Kurzschriftlicher Bericht 43. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags XXV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 14. Februar 2002 Inhalt: Fragestunde: L-8247/1-XXV: Anfrage des Abg. Mag.Steinkellner an Landeshauptmann-Stv. Hiesl (Seite 5). L-8248/1-XXV: Anfrage des Abg. Dr. Brunmair an Landesrätin Dr. Stöger (Seite 7). L-8249/1-XXV: Anfrage des Abg. Mag. Strugl an Landesrätin Dr. Stöger (Seite 9). L-8250/1-XXV: Anfrage des Abg. Trübswasser an Landesrat Fill (Seite 13). L-8251/1-XXV: Anfrage des Abg. Anschober an Landesrat Fill (Seite 15). L-8252/1-XXV: Anfrage der Abg. Eisenriegler an Landesrat Fill (Seite 18). Verlesung und Zuweisung des Einganges (Seite 21) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1349/2002: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Veräußerung von 25 % plus einer Aktie des stimmberechtigten Grundkapitals der Energie AG Oberösterreich an die Energie Allianz Erweiterung der Ermächtigung der Oö. Landesregierung. Beilage 1351/2002: Initiativantrag betreffend Einbeziehung der Verbundgesellschaft in die Energie Allianz. Redner: Abg. Dr. Stockinger (Seite 23) Abg. Dr. Frais (Seite 24) Abg. Anschober (Seite 25) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 26) Beilage 1350/2002: Initiativantrag betreffend eine Resolution zur Erleichterung des sprengelfremden Schulbesuchs für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Beilage 1354/2002: Initiativantrag betreffend Beiträge zur Patientenentschädigung. Redner/innen: Abg. Schreiberhuber (Seite 27) Abg. Dr. Brunmair (Seite 28) Abg. Trübswasser (Seite 28) Abg. Dr. Entholzer (Seite 29) Aktuelle Stunde über das Thema: "236.000 Oberösterreicher unterstützten das Volksbegehren gegen Temelin - Konsequenzen und Maßnahmen" Redner/innen: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 30) Abg. Dr. Stockinger (Seite 31) Abg. Dr. Frais (Seite 34) Abg. Anschober (Seite 36) Landesrat Dr. Achatz (Seite 39) Abg. Affenzeller (Seite 40) Abg. Mag. Gumpinger (Seite 42) Abg. Trübswasser (Seite 45) Abg. Mag. Strugl (Seite 45) Abg. Walch (Seite 48) Landesrätin Haubner (Seite 49) Dringlichkeitsanträge: Beilage 1352/2002: Initiativantrag betreffend Einführung einer europäischen Entsorgungsabgabe auf Atomstrom. Beilage 1353/2002: Initiativantrag betreffend den Beschluss einer Resolution für die Einholung eines Rechtsgutachtens über die Durchführung des Temelin-Volksbegehrens. Redner: Abg. Mag. Steinkellner (Seite 51) Abg. Hingsamer (Seite 52) Abg. Anschober (Seite 52) Abg. Dr. Frais (Seite 53) Verhandlungsgegenstände: Beilage 1352/2002: Initiativantrag betreffend Einführung einer europäischen Entsorgungsabgabe auf Atomstrom. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 54) Beilage 1336/2002: Bericht des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2002). Abg. Mag. Stelzer (Seite 54) Beilage 1350/2002: Initiativantrag betreffend eine Resolution zur Erleichterung des sprengelfremden Schulbesuchs für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Berichterstatter: Abg. Dr. Stockinger (Seite 55) Gemeinsame Wechselrede zu den Beilagen 1336 und 1350/2002: Redner: Abg. Eidenberger (Seite 55) Abg. Präsident Mag. Bodingbauer (Seite 56) Abg. Trübswasser (Seite 57) Beilage 1337/2002: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Zusatzvertrag zum Vertrag vom 7.7.1999 zwischen dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz betreffend die Errichtung einer Mehrzweck- bzw. Sporthalle im Bereich des Linzer Stadions. Berichterstatter: Abg. Weixelbaumer (Seite 58) Redner: Abg. Weixelbaumer (Seite 59) Abg. Dr. Brunmair (Seite 60) Abg. Ing. Sulzbacher (Seite 60) Beilage 1338/2002: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Haftungsübernahme des Landes Oberösterreich für Kontaminationsfreiheit im Höchstbetrag von 7,267.283,42 Euro (100 Millionen Schilling) zur Besicherung der Grundtransaktion zwischen der Oö. Baulandentwicklungsfonds Aktiengesellschaft CO und der BMW-Motoren Ges.m.b.H. Berichterstatter: Abg. Schürrer (Seite 62) Redner/innen: Abg. Schürrer (Seite 62) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 62) Abg. Dipl.-Ing. Holter (Seite 63) Abg. Anschober (Seite 64) Landesrat Fill (Seite 65) Beilage 1339/2002: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Vertrag zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich, einerseits und dem Land Oberösterreich andererseits über die Abgeltung der Kosten des Rettungs- und Krankentransportdienstes. Berichterstatter: Abg. Weinberger (Seite 66) Redner: Abg. Weinberger (Seite 66) Abg. Lindinger (Seite 68) Beilage 1340/2002: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend das Landesgesetz über Restitutionsmaßnahmen für Opfer des Nationalsozialismus (Oö. Restitutionsgesetz). Berichterstatter: Abg. Mag. Gumpinger (Seite 68) Redner/innen: Abg. Präsidentin Orthner (Seite 68) Abg. Makor-Winkelbauer (Seite 70) Abg. Trübswasser (Seite 72) Abg. Mag. Steinkellner (Seite 73) Abg. Dr. Stockinger (Seite 74) Beilage 1341/2002: Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2002). Berichterstatter: Abg. Affenzeller (Seite 75) Beilage 1354/2002: Initiativantrag betreffend Beiträge zur Patientenentschädigung. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 75) Gemeinsame Wechselrede zu den Beilagen 1341 und 1354/2002: Redner/innen: Abg. Affenzeller (Seite 75) Abg. Dr. Brunmair (Seite 76) Abg. Dr. Entholzer (Seite 77) Abg. Schreiberhuber (Seite 78) Beilage 1342/2002: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung zum Ausbau und Öffnung der Grenzübergänge im Bezirk Rohrbach. Berichterstatter: Abg. Lauss (Seite 79) Redner: Abg. Lauss (Seite 79) Abg. Höretzeder (Seite 80) Abg. Kapeller (Seite 81) Abg. Eisenriegler (Seite 82) Abg. Obermüller (Seite 83) Beilage 1343/2002: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Änderung der Finanzierungsstruktur bzw. Erweiterung des Investitionsprogrammes III (Abänderung der Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und der EHG Ennshafen Ges.m.b.H.). Berichterstatter: Abg. Weixelbaumer (Seite 83) Redner: Abg. Obermüller (Seite 84) Abg. Kapeller (Seite 84) Abg. Dipl.-Ing. Holter (Seite 85) Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 86) Beilage 1344/2002: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Einleitung eines Verordnungsprüfungsverfahrens vor dem VfGH. Berichterstatter: Abg. Anschober (Seite 87) Redner: Abg. Anschober (Seite 87) Abg. Bernhofer (Seite 88) Abg. Präsidentin Weichsler (Seite 89) Beilage 1349/2002: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die Veräußerung von 25 % plus einer Aktie des stimmberechtigten Grundkapitals der Energie AG Oberösterreich an die Energie Allianz Erweiterung der Ermächtigung der Oö. Landesregierung. Berichterstatter: Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl (Seite 89) Beilage 1351/2002: Initiativantrag betreffend Einbeziehung der Verbundgesellschaft in die Energie Allianz. Berichterstatter: Abg. Dr. Frais (Seite 90) Vorsitz: Erste Präsidentin Orthner Zweite Präsidentin Weichsler Dritter Präsident Mag. Bodingbauer Schriftführer: Erster Schriftführer Abg. Bernhofer Anwesend: Von der Landesregierung: Die Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider und Hiesl, die Landesräte Dr. Achatz, Ackerl, Dr. Aichinger, Fill, Haubner und Dr. Stöger Entschuldigt Landeshauptmann Dr. Pühringer Die Mitglieder des Landtags mit Ausnahme der Abgeordneten Moser, Dr. Schmidt und Dr. Watzl Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer Landtagsdirektor Dr. Hörtenhuber Amtsschriftführer: HR Dr. Hörmanseder (Beginn der Sitzung: 10:06 Uhr) Erste Präsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 43. Sitzung des Oö. Landtags. Ich darf Sie dazu sehr herzlich begrüßen. Ich begrüße im Besonderen die Mitglieder der Oö. Landesregierung, die Damen und Herren Abgeordneten, die Bediensteten des Hauses, die Zuhörerrinnen und Zuhörer auf der Galerie, die jungen Leute, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Seien Sie alle herzlich willkommen. Von der heutigen Sitzung ist der Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer entschuldigt und die Abgeordneten Dr. Watzl, Frau Moser und Frau Dr. Schmidt. Die amtliche Niederschrift über die letzte Sitzung liegt in der Zeit vom 15. Februar bis 1. März in der Landtagsdirektion zur Einsichtnahme auf. Wir beginnen die heutige Sitzung mit einer Fragestunde, eine Zusammenstellung aller Anfragen haben Sie wie immer auf Ihren Plätzen vorliegen. Ich beginne mit der Anfrage des Herrn Klubobmanns Mag. Günther Steinkellner an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl. Bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! In einer oberösterreichischen Wochenzeitung war Folgendes zu lesen. Zu bunt wird den Wirtschaftstreibenden des Bezirks jetzt das Inkompetenzwirrwarr rund um den Bau der 4. Linzer Donaubrücke, die seit Jahrzehnten geplant, aber einfach nicht verwirklicht wird. Der Artikel schloss mit der Feststellung, wir wollen klipp und klar wissen, wann die Planung abgeschlossen ist. Wann rechnen Sie mit der Baureife für den Linzer Westring, das heißt, mit dem Vorliegen aller notwendigen behördlichen Bewilligungen? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Klubobmann! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im 4. Quartal 1999 hat bei einer Tagung des Landes Oberösterreich gemeinsam mit der Stadt Linz das Ergebnis gelautet, dass vor Abschluss der Planungen der 4. Linzer Donaubrücke noch eine sogenannte Kreativphase oder Nachdenkpause eingelegt werden muss. Das war Wunsch der Stadt Linz, die mit der vorliegenden Amtstrasse, die über viele Jahre von uns betrieben wurde, von der Baudirektion entwickelt wurde, nie rechte Freude gehabt hat. Wir haben letztlich zur Kenntnis genommen, dass diese Planung, die doch einige Jahre betrieben wurde, die Zustimmung nicht findet und haben dieser Vorgangsweise die Zustimmung gegeben. Ich habe seinerzeit nur darauf gedrängt, dass die Nachdenkpause eine kurze sein muss, weil diese Zeit uns logischerweise in der Projektentwicklung am Ende wieder fehlen wird. Und wir haben uns darauf verständigt, dass bis 31. Dezember 1999 dieser Nachdenkprozess, diese Kreativphase abgeschlossen sein muss. Am 7. Jänner 2000, das Datum nenne ich deswegen, weil dieses Datum einen gänzlichen Neubeginn der Projektentwicklung gebracht hat, hat man sich darauf verständigt, dass man tatsächlich die bisherige Amtstrasse, die bisherigen Landesplanungen verwirft und neu beginnt. Ich erwähne, dass bei dieser Zusammenkunft am 7. Jänner hochrangigste Vertreter des Landes Oberösterreich dabei waren und auch hochrangigste Vertreter der Stadt Linz dabei waren. Es waren alle Regierungsfraktionen der Landesregierung und auch der Stadtregierung von Linz eingebunden. Man war sich einig, dass man bei der Stunde Null beginnen will, dass man nicht die Planung fortsetzt, indem man einen Brückenübergang bei Margarethen baut, dann ein Stück der Oberen Donaulände ausbaut, vor dem Römerbergtunnel einen neuen Tunnel beginnt, bei der Stifterstraße ausfährt, beim Bahnhof ausfährt und zur Westbrücke kommt, sondern direkt von der Brücke kommend in den Berg gehen wird, und auf die Ausfahrt Stifterstraße logischerweise dann verzichtet wird und die erste Ausfahrt beim Bahnhof gegeben sein wird. Das war seinerzeit ein Strich auf der Landkarte von der Qualität, mehr war es nicht. Mich hat das Konzept aber überzeugt, weil ich auch glaube, dass das eine großzügige gute Lösung für den Individualverkehr für Linz ist. Wir haben zum Dritten die Projektentwicklung auf dieser Basis begonnen, allerdings mit dem Zusatz, dass wir immer gewusst haben, das ist keine Gemeindestraße von Linz, sondern letztendes eine Bundesstraße, und daher war auch klar, dass die Gesetze, die die Projektentwicklung im Bereich der Bundsstraßen begleiten, eingehalten werden müssen. Es ist zum Beispiel klar, dass bei einer Bundesstraßenentwicklung ein Trassenvergleich gemacht werden muss. Das verlangt einfach der Bundesgesetzgeber, der nimmt nicht zur Kenntnis, dass irgendwer einen Strich zeichnet und das letztendes als gültige Grundlage anerkannt wird. Sondern der Bundesgesetzgeber verlangt im Gesetz, dass mehrere Varianten geprüft werden müssen. Wir haben diesen Trassenvergleich der Firma ILF, einem hochrangigen Ingenieurbüro aus Graz, übertragen, haben die entsprechenden Bohrungen eingeleitet, haben in engster Kooperation mit der Stadt Linz begonnen, das Projekt zu entwickeln, haben einen Regierungsbeschluss herbeigeführt in der Landesregierung, dass für die Projektentwicklung bis zu 150 Millionen Schilling Landesgeld zur Verfügung stehen, um die Projektentwicklung nicht mehr zu verhindern. Und die Arbeiten sind dann eben entsprechend abgewickelt worden. Es hat dann Überraschungen gegeben, weil die Bohrungen ergeben haben, dass im Bereich der Waldeggstraße eine Tunnellösung im Berg, wie sie immer vorgesehen war, nicht so ohne weiteres geht, weil die geologischen Verhältnisse extrem schlecht sind. Es hat Überraschungen gegeben, was den möglichen Standort der Donaubrücke anbelangt, wir haben aber zwischenzeitlich auch hier grünes Licht bekommen, denn am 4. Februar 2002, also vor wenigen Tagen, hat uns das Ministerium mitgeteilt, dass es zur vorliegenden Variantenuntersuchung steht, dass damit auch unsere klare Haltung, dass nur so die Projektentwicklung abgewickelt werden kann, auch bestätigt wurde. Das Ministerium bestätigt in dem Schreiben vom 4. Februar die nunmehr vorgeschlagene Variante C im Bereich Süd und Mitte, und das Ministerium bestätigt die sogenannte Variante B im Norden. Ich muss das deswegen sagen, weil natürlich so ein Projekt in der Abwicklung entsprechend kompliziert ist und die Frage nicht mit ja oder nein beantwortbar ist. Wir haben auch einen Erfolg erreicht, indem wir dieses Projekt im Rahmen der Diskussion um den Generalverkehrsplan und in der Diskussion um die Verländerung der Bundesstraßen als ASFINAG-Projekt untergebracht haben. Das war ganz, ganz schwierig und ist natürlich nur sehr schwer durchsetzbar gewesen, weil es ja um eine große Investitionssumme von rund 4 Milliarden Schilling geht, aber mit dieser Entscheidung, dass dieses Projekt beim Bund bleibt und nicht verländert wird, mit dieser Entscheidung, dass es ein ASFINAG-Projekt ist, ist langfristig auch die Finanzierung abgesichert. Die nächsten Schritte, die von uns gesetzt werden, sind die endgültige Trassenfixierung bis Herbst 2002, das ist ein konkretes Datum, das ich nenne. Und ich nenne noch ein Datum, das ist die Fertigstellung der UVP-Erklärung und damit Einleitung des UVP-Verfahrens, die ist von jetzt an in ungefähr einem Jahr, also Frühjahr 2003, vorgesehen. Das sind die nächsten Schritte, die ich benenne, von dort an benenne ich keine Schritte mehr, weil für mich die Dauer des UVP-Verfahrens nicht sehr beeinflussbar ist. Ich weiß zwar, dass sich die Bundesregierung vorgenommen hat, die Dauer der UVP-Verfahren deutlich zu verkürzen, aber nachdem das eine neue Entscheidung ist, die erst am 25. Jänner bekannt gegeben wurde, muss ich erst sehen, wie diese Verfahren wirklich laufen. Das ist die konkretere Auskunft, die ich heute treffe. Und noch eine Auskunft gebe ich, der erste Teil der großen Linzer Verkehrslösung ist der Bindermichl, der ist so weit, dass ich davon ausgehe, dass wir im zweiten Halbjahr des kommenden Jahres den Startschuss geben können. Für mich hat das Projekt 4. Linzer Donaubrücke die höchste Priorität, ich denke, dass in erster Linie der Bereich Donaubrücke bis Bahnhof und Waldeggstraße von der Priorität her wichtig ist, der Bindermichl ist ja dann schon im Bau, und in zweiter Linie der Bereich im Mühlviertel, also der Nordtunnel, auch noch betrieben werden muss. Aber ich bitte zu bedenken, und da rufe ich in Erinnerung, dass es gemeinsamer Wille war, dass wir am 7. Jänner 2000 bei der Stunde Null begonnen haben. Erste Präsidentin: Bitte Herr Klubobmann. Abg. Mag. Steinkellner: Seit rund 1985 gibt es das Naturschutzgebiet Urfahrer Wände, seit 1995 liegt ein negatives Naturschutzgutachten betreffend dieses Brückenstandortes vor, im August 2001 sagen Sie in einem Interview, wir haben daher das Ingenieurbüro ILF mit der Vorbereitung beauftragt, und erst dabei haben sich Probleme mit der Geologie im Tunnelbau und mit einer EU-Naturschutzrichtlinie am Brückenstandort gezeigt. Davon wusste man vorher nichts. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass Sie in ein Naturschutzgebiet, das EU-geschützt ist, geplant haben? Erste Präsidentin: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Klubobmann! Ich darf Ihnen auch dort mitteilen, 1994 hat die Stadt Linz, da war ich noch nicht Baureferent, ich bin es am 2. März 1995 geworden, in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie dem Projekt 4. Linzer Donaubrücke aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zustimmen kann. Der Naturschutz ist aber nur ein Teil der Bescheiderlassung, eine entsprechende Interessensabwägung wäre trotzdem vorgesehen gewesen. 1995 hat das Planungsamt der Stadt Linz mitgeteilt, dass sie dem Projekt 4. Linzer Donaubrücke zustimmt. Auch im Jahr 1999 wurde dieses Projekt seitens der Stadt Linz positiv beurteilt. Das als klare Antwort. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Tragen Sie als Baureferent des Landes Oberösterreich die politische Verantwortung für die Planungsleistungen des Landes bis heute? Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Klubobmann! Am 7. Jänner 2000 war es übereinstimmender Wille aller Regierungsfraktionen von Oberösterreich und von Linz, dass man neu beginnen sollte, und seit diesem 7. Jänner trage ich für jeden Auftrag selber die politische Verantwortung. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weitere Fragen? Das ist nicht der Fall. Danke Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl. Ich rufe die nächste Anfrage auf, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Brunmair an die Frau Landesrätin Dr. Stöger. Bitte. Abg. Dr. Brunmair: Frau Landesrat Stöger! Guten Morgen! Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Stammzellentherapie hat der ORF in einer Sendung "Oberösterreich heute" am 5. Februar 2002 berichtet, dass das Rote Kreuz und das Land Oberösterreich gemeinsam eine Nabelschnurblutbank in Linz aufbauen. Während sich nun Landesrat Aichinger als Vizepräsident des Roten Kreuzes eindeutig für dieses Projekt aussprach, haben Sie als zuständige Referentin der Landesregierung eine eher ablehnende Haltung eingenommen. Wie erklären Sie in Anbetracht Ihrer ablehnenden Position eine Beteiligung des Landes Oberösterreich an dieser Nabelschnurblutbank? Erste Präsidentin: Bitte Frau Landesrätin. Landesrätin Dr. Stöger: Dankeschön. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Brunmair! Ich glaube, dass hier ein Missverständnis vorliegt, weil ich habe zwei Tage vorher mit Landesrat Aichinger eine Presseaussendung gemacht, wo wir beide die gemeinnützige Nabelschnurbank für Oberösterreich favorisieren. Was für Sie vielleicht missverständlich war, war, dass ich es abgelehnt habe, Schwangere einem moralischen Druck auszusetzen zur Eigenvorsorge, vor allem die, die sich diese Summen, die private Nabelschnurbanken verlangen, nicht leisten können. Und ich möchte Ihnen dann auch sagen, warum ich so überzeugt bin von einer allogenen Nabelschnurbank. Es gibt da sehr viele Kriterien, und eines sind die fachlichen. Das möchte ich jetzt wirklich zur Kenntnis bringen. Die privaten Nabelschnurbanken argumentieren mit der Eigenvorsorge für das Kind. Wie ich schon gesagt habe, beunruhigt das die Schwangeren, die es sich nicht leisten können. Bisher gab und gibt es keinen Hinweis, dass die Eigenvorsorge für eine allfällige, kindliche Leukämie verwendbar ist. Faktum ist, von knapp 2.000 Stammzelltransplantationen weltweit mit Nabelschnurblut sind alle nur als Fremdtransplantationen gelaufen. Dies belegt eindeutig die Notwendigkeit einer allogenen Nabelschnurblutbank. Ausnahmen sind die medizinische Indikation. Für die Eigenvorsorge gibt es eben nur zwei Bereiche, wo sie gerechtfertigt ist, die Geschwistertransplantation, Voraussetzung ist aber hier eine Organisation der Stammzellenbank wie eine allogene Bank, nämlich mit Gewebetypisierung, und die Vorsorge für die Herstellung von Gewebe. Hier ist noch alles im Fluss und noch nichts ausgereift, aber die Ansätze sind vielversprechend. Es wird in Linz eine eigene Forschung zum Aufbau einer Gewebebank aufgebaut, dazu dient ein Projekt mit der technischen Uni Graz und der Aufbau als Standort des Ludwig-Boltzmann-Institutes für experimentelle Traumatologie. Qualitativ ist zu sagen, dass Stammzellen durch einen längeren Transport geschädigt werden. Ab 30 Stunden ist ein signifikanter Abfall zu bemerken. Und Sie kennen ja die Standorte der privaten Nabelschnurbanken. Die Abnahme der Qualität ist ebenfalls entscheidend. Und es müssen da eigene Teams geschaffen werden, die Abnahme durch Hebammen, die nicht eingeschult sind, garantieren nicht die Qualität. Es ist von der Stammzellbank geplant, eigene Abnahmeteams aufzuschulen und diese den Krankenhäusern zur Verfügung zu stellen, wenn dort Mütter entbinden, die diese Abmachung getroffen haben. Rechtlich gesehen ist es so, wenn Hebammen das Nabelschnurblut abnehmen, treten sie in Haftung gegenüber der Schwangeren, eine ordnungsgemäße Abnahme durchzuführen. Dies ist den meisten Medizinern und Hebammen nicht bekannt. Zu dem hat das Ministerium vor allem arzneimittelrechtliche Genehmigung für die Krankenanstalten zu fordern, sollten sie Nabelschnurblut für private Institutionen abnehmen. Es kämen hier beträchtliche Aufwände auf die Krankenhäuser zu, die sie eigentlich nicht für private Institutionen zu tragen hätten. Fraglich ist auch, wenn eine Hebamme zwei Schwangere betreut, ob sie dann wirklich für diese Abnahme zur Verfügung stehen kann. Außerdem, wie ich schon gesagt habe, kann nur ein erfahrenes Team die erforderliche Qualität gewährleisten. Und wir haben jetzt noch in Diskussion und im Aufbau die rein allogene Spende. Hier sollen die Kosten gänzlich von der Öffentlichkeit übernommen werden, eine Mischform, in der eine kleine Portion als Eigenvorsorge für die Gewebeforschung aufbewahrt wird und der größere Anteil als Spende für die Transplantation zur Verfügung steht. Dann haben wir aber erkannt, dass sehr viele Mütter für ihr Kind doch eine reine Eigenversorgung wollen. Hier könnten wir anbieten eine reine autologe Form. Hier werden die Eltern dann alles zahlen. Mit zunehmender Zeit wird sich dann zeigen, wie lange die Stammzellen aufzubewahren sind, wie lang sie sinnvoll zur Verfügung stehen. Man könnte sie auch dann, wenn sie noch verwendbar sind, der Allgemeinheit zuführen. Und das Argument, warum wir das beim Roten Kreuz errichten wollen, ist, dass alle wesentlichen Voraussetzungen schon im Haus sind. Die Blutbank erfüllt alle qualitativen Erfordernisse, das ISO 9001 Zertifikat und einschlägiges Fachwissen. Und die Stammzellen haben einen gesicherten und kurzen Transport, werden sofort verarbeitet und für mehrere Portionen aufbewahrt. Und damit steht allen Patienten diese Blutbank zur Verfügung und wird daher die Fremdtransplantation mit Stammzellen dadurch fördern und Eigenvorsorge ist unter gewissem Vorbehalt möglich. Als Non-Profit-Organisation hat das Rote Kreuz eine kostengünstige Betreuung. Und ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Mischmodell die beste Vorsorge für Oberösterreich leisten können. Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Dankeschön, ich habe eine Zusatzfrage. Glauben Sie, nach dem, was Sie jetzt dargestellt haben, dass bei den Müttern weiterhin also ein starker psychologischer Druck besteht oder ausgeübt wird, wenn sie eben variable Angebote haben in Form von Eigenvorsorge, gemeinnützige Vorsorge, ob da nicht aus dem, was Sie jetzt ausgeführt haben, doch dieser psychologische Druck bereits abgebaut ist oder beseitigt ist? Landesrätin Dr. Stöger: Ich glaube, dass wir mit dieser Organisationsform, die allen Müttern die Möglichkeit gibt, Stammzellen für ihr Kind aufzubewahren und gleichzeitig es auch der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, das beste Modell haben und gleichzeitig auch ein Angebot an die Mütter haben, die nur Eigenvorsorge für ihr Kind wahrnehmen wollen. Aber noch einmal gesagt, ich glaube, dass das Angebot zu früh ist, dass hier erst die Entwicklung zeigen wird, ob es wirklich gerechtfertigt ist, es als alleinige Eigenvorsorge anzubieten. Und ich glaube, dass die Form, die die Blutbank gewählt hat, wirklich eine optimale ist. Abg. Dr. Brunmair: Eine letzte Zusatzfrage. Wird also die kombinierte Form, wo auch Eigenvorsorge beinhaltet ist, nicht kostenlos für die Mutter sein? Landesrätin Dr. Stöger: Es wurde festgestellt, dass viele Mütter eine Eigenvorsorge für ihr Kind wünschen. Und ich glaube, wir werden diese Angebote dann auch wahrnehmen können. Wir werden es auch anbieten. Ich glaube, dass wir ja aufgrund der Forschung garantieren können, dass auch diesen Müttern eine Entwicklung mit dem Stammzellenpotential ihrer Kinder zur Verfügung steht. Und das ist mir auch wichtig. Wenn Eigenvorsorge ausschließlich gewünscht ist, dann soll es aber dort passieren, wo auch eine weiterführende Forschung passiert und wo man dann im Sinne auch von Gewebezüchtung etwas anzubieten hat. Sie wissen, bei den kindlichen Erkrankungen ist es so, dass die Menge an Nabelschnurblut nur für ein Gewicht von 40 Kilo reicht. Wir sollen weiterhin für diese Mütter nur etwas qualitativ Hochstehendes anbieten. Abg. Dr. Brunmair: Dankeschön. Erste Präsidentin: Gibt es dazu noch eine Frage? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Anfrage auf, das ist die des Herrn Abgeordneten Mag. Strugl an die Frau Landesrätin Stöger. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Laut Medienberichten haben Sie Weisung gegeben, dass für die Münzbacher Straße ein negativer Naturschutzbescheid erlassen wird. Entspricht es den Tatsachen, dass seitens der Bezirkshauptmannschaft Perg als Ergebnis eines aufwendigen Behördenverfahrens ein positiver Bescheid ausgearbeitet worden ist, den Sie durch Ihre Weisung ins Gegenteil verkehrt haben? Landesrätin Dr. Stöger: Sehr geehrter Herr Kollege! Über meinen Antrag wurde mir der Entwurf der beabsichtigten Entscheidung in der gegenständlichen Angelegenheit unter Beschluss des Aktes am 5. Dezember 2001 vorgelegt. Nach Durchsicht des Bescheidentwurfes und des Aktes sowie eingehender Prüfung der Entscheidungsgrundlagen durch die Naturschutzabteilung bin ich schließlich zur Auffassung gelangt, dass eine naturschutzbehördliche Bewilligung zur Umlegung der L 1423 Münzbacher Straße, Baulos Zubringer Münzbach, Teil II, Stadtgemeinde Perg, nicht vertretbar ist. Und ich habe mit Schreiben vom 18. Jänner 2002 die Bezirksbehörde Perg angewiesen, die naturschutzbehördliche Bewilligung im Rahmen der Interessensabwägung aus folgenden Gründen zu untersagen: Ausschlaggebend für die positive Interessensabwägung seitens der Bezirkshauptmannschaft Perg war der Umstand, dass nach Auffassung der Erstbehörde die starke Anlehnung des Amtsachverständigengutachtens an ein von einem deklarierten Gegner der gegenständlichen Trasse in Auftrag gegebenes Gutachten - es handelt sich um das naturschutzfachliche Gutachten von Dr. Wittmann, Institut für Ökologie Salzburg - dessen wissenschaftlicher Wert aber nicht in Frage zu stellen ist, optisch die Gewichtung des Amtsachverständigengutachtens schmälert, werden doch, so die Bezirkshauptmannschaft, Feststellungen daraus ungeprüft übernommen. Auch die vollinhaltliche Übereinstimmung der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft mit diesem Gutachten sei, wie weiters seitens der Erstbehörde festgestellt wird, deshalb kritisch zu beurteilen, weil eben dieses Gutachten auf Basis einer von einem berührten Grundeigentümer in Auftrag gegebenen Studie beruhe. Aus diesem Grund versuchte die Bezirkshauptmannschaft Perg ansatzweise selbst eine naturschutzfachliche Beurteilung vorzunehmen, die im Widerspruch mit den Ausführungen des Bezirksbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz steht bzw. zog sie die Beweiskraft dieser Gutachten in Zweifel. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wäre aber eine Behörde verhalten, wenn nach ihrer Ansicht ein Gutachten nicht nachvollziehbar oder unschlüssig ist, entweder das Gutachten ergänzen zu lassen oder ein Gutachten von einem anderen Sachverständigen einzuholen. Eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahre 1984. Darüber hinaus darf eine Behörde Fachfragen nur dann selbst beurteilen, wenn sie die Kenntnisse und Erfahrung hat, die für eine selbständige fachliche Beurteilung von Fragen eines Wissensgebietes vorausgesetzt werden müssen. Die betreffenden selbständigen Darlegungen der Behörde müssen abgestellt auf das jeweils in Betracht kommende Wissensgebiet methodisch und dem inhaltlichen Niveau nach den gleichen Anforderungen entsprechen wie das Gutachten des Sachverständigen. Wieder eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes. Eine auf einen ausreichenden Befund beruhende schlüssige Begutachtung eines Falles durch einen Amtsachverständigen kann nur durch ein Gutachten eines anderen Sachverständigen in tauglicher Weise in Diskussion gezogen oder allenfalls erschüttert werden. Noch eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes. Unabhängig von diesen rechtlichen Ausführungen möchte ich aber auch noch feststellen, dass das Gutachten des Bezirksbeauftragten für Natur und Landschaft vom 5.2.2001 absolut schlüssig und nachvollziehbar ist. Aufgrund dieser Ausführungen und insbesondere der massiv negativen Beurteilung durch den Bezirksbeauftragten, welcher auch bei Vorschreibung von Bedingungen und Auflagen bzw. Verwirklichung der ökologischen Begleitplanung massiv negativ ist, und des Umstandes, dass das öffentliche Interesse am Natur- und Landschaftsschutz im Vergleich zu den sonstigen im Verfahren zu berücksichtigten Interessen nicht dementsprechend hoch genug bewertet wurde, habe ich die Bezirkshauptmannschaft Perg angewiesen, die naturschutzbehördliche Bewilligung für das gegenständliche Straßenprojekt im Zuge der Interessensabwägung zu versagen. Soweit die Weisung. Erste Präsidentin: Danke. Eine Zusatzfrage bitte. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Zusatzfrage bezieht sich auf Ihre Vorgehensweise in dieser Angelegenheit. Nach dem Sie inhaltlich jetzt ausgeführt haben, was Sie dazu bewegt hat. Wir haben das Ergebnis Ihrer Überlegungen den Medien entnommen, meine Frage daher: Haben Sie vor Ihrer Weisung diesbezüglich mit dem Referenten in der Landesregierung, Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, der für den Straßenbau zuständig ist, gesprochen oder Kontakt aufgenommen und diese Überlegungen dargelegt? Landesrätin Dr. Stöger: Das Gutachten von der Bezirkshauptmannschaft wird dem Straßenbaureferenten wahrscheinlich zur Kenntnis gebracht werden. Ich nehme an, dass dieses massiv negative Gutachten schon eine Beurteilung zulässt, dass der Bescheid in diesem Fall nicht positiv werden kann. Es ist absolut unüblich, dass bei so einem massiv negativen Gutachten ein Bescheid positiv wird. Ich habe daher keine Veranlassung gesehen, nach dem es Fehler in diesem Bescheidentwurf gibt, das dem Straßenbaureferenten mitzuteilen. Sehr wohl habe ich aber die Notwendigkeit gesehen, die Bezirkshauptmannschaft Perg darüber zu informieren, dass sie von rechtlicher Sicht nicht richtig vorgegangen ist und dass dieses Gutachten nicht entsprechend gewürdigt wurde. Erste Präsidentin: Noch eine Zusatzfrage? Abg. Mag. Strugl: Eine zweite Zusatzfrage Frau Landesrätin! Sie haben mit dieser Weisung ja in ein Verfahren eingegriffen, gleichzeitig aber auch Ihre Haltung insofern verändert, weil Sie ja am 9. Oktober im Jahre 2000, als sich die Landesregierung mit dieser Trasse beschäftigt hat und einstimmig dem zugestimmt hat, auch durch Ihre Zustimmung ursprünglich Einverständnis dokumentiert. Wie erklären Sie jetzt, dass Sie innerhalb doch kurzer Zeit Ihre Meinung völlig geändert haben? Landesrätin Dr. Stöger: Erstens einmal war es keine Zustimmung der Trasse, sondern es war eine Zustimmung zur Einleitung der Verfahren, die zu diesem Zeitpunkt noch ausständig waren. Und zweitens wurde die Paragraph-11-Verordnung am 9. Oktober 2000 insofern unter falschen Voraussetzungen beschlossen, dass die Regierungsmitglieder nicht informiert wurden über ein Schreiben der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft vom 9. Mai 2000 und vom 5. Juni 2000. Im Schreiben vom 9. Mai 2000 wird unter anderem auf ein Schreiben von Bürgermeister Peham hingewiesen, worin bereits von Bewohnern der Greinerstraße schriftlich das Versprechen abgegeben wurde, dass es zu keiner Verkehrsberuhigung auf der alten Münzbacher Straße kommt. Nur zur Erklärung, das war Bedingung der Umweltanwaltschaft und das wurde auch angeführt in den abschließenden Gutachten. Nur, dass danach noch zwei Briefe kamen, die dem massiv widersprochen haben, das wurde uns Regierungsmitgliedern nicht zur Kenntnis gebracht. Im Schreiben vom 5. Juni 2000 wird schließlich festgestellt, dass angesichts des Umstandes, dass die alte Münzbacher Straße nach den bekannten Absichten der Landesstraßenverwaltung nach Bau des Zubringers an die Stadtgemeinde Perg als Gemeindestraße übergeben werden soll, somit die Stadtgemeinde Perg zuständig ist für die Planung und Umsetzung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf diesem Straßenzug, und die Stadtgemeinde in ihrem Schreiben vom 23. Mai 2000 die geforderten effizienten verkehrsberuhigenden Maßnahmen als "schwer durchführbar" bezeichnet und bisher keinerlei Planungen und Untersuchungen auf diesem Gebiet durchgeführt hat, aus Sicht der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft die Voraussetzungen für die Erlassung einer Trassenverordnung zumindest derzeit nicht vorliegen. Dieses Schreiben wurde uns nie zur Kenntnis gebracht. Diese Paragraph-11-Verordnung hat sich ausschließlich auf einen vorher erfolgten Brief bezogen. Ich lasse das soweit offen. Die Beschwerde der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof gegen den am 2. Februar 2001 ergangenen straßenrechtlichen Bewilligungsbescheid ist noch anhängig. Es wurde beantragt, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde und den angefochtenen Bescheid wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und Verletzung entscheidungswesentlicher Verfahrensvorschriften zur Gänze aufzuheben. Erste Präsidentin: Danke.Gibt es weitere Zusatzfragen? Bitte Herr Klubobmann Anschober. Abg. Anschober: Geschätzte Frau Landesrätin! Ich würde gerne noch einen Schritt sozusagen zurückmachen in der Historie rund um den Münzbacher Zubringer. Es ist ja nach meinem Informationsstand so, dass eine ganze Reihe durchaus negativer Sachverständigengutachten in diesem Zusammenhang vorliegen, von Dipl.-Ing. Nedwed, von Mag. Moser, auch eine sehr kritische forstfachliche Begutachtung durch Dipl.-Ing. Pieringer. Wie ist es aus Ihrer Sicht erklärbar, dass aus großteils negativen Gutachten plötzlich ein positiver Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Perg wird? Landesrätin Dr. Stöger: Also historisch gesehen ist es äußerst selten, dass bei einem so massiv negativen Gutachten ein Bescheidentwurf umgedreht wird. Und ich habe auch schon als Begründung gegeben, warum er sachlich nicht halten kann. Aber die Frage, was hier passiert ist, dass ein Jurist der Bezirkshauptmannschaft so einen Bescheidentwurf macht, das glaube ich, müssen Sie an den Straßenbaureferenten richten. (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "Was soll das heißen?" Beifall) Ja, das kann ich nicht beantworten, was da passiert ist. Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Hüttmayr bitte. Abg. Hüttmayr: Sehr geehrte Frau Landesrätin! Angeblich war das doch eine Trassenverordnung meines Wissen nach im Jahr 2000, wo die Landesregierung mit Ihrer Zustimmung das gutgeheißen hat. Aber zu meiner eigentlichen Zusatzfrage: Vom Verfahren her, es gibt ja dort einen sehr massiven, einen sehr großen klar deklarierten Gegner, der sehr viel Geld in die Hand nimmt für diese ganze Verhinderung dieses Zubringers und meiner Information nach, und das will ich Sie fragen, wurden Sie vor dieser Weisungsgebung privat eingeladen bei ihm zuhause, und zum Zweiten könnte, wenn eine derartige Einladung erfolgt ist, ich frage Sie, das eventuell auf diese Weisung Einfluss genommen haben? Erste Präsidentin: Bitte Frau Landesrätin. Landesrätin Dr. Stöger: Da kann ich klar antworten. Nein und nein und ich beziehe mich auf ein ganz anderes Gutachten, das Gutachten vom Knoflacher, der ganz klar eine zweite Variante untersucht hat. Und weil immer argumentiert wird, dass die Belastung der Menschen hier eine Diskussion bei dieser Variante ist, da möchte ich Ihnen Folgendes zur Kenntnis bringen: Im Jahr 1999 ist schon festgestellt worden, dass die aus meinen mir nicht ersichtlichem Grund vom Straßenbaureferenten nicht weiterverfolgte Variante 2/2 eindeutig der Vorzug gegeben werden muss, und zwar bei Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Landschaftsbild, Lärmbelastung, Zerschneidung der Ökosysteme, Erschließung von Wohngebieten, Durchgangsverkehr. Und da geht es um Steuergelder, sie ist deutlich billiger. Zusammenfassend wird darauf in diesem Gutachten hingewiesen, dass daher gemäß dem Oberösterreichischen Trassengesetz der Bau dieser Variante 1/2 aufgrund von verkehrlichen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Schonung der Natur eigentlich ohnehin nicht möglich ist. Und abschließend möchte ich noch bemerken, dass die verkehrlichen Vorteile der Variante 2/2 deutlich sind und darüber hinaus diese Variante aus Kostengründen zu wählen wäre, wie ich schon betont habe, und Naturschutzgründen. Und ein Festhalten an dieser Variante, die derzeit also nicht die Naturschutzbewilligung bekommen hat, ist daher, so die Uni Wien, aus sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar und rechtlich nicht gedeckt. (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "Da müssen Sie aber noch sagen, wer das Knoblacher Gutachten beigebracht hat!") Da muss man aber noch sagen, welche Gutachten sonst noch überall erhoben wurden. Ich könnte Ihnen gerne die lange Liste dieser Gutachten zur Verfügung stellen und auch schon beim Krieberegg war es so, dass die Variante 2/2 zwar andiskutiert wurde, aber vom Straßenbaureferenten ab 1997 nicht weiter untersucht wurde. Und das bedarf wirklich einer Erklärung, da sie überaus wirtschaftlicher ist und in der Lärmbelastung genau so gut ist. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Frau Landesrätin! Da nicht alle so in der Tiefe der Materie wie Sie und der Herr Straßenbaureferent sind, habe ich eine Frage. Da gibt es ein negatives Naturschutzgutachten betreffend der Münzbacher Straße und einen Baubescheid diesbezüglich. Zuvor hatten wir eine Diskussion über ein negatives Gutachten einer Donaubrücke, wo ebenfalls ein negativer Naturschutzbescheid erlassen worden ist und kein Baubescheid. Kann man sagen, dass einmal sich der Straßenbaureferent über Naturschutzgutachten hinwegsetzt, ein anderes Mal, wo es möglicherweise die Stadt Linz betrifft und es teurer ist, sich nicht darüber hinwegsetzt? Landesrätin Dr. Stöger: Die Optik haben Sie jetzt eingebracht. Ich kann das hier zur Entscheidung lassen. Tatsache ist, dass die Zukunftsplanung sein wird, den Naturschutz und all die anderen Betroffenen rechtzeitig einzubinden, damit es nicht zu solchen Entscheidungen wie hier bei dem Münzbacher Zubringer kommt, wo es eigentlich fachlich nicht vertretbar ist, dass diese Variante gewählt wurde. Erste Präsidentin: Danke, Frau Landesrätin. Ich rufe die nächste Anfrage auf, das ist die des Herrn Abgeordneten Trübswasser an den Herrn Landesrat Fill. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Landesrat! In der Arbeitslosenstatistik werden auch Arbeitssuchende angeführt, die "schwer vermittelbar sind". Bis 1999 wurden die Hauptgründe der "schweren Vermittelbarkeit" erhoben. Seither fehlen die Ursachen als Grundlage für notwendige strukturelle Maßnahmen. Meine Frage lautet daher: Wie kann das Land Oberösterreich diese Daten erhalten, um gezielte Landesförderungen zum Abbau dieses Segments der Arbeitslosigkeit zu erreichen? Erste Präsidentin: Bitte, Herr Landesrat. Landesrat Fill: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, verehrte Damen und Herren! Das ist richtig, bis zum Jahr 1999 wurde die Erfassung nach medizinischen Katalogen erstellt, und zwar körperliche, geistige, psychisch Behinderte mit einigen Unterkategorien bei körperlichen Behinderungen. Das war bis zum Jahr 1999 so. Dann hat man gesagt, es ist nicht zielführend, es ist zu wenig aussagekräftig. Da hat man eigentlich gesagt, das braucht man nicht mehr und das Wir, das ist der Bund und natürlich auch das AMS Oberösterreich. Wir haben im Jänner 2002 524.832 unselbständig Beschäftigte. Davon waren 36.778 arbeitslose Personen gemeldet und davon wurden 3.550 als behindert goutiert, davon wieder 2.526 Männer und 1.024 Frauen. 429 von diesen 3.550 Personen haben eine Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz. Aber der weitaus größere Teil dieser 3.550 Personen, das sind 1.050 Personen oder 38 Prozent, sind älter als 45 Jahre, galten aus arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten als behindert, ist gleich schwer vermittelbar, das heißt, für die Personen war eine der folgenden Maßnahmen geplant. Das waren einige Maßnahmen: Aktivierung, berufliche Orientierung, Beratung und Begleitung durch externe Spezialisten, geförderte Arbeitsplätze, Regelung der Kinderbetreuung, Qualifizierung, Arbeitsplatzadaptierung gemeinnütziger Arbeitskräfte, Überlassung. Und eine Feinaufgliederung dieser Gesamtzahl liefert die Statistik da nicht mehr. Zusätzlich gibt es auch andere Risikogruppen, über 45jährige, das sind die 8.552, Langzeitarbeitslose 92 und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen bzw. sechs bis zwölf Monate arbeitssuchend waren 2.054. Personen aus dieser Gruppe werden nach den bestimmten Zielen konsequent betreut. Bei gezielten Förderungen eines Beschäftigungsqualifizierungspakets, das haben wir letztes Mal schon angesprochen, das sind die Implacement-Stiftungen, Weiterbildung von über 45jährigen, Lohnkostenförderung für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Qualifizierung der Behinderten, Qualifizierung arbeitsloser Frauen, Transitarbeitsplätze, betriebliche Eingliederungsmaßnahmen und noch einige andere dazu. Jetzt ist das Problem, das vom AMS kommt und der Bund keine weiteren Daten liefern kann. Weitere Datenlieferungen sind laut dem AMS nicht machbar, da diese Auswertung EDV-mäßig bundesweit nicht möglich ist. Das ist die Aussage vom AMS Österreich und auch Oberösterreich. Aber natürlich nehmen wir uns aller Behinderten bzw. aller Arbeitslosen an und gehen gezielt in Maßnahmen hinein. Erste Präsidentin: Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Trübswasser: Herr Landesrat! Es würde sich natürlich jetzt die Frage stellen, welcher Einbruch im Softwarebereich stattgefunden hat, dass trotz Einsatz neuzeitlicher Technik es nicht möglich ist, ab 1999 die Zahl der schwer Vermittelbaren aus sonstigen Gründen zu erfassen? Sie haben diese Zahl nicht genannt, dass nämlich 3.040 von 3.550 unter dem Begriff "Sonstige" fallen. Das heißt, von denen hat man überhaupt keine Ahnung, warum sie schwer vermittelbar sind. Meine Frage geht aber in eine andere Richtung: Wie kann das Land Oberösterreich gezielte Maßnahmen gemeinsam mit dem AMS machen, wenn nicht einmal der Grund der Arbeitslosigkeit bekannt ist? Landesrat Fill: Herr Kollege Trübswasser! Ich habe gesagt, es ist nicht möglich. Das muss ich zurücknehmen, weil im Zeitalter der EDV ist sehr viel möglich, aber das AMS sagt, es ist nicht zielführend. Das ist die Aussage. Und natürlich ist es auch sehr aufwendig. Wir gehen ja den konkreten Fällen nach. Es ist ja nicht so, dass wir eigentlich nichts unternehmen, sondern wenn wir den Bedarf gemeldet bekommen vom AMS, dann gehen wir ganz gezielt diesen Maßnahmen nach. Ich würde Sie bitten, Herr Kollege Trübswasser, dass man diese Personen auch benennt, wo es immer wieder Probleme gibt. Wir haben auch letztes Mal ein Gespräch geführt. Diese Erfassung kann ich nur über das AMS Oberösterreich durchführen. Abg. Trübswasser: Herr Landesrat! Sie haben einen ganz wichtigen Punkt jetzt genannt. Es geht darum, wirklich wie man so schön sagt Nägel mit Köpfen zu machen. Wir wissen ganz genau, dass wir in einem Segment sind, wo die Betroffenen so gut wie keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Wir wissen ganz genau, dass 1999 die Mittel des AMS um ein Drittel zurückgesetzt wurden, in diesem Bereich zu fördern. Wir wissen ganz genau, dass wir nur durch gezielte Maßnahmen, fast personenweise, vorwärts kommen, wenn wir nach Möglichkeiten erfolgreich suchen und finden, diese Personen wieder am ersten Arbeitsmarkt unterzubringen. Ich frage Sie daher: Sind Sie aus Ihrer heutigen Sicht und aus Ihrem heutigen Wissen bereit und in der Lage, dass wir eine gemeinsame Kraftanstrengung mit dem AMS machen, dass wir ganz gezielt, Sie haben erwähnt, Sie wollen auch Einzelschicksale, auch einzelne Personen wissen, die unter diesen Umständen leiden, dass wir gemeinsam am Beispiel auch von Einzelpersonen, Einzelschicksalen daran gehen, diese wirklich unerträgliche Arbeitslosigkeit für einen relativ kleinen Bereich der Beschäftigten endlich abzubauen? Sie können sich wirklich vorstellen und Sie werden, wenn Sie mit Betroffenen reden, sehen, wie verzweifelt diese Menschen sind und letztlich landen sie bei Landesrat Ackerl in seinem Ressort, wo es darum geht, psychische, extramurale Betreuung zu machen, Menschen in anderen Einrichtungen unterzubringen und sie sonst zu versorgen in der Sozialhilfe. Herr Landesrat, meine Frage: Sind Sie bereit, diese konzertierte Aktion in Verbindung mit den betroffenen Schicksalen und dem AMS Stück für Stück, Mensch für Mensch abzuarbeiten? Landesrat Fill: Herr Kollege Trübswasser! Die beste Maßnahme, die wir in Oberösterreich treffen können, ist die sogenannte Implacement-Stiftung. Mit dieser Stiftung werden gezielt Menschen, behinderte, auch andere, die sich umschulen müssen, usw. ganz gezielt in das Berufsleben zurückgeführt, indem wir diese in die Firmen hineingeben, die dort die praktische und auch außerbetrieblich dann die theoretische Ausbildung bekommen. Mit dieser Maßnahme können wir das meiste abdecken. Ich sage es aber ganz bewusst, Einzelfälle, Einzelschicksalsfälle müssten wir auch wissen, damit wir auch gemeinsam mit dem AMS da handeln können. Erste Präsidentin: Gibt es weitere Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Anfrage auf, das ist die des Herrn Klubobmann Anschober. Abg. Anschober: Geschätzer Herr Landesrat! Oberösterreichweit weist im Jänner bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Bereich der beruflichen