie! Ich finde den Vorschlag, der im Antrag der FPÖ gemacht wird, Anteile der Nationalbank durch die Bundesländer zu erwerben eigentlich nicht für zielführend. Im Prinzip ist es natürlich richtig, was in der Begründung steht, dass es unvereinbar ist, dass die Österreichische Nationalbank, die die Aufsicht über die Banken hat, genau Miteigentümer in Form der Banken hat, die sie ja prüfen soll. Dieses Problem ist aber, glaube ich, erkannt, Günther, du hast es ja gesagt, der Finanzminister Pröll hat ja gesagt, dass er die knapp 30 Prozent, die jetzt noch nicht im Besitz der Österreichischen Nationalbank in Form des Bundes sind, auch erwerben will. Ich glaube, das ist auch der richtige Weg, und ich finde, es ist nicht notwendig, dass wir jetzt mit dem Bund in einen Wettstreit eintreten, wer diese Anteile bekommen soll. Ich glaube, wir sollten jetzt diesen Weg, den der Finanzminister vorgeschlagen hat, dass der Bund diese Anteile übernimmt, mittragen. Ich glaube, es hat wenig Sinn, dass wir als Bundesländer das Ganze hier übernehmen, was im Antrag steht, dass wir die Linie mitbestimmen sollen, dass wir auch Anteil und Interesse am Geldmarkt bekunden sollen, glaube ich, ist als Bundesland nicht sehr, sehr zielführend. Zum einen, glaube ich, fehlt uns doch in einem gewissen Sinn da die Zuständigkeit und die Kompetenz, zum anderen wissen wir ja gar nicht, ob wir dementsprechende Größenordnungen besitzen können, die dann auch wirklich einen Sinn machen. Es ist ja nicht gesagt, dass die gesamten 30 Prozent jetzt an die Bundesländer aufgeteilt werden, nur wenn das der Fall ist, könnten wir eine Sperrminorität erreichen, und auch dann nur, wenn sich wieder alle Bundesländer gemeinsam abstimmen und sozusagen zusammensetzen, und diese Anteile gemeinsam sozusagen in die Waagschale werfen. Ich glaube, es ist deswegen nicht sinnvoll, und ich bin dafür, dass wir diesen Weg, der jetzt vorgezeichnet ist durch den Finanzminister und der jetzt auch schon beschritten wird, mittragen, und bin deshalb nicht dafür, dass wir dem Antrag eine Dringlichkeit geben. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Jahn. Abg. Mag. Jahn: Sehr geschätzte Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Einen Satz noch zum Antrag, den ich vorher zu präsentieren hatte. Es stimmt schlicht und einfach nicht, dass es sich erstens nur auf ein paar Tage begrenztes Einsperren von Asylwerbern handeln soll, sondern auf ein paar Tage begrenzt, oder bis zur Feststellung, welches Land zuständig ist, und das kann Monate dauern. Und dass es selbstverständlich in Einzelfällen Festnahmen und Ausgangssperren geben kann und soll, das gibt es zum einen erstens jetzt, und zweitens damit kann ich auf Einzelfälle reagieren, dafür brauche ich aber nicht alle permanent einsperren, so kann das nicht gehen. Ja, zur Nationalbank. Es ist völlig klar und zweckmäßig, dass es einen Rückkauf der Nationalbankanteile, die derzeit bei Banken und Versicherungen sind, geben soll, dafür haben wir uns von vornherein als SPÖ ausgesprochen, es ist auch international üblich, dass 100 Prozent von den Staaten gehalten werden, und wir unterstützen daher auch einen Rückkauf der Nationalbankanteile durch den Bund. Allerdings, dass sich hier die Länder beteiligen sollen, also, das hat ja wirklich eine ganze Reihe von Pferdefüßen. Der eine ist, wenn zum Beispiel das Land Oberösterreich sich hier an der Nationalbank beteiligt, und dann prüft die wiederum unsere Landeshypo, dann hat man wahrscheinlich wieder gewisse Irritationen in dem Zusammenhang. Aber wir sind auch oder wären auch oder die Bundesländer wären überhaupt nicht gut beraten hier tatsächlich einzusteigen, denn von der Rentabilität her ist es klüger das Geld auch zum Eckzinssparbuch anzulegen, denn für Beteiligungen an der Nationalbank bekommt man gerade mal eine Verzinsung auf das Nominale. Den Gewinnausschüttungen sind per Gesetz dem Bund vorbehalten, auch wenn andere beteiligt daran sind. Na ja und erstens wird der Bund, nehme ich an, nicht zugunsten der Länder auf die Gewinnausschüttungen verzichten, aber zum anderen kommt auch noch dazu, derzeit gibt es auch ohnehin aus den Gewinnausschüttungen nichts mehr zu holen. Denn der Herr freiheitliche Finanzminister Grasser hat in seinen Jahren, um das schöne Nulldefizit zu erreichen, die Nationalbank um acht Milliarden Euro ausgeräumt und damals die ganzen Goldreserven verkauft, was uns jetzt nachhängt. Zur Sache selber warum sich denn da die Freiheitlichen so sehr engagieren, um Nationalbankanteile zu kaufen? Ein bisschen verwundert das schon, denn beim Ausverkauf unserer wichtigen staatlichen Betriebe sind die Freiheitlichen überall ganz vorne gestanden und haben diesen Ausverkauf befürwortet zuletzt noch bei der Energie AG. Da waren es auch die Freiheitlichen, die sich für diese Privatisierung in die Bresche geworfen haben. Und dann kommt schon noch eines dazu, 300 unserer Gemeinden oder über 300 unserer Gemeinden werden heuer in den Abgang gehen. Wir brauchen jeden Euro, jeden Cent, um die Leistungen in unseren Kommunen, um diese Leistungen im Bildungs-, im Sozial-, in sonstigen, in all diesen Bereichen, wo wir Geld auszugeben haben, aufrecht erhalten zu können. Wir können sie im Übrigen im kommenden Jahr nicht aufrecht erhalten, und dann will man Geld ausgeben, um sich an der Nationalbank zu beteiligen, das nicht nur eine entsprechende Verzinsung bringt, das wieder zu Inkompatibilitäten führt, möchte ich fast sagen, und der Einfluss von ein bis zwei Prozent, den sich da das Bundesland Oberösterreich sichern kann, würde ein sehr gewichtiger sein. Also da hätten wir wahrscheinlich ganz schön viel mitzureden. Und ich denke, Sie würden ihren Freunden in Kärnten nicht wirklich einen großen Dienst erweisen, hier jetzt eine Initiative in der Landeshauptleutekonferenz zu setzen, denn das Land Kärnten scheint derzeit nicht gerade in der Verfassung zu sein, sich hier einen Bundesländeranteil an der ÖNB zu kaufen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als letzter Redner zur Dringlichkeit ist Herr Klubobmann Gottfried Hirz zu Wort gemeldet. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag von Vizekanzler Josef Pröll, der Anfang dieses Jahres gemacht worden ist, dass die Anteile der Nationalbank vom Bund übernommen werden sollen, das ist ein Vorschlag, dem ich nähertreten kann und wo ich auch glaube, dass man ihn umsetzen soll. Wir haben als Grüne immer schon diese Position vertreten, haben auch 2006 bereits einen entsprechenden Antrag im Nationalrat eingebracht, dass der Bund 100 Prozent Anteile an der Österreichischen Nationalbank übernehmen soll. Es ist schon gesagt worden, die Eigentümerstruktur der Österreichischen Nationalbank ist ja eine historisch bedingte, das heißt, so ist sie auch zu sehen, ursprünglich hatte der Bund 50 Prozent. Dann sind ganz stark die Sozialpartner drinnen gewesen und in weiterer Folge dann Banken und Versicherungen. Und das Ganze hat auch einen Sinn gemacht, weil ja die Geldmarktsteuerung von der Österreichischen Nationalbank zu diesem Zeitpunkt auch noch durchgeführt worden ist. Jetzt ist die Geldmarktsteuerung nach Einführung des Euros ja Sache der Europäischen Zentralbank und im Zuge des BAWAG- und ÖGB-Desasters wurden ja sozusagen die Teile, die BAWAG und ÖGB besessen haben, also 20 Prozent, diesen abgekauft und jetzt hält der Bund 70,2 Prozent und den Rest halten die Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Versicherung und die Raika-Gruppe. Das heißt, es ist auch in der Sozialpartnerschaft hier zu einer Schieflage innerhalb der Verteilung der Anteile gekommen. Ich glaube, dass das überhaupt nicht mehr zeitgemäß ist und dass es notwendig ist hier entsprechende Reformen vorzunehmen. Die Nationalbank, die Österreichische, ist eigentlich eine Außenstelle, eine Außenzweigstelle der Europäischen Zentralbank. Und es haben sich jetzt eben die Aufgaben auch entsprechend geändert, das heißt, die Österreichische Nationalbank ist vielmehr in der Kontrollaufgabe zu sehen als früher und soll auch einzelne Institute kontrollieren und soll sie möglichst noch schärfer kontrollieren, wenn mir die Hypo Alpe Adria zum Beispiel einfällt. Und deswegen ist es auch unlogisch, wenn Banken, die eigentlich selbst die Kontrollierten sein sollen, jetzt auch Anteile an der Österreichischen Nationalbank halten. Da bin ich mit dem Kollegen Frauscher völlig einer Meinung. Das heißt, eine Übernahme der Anteile an der Österreichischen Nationalbank durch den Bund sollte möglichst bald geschehen. Bundesminister Pröll hat gesagt, es sollen 50 Millionen Euro aufgewendet werden, obwohl der Nominalwert der Bank bei 12 Millionen Euro geschätzt wird, das heißt, der 30-Prozent-Anteil würde eigentlich 3,6 Millionen Euro wert sein. Und Minister Pröll hat gesagt, er ist bereit, deswegen mehr zu zahlen, weil ja ÖGB und BAWAG mehr erhalten haben. Ich sage jetzt einmal, es kann nicht so sein oder es sollte nicht so sein, dass wir als Steuerzahler hier einen erhöhten Preis zahlen an die Industriellenvereinigung, an die Wirtschaftskammer, an die Banken. Denn wenn ich richtig informiert bin, haben sie auch beim Einstieg nur den Nominalwert bezahlt und nicht den realen Wert. Ich weiß schon, dass die Bank real mehr Wert ist, also wäre es auch nicht einzusehen, warum hier die entsprechenden Steuergelder fließen sollten in diese Richtung und das werden wir Grüne uns auch genauer anschauen. Mit dem Antrag, der vorliegt, dass die Bundesländer jetzt Anteile an der Österreichischen Nationalbank übernehmen sollen, ist mir eigentlich nicht ganz klar was der Sinn sein soll, deswegen weil ja die Geldmarktsteuerung nicht mehr in der Kompetenz der Nationalbank ist und die Kontrollaufgabe sowieso ausgeführt werden muss, das heißt, wir als Länder eigentlich keine Zuständigkeit haben in diesem Bereich. Und noch dazu fürchte ich mich, dass, wenn das Konzept des Ministers aufgeht, wir eigentlich auch noch eine entsprechende Überzahlung dieser Anteile machen müssten. Das ist der Grund warum wir auch die Dringlichkeit ablehnen. Wir haben in diesem hohen Haus schon einmal einen Antrag gehabt 2007. Und da haben wir das auch schon diskutiert. Ich sage jetzt einmal, wir sind einer Diskussion aufgeschlossen. Ich glaube allerdings oder sagen wir so, ich sehe jetzt noch nicht den Sinn, warum die Länder Anteile an der Österreichischen Nationalbank haben sollten. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 86/2010 zustimmen, dies mit einem Zeichen mit der Hand zu tun. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und ich weise die Beilage dem Finanzausschuss zur weiteren Vorberatung zu. Die Unterzeichner der Beilage 87/2010 schlagen vor diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich bei dieser Beilage um einen Initiativantrag betreffend verbesserte Kennzeichnung und verbesserten Verbraucherschutz bei Lebensmitteln. Es benötigt einen Geschäftsbeschluss des Landtags dazu und ich eröffne über den Antrag, dass dieser Beilage 87/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Als erste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Roswitha Bauer. Abg. Bauer: Ja geschätzte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer tragisch, wenn Menschen zu Tode kommen, wenn Menschen ihr Leben lassen müssen, ganz besonders dann, wenn die Ursache dafür verdorbene Lebensmittel sind. Und ich denke mir, es muss in unser aller Sinn sein, dass wir hier die Risiken und die Ursachen, die dazu führen können, dass wir die so gering wie möglich halten. Und wir haben ja heute dazu schon einen Antrag gehabt, der Antrag Nummer 81, dem wir auch die Zustimmung gegeben haben. Aber wir haben jetzt dazu noch einen eigenen Antrag eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass der doch etwas weitreichender ist, vor allem auch auf das eingeht, was wirklich wichtig ist, nämlich die Voraussetzung dafür auch auf EU-Ebene zu schaffen. Und ich möchte nur darauf hinweisen, dass es dazu bereits in der Vorwoche eine mehr oder weniger heftige Debatte im Parlament in Wien gegeben hat. Es wird vermutet, dass es sich bei diesen Vorfällen um massive Fehler in der Qualitätssicherung handelt, was jetzt dieses Käseprodukt betrifft. Und es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen dafür auch gefunden und zur Verantwortung gezogen werden. Nur Faktum ist schon, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass diese Unzulänglichkeiten weitgehend im EU-Recht angesiedelt sind, und es ist daher dringend notwendig, denke ich mir, dass es hier zu den erforderlichen Änderungen kommen muss. Vor allem geht es uns darum, dass dieses EU-Frühwarnsystem, das RASFF, steht für Rapid Alert System for Food and Feed, dass das wirklich allen Konsumentinnen und Konsumenten so schnell wie möglich zugänglich gemacht wird, dass es hier wirklich zu einer raschen und exakten Information für alle kommen kann und dass das gewährleistet ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darüber informieren, dass bei dieser Parlamentsdebatte, die ich hier angesprochen habe, es zu einem Entschließungsantrag gekommen ist, der von SPÖ, ÖVP und auch den Grünen unterstützt wurde. Er umfasst mehrere Maßnahmen. Ich kann aufgrund der kurzen Redezeit jetzt nicht genauer darauf eingehen, er ist im Intranet nachzulesen. Aber es soll damit erreicht werden, dass es auf europäischer Ebene zu Verbesserungen bei der Information an die Konsumentinnen und Konsumenten kommt. Ich denke mir, das ist wichtig, vor allem dann, wenn es darum geht, lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche und gesundheitsschädliche Lebensmittel aufzuzeigen. Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es bei unserem Antrag auch zu einer verbesserten Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln kommen muss. Darauf weisen wir in diesem Antrag hin. Bis jetzt war es ja so, dass nur unverarbeitete Lebensmittel gekennzeichnet sind, zum Beispiel bei der Milch, und diese Kennzeichnung soll nun auf bereits verarbeitete Lebensmittel erweitert werden. Und ganz wichtig, möchte ich noch abschließend darauf hinweisen, was uns in diesem Zusammenhang auch ist, dass der Bundesregierung beziehungsweise dann dem jeweils zuständigen Bundesminister ausdrückliche Möglichkeit eingeräumt wird, dass, wenn es einen bestätigten Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches gibt oder auch bei einem hinreichend begründeten Hinweis, dass ein Lebensmittel der Auslöser für einen Krankheitsausbruch war, dass die Öffentlichkeit dann umgehend zu informieren ist. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es sollte in unser aller Interesse sein, denke ich mir, dass wir das was wir essen, dass das auch ungefährlich ist und in diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Maria Wageneder. Abg. Wageneder: Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, werte Damen und Herren auf der Galerie, nur Herren auf der Galerie! Ja, erlauben Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen der SPÖ, erlauben Sie mir eingangs eine kurze Bemerkung zur Vorgangsweise. Es ist in diesem Haus durchaus bisher üblich gewesen bei Bundesresolutionen schon im Vorfeld den Versuch einer Einigung, eines gemeinsamen Antrags, zu starten. Es ist leider in diesem Bereich nicht gelungen, also vom zeitlichen Ablauf her will ich jetzt nicht im Detail diskutieren. Also ich bedauere es, dass es nicht gelungen ist, aber vielleicht war es auch vorm zeitlichen Ablauf her doch nicht so optimal. Ja und nun zum Inhalt: Wir stimmen auch den meisten Forderungen dieses Antrages zu, aber im Punkt 4, wo es darum geht, dass die Bundesregierung die Möglichkeit bekommen soll, die Öffentlichkeit rechtzeitig zu informieren, diese Möglichkeit hat die Bundesregierung bereits ausreichend. (Zwischenruf Abg. Bauer: "Nein, hat sie nicht, da kennst du das Bundesgesetz nicht!") Hier kam es aus unserer Sicht zu einer unnötigen Verzögerung in diesem Listerien-Käseskandals. (Unverständlicher Zwischenruf Abg. Bauer) Aber trotzdem kam es zu unnötigen Verzögerungen. Es wurde ja auch in den Medien so dargestellt. Im Hinblick auf die Informationspflichten der EU fehlen uns im Antrag der SPÖ auch noch einige wichtige Aspekte, deshalb bringen wir zu diesen EU-Aspekten dann einen Zusatzantrag ein. Wir hoffen hier auch für diesen Zusatzantrag, den gemeinsamen Zusatzantrag der ÖVP und der Grünen, auf eine breite Zustimmung. Die Dringlichkeit nehmen wir beim SPÖ-Antrag an. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Martin Pühringer. Abg. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch zur Dringlichkeit zum Initiativantrag 87/2010 der SPÖ, verbesserte Kennzeichnung und verbesserter Verbraucherschutz bei Lebensmitteln. Auf den Inhalt wurde schon eingegangen, eine Verbesserung des Informationsflusses oder der Informationspflicht bei Krankheitsfall, EU-Informationsverordnung über Herkunftskennzeichnung und Kennzeichnungspflicht und Gütesiegel. Wir haben schon gehört bei den ersten beiden Resolutionen und jetzt bei dieser bei der Begründung zur Dringlichkeit, dass das eine tragische Aktualität hat und dass es hier zu Todesfällen gekommen ist. Das ist wirklich eine tragische Aktualität. Und viele bemühen sich seit Jahren im Lebensmittelbereich dazu oder dafür zu garantieren, es muss das drin sein was draufsteht. Und viele Bemühungen seitens des Landesrates Dr. Josef Stockinger, seitens des Bauernbundes, ganz besonders hervorheben möchte ich die Bäuerinnenarbeit, die Landesbäuerin Annemarie Brunner, unsere Kollegin, hat es schon bei ihrer Wortmeldung gesagt wie viel Bemühungen und wie viel Zeit hier investiert worden ist, damit man eine richtige Kennzeichnung bekommt. Das ist nicht geglückt und leider sind wir jetzt aufgerufen eine Resolution an den Bund zu machen, um hier gesetzlich etwas zu verändern, damit das Auswirkungen hat, damit wir wirklich außer mit dem AMA-Gütesiegel garantieren, was drinnen ist, was mit dem Siegel, mit den vielen verschiedenen Siegeln draufsteht, wie Kollegin Maria Wageneder uns ja bildlich vor Augen geführt hat, in dem sie alle Logos und Gütesiegeln, so genannte Gütesiegeln, gezeigt hat. Und Frau Präsidentin Hauer-Weichsler, liebe Gerda, du hast auch gesagt, wie schwierig es ist, wenn man einkaufen geht, um sich hier zurechtzufinden bei dieser Vielfalt und hier gehört etwas getan. Und Kollegin Wageneder, du hast schon angesprochen, dass es uns leid tut, uns auch als ÖVP-Fraktion, dass die SPÖ diesen Antrag nicht mitträgt, den Initiativantrag 81/2010, Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Schwindelmarken durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes. Und ich habe bei allen Wortmeldungen ja herausgehört, wir wollen alle das Gemeinsame. Und Kollegin Roswitha Bauer, du hast es gesagt, auch der Bund hat einen gemeinsamen Antrag gestellt, gemeinsam über alle Fraktionen. Und so stelle ich oder ich habe die Bitte an alle Fraktionen, die hier herinnen sind, wir machen einen Änderungsantrag und ich bitte, einen Zusatzantrag, Entschuldigung einen Zusatzantrag, dass wir auch Ihre Aspekte bezüglich, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Übernehmt ihn so wie er von uns ist!") Herr Klubobmann Frais, (Zwischenruf Abg. Bauer: "Ihr habt auch die Chance unserem Antrag zuzustimmen!") ja wir sind in Oberösterreich und wir haben unsere Standpunkte, die wir gemeinsam bündeln müssen und nach Wien zu schicken. Ich darf nur sagen, das war auch immer üblich so, dass man sich vorher zusammen spricht und alles einfließen lässt. Und diese Bitte hab ich auch und ich glaube, das ist legitim, bitte, Sie haben noch die Chance, dem Zusatzantrag zuzustimmen (Unverständliche Zwischenrufe). Es wird darauf Rücksicht genommen, um auch Ihre Aspekte, auch Ihre Aspekte hier einzubringen. Und geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde sehr wohl, dass das Demokratie ist, wenn man auch auf die anderen Fraktionen hört. Und ich sage noch einmal, wenn man versucht, das in einem Antrag zu formulieren, weil wie wir gehört werden in Wien, ist wie wir gemeinsam mit einer Stimme, indem sich alle wieder finden in dem Antrag, ja, in Wien auftreten. Und ich glaube, das ist ein Weg, den wir anbieten können und wir werden der Dringlichkeit die Zustimmung erteilen, aber versuchen, dann, (Zwischenruf Abg. Bauer: "Martina, wo ist euer Problem, dass Ihr unseren Antrag ablehnt?") wir wünschen, wir wollen und bitten Sie daher, das auf einen zusammen zu fassen und mit einer Stimme, wir Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, nach Wien zu gehen, um das wirklich zu manifestieren. Und ich glaube, das sind wir den Konsumentinnen und Konsumenten unseres Landes schuldig, damit hier endlich etwas verbessert wird, dass es endlich uns gemeinsam gelingt, den KonsumentInnen, den Bäuerinnen, den Bauern, der Wirtschaft, allen, die unsere Lebensmittel essen, (Zwischenruf Abg. Bauer: "Unser Antrag ist aber weitreichender!") dass es uns gelingt, dass wir mit dem Gütesiegel und mit den Gesetzen dafür garantieren, dass wir gesunde Lebensmittel erhalten, wenn wir in unseren Geschäften einkaufen gehen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wer war zuerst? Ist mir eigentlich gleich. Frau Kollegin Bauer! Ich kann jetzt nur eines sagen, warum wir Freiheitlichen mit eurem Antrag nicht mitgehen. Wenn schon der Antrag aus der Bundesresolution abgeschrieben wurde, die dort einstimmig mit einem einzigen Zusatz beschlossen wurde. Ich verstehe, dass ein Nationalrat nicht beschließt, dass die Bundesregierung für die Information zuständig wäre, denn das ist sie natürlich. Weil ja immer wieder gefordert wird, man soll die Konsumenten schneller informieren. Es gibt zum Beispiel hier, notification detail, eine entsprechende Lysterien-Warnung für Wurst in Holland und Italien. Das Ganze macht auch Deutschland und die EU übers Internet, weil die EU ja heute schon mehrfach strapaziert worden ist. Und all diese Informationen sind natürlich vorhanden. Wenn man jetzt eine so genannte verbesserte Information für die Konsumentinnen und Konsumenten fordert, was ich nur immer begrüße, dann sollte sie nur so hinreichend und umfassend sein, dass sich die auch auskennen. Und mit dem, dass gesagt wird, dass die Bundesregierung etwas sagen soll. Selbstverständlich, das ist ja der Vorwurf an den Herrn