Segmente die höchste Steigerung im Bereich der Metall- und Elektroindustrie, im Bereich der Metallindustrie mit einem Plus von rund 45 Prozent im Vergleich zum Jänner 2001 auf. Dies wird von Experten besonders durch die starke Abhängigkeit von der Autoindustrie und deren Zulieferindustrie verursacht, was einerseits eine Stärke Oberösterreichs ist, andererseits auch die Krisenanfälligkeit verstärkt. Diese Krisenabhängigkeit könnte durch zusätzliche Investitionsschwerpunkte, wie insbesondere in der Umweltwirtschaft und der damit verbundenen Schaffung neuer wirtschaftlicher und industrieller starker Standbeine verringert werden. Welche konkreten Initiativen und Förderungsmaßnahmen werden Sie, insbesondere im Bereich von Forschung und Entwicklung, Qualifizierungsmaßnahmen, Förderung von Leitprojekten und Stärkung des Heimmarktes ergreifen, um Oberösterreich zu einer europäischen Spitzenregion für Umweltwirtschaft zu machen? Landesrat Fill: Herr Klubobmann! Es ist richtig, wenn ein Betrieb oder ein Land einseitig orientiert ist in der Ausführung, Produktion, im Handel, egal wie auch immer, dann ist das schlecht. Unser Ziel muss es sein, dass wir auf mehreren Beinen stehen. Oberösterreich hat das Glück, das kann man nicht herbeiführen, das ist so, dass wir sehr wohl eine sehr starke Stahlindustrie haben mit Maschinenbau, dass aber auch der Holzbereich, der Kunststoffbereich, aber auch der Elektronik- und Softwarebereich sehr stark in Oberösterreich vorhanden ist. Das ist einmal ein Vorteil. Daher setze ich bei allen Maßnahmen, die mir zustehen, wo ich eigentlich Einfluss nehmen kann auf die Breitstreuung, in dem wir zum Beispiel nicht einen Automobilcluster haben wie ein anderes Bundesland, die werden in der nächsten Zeit Probleme bekommen, sondern wir haben sechs Cluster: Holz, Kunststoff, Gesundheit, Lebensmittel, (Zwischenruf Abg. Anschober: "Öko!") und Energie. Das kommt auch noch dazu. Und natürlich auch der automotive Bereich. Oder genauso bei den Konkurrenzzentren. In der weiteren Folge versuche ich immer wieder bei den Technologiezentren auch verschiedenste Schwerpunkte zu erhalten. Aber zu Ihrer direkten Frage. Die Maßnahme im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen, wir haben neue Lehrberufe, Ökoenergieinstallateur. Ich mache nur die Überschriften. Den Fachhochschulstudienlehrgang Ökoenergietechnologien, den haben wir eingereicht. Ich hoffe, dass wir den bis zum Herbst 2002, also heuer noch bekommen. Fachhochschulstudienlehrgang, Bio- und Umwelttechnik hat bereits in Wels begonnen. Die Implacement-Stiftung insbesondere auch die Toronto-Stiftung, auch ein Bereich dazu, werden wir massiv umsetzen und verstärkt umsetzen. Da haben wir verschiedene Maßnahmen im WIP, Wirtschaftsimpulsprogramm. Dann haben wir im Bereich umfassende Trainingsprogramme des Energiesparverbandes, konkret im Energiebereich. Dann haben wir diverse Fördermaßnahmen, das Energie-contracting-Programm, was wir in der nächsten Zeit, es ist eine gute Sache, das ganze Jahr aufgeht. Da gibt es sicherlich sehr positive Beispiele. Das Energietechnologieprogramm. Da haben sich bereits verschiedene Firmen besonders bewährt, wie Hecksel und auch Frones, die gerade auf diesem Gebiet, ich nenne auch den Bereich der Photovoltaik und auch den Bereich der Windenergie, erfolgreich arbeiten. Förderung über den Energiebereich des Landesumweltfonds. Das Heizkesselimpulsprogramm möchte ich auch noch nebenbei erwähnen. Ökostromanlagen, Ökostromverordnung zielt auch dazu hin. Und die sonstigen Maßnahmen, Sie haben eh schon angesprochen Ökoenergiecluster, der sicherlich jetzt einmal in der nächsten Zeit einer Evaluierung bedarf. Wir müssen schauen, wie können wir noch mehr umsetzen, wo können wir auf diesem Gebiet weiterhin die Forschung noch weiter ansetzen. Aber zur Forschung möchte ich sagen, über die UAR, Upper Austria Research, haben wir eine Plattform, wo auch diese Forschungseinrichtungen miteinbezogen werden. Ich bin der Meinung, dass gerade in diesem Bereich sehr viel notwendig sein wird. Im Bereich der Forschung und Entwicklung haben wir in Oberösterreich hier noch einiges aufzuholen, aber ich möchte sagen, genauso wie in Österreich auf diesen Gebieten, ganz gezielt jetzt auch im Bereich der Umwelt, da sind wir zwar in der Vorbereitung, und zwar als nächstes einmal bei den Clustern ist Mechatronik. Mechatronik spielt einmal sehr stark hinein. Habe in der weiteren Folge auch Anweisung gegeben, Vorbereitungen zu treffen für einen sogenannten Umweltcluster, wo jetzt verschiedenste Maßnahmen vorgenommen werden, damit wir untersuchen, haben wir eine Möglichkeit, wie effizient ist das Ganze und was kommt dabei heraus. Mit den Clustern möchte ich das so ergänzen, Herr Klubobmann, dass wir gewisse Mittel zur Verfügung haben, dass der automotive Cluster in der nächsten Zeit, auch heuer schon, einen 40prozentigen Deckungsgrad erzielt. Wir möchten nun weiter hinaufgehen auf 50, 60 Prozent. Wenn wir diese finanziellen Mittel bekommen haben, dann können wir weitere Cluster dann wieder ins Leben rufen. Also dieser Bereich ist in der Vorbereitung. Erste Präsidentin: Bitte, Herr Klubobmann. Abg. Anschober: Herr Landesrat! Ich gebe Ihnen durchaus Recht, dass in Oberösterreich schon einige Schritte in der von mir skizzierten Richtung passiert sind und da ist ja auch in Kooperation einiges geschehen. Es wurde auch dieser Ökocluster, von uns beantragt, vorgeschlagen. Ich bin froh, dass es da einiges Effizientes an ersten Schritten gibt. Unbestritten ist aber nach allen internationalen Wirtschaftsexperten, dass der Bereich der Umweltwirtschaft international derzeit die boomenste Branche ist, die größten Zuwachsraten im zweistelligen Prozentbereich derzeit aufweist und sich mit zunehmender Energiekrise gerade dieser Markt extrem weiter entwickeln wird, auch etwa im Zusammenhang zu sehen mit der EU-Erweiterung, wo sich jedenfalls enorm viele Sanierungsnotwendigkeiten ergeben. Herr Landesrat! Deutschland hat durch das Einspeisegesetz "Erneuerbare Energie" europaweit das beste Förderungsmodell verwirklicht. Die Konsequenz ist, dass Deutschland alleine im Windenergiebereich 35.000 Arbeitsplätze geschaffen hat und mittlerweile die deutsche Stahlindustrie für Windkraftanlagen mehr Stahl liefert als für die deutsche Schiffswerftenindustrie. Muss man sich als Vergleich einmal vorstellen, was sich hier tut an Marktveränderung und an Marktpotential. Deswegen meine Frage, Herr Landesrat: Beabsichtigen Sie, die oberösterreichischen Förderungsmaßnahmen im Bereich der Einspeisung von Ökostrom ähnlich und nachempfunden dem deutschen Modell noch deutlich zu verbessern, um hier den Heimmarkt weiter zu verstärken? Landesrat Fill: Herr Klubobmann! Im ElWOG, in unserem ElWOG Oberösterreich haben wir verschiedene Maßnahmen hier schon eingebaut. Und die Einspeistarife für erneuerbare Energie, das wissen Sie ja, das ist die Windenergie, Photovoltaik, Solarenergie, Hackschnitzel, alle diese Bereiche, da stehen uns, jetzt muss ich wieder die alte Zahl in Schilling sagen, zwischen 90 und 100 Millionen Schilling zur Verfügung. Dann haben wir noch die Zuschläge vom Systemnutzungstarif und da kommen wir auf Zuschläge in der Zone 6 und 7 auf 21 Cent. Das ist einmal einer der Bereiche. Diese Zuschläge wurden jetzt per Verordnung mit 1. Februar 2002 festgelegt. Für weitere Zuschläge gab es derzeit noch keine Gespräche bzw. Anregungen gab es jedoch schon. Abg. Anschober: Ich entnehme dieser Antwort, Sie sind dem offen gegenüber und es gibt eine Gesprächsbereitschaft, entsprechende Vorschläge zu prüfen. Herr Landesrat! Schlussfrage von meiner Seite: Es gibt in Oberösterreich ich glaube mehr engagierte kreative kluge Köpfe in diesem Bereich als in anderen Regionen. Hat wahrscheinlich auch mit der Tradition der Umweltwirtschaft in Oberösterreich zu tun. Die ersten Firmen im Bereich Ökoenergie sind mittlerweile über zwanzig Jahre alt. Da hat sich enormes Know-how angesammelt. Sind Sie bereit, diese engagierten Menschen in Oberösterreich, die größtenteils im Ökocluster auch mit eingebunden sind, einmal an einen runden Tisch einzuladen, um ein Konzept für einen echten wirtschafts- und industriepolitischen Schwerpunkt Umweltwirtschaft gemeinsam mit diesen betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern zu erarbeiten? Landesrat Fill: Herr Klubobmann! Ich stehe jeder Information und jeder Beratung und jeder Bearbeitung aufgeschlossen gegenüber. Nur derzeit, und das war bei der letzten Energiesparmesse, habe ich gesagt, setzt euch zusammen, in welchen Bereichen wir in Oberösterreich weitere Schritte unternehmen können oder sollen, weil wir können nicht das gesamte Feld abdecken, da haben wir zu wenig Mittel, das ist glaube ich nicht zielführend. Im Bereich erneuerbarer Energien, Hackschnitzelheizungen, Pelletsheizungen haben wir schon, möchte fast sagen, einen Horizont erreicht, der weit über den Bereich in Deutschland darüber ist. Im Bereich der Photovoltaik ist natürlich das eine sehr teure Energie, das wissen wir. Im Bereich der Windenergie werden wir in Oberösterreich, mit Hecksel ausgenommen, keine weiteren Investitionen oder Firmen bekommen, die hier weiter investieren. Aber für Gespräche stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Erste Präsidentin: Gibt es zu dieser Frage Zusatzfragen? Ja, Herr Abgeordneter Trübswasser bitte. Abg. Trübswasser: Herr Landesrat, darf ich ganz kurz von dem reinen Ökologiebereich ... Erste Präsidentin: Herr Kollege Trübswasser, Entschuldigung bitte! Können wir den Geräuschpegel hier vorne bitte etwas dämpfen? Es ist sehr schwierig auch für den Blickkontakt mit den Anfragenden bei der Fragestunde. (Unverständliche Zwischenrufe) Herr Abgeordneter Trübswasser, bitte. Abg. Trübswasser: Herr Landesrat, abgesehen jetzt von dem Ökologiebereich, der ja zweifellos sehr, sehr wichtig ist. Aber der Bereich der Industrie insgesamt, wo es darum geht, das war ja die Eingangsfrage, die wenige große Standbeine, die möglicherweise bei Krisen sehr anfällig sein können, welche Maßnahmen der Diversifizierung werden Sie generell in nächster Zeit treffen, damit sich diese Fokussierung auf wenige Standbeine in Oberösterreich ändert? Landesrat Fill: Herr Kollege Trübswasser, da habe ich keinen Einfluss, aber wir können froh unter Anführungszeichen sein, dass wir keinen Großbetrieb nach der Definition der EU haben. Das sind alles im Grunde genommen mittelständische Betriebe. Für uns sind das natürlich größere Betriebe, die haben ihre Produkte, die haben ihre Produktionsverfahren, aber in der weiteren Folge müssen diese Firmen natürlich selber schauen, dass sie am Markt zurecht kommen. Abg. Trübswasser: Ich meine eher die Branche, nicht jetzt einzelne Firmen, sondern ... Landesrat Fill: Ja, das hängt aber auch mit dem zusammen. Einen Ratschlag kann ich schon geben, aber es wird natürlich nichts bringen, wenn er im autonativen Bereich tätig ist und er soll was anderes machen. Das geht nicht. Abg. Trübswasser: Förderungen? Landesrat Fill: Förderungen? Für diese Maßnahmen gibt es keine gezielten Förderungen. Nur Förderungen allgemeiner Art, so wie es jeder andere auch bekommt. Erste Präsidentin: Danke, dazu noch Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall. Die nächste Anfrage ist die der Frau Kollegin Eisenriegler an den Herrn Landesrat Fill. Abg. Eisenriegler: Sehr geehrter Herr Landesrat, es gibt aktuelle Arbeitmarktveränderungen in Richtung einer Verbreiterung der atypischen Beschäftigungsformen wie Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung, Leiharbeit, Arbeit auf Abruf, Telearbeit und sogenannte scheinselbständige Beschäftigungen. Im Gegensatz zu den Normalarbeitsverhältnissen unter Anführungszeichen mangelt es bei diesen Beschäftigungsformen an Absicherung arbeits- und sozialrechtlicher und/oder materieller Natur. Sind Sie bereit, Herr Landesrat, ein Gutachten über die Situation der einzelnen oben erwähnten atypischen Arbeitsverhältnisse in Oberösterreich in Auftrag zu geben und zu finanzieren, welches auch geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt? Landesrat Fill: Frau Kollegin, seit den Neunzigerjahren steigt diese atypische Beschäftigung, das wissen wir. Von 1993 bis 1998 stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigung an den über Zwanzigjährigen im EU-Durchschnitt von fünfzehn auf siebzehn Prozent. Da liegt aber Dänemark und Großbritannien, Niederlanden, Schweden teilweise bei 36 Prozent, muss man auch dazu sagen. Österreich lag 1998 mit einem Anteil von sechzehn Prozent im europäischen Mittelfeld. Bei befristeten Beschäftigten stieg der Anteil der befristeten Beschäftigten im EU-Durchschnitt von neun auf elf Prozent. In Österreich liegen wir bei fünf Prozent. Also, an letzter Stelle, was das anbelangt. Ein weiterer Anstieg aller Formen von atypischen Beschäftigungsverhältnissen im EU-Raum ist zu erwarten. Die Prognosen für 2003: Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Österreich bei 21 Prozent, also praktisch ein weiterer Anstieg, derzeit sechzehn Prozent. Anteil der befristeten Beschäftigungen bei sechs Prozent, derzeit fünf Prozent. Die atypisch Beschäftigten machen in Österreich – ich hab nur die Österreich-Zahlen – 1.050 Personen aus. Das ist ungefähr ein Drittel der Beschäftigten, muss man ja auch einmal dazusagen. Die Aufteilung dafür: Siebzehn Prozent sind Teilzeitbeschäftigte, vier Prozent mit geringfügiger Beschäftigung, drei Prozent mit befristeten Dienstverhältnissen, zwei Prozent neue Selbständige, ein Prozent Heimarbeitsverhältnisse und 0,5 Prozent Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Und neunzig Prozent der Teilzeitbeschäftigungen der geringfügig Beschäftigten machen fünfundsiebzig Prozent aller atypischen Beschäftigungen aus, das sind die Frauen. Für vierzig Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen ist dies die erste Tätigkeit nach dem Karenzurlaub. Jetzt kann man wieder sagen, das ist schlecht. Aber ich finde, das ist eigentlich sehr gut. Teilzeitarbeitsplätze haben in den letzten Jahren erheblich dazu beigetragen, die Erwerbsbeteiligung der Frauen zu erhöhen und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Der Wunsch nach Vollzeitbeschäftigung hat etwa nur ein Fünftel der Teilzeitbeschäftigungen. Und das sind die Informationen, die wir haben bzw. Informationen, die über das AMS rübergekommen sind. Das Land Oberösterreich hat im Jahr 2000 eine Kurzfassung einer Studie über diese atypischen Beschäftigungen erstellen lassen. Mir wurde berichtet, dass nicht sehr viel aus den Ergebnissen herausgekommen ist, aber ich würde einmal sagen, schauen wir uns das einmal an, und dann werden wir schauen, was für Oberösterreich eine Studie bringen würde. Eine Studie kostet ungefähr an die 100.000 Euro, und da müssen wir uns einmal überlegen, wie können wir praktisch das Geld oder können wir das Geld nicht anders einsetzen. Erste Präsidentin: Bitte, Frau Kollegin Eisenriegler. Abg. Eisenriegler: Ja, es steht fest, dass wir diese Studie nicht zur Verfügung haben, also unsere Fraktion. Landesrat Fill: Nein, die haben sie nicht, aber die können sie natürlich dann jeder Zeit haben. Ich habe diese Informationen erst gestern bekommen, ja. Abg. Eisenriegler: Dann hätte ich eine Zusatzfrage. Ist Ihnen bekannt, wie viele arbeitslose Frauen und Männer in Oberösterreich derzeit keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe haben? Landesrat Fill: Ist mir nicht bekannt. Abg. Eisenriegler: Ist Ihnen wahrscheinlich auch nicht bekannt, jetzt formuliere ich es so, wie sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben? Logischerweise können Sie das dann auch nicht sagen? Landesrat Fill: Naja, diese Zahl ist jetzt von der Statistik her natürlich steigend gewesen. Abg. Eisenriegler: Die Zahl derer, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, habe ich gemeint. Landesrat Fill: Also, das sind spezifische Fragen, auf die kann ich nicht eingehen, weiß ich nicht. Abg. Eisenriegler: Aber könnte das zum Beispiel Inhalt einer solchen Studie sein? Landesrat Fill: Aber diese Informationen, Frau Kollegin, können wir auch so erfahren. Wir können jederzeit ein Gespräch mit dem AMS führen, dass Sie diese Zahlen, die Sie wünschen, dass wir die bekommen oder in der weiteren Folge aus der Studie von Niederösterreich Sie das vielleicht herauslesen können. Abg. Eisenriegler: Da muss ich leider widersprechen, im AMS gibt es solche Zahlen nicht, weil die eben nicht in der Arbeitslosenstatistik aufscheinen, deshalb frage ich, ob das möglich wäre, solche Zahlen zu erheben, die eben nicht Zahlen sind, die beim AMS sind? Erste Präsidentin: Und der Herr Landesrat hat sie auch nicht. Landesrat Fill: Nein, die habe ich auch nicht, ich habe sie leider nicht. Erste Präsidentin: Danke. Aber der Herr Klubobmann Anschober darf noch etwas fragen. Abg. Anschober: Herr Landesrat wir nehmen natürlich selbstverständlich Ihren Vorschlag zunächst einmal an, wo Sie angeboten haben, dass wir uns die Studie einmal gemeinsam anschauen und die zur Verfügung stehenden Daten, ich glaube, Sie haben gesagt aus dem Jahr 2000, um dann zu eruieren, welche Zusatzinformationen sind notwendig und welche Gutachten sind zusätzlich notwendig. Aber, Herr Landesrat, nach meinem Informationsstand ist es so, dass diese vorliegenden Daten in erster Linie eine Aufschlüsselung des Prozentanteils und der Zahlen der konkreten Betroffenen in den einzelnen Bereichen der atypischen Arbeitsverhältnisse sind. Für uns ist aber entscheidend, und das war der Hintergrund der Fragestellung, wie konkret die Sozialabsicherung und die finanzielle Absicherung dieser Betroffenen ausschaut, weil das ist ja das entscheidende Kriterium? Herr Landesrat, wissen Sie, ob genau diese Fragen, soziale Absicherung in diesen atypischen Arbeitsverhältnissen in Oberösterreich von dieser bereits existierenden Studie schon erfasst sind oder ob es da zusätzlicher Erhebungen bedarf? Landesrat Fill: Ich habe zwar die Studie durchblättert, aber das kann ich nicht beantworten. Das sind eigentlich ganz spezifische Fragen, die zwar indirekt mit mir zu tun haben, aber natürlich ganz indirekt mit anderen Bereichen zu tun haben. Abg. Anschober: Aber schauen wir dann. Erste Präsidentin: Danke. Gibt es noch eine Zusatzfrage? Bitte Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Herr Landesrat Fill, betrachten Sie atypische Arbeitsverhältnisse auch als Chance für Wiedereinsteiger in den Beruf, eine Chance zu finden? Landesrat Fill: Das finde ich wirklich als Chance, weil viele der Wiedereinsteigerinnen bzw. Teilzeitarbeitskräfte diese Beschäftigungsform ja wünschen. Das wissen wir im eigenen Betrieb, wenn fünf, sechs sagen, ich möchte beginnen, wenn die Kinder dann in die Schule gehen, möchte ich ganz in den Betrieb kommen. Das ist die Chance, Herr Klubobmann, die du gerade angesprochen hast, das ist eine Chance für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger. Erste Präsidentin: Danke. Frau Kollegin Weichsler bitte. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrter Herr Landesrat, ich möchte da noch eine Frage anschließen, nämlich gerade was die Teilzeitarbeit betrifft. Ist hier bekannt, welche Personenanzahl es ist, nämlich wirklich von der Zahl her gesehen, die mehrere sogenannte atypische Arbeitsverhältnisse, sprich Teilzeitbeschäftigungen, haben, um einigermaßen existieren zu können und finanziell über die Runden zu kommen? Landesrat Fill: Frau Präsidentin, wissen Sie, ich würde schon bitten, wenn solche Fragen kommen, dass man das vorher festlegt. Das sind ganz spezifische Fragen, die kann ich von da aus meinen Unterlagen nicht herauslesen und auch nicht herausnehmen. Das sind Fragen, die muss ich mit dem AMS, die die Daten eigentlich erfassen oder auch nicht erfassen, absprechen. Abg. Präsidentin Weichsler: Gut, und diese Studie kriegen wir. Landesrat Fill: Ja, kann man machen, ja. Erste Präsidentin: Es gibt keine Frage mehr dazu. Danke Herr Landesrat Fill. Ich schließe die Fragestunde. Ich bitte den Herrn Schriftführer, den Eingang vorzulesen. Abg. Bernhofer: Der Eingang umfasst heute folgende Beilagen: Die Beilage 1334/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz mit dem das Landesgesetz über die Oö. Lehrerkranken- und –unfallfürsorge geändert wird. Diese wird dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1335/2002 ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Senkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen. Sie wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1345/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz mit dem das Oö. Landeslehrerdiensthoheitsgesetz geändert wird. Sie wird dem Ausschuss Bildung, Kultur und Sport zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1346/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz mit dem das Oö. Landesbezügegesetz 1998 und das Oö. Gemeindebezügegesetz 1998 geändert werden. Sie wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1347/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz über das Dienst- und Gehaltsrecht der Bediensteten der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände, wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1348/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz mit dem das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 geändert wird, wird dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Beilage 1349/2002, eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Veräußerung von 25 Prozent plus einer Aktie des stimmberechtigten Grundkapitals der Energie AG Oberösterreich an die Energieallianz, Erweiterung der Ermächtigung der Oö. Landesregierung. Diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1350/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Resolution zur Erleichterung des sprengelfremden Schulbesuchs für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Auch diese Beilage soll gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1351/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Einbeziehung der Verbundgesellschaft in die Energieallianz. Diese Beilage soll ebenfalls gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Die Beilage 1352/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend Einführung einer europäischen Entsorgungsabgabe auf Atomstrom, soll ebenfalls gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Ebenso die Beilage 1353/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten betreffend den Beschluss einer Resolution für die Einholung eines Rechtsgutachtens über die Durchführung des Temelin-Volksbegehrens. Und ebenfalls die letzte Beilage 1354/2002, ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Beiträge zur Patientenentschädigung. Auch diese Beilage soll keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Erste Präsidentin: Ich bedanke mich beim Herrn Schriftführer. Wir beginnen mit den Dringlichkeitsanträgen. Zuerst die Beilage 1349/2002 und im Anschluss daran die Beilage 1351/2002. Bei der Beilage 1349/2002 handelt es sich um die Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die Veräußerung von 25 Prozent plus einer Aktie des stimmberechtigten Grundkapitals der Energie AG Oberösterreich an die Energieallianz, Erweiterung der Ermächtigung der Oö. Landesregierung. Hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, über den ich die Wechselrede eröffne, zu der niemand gemeldet ist. Ich lasse daher darüber abstimmen und bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1349/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Wir behandeln die Beilage 1351/2002, auch