Stöger, dass sein Ministerium eben nichts gemacht hat. (Unverständlicher Zwischenruf) Und jetzt kommt die Grauslichkeit. (Zwischenruf Abg. Bauer: "Kollege Steinkellner, kennst du das Bundesgesetz?") Ich kenn das Bundesgesetz, ja natürlich. (Unverständlicher Zwischenruf) Moment einmal. Ich zitiere dir zum Beispiel aus § 5: "Es ist verboten, Lebensmittel mit Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben, zur Veröffentlichung geeigneter Angaben sind insbesondere auch Ursprung oder Herkunft oder Herstellung oder Gewinnungsart." Jetzt sag ich dir aber, wenn etwas verboten ist, und der Minister nicht einschreitet, da wäre ich ja sowieso schon früher dran gewesen und hätte es vom Markt genommen. (Beifall) Aber damit wir uns einmal anschauen, wie offensichtlich hier manche reagieren. Liebe Kollegin Bauer, weißt du, wo dieser Quargel besonders vertrieben wurde, auch in Linz vertrieben wurde? Nämlich in den Sozialmärkten. Da beschwert sich dann eine Frau, die sich im Sozialmarkt wundert, endlich einmal etwas zu kriegen, etwas das nicht abgelaufen ist oder gleich abläuft, nämlich den Quargel. Es ist ganz interessant, dass dieser so genannte gefährliche Quargel über die Sozialmärkte dann auch noch vertrieben wurde. Diese zeigt dies dann beim Gesundheitsministerium an und die Antwort, die sie dann vom Minister kriegt: Sie soll nicht so hysterisch sein. Jetzt sollte man dem schon nachgehen und ich bin sehr froh, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und die Anzeige ist bereits erfolgt. Wenn sich Sozialmarktbezieher, also die Ärmsten der Armen dort den Quargel kaufen, sogar aufzeigen, hallo, das ist aber interessant. Erstmals kriegen wir einen, der viel später erst abläuft, weil normalerweise haben wir ja nur unmittelbar ablaufende Produkte oder bereits abgelaufene Produkte, die dort verkauft werden. Dann wird es aufgezeigt und dann wird die Frau, die das aufzeigt als hysterisch bezeichnet. Kann man alles nachvollziehen. Das ist nicht in Ordnung. Eine Kinderei ist es, dass wir alle miteinander unterschiedliche Anträge machen müssen, wo wir eigentlich wirklich das Gleiche wollen. Gilt für alle, hängt halt mit den Zeiten, usw. zusammen. Und ein Skandal ist, dass man das, was man eigentlich bewirken will, wieder nicht erreicht hat. Denn wenn ich einen Tiroler Speck kauf, will ich einen Tiroler Speck, da muss eine Tiroler Sau drinnen sein und aus und nichts anderes. Und wenn ich einen Ausseer Schnaps trinke, möchte ich, dass der Schnaps und Beeren aus Aussee sind. Und wenn ich Milch, einen Bauernquargel aus Hartberg esse, dann möchten der Franz Hiesl und ich, dass quasi das ein Quargel wirklich vom Bauern aus Hartberg ist. Und das ist für mich bereits die verbotene Irreführung. Und jeder Konsument und jede Konsumentin, die dort hingeht, da braucht man nicht studieren, da braucht man das Lebensmittelgesetz nicht studiert haben oder sonstige Informationen haben, sollte sich darauf verlassen können, wo Bauer drauf steht, soll Bauer in der Produktion dabei gewesen sein, nicht irgendeine holländische Massentierhaltung, die wir nicht wollen. Und leider weder euer Antrag, (Unverständlicher Zwischenruf), hör auf mit der Resolution, leider weder euer Antrag geht auf das Markenrecht noch sonst was ein. Es wäre vernünftig gewesen, mit Experten darüber noch einmal eine Runde durchzumachen, weil das Versäumnis des Gesundheitsministers ist verifiziert, können wir nicht ändern, leider. Herr Dr. Stöger muss lernen, dass er in Zukunft rascher informiert. Es ist schade, dass man hier die Chance nicht nützt. Dass wir erreichen, wo Bauer draufsteht, muss Bauer drinnen sein. Die Konsumentinnen und Konsumenten dürfen nicht durch markenrechtliche Regelungen getäuscht werden. Und das sollten wir alle beschließen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 87/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen worden. Von Seiten des Herrn Schriftführers wurde ebenfalls angekündigt, dass für die Beilage 88/2010 nicht vorgesehen ist, diese einem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Es handelt sich dabei um einen Initiativantrag betreffend dem notwendigen Ausbau des Schulmodells Oberösterreich, wofür wir einen Geschäftsbeschluss brauchen. Und ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 88/2010 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Dr. Karl Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist mehrfach bereits darauf hingewiesen worden, nur wenn man gemeinsam gegenüber dem Bund vorgeht, wird man auch Erfolg haben. Die neue Mittelschule oder das Schulmodell Oberösterreich, wie es wir in Oberösterreich bezeichnen, meine Damen und Herren, hat zu einem geführt, dass zumindest auf breiter, sehr breiter Basis, sprich ÖVP, SPÖ und Grüne im November 2009 eine gemeinsame Resolution an den Bund verabschiedet worden ist. Die Antwort, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir darauf bekommen haben, kann sich der Oberösterreichische Landtag so nicht gefallen lassen, wenn er ernst genommen werden möchte. Und auch wenn es zwei Parteien betrifft, eine betrifft meine Mutterpartei und eine die ÖVP als Mutterpartei, als Erklärung dann drinnen steht, warum man diesem Anliegen nicht gerecht werden kann, weil sich die Koalition in dieser Frage nicht einig ist. Ich mach es jetzt kurz, es steht ein bissel länger drinnen. Also die Quintessenz, dann meine Damen und Herren, kann nicht der Punkt sein, dass Oberösterreich Draufzahler ist, nur weil zwei größere Parteien im Grund sich nicht einig sind. Und deshalb haben wir diesen Antrag heute erneut eingebracht. Wir sind der Meinung, dass wir es den 29 Schulen einfach schuldig sind, die ordnungsgemäß ihre Anträge erstellt haben und die jetzt aufgrund der zehn Prozent Österreichquote nicht berücksichtigt werden konnten. Ich ersuche um eines dabei, wenn wir von Schulterschluss reden, abzusehen davon, wer jetzt wem wieder Schuld zuteilt. Ich hab es mir ganz genau noch einmal angeschaut. Wir waren halt in Oberösterreich bei der ersten und zweiten Generation relativ schwach vertreten und sind erst bei der dritten Generation mit einem Drittel der da noch verfügbaren Kontingentplätze ausgestattet worden. Die anderen waren ein bissel schneller. Meine Damen und Herren! Wenn wir jetzt als Alternative dazu irgendwelche Ersatzlösungen suchen, so sind das Ersatzlösungen, die nur nach § 7 als normale Schulversuche abgewickelt werden können. Und wir verabschieden uns in dieser Frage von dem, dass wir die zehn Prozent für die Neue Mittelschule, Schulmodell Oberösterreich, erhalten wollen. Es ist heute auch eine Bekenntnisfrage dazu: Möchte man irgendwelche Wege gehen oder will man bei der Neuen Mittelschule oder Oberösterreichmodell diesen Weg zumindest in jenem Ausmaß, um eine gesicherte Evaluierung sicherstellen zu können, weitergehen? Und das ist meine Einladung, mein Ersuchen an Sie. Wir haben, meine Damen und Herren, eines auch noch gemacht. Ich habe die Frau Landeshauptfrau Burgstaller, nachdem ich den Herrn Landeshauptmann gebeten hatte, diese Frage auch bei der nächsten Landeshauptleutekonferenz einzubringen, gebeten, es auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Unser gemeinsamer Antrag lautete, alles zu unternehmen, alle Maßnahmen zu ergreifen seitens der Landesregierung. Und ich muss ehrlich sagen, ich erwarte mir vom Herrn Landeshauptmann, dass er unseren gültigen aufrechten Beschluss vom November 2009 auch dort dann entsprechend vertritt. Meine Damen und Herren! Wir sind bei den Ganztagsschulen Schlusslicht, ich mache keine Negativaussage dabei, wir haben einiges aufzuholen. Wir sind gemeinsam mit Salzburg bei der Neuen Mittelschule jetzt Schlusslicht. Ich bitte und ersuche, nicht für die SPÖ, sondern für die Kinder, für die Eltern in Oberösterreich alles zu unternehmen, dass die Bildungslandschaft in Bewegung kommt, in eine positive Bewegung kommt und damit wir das aufholen, damit wir in einer neuen Entwicklung für Bildung etwas machen. In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Dringlichkeit dieses Antrages, nämlich im Hinblick auf eine gemeinsame Vorgehensweise, zuzustimmen. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Walter Aichinger das Wort. Abg. Dr. Aichinger: Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja schon mehrfach die furchterregende Keule einer Bundesresolution geschwungen. Leider Gottes müssen wir feststellen, dass wir damit nicht recht viel mehr als wie ein Beulchen bei der zuständigen Ministerin oder Minister machen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Und was hat der Landeshauptmann und die zuständige Landesrätin zustande gebracht?") Ich will ja nur dich jetzt unterstützen. (Unverständlicher Zwischenruf) Nein, Karl, ich will dich ja nur unterstützen, nämlich in der Bewertung des Schreibens, das wir bekommen haben, des Antwortschreibens auf unsere gemeinsame Resolution vom November. Die jetzige vorliegende Resolution ist in ihrer Absicht und ihrer Textierung ja eigentlich nur mehr more of the same. Das heißt, wir werden nichts anderes bekommen als wie eine ähnlich gestaltete Antwort und daher sind wir der Meinung, dass diesem Antrag nicht die Dringlichkeit zu geben ist. Wir halten es für richtig, dass wir uns im Ausschuss vielleicht einen etwas anderen Aktionsplan zurecht legen. Wollen im Ziel selbstverständlich das Gleiche wie ja schon mehrfach diskutiert auch hier in diesem Hause, aber eine Dringlichkeit in dieser Form ist aus unserer Sicht nicht gegeben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Silke Lackner. Abg. Mag. Lackner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Regelhauptschulen stehen heute zumindest im städtischen Bereich in Konkurrenz mit der neuen Mittelschule. Ein Hauptschuldirektor würde fahrlässig handeln, die im Schulversuch angebotenen zusätzlichen Ressourcen nicht anzunehmen, denn die betroffenen Eltern würden mit der Schulwahl für ihre Kinder entsprechend abstimmen und damit den Bestand der Regelhauptschulen gefährden. Jedoch lassen uns die bisherigen Erfahrungen von Schulversuchen mit zusätzlichen Ressourcen, gepaart mit der Finanzsituation des Staates am Projekt der neuen Mittelschule sowieso zweifeln. Denn hier wird den Eltern wissentlich eine pädagogische Welt versprochen, die später aus finanziellen Gründen nicht stattfinden wird. Ein in vier Jahren stattfindender Schildertausch von der Hauptschule zur neuen Mittelschule wird keine zusätzliche Qualifizierung oder Qualitäten für unsere Kinder bringen, sondern nur neue Kleider. Die anstehenden Probleme werden daher nicht gelöst werden. Wir werden daher weder der Dringlichkeit noch dem Inhalt zustimmen. Danke. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Aber Leistungsgruppen gibt's keine mehr!" Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Gottfried Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nach den letzten Entwicklungen, was die neue Mittelschule betrifft immer mehr und mehr davon überzeugt, dass die Schulpolitik zwischen ÖVP und SPÖ auf der Bundesebene sehr stark dem Herumschupfen von heißen Kartoffeln gleicht und eigentlich es darum geht, wem man jetzt den Schwarzen Peter zuschieben kann in dieser Frage. Ich glaube, dass die Entscheidungen, die da getroffen wurden, nicht wirklich zielführend sind im Sinne der Lehrer und Lehrerinnen, auch nicht im Sinne der Eltern und Schüler und Schülerinnen. Und dass die Diskussion, was die Ausweitung der neuen Mittelschule betrifft, in Oberösterreich eigentlich ein gutes oder sagen wir ein schlechtes Beispiel dafür darstellt. Jetzt konkret zum Antrag, der heute vorliegt. Wir haben am 17. November 2009 in diesem hohen Haus eine Bundesresolution verfasst, wo wir mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen den Bund aufgefordert haben, dass alle 55 Schulversuchsanträge in Oberösterreich zur neuen Mittelschule zugelassen werden. Die 55 Schulen sind in dieser 10 Prozent-Quote drinnen enthalten. Die Bundesministerin ist diesem Anliegen nicht nachgekommen, hat uns eigentlich vor vollendete Tatsachen gestellt. Wir haben 26 Schulen bewilligt bekommen. Mehr als die Hälfte, 29 sind also nicht bewilligt worden. Und der Grund für die Ablehnung war, dass man gesagt hat, es gibt bundesweit eine 10 Prozent-Klausel und die Bundesländer Vorarlberg und Wien haben eben über diese 10 Prozent schon Schulversuche erhalten und deswegen können andere Bundesländer, wie zum Beispiel Oberösterreich das nicht bekommen und müssen zurückstecken. Das ist eine klare Benachteiligung von Oberösterreich. Es ist auch eine Benachteiligung unserer Schulen und das lehnen wir Grüne ab. Ich bedauere deswegen auch diese Entscheidung, weil ich glaube, dass diese Schulen Schulen sind, die innovativ sind, die sich bemühen, die motiviert sind, alternative Schulmodelle auszuprobieren, die natürlich auch mehr Ressourcen bekommen, also sechs Wochenstunden pro Klasse. Und ich halte es deswegen auch wirklich für kurzsichtig und kontraproduktiv, das nicht zu genehmigen. Du hast zuerst gesagt, Karl, wir sind es den 29 Schulen schuldig, da was zu tun. Ich sehe das auch so. Nur muss man eines sagen, für das nächste Schuljahr ist der Zug mit Sicherheit abgefahren. Die Ministerin hat ganz klar und deutlich gesagt, dass es diese Schulversuche (Unverständlicher Zwischenruf) für Oberösterreich nicht geben wird. Jetzt geht's um einen Antrag für das übernächste Schuljahr. Das ist ja in eurem Antrag gemeint als ein Appell an die Bundesregierung. Ich sage, so weit so gut. Wir werden auch diesen Antrag unterstützen, wir werden diesem Antrag auch die Dringlichkeit geben. Ich sage aber auch dazu, dass eigentlich diese 10 Prozent doch auch eine gemeinsame Erfindung von ÖVP und SPÖ auf Bundesebene sind, und dass meiner Meinung nach wir uns überlegen müssen, wie es denn jetzt weiter geht. Ich meine, dass die neue Mittelschule eigentlich ein schwacher Kompromiss ist, weil man sich nicht einigen konnte auf die gemeinsame Schule und jetzt sozusagen in der Mitte die neue Mittelschule steht, ist glaube ich unbestritten. Wir haben das immer unterstützt, weil es in die richtige Richtung unserer Meinung nach geht. Allerdings haben wir auch gesagt, wir stehen dem ein Stück kritisch gegenüber, weil wir gesagt haben, ist das jetzt das Einführen eines dritten Schultyps, also der normalen Hauptschule, der neuen Mittelschule und der AHS und wie gehen wir um mit der Ungleichbehandlung dieser Hauptschulen und neuen Mittelschulen untereinander? Und für mich wird dann wirklich auch interessant sein, was passiert 2014, wenn wir dann den Schulversuch evaluieren. Was tun wir dann? Haben wir dann einen dritten Schulzweig? Verkommen dann die Hauptschulen zu den Restschulen? Werden dann die Hauptschulen alle zu neuen Mittelschulen? Haben wir dann nicht eigentlich nur den Namen und das Türschild gewechselt an den Hauptschulen? Das heißt, da sind für mich viele, viele Fragen offen, die meiner Meinung nach auch im Vorfeld schon geklärt gehören. Dass das Schulmodell Oberösterreich seine Schwächen hat, habe ich schon gesagt. Wir unterstützen es trotzdem als einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Wir werden daher auch der Dringlichkeit zustimmen. Ich sage aber auch dazu, dass ich nicht glaube, dass wenn wir auch heute hier eine Resolution verfassen, wir deswegen mehr bewirken werden bei der Regierung, wenn es nicht gleichzeitig auch ein entsprechendes Lobbying von beiden Parteien, die in der Bundesregierung vertreten sind, in Wien gibt. Ich sehe diesen Antrag eigentlich auch als einen Selbstauftrag an die ÖVP, aber natürlich vor allen Dingen an die SPÖ, weil ihr ja den Bundeskanzler stellt, ihr stellt die Bundesministerin, ihr seid in der Bundesregierung. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Leider nicht den Finanzminister!") Das ist, glaube ich, nicht nur eine Frage der Finanzen, sondern das ist auch eine Frage der prinzipiellen Schulpolitik, die in Diskussion ist. Und deswegen sage ich auch ganz klipp und klar: Wir unterstützen diesen Antrag, aber ich glaube auch, dass von Seiten dieses hohen Hauses auch entsprechend Tätigkeiten gesetzt werden müssen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Dringlichkeit zur Beilage 88/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Ich stelle fest, dieser Antrag ist mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden und weise die Beilage dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Vorberatung zu. Bevor wir in der Tagesordnung festsetzen, darf ich sie informieren, dass zwischenzeitlich die Damen und Herren des Kulturausschusses der Gemeinde Neukirchen am Walde auf der Besuchergalerie Platz genommen haben. Wir begrüßen sie ganz herzlich bei unserer Landtagssitzung. Ich darf Ihnen mitteilen, dass heute im Vorfeld dieser Landtagssitzung eine Sitzung des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten stattgefunden hat. Es ist dabei beschlossen worden, dem Oberösterreichischen Landtag in dieser Sitzung den Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Oberösterreichische Dienstleistungsrichtlinieanpassungsgesetz 2010 vorzulegen. Dieser Bericht liegt Ihnen auf und trägt die Beilagennummer 79/2010. Es ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, um den Bericht auch in die Tagesordnung aufzunehmen. Und ich eröffne über den Antrag, dass die Beilage 79/2010 in die Tagesordnung aufgenommen wird, die Wechselrede. Zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Somit darf ich sie wieder schließen und ich lasse abstimmen. Ich stelle dabei fest, dass um einen entsprechenden Beschluss zu fassen, eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen notwendig ist. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die der Aufnahme der Beilage 79/2010 in die Tagesordnung dieser Landtagssitzung zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir kommen nun zur Tagesordnung und somit zu den Ersatzwahlen in die Ausschüsse. Aufgrund des Ausscheidens von Frau Claudia Durchschlag aus dem Oberösterreichischen Landtag ergeben sich Änderungen in der Zusammensetzung einzelner Ausschüsse. Über Vorschlag des Klubs der ÖVP-Landtagsabgeordneten hat die Präsidialkonferenz durch einen einstimmigen Beschluss entsprechende Wahlvorschläge erstattet, die Zusammenfassung lautet wie folgt: Frau Kollegin Landtagsabgeordnete Mag. Helena Kirchmayr wird Mitglied im Sozialausschuss, im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, im Petitions- und Rechtsbereinigungsausschuss und im Ausschuss für Frauenangelegenheiten. Frau Kollegin Kirchmayr wird Ersatzmitglied im Kontrollausschuss und Umweltausschuss und im Kulturausschuss. Die Wahl erfolgt gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung durch Zustimmungserklärung. Und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen des Landtags, welche den von mir verlesenen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung erteilen, mir ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen wurde. Damit wurde Frau Mag. Helena Kirchmayr als Mitglied beziehungsweise Ersatzmitglied der von mir genannten Ausschüsse gewählt. Wir kommen nun zu den Verhandlungsgegenständen und somit zur gemeinsamen Erklärung aller Abgeordneten zum Oberösterreichischen Landtag gemäß § 36 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 betreffend die Errichtung einer medizinischen Universität in Linz. Diese gemeinsame Erklärung liegt auf Ihren Plätzen auf und trägt die Beilagennummer 89/2010. Ich ersuche Herrn Ersten Präsidenten Friedrich Bernhofer über die gemeinsame Erklärung zu berichten. Abg. Präsident Bernhofer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unsere erste gemeinsame Erklärung, die wir aufgrund der Landtagsgeschäftsordnung 2009 heute hier in dieser Form, wie ich annehme, einstimmig beschließen werden. Bericht der Beilage 89/2010 betreffend die gemeinsame Erklärung aller Abgeordneten zum Oberösterreichischen Landtag gemäß § 36 der Oberösterreichischen Landtagsgeschäftsordnung 2009 betreffend die Errichtung einer medizinischen Universität in Linz. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 89/2010.) Alle Abgeordneten zum Oberösterreichischen Landtag fordern daher die Bundesregierung sowie alle National- und Bundesräte auf, möglichst rasch eine positive Grundsatzentscheidung für eine medizinische Universität in Linz zu treffen und die entsprechenden Maßnahmen zur raschen Errichtung zu setzen. Ich ersuche um Zustimmung aller Abgeordneten zur dieser ersten gemeinsamen Erklärung des Oberösterreichischen Landtags. Zweite Präsidentin: Ich bedanke mich für die Berichterstattung und ich eröffne die Wechselrede über die gemeinsame Erklärung. Ich darf als ersten Redner Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer das Wort erteilen. Landeshauptmann Dr. Pühringer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuschauerrängen! Ich freue mich sehr, dass in einer ganz entscheidenden und enorm wichtigen Frage für die Entwicklung des Landes Oberösterreich eine gemeinsame Erklärung aller Landtagsfraktionen zustande gekommen ist. Ich möchte mich dafür bei den Damen und Herren des hohen Hauses sehr herzlich bedanken. Eines der größten Ziele, das wir in unserer Politik zu verfolgen haben, ist es, dass zu allen Zeiten flächendeckend eine hochqualifizierte medizinische Versorgung für die Bevölkerung gesichert ist. Ich habe bewusst zwei Attribute eingefügt. Nämlich eine hochqualifizierte und eine flächendeckende! Das heißt, es muss zu allen Zeiten möglich sein, dass medizinischer Fortschritt umgesetzt wird und für die Menschen angewendet wird. Und es darf keine Rolle spielen, wo ich heute oder morgen in Oberösterreich zuhause bin. Die bestmögliche Medizin muss mir zur Verfügung stehen. Eine Grundvoraussetzung aber, dass dieses große Ziel für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes realisiert werden kann, ist das Vorhandensein von genügend Ärzten, von genügend medizinischem Personal und - ich sage ein wenig abschweifend von der Resolution und auch wenig mit Sorge dazu, - auch von genügend Pflegepersonal, das wir in diesem Lande in der nächsten Zeit brauchen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns anschauen die Entwicklungen der Gesellschaft, die sich heute abzeichnen, die zum Teil heute schon mathematisch dargestellt werden können, dann müssen wir damit rechnen, dass wir früher als manche glauben, einen Ärztemangel in Oberösterreich bekommen werden. Was sind die wesentlichen Elemente? Erstens der Bevölkerungszuwachs und die Bevölkerungsveränderung, die demografische Entwicklung. Wir haben derzeit ein Verhältnis von vier zu eins, was die Bevölkerung bis 65 zu über 65 anlangt. Schon im Jahr 2030 – also in zwanzig Jahren – wird dieses Verhältnis zwei zu eins betragen. Wir alle wissen, dass Menschen im Alter öfter Ärzte brauchen als in der Jugend oder im Alter bis 65 Jahre. Wir wissen, dass gerade die sehr alten Menschen überproportional erfreulicherweise steigen werden. Es ist heute möglich, in diesem Land sehr alt zu werden. Das ist ja etwas Gutes und etwas Schönes, meine sehr geehrten Damen und Herren. Nur muss man auch wissen, was damit verbunden ist. Wir brauchen für diese Gruppen mehr Ärzte. Die Altersstrukturen in der Ärzteschaft. Ja, meine Damen und Herren, die Lebenserwartung steigt. Auch die Ärzte sind von dieser demografischen Entwicklung nicht ausgenommen. Wir werden in den nächsten Jahren mehr Ärzte haben, die in Pension gehen, als Jungärzte, die in den Beruf eintreten. Auch das kann heute schon mathematisch und statistisch genau belegt werden. Vor allem wird in einem Zeithorizont von zehn Jahren sich dieses Verhältnis, diese Relation noch extrem verschärfen. Wir alle wissen, ob zur Freude oder nicht zur Freude, vor allem ganz sicher nicht zur Freude des Finanzreferenten, verschärfen sich permanent die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Ausübung des Arztberufes, insbesondere in den Spitälern. Wir stellen im Budgetjahr 2010 über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon ungefähr ein Viertel Ärzte, in unseren Spitälern ein, nur damit wir die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen, die neu sind und verschärft wurden, erfüllen können. Wir haben, auch wieder sehr erfreulich, eine zunehmende Feminisierung des Arztberufes. Das heißt aber, steigende Teilzeit, Karenz und alles, was natürlich damit verbunden ist. Ja, ich begrüße das sehr, aber man muss auch wissen, dass dafür auch mehr Personal im Ausgleich zur Verfügung stehen muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zunehmende Spezialisierung in der Medizin ganz generell muss noch angeführt werden. Ein Punkt, der mir besonders wichtig ist. Der Ausbau der Präventivmedizin braucht natürlich Leute wie Schulärzte und deren Gleichen. Präventivmedizin ist durch Jahrzehnte hindurch unterm Wert gehandelt worden. Sie ist aber heute von entscheidender Bedeutung, damit weniger Leute krank werden, weniger Leute die Spitäler aufsuchen müssen. Ja, Präventivmedizin rechnet sich nicht am Tag, aber sie rechnet sich mittel- und langfristig. Es ist vernünftiger, Leute nicht krank werden zu lassen, als sie nachher heilen zu müssen. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, und es gäbe noch einige Gründe, müssen wir mit allem Nachdruck für eine Medizinuniversität in Linz oder in Oberösterreich eintreten. Weil wir sonst riskieren, dass es in diesem Land früher oder später einen akuten Ärztemangel gibt und das darf nicht eintreten. Da müssen wir gemeinsam alles tun, dass das nicht passieren wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall) Ich stelle auch fest, dass die Bundesregierung selbst diese Tendenzen erkannt hat. Denn im Regierungsprogramm dieser Bundesregierung steht folgender Absatz, folgende Erklärung: Bis zum Wintersemester 2015 soll in Summe bis zu 2.000 Studienanfängerinnen und –anfängern die Aufnahme des Studiums der Medizin möglich sein. Dieses ambitionierte Ziel ist aber nur realisierbar, wenn es neue Standorte für ein Medizinstudium gibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und wir in Oberösterreich sind der Meinung diese neuen Standorte müssen lauten eine neue medizinische Universität und nicht nur der Ausbau der bestehenden in Wien, in Graz und in Innsbruck. Linz, Oberösterreich ist nach Wien der größte und bedeutendste Wirtschaftsraum dieser Republik. Wir haben ein Anrecht – und jetzt gehe ich eine Stufe weiter – wir haben ein Anrecht mittelfristig auf eine Volluniversität in Oberösterreich, wo eine medizinische Universität selbstverständlich dazugehört. Das muss unser Langfristziel sein – eine Volluniversität für Oberösterreich. (Beifall) Meine sehr geehrte Damen und Herren, natürlich bringt eine solche Universität für unser Land auch sehr viele positive Nebeneffekte mit. Denn eine solche Universität schafft ein regionales Wirtschaftswachstum, erhöht die Zahl der Arbeitsplätze. 63 Millionen ist die Steigerung des Bruttoinlandsproduktes pro Jahr. Knappe 45 Millionen Euro mehr Einkommen für die oberösterreichische Bevölkerung und 560 zum Teil neu geschaffene und zum Teil gesicherte Arbeitsplätze bedeutet laut einer Studie der Universität Linz eine Medizinuniversität für unser Bundesland. Natürlich – ich bin mir dessen bewusst – werden wir eine Medizinuniversität, die zugegeben die teuerste Universität ist, die es unter den Universitäten gibt, nur bekommen, wenn die Stadt Linz und das Land Oberösterreich auch das ihre dazu beitragen. Und wir sind zu diesem Beitrag auch bereit. Auch das entnehme ich der gemeinsamen Erklärung. Ich habe mit dem Herrn Bürgermeister von Linz und den Verantwortlichen der Politik in Linz vereinbart, dass wir uns im ersten Halbjahr 2010 zusammensetzen und dass wir ein Angebot an den Bund versuchen gemeinsam zu formulieren. Mir ist vollkommen klar, wenn wir nicht ein vernünftiges, ja ich sage sogar dazu, ein attraktives Angebot vor allem für die ersten Jahre des Aufbaus dieser Universität auch im Hinblick auf die Finanzierung auf den Tisch legen werden, dann sind unsere Chancen schlecht. Wir müssen wissen, wie wir in der Landespolitik in den nächsten Jahren die Prioritäten setzen. Ich bin aber ganz sicher, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Profilierungschance Oberösterreichs schlechthin im Bereich der Wissenschaft, der Landesentwicklung, der Kultur, der Bildung und der Forschung liegen wird. Dort wird sich die Zukunft Oberösterreichs entscheiden. Und die Medizinuniversität ist ein Teil dieser Gesamtprofilierung unseres Bundeslandes als Zukunftsland. Auch das ist ein Aspekt, den wir nicht unterbeleuchtet lassen dürfen. Und letztlich, meine Damen und Herren, haben wir auch viele Trümpfe in der Hand, wenn wir mit dem Bund verhandeln. Wir haben in Oberösterreich ein hochqualifiziertes Personal. Wir können über fünfzig Universitätslehrer auf der Stelle selbst aus unseren Krankenanstalten stellen. Denn unsere Primari sind Professoren in Graz, in Innsbruck, in Wien, sind gesuchte Dozenten über die Grenzen unseres Landes hinaus. Wir haben 21 Krankenhäuser, die den letzten Stand aufweisen. Wir haben 1,8 Milliarden investiert und investieren es noch bis 2012, damit alle Krankenhäuser am letzten Stand sind. Welches Bundesland, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann das aufweisen? Keines in der Republik Österreich! Denn nirgendwo ist so viel in die Modernität und in den medizinischen Fortschritt investiert worden wie in Oberösterreich. Ja, 140 Professorinnen und Professoren, Dozenten, Lehrbeauftragte könnten wir aus eigener Kraft in Oberösterreich stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Persönlichkeiten könnten vierzig Fächer abdecken an der Uni. Ja, da ist ein Potenzial vorhanden, das man nützen kann. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen – wir wollen diese Universität aus vielen, vielen Gründen, die ich versucht habe kurz darzustellen. Und wir werden alles tun, damit wir diese Universität möglichst rasch, aber man muss Realist sein, zumindest mittelfristig auch für Oberösterreich realisieren können. Und da kann ich mir auch weitere Eingangsschritte vorstellen, als jene, die ohnedies schon gegeben sind. Denn sie wissen, dass an unseren Spitälern ja schon Teile, wenn auch bescheidene Teile des Medizinstudiums derzeit absolviert werden können. Das muss sukzessive ausgebaut werden und das Ziel muss heißen, möglichst bald – also in naher mittelfristiger Zukunft eine Medizinuniversität, auf Dauer gesehen muss Oberösterreich ein Volluniversität bekommen. Ich bitte Sie alle, gemeinsam an diesem Ziel zu arbeiten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Karl Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass es zu dieser gemeinsamen Erklärung heute kommt, es ist meines Erachtens eine hervorragende Unterlage auch für die allgemeine Diskussion. Ich möchte eines vorweg sagen: Es handelt sich bei der Medizinuniversität Linz keineswegs um ein politisches Prestigeprojekt, weil sich irgendwer ein Denkmal setzen möchte. Das sage ich ganz ausdrücklich in Zeiten der Krise, wo man leicht sagen kann, wozu brauchen wir in diesen Zeiten jetzt eine Universität? Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, es spricht alles dafür, nämlich insbesondere an Fakten. Ich möchte einen Zugang wählen, dass es nicht Oberösterreich alleine ist, das sagt, wir wollen das, sondern ich drücke es auch anders aus: Der Bund ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Versorgungsdichte und Versorgungssicherheit gewährleistet ist, auch in den kommenden Jahren. Linz und Oberösterreich sind die wesentlich bessere Alternative für einen neuen Standort, denn die Standorte Innsbruck, Graz und Wien sehen keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr, daher ist es fast zwingend für den Standort Linz aus unserer Sicht mit allem Nachdruck einzutreten. Es ist ein Faktum auch für den Bund, da beginne ich damit, dass jährlich 800 Absolventinnen zuwenig aus der Ausbildung herauskommen, um keine Unterdeckung medizinischer Art zu erreichen. Ein zweites Problem ist zweifelsohne, was auch gern unter den Tisch fällt, die Quotenregelung. Derzeit noch eine Quotenregelung, wo 75 Prozent Österreicher, 20 Prozent aus EU-Mitgliedsländern kommen und 5 Prozent aus Nicht-EU-Mitgliedsländern. Meine Damen und Herren, wenn 2012 die Quote fallen sollte, und der Anteil der österreichischen Absolventen noch geringer wird, ist das natürlich eine weitere Problematik, vor der wir stehen. Die Alterspyramide der derzeitigen Ärzte ist auch dem Bund bekannt. Dass der höhere Frauenanteil in der Medizin mit Karenzen, Teilzeitarbeit usw. und die ärztearbeitszeitgesetzlichen Möglichkeiten im Wesentlichen auch noch mehr Mediziner, mehr Ärzte erforderlich macht, ist auch ein Faktum. Vielleicht noch eine kurze Anmerkung zur Demografie, die der Herr Landeshauptmann schon angesprochen hat. Wenn man es sich genau anschaut, Herr Landeshauptmann, nicht nur Österreich, nicht nur Oberösterreich ist demografisch davon erfasst, dass in etwa 20 Jahren ein gutes Drittel über 60 Jahre alt sein wird, sondern es ist fast eine weltweite Entwicklung. Meine Damen und Herren, wer ein bisschen nachdenkt und mitdenkt wird wissen, dass wir viele Ärzte brauchen werden, nicht nur zur Eigenversorgung, das ist notwendig. Ich gehe sogar einen Schritt weiter. Wenn es weltweit ein Erfordernis gibt, viele Mediziner auszubilden, dann sind wir hoch gefragt mit unseren hochqualifizierten Universitäten, auch dafür zu sorgen, dass viele Mediziner ausgebildet werden, über den österreichischen, oberösterreichischen Bedarf hinaus. Ich glaube, dass es vielleicht sogar die beste Entwicklungshilfe wäre, die wir in Oberösterreich leisten könnten, wenn wir damit tatsächlich für diese Menschen das machen, wo es große Probleme geben wird. Das ist ein perspektivischer Ansatz, aber man sollte ihn nicht vernachlässigen. Meine Damen und Herren, auch für einen Laien, nicht nur für einen Arzt und Mediziner ist es erkennbar, dass die Nachfrage in medizinischen Fragen rundum wächst. Wenn man die Zeitungen anschaut, die Menschen beschäftigen sich immer breiter vor allem mit ihrer Gesundheit. Es ist ein anderer Zugang, als es noch vor 30 Jahren der Fall war. Da ist man zum Arzt gegangen, hat Tabletten bekommen oder irgendeine andere Indikation, irgendetwas ist verschrieben worden oder ein Krankenhausaufenthalt. Heute sind die Leute schon wesentlich selbständiger geworden. Kollege Aichinger, ich glaube, da stimmst du mit mir überein, die nächsten Jahre werden bestimmt sein von einer neuen Demokratisierung in der Gesundheit, die Menschen wollen auch stärker mitreden, das ist auch klar und deutlich erkennbar. Ich glaube, dass es eines der wichtigsten Dinge ist, um überhaupt die Kosten in den Griff zu bekommen. Auch von einer anderen Seite her ein ganz wesentlicher Teil, dass die Nachfrage bei Ärzten steigt, meine Damen und Herren, liegt sehr einfach darin: Wenn die Lebenserwartung ständig steigt, ist auch logisch, dass die Nachfrage nach Ärzten erhöht wird. Der Standort Linz, der Herr Landeshauptmann hat es bereits erwähnt, ist einfach ideal, es gibt keine österreichische Alternative zu Linz, das muss aus unserer Sicht heraus mit aller Deutlichkeit immer wieder erklärt werden, um eine öffentliche Universität hier anzusiedeln. Auch Salzburg kann keine Alternative sein, denn eine Privatuniversität wollen wir nicht, dazu gibt es auch klare Bekenntnisse. Wir haben eine hervorragende Infrastruktur, die Lehrkrankenhäuser, wir verfügen über eine hervorragende Kooperationsmöglichkeit in den vielfältigsten Bereichen, ich denke nur an die JKU, an die Fachhochschulen auf der einen Seite, mit der Medizintechnik auf der anderen Seite, mit Sozialarbeit bis in alle weiteren Bereiche. Ich habe einen Wunsch an diese Resolution: Dass wir gemeinsam alle, die heute zu dieser Erklärung des Landtags stehen, auf allen politischen Ebenen alles unternehmen, um den Bund zu einer raschen Entscheidung zu bringen. Denn, meine Damen und Herren, alles auf die lange Bank zu schieben löst die Probleme nicht. Wir werden auch in Linz dadurch keine Erleichterung der offenen Fragen bekommen. Jetzt wäre die angedachte Tabakfabrik eine optimale Lokalität für die Universität, aber wenn sich das dahin schleppt, wird letzthin auch eine andere Variante dort angedacht werden müssen, so würde dann eine Entscheidung von der anderen überholt und das gilt es zu vermeiden, meine Damen und Herren. Ich bin genau so überzeugt, dass es nur möglich sein wird, rasch diese Entscheidung zu bekommen, wenn die Anschubfinanzierung, Herr Landeshauptmann, von Land und Stadt Linz so ausfällt, dass der Bund auch unter Zugzwang gerät, es muss so sein, dass wir am Anfang mehr geben, und dass letztendlich der Bund dann so rasch als möglich in die Vollfinanzierung einsteigt. Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich mich noch beim Projektteam bedanken, was hier mit Wolfgang Stampfl an der Spitze, allen Ärztinnen und Ärzten, an Vorbereitungsarbeit geleistet wurde, ist hervorragend. Dass wir heute, dass wir im Parlament, wo wir waren, überall auf hervorragende Grundlagen zurückgreifen können, dafür dürfen wir uns bedanken und auch dafür, dass alles so hervorragend aufbereitet wurde. Ein herzliches Dankeschön. Ich hoffe, dass diese Grundlagen auch für uns letztendlich die Chance und Möglichkeit bieten, die Medizinuniversität in Linz so rasch als möglich zu erreichen. In diesem Sinn ein Schulterschluss für Oberösterreich, für die Medizinuniversität in Linz. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Schön, wenn wir es zu einer gemeinsamen Erklärung geschafft haben, schön, dass wir einmütig hier in diesem Haus diese medizinische Universität verlangen. Das war nicht immer so in diesem Haus. Du schmunzelst, du bist auch schon länger in diesem Haus, du hast eine gewisse Eile eingemahnt, ich verstehe es, du weißt, was jetzt kommt. (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Abgeordneter Beurle!") Ich darf kurz an den Herrn Dr. Carl Beurle erinnern, er war 28 Jahre lang Abgeordneter dieses Hauses. Es steht in seinem Lehrbuch, nach seinem hundertsten Geburtstag, wenn man von der politischen Tätigkeit von Carl Beurle spricht, dann muss man an erster Stelle seiner Wirksamkeit im Oberösterreichischen Landtag gedenken. Nicht nur dass er diesem Vertretungskörper 28 Jahre lang angehört hat, seine Initiative, seine gründliche juridische Bildung, sein Verantwortungsbewusstsein für Oberösterreich zeigen sich vor diesem Forum in ihrer ganzen Bedeutung und Erfreulichkeit. Am 14. Oktober 1890 zieht Dr. Beurle als Homo novus, als einziger Vertreter der erst kurz bestehenden deutsch-nationalen Partei in den Landtag ein. Er wird in den Gemeinde- und Verfassungsausschuss gewählt. Schon am 20. Oktober stellt er seinen ersten Antrag auf Errichtung einer medizinischen Hochschule in Linz. Die Landbevölkerung Oberösterreichs ist mit Ärzten schlecht versorgt. Die alte Chirurgenschule, also es gab in Linz bereits eine Chirurgenschule, die in Linz bestand, ist aufgelöst. Die Kosten des Studiums in Wien sind für die meisten Oberösterreicher unerschwinglich, deswegen der Antrag. Es ist dann sehr berührend, wie er schildert, wie er in den Landtag eingezogen ist, 1890 diesen ersten Antrag gestellt hat, deswegen verstehe ich deine Einmahnung, das nicht auf die lange Bank zu schieben. Ich glaube, 120 Jahre ist wirklich ein Zeitraum der reicht. Jetzt geht es an die Sache. Mich freut es wirklich, dass wir diesen gemeinsamen Beschluss hier haben. Es sind viele Kolleginnen und Kollegen, die auch neu sind in diesem Haus, die kennen die gesamte Geschichte dieser Entwicklung der Universität noch nicht. Der Herr Landeshauptmann hat bereits oder meine Vorredner haben bereits alle Gründe angeführt. Lassen Sie mich einen wirtschaftlichen noch ergänzen. Bei den Synergien für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze, die durch eine medizinische Universität gezogen würden, macht es einen Riesenunterschied, ob wir eine medizinische Universität in Linz bekommen und damit mit der Wissenschaft, mit den Unternehmen, mit all den so genannten Bereichen, die analog dazu gehören, weitere Arbeitsplätze schaffen können oder ob dort einfach mehr Studienplätze geschaffen werden, wo diese Synergien in der Wirtschaft bereits gezogen wurden. Das heißt, wir haben auch einen wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen klaren Vorteil gegenüber einem Zubau in Wien, Graz und Innsbruck, die ja von den Kapazitäten der medizinischen Versorgungseinrichtungen gar nicht mehr die Möglichkeit haben, die wir bieten können. Wir haben in der Größenordnung gegenüber Salzburg nicht nur die Großzügigkeit des Finanzreferenten, die er heute angesprochen hat, wirklich hier finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen für die medizinische Universität, sondern es ist einfach der Wirtschaftsraum, der aus dieser Synergie wirklich eine Erfolgsgeschichte für eine medizinische Universität in Linz machen kann. Daher bin auch überzeugt, dass in der langen Vision eine Volluniversität entstehen wird. Ich hoffe wirklich, dass wir unsere Nationalräte und Bundesräte aus Oberösterreich als nächsten Schritt an unseren Beschluss binden können und dass die Angebote des Bürgermeisters von Linz Dr. Dobusch und Dr. Pühringer für den Bund so unwiderstehlich sind, dass wir wirklich in dieser Periode den Beschluss für die medizinische Universität in Linz erreichen. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Gottfried Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es heute wirklich eine würdige Premiere ist für ein gewichtiges Instrument des Landtags, dass wir mit der Novelle der Landtagsgeschäftsordnung 2009 eingeführt haben, nämlich die gemeinsame Erklärung, die im Endeffekt zur Dokumentation eines Anliegens des Oberösterreichischen Landtags von ganz besonderer Bedeutung geschaffen worden ist, wo man einen breitesten politischen Konsens hat. Das Erfordernis ist eine einstimmige Beschlussfassung, das heißt, wenn ein einzelner Abgeordneter oder eine einzelne Abgeordnete nicht zustimmt, dann wird es diese gemeinsame Erklärung nicht geben. Es gibt dem einzelnen Mandatar sehr viel Macht, das ist wahrscheinlich auch der bewusste Schritt, den wir heute hier eingehen, ich freue mich wirklich über diesen politischen Schulterschluss aller Parteien, aller Fraktionen hier in diesem hohen Haus zur Errichtung einer medizinischen Universität in Linz. Ich glaube, das ist gut so, ich glaube, dass Österreich eine neue medizinische Universität braucht, dass Linz der wirklich geeignete Standort dafür ist. Ich glaube, dass die Forderungen, die wir aus Oberösterreich stellen, begründet sind, der Bedarf an mehr Medizinern ist nachweisbar, wir haben in Oberösterreich viele Planungs- und Vorarbeiten geleistet, es ist also unbestritten, dass in Österreich ein steigender Bedarf an Medizinerinnen und Medizinern besteht, erstens einmal aus demografischen Gründen, was die Bevölkerung betrifft, das hat auch der Herr Landeshauptmann schon gesagt, aber auch aus demografischen Entwicklungen, was die Ärztinnen und Ärzte betrifft, weil die auch älter werden. In den nächsten zehn Jahren sehr viele in Pension gehen werden, das heißt, wir werden in zehn Jahren eine Verdoppelung der Ausbildungskapazitäten in Österreich brauchen, um die medizinische Versorgung entsprechend abzusichern. Wenn wir einen Mangel an niedergelassenen Ärzten und an Fachärzten vermeiden wollen, dann müssen wir jetzt gegensteuern, ich glaube, dass es die zentrale Aufgabe der Politik ist, hier vorauszudenken und auch vorauszuplanen. Nicht zuletzt deswegen, weil ja ein Medizinstudium ein sehr langes Studium ist, es kommt ja nach der Universität noch der Turnus dazu, wenn es eine Fachärzteausbildung ist, dann kommen noch mehrere Jahre dazu, das heißt, man muss hier vorplanen. Es ist eine medizinische Universität kein Fertigteilhaus, wo ich im Februar beginne zu bauen und im Oktober oder November ist es fertig, sondern man muss hier länger planen und kann nicht warten bis der Bedarf akut ist, deswegen glaube ich, ist hier die Frau Bundesminister Karl wirklich gefordert, den Startschuss zu geben und nicht zuzuwarten, bis nicht mehr genug Ärzte und Ärztinnen in Österreich vorhanden sind, hier vorausschauende Politik zu betreiben. Es ist schon gesagt worden, die Bundesregierung hat eigentlich schon erkannt, dass es zu einer Aufstockung der Studienanfängerplätze in Österreich kommen muss, ich behaupte jetzt einmal, dass das nur realisierbar ist, wenn es auch neue Studienorte gibt, weil ich glaube, dass die bestehenden Medizinuniversitäten Wien, Graz und Innsbruck schon aus allen Nähten platzen, hier es notwendig ist, eine neue Universität für Österreich zu gründen. Wenn man sich anschaut die Zahlen 2010, 2011 jetzt was sich an Bewerbungen, was da bei den Bewerbungsaufnahmetests sozusagen stattgefunden hat, dann kommen auf einen Studienplatz neun BewerberInnen, das heißt, 13.574 Personen haben sich beworben, 1.500 Studienplätze gibt es, dann weiß man ungefähr, wie groß der Druck ist, es hat die Bewerberanzahl um 26 Prozent wieder zugenommen. Da glaube ich sehr wohl, dass eine medizinische Universität hier in Linz wirklich eine Entlastung darstellt, eine Entlastung dieser angespannten Situation an den anderen Universitäten. Jetzt gebe ich schon zu, dass ich nicht so lange im Landtag bin, dass ich bestätigen kann, was 1890 in diesem hohen Haus war, ich glaube, dass es jetzt an der Zeit ist, dass wir die Protokolle ausheben lassen, damit wir wirklich wissen, was passiert ist. Für mich ist es so, dass 2006 dieser erste Beschluss in diesem hohen Haus gefasst worden ist, ich kann mich noch erinnern an die Rede, die ich damals gehalten habe, dass wir dann begonnen haben mit den Vorbereitungsarbeiten, wir haben uns im Unterausschuss Bildung intensiv damit beschäftigt, viele Experten eingeladen, es hat die Medizinische Gesellschaft und die Ärztekammer grundlegende Vorarbeiten in Oberösterreich gemacht, Studien, Gutachten, Analysen durchgeführt und erstellt. Ich glaube, es ist unbestritten, dass Linz die besten, die wirklich besten Voraussetzungen hat für eine medizinische Universität, wir haben eine hohe Krankenhausdichte, eine hohe Bettenzahl, wir haben modernste Infrastruktur in den Spitälern, wir haben eine hohe Anzahl, 140 habilitierte Ärztinnen und Ärzte, wir haben große Erfahrungen in den Lehrkrankenhäusern, kurzum ich behaupte, dass eine medizinische Universität wirklich eine Verbesserung, eine Aufwertung des Krankenanstaltenwesens in Oberösterreich insgesamt darstellt. Ich mache auch darauf aufmerksam, dass wir viele Synergieeffekte mit der jetzt bestehenden Universität haben, mit der Johannes-Kepler-Universität, ich greife nur Weniges heraus, zum Beispiel den ganzen technischen und naturwissenschaftlichen Bereich, aber auch die Kombination Medizin und Betriebswirtschaftslehre ist ja eine, die gerade in der jetzigen Situation, in der wir im Gesundheitsbereich stehen eine hoch interessante ist. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Insgesamt würde diese Medizinuniversität den Bildungsstandort Oberösterreich mit Sicherheit aufwerten, wir hätten auch die Möglichkeit, dass die Studierenden aus Oberösterreich in Oberösterreich bleiben können, dass es zu einer massiven Verbesserung der Position des Landes im Standortwettbewerb, was Forschung und Entwicklung betrifft, auch kommen wird. Ich habe mich gefreut, dass die Erste Präsidentin des Nationalrates Frau Prammer zu einer Informationsveranstaltung am 21. Jänner ins Parlament eingeladen hat, mit dem Thema Österreich braucht eine Medizin-Uni, ich glaube, dass es uns hier gelungen ist, auch andere Abgeordnete aus anderen Bundesländern zu überzeugen, dass das klug wäre. Ich habe das Gespräch sehr konstruktiv und auch sehr positiv empfunden hat mich auch gefreut, dass die neue Wissenschaftsministerin Karl auch anwesend war. Es geht darum, auch den Beschluss des Nationalrates entsprechend umzusetzen. Das heißt, es soll eine Bedarfsprüfung geben, ob wir eine neue Universität brauchen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass bei dieser Bedarfserhebung herauskommen wird, wir brauchen mehr Plätze. Und wenn es mehr Plätze braucht, dann wurde beschlossen, dass mit Oberösterreich als erstes verhandelt wird. Das heißt, ich glaube, dass die Verantwortlichen in Wien hier die Argumente nicht mehr vom Tisch wischen können. Ich erwarte mir möglichst rasch eine Grundsatzentscheidung für eine medizinische Universität in Linz. Ich glaube, dass diese gemeinsame Erklärung heute wirklich das deutlichste Signal ist, das wir jemals nach Wien geschickt haben. Und es zeigt auch, wie bedeutsam eine Linzer Medizinuniversität für unser Bundesland ist, wie entschlossen die Landespolitik dafür eintritt. Heute spricht Oberösterreich mit einer Stimme. Und jetzt ist der Bund am Wort. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Dankeschön. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Mag. Hummer. Landesrätin Mag. Hummer: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn der Wunsch nach einer Medizinuniversität schon 120 Jahre alt ist, wie wir gehört haben, glaube ich, waren wir einer positiven Entscheidung noch nie so nahe wie heute. Das zeigt auch dieser gemeinsame Akt heute hier im Landtag, dass wirklich alle Parteien, alle Interessensvertreter hinter dieser Medizinuniversität in Linz stehen. Als Verantwortliche für den Bereich Forschung und Wissenschaft erlauben Sie mir, dass ich gerade auf diese Bereiche besonders eingehe, die anderen Bereiche wurden ja jetzt schon ausreichend erwähnt. Und da möchte ich auf zwei Aspekte besonders eingehen. Und zwar auf die Bedeutung der Medizinuniversität hier in Linz für den Forschungsstandort Oberösterreich und die Bedeutung für das studentische Angebot und für die Johannes-Kepler-Universität und für unsere Fachhochschulen, die eine Medizinuniversität hier an diesem Standort hat. Und gleich bevor ich hier auf diese Punkte eingehe, möchte ich noch ganz klar sagen, eine Medizinuniversität Linz ist keine Alternative für den Ausbau der Johannes-Kepler-Universität und keine Alternative für den Ausbau der Fachhochschulen Oberösterreichs. (Beifall) Dass die Zukunft in Oberösterreich durch Innovation, durch Bildung, durch die Qualität in der Bildung vor allem, durch neue Technologien, durch neue Produkte entschieden wird, ist ja Gott sei Dank nicht mehr umstritten. Und Kollege Frais hat gesagt, manche werden sich vielleicht überlegen in Zeiten der Krise, warum sollen wir uns eine Medizinuniversität in Oberösterreich leisten? Ganz im Gegenteil: Gerade in einer Krise, und das zeigen alle Zahlen, das hat auch die EU jetzt endlich erkannt, ist es ganz besonders wichtig, in Forschung und Wissenschaft zu investieren. Und eine Medizinuniversität in Oberösterreich schafft ja nicht nur 500 zusätzliche Arbeitsplätze, sondern eröffnet eben gerade in diesem Bereich ganz neue Perspektiven. Wir starten ja nicht bei Null. Kollege Hirz hat es ja auch schon erwähnt. Es gibt ja am Standort Oberösterreich an den Fachhochschulen, an der JKU bereits hier ein Angebot, Synergiemöglichkeiten, und ideale Voraussetzungen. Ich möchte hier nur die Institute der JKU beispielhaft erwähnen: die organische Chemie, die Bioinformatik, die Biophysik. An der Fachhochschule gibt es das Studium der Medizintechnik. Die Forschungsschwerpunkte in den Bereichen Biomechanik, Gesundheitsdienstleistungen, Leben im Alter, in all diesen Bereichen wird an unseren Hochschulen bereits geforscht und gearbeitet. Wir haben die Lehrkrankenhäuser. Wir haben hier eine ideale Infrastruktur, um auch hier die Praxismöglichkeiten für die zukünftigen Mediziner in unserem Land auch zur Verfügung zu stellen. Ein ganz wichtiger Punkt, und der gerade für die Forschung auch immer ins Argumentationsfeld geholt wird, ist die Bedeutung der Publikationen. Welchen Output bringen eigentlich die Mediziner im Forschungsbereich? Und auch da ist Oberösterreich sehr gut aufgestellt. Auch da liefern die Mediziner schon hervorragende Arbeit. Die Mediziner, die bei uns in Oberösterreich tätig sind. Es wurde auch schon von unserem Herrn Landeshauptmann erwähnt. Ich habe hier auch eine Zahl, dass in den letzten zehn Jahren von oberösterreichischen Ärztinnen und Ärzten über 8.000 Publikationen in medizintechnischen, international etablierten Zeitschriften erfolgt sind. Und das ist, glaube ich, ein deutliches Zeichen für die Kraft, die hier in Oberösterreich schon vorhanden ist. Die neuen Universitäten haben auch eine große Chance. Sie können auch in die neuen Felder gehen. Die wurden auch schon erwähnt. Die neuen Zukunftsfelder in der Medizin, das ist die Präventivmedizin, ist die Altersmedizin, ist das Thema Public Health. Alle diese Themen können wir in Oberösterreich mit einer neuen Medizinuniversität unabhängig von Altlasten auch neu aufbauen und können diese Zukunftsfelder erschließen. Im Hinblick auf den demografischen Wandel, der schon angesprochen wurde hinsichtlich darauf, dass schon viele Ärzte in Pension gehen, im Hinblick darauf, dass auch viele Frauen diesen Beruf ergreifen und auch den Wunsch haben, hier teilzeittätig zu sein, im Hinblick darauf, dass die Menschen in Oberösterreich und österreichweit älter werden, glaube ich, gibt es keine Alternative für eine Medizinuniversität am Standort Oberösterreich. Ich bin mir ganz sicher, dass die Medizinuniversität Linz hier bei uns in Oberösterreich nicht nur eine Zukunftsinvestition für unser Land ist, sondern für Österreich generell. Und der Herr Landeshauptmann hat es schon gesagt, wir im Land und auch die Stadt Linz werden unseren Beitrag leisten, und den fordern wir auch vom Bund ein. Dankeschön. (Beifall) Dritter Präsident: Dankeschön. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Röper-Kelmayr. Abg. Dr. Röper-Kelmayr: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über die Medizin, eine medizinische Universität Linz, sprechen, wollen wir im Wesentlichen die Zukunft absichern. Wir sehen den medizinischen Ausbau und die Implementierung einer medizinischen Universität in Linz als eindeutiges mehrfaches Bekenntnis und als Absicherung der Zukunft in qualitativer Hinsicht. Warum? Forschung an einer medizinischen Universität sichert eine bessere Versorgung und sichert im Wesentlichen eine qualitätsvolle Medizin auf höchstem Niveau. Die Forschungsmöglichkeiten sämtlicher Universitäten wurden auch in unzähligen Studien abgeklopft und man hat die Synergieeffekte dargelegt. Die sind auch hier im Rahmen eines BudgetLandtags diskutiert worden. Und man ist zu dem Entschluss gekommen, dass bereits die Synergieeffekte der bisher bestehenden Standorte Graz, Innsbruck, Wien und bereits auch schon zu einem großen Teil Salzburg ausgenutzt worden sind und dass hier ein großes Potenzial weiterhin noch für den Standort Linz zu erwarten wäre. In Oberösterreich verfügen wir über einen sehr hohen Standard im intramuralen und im extramuralen Bereich. Somit stellt dieses innovative Projekt der oberösterreichischen Gesundheitspolitik eine Möglichkeit dar, auf die vorhandenen exzellenten Rahmenbedingungen in den oberösterreichischen Spitälern zurückzugreifen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Projekt medizinische Universität Linz, medizinische Universität in Oberösterreich, sollte eine rasche Realisierung erfahren, indem man nationale und internationale Entwicklungen und Trends im Gesundheitswesen berücksichtigt. Sämtliche Proargumente sind in einer sehr umfassenden Studie, Machbarkeitsstudie, in 250 Seiten abgehandelt worden, hier diskutiert worden. Und ich denke, dass der Spielraum für die Kontraargumente sehr sehr dünn ist. Stellen wir uns also den Patienten der Zukunft vor. Wie soll unser Patient aussehen, der in Hinkunft auch gut behandelt werden soll? Dazu benötigen wir ein medizinisches Curriculum in der Ausbildung, mit dem man insbesondere in Linz neue Wege gehen kann. Entsprechend der Demografie wird das Thema Altersmedizin einen Schwerpunkt erhalten müssen. Weiters benötigen wir für eine umfassende qualitative Versorgung für die Patienten eine Absicherung im Hinblick auf medizinische Qualität bzw. auch die Public-Health-Medizin muss einen Schwerpunkt erhalten. Nur wer diese Schwerpunkte mit einer hohen Fachkompetenz, einer Handlungskompetenz und einer Sozialkompetenz mit einem naturwissenschaftlichen Fundament verbindet, wird auch weiterhin den Titel europäische Spitzenregion im Bezug auf das oberösterreichische Gesundheitswesen tragen können. Linz will diese Chance nützen. Linz als drittgrößte Stadt hat ein Anrecht auf eine medizinische Universität. Und die positiven Effekte sind hier, denke ich, ausführlichst bereits in diesem hohen Haus erläutert worden. Ich hoffe das Oberösterreich weiterhin an der Möglichkeit einer medizinischen Universität für Oberösterreich erneut demonstrieren kann, wie man im Gesundheitsbereich eine effiziente Vorreiterrolle führen kann und auch innehaben kann. Ich denke, Ja zu einer Medizinuniversität für Linz. Wir von der Sozialdemokratie sind schon sehr lange auch dafür. Und von Anfang an sind wir für diese medizinische Universität, denn die sinnvollsten und effizientesten Investitionen sind die in unser Bildungssystem. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Dankeschön. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Ulrike Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es sind schon viele Begründungen gefallen, warum die Medizinuni nach Linz kommt. Ich rede nicht von der Zukunft, sondern von der Sicherheit, dass sie kommt. Ich kann alle Begründungen unterstreichen, habe aber mit der Argumentation Feminisierung und der Erfüllung der Arbeitszeitmodelle oft ein anderes Bild. Ich sehe es positiv, dass es gerade verstärkt Frauen in diesem Beruf gibt. Frauen mit einem sehr spezifischen Zugang auch zu diesem Bereich. Und ich bin auch sehr froh, und auch froh für die Männer, dass hier Frauen etwas vorleben und sagen Ja, wir wollen diesen medizinischen Beruf ergreifen. Wir wollen eine Arbeitszeit, die unserem Familienleben zuträglich ist. Und diese Forderung wünsche ich auch den Männern, dass nicht nur auf Grund der Feminisierung, dass man einfach Dienste macht, die auch Arbeitsbedingungen schaffen für Männer und Frauen, die zum Positiven auch in der Qualität der Arbeitsbedingungen und somit auch in der Qualität der medizinischen Versorgung für alle sind. Ich möchte das als positiven Effekt noch dazu unterstreichen und nicht als Herausforderung, die wir zu lösen haben. Die Aufgabenfelder einer Medizinuni in Oberösterreich und einer Medizinuni insgesamt wurden schon angesprochen. Lehre, Forschung und Patientenversorgung. Und ich möchte mich noch einmal auf das konzentrieren, welchen Nutzen die einzelnen Zielgruppen haben, wenn eine Medizinuni dann in Linz ist. Ein Studium zur Humanmedizin mit einem integrierten Bacheloriat zu Public Health, was einfach eine Besonderheit darstellt in der österreichischen Landschaft. Und ich glaube, das ist auch ganz wichtig. Für die im Endausbau 300 Studierenden bietet diese Medizinuni ein besonders interessantes, zeitgemäßes Curriculum und eine praxisnahe Einbindung in die oberösterreichischen Krankenhäuser und Arztpraxen. Ich glaube es ist auch ganz wesentlich, dass es hier diese Regionalität auch im Vordergrund für diese 300 Studierenden ist, damit sie eben hier sowohl in Theorie als auch im Praxisbereich studieren können und lernen können. Was bedeutet diese Medizinuni für die Ärztinnen und Ärzte in Oberösterreich? Einen zusätzlichen und verstärkten Wissensaustausch. Jede weitere Forschungseinrichtung und Lehreinrichtung erleichtert den Zugang zu Wissenschaft und Forschung, und so auch für neue Perspektiven im Arztberuf für die Ärztinnen und Ärzte in Oberösterreich. Was bedeutet es für die Gesundheitseinrichtungen? Es wurde schon angesprochen, für unsere gut und sehr gut arbeitenden Krankenhäuser bietet es die Chance der Etablierung von Kooperationen mit anderen Bildungs- und Forschungseinrichtungen, wie eben mit der JKU oder den Fachhochschulen oder auch mit der Gebietskrankenkasse in diesem Bereich. Ich glaube, dass hier dieser benachbarte wissenschaftliche Bildungsaustausch alle befruchtet und auch die Gesundheitseinrichtungen befruchtet. Und sie profitieren somit stark von einer noch engeren Bindung an diese Kooperationen. Was es für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet wurde schon mehrfach angesprochen. Eine Sicherung der Gesundheitsversorgung, eine nachhaltige Absicherung und auch der Krankenhausstandorte in Oberösterreich. Und es sind krisensichere Arbeitsplätze. Oberösterreich profitiert dann auch von dem nächsten Wirtschaftszyklus und von dem, der jetzt eigentlich schon im Laufen ist, dem sechsten Kondratieff, dem Gesundheits- und Sozialbereich. Das ist die Wertschöpfungskette der Zukunft. Das sind die Wirtschaft und die Dienstleistung der Zukunft. Der Wirtschaftsstandort Oberösterreich profitiert auch nachhaltig, das wurde schon vielfach angesprochen, nicht nur mit zusätzlichen Arbeitsplätzen in der medizintechnischen Industrie oder der Pharmaindustrie, sondern auch mit einer Wirtschaftsbelebung, weil einfach andere Bereiche dazu kommen und der Wirtschaftsstandort Oberösterreich für viele Firmen attraktiv ist, wenn hier Forschung betrieben werden kann und wenn hier auch eine gute Versorgung gewährleistet wird. Und was bedeutet es für Österreich? Ja endlich eine gerechte Verteilung von Lehre und Forschung in ganz Österreich. Und hier auch eine Ausweitung der medizinischen Ressource für ganz Österreich. Ich möchte noch ein paar Worte zu den Inhalten ansprechen. Und so werden es nun zusätzliche Schwerpunkte sein, die natürlich jede Medizinuni in die Lehre einfließen lassen wird. Aber wir in Oberösterreich haben mit einer neuen Medizinuni, mit einem neuen Curriculum einfach hier einen Vorsprung, einen Startvorteil, und können sich hier wirklich gut positionieren und eine Alleinstellung am Markt erreichen. Wir haben veränderte Ansprüche auf Grund der demografischen Entwicklung an die Medizin bei der älter werdenden Bevölkerung. Hier braucht es immer wieder Forschung und auch das Erproben, was wirkt denn wirklich und wie können wir eine Versorgungssicherheit auch nachhaltig garantieren. Welche Versorgungsforschungsansätze müssen wir hier wählen, um eben am Ball zu bleiben und am Trend zu bleiben und sagen, ja, hier müssen wir verstärkt Inhalte verändern, Neues ausprobieren. Wir haben auch neue Krankheiten. Das war vor Jahren, vor Jahrzehnten noch nicht das Thema. Auch hier müssen wir verstärkt in die Prävention und in die Gesundheitsförderung gehen. Zum Beispiel beim Stütz- und Bewegungsapparat, aber auch bei den Infektionskrankheiten. Je älter, je multimorbider die Bevölkerung ist, müssen wir hier einen Schwerpunkt setzen. Das wissen die Häuser alle, die Mediziner und Medizinerinnen. Ich will das niemanden unterstellen, dass sie das nicht machen. Aber gerade solche Schwerpunkte in einer Medizinuni in Oberösterreich können das noch verstärken und hier noch diesen Wissenstransfer und diesen verbesserten Austausch noch in die Gänge bringen. Public Health wurde schon vielfach angesprochen. Natürlich ist es wichtig in Zeiten eines ökonomischen Denkens hier auch Gesundheitsökonomie besonders mit einzubinden, aber vor allem Gesundheitsförderung und die Versorgungsforschung hier gezielter anzugehen. Ich möchte wirklich schauen, gerade im Bereich der Gesundheitssoziologie einen Schwerpunkt zu setzen, weil wir im Sinne des ganzheitlichen Gesundheitsbegriffes, der ja sagt, psychisches, physisches und soziales Wohlbefinden mit Gesundheit verbunden ist. Genauso müssen wir uns diese drei Bereiche genau anschauen. Und es gehört auch das soziologische Umfeld genau analysiert, welches Umfeld gesundheitsförderlich ist und welches krank macht. Wir stützen uns jetzt auch oft immer zu sehr darauf, Krankheiten zu bekämpfen und nicht verstärkt zu schauen, wo können wir ansetzen, damit diese Krankheiten nicht entstehen. Dass es hier noch ein breites Forschungsfeld gibt, das bestätigen uns alle Expertinnen und Experten. Genau hier können wir auch in Oberösterreich mit einer neuen Medizinuni ansetzen. Hier werden wir auch ansetzen. Da bin ich sicher. Gerade auch die Gesundheitsaufklärung, und es wurde angesprochen, die Eigenverantwortung der Menschen stärken. Ich kann sie aber nur stärken, wenn ich gezielt auf die Menschen zugehe und sage, das ist gesundheitsförderlich Rahmenbedingungen schaffen, damit die Menschen auch gesund bleiben können und gesund werden können, und diese Gesundheit auch nachhaltig behalten. Und hier müssen wir diese Stärkung der Selbstverantwortung der Menschen auch noch in den Ausbildungsschwerpunkt hineinbringen, hier die Kommunikation der Ärzte und Ärztinnen mit den Menschen noch stärker in die Verantwortung nehmen, damit hier Gesundheitsförderung passiert und nicht nur immer Krankheitsbeseitigung. Das ist ein wichtiger Schwerpunkt, auch im Sinne der Ökonomisierung. Wir werden weiterhin ganz massiv auf allen Ebenen das vorantreiben, dass die Medizinuni in Oberösterreich in Linz so bald wie möglich startet für die Ärztinnen und Ärzte der Zukunft in Oberösterreich und für die nachhaltige Versorgung der oberösterreichischen Bevölkerung. Dafür bedanke ich mich jetzt schon für das Engagement aller, auch in den Arbeitsgruppen, auch in den Präsentationen, damit wir das auch gemeinsam vorantreiben im Sinne unserer Bevölkerung. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Dankeschön. Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Aichinger. Abg. Dr. Aichinger: Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hätte ich nicht die Gnade der späten Geburt, so könnte mich wahrscheinlich Klubobmann Steinkellner immer in einem Atemzug mit Herrn Beurle nennen. Jedenfalls Faktum (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Wärst du dann auch deutsch-nationaler Abgeordneter gewesen?") Seit 1991 bin ich in diesem hohen Landtag und, es werden wenige nur mehr wissen, wir hatten im Jahr 1992 das Jahr der Gesundheit in Oberösterreich. Da hat es noch Themen gegeben für ein ganzes Jahr. Bereits in diesem Jahr 1992 hat es ja schon Gespräche, Diskussionen, Vorschläge und ähnliches für eine damals medizinische Fakultät gegeben. Inzwischen sind viele Jahre ins Land gezogen, selbstverständlich. Wir haben uns alle mehr oder weniger bemüht, eine Universität bzw. Fakultät in den vorigen Jahren zu bekommen. Ich halte es für sehr entscheidend und einen wichtigen Fortschritt, dass wir mit dieser gemeinsamen Erklärung dem Charakter unseres Ansinnens einen etwas anderen, ja, wie sollte man sagen, Impuls geben. Denn auch bei der Präsentation in Wien hatte ich das Gefühl, dass wir eher als Bittsteller gesehen werden. Ich denke, dass diese gemeinsame Erklärung durchaus den Charakter einer Forderung hat und zu Recht fordern wir Oberösterreicher diese medizinische Universität. Österreich hat sich vor 12, 13 Jahren einmal zu einer Gesundheitsplanung vereinbart, committed. Das heißt, Gesundheitspolitik ist wirklich auch über die Planung zu machen. Damals hat man die Regionen in Oberösterreich, die Bundesländer sogenannten Planungsregionen zugeteilt. Und wir, Oberösterreich und Salzburg sind die Planungsregion Nord, rund zwei Millionen Einwohner. Und wir haben als einzige der Planungsregionen, der vier Planungsregionen keine medizinische Universität. Ich glaube, dass es daher im Sinne auch der Gleichbehandlung und der Gleichberechtigung der Bürger in Österreich einen Sinn macht, wenn in dieser Planungsregion mit dem Standort Oberösterreich eine medizinische Universität kommt. Das soll eine Forderung und nicht eine Bitte sein. Wir haben heute gehört, und das ist etwas, was, glaube ich, sehr positiv auch zu vermerken ist, dass sowohl die Stadt Linz als auch das Land Oberösterreich bereit sind, finanzielle Mittel bereitzustellen; ohne die wird es nicht gehen. Wir sind hier durchaus Realisten. Dennoch brauchen wir, glaube ich, diesen starken Impuls, dieses starke Aufzeigen aus diesem Oberösterreichischen Landtag, der gemeinsamen Erklärung, damit die Dinge in Gang kommen können. Es gibt eine Reihe von negativen Auswirkungen, die sich natürlich noch verstärken, wenn wir keine Universität bekommen. Ein kleines Beispiel: Bisher war es so, dass Studenten in ihrer Ausbildung während der Studienzeit sogenannte Famulaturen durchführen mussten, das heißt, wo sie am Patienten praktisch auch das, was sie im Studium erlernt haben, zumindest gesehen haben, auch üben konnten und vieles andere mehr. Diese Famulaturen, die von den Studenten auch in den oberösterreichischen Krankenhäusern gerne gemacht worden sind, da sind nicht nur Oberösterreicher da gewesen, sondern aus allen Bundesländern, haben den Effekt gehabt, dass die Studenten diese Krankenhäuser kennen gelernt haben und dann durchaus in ihrer späteren Berufsstandortentscheidung halt sich daran erinnert haben, ja, das war eigentlich ganz gut dort, das war sinnvoll, dort ist gut gearbeitet worden, da hat das Umfeld gepasst, da möchte ich auch als Arzt meine Ausbildung, meine weitere Ausbildung machen als Turnusarzt oder als Assistenzarzt in Richtung Facharzt. Im neuen Universitätsorganisationsgesetz sind diese Famulaturen nicht mehr vorgeschrieben, das gibt es nicht mehr. Das heißt, wir haben schlagartig in den letzten Jahren keine Studenten mehr in unseren Krankenhäusern in Oberösterreich mit Ausnahme jener weniger Studenten, die über den Titel der akademischen Lehrkrankenhäuser im sogenannten letzten praktischen Jahr in oberösterreichsche Krankenanstalten kommen; aber da auch nur in die, wie gesagt, wenigen ausgewählten akademischen Lehrkrankenhäuser. Der Effekt ist der, dass die Studenten nach ihrem Abschluss überhaupt nicht mehr auf die Idee kommen, nach Oberösterreich in ein Krankenhaus zu kommen. Sie bleiben in Wien, sie bleiben in Graz, sie bleiben in Innsbruck oder in jenen Krankenhäusern, die im Umfeld dieser Universitätsstädte derzeit als Lehrkrankenhäuser dienen. Es kommt niemand mehr nach Oberösterreich zurück, weil mit Ausnahme der Oberösterreicher niemand die Situation der bestens ausgebauten Krankenanstalten hier kennt. Wir kennen diesen Mangel schon, und der Kontakt, der jetzt nur mehr wirkt, damit Studenten oder fertige Ärzte nach Oberösterreich kommen, ist ausschließlich nur mehr ein persönlicher. In meiner Eigenschaft als medizinischer Geschäftsführer im Klinikum Wels sehe ich diesen Mangel tagtäglich. Ich spreche mit den Studenten, ich spreche mit den Absolventen, mit fertigen Medizinern, es gibt keinen Zug mehr Richtung Oberösterreich, weil dieses Kennenlernen nicht mehr notwendig ist wie es durch die Famulaturen gewesen ist. Das heißt, alleine aus diesem Grund halte ich es für unbedingt notwendig, dass es sehr rasch zu dieser medizinischen Universität kommt. Es ist tatsächlich ein elementarer Beitrag zur Sicherheit der Menschen in unserem Land, in unserem Oberösterreich. (Beifall) Dritter Präsident: Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der gemeinsamen Erklärung betreffend der Errichtung einer Medizinuniversität in Linz zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben, wobei ich feststelle, dass für die Beschlussfassung die einstimmige Annahme erforderlich ist. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass die gemeinsame Erklärung einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 73/2010, das ist der Bericht des Umweltausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 geändert wird (Oö. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2010). Ich bitte die Frau Abgeordnete Ulrike Schwarz, über die Beilage 73/2010 zu berichten. Abg. Schwarz: Beilage 73/2010, Bericht des Umweltausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 geändert wird (Oö. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2010). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 73/2010.) Der Umweltausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 geändert wird (Oö. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2010), beschließen. Dritter Präsident: Dankeschön. Ich eröffne die Wechselrede. Wird dazu das Wort gewünscht? Ja, Herr Abgeordneter Höckner. Abg. Höckner: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Landtags, sehr geehrte Damen und Herren! Gemeindekooperationen als bessere Alternative zu Zusammenlegungen und Auflösungen sind zur Zeit in Diskussion. Ich denke, eine Musterbeispiel für Kooperationen war damals in den frühen 90er-Jahren die Einrichtung der Bezirksabfallverbände, die Aufgaben erhalten haben im Sinne des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes zur Organisation der Abfall-, Altstoff- und Problemstoffwirtschaft im Sinne der Gemeinden. Zur abgestimmten Erfüllung dieser Aufgaben und zusätzlichen Aufgaben, die von Europa her, von der EU oder auf Grund von Bundesgesetzes angefallen sind, wir kennen das Bundes-AWG, wir kennen die Verpackungsverordnung, die Deponieverordnung, ich könnte noch sehr viele aufzählen, schlossen sich die oberösterreichischen Abfallverbände zu einem Landesabfallverband zusammen. Die Struktur, denke ich, hat sich sehr bewährt, das wird unterstrichen in einem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2006. Sie wird auch unterstrichen in einer Studie der Firma Econom, welche durch das Land Oberösterreich in Auftrag gegeben wurde. In diesen Berichten wurde sogar angeregt zu überprüfen, ob nicht weitere Aufgaben auf die Bezirks- bzw. Landesabfallverbandsebene übertragen wird. Wir wissen, der Aufgabenbereich des Oö. LAV wurde gerade mit dem letzten Abfallwirtschaftsgesetz, mit dieser Novelle 2009 erweitert. Dadurch ist natürlich auch die Bedeutung dieses Gremiums für die Gemeinden, aber auch für die Statutarstädte natürlich noch einmal angehoben worden. Ja, und die Praxis aus der letzten Verbändeversammlung brachte mit sich, dass nun die Notwendigkeit für zukünftig zwei Stellvertretungen anstatt einer Stellvertretung für den Vorsitzenden des Landesabfallverbandes gesehen wird. Aus Sicht der ÖVP wird dem natürlich zugestimmt, wenn gleichzeitig auch damit die Bereitschaft verbunden ist, hier spreche ich vor allem die neuen Mitglieder der Statutarstädte an, wenn damit verbunden ist natürlich die Bereitschaft, diesen erfolgreichen Weg auch fortzusetzen. Das ist sicherlich eine Anlassgesetzgebung. Gut, welches Gesetz hat keinen Anlass? Ich hoffe nur, dass wir uns dadurch eine Diskussion, wie schon angesprochen wurde von der Kollegin Schwarz, über die Reihenfolge der Vertretung ersparen. Da gehe ich schon von der Vernunft der Betroffenen aus. Ich hätte mir allerdings trotzdem auch eine Änderung, eine Erweiterung dieser Änderung, nämlich was das Einstimmigkeitsprinzip betrifft, gewünscht zu reduzieren zumindest auf ein notwendiges Maß. Ich hoffe, dass dies in den Statuten des LAV nicht hinderlich ist für die Zukunft. Ob wir das noch junge Oö. Abfallwirtschaftsgesetz wieder novellieren müssen oder nicht, liegt nun an den Städtevertretern der SPÖ und der Grünen. Ich sehe es positiv und wir stimmen natürlich dieser Änderung zu, danke. (Beifall) Dritter Präsident: Frau Schwarz. Abg. Schwarz: Ich möchte diese Novelle, diese kurze jetzt noch einmal zum Anlass nehmen, mich vor allem bei den Mitgliedern bedanken, die jahrelang, sowohl in den BAVs, die schon vom Kollegen Höckner angesprochen wurde, aber auch in dem LAV sitzen, hier Zeit investieren für eine Umsetzung, für eine gute Umsetzung, eine qualitative Umsetzung der Gesetze und auch in der Beratung für die Gemeinden zur Verfügung stehen. Ein herzliches Danke an dieser Stelle allen, und vor allem möchte ich hier den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Anderer hervor heben, aber auch Obmann Moser mit den zwei Stellvertretern, Stellvertreter, so und jetzt fällt mir der Name nicht ein aus Steyr, Kollege Hauser, und aus Linz die Kollegin Eva Schobesberger, peinlich, peinlich, aber es ist immer nur die Eva, als Danke, dass sie wirklich auch diese Aufgabe übernehmen. Es ist nicht immer ganz einfach, hier auch die Gesetze, die wir im Landtag eben gemeinsam nach intensiver Beratung auch für die Gemeinden so zu gestalten, dass sie umsetzbar und handhabbar sind. Daher bedanke ich mich für das Engagement und für die Bereitschaft, hier auch Zeit und Ressourcen zu investieren in diese verantwortungsvolle Aufgabe, damit wir eben dem Abfallwirtschaftsgesetz auch Genüge tun, danke. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Makor. Abg. Makor: Werte Kolleginnen und Kollegen, werter Herr Präsident! Ich wollte nur dazu sagen, dass ich die Amtshilfe der Namensfindung gerne gemacht habe, zumal ich in der Verbändeversammlung, von der heute schon die Rede war, Frau Stadträtin Schobesberger zuerst einmal persönlich kennen gelernt habe und sie ganz maßgeblich auch beteiligt war, dass wir diese Verbandsversammlung in einem kooperativen, im gemeinsamen Sinne, wie es der Kollege gesagt hat, Geiste abschließen haben können. Ich wollte nur der Vollständigkeit halber sagen, die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung ergibt sich auf Grund der geänderten auch politischen Konstellation nach den letzten Gemeinderatswahlen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Deswegen nicht Wels!") Da hat der Landesabfallverband immer sehr genau darauf geschaut, dass es eine sinnvolle Mischung, was die Besetzung der Spitzenfunktionen betrifft, und so steht es auch im Gesetz, von den Bezirksabfallverbänden auf der einen Seite, von den Statutarstädten auf der anderen Seite gibt und darüber hinaus auch eine politisch korrekte Zusammensetzung im Sinne der Mehrheiten. So ist es einfach jetzt notwendig, auf Grund der Besetzungen und Vergaben der Ressorts in den Statutarstädten (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Warum nennst du nicht Wels?") um beiden gerecht zu werden, dass es zwei Stellvertreter gibt. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Sag einfach nichts!") In diesem Sinne unterstützen wir selbstverständlich diese Initiative und finden das auch gut so, dass das so gemacht wurde. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nein, wir stimmen dem Ganzen zu. Aber ich bitte doch einmal die Kirche im Dorf zu lassen. Was hier passiert ist eigentlich absurd. Nachdem Linz traditionellerweise als zweitgrößter Zahler und dementsprechend dabei war, jetzt mit Grün besetzt ist, muss man also dementsprechend bei der SPÖ nachgeben. Da argumentiert man mit der Stadt, weil man in Wels nicht das Ressort hat, geht man auf Steyr. Gott sei Dank habt ihr es in Steyr. Was hättet ihr denn gemacht, wenn ihr es dort nicht hättet. Hättet ihr dann Leonding genommen oder hättet ihr dann Ansfelden genommen? Ich weiß es ja nicht. Ich habe nur ein Problem, dass man dann immer mehr und mehr wird. Wir sind grundsätzlich nach der Wahl drittstärkste Partei, beanspruchen keinen Stellvertreter dafür. Wir würden uns sehr freuen, dass die große Anzahl der Stellvertreter jetzt im Abfallverband entsprechende Reformen bringen, die den Bürgern wirklich Kosten sparen. Das wäre dann die Aufgabe und für alle gewinnbringend, danke. (Beifall) Dritter Präsident: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Wechselrede und komme zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 73/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, das ist eine einstimmige Annahme des Antrages. Wir kommen nun zu der Beilage 74/2010. Bei der Beilage 74/2010 handelt es sich um den Bericht des Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz geändert wird. Ich bitte Herrn Klubobmann Mag. Thomas Stelzer über die Beilage 74/2010 zu berichten. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Beilage 74/2010, Bericht des Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 74/2010.) Der Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Oberösterreich (Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz - Oö. BBRG) geändert wird, beschließen. Dritter Präsident: Dankeschön. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Patricia Reisinger. Abg. Reisinger: Geschätzter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, liebe Besucherinnen und Besucher oben auf der Galerie! Die Jugend von heute ist die Zukunft von Oberösterreich. Gerade deshalb muss sie auch die Möglichkeit haben, sich aktiv an der Gestaltung der Zukunft zu beteiligen. Mit folgender Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist nun eine Anpassung des Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetzes an die Verfassungsrechtslage unbedingt notwendig geworden. Die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre soll auch für Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen sowie für Bürgerinnen- und Bürgerabstimmungen gültig sein. Nur so können die Demokratierechte der Jugendlichen gestärkt werden, und für junge Menschen wird es entschieden leichter sich in politische Prozesse einzubringen. Anhand der hohen Wahlbeteiligung der Jugendlichen bei den letzten Landtagswahlen war schön zu erkennen, dass junge Menschen großes Interesse haben, ihren Lebensraum aktiv mitzugestalten und sie sich auch sehr gerne einbringen. Die oberösterreichische Jugend ist ganz offensichtlich gerne bereit, Verantwortung zu übernehmen, und diese Verantwortung wird von uns Jungen auch gerne mitgetragen. Durch die Möglichkeit, sich nun auch schon mit 16 Jahren an Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen bzw. –abstimmungen zu beteiligen, werden die Demokratierechte aller jungen Menschen deutlich erhöht und die Jugendlichen werden so noch stärker in die politischen Prozesse miteingebunden. Es ist sehr schön, dass die oberösterreichische Jugend die Möglichkeit hat, mit ihrer Stimme die Politik in ihren Gemeinden und in Oberösterreich direkt zu beeinflussen. Geben wir der Jugend also noch mehr Möglichkeit, die Zukunft aktiv mitzugestalten. Gerade die jungen Menschen von heute müssen gut eingebunden werden, geht es doch um unsere Zukunft. Obwohl noch Wünsche zum Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz offen sind, möchte ich mich an dieser Stelle im Namen der oberösterreichischen Jugend bei allen hier vertretenen Fraktionen sehr herzlich bedanken. Es ist sehr schön und freut mich auch persönlich sehr, dass die jetzige Umsetzung gemeinsam getragen wird, was ein klares Zeichen ist, wie wichtig allen Parteien die oberösterreichische Jugend ist, herzlichen Dank. (Beifall) Dritter Präsident: Ich darf, bevor wir weiterfahren in der Tagesordnung, die Herren und Damen auf der Galerie begrüßen. Ich habe leider keine Information, woher Sie kommen, ich heiße Sie aber trotzdem herzlich willkommen und hoffe, dass Sie einige interessante Stunden hier verbringen mögen oder auch weniger, wie Sie wollen. Wir fahren weiter in der Tagesordnung und ich frage, ob noch Wortmeldungen zu diesem Antrag vorliegen. Günther! Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Jugend! Jetzt ist es soweit, mit 16 kann man alles machen, theoretisch. Leider ist es natürlich nicht so, denn im Jahr 2000 gab es das erste Bürgerrecht, das in Oberösterreich angewandt wurde. Damals haben mehr als 50 Prozent der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher gegen einen Neubau des Musiktheaters gestimmt. Daraufhin wurde die damalige Hürde von etwa 40.000 Unterschriften am Gemeindeamt auf 80.000 angehoben. Und 80.000 Unterschriften, das schafft gerade mit Zähneklauen die SPÖ, wenn sie mit aller entsprechender Kraft, wo die Parteiorganisation dahinter steht, ein entsprechendes Bürgerbegehren einleitet. Die Grünen werden scheitern, weil 80.000 Unterschriften sammeln sie nicht, da hätten sie nämlich mehr Unterschriften als sie derzeit Stimmen haben. Das wird sich nicht ausgehen. Also da wird es kein Bürgerrecht geben. Insofern hoffe ich, werden wir die Bürgerrechte wieder so anwenden, dass zwei Prozent der Wahlberechtigten ausreichen, das wären rund 20.000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Dann hätten auch die jungen Menschen ab 16 eine Chance sich tatsächlich an einem derartigen Bürgerrecht zu beteiligen. Nachdem jetzt auch junge Unterstützung von der ÖVP kommt bin ich überzeugt davon, dass wir da die entsprechenden Mehrheiten finden. Reduzieren wir es von 80.000 auf 20.000, dann wären die jungen Menschen tatsächlich eingebunden. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Petra Müllner. Abg. Müllner: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie und im Internet! Zu all diesen Fragen, die der Herr Klubobmann Steinkellner angesprochen hat, wird es ja Gott sei Dank jetzt einen Unterausschuss geben, wo das alles geklärt werden kann. Zu der Gesetzesänderung ganz konkret, die ist natürlich sehr begrüßenswert, überhaupt im Hinblick darauf, Sechzehnjährige sozusagen auch aktiv einzubinden, Stichwort wählen mit 16. Ich denke Sechzehnjährige leben in einer anderen Lebenswelt als Achtzehnjährige und ältere. Wenn man sich anschaut die Mobilität. Der öffentliche Verkehr spielt bei Sechzehnjährigen noch eine ganz andere Rolle als dann schon bei Achtzehnjährigen. Wohnen spielt eine andere Rolle, ob das jetzt Lehrlingsheime sind, die Wohnsituation für Minderjährige ist einfach noch eine andere oder auch die Freizeitgestaltung, um ein paar Dinge zu erwähnen. Von dem her natürlich sehr begrüßenswert, wählen mit 16, um diesen Menschen auch eine politische Stimme zu geben. Ich möchte aber noch einen Aspekt einwerfen. Gerade so junge Menschen haben einfach noch nicht so viele politische Vorkenntnisse und Erfahrungen. Das ergibt sich ganz natürlich und daher müssen wir sozusagen sie auf dieses politische Recht auch vorbereiten. Und da möchte ich ansprechen auch die politische Bildung. Und hier geht es nicht nur darum irgendwelche Namen von Politikerinnen und Politikern zu lernen, sondern wirklich politische Zusammenhänge zu verstehen, Diskussions- und Kritikfähigkeit zu üben und das muss auch in diesem Zusammenhang erwähnt werden und das glaube ich braucht auch sozusagen in Zukunft noch mehr Unterstützung. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor und damit schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 74/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 79/2010. Das ist der Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Tanzschulgesetz 2010 erlassen und das Oö. Sportgesetz, das Oö. Bautechnikgesetz, das Oö. Leichenbestattungsgesetz, das Oö. Campingplatzgesetz, das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002, das Oö. Kinderbetreuungsgesetz und das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 geändert werden (Oö. Dienstleistungsrichtlinie-Anpassungsgesetz 2010). Ich bitte den Herrn Abgeordneten Johann Peinsteiner über die Beilage 79/2010 zu berichten. Abg. Peinsteiner: Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher am Balkon! Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Tanzschulgesetz 2010 erlassen und das Oö. Sportgesetz, das Oö. Bautechnikgesetz, das Oö. Leichenbestattungsgesetz, das Oö. Campingplatzgesetz, das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002, das Oö. Kinderbetreuungsgesetz und das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 geändert werden (Oö. Dienstleistungsrichtlinie-Anpassungsgesetz 2010).(Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 79/2010.) Der Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten beantragt, 1. der Ausschussbericht möge in die Tagesordnung der Landtagssitzung am 4. März 2010 aufgenommen werden, 2. der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Tanzschulgesetz 2010 erlassen und das Oö. Sportgesetz, das Oö. Bautechnikgesetz, das Oö. Leichenbestattungsgesetz, das Oö. Campingplatzgesetz, das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002, das Oö. Kinderbetreuungsgesetz und das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 geändert werden (Oö. Dienstleistungsrichtlinie-Anpassungsgesetz 2010), beschließen. Dritter Präsident: Ich eröffne die Wechselrede. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schenner. Abg. Schenner: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Es ist in den Ausschussberatungen ja gesagt worden, dass es ziemlich drängt mit der Beschlussfassung dieses Gesetzes, weil es darum geht eine Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen, nämlich die Dienstleistungsrichtlinie. Endtermin war der 28. 12. 2009 und wenn ich so die Praxis anschaue in der vergangenen Zeit, dann könnten wir eigentlich sagen, so früh zu spät sind wir ohnedies noch nie gewesen wie diesmal. Ob, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, in einer Gemeinde eine Tanzschule sich befindet oder nicht, das mag bedauerlich sein, aber es wird niemand auf die Idee kommen, wenn es keine private Tanzschule gibt, dass die Gemeinde eine gründen müsste. Ob in einer Gemeinde ein Reisebüro ist, das mag ein Nachteil sein für die die fortfahren möchten, aber es wird auch niemand auf die Idee kommen, dass wenn es kein privates Reisebüro gibt, dass die Gemeinde ein Reisebüro gründen müsste. Und wenn es keine Schischule in einem Wintersportort gibt, dann ist es ein Standortnachteil, aber auch kein Auftrag für die Gemeinde dort eine Schischule zu errichten. Aber es ist glaube ich allgemein eine Einhelligkeit, dass jede Gemeinde dazu verpflichtet ist dafür zu sorgen, dass ihre Toten anständig und pietätvoll begraben werden können. Und daher ist und das ist der Kernpunkt dieses Gesetzes, das Betreiben von Friedhöfen nicht eine Dienstleistung meiner Meinung nach wie jede andere, sondern eine ganz besondere Form. Und ich glaube auch, dass die Idee, die hinter der Dienstleistungsrichtlinie ist, dass mehrere verschiedene Betreiber diese Dienstleistung anbieten und es daher zu mehr Qualität und günstigeren Preisen kommt, im Falle des Friedhofs nämlich, weit hergeholt ist. Denn es wird kaum so sein, dass mehrere private Betreiber Friedhöfe in den Gemeinden betreiben und sich gegenseitig mit Qualität und Preisen konkurrenzieren. Das heißt, es wird Monopole geben und wenn es private Monopole gibt, dann besteht immer die Gefahr, dass entweder die Qualität sinkt oder dass die Preise zu hoch sind oder beides zutrifft. Und man muss, das glaube ich auch, dazusagen, wenn so ein Monopolpreis dann verlangt wird, dass es sehr schwierig ist für ärmere Leute sich das zu leisten und der Gemeinde, der öffentlichen Hand nichts anderes übrig bleibt, als die Kosten dann selbst zu übernehmen. Jetzt denkt man sich, ja vielleicht gehören die Friedhöfe eigentlich gar nicht unter den Wirkungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie. Und wenn man dann nachschaut in der Richtlinie, findet man tatsächlich nichts darüber. Es steht nirgends, dass das hineingehört, es steht auch nirgends, dass es herausgehört. Aber für mich merkwürdig war das Zitat aus der Richtlinie, wie man eigentlich beurteilt, ob etwas eine Dienstleistung ist oder nicht. Da heißt es in der Richtlinie wörtlich, ich zitiere: Nach der Rechtssprechung des Gerichtshofes, gemeint ist der Europäische Gerichtshof, muss die Frage, ob bestimmte Tätigkeiten, insbesondere Tätigkeiten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert oder durch öffentliche Einrichtungen erbracht werden, eine Dienstleistung darstellen von Fall zu Fall im Lichte sämtlicher Merkmale, insbesondere der Art, wie die Leistungen im betreffenden Mitgliedsstaat erbracht, organisiert und finanziert werden, beurteilt werden. Der Gerichtshof hat entschieden, dass das wesentliche Merkmal eines Entgelts darin liegt, dass es eine Gegenleistung für die betreffende Dienstleistung darstellt und hat anerkannt, dass das Merkmal des Entgelts bei Tätigkeiten fehlt, die vom Staat oder für den Staat ohne wirtschaftliche Gegenleistungen im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen des Staates ausgeübt werden. Das ist ein bisserl kompliziert, aber jedenfalls steht dann noch: Die Zahlung einer Gebühr durch den Dienstleistungsempfänger stellt als solche noch kein Entgelt dar. Also man ist nach Lektüre dieses Absatzes wieder nur halb so schlau, weil ja die meisten Friedhöfe keine Preise oder Entgelte verlangen, sondern es gibt eine Gebührenordnung und es wird eine Gebühr eingehoben. Und da kann man schon grundsätzlich auch zwei Kritikpunkte an der Richtlinie selbst ansetzen. Erstens bezeichnend ist, wenn man es liest man eigentlich nicht genau weiß, was jetzt dazuzählt oder nicht. Aber das geht nicht nur mir so. Es gibt Juristen in den Ministerien, die kommen zu anderen Ergebnissen als Juristen an der Universität Graz. Das heißt, es streiten sich die Juristen herum, wie jetzt eigentlich die Richtlinie auszulegen ist. Und ich kann mich noch erinnern, dass in Österreich einmal der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Bezug auf die Notstandshilfe mit der Begründung aufgehoben hat, das war so kompliziert formuliert, dass sich niemand ausgekannt hat und das ist bei einem Gesetz verfassungsmäßig nicht zulässig. Das ist das Erste, was man sich wundert, wenn man die Richtlinie liest. Und das Zweite, was man sich wundert, dass der Gesetzgeber den Europäischen Gerichtshof als übergeordneten Gesetzgeber anerkennt. Da habe ich persönlich schon meine Bedenken, denn wie hält man es da mit der Gewaltenteilung? Ist der Europäische Gerichtshof jetzt plötzlich der Übergesetzgeber? Meiner Meinung nach sollte es eine klare Trennung zwischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit und natürlich auch der Vollziehung geben. Ob jetzt die Bundesländer recht haben, die meinen die Leichenbestattung und insbesondere das Betreiben eines Friedhofes fällt nicht unter die Dienstleistungsrichtlinie, das weiß ich nicht. Ich glaube eher, nachdem der Europäische Gerichtshof eben auch als Gesetzgeber zitiert wird, immer von einer überwiegenden Finanzierung ausgeht und die überwiegende Finanzierung wahrscheinlich doch durch die Gebühren erfolgt, dass man unserem Verfassungsdienst Recht geben muss und sagen muss, okay, auch das Betreiben eines Friedhofes fällt unter die Dienstleistungsrichtlinie, obwohl sie schon abgeschärft wurde. Es hat ja viele Proteste gegeben gegen die ursprüngliche Fassung. Aber selbst diese Fassung, die jetzt beschlossen wurde schließlich, geht meiner Meinung nach noch über das Ziel hinaus. Aber da kann man sich halt nicht helfen, damit muss man sich als gesetzesunterworfener Bürger, weil man auch auf die Gesetze einen Eid abgelegt hat, abfinden. Mich stört das einfach, weil ich diese neoliberale Grundtendenz, die da überall drinnen ist, wenn etwas ein Geschäft ist und wo etwas ein Geschäft ist macht es ein Privater, wo es kein Geschäft mehr ist und wo ein Schaden entstanden ist, da muss die öffentliche Hand her, da muss der Steuerzahler blechen. Oder die Gewinne werden privatisiert und die Verluste werden vergesellschaftet. Dieses Prinzip stört mich einfach. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Was ist denn das Gegenteil von neoliberal?") Du weißt genau was ich meine. Ich fange jetzt mit dir keine Diskussion an, ob du jetzt den Röpke meinst, ich meine neoliberal im Sinne von Hayek, von Milton Friedman, von David Friedmann und der Pilgerberg-Schule in der Schweiz. Aber mehr will ich dazu jetzt eigentlich nicht sagen. Wir haben daher in der Beratung die Aufgabe gesehen, erstens dass wir die Rechte der Hinterbliebenen schützen, dass sie also sichergehen können, wenn ein Privater einen Friedhof betreibt und die Gemeinde oder die Kirche das nicht betreibt, dass die auch sichergehen können, dass die Bestattung und dann die Aufbewahrung, wenn man das so pietätlos sagen muss, im Friedhof auch entsprechend pietätvoll erfolgt und dass gewährleistet sein muss, dass nicht von heute auf morgen plötzlich der Friedhof geschlossen wird und man weiß nicht was mit den Toten passiert. Wir haben dazu erreicht und die Idee, ich weiß jetzt nicht von wem, ob das vom Verfassungsdienst ausgegangen ist oder in den Beratungen geäußert wurde, aber dass eine entsprechende finanzielle Rücklage zu bilden ist die sicherstellt, wenn ein Konkurs eintritt oder wenn ein Friedhof geschlossen wird, dass die Kosten für die Überführung gedeckt sind. Wir wollten auch gleiche Pflichten haben der privaten Betreiber wie sie die Kirchen oder wie sie die Gemeinden haben, nämlich dass sie nicht jemanden ablehnen können von der Aufnahme in den Friedhof und dass sie auch nicht die Bestattung von Leichenteilen verhindern können. Also zumindest da eine gleiche rechtliche Basis. Und wir wollten haben, dass es ausdrücklich für die Gemeinden zwar möglich ist, dass sie aus den gemeindeeigenen Betrieben den Betrieb eines Friedhofes auslagern können, dass sie aber achten müssen, dass die Hoheit über die Tarife oder zumindest auf Grund von Vereinbarungen die Mitwirkung bei der Festlegung der Tarife bei den Gemeinden verbleiben kann und das auch vertraglich zu sichern ist. Und nachdem ich aus dem Salzkammergut komme möchte ich auch noch anfügen, wir haben auch eine Klarstellung gefordert und die ist auch erfolgt, dass Schischulen die von europäischen Unternehmen in Oberösterreich betrieben werden, unter den gleichen Voraussetzungen betrieben werden können wie oberösterreichische Schischulen und nicht bessere Voraussetzungen haben, also zum Beispiel keine Vorschriften hinsichtlich des Standortes und der Ausstattung befolgen müssen. Das heißt, hier auch eine rechtliche Gleichstellung. Wir werden daher diesen Gesetzen die Zustimmung erteilen. Persönlich sage ich, habe ich ein bisschen ein weinendes Auge dabei, weil ich nicht glaube, dass Friedhöfe dem Wettbewerb unterworfen sein sollten. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Johann Hingsamer. Abg. Hingsamer: Geschätzter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ja diese Anpassung auf Grund einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates hat uns im Unterausschuss durchaus etwas intensiver beschäftigt, weil es doch darum gegangen ist, die Beseitigung von Hemmnissen für die Erbringung von Dienstleistungen so anzupassen, dass man auch in der Praxis damit einigermaßen umgehen kann. Und diese Dienstleistungsrichtlinie ist eine, die eine gewisse Wettbewerbsfreiheit über die Grenzen, eigentlich EU-weit, verlangt. Und wir haben uns bemüht im Unterausschuss sie so zu gestalten, wie es der Rahmen, die Rahmenrichtlinie vorgibt, sie so zu gestalten, dass die Praktikabilität gewahrt ist, dass aber in der Umsetzung die Sicherheit für den Bürger auch erkennbar ist und das Ganze mit gewissen Sicherheiten für den Bürger vereinbar ist. Die öffentliche Verantwortung und auch die Frage der Garantien sind die eine Seite und privatwirtschaftliche Interessen sind die andere Seite. In den vielen Gesetzen, die ich der Reihe nach jetzt nicht mehr erwähnen und aufzählen will, haben wir uns in vielen Dingen sehr schnell gefunden und im Bereich der Leichenbestattung, des Leichenbestattungsgesetzes, war etwas intensiverer Diskussionsbedarf im Unterausschuss. Und ich bedanke mich dafür, für diese intensive Auseinandersetzung, weil letztendlich es wirklich auch ein Problem darstellt, dass Private vielleicht über diese Dienstleistung Kapital schlagen wollen, auf der anderen Seite aber in der Letztverantwortung immer die Gemeinde die ist, die diese Letztverantwortung zu garantieren hat, dass auch dieser Bereich im Leben und im Ausscheiden aus dem Leben funktioniert. Und dieses Funktionieren ist glaube ich zumindest mit Anpassungen im Gesetz einigermaßen gesichert, weil wir zusätzlich nicht nur Dinge, die die Bewilligungsbehörde als Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen hat, sondern zusätzlich auch über Dinge, die die Aufnahmepflicht für alle regelt, Dinge, die die wirtschaftliche Zuverlässigkeit und auch die finanzielle Sicherheit zu prüfen hat, letztendlich doch etwas mehr an Sicherheit hier gefunden haben, damit am Ende des Tages nicht irgendwer überbleibt. Und Gemeinden, meine Damen und Herren, geben gerade in vielen Bereichen die eigentliche Sicherheit. Wir wollen es auch in dem Bereich der Dienstleistungsrichtlinie der Anpassungen und speziell auch im von Kollegen bereits mehrfach erwähnten Leichenbestattungsgesetz auch umsetzen und ich bedanke mich ganz besonders herzlich, dass der Verfassungsdienst, wenn auch etwas zeitverzögert, für die er nichts kann, weil wir haben im Herbst Wahlen gehabt, wir haben im Herbst nicht wirklich uns dieser Dinge angenommen. Wir haben deshalb diesen Termin Ende Dezember 2009 nicht ganz wahrgenommen. Das finde ich ist nicht das Entscheidende und auch nicht das Schlimmste. So hörig müssen wir gar nicht überall sein, auch wenn wir einen Eid geschworen haben auf die Gesetze, sondern ich bedanke mich aber ganz besonders herzlich beim Verfassungsdienst, dass er uns gut begleitet hat. Und der Herr Mag. Steinwendner vom Verfassungsdienst hat immer sehr, sehr rasch auch auf Dinge, die im Ausschuss diskutiert wurden, reagiert und uns dabei so geholfen, dass letztendlich auch konformgemäß diese Dienstleistungsrichtlinie zur Umsetzung gelangen kann. Ein herzliches Dankeschön für die gute Begleitung an den Verfassungsdienst, namentlich an den Herrn Mag. Steinwendner und ich hoffe, dass wir mit dieser Richtlinie zumindest in der Umsetzung eine haben, die letztendlich der Menschenwürde auch gerecht wird. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Schwarz. Abg. Schwarz: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte einfach nur ganz kurz einen Schritt zurückgehen, zu einer intensiven Diskussion und glaube ich jahrelangen Diskussion zur EU-Dienstleistungsrichtlinie, die dann 2006 letztendlich in Kraft getreten ist. Ein großes Plus gibt es bei der jetzigen Dienstleistungsrichtlinie, bei der endgültigen Beschlussfassung, dass zumindest die Streichung des Herkunftslandprinzips erreicht wurde. Das ist aber aus Sicht der Grünen schon das einzige, was von der Diskussion, aus der eingehenden Diskussion dann im Endeffekt über geblieben ist. Das EU-Parlament hat aber leider auf eine zweite Lesung verzichtet und hat dann eigentlich sehr viele Sachen, die in der ersten Lesung schon Konsens waren, wieder verloren oder verlassen und hat auf eine direkte Bezugnahme auf die europäische Grundrechtecharta verzichtet. Hat besonders auch die Stellung der sozialen Dienstleistungen im Unklaren gelassen, weil hier keine klare Ausnahme in dieser EU-Dienstleistungsrichtlinie erfolgt ist und wie schon vom Kollegen Schenner bedauert, es auch nicht geschafft, eine Rahmenrichtlinie für die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu finden und hier zu deponieren. Darum haben auch die Grünen als einzige Partei im Europäischen Parlament gegen diese EU-Dienstleistungsrichtlinie gestimmt, weil sie genau diese Punkte schon vorhergesehen haben und sehr bekrittelt haben, dass dann plötzlich der EUGH die oberste Instanz ist und es zuerst zu einem Urteil kommen muss. Daher war es für mich auch verwunderlich, dass plötzlich jetzt die große Jammerei angeht, wenn man die Gesetze durchforsten muss. Und genau das ist jetzt eingetreten, sowohl auf nationaler Ebene – und da haben auch wieder alle Fraktionen außer den Grünen zustimmt – als auch auf oberösterreichischer Ebene wird dann plötzlich gejammert, dass das ja alles nicht ganz klar ist und vielleicht wäre uns Vieles erspart geblieben, wenn wir eine klare Richtlinie hätten, die klar besagt, Leichenbestattung ist von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und fällt somit nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie und ist nicht dem freien Wettbewerb ausgeliefert, vorher schon abfangen können. Jetzt haben wir eine EU-Dienstleistungsrichtlinie, wo die Grünen zwar nicht zugestimmt haben, die wir aber umsetzen müssen und ich glaube, die wir sehr verantwortungsvoll auch umgesetzt haben und angeschaut haben. Da möchte ich mich auch an den Dank an Mag. Steinwendner noch einmal anschließen in dieser sehr schwierigen Materie durchzufinden, uns durchzuführen und in einer sehr emotionalen Diskussion immer auf der sachlichen Ebene zu bleiben, war ein großes Kunststück und danke für diese gute Führung und danke für die gute Arbeit. Wir haben jetzt in vielen Gesetzen ja die Änderungen gehabt, mehrheitlich waren es Genehmigungs-Fiktionen, die wir eingeführt haben, die schon in anderen Gesetzen üblich waren und wo es keine große Diskussion gegeben hat. Ich glaube, ganz wichtig ist auch beim Sportgesetz, jetzt gerade für Tagestourismus im Sinne eines Tourismuslandes Oberösterreich für Tagestouristen aus anderen Ländern oder auch für Urlaubsfahrten aus anderen Ländern hier klare Regelungen zu haben, zu sagen, ja die können den Schilehrer, die Schilehrerin mitnehmen, aber es darf nicht sein, dass sie eine Niederlassung in Oberösterreich machen, weil dann unterliegen sie den Niederlassungsbestimmungen von Oberösterreich und von Österreich und nicht nach den tschechischen Kriterien, zum Beispiel weil ich vom Hochficht komme und weiß wie wichtig es ist, hier auch tschechische Schilehrerinnen und Schilehrer zu haben. Ja, wir haben auch welche in der Schischule angestellt, um eben genau dieses Feld abzudecken, aber es ist auch möglich, dass eben Schilehrerinnen und Schilehrer mitkommen bei einem Tagesausflug bzw. bei einer ganzen Woche, die diese Gäste bei uns verbringen. Also hier im Sinne eines Tourismuslandes zu agieren, war glaube ich eine ganz wichtige Entscheidung. Viele andere Bereiche wurden schon angesprochen und ich möchte noch einmal zur Leichenbestattung zurückkommen. Wenn wir schärfere Regelungen schon gehabt hätten, hätten wir uns viel erspart. Ich glaube, wir haben mit den Zusätzen, mit den zusätzlichen Bedingungen sehr Vieles abgewendet und es wurde schon vom Kollegen Hingsamer angesprochen, dass wir die bestmögliche Lösung haben, um hier für alle gleiche Bedingungen zu schaffen und es zu ermöglichen, eine würdige Bestattung zu haben. Wir werden dieser Umsetzung der oberösterreichischen Gesetze zustimmen, genau aus dem besagten Grund, weil wir ja jetzt sehen, ja, wir anerkennen eine demokratische Entscheidung auf EU-Ebene, auf nationaler Ebene, wir setzen jetzt das Gesetz in diesem Sinne um und ich glaube, wir haben das Beste daraus gemacht, um eben hier auch die Rechte zu wahren. Danke! (Beifall) Dritter Präsident: Da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Wechselrede und komme zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 79/2010 „Bericht des Ausschusses für allgemeine innere Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Tanzschulgesetz 2010 erlassen und das Oö. Sportgesetz, das Oö. Bautechnikgesetz, das Oö. Leichenbestattungsgesetz, das Oö. Campingplatzgesetz, das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002, das Oö. Kinderbetreuungsgesetz und das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 geändert werden (Oö. Dienstleistungsrichtlinie-Anpassungsgesetz 2010)“ zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen nun zu den Beilagen 81/2010, 82/2010 und 87/2010. Bei der Beilage 81/2010 handelt es sich um den Initiativantrag für Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Schwindelmarken durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Bei der Beilage 82/2010 handelt es sich um den Initiativantrag betreffend die Auszeichnung von Lebensmitteln. Bei der Beilage 87/2010 handelt es sich um einen Initiativantrag betreffend verbesserte Kennzeichnung und verbesserten Verbraucherschutz bei Lebensmitteln. Aufgrund des sachlichen Zusammenhanges werden wir über die drei Belange eine gemeinsame Wechselrede durchführen. Die Abstimmung erfolgt natürlich getrennt. Ich bitte nun Frau Abgeordnete Annemarie Bauer über die Beilage 81/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags für Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Schwindelmarken durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ zu berichten, Brunner pardon! Abg. Brunner: Nicht so tragisch! Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Damen und Herren! Beilage 81/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags für Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Schwindelmarken durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“. Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung umgehend konkrete Maßnahmen gegen eine Täuschung von KonsumentInnen mit Schwindelmarken bei Lebensmitteln einzufordern. Durch eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen sollen Herkunftsangaben, Regionalitätsbezeichnungen und Rohstoffangaben durch Firmenmarken und Verpackungsaufdrucke konsumentensicher geregelt werden. Dritter Präsident: Dankeschön! Ich bitte nun Klubobmann Mag. Steinkellner über die Beilage 82/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend die Auszeichnung von Lebensmitteln“ zu berichten. Abg. Mag. Steinkellner: Beilage 82/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend die Auszeichnung von Lebensmitteln“. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte über die Beilage 82/2010, mit der die freiheitlichen Abgeordneten beantragen, dass künftig bei Lebensmitteln die Herkunft der Grundstoffe auszuweisen ist, jedenfalls als österreichische Lebensmittel nur jene bezeichnet werden dürfen, deren Grundstoffe zu mehr als 90 Prozent aus österreichischer Erzeugung stammen und eine Richtlinien für Gütesiegel für Lebensmittel, die von Handelsunternehmen, Vereinen oder sonstigen Gesellschaften ausgestellt werden, durch das zuständige Bundesministerium genehmigt werden müssen und deren Anwendung durch die Lebensmittelpolizei zu kontrollieren ist. Dritter Präsident: Danke! Ich bitte nun Frau Abgeordnete Roswitha Bauer, nun stimmt's, über die Beilage 87/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend verbesserte Kennzeichnung und verbesserten Verbraucherschutz bei Lebensmitteln“ zu berichten. Abg. Bauer: 87/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend verbesserte Kennzeichnung und verbesserten Verbraucherschutz bei Lebensmitteln“. Der Oberösterreichische Landtag wird aufgefordert, eine Resolution zu verfassen, damit die Oö. Landesregierung ersucht wird, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass es hier zu ganz wesentlichen Maßnahmen und weitreichenden Verbesserungen kommt sowohl auf EU-Ebene als auch auf Bundesebene, und ja wir ersuchen um Zustimmung. Dritter Präsident: Ich teile mit, dass zur Beilage 81/2010 „Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags für Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Schwindelmarken durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ ein Zusatzeintrag eingelangt ist, den wir Ihnen als Beilage 92/2010 „Zusatzantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags zur Beilage 81/2010 betreffend Maßnahmen gegen die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Schwindelmarken durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ auf Ihren Plätzen aufgelegt haben. Dieser Zusatzantrag wird in die gemeinsame Wechselrede einbezogen. Ich eröffne die Wechselrede und bitte um Wortmeldungen. Frau Abgeordnete Wageneder! Abg. Wageneder: Ja, geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Nachdem wir ja heute zu diesen Anträgen schon sehr intensiv diskutiert haben, beziehe ich jetzt meine Wortmeldung nur auf den Zusatzantrag, denn Lebensmittelkontrolle ist ja auch EU-weit zu regeln. Da gibt es ja auch sehr wichtige Aspekte. Der aktuelle Entwurf der EU-Informationsverordnung enthält eine Herkunftskennzeichnung auf freiwilliger Basis. In diesem Zusatzantrag, und das ist auch im Antrag der SPÖ beinhaltet, wird gefordert eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, vor allem für die wertbestimmenden Bestandteile der Produkte. Und neue Aspekte, die jetzt unser Zusatzantrag, also der gemeinsame Zusatzantrag der Grünen mit ÖVP beinhaltet, die aber im SPÖ-Antrag nicht berücksichtigt sind und zwar das Informationsnetz der EU, das ja 2003 eingeführt worden ist, dieses europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel, dieses RASFF soll verdichtet und verbessert werden. Es besteht zwar derzeit eine Informationspflicht der Unternehmer an die Behörden, aber nicht umgekehrt, nicht der Behörden an die Unternehmer. Und zum Beispiel ein Unternehmen zieht eine Probe, schickt diese Probe dann an die Behörde und die Behörde meldet aber das Ergebnis dieser Untersuchung nur an das eine Unternehmen zurück und das ist zu wenig. Es muss eine Verpflichtung geben, dass das Ergebnis dieser Proben, wenn es eben bedenkliche Ergebnisse gibt, an alle betroffenen Unternehmen weitergeleitet wird. Das war ja zum Beispiel auch jetzt das Problem bei diesem gentechnikveränderten Leinsamen, dass es hier eine Informationslücke gibt. Und es soll in Zukunft auch zusätzlich eine Informationspflicht der Behörden an alle betroffenen Unternehmer geben, also von sich aus, damit diese möglichst rasch auch reagieren können. Und ein zweiter wichtiger Punkt: Die Informationspflicht des zuständigen Ministers an die AGES scheint auch nicht ausreichend geregelt. Es kam hier zu einer zeitlichen Verzögerung aufgrund eines lückenhaften Informationssystems und das darf eben nicht zum Nachteil werden für die Menschen, dass sie dadurch gesundheitlich beeinträchtigt werden oder gar schlimmstenfalls es eben zum Tode von Konsumenten und Konsumentinnen führt. Durch EU-weite Regelungen, durch Zusammenarbeit und durch klare Kennzeichnung, durch effizienten Informationsfluss muss der Schutz der Konsumenten und der Konsumentinnen sichergestellt sein. Wir brauchen strenge Regeln gegen die Täuschung der KonsumentInnen. Alle Lücken, auch jene auf der EU-Ebene, müssen geschlossen werden und unser Zusatzantrag enthält eben einmal noch zusätzliche Aspekte, die der SPÖ-Antrag nicht enthält und deshalb ersuche ich Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung und Zustimmung dieses Antrages. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet – wollen Sie ihn vorlassen oder – ja, Herr Landesrat Stockinger! Landesrat Dr. Stockinger: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist offenbar zutiefst menschlich, dass es dramatische Umstände braucht, wie die des listerienverseuchten Quargels mit allen traurigen Konsequenzen, dass Fragen wie die Lebensmittelkennzeichnung in aller Öffentlichkeit ernst genommen werden. Dieser Landtag hat mehrmals und zuletzt vor einigen Monaten erneut darauf hingewiesen, dass es bessere Regelungen braucht und es ist eigentlich traurig, dass wir durch die Ereignisse der letzten Woche eigentlich bestätigt worden sind und Recht bekommen haben, in dem was wir auf europäischer, aber vor allem auch auf nationaler Ebene an Verbesserungen eingefordert haben. Es ist neben den bedauerlichen gesundheitlichen Konsequenzen letztlich die Diskussion um die Qualität dessen, was wir als Lebensmittelkennzeichnung bezeichnen in Diskussion und in Frage gekommen. Stimmt das was drauf steht, ist wirklich drinnen, was außen deklariert wird? Und es ist am Beginn dieser Diskussion immer verwechselt worden mit der Frage der Gütesiegel und Gütezeichen. Der Hartberger Bauernquargelkäse aus Österreich ist kein Gütesiegelproblem, sondern ein Problem der Umgehung von Gütesiegeln und Herkunftskennzeichen, ich sage der bewussten Umgehung von Gütesiegeln und der Grenzgänger im Bereich dessen, was mit Marken vorgetäuscht und vorgegaukelt werden darf und werden kann. Denn das untrügliche Herkunftskennzeichen, das AMA-Gütesiegel, ob in Bio- oder nicht Bioform, das hätte dieser Bauernquargelkäse aus Österreich niemals bekommen, weil er die elementaren Voraussetzungen nicht erfüllt hätte, zum einen 100 Prozent Milch aus Österreich und zum zweiten strenge Verarbeitungsrichtlinien, unter anderem auch niedrigste Grenzwerte im Bereich der Listerien, die er offensichtlich nicht erfüllt hat. Jetzt sage ich nicht automatisch, dass dort wo österreichische, bäuerliche Produkte verarbeitet werden, nie was passieren kann, nein, überall wo Menschen arbeiten, kann was passieren und in jedem Betrieb, egal ob er Lebensmittel erzeugt oder Autos, wie wir gesehen haben oder sonst irgendwas, kann es Fehler geben, Rückholaktionen und dramatische Zwischenfälle in einer Produktion. Aber, es ist schon bezeichnend, dass gerade dort, wo offensichtlich eine Lebensmittelstrategie der Billigstdorfermasche, also Rohstoffe aus aller Herren Länder, die Hauptsache sie sind billig, wo so eine Strategie gefahren wird, die am Ende aber ein österreichisches Qualitätsprodukt vortäuscht, dass so ein Lebensmittelskandal genau in so einem Betrieb ausbricht und sich entwickelt. Deswegen ist der Antrag, der eingebracht wurde, auf Verschärfung und klarere Formulierung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und der bundesgesetzlichen Regelung für die Lebensmittelsicherheit und den Konsumentenschutz, das LMSVG, genau jener Hebel und jener Riegel, der vorgeschoben werden muss, um die penetranten und lästigen Umgehungsversuche, Umgehungsversuche der staatlich geprüften untrüglichen Herkunftskennzeichen zu unterbinden, denn Fakt ist und Realität ist, es gibt in unserem Land viele Lebensmittelbetriebe, die sagen, ich will kein Gütesiegel tragen. Das muss man akzeptieren. Es gibt Betriebe, die sagen jawohl ich will auch Rohstoffe nicht österreichischer Herkunft im Lebensmittelbereich verarbeiten, das muss man akzeptieren. Solche Betriebe werden dann nicht das staatlich kontrollierte Herkunftsgütesiegel, das AMA-Gütesiegel tragen können. Solche Betriebe sind legal, das ist korrekt, was sie machen, sie erfüllen die EU-Standards, das ist überhaupt nichts Schlechtes, der Konsument im Gegenteil soll das Wahlrecht beim Lebensmitteleinkauf, was er kauft, und seine eigene Entscheidung treffen. Aber nicht korrekt, und eigentlich nicht sauber, gesetzlich nicht sauber ist, wenn jemand nicht Österreich drinnen hat, aber durch gesetzliches Grenzgängertum vortäuscht oder vorgaukelt, dass es österreichische Herkunft und österreichische Ware ist. Hartberger Bauernquargel, Käse aus Österreich ist eine Täuschung des Konsumenten, wenn dieser Käse aus allem anderen erzeugt worden ist als aus heimischer österreichischer Milch, und nie einen Bauern gesehen hat, diese Milch, sondern aus irgendwelchen Agrarindustrien kommt. Und das ist das Problem, dass hier mit dem guten Ruf der heimischen Landwirtschaft, den heimischen Bauern, die vorgeschoben und vorgeschützt werden, versucht wird, gute Geschäfte zu machen. In Wirklichkeit ist es nicht ein bäuerliches Produkt aus heimischer Landwirtschaft, sondern ein internationales Produkt aus aller Herren Länder, Rohstoffe aus Agrarindustrien, die in Österreich zu Käse verarbeitet werden. Und ich möchte einfach in Hinkunft, dass auf diesem Quargel, der in Hartberg erzeugt worden ist, droben steht, das ist Quargel in Hartberg erzeugt, aus Milch, die nicht aus Österreich kommt, oder die aus diesem und jenem Land kommt. Punkt. Dass also die Bezeichnung stimmt, dass diese Dinge korrekt sind, und dass nicht Dinge vorgegaukelt und täuschend, vorsätzlich täuschend, über Firmen und Wortmarken und Bezeichnungen ausgelobt werden, die dann in Wirklichkeit nicht zutreffen. Und darum geht es, und das muss die Zielrichtung des Antrags sein. Denn es ist schon wichtig, wenn man sich anschaut bei Lebensmitteln, was ist den Konsumenten wertvoll? Und was ist ihnen wichtig beim Lebensmitteleinkauf? Denn es ist ja gerade die Regionalität, die erste Einkaufsentscheidung ist. Regionalität, Gentechnikfreiheit, Österreichbezug, Bio, das sind die großen Einkaufsargumente. Und es soll nicht so sein, dass man genau diese Einkaufsargumente rauspickt, die Bezeichnungen nach dem formuliert, aber das, was drinnen ist, nicht das hält, was draußen drauf steht. Deswegen ist dieser Ansatz richtig, jenen das Handwerk zu legen durch eine Präzisierung der Bestimmungen und durch eine Verschärfung, die diese Bestimmungen ausnutzen, unterlaufen und quasi die Gütesiegelqualität auf anderem Wege vortäuschen wollen. Denn es ist für uns schon auch entscheidend, dass für den Konsumenten gerade bei Lebensmitteln die Herkunft der Rohstoffe, die Frage, woher stammt die Milch, woher kommt das Getreide, woher ist das Fleisch, wo ist dieses Tier aufgewachsen, und in welchen Ställen ist es gestanden, und welche Bauern haben es gefüttert, und Bäuerinnen, dass diese Entscheidung für die Konsumenten wichtig ist. Und dass hier die Klarheit notwendig ist, und dass wir den Unfug abstellen müssen, und das Gütesiegel, das staatlich kontrolliert ist, stärken müssen, das ist die klare Konsequenz unserer Resolution an die Bundesregierung. Ich unterstütze auch ausdrücklich alle Hinweise in Richtung eines schnelleren und besseren Informationssystems in der EU, und glaube, dass es sinnvoll ist, genau diese Gedanken, die aus dem SPÖ-Antrag kommen, in diese Diskussion letztlich mit einzubauen, auch das ist eine Lehre letztlich der internationalen Lebensmittelskandale, dass die gegenseitige Information vor allem auch innerhalb der EU bei offenen Grenzen funktionieren muss. Ich bedanke mich beim Landtag für diese Einigkeit auch in den Diskussionen der letzten Tage, ich glaube, dass Oberösterreich mit gutem Recht und dieses Haus mit gutem Recht für sich in Anspruch nehmen kann, dass wir in Sachen Lebensmittelkennzeichnung und Lebensmittelkultur österreichweit immer eine Nase voraus waren. Es tut einem wirklich leid, dass es solcher Ereignisse bedarf, dass man mit seinen Anträgen und seinen Resolutionen, ich erinnere an den, den wir vor Monaten gemeinsam beschlossen haben, letztlich bestätigt wird und recht bekommt. (Beifall) Dritter Präsident: Als nächstes zu Wort gemeldet hat sich Frau Roswitha Bauer. Abg. Bauer: Geschätzter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geschätzter Landesrat Stockinger! Deine Argumente werden seitens der SPÖ sicher unterstützt, und sind auch nachvollziehbar. Was ich jetzt nicht nachvollziehen kann und auch nicht verstehe, warum tun sich die ÖVP und die Grünen so schwer, unserem Antrag zuzustimmen, bringen jetzt selber einen Zusatzantrag ein, wo wieder der wesentliche Inhalt als Resolution darinnen fehlt? Das verstehe ich nicht, denn ich denke mir, es muss doch in unser aller Sinn sein, wenn wir eine Verbesserung zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten wollen, dann brauchen wir einen so weitreichenden Antrag wie möglich, der wirklich alle Ebenen abdeckt. Die EU-Ebene, und auch die Ebene in der Bundesregierung, ja? Und jetzt weiß ich nicht, ist es Informationsdefizit, oder wird hier ein böses Spiel gespielt? Und weil ich davon ja jetzt nicht ausgehe, dass hier ein böses Spiel gespielt wird, aber ich auch nicht annehme, dass Sie Informationsdefizit haben, möchte ich dem abhelfen, und möchte den Entschließungsantrag, der vorige Woche, am 24. Februar, das war der vergangene Mittwoch, im Parlament eingebracht wurde, den möchte ich jetzt hier zitieren, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Streicht doch den Punkt 4.!") du kennst ihn anscheinend nicht, Günther. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Nein, den kennen wir!") Es ist nur ein Satz, wo der Nationalrat aufgefordert wird zu beschließen, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz vorzulegen, die eine neue Bestimmung, eine neue Bestimmung vorsieht, die dem Bundesminister für Gesundheit ausdrücklich, ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, bei einem bestätigten Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches, und einem hinreichend begründeten Hinweis auf das oder die den Krankheitsausbruch auslösenden Lebensmittel die Öffentlichkeit, das heißt die Konsumentinnen und Konsumenten zu informieren. Also, es muss ihm das Recht eingeräumt werden, und das steht in diesem Zusatzantrag nicht drinnen, und deswegen werden wir diesem Zusatzantrag auch nicht zustimmen. Beschließt unseren Antrag, ich ersuche darum. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Stockinger! Du erinnerst dich, wir haben mehrfach über dieses Thema diskutiert. Ich habe ein Problem bei der gesamten Diskussion. Ich möchte gerne, dass jeder Konsument, der in Österreich in ein Geschäft geht, die Sicherheit und die Gewährleistung hat, dass die Produkte in Ordnung sind, dass sie hygienisch in Ordnung, dass sie gesundheitsmäßig in Ordnung sind, das müsste doch eigentlich die Grundvoraussetzung sein. Erst der zweite Teil ist dann die Frage, was steht drauf, was ist drinnen. Also, die Grundsicherheit müsste der Bevölkerung mitgegeben werden. Das war auch unser Zugang, weil wir der Meinung sind, jeder von uns bewegt sich ja nicht nur in Oberösterreich, sondern der Großteil bewegt sich auch in Europa, und ich möchte auch die Sicherheit haben, wenn ich mich in Europa bewege, dass auch dort die Lebensmittel unter sicher fallen, und nicht, dass wir im Grund sagen, wir leben in einem guten Land, und die anderen vergiften sich sozusagen, weil auch das wäre ein Märchen. Es passiert immer wieder irgendwo was, das haben wir in verschiedenen Ländern gehabt, vermutlich wird es auch immer wieder schwarze Schafe geben. Aber worum geht es uns jetzt dabei? Und da appelliere ich noch einmal, Kollege Stelzer, Kollege Hirz: Wir haben die Geschäftsordnung, und man soll nicht gleich die neue Geschäftsordnung in einer der ersten Sitzungen mit einem Sündenfall beginnen. Wir haben die Geschäftsordnung in der Richtung geändert, dass es nicht möglich sein sollte, dass fremde Anträge abgeändert werden. Zweiter Teil, wir starten jetzt eine neue Methode. Wir gehen her und nehmen etwas, was wir im eigenen Antrag vergessen haben, nicht hineingeschrieben haben, aber eine andere Fraktion hat das gemacht, hat einen eigenen Antrag eingebracht, dann gehen wir her, filtern diesen Antrag, und sagen, was uns gefällt, das nehmen wir, machen einen Zusatzantrag, und der anderen Fraktion sagen wir, was mit eurem Antrag ist, ist egal. Ich mahne es ein, ich will es nicht dramatisieren, aber ich mahne es ein, gerade bei einem Thema und ich habe euch beiden auch telefonisch gesagt, uns liegt daran, hier eine geschlossene Form zustande zu bringen. Wir waren bemüht, das, was im Nationalrat auf einer gemeinsamen Grundlage basiert und wozu sich alle Fraktionen bekannt haben, zu erfassen. Und das gilt auch dafür, auch was an Vorwürfen im Raum gestanden ist, dass der Gesundheitsminister die gesetzliche Ermächtigung bekommt. Obwohl sich im Nationalrat alle, auch eure Fraktionen, sich dazu bekannt haben, dass man das Gesetz dazu ändern muss, kommt plötzlich jetzt das heraus. Da habe ich fast ein bisschen den Verdacht, will man ein Spielchen machen, ich hoffe es nicht, aber wenn man es nicht machen will, was spricht dann dagegen, dass man das, was auch im Nationalrat als logisch anerkannt worden ist, in die Resolution hinein nimmt, nämlich den Punkt 4. unserer Resolution, der plötzlich nicht mehr drinnen ist. Meine Damen und Herren! Ich ersuche, noch einmal darüber nach zu denken, ob nicht der gemeinsame Weg, wie es der Herr Landeshauptmann so gerne in den Raum stellt, gerade in einer solchen Frage wichtiger ist, als dass man parteipolitisch sagen kann, die SPÖ hat keinen eigenen Antrag. Wir gehen nicht hausieren damit, weil er von uns unterschrieben ist, sondern ich glaube, wenn er heute beschlossen würde, nämlich beide Anträge, und wir haben auch gesagt, wir stimmen dem Antrag 81 zu, aber dann kann doch nichts dagegen sprechen, dass die anderen Fraktionen sagen, deckt sich auch mit unserer Meinung und wir stimmen dem zu, und es geht als gemeinsame Resolution mit zwei Anträgen an den Bund: eine EU-ausgerichtete, eine auf Österreich ausgerichtete. Dagegen sollte bei aller Vernunft, bei der Suche und bei der Bereitschaft zur Gemeinsamkeit eigentlich nichts sprechen. Alles andere, muss ich ehrlich sagen, wäre dann eine Worthülse, denn das ist, glaube ich, der mindeste Beitrag, der geleistet werden sollte. Und ich möchte eines vermeiden, und das ist auch ein Punkt, dass wir in Zukunft hier so agieren und sagen, da gefällt mir was von einem Antrag, das übernehmen wir einfach, machen wir einen Zusatzantrag. Ich will jetzt nicht näher eingehen darauf, da ist ein bisschen etwas auch in der Überschneidung unglücklich gelaufen, aber es waren alle Seiten Mitschuld daran, ist so gewesen, darum sollte man den anderen Weg suchen. Aber ich halte es im Grund demokratiepolitisch für wirklich bedenklich, wenn wir hergehen, und ich will nichts dramatisieren, aber wenn wir hergehen und sagen, wir nehmen uns drei Viertel von euch raus, ein Viertel streichen wir einfach, und das ist unser Zusatzantrag. Dann ist es gleich gescheiter, wenn man sagt, stimmen wir gegen den Antrag, den die SPÖ eingebracht hat, das wäre eigentlich die faire Vorgangsweise. Jetzt ersuche ich noch einmal darüber nachzudenken. Die Gemeinsamkeit sollte siegen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Als nächstes zu Wort gemeldet ist Klubobmann Günther Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Bauer! (Zwischenruf Dritter Präsident: "Präsidentin bin ich nicht!") Weil ich die Frau Kollegin Bauer vor Augen hatte. Herr Präsident! Den Antrag, den der Nationalrat einstimmig beschlossen hat, jetzt unterhalten wir uns darüber. Was beinhaltet der? Eigentlich ist das die Bankrotterklärung der Bundesregierung. Da steht drinnen, der Bundesregierung eine ausdrückliche Möglichkeit eingeräumt wird, das heißt, wenn die Bundesregierung keine ausdrückliche Möglichkeit hat und eingeräumt bekommen hat, dann darf sie über eine Gesundheitsgefährdung gar nicht informieren, und das reicht noch gar nicht aus. Wird bei einem bestätigten Verdacht, ist ganz interessant, der Verdacht alleine reicht nicht aus, dass die Bundesregierung informieren kann. Ein bestätigter Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruchs muss vorliegen. Also die Bedingung, dass das Lebensmittel ursächlich für den Krankheitsausbruch ist, ist auch noch notwendig. Ein Hinweis, der muss noch einmal begründet sein, dieser Hinweis, auf das den Krankheitsausbruch auslösendem Lebensmittel die Öffentlichkeit zu informieren. Also, die Bundesregierung ist an drei oder vier Bedingungen in dieser Formulierung gebunden, dass man informiert, Achtung, liebe Konsumenten, esst das Lebensmittel nicht. Wenn ich Gesundheitsminister wäre, dann würde ich hergehen, liebe Damen und Herren, da ist kein Bauernquargel drinnen, da ist nicht einmal ein Bauer drinnen, das ist Milch aus Holland. Das hat mit Hartberg nichts zu tun, mit einer Kuh aus Hartberg nicht. Und das gehört durchgesetzt. Da brauchen wir nicht irgendwelche komischen Formulierungen, die eigentlich eine Schlechterstellung rechtlich darstellen, als sie jetzt schon ist. Wenn der Gesundheitsminister seine Aufgaben wahrnehmen müsste, dann bräuchten wir den Blödsinn da gar nicht. (Beifall) Dritter Präsident: Als nächstes zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Stelzer. Abg. Mag. Stelzer: Sehr geehrter Herr Dritter Präsident, geschätzte Damen und Herren! Nachdem der Herr Kollege Dr. Frais die Geschäftsordnung angesprochen hat, möchte ich ein bisschen die Geschichte bemühen, nicht die ganz weit zurück liegende, sondern die, die sich noch vor den Landtagswahlen abgespielt hat, in der damals gültigen Geschäftsordnung, und auf Basis derer hatten wir ja eine Gepflogenheit, eine Usance, dass wir, wenn wir der Meinung waren, dass wir als Landtag eine Resolution an den Bund schicken sollten, wir uns unter den Landtagsfraktionen vorab verständigen, ob es denn möglich sei, dass wir eine gemeinsame Formulierung zustande bringen, die vielleicht alle, oder mehrere Parteien tragen können, um sie dann als Dringlichkeitsantrag im Landtag zu beschließen. Wir haben aus bekannten Gründen die Geschäftsordnung geändert, die gilt mit dieser neuen Periode. Das heißt, ich glaube, die Gepflogenheit, die wir hatten, die war ja nicht nur vom Geist der Zusammenarbeit getragen, der uns alle beseelt, sondern da war sicher ja auch das Quäntchen der Notwendigkeit drinnen, dass manche Fraktionen ja eine Unterschrift von anderen gebraucht haben, um die vorgeschriebenen 29 Unterschriften beispielsweise für Bundesresolutionen zu haben. Das haben wir, wie gesagt, mit der neuen Geschäftsordnung geändert, man braucht keine 29 Unterschriften mehr, und ich unterstelle da jetzt gar niemandem etwas, aber es ist beispielsweise bei dieser Landtagssitzung so gewesen, dass wir eine Fülle von Bundesresolutionen mittels Dringlichkeit bekommen haben, wo keine Kontaktaufnahme mit den anderen Parteien im Vorfeld, den früheren Gepflogenheiten entsprechend, stattgefunden hat. Ich bejammere das überhaupt nicht, ich nehme das zur Kenntnis, es gibt jetzt andere Gepflogenheiten, weil eben die Geschäftsordnung das einräumt, nur, und da bin ich jetzt bei der kurzfristigsten Geschichte: Wir haben in Zusammenarbeit mit den doch auch mitbetroffenen Landesräten Stockinger und Anschober als schwarze und grüne Fraktion eine Resolution vorbereitet, und haben, ich habe mir das noch geben lassen, am Montag um 15:47 Uhr mittels Mail das den anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt, mit der Bitte, uns zu sagen, ob es möglich wäre eine gemeinsame Formulierung zu finden. Jetzt weiß ich schon, Montag 15:47 Uhr bis zur Frist am Dienstag um 10:00 Uhr vormittags, das ist nicht all zu lange, aber immerhin, ich nehme an, am Montag Abend wird auch noch gearbeitet, manche waren bei Aufsichtsratssitzungen, ich beispielsweise kann sagen war bei einem Sprechtag und bei einer Parteisitzung und habe auch nachher noch Gelegenheit gehabt, mir Anträge durch zu schauen. Sei es wie es sei, um 09:30 Uhr am Dienstag haben wir beispielsweise in der zweitgrößten Fraktion des Hauses nachgefragt, ob es schon eine Meinungsbildung gibt, weil wir jetzt gerne, nachdem 10:00 Uhr der Endpunkt