sie soll dringlich behandelt werden. Es handelt sich hier um den Initiativantrag betreffend Einbeziehung der Verbundgesellschaft in die Energieallianz. Auch hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich. Ich eröffne darüber die Wechselrede und erteile dem Herrn Klubobmann Dr. Stockinger das Wort. Abg. Dr. Stockinger: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat gestern in Wien zwei sehr wichtige Gesprächsrunden gegeben. Zum einen, die Endgespräche rund um unseren Beitritt zur Energieallianz. Es waren ja einige Fragen noch offen. Und es ist eigentlich sehr erfreulich, dass diese offenen Fragen gestern einvernehmlich geklärt werden konnten. Geklärt werden konnten Fragen der Stromaufbringung. Der ganze Gasbereich, der ja in den letzten Wochen für einige Diskussion gesorgt hat. Klar ist auch, dass Oberösterreich künftig aus dem Vertriebszentrum West heraus, nicht nur Bayern, sondern auch Baden-Württemberg bearbeiten wird im Vertriebsbereich und dass auch die Marktbearbeitung in Tschechien uns in Oberösterreich mit dem Vertriebszentrum West zugewiesen wurde. Klargestellt wurde auch, dass im sogenannten Stearing-Commity, also im Lenkungsausschuss der Allianz, Oberösterreich den Vorsitz turnusmäßig übernehmen wird und dass hier Oberösterreich nicht benachteiligt wird. Genauso wurde bezüglich der Put- und Call-Option Einvernehmen erzielt, sodass gestern fixiert werden konnte, dass am 15. März dieses Jahres die Unterzeichnung des Vertrags hier in Linz erfolgen kann und dass der Kaufpreis für die 25 plus eins für unsere Energie AG bis spätestens Ende März in die Landeskasse fließen wird. Ich glaube, dass das ein sehr gutes Ergebnis ist und dass dieses Ergebnis auch untermauert, dass, wer mit Oberösterreich Verträge macht und wer uns als Partner hat, davon ausgehen kann, dass wir ein verlässlicher Partner sind, der sich keine Hintertüren offen lässt und dass in Oberösterreich Wort gehalten wird. Und das ist für mich auch für die nächste Frage entscheidend, nämlich für die Beilage 1351/2002, einer Willenskundgebung des Landtags in Richtung österreichische Stromlösung. Wir wollen, und das haben gestern die Gespräche bei Bundesminister Bartenstein unterstrichen, auch aus oberösterreichischer Sicht, gemeinsam aus dem Boot der Allianz heraus mitwirken, dass es zu einer noch stärkeren, noch besseren Verschränkung im Sinne einer österreichischen, gesamtösterreichischen Stromlösung kommt. Ich glaube, dass die gestrigen Gespräche den Inhalt, den wesentlichen Inhalt der heutigen Resolution, auch im Verhandlungsergebnis und im Fahrplan für die weiteren Verhandlungen schon vorweggenommen haben und dass man hier wirklich sehr, sehr ernsthaft, ich glaube, so ernsthaft wie noch nie, versucht, jetzt wirklich die widerstrebenden Geister in ein Boot zu bringen. Unser Landeshauptmann ist ja gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister der Vorsitzende dieser künftigen Verhandlungsgruppe, und es ist beabsichtigt, dass hier bis Ende April die Verhandlungen abgeschlossen werden, jedenfalls für den Bereich der Großkundenbetreuung und des Stromeinkaufes, also Vertrieb und Einkauf eine gemeinsame Lösung, eine gemeinsame Plattform mit dem Verbund zustande kommt. Wir können diesen heutigen Antrag in Richtung gemeinsame Vorgangsweise Energie AG-Allianz in Richtung Verbund und Österreichlösung mittragen, sagen aber sehr deutlich dazu, das muss uns als Politiker schon auch klar sein, dass dieser Appell, dieser Auftrag an unsere Energie AG und letztlich auch an die Allianz zur Mitarbeit an der Österreichlösung vor dem Hintergrund der aktienrechtlichen Bestimmungen zu geschehen hat, dass EU-Recht, Wettbewerbsbedingungen und Wettbewerbsrecht klar zu beachten sind. Denn es wäre nicht korrekt, wenn wir als Landtag Aufträge geben, uns weit in Unternehmensentscheidungen hineinmischen, so tun, wie wenn es kein Aktienrecht und die daraus resultierende Verantwortung, kein Wettbewerbsrecht und kein EU-Recht gäbe, auf dass wir auch als Abgeordnete letztlich vereidigt sind. Wir werden daher der Dringlichkeit zustimmen und hoffen, dass damit ein Beitrag gegeben wird, um die gestern sehr erfolgreich begonnenen Gespräche zu einem guten Ende zu führen. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Dr. Frais bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war so, dass wir vergangene Woche an alle Klubs einen Dringlichkeitsantrag verschickt haben, der klar gesagt hat, dass sich Oberösterreich, nämlich Blickrichtung Bundesregierung, klar gegen den E.ON-Deal des Verbundes ausspricht, zum Zweiten alles unternommen wird und der Herr Landeshauptmann als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz gerade bei der am 6. März stattfindenden Landeshauptleutekonferenz schauen soll, eine Allianz der Bundesländer zu einer sinnvollen Kooperation mit dem Bund zustande zu bringen. Leider haben wir die Unterschriften nicht bekommen, deshalb waren wir gezwungen, einen Landesantrag einzubringen. (Zwischenruf Abg. Anschober: "Wir schon!") Die Grünen ausgenommen. Deshalb, Kollege Stockinger, dein Appell, nicht zu wissen, wo die Grenzen zur AG sind, muss ich schon dazusagen, uns ist es bei diesem Antrag darum gegangen, klipp und klar zu sagen, dass wir Sozialdemokraten weiterhin an einer österreichischen Stromlösung höchstes Interesse haben und alles tun wollen, genauso wie damals, als es um die Allianz gegangen ist, auch den zweiten Schritt mit dem Verbund zustande zu bringen. (Beifall) Worum geht es, meine sehr verehrten Damen und Herren? Die Wasserkraftkooperation zwischen Verbund und der E.ON soll das Gemeinschaftsunternehmen European-Hydro-Power entstehen lassen. 25 Prozent würde die E.ON an Wasserkraftwerken einbringen, aber zu 37 Prozent würde sie über die Wasserkraft verfügen, wir halten das für ein Ungleichgewicht. Das zweite ist, dass eine solche Kooperation dazu führen würde, dass 3.950 Gigawattstunden sauberer heimischer Wasserkraftenergie pro Jahr nach Deutschland gehen würden und damit die ÖKO-Stromangebote in Deutschland erhöhen würde, in Österreich aber letztendlich eine Reduktion bewirken würde. Die E.ON hätte nach den damals vereinbarten Besprechungen auch die Option, 49 Prozent der Wasserkraftenergie zu besitzen. Wir glauben, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass mit einer Menge, die dem Wachstum in den nächsten Jahren entspricht, das ungefähr 900 Gigawatt jährlich ausmachen wird, wir immer mehr in ein Defizit unserer teuren Wasserkraft hineinschlittern und dafür teuren Atomstrom zukaufen müssen. Es gibt nämlich zwei Fakten dabei. Der erste Schritt wird sein, dass wir uns dem höheren Preisniveau der Bundesrepublik anpassen würden, dass zweite ist, das ist auch Gegenstand eines heutigen weiteren Antrages von uns, dass letztendlich, wenn die Entsorgungskosten für den Atommüll kommen, diese auf den österreichischen Preis übergewälzt würden. Ein zweiter Punkt, warum wir für diesen Antrag sind. Es ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Frage der Glaubwürdigkeit in der Atomsituation. Österreich bekennt sich mit 80 Prozent, kann man rund sagen, gegen Atomstrom. Es kann doch nicht so sein, dass wir unsere Wasserkraft an einen Atomstromkonzern verkaufen und dafür im Ausgleichsverfahren Atomstrom einkaufen müssen, in einem wesentlich höheren Ausmaß, weil wir Wasserkraft exportiert haben bzw. in diesem Fall faktisch an die E.ON verkauft haben. Wir appellieren an alle, diesen Weg, den wir damals eingeschlagen haben bei der Energie AG, der dazu geführt hat, dass wir in der Allianz heute die so hoch gelobte Lösung erreicht haben, nicht zu verlassen. Ich bedanke mich bei Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider, dem niemals so richtig gedankt worden ist. Plötzlich hat dieser Erfolg sehr viele Könige, es war aber wirklich seine Zähigkeit mit Unterstützung unserer Fraktion, dass wir das damals durchgebracht haben. Ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie uns jetzt in dieser so entscheidenden Frage, die nicht nur über uns, sondern über die Zukunft unseres Landes, unserer Kinder geht, dass wir in dieser Frage tatsächlich auch einen gemeinsamen Weg in Hinkunft zusammen bringen. Das ist der kleinste gemeinsame Nenner, machen wir alles, wirken wir auf allen Ebenen, auch politisch darauf ein, dass es zu einer österreichischen Lösung kommt und nicht österreichische Wasserkraft an die bayerischen E.ON-Werke verkauft wird. Ich danke für die Zustimmung zur Dringlichkeit bereits im Vorhinein. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Anschober, bitte. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war eine der ersten Initiativen der damals frisch, wie sagt man denn da, entstandenen Grünen Landtagsfraktion in Richtung einer oberösterreichisch-österreichischen Energielösung, auch Initiativen zu setzen, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Wir auch!") auch mit anderen, Karl Frais, es geht nicht, weil wir noch nicht drinnen waren, das ist ja das Schöne, Kollege Frais, dass sich durch eine neue Landtagsfraktion, durch eine vierte Partei, durch die Grünen die Mehrheitsverhältnisse, auch in diesem Haus in einigen spannenden Fragen, bewegt haben und mitgeändert haben. Ich bin sehr froh darüber, dass es da Überzeugungsarbeit auch in Richtung ÖVP gegeben hat, die erfolgversprechend waren und die Erfolg gezeigt haben. Ich kann mich noch sehr, sehr gut erinnern, wir hatten in diesem Haus eine Debatte, es war im Dezember dieses ersten Jahres der Legislaturperiode, dieser Legislaturperiode, über den Einstieg von Electricite de France in die steirische Energiewirtschaft. Ich muss sagen, für mich war das ein ziemlich eindruckvolles Erlebnis, zu sehen, dass es hier eine landespolitische Qualität gibt, in dem Sinn, dass es einen Aufschrei quer durch gegeben hat und dass dann nicht kleinkariert jetzt in erster Linie Schuldzuweisungen gelaufen sind, sondern dass Oberösterreich betont hat, quer über die Parteigrenzen hinweg, das wollen wir in Oberösterreich nicht, wir wollen darum kämpfen, dass insgesamt eine österreichische Energielösung noch eine Chance hat. Das ist dann auch geschehen, ich muss sagen, die letzten Verhandlungen, die nun gestern beendet wurden nach einer sehr soliden Verhandlungsleistung aller Beteiligten, das muss man, glaube ich, auch betonen, sind im Endeffekt der erste Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Das ist viel, aber noch weitaus nicht genug, denn nach diesem ersten Schritt in Richtung einer oberösterreichisch-österreichischen Lösung, der am 15. März mit der Vertragsunterzeichnung offiziell besiegelt wird, nach diesem ersten Schritt müssen weitere Schritte kommen. Ich halte daher diesen Antrag für sehr, sehr richtig, und er ist dringlich, gerade in der jetzigen Situation, wo die Verhandlungen im Laufen sind. Wir müssen deswegen auch signalisieren, dass Oberösterreich ähnlich wie Wien dafür ist, dass dieses noch vorhandene offene Türl in Richtung E.ON, auch gestern offen gebliebene Türl in Richtung E.ON, geschlossen wird, denn es geht um eine glaubwürdige Anti-Atom-Politik, um eine glaubwürdige Energiepolitik und die kann nur mit diesem Schließen dieses noch offenen Türls realisiert werden. Wir brauchen weitere Schritte in Richtung einer Österreichlösung, das kann nur mit dem Versuch einer Teilintegration oder einer möglichst starken Integration des Verbundkonzerns in dieses Modell einer österreichischen Energie-Allianz funktionieren. Da haben wir jetzt eine letzte Chance von einigen wenigen Verhandlungswochen, und deswegen ist es so wichtig, dass die Länder von sich aus Druck machen, damit klar ist, wo der politische Wille ist, fern der aktienrechtlichen Zuständigkeiten, das ist klar, Kollege Stockinger, dass die einzuhalten sind, aber dass der politische Druck da ist, um diese Österreichlösung noch zu erreichen. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, was hier in den letzten Jahren in einem der entscheidenden industrie- und wirtschaftspolitischen Bereiche verbockt und verspielt wurde auf Bundesebene, ist eigentlich ein Jammer. Ein Drama einer industrie- und wirtschaftspolitischen Geschichte, weil nicht imstande zu sein, einen starken österreichischen Energiekonzern zu schaffen und nicht imstande zu sein, bundesweit über die Schatten von parteipolitischen Aufteilungen, Schrebergartenmentalität und, und, und hinwegzusteigen, ist ein schwerer Schaden für unsere Glaubwürdigkeit in der Energiepolitik, in der Anti-Atom-Politik und auch volkswirtschaftlich gesehen ein schwerer Schaden, weil jedem klar ist, in diesem Konzentrationsprozess der europäischen Energiepolitik kann nur bestanden werden, wenn man eine starke österreichische Lösung verwirklicht. (Beifall) Danke, Kollege Steinkellner. Zweiter wichtiger notwendiger Schritt, und da ist auch Oberösterreich nach wie vor gefordert und gefragt, ist die notwendige weitere Vertiefung der Oberösterreichlösung, denn diese Oberösterreichlösung ist zwar zwischen Linz und Energie AG in wichtigen entscheidenden Bereichen realisiert, was uns aber noch fehlt, ist etwa die Kooperationsfixierung mit Wels. Wir haben in Wels die Ausschreibung von wahrscheinlich 49 Prozent der Anteile an der Energie Wels, ich denke, dass es hier von Landesebene, auch von allen Fraktionen eine Überzeugungsarbeit in Richtung der Besitzer der Energie Wels und damit auch der Welser Kommunalpolitik geben muss, damit auch hier eine Kooperation auf oberösterreichischer Ebene verwirklicht wird, und es auch in Wels zu keinem Ausverkauf an einen möglichen Atommulti kommt. Diese Vertiefung durch eine Beteiligung der Energie AG bei der Energie Wels ist der nächste weitere Schritt, den wir im eigenen Bereich zu lösen haben, um tatsächlich die letzte Chance für eine glaubwürdige oberösterreichisch-österreichische Energielösung zu nutzen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Herr Klubobmann Mag. Steinkellner, bitte. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Anschober, die Grünen sind seit 1997 im Landtag und haben sich der Linie der FPÖ und SPÖ in der vergangenen Periode angeschlossen. Ich muss zur Ehrenrettung des Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl schon hier berichten, dass der Wirtschaftskammerpräsident Leitl sehr bemüht war, als Finanzreferent eine internationale Ausschreibung in diesem Landtag durchzubringen, sodass die Energie AG von Oberösterreich ins Ausland verkauft worden wäre. Damals hat es keine Grünen im Landtag gegeben, (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: "So wie die KELAG in Kärnten!") sondern die FPÖ und die SPÖ haben dieses Ansinnen des Wirtschaftskammerpräsidenten verhindert. (Beifall) Offensichtlich hat es in Kärnten eine große Mehrheit diesbezüglich gegeben und keine anderen Beschlüsse waren machbar, aber vielleicht werden die Kärntner Grünen die gleichen Ansätze unterstützen, wie sie jetzt die freiheitliche Position in Oberösterreich unterstützen. Nur zum Antrag selber, den wir als Freiheitliche gerne auch mittragen werden, nicht wegen der inhaltlichen Stärke, denn man sollte dem Publikum hier auch sagen, dass hier der Oberösterreichische Landtag einen Beschluss fasst, der sich an den Herrn Landesamtsdirektor Dr. Pesendorfer als Aufsichtsratsvorsitzender richtet, der sich an den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider als Mitglied des Aufsichtsrates richtet, einzuwirken auf etwas, wo sie gar nicht einwirken können, weil da wieder nur der Vorstand einwirken kann, der ist nur in Tochtergesellschaften mit der Allianz in Verbindung. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: "Ihr hättet nur unterschreiben müssen!") Aber das politische Signal, dass dann möglicherweise ausgestreut werden würde, das, wenn man den Antrag nicht mitträgt, wäre ein schlechtes. Mich freut es ja, Karl Frais, du solltest vielleicht mit deinem Parteiobmann darüber reden, weil der war ja gestern in Wien dabei bei einem Gespräch, wo eben die Eigentümer, (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: "Er ist ja auch der Vater der Lösung!") bitte, ja aber der Karl weiß es nicht, deswegen sage ich es ja gerade, also, der Landesparteiobmann war ja dabei, wie ein entsprechendes Eigentümergespräch in Wien stattgefunden hat, wo eben eine Nachdenkpause bereits erwirkt wurde, dass nicht die E.ON jetzt in unsere Wasserkraft in diesem Ausmaß einsteigt. Ganz klar ist, da freut es mich, wenn hier politischer Konsens herrscht, es soll keine politische Schrebergartenmentalität in der Energiewirtschaft mehr geben. Es soll endlich die Linz AG mit der Energie AG noch viel tiefer zusammenwachsen, es sollen die Welser Kraftwerke und andere oberösterreichische Energiegesellschaften im öffentlichen Eigentum zusammenwachsen, und selbstverständlich sollen wir in Österreich einen gemeinsamen österreichischen Energiekonzern zustande bringen. Dass es bis jetzt nicht passiert ist, liegt an den politischen Konstellationen der energiewirtschaftlichen Aufteilung, die zurückgeht auf die 50er-Jahre, ich bin froh, dass diese Bundesregierung jetzt bemüht ist, diese Schrebergartenmentalität wirklich aufzuheben. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1351/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Herr Schriftführer hat weiters angekündigt, dass die Unterzeichner der Beilage 1350/2002 im Rahmen ihres Antrages vorschlagen, diese keinem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. Bei dieser Beilage handelt es sich um den Initiativantrag betreffend eine Resolution zur Erleichterung des Sprengelfremdenschulbesuchs für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Hierzu ist ein Geschäftsbeschluss des Landtags erforderlich, wobei ich feststelle, dass die heute stattgefundene Obmännerkonferenz einstimmig der Behandlung dieser Beilage zugestimmt hat. Ich eröffne darüber die Wechselrede, es ist niemand gemeldet. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1350/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wir behandeln die Beilage 1354/2002, auch sie soll dringlich behandelt werden. Es handelt sich hier um den Initiativantrag betreffend Beträge zur Patientenentschädigung, auch hier stelle ich fest, dass ein Geschäftsbeschluss notwendig ist und dass die Obmännerkonferenz einstimmig der Behandlung zugestimmt hat. Ich eröffne über den Antrag die Wechselrede, ich erteile der Frau Abgeordneten Schreiberhuber das Wort. Abg. Schreiberhuber: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist jede Maßnahme zu begrüßen, die dazu führt, geschädigten Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen und die überdies Fragen der medizinischen Haftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt. Die im Bundes-KAG normierte Entschädigung hat in der heute zu beschließenden KAG-Novelle ihren Niederschlag gefunden, wobei auch in unserer Landes-Novelle die Patientinnen des UKH über die bundesgesetzliche Regelung hinaus miteinbezogen werden. Im Paragraph 86a ist nun festgelegt, dass der begünstigte Personenkreis sowohl stationäre als auch ambulante Patientinnen, gleichgültig ob sie der allgemeinen Klasse oder der Sonderklasse angehören, umfasst. Das ist nun so, dass es sich bei den Sonderklassepatienten um einen doppelt begünstigten Personenkreis insoferne handelt, denn diese können zwar aus dem Fonds Entschädigungen erhalten, zahlen aber nicht wie es die bundesgesetzliche Regelung vorschreibt in den Fonds ein. Das ist eine nicht zu rechtfertigende Ungerechtigkeit, der heute eben mit diesem Antrag eine bundesgesetzliche Regelung entsprechend auch herbeizuführen entsprochen werden soll. Nur um anzuführen, welche Dimension die Einbeziehung auch der Sonderklassepatienten in diese Regelung haben würde: Seit 1.1. vergangenen Jahres wurden zehn Schilling, jetzt 73 Cent, pro Patient eingehoben, damit sind knapp 900.000 Euro in die Kassen des Fonds geflossen. Die Sonderklassepatienten machen ungefähr einen Prozentsatz von zwölf aus, also zwölf Prozent. Es würde mit ihrem Anteil ein Betrag von 1,022.000 Euro in die Kassen des Fonds fließen. Nur zur Erläuterung der finanziellen Auswirkungen. Ich bitte um Zuerkennung der Dringlichkeit. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Dr. Brunmair, bitte. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden der Dringlichkeit bzw. diesem Antrag zustimmen. Ich möchte aber doch zurechtrücken, was jetzt oder was in klassenkämpferischer Form gesagt wurde, dass Klassepatienten doppelt privilegiert sein sollen. Liebe Kollegin Schreiberhuber! Ich kann nur eines sagen: Dieses System der Zweiklassenmedizin, das gibt es in Österreich seit Jahrzehnten. (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: „Das ist keine Zweiklassenmedizin!“) Sie haben es so ausgedrückt, sie sind doppelt privilegiert, also sprechen Sie indirekt von einer Zweiklassenmedizin. (Zwischenruf Abg. Schreiberhuber: „Das ist ja nicht wahr!“) Das gibt es in Österreich seit Jahrzehnten. Das wurde von der Sozialpartnerschaft immer mitgetragen. Ich möchte nur betonen, dass die Klassepatienten, die Sonderhonorare zahlen, zu einem erheblichen Beitrag in zweistelliger Milliardenhöhe dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem funktioniert und dass das Krankenanstaltenwesen finanzierbar ist. Das möchte ich betonen. Es sind unterschiedliche Systeme. Man kann darüber diskutieren, aber nicht so tun, wie wenn das Ganze eine neue Erfindung wäre. Das gibt es seit Jahrzehnten. Und das gibt es seit 30 Jahren, seit 30 Jahren SPÖ-Regierung und ÖVP-Mitbeteiligung. Dankeschön. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Trübswasser bitte. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben bereits in der Ausschusssitzung gesagt, auch in der Vorbesprechung, dass wir grundsätzlich ja dieses System der verschuldensunabhängigen Entschädigung begrüßen. Nur die Art und Weise, wie die Bundesregierungen an dieses massive Problem und wichtige Problem herangegangen ist, halten wir, abgesehen von der Nichteinbeziehung der Sonderklassepatienten in dieses System, Zahlung von Beiträgen in dieses System, und noch einen zweiten Punkt für sehr bedenklich. Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, dass die möglicherweise Geschädigten für die Haftung der Schäden aufkommen müssen, für die Haftung von Entschädigungszahlungen, ohne dass die anderen im Gesundheitssystem Beteiligten daran Anteil nehmen und Beiträge leisten. Ich habe mir das am Beispiel von Dänemark angesehen und ich habe mir auch andere Möglichkeiten, wie sie von bedeutenden Rechtsexperten aus dem Bereich des Sozialrechts gefordert werden, angesehen, nämlich, dass wir das Risiko, das ja tatsächlich besteht, das Risiko auch in Bereichen, wo wirklich kein menschliches Versagen vorliegt, sondern Bereiche, die, und das wissen wir alle aus der Medizin, die nicht vorhersehbar sind. Wir sind dafür, dass es für diese Unwägbarkeiten Entschädigungen gibt, dass diese Unwägbarkeiten, das Risiko dieser Unwägbarkeiten, auf möglichst viele Schultern aufgeteilt wird. Was jetzt mit dieser Vorlage passiert und was versucht wird, durch eine Resolution noch etwas abzuschwächen, ist zwar ein Versuch, aber meines Erachtens ein viel zu bescheidener. Und nachdem wir die Bundesregelung ablehnen, nämlich die Bundesregelung, dass die Entschädigung aus der Zahlung der möglicherweise Geschädigten gespeist wird, so werden wir auch dem Landesgesetz nicht zustimmen. Wir haben uns weiters bemüht, dass in der Verteilung der Entschädigungsbeträge größtmögliche Transparenz herrscht, dass nachvollziehbar sein wird, wie es zu diesen Entscheidungen gekommen ist, dass es nicht sozusagen ein Vabanquespiel für die Entschädigungsopfer wird, wie viel sie bekommen, dass es nicht davon abhängt, ob dieser Fonds, so wie jetzt geplant, gedeckelt ist und irgendwann einmal an die Grenze kommt, wo keine Entschädigung, auch wenn sie noch so berechtigt ist, gezahlt werden kann. Wir haben versucht hinein zu bekommen in diesen Gesetzesentwurf, um ihn möglichst auch sicher zu machen für mögliche Entschädigungsopfer, dass das Land Oberösterreich die Haftung übernimmt, wenn der Fonds ausgeschöpft ist. Die Mehrheit, meine Damen und Herren, von Ihnen war nicht unserer Meinung. Die Mehrheit von Ihnen ist der Ansicht, dass es sich bei diesen Entschädigungszahlungen um eine Art Geschenk an die Betroffenen handelt und nicht um Ersatzansprüche. Wir sind immer der Ansicht, dass Rechtsansprüche für die Betroffenen wichtiger und richtiger sind als Almosenleistungen. Und auf Almosenleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Almosenleistungen sind aber vom Geist her etwas völlig anderes als eine verschuldensunabhängige Entschädigung für eingetretene Schäden. Deswegen werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir sind von der Dringlichkeit, und das bitte ich zu verstehen, von der Dringlichkeit dieser Materie überzeugt. Daher werden wir der Dringlichkeit zustimmen, wir werden aber dem Gesetz selbst die Ablehnung erteilen. Dankeschön. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Abgeordneter Dr. Entholzer bitte. Abg. Dr. Entholzer: Geschätzte Frau Präsidentin! Bei dieser KAG-Novelle ist ja schon korrigiert worden, wie die Kollegin Schreiberhuber ausgeführt hat, dass UKH-Patienten zwar einzahlen durften oder hätten dürfen, aber dann nicht anspruchsberechtigt gewesen wären. Und genauso wichtig ist natürlich im Sinne der Gleichheit, dass Klassepatienten, die nicht einzahlen hätten sollen, dann anspruchsberechtigt gewesen wären. Aber Frau Kollegin Schreiberhuber, eines muss ich Ihnen schon sagen, sagen Sie das bitte nicht zu laut hinaus, weil die Klassepatienten zahlen insgesamt für die Spitalserhalter einen sehr hohen Anteil. Und macht sie nicht rebellisch, sag ich einmal da, sonst möchte ich da gar nichts dazu sagen. Es ist aus meiner Sicht und aus unserer Sicht ganz wichtig, dass hier eine Gleichheit herrscht, und daher bitte ich auch um Ihre Zustimmung bei dieser Dringlichkeit. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich schließe die Wechselrede und lasse über den Antrag abstimmen und bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 1354/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Seit der letzten Sitzung sind eine Reihe schriftlicher Anfragen eingelangt. Die Fragesteller, Gegenstand und Adresse der Anfrager können den Abschriften der schriftlichen Anfrage entnommen werden, die wir Ihnen gemeinsam mit der zwischenzeitlich erfolgten Beantwortung in einer Sammelmappe aufgelegt haben. Wir kommen nun zur Tagesordnung und somit zur aktuellen Stunde mit dem Thema: "236.000 Oberösterreicher unterstützen das Volksbegehren gegen Temelin - Konsequenzen und Maßnahmen". Ich erteile dem Herrn Klubobmann Mag. Steinkellner als Sprecher des antragstellenden Klubs das Wort. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich bei dieser aktuellen Stunde mit einem Zitat aus den Salzburger Nachrichten beginnen: Alarmstufe eins - Überschrift. Erstmals musste der Notstab zusammen treten! Dana Drabova, Chefin der Behörde für Atomsicherheit gestand: Erstmals in der Geschichte Temelins wurde ein außerordentliches Ereignis erster Stufe ausgerufen. Allzu viele Sachen haben im sekundären Kreislauf nicht funktioniert. Die tschechische Behörde für Atomsicherheit hatte den Störfall im AKW als den bisher schwersten bezeichnet. (Zwischenruf Abg. Anschober: „Und was waren die Konsequenzen der Bundesregierung?“) Und jetzt kommt es: Zwar sei keine Radioaktivität ausgetreten, allerdings sei der Zwischenfall aus technischer Sicht schwerwiegend gewesen, sagt Drabova. Vielleicht war das der letzte Zwischenfall, wo keine Radioaktivität ausgetreten ist. Und deswegen glaube ich, dass alle demokratischen Mittel einfach eingesetzt werden müssen, dass dieses Kraftwerk niedergefahren wird. Die nächste Diskussion können wir vielleicht hier nicht mehr führen, wenn Radioaktivität dort austritt, weil die Armaturen dieses Kraftwerks offensichtlich nicht in der Lage sind, den Prozess wirklich zu überwachen. Und wir in Oberösterreich haben einen besonderen Auftrag. Über 236.000 Oberösterreicher haben das Volksbegehren gegen Temelin unterzeichnet. In Oberösterreich hat die Landesverfassung demokratische Konsequenzen und Hürden geregelt, wie man mit einem Bürgerrecht umgeht. Gegen den Willen übrigens der Freiheitlichen und der Grünen, die der Ansicht sind, dass für Oberösterreich Hürden wie etwa acht Prozent bei einem Volksbegehren, bei einem Bürgerrecht, zu hoch seien. (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: „Volksbegehren haben wir eh nicht acht Prozent! Vier Prozent beim Volksbegehren!“) Aber in Oberösterreich würden acht Prozent der Bevölkerung, bei einem Bürgerrecht, eine Volksabstimmung zur Folge haben. Im Nationalrat liegt ein Antrag der Klubobmänner Westenthaler und Kohl, dass, wenn ein Volksbegehren von 15 Prozent, (Zwischenruf Abg. Prinz: „Wer ist denn der Westenthaler?“ Zwischenruf Abg. Affenzeller: „Wer ist denn das?“) ich weiß nicht, dass Ihr bei diesem Thema immer noch lachen könnt. Vielleicht ist es die letzte Debatte, die wir noch führen können. Ich hoffe nicht. Aber das Thema ist wohl zu ernst, dass man sich da noch lustig macht. (Beifall) Und wenn du als Freistädter Abgeordneter bei dem Thema zum Lachen anfängst, dann soll das die Freistädter Bevölkerung auch wissen, muss ich dir sagen. (Beifall) Freiheitliche und Österreichische Volkspartei haben einen Antrag im Nationalrat eingebracht, dass bei 15 Prozent Unterstützung zwingend eine Volksabstimmung vorliegt. Es liegt an der Sozialdemokratie, jetzt die Konsequenz umzusetzen, dass Bürgerrecht und die Konsequenzen aus einem Volksbegehren auch im Nationalrat zum Gesetz werden zu lassen. Wenn die Sozialdemokratie endlich diesen dort liegenden Antrag unterstützen würde, wenn sie nicht über ihre verfassungsmäßige Blockademehrheit immer wieder genau die Gesetzwerdung hier blockieren würde, dann wäre es ganz klar, dass es in Österreich eine Volksabstimmung als Konsequenz dieses Volksbegehrens geben würde. Warum, frage ich die Sozialdemokratie, warum wollen Sie das nicht, dass hier alle Möglichkeiten und alle Mittel ausgeschöpft werden? Warum wollen Sie keine Volksabstimmung zu diesem Thema? (Zwischenruf Abg. Eisenriegler: „Weil wir eine Regierung haben!“) Wenn wir uns die internationale Behandlung ansehen und erst jüngst von einem Veto gegen ein Atomkraftwerk hören, und diesmal ist es nicht Österreich, sondern es ist Griechenland, und es geht um das Kraftwerk Kozloduy, und dort droht Griechenland mit einem Veto gegen Bulgarien im Zuge des EU-Beitritts, und Bulgarien fürchtet sich, dass Kozloduy möglicherweise einem EU-Beitritts Bulgariens im Wege sein könnte, und setzt Maßnahmen, und die Europäische Union finanziert Maßnahmen, findet das nur in Österreich keinen Gleichklang, weil wir uns politisch letztlich nicht einig sind, weil wir dann kein Geld von der EU bekommen, weil alle miteinander zwar Maßnahmen diskutieren, aber die letzte Konsequenz nicht als Drohung in den Mund nehmen wollen, und das ist ganz klar das Veto, das in diesem Beitrittsprozess Tschechien glaubhaft wissen muss. Wenn sie das Kraftwerk nicht still legen, dann gibt es mit diesem Kraftwerk keinen Beitritt zur Europäischen Union. (Beifall) Was nunmehr für Griechenland im Beitrittsprozess mit Bulgarien sehr wohl international Unterstützung findet, ja sogar mit unseren Geldern als Nettozahler mitfinanziert wird, dass muss doch wohl recht und billig bei einem neuen Atomkraftwerk an unserer Grenze sein, mit den entsprechenden Störfällen. Sie alle wissen, bei all den von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen im Vorfeld wird Ihnen in der letzten Konsequenz als Verhandlungsposition nur das Veto übrig bleiben. Und es liegt an Ihnen, das Veto jetzt bereits glaubhaft gegenüber Brüssel und Prag auch immer wieder auf den Tisch zu legen und nicht im Ärmel zu behalten. Nur durch das Veto werden wir es erreichen können, dass Tschechien einlenkt. Und was bei anderen Staaten, auch wenn sie größer sind, beim Stabilitätspakt erst jüngst mit Deutschland, in dem dort Vetodrohungen passieren, was mit Fischereirechten und Vetodrohungen möglich war, was mit Finanzübereinkommen oder Roadmap mit Irland möglich war beim Veto, unsere Aufgabe ist, unsere Bevölkerung zu schützen. Und deshalb brauchen wir die Vetoposition gegenüber Tschechien. Ich appelliere noch einmal an Sie alle, wo Sie in der oberösterreichischen Landesverfassung doch auch Hürden mit dem Umgang von Bürgerrechten ganz klar festgeschrieben haben: Unterstützen Sie das Volksbegehren und das Ergebnis des Volksbegehrens in allen Ihren Gremien, in den Parteigremien, genauso dem Bund gegenüber, genauso Prag und genauso Brüssel gegenüber. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Stockinger bitte. Abg. Dr. Stockinger: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Klubobmann Steinkellner! Ich glaube, niemand da herinnen hat Belehrungen Not, (Zwischenruf Abg. Wimleitner: „Ja, schon!“) weil ich jedem Kollegen und jeder Kollegin wirklich von Herzen abnehme, dass er voll hinter dem steht, dass wir gemeinsam wollen, dass dieses Kraftwerk an der Grenze nicht in Betrieb geht. (Beifall) Und ich bitte dich schon, auch bei aller Hitze der Debatte, genau das zu respektieren. Wir haben uns gemeinsam über Jahre bemüht. Wir haben in der Zwischenzeit das Thema wirklich auch zu einem österreichischen Thema machen können. Und ich habe großen Respekt vor den mehr als 236.000 Unterschreibern des Temelin-Volksbegehrens. Ich weiß aber auch von vielen, die mir das auch in persönlichen Gesprächen gesagt haben, dass nicht das Veto der Grund war, warum das Volksbegehren unterschrieben worden ist, sondern der innere Wille, irgendetwas doch auch noch zu tun gegen diese Gefahr an der Grenze. Das Temelin-Volksbegehren war eine Mogelpackung. Man lese sich den Text. Es ist ganz gut gelungen, diese Mogelpackung an den Bürger und an die Bürgerin zu bringen. Ich respektiere, dass viele aus der Sorge heraus das unterschrieben haben. Aber, lieber Günther Steinkellner, es kann nicht so sein, dass du heute diese Mogelpackung dem Oberösterreichischen Landtag unterjubelst und quasi ein ganzes Land in Geiselhaft nimmst. Und ich möchte dir auch sagen, wenn du schon die oberösterreichische Landesverfassung und die neuen Bürgerrechte zitierst, dann mache das bitte korrekt. In Oberösterreich ist mit drei Prozent der Unterschriften ein neues Bürgerbegehren im Landtag, und nicht mit acht Prozent. Wir haben hier diese Hürde gesenkt und nicht erhöht, wie du das bisher darstellst. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Bei acht Prozent gibt es eine Volksabstimmung! Stimmt das?“) Meine Damen und Herren! Es muss schon einmal gesagt werden in aller Deutlichkeit, dass uns das Veto-Volksbegehren innenpolitisch aber noch mehr in unserem gemeinsamen Bemühen, Verbündete zu finden im Widerstand gegen Temelin, in eine Sackgasse geführt hat. Dass es uns eher isoliert hat und eher unseren Widerstand schwieriger und schwächer gemacht hat, als dass es uns geholfen hat. Das muss gesagt werden in aller Deutlichkeit. Es muss uns klar sein, dass nach dem Temelin-Volksbegehren und der ganzen medialen Auseinandersetzung 80 Prozent der tschechischen Bevölkerung sagen: Jetzt erst recht nehmen wir es in Betrieb. Wir lassen uns vom Ausland nichts dreinreden. Man kennt diese Mechanismen. Die Auseinandersetzung Zeman – Haider hat ihr übriges getan. Diese unglücklichen, ja zurückzuweisenden Worte, die der Herr Zeman (Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr: „Dafür hat uns Leitl bei Zeman schon geholfen!“) auch gefunden hat, wo man sagen muss, der Herr Zeman muss noch viel lernen, wenn er wirklich in Europa ankommen will. Aber wir müssen jetzt sehr genau überlegen, was die nächsten richtigen Schritte sein können. Ich denke, das weiß auch die FPÖ in der Zwischenzeit. Zumindest habe ich auf Bundesebene den Eindruck, dass sie gesehen und erkannt hat, dass sie in einer Sackgasse gelandet ist. Lieber Günther Steinkellner, du kommst mir, wenn du vorne stehst, so vor, wie wenn du nicht wüsstest, was deine eigenen Leute mittlerweile in Wien für Position haben und wie sie sich die weitere Vorgangsweise vorstellen können. Du zückst noch immer ganz wild die Vetokarte und hörst nicht die Signale, die von der Frau Riess-Passer, von der Vizekanzlerin oder von anderen Sprechern deiner Partei in dieser Frage kommen, weil man eben erkannt hat, dass man mit dem Veto auf dem Holzweg ist und jede Unterstützungsmöglichkeit verliert und vor allem auch die Meinungsbildung in der tschechischen Bevölkerung in eine ganz andere Richtung läuft. Ich glaube, es ist auch nicht ganz von ungefähr, warum es offenbar jetzt in der FPÖ Turbulenzen gibt. Ich halte auch die Besuche zur Faschingszeit in manch ausländische Diktaturen für eine Reaktion aus dieser FPÖ-innenpolitischen Auseinandersetzung, weil man offenbar noch nicht ganz weiß, ist man Oppositionspartei oder ist man jetzt wirklich Regierungspartei - ein groß angelegtes Ablenkungsmanöver des leider noch immer nicht einfachen Parteimitgliedes Jörg Haider, um diese innenpolitische Diskussion, diese Brisanz der FPÖ-internen Auseinandersetzungen offenbar zu überspielen, meine Damen und Herren. (Beifall) Ich sage Ihnen auch eines: (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Mir wäre das Thema zu ernst und zu wichtig!“) So wie das Vetovolksbegehren einer ehrlichen Temelin-Arbeit geschadet hat und wir ein wenig auch auf den Trümmern der verbrannten Erde sitzen, die da erzeugt worden ist in den letzten zwei Monaten, so schadet auch der Umgang des Gadaffisohnes am Opernball und der Besuch bei einem der problematischten Diktatoren zur jetzigen Zeit, wo die ganze Welt den Terrorismus bekämpft, diesem Land, dem Ansehen dieses Landes und der Politik in diesem Land. Ich fühle mich eigentlich beleidigt, wenn der Herr Haider im Irak die Grüße, die freundlichen, lieben Grüße aller Österreicher überbringt. Er hat nicht dieses Recht, er hat nicht dieses Recht. Er kann sie vielleicht für Kärnten überbringen, aber nicht für uns. (Beifall. Zwischenruf Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: „Zum Thema, Herr Klubobmann!“) Ja, meine Damen und Herren, wir sind leider in eine Sackgasse geraten. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Wenn es um Temelin geht, redet ihr über den Irak!“) Wir haben viele Gespräche geführt, auch mit den NGOs und mit all jenen, die sich wirklich ehrlich bemüht haben in den letzten Wochen. Wir werden versuchen, am 26. Februar, der Landeshauptmann hat hier zu einem oberösterreichischen Temelin-Gipfel eingeladen, so weit die Dinge wieder zu ordnen, dass wir zurück zu einer möglichst gemeinsamen Vorgangsweise kommen. Ich bitte die FPÖ dringend, jene Signale, die von ihrer Bundesspitze kommen, zu hören und wieder auf einen Weg der politischen Vernunft zurückzufinden und nicht nur mit dem Veto, das ist sehr schön gestrickt und leicht polemisierbar, herumzuspielen. Worum geht es? Wir müssen in den nächsten Monaten einerseits den Weg, der über den Melker Prozess eingeleitet worden ist und im Vertrag von Brüssel zu Grunde gelegt worden ist, nämlich beinhart zu verhandeln über die Nachrüstungsnotwendigkeiten in Temelin, fortsetzen. Die Rolle Oberösterreichs wird dort, ganz offen gesagt, die sein, dass wir auch unseren Freunden in Wien (Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr: „In Brüssel!“) sehr genau auf die Fingern schauen, dass das, was in den Verträgen drinnen steht, auch konsequent umgesetzt wird (Zwischenruf Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: „Das haben wir eh gesehen!“) und das, was im Schwarzbuch als die Mängelliste festgesetzt wird, auch tatsächlich auf Punkt und Beistrich umgesetzt und nachgerüstet wird. Meine Damen und Herren, meine große Hoffnung in diesem Zusammenhang ist, und das ist die realistische Sicht der Dinge, dass die Kosten der Nachrüstung dieses Kraftwerk ordentlich zu führen unmöglich machen, weil eigentlich die Pläne, die sie damit haben, dem europäischem Wettbewerbsrecht widersprechen. Atomstrom-, Dumpingimporte sind in der EU nicht möglich, und Tschechien ist, wenn es der EU beitritt, diesen Wettbewerbsregeln unterworfen. Ich hoffe, dass in Summe Kosten der Nachrüstung, Wettbewerbsregeln und mangelnde Wirtschaftlichkeit bei der neuen tschechischen Regierung zu einem Umlenken führen. Zu einem Umlenken ohne Gesichtsverlust unter der Vetodrohung, zu einem Umlenken aus wirtschaftlichen Gründen. Und wir sollten alles tun als österreichische Politik, als jeweils Verantwortliche. Vorerst, glaube ich, sollten wir in Zeiten des tschechischen Wahlkampfs mit behutsamen Gesprächen diesen Umdenkprozess angehen. Weil es ist gar nicht so leicht, drüben auch kompetente Gesprächspartner auf politischer Ebene zu finden. Es ist auch ganz klar, dass mit einer neuen tschechischen Regierung nochmals der Versuch unternommen werden muss, über die Nullvariante in Verhandlungen zu treten. Es hat diese Bundesregierung es ja schon versucht. Aber zum Verhandeln gehören immer zwei, auch eine Gegenseite, die über ein Thema verhandeln will. Wir sollten die Nullvariante nochmals ins Gespräch bringen und auch nochmals versuchen, Tschechien zu einer gemeinsamen europäischen Ausstiegskonferenz rund um das Thema Temelin zu bewegen. Wir werden, wie gesagt, am 26. Februar gemeinsam mit den NGOs, die unsere Partner immer waren, die weiteren Schritte festlegen und haben dann auch den Plan, gemeinsam mit der Bundesregierung unsere oberösterreichischen Überlegungen zu besprechen und möglichst zu einer einheitlichen gemeinsamen Vorgangsweise zu kommen. Ich denke, es wäre jetzt in den nächsten Wochen und Monaten bis zu den tschechischen Wahlen jeder gefordert, jede Partei mit ihrer Schwesterpartei, die Sozialdemokraten werden es dort mit Zeman am Schwierigsten haben, aber jede Partei mit ihrer Schwesterpartei ins Gespräch zu kommen und hier gutes Klima zu machen. Die Scherben aufzuklauben, die die FPÖ mit ihrer Vetokarte hinterlassen hat. Wir werden als ÖVP (Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: „Die Karte hat der Pröll im Ärmel oder im Talon!“) das jedenfalls versuchen und hier Boden aufbereiten. Ich glaube, dass es auf Basis dieser sehr realistischen Vorgangsweise - harte Verhandlungen um die Nachrüstungsbedingungen, nochmaliger Versuch um die Frage der Nullvariante, abermaliger Anlauf in Richtung Brüssel und Tschechien in Richtung Ausstiegskonferenz und behutsame Partnersuche in Tschechien selbst - auch bei den politischen Parteien es zu einem Umlenken kommt. Denn mit dem jetzigen tschechischen Ministerpräsidenten, dem Sozialdemokraten Zeman, fürchte ich, dass Hopfen und Malz in diesen Bemühungen verloren sind. (Beifall. Zwischenruf Abg. Weinzinger: „Es sei bei den Worten die Kapitulation ausgesprochen!“) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Frais, bitte. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! 236.000 Menschen in Oberösterreich haben das Volksbegehren unterschrieben. Sie haben ein Recht auf Antwort. Nur, lieber Günther Steinkellner, dieser Anspruch, dieses Recht und die Verpflichtung dafür liegt bei der Bundesregierung. Nur die Bundesregierung hat bisher beharrlich geschwiegen (Zwischenruf Abg. Walch: „17 Jahre haben sie gebaut!“) oder, wenn sie nicht geschwiegen hat, hat sie eigentlich ihre doppelzüngige Art der Temelin-Politik fortgesetzt. Ich erinnere nur daran: Einen Tag nach dem Volksbegehren (Zwischenruf Abg. Weinzinger: „Das sind halt die staatstragenden Parteien!“) hat das Nichtbundesregierungsmitglied, aber trotzdem jener Mann, der die Partei am Hosenband führt und keine zwei Meter von sich alleine weglässt, wenn ich Westenthaler richtig gelesen habe, weil der muss es ja wissen, ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist so, dass es damals geheißen hat, niemand wird doch den Text so genau nehmen. Die Frau Vizekanzlerin hat einen Tag danach gesagt, na bitte, wenn da irgendwann einmal eine schriftliche Zusicherung kommt, kann es auch ein bisschen später sein. Ich glaube ganz klipp und klar, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das, was bisher stattgefunden hat, nicht einfach mit einem Schlussstrich abgeschlossen und gesagt werden kann, fangen wir völlig neu an. Wir haben in diesem Haus beim Budgetlandtag an zwei Tagen vehement diskutiert über den Knackpunkt der österreichischen Politik und über die weitere Entwicklung. Es ist damals um das Energiekapitel und um die österreichische Zustimmung gegangen. Mit Drei-Parteien-Zustimmung haben wir damals gesagt, dem Energiekapitel soll nicht zugestimmt werden. Die FPÖ war damals schon auf der Vetoschiene. Jetzt versuche ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz kurz darauf einzugehen, wie sich das alles letztendlich von einer gemeinsamen Linie, die wir hier herinnen beschlossen haben, auf der im Wesentlichen eigentlich nur noch SPÖ und die Grünen geblieben sind, auseinanderentwickelt hat. Die ÖVP hat zwar hier im Haus ein Bekenntnis zu dieser Gemeinsamkeit abgegeben, aber ich war schon sehr überrascht, als ich am 6., 7. Jänner aus einer Pressekonferenz heraus, die der Herr Landeshauptmann gehalten hat, in einer APA-Meldung lesen muss, dass er stolz darauf ist, was in Brüssel verhandelt worden ist, weit weg von dem, was wir in diesem Haus hier beschlossen gehabt haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir mit Tschechien reden wollten, und das war unser Ansatz, wenn wir über einen Ausstieg verhandeln wollen, dann war es ein legitimes Druckmittel zu sagen, über das Energiekapitel wollen wir ins Reden kommen. (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: „Vorläufiger Abschluss, vorläufig!“) Kollege Stockinger, die ÖVP hat sich zu einem etwas sichereren Temelin bekannt. Das ist der Weg von Schüssel, und ihr seid stolz darauf. Das werde ich euch nie verzeihen. Das war ein Fehler, hat mit einem vorläufigen Abschluss nichts zu tun, sondern im Grunde ist nicht mehr die Rede davon; sie war bei Schüssel nie davon, weil er nie eine Nullvariante verhandelt hat. Er ist nicht einmal (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: „Das ist falsch!“ Zwischenruf Abg. Mag. Gumpinger: „Das ist wirklich falsch!“) darauf eingegangen, (Beifall) das ist in allen Zeitungen gestanden, du weißt es auch nicht mehr, Kollege Gumpinger, und wurde weder von Schüssel noch von Molterer widersprochen. (Zwischenruf Abg. Mag. Gumpinger: „Immer ist widersprochen worden. Es wurde die Nullvariante verhandelt, aber nicht erreicht!