ist, diese Resolution, diesen dringlichen Antrag einbringen würden. Da wurde uns mitgeteilt, die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen, und wir haben uns dann, und das war möglicherweise unser Vergehen, das gebe ich zu, entschlossen, den Antrag abzugeben, ohne auf die zwischen 9:30 Uhr und 10:00 Uhr vielleicht noch erfolgende abschließende Meinungsbildung in der SPÖ zu warten. Wie von Zauberhand sind aber dann zur selben Thematik von SPÖ und FPÖ auch Dringlichkeitsanträge eingelangt, also, ich glaube, die Meinungsbildung hat möglicherweise auch schon früher als zwischen halb Zehn und Zehn am Dienstagvormittag stattgefunden. Nur damit man also weiß, wir haben uns bemüht einzubinden. Dass Zeitläufe immer länger sein können, das gebe ich durchaus zu, und ich möchte auch hier nicht kindisch auf Uhrzeiten herumreiten, nur wenn das schon so gesagt wird, dann muss auch der Wahrheit die Ehre gegeben werden. Was ich aber nicht akzeptiere, auch für meine gesamte Fraktion nicht, das ist, dass uns hier demokratiepolitisch bedenkliche Vorgangsweisen vorgehalten werden, wenn wir uns bemühen, Ideen anderer in unsere eigenen Anträge einzubinden. Das weise ich zurück, das ist genau das Gegenteil von demokratiepolitisch bedenklich, das ist gelebte demokratische Diskussionskultur, und das bitte ich auch so zu sehen. (Beifall) Denn die Geschäftsordnung wurde geändert, damit nicht, damit nicht sozusagen auf einem SPÖ-Antrag nur mehr SPÖ oben steht und dann der Inhalt so ausgehöhlt wird und andere da quasi was hineinschieben könnten frei nach dem Motto, wie wir das heute schon gehört haben, wo Bauer draufsteht, soll Bauer drinnen sein, also auch wo SPÖ draufsteht soll SPÖ drinnen sein oder wo ÖVP draufsteht, soll ÖVP drinnen sein. Aber wenn wir am Dienstag Vormittag einen Antrag der SPÖ zu dieser Thematik bekommen und dann der Meinung sind, das ist für uns diskussionswürdig, nicht alles aber manches, und wir dann auch uns bereit erklären, und wir haben ja das im Laufe dieser Landtagssitzung gemacht und sagen, ok kein Mensch ist fehlerlos und es kann durchaus auch unser Resolutionsvorschlag noch verbessert werden, nehmen wir doch noch Teile des SPÖ-Antrages dazu, laden dann zur Mitunterschrift dieses Zusatzantrages ein. Das kommt nicht zustande, aber es wird eingebracht. Also das ist wirklich lebendige Gesprächskultur und in keinster Weise demokratiepolitisch bedenklich, denn Gott sei Dank sind unsere Anträge nicht wie die 10 Gebote auf Stein eingemeißelt vom Himmel gekommen und daher immer als letztgültig anzunehmen, sondern sie sind auf Papier von Menschenhand geschrieben und daher können sie natürlich immer auch abgeändert werden. Und ich für meine Fraktion nehme in Anspruch, uns fällt kein Stein aus der Krone, wenn ein Antrag, den wir auch gut vorbereitet haben, im Zuge des Landtags noch einmal verbessert wird und daher haben wir auch diesen Zusatzantrag gebastelt. Und dann bin ich noch bei einem Punkt, wo ich die Frau Kollegin Bauer einladen möchte ein bisschen zum Selbstbewusstsein des Landtags beizutragen. Es gibt ja durchaus Persönlichkeiten in der Republik Österreich, die der Meinung sind, dass es zu viele Landtage gibt, zu große Landtage gibt und, und. Ich bin nicht dieser Meinung. Ich glaube, es braucht die Landtage und ich glaube, wir haben auch eine gute Größe, auch wenn man sich die Repräsentanz in unserem Hause ansieht. Aber sich dann hierher zu stellen und zu sagen, Achtung, Achtung der Nationalrat hat aber Punkte eins bis zehn beschlossen und du Landtag erlaubst dir nicht sklavisch alle 10 Punkte nachzuvollziehen. Ja, was ist denn das für ein Verständnis? Da gibt es eine Meinungsbildung in Wien in einem eigenen politischen Gremium im Nationalrat und wir in Oberösterreich im Landtag erlauben uns selber eine Meinung uns zu bilden und uns selber Beschlüsse zu fassen und nicht zu kopieren, was der Nationalrat sozusagen uns vorgibt. Und weil Sie das mit dem Minister angesprochen haben, ja ich bin ihm vergönnt wenn er sagt, ich brauche eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung um tätig zu werden. Ich bin viel zu wenig in der Materie drinnen als dass ich mir ein Urteil erlauben könnte. Ich hoffe aber nicht, dass es im Fall dieses unseligen Quargelvorgangs, wo leider Menschen auch zu Tode gekommen sind, so gewesen ist, dass der Minister und die Firmen beisammen gesessen sind und so quasi gesagt haben, sagst das du, nein sags ich, sags du, was steht denn im Gesetz, was ich muss es nicht sagen, nein dann sags lieber du. Ich gehe davon aus, dass ein Minister so viel Verantwortungsbewusstsein hat, sobald er etwas erfährt, was zum Schaden von Menschen in unserer Republik ist, dass er das auch öffentlich macht und sich um dessen Abstellung kümmert und dazu nicht eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung braucht. Daher bitte ich sehr, sehr herzlich, nehmen wir ein wenig den Pathos weg "demokratiepolitisch bedenklich", "demokratiepolitisch erwünscht" hin oder her, es gibt einen Antrag von Schwarz-Grün, der wurde vorbereitet. Wir waren der Meinung, es gibt durchaus Anreicherungen aus anderen Resolutionen und Antragstexten, die wir bei uns aufnehmen können, daher haben wir einen Zusatzantrag eingebracht und ich lade ein, diesen beiden Anträgen zuzustimmen. (Beifall) Dritter Präsident: Zur tatsächlichen Berichtigung der Herr Klubobmann Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kollege Stelzer! Du hast jetzt behauptet, dass die Freiheitlichen nach 15.47 Uhr einen Antrag eingebracht hätten. Richtig ist und auch nachvollziehbar, die EDV macht es leicht möglich, dass die Freiheitlichen bereits um 14.06 Uhr den Antrag öffentlich von Dr. Cramer vorgestellt haben. Also wenn du unterstellst, wir hätten von der ÖVP abgeschrieben, hast du jedenfalls fast zwei Stunden Zeit gehabt den Antrag von Dr. Cramer zu studieren und als Antrag uns dann wieder rückzuübermitteln. Es ist ein kindischer Streit, habe ich bereits bei meiner ersten Wortmeldung gesagt. Gescheiter wäre es, dass sich alle unterhalten wie man die markenrechtliche Problematik, die einfach täuschend wirkt in den Griff bekommen. Ich erinnere noch einmal an den Tiroler Speck, wo man glaubt, dass Tiroler Schwein drinnen ist, aber tatsächlich etwas anderes drinnen sein kann, weil über das Markenrecht das anders geregelt ist. Da wären wir alle miteinander gefordert, uns gescheite Lösungen einfallen zu lassen. Noch einmal, wo etwas draufsteht, sollte etwas drinnen sein, was jeder glaubt, was drinnen ist, ohne Namensnennung. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Wageneder. Abg. Wageneder: Ja, ich beziehe mich nicht auf die Vorgangsweise, sondern auf die unterschiedlichen Inhalte der beiden Anträge. Zum SPÖ-Antrag: Also Punkt 2 und Punkt 3 könnten wir mittragen, aber der Punkt 1 unterscheidet sich grundlegend von unserem Zusatzantrag. Im SPÖ-Antrag steht, Behörden sind zu informieren auf EU-Ebene. Behörden werden aber derzeit schon ausreichend durch das EU-Schnellwarnsystem informiert, denn die Unternehmen sind auch derzeit schon verpflichtet die Behörden zu informieren. Aber im Gegenteil dazu ist die Behörde nicht verpflichtet, alle betroffenen Unternehmungen vom Ergebnis der Untersuchung zu informieren. Und hier ist die große Informationslücke und das unterscheidet unseren Zusatzantrag von dem der SPÖ. Bei uns steht nämlich (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Die anderen die Konsumenten informieren können!") Ja, nach diesen Bestimmungen besteht zwar eine Informationspflicht der Unternehmen an die Behörden, nicht aber umgekehrt. Sollte also eine Behörde einen Verstoß wahrgenommen haben, so ist sie nicht verpflichtet auch weitere Unternehmen darüber zu informieren und das ist eine große Lücke und da ist es wichtig, das diese geschlossen wird. Und ich erlaube mir schon zu sagen, wenn wir aufgrund zusätzlicher genauerer Recherchen neue Aspekte, neue Gesetzeslücken, hier wahrnehmen und entdecken, dann wird es wohl angebracht und wird es wohl gerechtfertigt sein, dass das eben in einem Antrag formuliert wird und dass wir hier auch diesen Antrag entsprechend beschließen. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Hirz. Abg. Hirz: Sehr verehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt nicht, ob sich die Fraktionen dazu eigenständige Gedanken gemacht haben was den Konsumentenschutz betrifft. Es ist richtig, dass es die Presseaussendung um 14.00 Uhr gegeben hat. Die Einladung an die anderen Fraktionen ist allerdings erst nach unserem Antrag gekommen, aber ich will auch nicht über diese Dinge streiten. Das auf das ich eingehen möchte ist, diesen Vorwurf, den du erhoben hast, Karl Frais, dass das sozusagen das demokratiepolitisch bedenklich ist was heute hier passiert. Wir haben die Geschäftsordnung geändert und ich habe auch für meinen Teil eingesehen, dass es nicht so sein sollte, dass man Anträge, die eine andere Fraktion dringlich einbringt, dann mit Mehrheit in diesem hohen Haus ändert. Habe ich eingesehen und wir haben auch dieser Änderung zugestimmt, dass das in Zukunft nicht mehr passieren soll. Aber was ich wirklich nicht mehr verstehe, ist das, dass es demokratiepolitisch ein Problem sein soll, den eigenen Antrag, den man einbringt, abzuändern. Also was da demokratiepolitisch ein Problem ist, verstehe ich nicht, noch dazu wo dahinter das Bemühen steht, dass man versucht, eine Resolution nach Wien zu bekommen und das was die anderen Parteien an Positivem in ihren Anträgen haben in den eigenen Antrag einzubauen. Das ist demokratiepolitisch mit Sicherheit nicht bedenklich und ganz im Gegenteil, ich sehe es positiv. Demokratiepolitisch bedenklich halte ich es, wenn eine Fraktion einen Antrag ausschickt, die andere Fraktion sagt, jetzt habe ich keine Zeit gehabt den zu bearbeiten und um 10.00 Uhr liegt dann plötzlich ein neuer Antrag da, ohne dass vorher Kontakt aufgenommen worden ist und ohne dass man sich im Vorfeld bemüht darum, eine gemeinsame Position zu erarbeiten. Und gestatten Sie mir oder gestatte mir, Kollegin Bauer, ich verstehe es wirklich nicht, was die besondere politische Leistung sein soll, wenn ich einen Entschließungsantrag, der im Parlament eh schon beschlossen ist, ja zur Hälfte abschreibe und dann sage, den soll der Oberösterreichische Landtag noch einmal beschließen. Also das verstehe ich nicht mehr, warum das die besondere politische Botschaft nach Wien ist, dass wir etwas beschließen, was die beschlossen haben. Also das entzieht sich meinem politischen Verständnis. Ich glaube, dass es sicherlich Sinn macht, einen Antrag, einen Antrag, nach Wien zu schicken. Es liegen drei Anträge zum selben Thema vor. Ich glaube, dass wir uns hier in Zukunft bemühen sollten, hier gemeinsam im Vorfeld daran zu arbeiten, dass wir mit einer Stimme nach Wien sprechen und dass man sagt, man stimmt dem Antrag zu oder nicht. Aber alles andere was da noch an Unterstellungen vonseiten der SPÖ gekommen ist, kann ich nur auf das Schärfste zurückweisen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Roswitha Bauer. Abg. Bauer: Geschätzter Kollege Stelzer, jetzt ist er nicht mehr da. Ok. Ich wollte in meiner Wortmeldung jetzt nur darauf hinweisen, dir geht es um die Selbstsicherheit des Landtags, mir ist es in meiner Wortmeldung um einen bestmöglichen Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gegangen und dass es hier wirklich zu weitreichenden Verbesserungen diesbezüglich beim Gesetz kommt. Und ich denke mir, es ist ja wirklich kein Fehler, Kollege Hirz, wenn hier Bundes- und Landesebene bestmöglich zusammenarbeiten. Also ich denke mir, das kann kein Fehler sein. (Beifall) Dritter Präsident: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Frais. Abg. Dr. Frais: Ja sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe ja ausdrücklich versucht, das was ich auch in der Obmännerkonferenz heute in der Früh gesagt habe, dass das nicht unbedingt das aller Geglückteste war, weil eben ein paar Anträge durcheinander gegangen sind. Aber eines, Gottfried Hirz, wenn eine Fraktion, unabhängig jetzt von dem was ich gesagt habe, dass man vielleicht manches besser koordinieren könnte, aber ganz egal welche Fraktion einen Antrag stellt und wenn er selbständig gestellt wird, ist das nach der Geschäftsordnung einfach möglich und auch zulässig. Und du sagst da heraußen, und das hat mich jetzt irritiert, das sei für dich demokratiepolitisch bedenklich, (Zwischenruf Abg. Hirz: "Nein, vorher nicht zu reden!") nicht zu reden, (Zwischenruf Abg. Hirz: "Also du darfst jederzeit einen Antrag stellen!") ja, das steckt ja doch da drinnen: Entschuldige vielmals, auch wenn ich mit niemandem reden würde, das eine ist eine Art, wo ich mich umschaue, aber das andere kann nicht demokratiepolitisch bedenklich sein, wenn ich einmal mit jemandem nicht rede! Auf das andere will ich jetzt gar nicht näher eingehen. Worum es mir geht, damit das kein Missverständnis bringt und darum habe ich gesagt, es soll eine Warnung sein, dass das nicht so locker gesehen wird, wenn sich heute eine Mehrheit bildet und gegen alle anderen, die eine Minderheit sind - und das gilt für jedes Parlament - und sagt, jetzt suchen wir uns, das mag eine neue Strategie und Taktik auch sein, jetzt suchen wir uns selektiv ein paar Dinge heraus aus diesem Antrag und das andere lassen wir stehen und entweder ihr zieht euren Antrag zurück oder sonst seid ihr halt nicht dabei. Um das zu signalisieren, habe ich zuerst gebeten darum, ob man nicht einen anderen Weg einschlagen kann. Wir werden uns aber sicherlich nicht in die Knie zwingen lassen durch etwas, wo im Grunde der Bund klipp und klar positioniert hat und wo im Grund auf die europäische Kennzeichnungsverordnung und auf vieles mehr hier nicht eingegangen worden ist. Dieser ganze Bereich ist ja viel komplexer, als er heute zur Diskussion gestanden ist. Und wenn man sich mit all dem beschäftigt, dann kommt man drauf, dass ich auch einem Minister die Möglichkeit einräumen muss erst, wenn man sich das Gesetz genauer anschaut, weil er gar nicht Informationen weitergeben darf nach der derzeitigen Situation. Und wenn man sich das anschaut, dann sind auch alle Fraktionen im Bund, auch deine, Günther, sind zu der Meinung gekommen, das sollte man gesetzlich ändern, damit er tatsächlich die Möglichkeit hat, damit er das tun kann, was du vom Minister erwartest. Und wenn man das fairerweise so hält und abwickelt, dann sollte man sagen, lassen wir das doch drinnen. Und das Zweite und damit Schluss damit, Kollege Stelzer: ganz so war das Gespräch nicht! Wir haben von euch einen Zusatzantrag bekommen, der war bereits unterfertigt mit dem Hinweis, wenn ihr wollt, könnt ihr eh unterschreiben. Ich wollte das gar nicht sagen, aber miteinander sprechen, reden und vielleicht auch die Argumente eines anderen anhören, der einen eigenen Antrag hier vorliegen hat und zumindest zu sagen, das wollen wir oder das wollen wir nicht herausnehmen, wäre doch das mindeste, was du zuerst eingefordert hast, auch ein Bestandteil von dem, wenn man das Gemeinsame erreichen möchte. Ich habe es eher so empfunden. Wir nehmen uns was uns gefällt und lassen was uns nicht gefällt, habt ihr Pech gehabt, habt ihr halt einen amputierten Antrag für euch selber da hinten oder sonst geht ihr halt nicht mit. Ich sage noch einmal dazu, ich möchte nur vermeiden, dass das Methode wird, denn wenn es Methode wird, dann wird es unsympathisch in dem Haus herinnen. Und das sage ich wirklich eingedenk der Tatsache, weil es für alle, die dann die Minderheiten sind, und das kann, Gottfried Hirz, dich genau einmal so treffen und denke einmal darüber nach wie ihr euch fühlt, wenn eure Anträge, die gut sind, zu dreiviertel als gut empfunden werden, nicht mehr eure Anträge sind, sondern zu einem Zusatzantrag degradiert werden - und ihr sitzt dann mit eurem Antrag da. Auf nichts anderes wollte ich hinweisen und da sollten wir uns gerade im Hinblick auf die neue Geschäftsordnung auch noch einmal darüber unterhalten, auch wenn ihr heute die Entscheidung so getroffen habt. Mir wäre es lieber gewesen, man hätte alles, wo Übereinstimmung im Bund geherrscht hat, auch hier im Landtag so getragen, weil es absolut, und wir haben das geprüft, darum haben wir auch ein bisschen länger gebraucht dazu, weil es absolut korrekte Wege sind, die hier vorgeschlagen werden. Mir ist schon verständlich, Gottfried Hirz, wenn der Ferdl Stockinger und Rudolf Anschober eine Pressekonferenz schon ankündigen, dass es ihr Thema sein soll. Das ist mir alles bewusst, dass es eine politische Überlegung gibt dazu. Aber der Inhalt eures Antrages, und das bestätigt ihr jetzt selber, ist nicht genug weitreichend. Denn im Grund, da gibt es die vielen Argumentationen, die man gehört hat, wie es hätte die AMA zumindest einmal klagen können. Auf das will ich alles nicht eingehen dabei. Mir geht es da viel mehr darum, ich möchte als Konsument, nicht ich, sondern in Vertretung für die anderen, für die Bevölkerung draußen, die in ein Geschäft hineingehen, dass sie - und das hat der Landesrat Stockinger richtig gesagt, was drauf steht soll auch drinnen sein - die Sicherheit haben sollen, dass unabhängig von allem die Lebensmittel, die dort angeboten werden, in Ordnung sind und dass kein Risiko besteht. Und das sind in unserem Antrag wesentliche ergänzende Vorschläge zu dem, was im Grund im Antrag 81 von euch eingebracht worden ist. Wir haben das auch als Ergänzung gesehen und waren der Meinung, dass man mit dieser Ergänzung eine gemeinsame Formel hätte. (Zwischenruf Abg. Hirz: "Aber ihr habt nicht geredet vorher mit uns, ihr habt uns nicht eingeladen zum Unterschreiben, aber umgekehrt schon!") Gottfried, ich habe es dir heute schon gesagt, man kann ruhig jetzt am Montag bis 16.00 Uhr zuwarten, andere haben auch etwas zu arbeiten und warten nicht, wenn ein Antrag einmal daher kommt - und dass wir am Abend den Antrag sehen, in der Früh noch einmal schauen oder versuchen einigermaßen abzuklären, wo ihr relativ lange vorher schon diskutiert habt. Darum habe ich heute gebeten uns wenigstens am Freitag zu sagen, in die und in die Richtung kommt ein Antrag, wenn das möglich ist. Aber nicht am Montag am Abend und am Dienstag um 9.30 Uhr mitzuteilen, wir haben jetzt eine Pressekonferenz und wir müssen es abgeben. Also ich will gar nicht da jetzt eine Schmutzwäsche waschen da drüber, ist nicht besonders gut gelaufen. Und ich will mich auch darüber nicht äußern. Mir geht es vielmehr darum, dass wir für die Bevölkerung mit diesem heutigen Landtagsbeschluss in all den uns zugängigen Bereichen eine optimale Formel, eine optimale Beschlusslage erreicht wird. Wir sind der Meinung, dass mit dem Zusatzantrag nicht alles erreicht ist. Ihr seid es. Wir haben darum gerungen, dass es noch aufgenommen wird. Es wäre dann leicht gewesen, wenn man gesagt hätte, die vier Punkte werden dazugenommen, dann hätte man genau das gehabt, was Kollege Stelzer als den gemeinsamen Vorschlag bezeichnet hat. Ist leider nicht möglich, darum werden wir der Beilage 81/2010 zustimmen, dem Zusatzantrag nicht und (Beifall Zwischenruf Abg. Hirz: "Ich habe mir gedacht, es geht um die Menschen?") wir lassen unseren Antrag gerne von euch, ihr werdet dann im Grunde euch auch äußern müssen, niederstimmen. Das ist die Konsequenz daraus. Danke, dass ihr mir zugehört habt, aber ich ersuche noch einmal darüber nachzudenken, wie wir in Zukunft mit solchen arrogierten Anträgen, Zusatzanträgen, umgehen. (Zwischenruf Abg. Hirz: "Wenn es um die Menschen geht, müsst ihr zustimmen!") Ich bedanke mich Gottfried Hirz, dass ihr zumindest Dreiviertel von uns übernommen habt, aber ein Vierteil ist zu wenig, was uns abgeht, aber auch der Bevölkerung abgehen wird. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Wechselrede und wir kommen zur Abstimmung. Bei der Abstimmung über die Beilage 81/2010 werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Hauptantrag, das ist die Beilage 81/2010 und sodann über den Zusatzantrag mit der Beilagennummer 92/2010 Beschluss fassen werden. Ich bitte nun jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 81/2010 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dies eine einstimmige Annahme ist. Ich bitte nun die Mitglieder des hohen Hauses, die dem Zusatzantrag mit der Beilagennummer 92/2010 zustimmen, um einen Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Das ist die Mehrheit, somit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen, der Zusatzantrag mehrheitlich angenommen. Ich stelle zusammenfassend fest, dass die Beilage 81/2010 und die Fassung der Beilage 92/2010 einheitlich bzw. mehrheitlich angenommen wurden. Ich bitte nun jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 82/2010 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. (Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Dies ist nicht die Mehrheit und damit ist der Antrag abgelehnt worden. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag der Beilage 87/2010 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion heben die Hand.) Das ist nicht die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt worden. Es folgt nun die Zuweisung der Beilagen, die im Verlauf dieser Landtagssitzung eingelangt sind. Beilage 90/2010, Initiativantrag betreffend ein öffentliches Hearing der Kandidatinnen und Kandidaten für die Funktion der Rektorin bzw. des Rektors der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Bildung und Sport zur Vorbereitung zugewiesen. Beilage 91/2010, Initiativantrag betreffend die Verbesserung des Konsumentenschutzes bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz. Diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Beratung zugewiesen. Und Beilage 93/2010, Initiativantrag betreffend Feststellung des Geländes des Welser Flughafens als Naturschutzgebiet. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Wohnbau, Natur- und Landschaftsschutz zur Vorbereitung zugewiesen. Wir haben die Tagesordnung abgearbeitet. Ich darf allen Abgeordneten noch einen angenehmen Abend, einen guten Nachhauseweg wünschen und schließe die Sitzung. Ende der Sitzung um 16.02 Uhr 2 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 5. Sitzung am 4. März 2010 Oberösterreichischer Landtag, XXVII. Gesetzgebungsperiode, 5. Sitzung am 4. März 2010 83