“) Es wurde nicht einmal in die Diskussion eingebracht, weil das im Vorfeld von Kavan im Gespräch mit Molterer gesagt wurde, dass darüber nicht diskutiert werden soll. So einfach war es. Aber in der entscheidenden Diskussion hat es die Nullvariante nicht gegeben. Bitte fair bleiben, sagen wie es war und nicht immer mit Behauptungen auf eine gemeinsame Linie hinkommen. Der zweite Weg, die zweite Entfernung war die FPÖ. Auch hier haben wir jahrelang gemeinsam einen Weg gesucht. Es war halt eine nicht mehr nachvollziehbare und auch an Redlichkeit schwer noch irgendwo verständliche Vorgangsweise der FPÖ. Hier und in Wien sich nicht durchzusetzen bei der eigenen Regierungsfraktion, um dem Energiekapitel nicht zuzustimmen, Frau Riess-Passer und ihre Freunde und Freundinnen haben in Wien dem Weg Schüssels zugestimmt, doch hier in Oberösterreich wird ein Veto errichtet. Gleichzeitig erklärt der Bundeskanzler Schüssel, dieses Veto kommt natürlich für ihn nicht in Frage. Für uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es deshalb einen Neustart nur dann, wenn wir hier in Oberösterreich einen Weg gehen, der nicht die Bevölkerung an der Nase herumführt, sondern wir klipp und klar sagen, Nägel mit Köpfen müssen jetzt gemacht werden, und wie kann der weitere Weg sein. Ich erwarte mir am 26. Februar von diesem Gipfelgespräch eine klare Antwort. Der Herr Landeshauptmann möge uns dort sagen, wann das Gespräch mit der österreichischen Bundesregierung stattfindet, denn die österreichische Bundesregierung, nämlich beide Seiten, sowohl Bundeskanzler Schüssel als auch Vizekanzlerin Riess-Passer sollen uns sagen, wie sie gedenken, die Temelin-Auseinandersetzung weiter zu führen. Beschlüsse hier herinnen, die letztendlich in Wien nie umgesetzt werden, sind genau das, was die Bevölkerung uns letztendlich zum Vorwurf machen würde. Wir gehen davon aus: Sofortiges und raschestes Gipfelgespräch mit Schüssel und Riess-Passer, klare Aussagen der Bundesregierung, was sie weiter tun will. Wir werden unsere Position niemals ändern. Für uns ist die Nullvariante der Diskussionsgegenstand, und da kann man nicht sagen, den werden wir irgendwann verhandeln, sondern der ist zu verhandeln. (Zwischenruf Abg. Dr. Stockinger: „Da gehören aber immer zwei dazu!“) Und der dritte Punkt sind die Ausstiegsvarianten – auf das komme ich noch, Kollege Stockinger – die immer in einer konkreten Form verweigert worden sind. Erst als man nicht mehr recht weiter gekommen ist, habe ich dann gehört, über das könnte man auch reden, selbst von der Frau Vizekanzlerein war es dann plötzlich im Gespräch, man könnte über Ausstiegsvarianten auch noch diskutieren, um Möglichkeiten zu suchen, wie medial entnehmbar gewesen ist. (Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: „Das hat der Grasser schon erklärt!“) Das heißt, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns geht es darum: Zu Temelin können wir hier jetzt sagen, was wir wollen. Ich gestehe jedem zu, dass er im Herzen und in innerer Überzeugung in diesem Haus klar gegen Temelin ist, doch nur Bekenntnisse, gegen Temelin zu sein und das in einer Wiederholung, die man - wie bei einem Theater Vorhang auf, Vorhang zu - die letzten fünf, sechs, sieben, acht Jahre im Grunde mit immer gleichem Wortlaut immer wieder abspielen könnte, das kann es nicht sein. Wir Sozialdemokraten sagen daher: Klipp und klare Auseinandersetzung und eine Sprache der Bundesregierung! Denn die Hoffnung, weil du Zeman angesprochen hast, Kollege Stockinger, dass sich das bei Klaus bessern würde, haben wir gestern oder vorgestern im Fernsehen gehört. Er denk nicht einmal im geringsten daran, von jener Linie abzurücken, die von Zeman eingenommen wird. Die Frage ist für uns nicht, auf eine neue Regierung zu warten, da kann man Zeit gewinnen damit, aber nicht mehr und nicht weniger. Die Frage ist die, eine ganz klare Position einzunehmen, klar zu sagen, wir wollen die Nullvariante, wir wollen Ausstiegsvarianten, wir wollen aber, und das ist mein Appell an die FPÖ, mit unseren Nachbarn Tschechien ein Verhältnis haben, das nachbarschaftlich gut und fair geführt wird, (Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: „Das wollen wir!“) kein Bedrohungspotenzial aufbauen, sondern mit Tschechien darüber diskutieren, dass eigentlich Temelin eine Gefährdung für uns alle ist und Tschechien nicht im Regen stehen zu lassen, sondern mit ihnen darüber diskutieren, wie wir über Energiepartnerschaften und ähnliche Einrichtungen, europäisch gedacht, zu einem Weg kommen ohne Temelin. Das scheint uns der einzig vernünftige Ausweg zu sein. Aber das sollte nicht ein verbales Bekenntnis sein, und mit dem möchte ich heute schließen, sondern es wird am 26. Februar erst dann für uns ein klares, gemeinsames Mitgehen wieder geben, wenn der Herr Landeshauptmann erreicht hat, dass der Herr Bundeskanzler Schüssel und die Frau Vizekanzler klar in einem Gespräch uns gegenüber Farbe bekennen. Das ist die Grundlage, denn verhandeln wird immer die Bundesregierung und nicht der oberösterreichische Landtag. Und weil wir wollen, dass die Regierung etwas auf diesem Gebiet unternimmt, werden wir auch mit klarer und deutlicher Sprache zu diesem Temelin-Gipfel hingehen. Ich ersuche, Gemeinsamkeit nicht als verbale Hülse zu sehen, sondern als eine gemeinsame Auseinandersetzung. Nicht den Weg dann zu verlassen, wenn es ein bisschen hart wird, sondern gemeinsam auch für eine Schließung Temelins einzutreten. (Beifall) Erste Präsidentin: Herr Klubobmann Anschober, bitte. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz offen beginnen, sehr sehr offen beginnen. Wir haben jetzt in diesem Haus in dieser Legislaturperiode, ich denke, mittlerweile 18 konkrete Resolutionen mit konkreten einstimmigen Beschlüssen, wo jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete mit großer Überzeugung dahinter gestanden ist und dahinter steht, verwirklicht. Was ist die Bilanz nach diesen viereinhalb Jahren in dieser Legislaturperiode in der Temelin-Politik? Wenn wir ganz ehrlich diese Bilanz uns anschauen, dann muss man unter dem Strich sagen, die Chancen für den Widerstand gegen Temelin sind derzeit schwieriger denn je. Wir haben eine 80%ige Zustimmung für Temelin, die höchste bisher in der Geschichte dieses langjährigen Reaktorbaus, eine 80%ige Zustimmung der tschechischen Bevölkerung mittlerweile in den letzten Wochen. Wir haben eine ziemliche Isolation der österreichischen Position auf europäischer Ebene, aus welchen Gründen auch immer. Wir haben Verhandlungsergebnisse im Zusammenhang mit der EU und im Zusammenhang mit der tschechischen Regierung, die meiner Ansicht nach ein Debakel darstellen in dieser Frage, und wir haben ein Grundmissverständnis, und das ist ganz höflich wenn ich sage Grundmissverständnis, in dieser Temelindiskussion. Da wird immer wieder diese Temelindebatte verwechselt mit einer innenpolitischen Auseinandersetzung. Das kann und darf ja keine innenpolitische Dissonanz und kein innenpolitisches Kleingeld sein, sondern das muss ja eine offensive Außenpolitik sein. Eine offensive harte und konstruktive Außenpolitik einer österreichischen Bundesregierung, die geschlossen auftreten müsste, wenn wir Chancen haben wollen in dieser Frage, die Überzeugungsarbeit leisten müsste auf europäischer Ebene, die Bündnispartner, die vorhanden sind, suchen müsste in der tschechischen Republik. Da gibt es viele, viele Leute, die Widerstand leisten, die Temelin entschiedenst ablehnen, NGOs, einzelne Parteivertreter und so weiter und so fort. Das alles ist nicht passiert. Die Innenpolitik in Österreich beschäftigt sich hauptsächlich mit der Frage, wer hat jetzt wie wo Schuld, warum ist etwas nicht passiert. Anstatt dass wir endlich hergehen und sagen würden, fassen wir jetzt keine 19. Resolution in diesem Haus, sondern sagen wir dafür, dass es eine österreichische Antiatomaußenpolitik endlich einmal gibt. Nicht nur gegen Temelin, sondern insgesamt für einen gesamteuropäischen Atomausstieg und dafür ist Temelin das Schlüsselprojekt und auch deswegen ist es so wichtig. Das muss unser Ziel sein und dort müssen wir hin. Und meine sehr verehrten Damen und Herren! 236.000 Bürgerinnen und Bürger, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, sind eine sehr ernst zu nehmende Anzahl und eine sehr ernst zu nehmende Qualität. Und ich denke, die österreichische Politik in Summe, und ich will da jetzt gar nicht auseinanderdividieren, hat ganz einfach die Verpflichtung und die Verantwortung, Konsequenzen aus diesen Unterschriften zu ziehen und auch aus dem Willen jener Personen, die nicht unterschrieben haben, obwohl sie vehement gegen Temelin sind. Und das sind ganz viele, denn Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, 236.000 sind eine riesige Anzahl, die sehr ernst zu nehmen ist. Aber ich wette alles, dass wir doppelt so viele Unterschriften zumindest geschafft hätten, wenn es einen vernünftigen Text gegeben hätte bei diesem Volksbegehren, einen mit den NGOs akkordierten Text und keine parteipolitische Vorgangsweise in dieser Frage es gegeben hätte. (Beifall) Was diese Bürger, die unterschrieben haben aus Sorge wegen Temelin, und diese Bürger die trotz ihrer Sorge wegen des Ablehnens der Vetokeule nicht unterschrieben haben, von uns jetzt zu Recht erwarten, das sind ganz konkrete Konsequenzen und das kann nur bedeuten, ein Neubeginn der Antiatompolitik in Österreich insgesamt, mehr Druck, mehr Initiative, mehr Engagement und ein Weg von der innenpolitischen Auseinandersetzung hin zu einem außenpolitischen Thema. Das kann und das muss die konkrete Antwort sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, und da ist der Kern, der Schlüssel bei der Bundesregierung. Eine Bundesregierung, die in dieser Frage heillos zerstritten ist, wo gegenseitige Blockade herrscht, wo wir seit Wochen zu dem Thema überhaupt nichts mehr hören, ist unfreiwillig, das betone ich, das hat keiner beabsichtigt, aber das ist der beste Verbündete von Betreibern dieses Reaktors. Denn mit einer gegenseitigen Blockade, mit einer völligen Uneinigkeit bindet man sich und ist man unfähig konkrete Initiativen zu setzen. Und meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen muss unser aller erstes Ziel sein, Oberösterreich braucht ein ganz rasches Direktgespräch mit Bundeskanzler Schüssel und Vizekanzlerin Riess-Passer. Und dann muss einmal geklärt werden, was ist jetzt die Regierungspolitik in dieser Frage. Welchen Kurs gibt es in dieser Frage? Es wird doch möglich sein, dass sich diese Bundesregierung endlich einmal auf eine Linie und Vorgangsweise einigt. Es kann doch nicht so sein, dass die einen sagen, okay unser Weg ist in Richtung Nachrüstung und wir schauen, dass Temelin ein etwas sichereres Temelin wird und der andere Teil macht im Wesentlichen innenpolitische Auseinandersetzung mit diesem Thema. Das kann doch nicht der Weg sein. Und meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich war, und da hat der Kollege Steinkellner Recht gehabt am Beginn, das Alarmierendste, was letzten Donnerstag in Temelin passiert ist, dieser mit Abstand schwerste Störfall, ein Störfall, der auch nach der Bewertung der tschechischen Atombehörde alles bisherige übertroffen hat, ein Störfall in dem es zu einer nicht geplanten Aktivierung des sogenannten Generatorschalters gekommen ist. Das war noch ein Vorgang, der nicht so dramatisch ist, aber es war dann notwendig, den überschüssigen Dampf, nachdem sich die Turbine ausgeschaltet hat, abzustoßen, und das ist die normale Reaktion in einem Reaktor wie diesem. Und das Problem ist, dass hier die Ventile, die seit Jahren diskutiert werden von den deutschen Experten, von den österreichischen Regierungsexperten, offensichtlich versagt haben. Und das ist das hochgradig Alarmierende, dass genau das eingetreten ist, wovor alle Temelinkritiker und -kritikerinnen in den letzten Jahren gewarnt haben. Überschüssiger Dampf konnte nicht auf die standardisierte Art und Weise abgeleitet werden. Es wurde das System der sogenannten Havarienachkühlung des Blockes angeschaltet und eine angesehene tschechische Tageszeitung berichtet heute, die Zeitung LN berichtet heute davon, dass die SUJB, die tschechische Atombehörde gemeint hat, wenn es noch einmal zu einem Wiederholen eines derartigen Vorfalls kommen würde, dann würde das sogar nach Meinung dieser sehr, sehr unkritischen Atombehörde bedeuten, dass der gesamte Testlauf, dass die gesamten Arbeiten, die gesamten Versuche noch einmal völlig von vorne beginnen werden würden und müssten. Das zeigt uns, wie dramatisch die Situation bei diesem bisher schwersten Störfall am vergangenen Donnerstag gewesen ist. Und jetzt frage ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem man wochenlang den Temelinstreit als zentrales Thema der österreichischen Innenpolitik gehabt hat, können Sie sich erinnern, dass irgendein Regierungsmitglied, irgendein Mitglied der österreichischen Regierung irgendeine Konsequenz aus diesem Störfall gezogen hat? Dass es irgendeine Forderung an Tschechien gegeben hat, dass es irgendeine Reaktion gegeben hat? Nichts, schweigen, das innenpolitische Kleingeld ist gewechselt, jetzt ist es wieder kein Thema. So können wir nicht glaubwürdige Antitemelinpolitik und Antiatompolitik machen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Und die Sofortmaßnahmen müssten jetzt von der Bundesregierung sein, sofort eine langfristige Unterbrechung des derzeitigen Testbetriebes zu verlangen, einzufordern. Sofort auch eine Untersuchung, auch durch österreichische Experten dieses schweren Störfalls miteinzufordern, und drittens vehement einzufordern, dass es zu keiner Brennstoffbeladung von Reaktorblock II jetzt kommen darf, weil ja auch die österreichischen Experten in ihrem Schwarzbuch, das wir ja bereits mehrfach in diesem Haus diskutiert haben, gemeint haben, dass eine Brennstoffbeschickung anhand der offenen Sicherheitsfragen völlig unvereinbar wäre mit europäischen Genehmigungsstandards. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Ziel muss es sein, einen gesamteuropäischen Atomausstieg zu erreichen, und dafür gibt es zwei Schlüsselprojekte. Ein möglicher Beschluss für einen neuen Reaktorbau in Finnland, wo im Mai oder im Juni entschieden werden soll, ob ein neuer Leichtwasserreaktor mit 1.500 Megawatt Leistung verwirklicht werden soll und zweitens Temelin, weil Temelin als Schlüsselprojekt für eine neue Ost-Westkolonialisierung der Energiepolitik steht. Westliche Betreiber die Reaktoren nicht mehr durchsetzen können in Westeuropa, weil die gesellschaftliche und politische Akzeptanz fehlt, die das Risiko nach Osteuropa exportieren, Stichwort Privatisierung von CEZ und damit von Temelin, um dann Billigststrom auf den westeuropäischen Markt wieder zu importieren, auf Kosten der dort lebenden Konsumentinnen und Konsumenten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in dieser Situation nur eine Chance, nämlich drei konkrete Schritte zu machen. Erstens dafür zu sorgen, von oberösterreichischer Seite, eine engagierte und einheitliche Linie der Bundesregierung, mit welchen politischen Mitteln auch immer, zu erreichen, und dazu muss es die direkte Verhandlung, das direkte Gespräch Oberösterreichs mit Schüssel und Riess-Passer geben. Zweitens, es muss endlich einmal soweit kommen, dass auch in Oberösterreich die eigenen Beschlüsse auch umgesetzt werden. Vom letzten Temelingipfel gibt es fünf Beschlüsse, kein einziger wurde bis heute umgesetzt. Und drittens, wir müssen erreichen, dass Temelinpolitik von einer kleinkarierten innenpolitischen Auseinandersetzung endlich zur Europapolitik und zur Außenpolitik wird. Nur dann werden wir eine Chance haben. (Beifall) Erste Präsidentin: Ich erteile dem Herrn Landesrat Dr. Achatz das Wort. Landesrat Dr. Achatz: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei allen Rednern, die erklärt haben, dass Sie die 236.000 Unterschriften zum Volksbegehren ernst nehmen. Ich bedanke mich auch dafür, dass gesagt wurde, wir haben in diesem hohen Landtag zwar schon eine Menge Beschlüsse gefasst, oft im selben Wortlaut wiederholt, aber letztendlich ist dabei nichts herausgekommen. Und ich kann Ihnen sagen, genau das war der Grund, warum wir dieses Volksbegehren gestartet haben. Genau das war es, und zwar auch das, was zuletzt gesagt wurde, um diese Frage aus der ständigen Wiederholung der eigenen Standpunkte und auch nur einer scheinbaren politischen Auseinandersetzung in Österreich wegzubekommen und auf eine europäische, auf eine internationale Ebene zu erheben. Denn wenn maßgebliche Politiker in Österreich gesagt haben, dass die Frage Temelin eine Angelegenheit der tschechischen Energiepolitik ist und keine Frage der internationalen Beziehungen, dann kann ich nur sagen, war das für mich die höchste Alarmstufe, weil wir diese Frage eben auf die internationale Ebene heben müssen und das sollte mit dem Volksbegehren geschehen. (Beifall) Und jetzt ist tatsächlich natürlich die Bundesregierung am Zug, so wie sie im Grunde genommen immer am Zug gewesen wäre, wenngleich ich nicht verhehle, dass hier die falschen Signale gesetzt worden sind, weil, um es auf den Punkt zu bringen, die Nullvariante in Wahrheit von Bundeskanzler Schüssel und seiner Außenministerin und dem Umweltminister weder in Brüssel noch in Prag verhandelt worden ist. Das ist die Tatsache, im Grunde genommen ist das nicht verhandelt worden. Und das war die Crux, das ist die Crux der österreichischen Außenpolitik, dass sie sich nicht auf die Füße stellt, dass sie nicht selbstbewusst ist, sondern dass sie mit Vorleistungen entgegenkommt. Und aus dem Grund haben wir dieses Volksbegehren in Szene gesetzt und ich kann Ihnen auch heute nur sagen, es werden viele Verhandlungen notwendig sein, jede Verhandlungsmöglichkeit, die sich bietet, soll genutzt werden. Aber wenn am Ende alles nichts genutzt hat, dann sind wir es der österreichischen Bevölkerung schuldig, den Beitritt Tschechiens mit Temelin zu verhindern, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall) Das ist sogar die Beschlusslage dieses Landtags, der noch 1997 einstimmig den Beschluss gefasst hat, dass die Verhandlungen zum Beitritt Tschechiens abzubrechen sind, wenn das Kraftwerk in Betrieb geht. (Beifall) Und ich kann auch dazu wirklich nur sagen, dass viele Politiker jedweder Couleur in Österreich diese Haltung und diesen Standpunkt vertreten haben. Das beginnt beim Landeshauptmann Pröll, Herr Klubobmann Stockinger, der vom Ass im Ärmel gesprochen hat oder vom Ass im Talon, das Veto, das zuletzt auszuspielen ist und dem kann ich mich im Grunde genommen nur anschließen. Wenn es nichts hilft, dann zuletzt das Nein zum Beitritt, denn ich kann Ihnen auch nur sagen, erst heute oder gerade heute habe ich in der Kronen Zeitung gelesen, dass Herr Stoiber gesagt hat, mit dieser Haltung Tschechiens, mit dieser Haltung Zemans zur Frage der Sudetendeutschen kann es keinen Beitritt Tschechiens zur EU geben und Pühringer beim Heimattag der Sudetendeutschen, vor dem EU-Beitritt müssen die Benesdekrete weg. Ja meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist denn das anderes, als eine Drohung mit einem Veto? (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Ich will nicht, dass Österreich letztendlich ein Veto erhebt, sondern ich will, dass dieses Kraftwerk stillgelegt ist. (Beifall) Und dass es zu gar keiner Vetodrohung kommen muss. Nur eines lieber Kollege Stockinger kann auch nicht unbeantwortet bleiben, und das ist die Frage des Irakbesuches des Kärntner Landeshauptmannes. Der frühere UNO-Koordinator für den Irak Hans Sponnek hat die europäischen Staaten aufgerufen gegen eine Ausweitung des Antiterrorkrieges auf den Irak bei der US-Regierung zu intervenieren. Die europäischen Regierungen müssen jeden nur möglichen Versuch unternehmen gegenzusteuern. Der deutsche Diplomat widersprach Berichten, dass vom Irak noch eine militärische oder terroristische Bedrohung ausgehe. Auch für eine nukleare Bedrohung gebe es keine Belege, sondern nur Behauptungen und keine Beweise. Und dieser Hans Sponnek war als deutscher Diplomat der Beauftragte der UNO für den Irak und ist von dieser Funktion im Jahr 2000 zurückgetreten, weil er die Auswirkungen der gegen Bagdad verhängten Sanktionen auf die Bevölkerung nicht länger mitverantworten wollte. Und diese Sanktionen, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Sanktionen sind, dass tausende Kinder pro Jahr an den Folgen des Krieges sterben, dass tausende Kinder nicht zur Schule gehen können, weil sie zu schwach sind, weil ihnen keine Medikamente geliefert werden, dass tausende Frauen nicht gebären können, dass eine gesundheitliche Situation in diesem Land entstanden ist, die jeder Beschreibung spottet, die geradezu menschenunwürdig ist. Und ich kann Ihnen nur sagen, dass ein Landeshauptmann, der in den Irak reist und dort Medikamente mitbringt, auch seiner humanitären Pflicht entspricht. Und wenn dieser Besuch auch nur einen kleinen Teil dazu beigetragen hat, dass demnächst auf Bagdad keine Bomben fallen, dann hat er seinen Zweck erfüllt. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Affenzeller. Abg. Affenzeller: Geschätzte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vom einfachen Parteimitglied zurück zur Sache Temelin. Eigentlich schon eine eigenartige Situation hier im oberösterreichischen Landtag, die FPÖ betreibt ein Volksbegehren und streut damit den Menschen Sand in die Augen und beantragt dann eine aktuelle Stunde und fragt nach Konsequenzen und Maßnahmen. Meine Damen und Herren! Ich darf Sie daran erinnern, dass es in Oberösterreich möglich war, über alle Parteigrenzen hinweg eine gemeinsame Linie aller Parteien und Antiatombewegungen zu haben. Diese klare und einhellige Haltung hat uns stark gemacht. Unsere Forderungen wurden jedoch weder in Wien noch in Brüssel gehört. Was haben wir gefordert? Nur ein Beispiel herausgenommen, Anfang Dezember: Der Ministerrat soll einen Beschluss herbeiführen, dass ohne Verhandlung über die Nichtinbetriebnahme des AKW Temelin, also die Nullvariante, dem Energiekapitel nicht zugestimmt werden darf. Was hat die Bundesregierung in Wien gemacht? Sie hat den Abschluss des Energiekapitels ohne Verhandlung über die Nullvariante durchgeführt. Ja diese Forderung, meine Damen und Herren, wurde von Schüssel bei den Verhandlungen in Brüssel nicht einmal angesprochen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es richtig gewesen wäre, zu diesem Zeitpunkt dem Energiekapitel nicht zuzustimmen und zu verlangen, dass über die Stilllegung sowie Ausstiegshilfen verhandelt wird. Die oberösterreichische Position wurde von Schüssel und Molterer ignoriert. Ja es wurden unsere Interessen verraten. Der eine Teil der Regierung stimmt dem Energiekapitel zu und der andere startet ein Volksbegehren, wo ein Veto gegen den EU-Beitritt verlangt wird. Es ist schon richtig, dass in Brüssel versucht wurde Zugeständnisse bei den Sicherheitsstandards zu erreichen. Die wesentlichsten und wichtigsten Punkte, nämlich Nullvariante und Ausstieg aus der Atomenergie europaweit, wurden jedoch nicht angesprochen. Ich wurde sehr oft gefragt, meine Damen und Herren, ob ich der Meinung bin, dass eine andere Regierung mehr erreicht hätte. Dazu kann ich nur die klare Antwort geben, dass nur eine geschlossene und gemeinsam auftretende Bundesregierung klare Signale setzen hätte können und Temelin in diesen Bereichen weiterverhandeln hätte müssen. Also ein klares Nein zu Temelin, aber nicht in dieser Art, wie hier vorgegangen worden ist. Die einen schließen eine unbefriedigende Vereinbarung ab und die anderen machen ein Volksbegehren. Und heute ist dieses Volksbegehren bereits Schmäh von gestern. Wie ernst war er gemeint, meine Damen und Herren von der FPÖ, dieser Volksbegehrentext? 900.000 Leute haben unterschrieben und schon einen Tag danach war der Text bei den Initiatoren das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde. Also wirklich Schmäh von gestern. Man meinte, so ganz wörtlich sei das nicht gemeint gewesen mit dem Veto. Meine Damen und Herren! Ich möchte also in Richtung FPÖ und dann auch in Richtung ÖVP einige Feststellungen meinerseits und auch einige Fragen anschließen. Zur FPÖ, es ist Ihr Verschulden, dass es keine gemeinsame Oberösterreich-Linie mehr gibt. Die Spaltung auch der Anti-Atom-Bewegungen ist Ihr Verdienst. Wo bleiben Ihre Initiativen für einen Atomausstieg in ganz Europa? Sie verwenden das Thema Temelin nur dazu, um Stimmung gegen einen EU-Beitritt von Tschechien zu machen und dieses Thema damit politisch zu missbrauchen. Wenn die Frau Vizekanzlerin meint, dass sie mit der tschechischen Regierung über eine Stilllegung von Temelin verhandeln werde, dann garantiere ich Ihnen, dass ich früher einen Termin beim amerikanischen Präsidenten bekomme als ein FPÖ-Regierungsmitglied bei der Tschechischen Regierung. Das ist die Tatsache. Zur ÖVP und auch zum Landeshauptmann, der heute leider nicht hier ist. Wie ist das zu verstehen? Er findet die Vereinbarung von Brüssel für gut, um gleichzeitig kurz darauf zu erklären, dass er für die Nullvariante ist. Die ÖVP muss zur Kenntnis nehmen, dass Schüssel und damit auch sie die Interessen von Oberösterreich verraten haben. ÖVP und FPÖ haben diese Situation verursacht und das Thema im wahrsten Sinn des Wortes verhunzt. Eine weitere Frage an die ÖVP: Sie haben immer darauf hingewiesen auch bei der Budgetsitzung im Dezember, dass die rot-grüne Regierung in Deutschland für uns keine Unterstützung ist. Wie geht es Ihnen jetzt, meine Damen und Herren, mit Ihrem Freund in Bayern, mit dem Herrn Kanzlerkandidaten Stoiber, der nach seiner Wahl zum Kanzlerkandidaten von CDU/CSU erklärt hat, dass eine der ersten Handlungen einer konservativen Regierung sein werde, den Atomausstieg rückgängig zu machen? Was werden Sie unternehmen oder haben Sie schon eine Initiative gesetzt, um das zu verhindern? Sich an die Grenze zu stellen und Erklärungen abzugeben und damit den Menschen Hoffnung zu machen ist zu wenig. Sie sollten sich auch darum kümmern, wenigstens im eigenen Bereich, diese Versprechungen auch umzusetzen oder zumindest dafür zu kämpfen. Ich habe von diesem intensiven Kampf bisher nichts gemerkt. Eine Bemerkung zum Klubobmann Anschober: Der Fasching ist zwar schon zu Ende, trotzdem eine Bemerkung zur Sonntags-Krone, wo Klubobmann Anschober zum Rundumschlag gegen die politischen Mitbewerber in Oberösterreich ausgeholt hat. Pühringer, Haider und Achatz können alle drei als Kühltürme von Temelin gehen, sie hätten in der Anti-Atom-Politik alle gleich versagt. Da dürfte dir wirklich ein Fehler unterlaufen sein, außer du hast den älteren Haider, das einfache Parteimitglied gemeint. (Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: "Der ist wirklich gut, der Affenzeller!") Außerdem gibt es meines Wissens in Temelin vier Kühltürme und ich glaube, diese vier Kühltürme sind wirklich reserviert für Schüssel, für Molterer, für Riess-Passer und für Landeshauptmann Dr. Pühringer. Meine Damen und Herren! Zum Abschluss noch zwei Bemerkungen, die mir persönlich, auch wenn es von der rechten Seite oft ein bisschen lächerlich dargestellt wird, als einen sehr weh tun, der viele Stunden an der Grenze auch gewesen ist. Ich entnehme den Medien, dass die Plattform gegen Atomgefahr große Finanzsorgen hat. Wo bleibt, meine Damen und Herren, das Versprechen, das hier sehr oft abgegeben worden ist, dass der Widerstand nicht am Finanziellen scheitern darf? Auch die Unterstützung der Mütter gegen Atomgefahr in Tschechien, dort, wo die Aufklärungsarbeit jetzt am wichtigsten ist, wurde massiv gekürzt, obwohl wir wissen, dass jetzt die Arbeit der Anti-Atom-Bewegungen eine ganz, ganz wichtige ist. Oder die zweite Bemerkung: Nach wie vor offen sind die Strafverfügungen für über 40 Atomgegner, die an der Grenze demonstriert haben. Die Strafen wurden von der Bezirkshauptmannschaft zugestellt, alle haben Berufung eingebracht und die Entscheidungen sind nach wie vor offen. Es ist klar erkennbar, dass die Protestbereitschaft auch mit diesen Maßnahmen eingeschränkt werden sollte. Das stimmt mich sehr traurig, weil das Menschen sind und Bewegungen, die viel Zeit, viel Kraft, viel Geld, viel Engagement für diesen Widerstand gegen das Atomkraftwerk Temelin aufgewendet haben. Geschätzte Damen und Herren! Die SPÖ Oberösterreich hat eine klare Position gegen die Atomkraft und gegen das Atomkraftwerk Temelin. Wir fordern den Ausstieg aus der Atomenergie europaweit, die Ausstiegskonferenz soll von der Regierung weiterhin verfolgt werden. Wir sind für Ausstiegshilfen für Temelin, diese sollen ernsthaft verhandelt werden und Tschechien angeboten werden. Und die Bundesregierung wird aufgefordert, endlich die Beschlüsse von Oberösterreich ernst zu nehmen und auch umzusetzen. Dies bedeutet im Besonderen Verhandlungen über die Nullvariante, also die Stilllegung von Temelin. Nur mit dieser Vorgangsweise, geschätzte Damen und Herren, haben wir eine Chance, die endgültige Abschaltung von Temelin zu erreichen. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Mag. Gumpinger das Wort. Abg. Mag. Gumpinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus! Es beginnt hier immer wieder und fast bei jeder Temelin-Debatte so ein Wettlauf, wer ist der bessere Temelin-Gegner, wer hat die schärferen Worte, wer hat die brutaleren Ausdrücke. Ich glaube, das ist der falsche Weg. Alle wollen hier, dass Temelin stillgelegt wird. Das ist doch ganz klar und das braucht man glaube ich nicht hier irgendwo verwenden, um zu signalisieren, naja da würde jemand von dieser Forderung abrücken. Niemand rückt von dieser Forderung in diesem Hause ab, das ist meine Meinung. Man soll aber dann, wenn man etwas behauptet, auch einen Beweis dafür antreten. Und wenn gesagt wird, die Nullvariante wurde nie verhandelt, nie ernsthaft verfolgt, dann sagen das immer Leute, die nicht dabei waren, die das eigentlich nicht selber wissen, sondern die das von den Parteisekretariaten in Wien aus übernehmen und einfach wie eine Trommel durch Wiederholung wahr machen wollen. Es ist nicht richtig, es gibt klar gegenteilige Äußerungen nämlich jener, die tatsächlich die Verhandlungen geführt haben. Ich glaube, dass da schon ein Unterschied ist. Wenn man das abstreitet, obwohl es klare Äußerungen gibt, dann soll man dafür auch einen Beweis auf den Tisch legen. Und es ist vom Ass im Ärmel gesprochen worden. Das Ass ist weiter im Ärmel, es ist nur die Frage, wofür es gezogen wird: Für die Verhinderung des EU-Beitritts von Tschechien mit einem Temelin, das so läuft wie es jetzt steht oder gezogen wird, um durchzusetzen, dass Temelin die Sicherheitsstandards aufweist, wie sie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefordert sind. Und für diese Durchsetzung ist das Ass weiter im Ärmel. Und jetzt zu den Unterschriften selber: Es sind 236.000 Unterschriften in Oberösterreich gegeben worden, wir anerkennen diese Unterschriften, wir respektieren jede Person, die hier ihre Sorge geäußert hat gegen dieses Kraftwerk und zum Ausdruck bringen wollte, wiederum zum Ausdruck bringen wollten, dass alles unternommen werden soll, um es zu verhindern. Ich respektiere aber auch genauso alle anderen, die nicht unterschrieben haben und trotzdem genauso gegen Temelin eintreten. Ich glaube, dass wir das nicht auseinanderdividieren müssen. Und ich glaube schon, dass die ÖVP in Oberösterreich und unser Landeshauptmann immer und bis heute der erste Vorreiter im Kampf gegen Temelin in diesem Lande ist. Und wenn da jetzt gerade von den auf Bundesebene in Opposition befindlichen Parteien vieles angezogen wird, dann bitte schauen wir noch einmal zurück. Was hat die alte Regierung gemacht, wo diese Kräfte oder ein Teil davon gestalten konnten? (Unverständliche Zwischenrufe) Da hat es Telefonate gegeben und laue Appelle und wie das fortgesetzt worden wäre, das sehen wir heute in Deutschland, was von dort aus gegen Temelin tatsächlich und konkret und wirklich unternommen wird. Da ist der Stoiber viel klarer und viel vehementer gegen Temelin, weil es die Sicherheitsstandards nicht aufweist, als die rot-grüne Regierung, die keinen Finger in den entscheidenden EU-Gremien bisher gerührt hat. (Beifall) Und erstmals hat diese neue Regierung - und vorher hat es nur Appelle und laue Appelle gegeben und ein paar Telefonate, wir haben ja diese Berichte damals gehört - eine Verknüpfung hergestellt. Und Österreich hat ja über eineinhalb Jahre das Energiekapitel in Brüssel blockiert, bis es eben zu den Vereinbarungen gekommen ist und diese Verknüpfung wurde bitte auch, lieber Kollege Anschober, denke zurück, was der Herr Voggenhuber uns da alles erzählt hat, was der Herr Van der Bellen in verschiedenen Phasen dazu geäußert hat, hat ja diese Verknüpfung gar nicht gewollt. Sondern die ist von dieser neuen Regierung herbeigeführt worden und natürlich auch die massiven Proteste, wo wir und viele von uns ja selber beigetragen und viele von uns selber mitorganisiert haben. Und die Bundesregierung, das muss man auch sagen, hat uns gegenüber immer erklärt, sie ist bereit, so weit zu gehen, den Beitrittsprozess so weit auszureizen, dass Temelin den Sicherheitsstandard aufweist, wie er in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefordert ist, und genau das sieht jetzt diese Brüsseler Vereinbarung vor. (Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: "Da gibt's ja keine Standards, Otto! Es gibt ja keine Standards!") Es sind die Sicherheitsdefizite identifiziert. Im September müssen erstmals die Tschechen sagen, wie sie die 28,8 Meter-Bühne reparieren wollen und wie sie die Ventile sanieren werden und unser Expertenteam unter Führung des Professor Kromp hat dann zu beurteilen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend sind. Und davon wird es sich ableiten, ob die Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgt, nämlich qualitativ ausreichend erfolgt oder nicht. Und da komme ich aber noch zurück, das wird auch dann die Nagelprobe sein, wenn die Gesamtverhandlungen abgeschlossen sind, ob Österreich dann die Endzustimmung gibt. Und Klubobmann Stockinger hat schon gesagt, gerade diese Vereinbarung kann durchaus auch noch zum wirtschaftlichen Aus von Temelin führen. Wir haben es ja jetzt gesehen bei der Privatisierung. Die ganze tschechische Stromwirtschaft ist nicht verkaufbar, weil die Käufer Temelin nicht so wie sie es anbieten mitkaufen, weil es eigentlich nichts wert ist, sondern sie im Gegenteil von der Tschechischen Republik die Garantien verlangen, dass der Staat das Risiko weiter übernimmt. Nur dann sind sie bereit, als Betreiber in Zukunft aufzutreten. (Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: "Weil sie das Veto fürchten! Weil sie das Veto gefürchtet haben!") Vor allem weil auch die Folgen, die diese Anlage bringt, unkalkulierbar sind, das stellt sich ja durch den Privatisierungsprozess heraus. Und das will ein privater Betreiber nicht tragen. Er verlangt, dass die Tschechische Republik dafür Garantien abgibt. Und das ist ja doch für uns ein positives Zeichen. Und auch die Marktregeln der EU werden auch noch das Ihrige beitragen. Also das heißt, auch ein wirtschaftliches Aus ist nicht ausgeschlossen. Ich sage jetzt nicht, dass man auf das allein setzen kann, aber es ist mit der Brüsseler Vereinbarung durchaus noch verbunden. Und deshalb meine ich, dass diese Vereinbarung, und da komme ich jetzt auch zu den Interpretationen von verschiedenen Zeitungsartikeln, wir haben es nicht begrüßt, aber es ist ein wesentlicher Fortschritt, weil es einfach Standards sichert, die vorher nicht gesichert waren, und das sehe ich an als Fortschritt, als Schritt zum Gesamtziel. (Unverständliche Zwischenrufe) Als Zwischenschritt zum Gesamtziel, und das ist deshalb positiv zu bewerten. Die Vision und unser Gesamtziel, Temelin zu stoppen, muss im Mittelpunkt stehen, aber es soll nicht so weit gehen und dazu führen, dass wir jetzt übersehen, dass es auch um konkrete Umsetzungen geht und dass wir uns auf diese konzentrieren müssen, dass sie auf Punkt und Beistrich und auch gemäß Zeitplan umgesetzt werden. Ich habe gestern in der "Pravo", das ist doch eine der größten, die zweitgrößte tschechische Zeitung, gelesen, die hat berichtet von Aussagen des Bundeskanzlers Schüssel in Madrid, der gesagt hat, vor dem EU-Beitritt Tschechiens muss der Konflikt, der Temelin-Konflikt zwischen Österreich und Tschechien beigelegt werden, und sollte das nicht der Fall sein, werden wir nötigenfalls das noch vor dem Beitritt auch einfordern. Das heißt, diese Option, dieses Ass im Ärmel, wenn die Standards nicht herbeigeführt werden, werden wir auch den Beitrittsprozess noch einmal stoppen, das ist ja eigentlich die Linie der Bundesregierung. Das ist auch die Antwort für jene, die das Volksbegehren unterschrieben haben, nämlich die Antwort, was tatsächlich jetzt einmal Standard ist. Und mittlerweile und zwischenzeitlich ist es notwendig, über die Nullvariante und über die Ausstiegskonzepte zu verhandeln und alle Möglichkeiten zu nützen, nur realistischerweise müssen wir sagen, das wird erst gehen nach den Wahlen in Tschechien. Vorher ist niemand in Tschechien dazu bereit. Und da komme ich auch auf diese Wunschlisten immer, es werden immer Wunschlisten formuliert, bei welchem Störfall was die österreichische Bundesregierung wieder alles einfordern soll. Ja das kann man schon tun, aber realistisch wird das nichts bewirken, weil in Tschechien niemand darauf eingeht. Und deshalb, (Unverständliche Zwischenrufe) nein, weil es einfach Makulatur ist, weil es keinen Effekt erzielt. Ich bin auch manchmal dafür, dass es Äußerungen geben soll, damit man weiß, was gedacht wird. Aber Effekte werden erst erzielbar sein, wenn von tschechischer Seite Bereitschaft ist, wieder in Verhandlungen einzutreten, und da kommt für mich die Forderung dazu, dass auch alle politischen Kräfte auch in diesem Haus und natürlich auf österreichischer Ebene jetzt auch die Gelegenheit nützen sollen, das Gesprächsklima mit den politischen Kräften in Tschechien zu verbessern, weil wir brauchen ja dann nach den Wahlen die Bereitschaft dieser politischen Kräfte überhaupt mit uns in Verhandlungen in diesem Zusammenhang einzutreten. Also das heißt, jetzt Umsetzen der Vereinbarung auf Punkt und Beistrich und auch das kritisch überwachen, gerade von Oberösterreich aus, und auch einfordern, sollte da was nicht umgesetzt werden, was vereinbart ist, dass man noch einmal den Beitrittsprozess stoppt. Zweitens Kontakt zu den politischen Kräften, um nach den Wahlen zu versuchen, doch noch Ausstiegsverhandlungen zustande zu bringen, auf EU-Ebene den Gedanken der Koalition der atomfreien Staaten voranbringen, Initiativen setzen und letztlich auch, und das unterstützen wir, ein Gipfelgespräch zwischen Oberösterreich und der Bundesregierung zustande zu bringen, um die gemeinsame Linie wieder abzustimmen. Das sind unsere Antworten an alle jene, die das Volksbegehren aus lauteren Zielen und aus Sorge um ihre Zukunft und Sicherheit ihrer Kinder unterschrieben haben. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Trübswasser das Wort. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kollege Gumpinger, du hast bei der Aufzählung der Maßnahmen, der Dinge, die wir den 236.000 besorgten Menschen in Oberösterreich sagen wollen als konkrete Maßnahmen, eine ganz wichtige vergessen, (Zwischenruf Abg. Mag. Gumpinger: "Alles war nicht drinnen, aber vieles!") nein, eine ganz wichtige. Ein Partner für unseren Kampf gegen Temelin ist die tschechische Bevölkerung. Und die tschechische Bevölkerung, und das ist, meine Damen und Herren, das wirkliche Ass im Ärmel, ist nur dann zu bewegen, kritisch über dieses Kraftwerk nachzudenken, wenn wir die tschechische Regierung, Tschechien und seine Bevölkerung als gleichberechtigte Verhandlungspartner ansehen auf Augenhöhe, mit denen wir ein Gespräch führen, das von gegenseitiger Achtung zeugt. Und, meine Damen und Herren, das, was wir 1989 gehofft haben, dass eine neue Ära in diesem Mitteleuropa anbricht, hat sich nur zum Teil erfüllt, weil gerade in den letzten Jahren immer wieder alte, ich würde sagen Vorbehalte, Misstöne, Voreingenommenheiten aufgetaucht sind, gegen die wir ankämpfen müssen. Ein Veto ist ein denkbar schlechtes Signal, die ausgestreckte Hand wäre ein richtigeres, wo wir die tschechische Bevölkerung als Mitkämpfer, -kämpferinnen gegen Temelin anerkennen. Die gemeinsame Geschichte der beiden Länder Böhmen-Oberösterreich ist sehr kompliziert und nicht einfach zu beurteilen. Was wir beitragen sollten in dieser Zeit, wo wir dringend die Partnerschaft der Bevölkerung brauchen, ist, aufeinander zuzugehen, nicht zu bedeuten, dass es in unserer Hand liegt, was in Mitteleuropa geschieht, sondern dass wir nur Teil von Verhandlungen sein können, Teil von Prozessen, wie wir die Zukunft gestalten. Als ich mich zu Wort gemeldet habe, saßen auf der Galerie viele, viele junge Menschen aus einer Schule in Oberösterreich. Diesen Menschen und denen, die draußen den Bericht von der Landtagssitzung heute von der aktuellen Stunde hören werden, möchte ich sagen, die Zukunft Mitteleuropas liegt in den Händen dieser jungen Menschen. Sie werden die Zukunft gestalten und sie werden letztlich entscheiden, ob die Partnerschaft zwischen Böhmen und Oberösterreich dazu führt, eine vernünftige Energiepolitik zu führen, eine Politik, die eine Energiesicherung auf Dauer gewährleistet ohne die Bevölkerung zu gefährden. Und meine Damen und Herren, eines ist klar, diese Zukunft, diese atomenergiefreie Zukunft dieser Region ist nur dann möglich, wenn wir die Partnerschaft der Bevölkerung in beider Länder erreichen. Und dafür werden wir uns einsetzen und hoffen Ihre Zustimmung und Ihre Begleitung zu diesem Thema zu finden. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Nächster Redner ist Herr Kollege Strugl. Abg. Mag. Strugl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde von allen Vorrednern, und auch ich möchte das tun, betont, dass jene 236.000 Oberösterreicher, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, nicht nur ernst zu nehmen sind, sondern dass es ja auch ein klarer Ausdruck eines Willens ist, nämlich, dass man gegen dieses Kraftwerk etwas tun möchte. Und ich glaube, bis zu diesem Punkt sind sich ja alle auch in diesem Saal einig. Wo die Meinungen schon auseinander gehen, ist die Frage, ob es denn auch so gemeint ist, dass etwa ein Veto das adäquate und geeignete Mittel ist, um dieses Ziel zu erreichen. Und ehrlich gesagt, ich warne davor, dass man das gleichsetzt, aus vielen Gesprächen mit Bürgern, auch mit solchen, die hingegangen sind und unterschrieben haben, wissen wir, dass die Menschen das sehr wohl auseinander halten und dass man deshalb das auch nicht automatisch unterstellen sollte. Wir wissen es auch aus verschiedenen Befunden, wir wissen es auch aus der Meinungsforschung, dass eine Mehrheit eigentlich nicht automatisch meint, man soll hier das Veto anwenden, sondern es ist völlig klar, dass man gegen Temelin ist, aber man soll bei weiteren Schlussfolgerungen hier vorsichtig sein. Und was mir ein bisschen leid tut ist, dass in der wichtigen Frage parteipolitisch vorgegangen wurde. Denn die Lösung und der Weg zur Lösung wurde ja damit letztlich nicht erleichtert. Und es muss uns schon klar sein, und ich möchte auch dem Günther Steinkellner antworten, wenn man das wirklich ernst nimmt, und ich glaube, das wollen wir alle, und das hast du besonders betont, dann darf man aber in dieser wichtigen Frage auch nicht parteipolitisches Kleingeld wechseln, das muss auch einmal ganz klar gesagt werden. (Beifall) Denn wenn es dir ernst ist, und du hast ja hier heraußen auch gesagt, es ist weder zum Lachen noch sonst in irgendeiner Weise geeignet, dass man das Thema jetzt missbraucht, dann gehört auch diese Frage dazu, zu sagen, dann muss man hier wirklich klug vorgehen, und nicht in erster Linie aus parteipolitischen Motiven handeln, und das ist der Vorwurf, den ich auch der FPÖ hier ein wenig mache. Es wurde beiderseits der Grenze versucht, auch das Wasser auf die parteipolitischen Mühlen vor Wahlgängen zu leiten, auf der tschechischen Seite hat das Zeman gemacht, und hat sich damit erhofft Rückenwind für seine Wahlgänge. Und ich habe ein bisschen den Verdacht, um es ganz vorsichtig auszudrücken, dass es auf der anderen Seite der Grenze die FPÖ probiert und sich hier etwas erhofft. Und erreicht haben wir damit, dass die Fronten sich dadurch verhärtet haben, und dass der Weg zur Lösung damit nicht leichter geworden ist, weil natürlich die Emotionen dadurch auch gewaltig aufgeschaukelt wurden. Und ich möchte auch unterstreichen, was bereits von Vorrednern betont wurde, die Frau Vizekanzler hat angekündigt, wenn das Volksbegehren entsprechend breite Unterstützung bekommt, und ich nehme an, dass 915.000 Unterschriften breit genug sind, dann wird sie nach Prag fahren und verhandeln. Da ist jetzt einmal abzuwarten, was dabei herauskommen wird. Ich glaube halt nur eines, das Veto würde auch bedeuten, und das muss man sehen, und es ist von dem Störfall, vom letzten Störfall gesprochen worden, wenn wir das Veto anwenden, und ich rede jetzt theoretisch, und es würde Tschechien draußen bleiben, dann gehe ich nicht davon aus, dass deswegen Temelin nicht in Betrieb geht. Und dann würde ein solcher Störfall insofern eine noch größere Bedrohung werden, weil ja dann das Kraftwerk ohne die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen, die zusätzlichen und nachträglichen, die zwischen Österreich und Tschechien jetzt einmal in den sieben Bereichen und in den sieben zentralen Fragen vereinbart wurden, in Betrieb gehen. Also die Gefahr damit eigentlich noch steigt, das muss die FPÖ auch dazusagen. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Michael, aber den Strom müssen wir dann nicht nehmen. Wir haben einen Antrag, dass wir diesen Strom auch aus anderen Ländern nicht haben wollen!“) Ja, schon Günther, aber das ist doch, entschuldige bitte, aber das ist doch eine andere Frage, ob wir den Strom dort einkaufen, oder ob das Kraftwerk in Betrieb geht. Was du gesagt hast ist, mir macht dieser Störfall Sorgen, und bis daher bin ich völlig eins mit dir, ich sage ja nur eines dazu, wenn sie das Kraftwerk einschalten, weil sie draußen bleiben, und ich würde mich sehr wundern, wenn ich mich jetzt täusche, ich glaube nicht, dass die Reaktion dann wäre, na gut, dann verzichten wir halt darauf, dann ist ein solcher Störfall deswegen noch wahrscheinlicher geworden, weil ja vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen dann mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht umgesetzt werden würden. Das ist das, was ich hier auch zu bedenken geben möchte, und wenn man ehrlich mit dem Thema umgeht, und wenn man es so ernst nimmt, wie du gesagt hast, dann muss man das auch dazusagen, und darf der Bevölkerung jetzt nicht vorschwindeln, dass man sagt Veto, und dann geht das Kraftwerk nicht in Betrieb, das ist doch in Wahrheit die Frage, meine Damen und Herren. Und eines auch noch dazu, du hast den Vergleich mit Kosloduj hier angestellt. Meiner Meinung nach hinkt auch dieser gewaltig, denn wir wissen, dass Kosloduj, Bohunice und Ignalina jene drei Kraftwerke sind, die aufgrund einer Kategorisierung innerhalb der EU als solche eingestuft werden müssen, wo man keine Verbesserung von Sicherheitsstandards mehr durchführen wird können, aufgrund der Bauart dieser Kraftwerke, und daher beschlossen wurde, die sind stillzulegen. Wir wissen aber auch ganz genau, dass Temelin nicht so eingeschätzt wird von genau jenen Experten, die diese Kategorisierung vorgenommen haben. Und ich sage auch jenen, die heute Veto sagen, wir haben in acht europäischen Beitrittsländern insgesamt 25 Reaktoren, nicht nur die drei, von denen hier gesprochen wurde. Und wenn man das will, und wenn man das ernst nimmt, dass wir ein langfristiges, oder mittelfristiges Ausstiegsszenario vielleicht verwirklichen wollen, und meine Damen und Herren, da dürfen wir uns auch nichts vormachen, allzu viele Verbündete in der EU haben wir derzeit noch nicht dafür, und die Vetopolitik wird nicht dazu beitragen, dass wir Verbündete in dieser Frage gewinnen. Und wer den Ausstieg will, nämlich auf einer europäischen Ebene, der braucht Verbündete, und nicht Isolation. Auch das, meine Damen und Herren, muss dazu gesagt werden, muss auch dem Jörg Haider gesagt werden, der sich mit der RWE eingelassen hat, die bei seiner Kelag dabei ist. Vielleicht kommt es ja sogar noch einmal zur interessanten Situation, dass die RWE Temelin kauft, na dann bin ich gespannt, wie man sich dann verhalten wird in dieser Frage. (Beifall, Unverständlicher Zwischenruf) Ja, das wäre besonders pikant. Ich sage es auch zum Klubobmann Frais, es ist nicht richtig, der Otto Gumpinger hat das schon klargestellt, dass ein Ausstiegsszenario von der Regierung nicht angesprochen wurde. Das stimmt einfach nicht. Es wurde von Tschechien abgelehnt, (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Wir haben gesagt, nicht verhandelt!“) nicht verhandelt, weil Tschechien es abgelehnt hat darüber zu verhandeln, das ist richtig, und das ist ein ganz ein kleiner, feiner Unterschied, wenn Sie erlauben, Herr Klubobmann. Sie haben nämlich so getan, als hätte sich die Regierung eigentlich darum gar nicht bemüht, und das ist eigentlich nicht wahr. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Wenn man nicht bereit ist zu verhandeln, haben wir gesagt, dann darf dem Energiekapitel nicht zugestimmt werden. Das ist die direkte Schlussfolgerung!“) Darf ich Ihnen zum Energiekapitel auch etwas sagen, es ist Ihrem Klubobmann Cap vorbehalten gewesen, im September des Vorjahres zu verlangen, dass man jetzt endlich das Energiekapitel zumachen soll, weil es in Wahrheit nicht sinnvoll ist, da jetzt noch lange herumzudoktern, und das ist auch ein wichtiger Vertreter Ihrer Partei, ist auch entsprechend kritisiert worden dafür. Und um andere Abgeordnete zu kritisieren, ich kann die Maria Berger nennen, ich kann den Nationalrat Dietachmayer nennen, die haben dieses Ergebnis begrüßt, damit das auch ausgesprochen ist, also, ich bin überhaupt nicht derjenige, der sagt, tun wir das alles gegeneinander aufrechnen, aber wenn hier auf die Art und Weise diskutiert wird, dann sollte das auch dazugesagt werden. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „War das die oberösterreichische Position?“) Das sind oberösterreichische Abgeordnete, möchte ich Ihnen nur dazu sagen. (Zwischenruf Abg. Dr. Frais: „Was wir abgestimmt haben in diesem Haus. Sie haben den Abschluss des Energiekapitels befürwortet!“) Wir haben es eh nicht abgeschlossen, Entschuldigung. (Unverständlicher Zwischenruf) Ich sage ja nur das, dass das Verhandlungsergebnis aus Brüssel von Ihren Vertretern begrüßt wurde und dass Ihr Klubobmann gesagt hat, schließt es endlich ab, das habe ich gesagt. Und das haben ja Sie nicht dazu gesagt, was ich eh verstehe, aber ich muss es ja sagen. (Beifall) Und ein letztes, was also die deutsche Rolle betrifft. Wir haben in den letzten Tagen mitverfolgt, dass die rot-grüne Regierung es auf irgendeine Weise zusammengebracht hat, dass der blaue Brief nicht abgeschickt wird in Fragen der Stabilitätskriterien. Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen in Sorge, was könnte der Preis gewesen sein für die rot-grüne Regierung, dass sie auf europäischer Ebene Verbündete gefunden hat, die gesagt haben, also gut, meinetwegen, dann machen wir halt das in Gottes Namen nicht. (Zwischenruf Abg. Anschober: „Der Fasching ist schon vorbei!“) Herr Kollege Anschober, das hat mit dem Fasching gar nichts zu tun, wir werden uns dann wundern, wenn andere wichtige Fragen auf europäischer Ebene, wenn andere Länder dann diesen Preis einfordern werden, und das ist das, wo wir uns erhofft haben, auch von einer rot-grünen Regierung in Deutschland, dass wir hier vielleicht Unterstützung hätten in dieser Frage. Ich glaube, das müsste möglich sein. Aber das ist leider Gottes auch nicht der Fall gewesen. Meine Damen und Herren! Ich glaube, jetzt wäre es wichtig, trotz der gegensätzlichen Ansichten über den Weg, trotzdem gemeinsam ein Ziel zu verfolgen. Wir glauben, dass es mit der Brüsseler Vereinbarung mit Tschechien einen wichtigen Schritt gibt, um Sicherheit zu erhöhen, er ist auch einklagbar, er ist auch Teil des Beitrittsprotokolls, er ist insgesamt damit auch rechtsverbindlich. Man muss auch dazu sagen, es ist erstmals in einer Frage des Beitritts eines Kandidatenlandes diese Frage auf diese Art thematisiert worden, überhaupt erst auf die europäische Ebene gebracht worden, und wenn wir Sicherheitsstandards haben wollen, die wir jetzt noch nicht haben, das stimmt, dann muss man aber auch auf diesem Verhandlungsweg weitergehen. Das, glaube ich, erfordert ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen, denn das Ziel kann nicht sein, meiner Meinung nach, dass man einen EU-Beitritt Tschechiens verhindert, sondern das Ziel muss sein, dass die Sicherheit erhöht wird, und das geht unserer Meinung nach auf dem Verhandlungsweg und nicht mit dem Veto. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als vorläufig letztem Redner erteile ich Herrn Kollegen Walch das Wort. Abg. Walch: Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Strugl, du hast ein bisschen die Schonfrist heute bei mir, weil du noch nicht so lang im Oö. Landtag bist, aber es freut mich ganz besonders, dass du auf unsere Vizekanzlerin so baust, dass die nach Prag fährt und in Prag mit mit der Regierung über die Stilllegung des AKW Temelin verhandelt! Weil die bringt wenigstens was zusammen, was Schüssel bis dato noch nicht zusammengebracht hat. (Beifall) Wer die Medien genau verfolgt hat, was letzte Woche wieder passiert ist, der Unfall im AKW, bzw. dass die Technik schon gescheiter ist wie gewisse Menschen, dass die sich automatisch abschaltet, weil die Verantwortlichen nicht fähig sind, wie man in den Medien lesen konnte, hat die Frau Dobrova, glaube ich, heißt sie, darauf gesagt, es müssen, wenn so was noch einmal passiert, hohe Geldstrafen für die Kraftwerksbetreiber verhängt werden. Ich glaube, da sieht man es, dass aus Tschechien intern auch schon der richtige Druck kommt, und dass das Veto dementsprechend dazu geholfen hat. Aber eines zu meinem Kollegen Affenzeller aus Freistadt. Wo bist du denn, lieber Hans? Guten Morgen, kann ich nur sagen, Herr Kollege Affenzeller! Du verschläfst sehr viel, und du vergisst immer so viel. Ich muss dir wieder ein bisschen auf die Füße helfen. Der Sachverhalt, wenn du sagst, damit wir das Volksbegehren alleine gemacht haben, und ihr hättet mittun wollen beim Volksbegehren, ja ihr seid ja dazu eingeladen gewesen, aber du hast es nicht angenommen, außer dass du es boykottiert hast das Ganze mit Zeitungsinseraten und vielem mehr, und jetzt auf einmal auf unseren Zug aufspringen willst, wo du siehst, dass dir die Felle davonschwimmen, wo 236.000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, wahlberechtigte, noch einmal, wahlberechtigte, dieses Volksbegehren unterschrieben haben, wo weit mehr unterschrieben hätten, wenn sie nicht so Angst gehabt hätten, weil du Gegenbefehle ausgegeben hast, auch von der ÖVP Befehle ausgegeben worden sind, in großen Zeitungsinseraten, wo sich die Landeshauptleute abbilden lassen haben, und haben dort gesagt, unterschreibt dieses Volksbegehren nicht. Jetzt auf einmal, in diesem Haus alle dafür, alle sagen, diese Stimmen muss man ernst nehmen, schon erfreulich. Also, muss ich euch wirklich sagen, ihr seid am Holzweg gewesen, aber wir laden euch ein, gemeinsam jetzt Schritte voran zu treiben. Und wo es wirklich am meisten hapert ist das, wir können machen was wir wollen, wir haben gemeinsame Linien in Oberösterreich gefunden mit vielen Resolutionen und Anträgen in diesem Haus, einstimmig, ist Richtung Bundesregierung gegangen, dort hat es nicht so funktioniert, aber was mich am meisten ärgert ist das, dass in Brüssel überhaupt nichts passiert. Dass Abgeordnete von ÖVP, von SPÖ und von den Grünen so tun, als ob sie mit Österreich gar nichts zu tun hätten. Bitte, ich appelliere an euch, gebt denen einmal Druck und Verantwortung, und sie sollen einmal gemeinsam Österreich in Brüssel vertreten. Ich frage mich, für was sie überhaupt in Brüssel sind. Von wem sie entsandt worden sind, welche Interessen sie dort zu vertreten haben. Es ist höchste Zeit und höchste Eisenbahn, kann man sagen, Druck in Brüssel zu machen, dass dort von den österreichischen Abgeordneten ein einstimmiger Beschluss kommt, wenn Prag nicht einlenkt, wenn das AKW Temelin nicht abgeschaltet wird, gibt es keine EU-Osterweiterung. (Beifall) Und tun wir nicht immer so, als wenn das Veto Neuland wäre, schaut einmal, wie viele ÖVP-Bürgermeister zum Schluss es unterschrieben haben und sagten, welche ich angerufen habe, sagten sie, du Max, ich kann leider nicht unterschreiben, weil wenn das in der Öffentlichkeit kundgetan wird, dann kriege ich womöglich noch Probleme. Und jetzt komme ich wieder auf den Affenzeller zurück, das ist sowieso der Schauspieler in Freistadt mit Zick-Zack-Kurs. Er macht ein Zeitungsinserat, wundert mich ja, dass er so viel Geld dafür ausgibt, gegen die Wünsche der Bürger, weil noch dazu im Bezirk Freistadt 36,7 Prozent der Wahlberechtigten für das Veto gestimmt haben. Also, lieber Kollege Affenzeller, sei vorsichtig, wie die nächste Wahl für dich ausschaut, wenn du ständig gegen die Bevölkerung arbeitest. Und das schönste war, sein eigener Bürgermeister, ein SPÖ-ler, der ist ein bisschen gescheiter gewesen, muss ich sagen, der Wartberger hat sich in der Kronen Zeitung öffentlich dazu bekannt mit Bildern, und hat gesagt, ich unterstütze das Volksbegehren! Ich habe ihn dann gefragt, Erich wieso unterstützt du das? Er hat gesagt, da bin ich nicht auf Parteilinie, ich setze mich für die Interessen der Bürger und für die Gesundheit dieser ein. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Frau Kollegin Haubner. Landesrätin Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich befasse mich nicht so dezidiert mit Herrn Kollegen Affenzeller, sondern ich möchte nur zu Beginn ganz konkret noch einmal sagen, dass das Veto im Rahmen dieses Volksbegehrens etwas Redliches ist, etwas Korrektes ist und ein legitimes politisches Mittel, wenn es als Druckmittel für etwas gedacht ist, wo es wirklich um unsere Sicherheit jetzt und für die nächsten Generationen geht. (Beifall) Und was mich begeistert, dass es zu einem rot-weiß-roten Volksbegehren geworden ist. Die Zahlen wurden schon genannt und österreichweit haben sich eben über 900.000 Menschen dazu entschlossen. In Oberösterreich haben wir damit sogar das Gentechnikvolksbegehren überholt. Und ich möchte auch hier an dieser Stelle einmal sagen, dass die Hälfte derjenigen, die unterschrieben haben, Frauen gewesen sind. (Beifall) Und Frauen wissen sehr wohl was sie tun und was sie unterschreiben aus Verantwortung auch für ihre Familien. Und dass all jene, die unterschrieben haben, Recht haben, hat sich auch aufgrund der jüngsten Vorfälle gezeigt, die Probleme mit den Ventilen im Sekundärkreislauf, ein mehr als gefährlicher Zwischenfall und der bereits im WPNS-Bericht der EU als äußerst kritisch beurteilt wurde. Und gerade beim Treffen von Zeman/Schüssel wurde die entsprechende Bescheinigung für die Funktionstüchtigkeit dieser Ventile als etwas Inhaltliches, Schwerpunktmäßiges gesehen. Und es muss oder es sollte bis Ende Juni dieses Jahres das Ergebnis vorgelegt werden. Und der Nachweis dieser Funktionstüchtigkeit der Ventile, denke ich, hat sich nach diesem Störfall einfach erübrigt. Und ich sage hier ganz klar mit diesen Ventilen und mit dieser unsicheren Technik darf Temelin weder im ersten Block noch im zweiten Block wieder in Betrieb gehen. Und die EU ist wirklich aufgefordert, Tschechien klar zu machen, dass bis dahin ein weiterer Testbetrieb Temelins unmöglich ist. Und ich erwarte mir auch eine Einigkeit der österreichischen EU-Parlamentarier. Nicht so wie unlängst bei einem freiheitlichen Antrag, der zum langfristigen Ausstieg aus der Atomenergie gedacht war und dem sowohl ÖVP als auch SPÖ und Grüne ihre Zustimmung wahrscheinlich nur aus rein parteipolitischen Gründen verweigert hat. Denn, um auch auf das zu kommen, was Sie, Herr Klubobmann Stockinger, gesagt haben, dass das Veto sozusagen geschadet hat und Scherben hinterlassen hat. Ich glaube, schaden tun diejenigen uns, die in der EU immer gegen österreichische Interessen verstoßen und gegen österreichische Interessen auftreten. Und wenn wir eine ehrliche Politik machen, dann kann es nicht so sein, dass wir sagen, wir sind für einen europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie und wir lassen zu, dass ein neues Mitgliedsland mit einem neuen alten Kraftwerk beitreten kann. In diesem Sinne meine Damen und Herren möchte ich ganz kurz aus meiner Sicht noch die Schwerpunkte für die weitere Vorgangsweise festhalten. Ich denke, wir müssen in zwei Kategorien denken. Einerseits haben wir Hausaufgaben in Österreich zu machen und andererseits geht es darum, die tschechische Öffentlichkeit über die Nachteile der allfälligen Inbetriebnahme von Temelin zu informieren. Ich möchte hier auch an dieser Stelle sagen, dass wir in Oberösterreich der Hauptmotor, was die Aktivitäten gegen Temelin anbelangt, waren und sind auch heute noch dazu stehen. Wir sind das einzige Bundesland, das hier klare Aktivitäten setzt und ich appelliere auch von dieser Stelle an die Bundesregierung, auch eine einheitliche Vorgangsweise zu wählen. Wir, vonseiten der Freiheitlichen, wissen sehr wohl, was wir im Zusammenhang mit Temelin wollen. Aber ich ersuche Herrn Bundeskanzler, Herrn Umweltminister diesen Schleuderkurs aufzugeben und auch ganz klar zu sagen, wir wollen die Stilllegung Temelins und alle Mittel, die legitim und politisch korrekt sind, wollen wir dazu verwenden. (Beifall) Ich denke auch, eine wichtige Hausaufgabe ist, dass klargemacht wird, dass die CEZ EU-Recht einhalten muss, dass es eben nicht zu ökonomischen Vorteilen für die Temelinbetreiber kommt. Ich glaube, eine österreichische Hausaufgabe ist auch die Kontrolle der Umsetzung der Sicherheitsnachrüstungsmaßnahmen. Ich persönlich sehe dieses Papier, das zwischen Zeman und Schüssel ausverhandelt wurde, natürlich eher als eine Beruhigungspille für die Öffentlichkeit. Aber was das Papier wert ist, sollte man jetzt wirklich abtesten. Und die Konsequenz aufgrund dieses neuen Störfalles müsste eigentlich die sofortige Stilllegung des Testbetriebes sein. Und hier muss wirklich die Regierung klar und einheitlich auftreten. Eine dritte Hausaufgabe, die mir sehr wichtig scheint, ist die Verhinderung von Atomstromimporten. Und ich bin sehr froh, dass es heute zu einem gemeinsamen Antrag kommt, der dazu führt, dass es ein Prüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof geben soll und geben wird, was den Atomstrom oder die Einfuhr des Atomstroms aus Drittländern beziehungsweise aus gefährlichen Atomkraftwerken betrifft. Ich unterstütze das sehr stark und sehr nachhaltig, aber ich denke, wir sollten begleitend auch eine Vorsprache, eine direkte Vorsprache seitens der oberösterreichischen Politiker in Wien wählen, denn wir wissen, wie geduldig Papier ist und wir wissen auch, wie lange derartige Prüfungsverfahren dauern. Wenn wir (Zweite Präsidentin: "Ich ersuche Sie, zum Schluss zu kommen!") - danke - wenn wir persönlich vorstellig werden, dann wird vieles schneller beurteilt werden. Ja, ich hätte noch einiges zu sagen. Ich wollte auch nur noch hinweisen, dass das neunte Maßnahmenpaket bereits in Arbeit ist und als Schwerpunkt sozusagen die Bewusstseinsbildung in Tschechien drüben zum Anlass genommen hat. Und ich denke, hier müssen wir gemeinsam den richtigen Weg gehen. Meine Damen und Herren, das Ergebnis des rot-weiß-roten Volksbegehrens gegen Temelin ist ein ganz klarer Auftrag für die Arbeit aller Politiker, ganz gleich, welcher Partei sie angehören. Wir werden nur durch harte Verhandlungen seitens der Regierung, durch klare Positionen seitens der Regierung und auch durch eine koordinierte Vorgangsweise seitens Oberösterreichs in der Temelinoffensive das Ziel des Volksbegehrens umsetzen können, nämlich das Ja zum Leben und das Nein zu Temelin und Veto als mögliches Druckmittel, damit ein AKW nicht in Betrieb geht. Dankeschön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich schließe somit die aktuelle Stunde. Ich weise darauf hin, dass es noch zwei Initiativanträge gibt, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Thema der aktuellen Stunde stehen. Es handelt sich dabei um die Beilage 1352/2002 und die Beilage 1353/2002. Die Beilage 1352/2002 ist ein Initiativantrag betreffend Einführung einer europäischen Entsorgungsabgabe auf Atomstrom und die Beilage 1353/2002 ist ein Initiativantrag betreffend den Beschluss einer Resolution für die Einholung eines Rechtsgutachtens über die Durchführung des Temelin-Volksbegehrens. Gemäss unserer Landtagsgeschäftsordnung ist unmittelbar nach der aktuellen Stunde über die Dringlichkeit solcher Anträge Beschluss zu fassen. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1352/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Wechselrede und ich lasse abstimmen und bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zustimmen, dass der Beilage 1352/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Ich eröffne über den Antrag, dass der Beilage 1353/2002 die Dringlichkeit zuerkannt wird, die Wechselrede, zu der Klubobmann Steinkellner zu Wort gemeldet ist. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Antrag 1353/2002 beinhaltet eine Resolution, in der der Landtag aufgefordert wird, ein Rechtsgutachten über die Durchführung des Volksbegehrens "Nein zu Temelin" in Oberösterreich einzuholen. Dieses Gutachten hat vor allem auf Beschwerden über eine zu geringe Anzahl und mangelnde Streuung von Eintragungslokalen einzugehen und darzulegen, inwieweit in diesen Fällen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden und welche Konsequenzen sich aus einem allfälligen Verstoß gegen das Volksbegehrensgesetz ergeben. Wir haben aufgrund des durchgeführten Volksbegehrens zahlreiche Beschwerden von zu geringen Eintragungslokalen gehabt. Die Stadt Wels etwa hat ein einziges Eintragungslokal gehabt, eine Stadt mit 60.000 Einwohnern. Sie selbst wissen es ja genau, was in ihren Gemeinden für Probleme in der Abwicklung beim Volksbegehren stattgefunden hat. In Altersheimen gab es keine fliegenden Kommissionen. Wir wollen mit diesem Rechtsgutachten untermauern, dass hier verschiedene Bundesvorschriften nicht eingehalten wurden und ich bitte um Ihre Unterstützung für dieses Rechtsgutachten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Hingsamer das Wort. Abg. Hingsamer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann es an und für sich kurz machen. Es ist eigenartig, dass der Landesgesetzgeber ein Rechtsgutachten in Auftrag geben soll, wo die Bundesgesetzgebung, der Bundesgesetzgeber, grundsätzlich für eine Sache zuständig ist. In diesem Bereich, im Volksbegehrenbereich, ist der Bundesgesetzgeber vielleicht gefordert, ich glaube aber, da nicht einmal so gefordert. Ich bitte doch in Zukunft auch auseinander zu halten, dass Wahlen und Volksbegehren unterschiedlich gesehen werden und dass man einzelne Wahllokale nicht herabbrechen kann auf die Wünsche bei Volksbegehren. Bei Volksbegehren ist im Unterschied zu Wahlen eine viel, viel längere Möglichkeit, seinen Wunsch zu äußern. Bei Wahlen im Regelfall zwischen fünf und zehn Stunden je nach Ortschaften, wie lange man Zeit hat, sich hier der Demokratie zu bedienen, bei Volksbegehren im Mindestfall, in der Mindestdauer 66 Stunden gesetzlich vorgeschrieben, auf acht Tage verteilt. Und auf diese acht Tage verteilt wiederum die Zeit 16 Stunden außerhalb der normalen Dienstzeit. Und diese 16 Stunden außerhalb der normalen Dienstzeit müssten eigentlich dazu genügen, dass Menschen die Möglichkeit haben, am Samstag, am Sonntag, zu Abendstunden, zu Abendzeiten hier ihren Willen kundzutun und ihre Willensäußerung zu machen. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist hier, dass wir als Landesgesetzgeber tätig werden. Ich glaube, wenn es Ungereimtheiten gibt, dann muss die Demokratie auch so funktionieren, dass man vor Ort in den Statutarstädten, im Wesentlichen sind Statutarstädte ja erwähnt worden, dass in diesen Statutarstädten, wenn es dort wirklich so war, diese Dinge abgestellt werden, dazu brauchen wir nicht ein Landesgesetz. Wir lehnen daher als ÖVP diesen Dringlichkeitsantrag ab, sehen ihn nicht als notwendig, wenn, dann bitte die Wünsche an den Bundesgesetzgeber zu richten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Herr Klubobman Anschober. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege Hingsamer! Es ist ja an und für sich eine schöne Empfehlung, die Wünsche an den Bundesgesetzgeber zu richten, wenn die ÖVP bereit ist, die entsprechenden Unterschriften zur Verfügung zu stellen, dann glaube ich, wird es in dem Haus eine breite Mehrheit geben dafür, dass so etwas wie Mindeststandards definiert werden, dafür, dass Bürger, die in unterschiedlichen Regionen Österreichs leben, zum Beispiel in Linz, Graz oder Wien eine gleiche Information und einen gleichen vergleichbaren Zugang zum Recht der direkten Demokratie erhalten. Denn ich sehe das nicht im Mindesten ein, dass man zum Beispiel in Wien konkret schriftlich informiert wird, darüber, was Gegenstand eines Volksbegehrens ist, wo die Eintragungslokale sind, zu welchen Zeiten Mann oder Frau unterschreiben kann, die aber in Linz zum Beispiel weder ausgehängt ist, noch diese schriftliche Information erfolgt. Ich glaube, hier gibt es eine Ungleichgewichtung, eine nicht wirklich seriöse Umsetzung eines gleichberechtigten Zugangs zur direkten Demokratie. Und das sollte korrigiert werden, ob wir das jetzt über eine Bundesresolution machen, sehr, sehr gerne. Ich glaube auch nicht, dass die FPÖ als Antragsteller da etwas dagegen hätte. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Wir haben ja einen vorgelegt, er wurde nicht unterzeichnet!") Kollege Hingsamer, dann verstehe ich aber die Argumentationslinie noch viel weniger. Mir ist jedes Instrument recht, das dazu führt, dass Bürgerinnen und Bürger seriöser informiert werden über direkt demokratische Möglichkeiten und ein freier korrekter Zugang zu diesen Möglichkeiten vorherrscht. Deswegen und das hat überhaupt nichts mit einem Thema eines Volksbegehrens zu tun, sondern insgesamt mit dem Instrument, es gibt da ein Sozialvolksbegehren im April zum Beispiel, ich wünsche mir, dass dann schon eine seriöse Information für alle Bürgerinnen und Bürger garantiert ist. (Beifall Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Von seiten der SPÖ!") Zweite Präsidentin: Herr Klubobmann Dr. Frais. Abg. Dr. Frais: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kollegen! Ich war wahrscheinlich der erste, der heute in der Früh schon sehr klar positioniert hat, als ich mit dem Günther Steinkellner darüber geredet habe, weil wir, meine lieben Freunde, einmal damit aufhören sollen, ununterbrochen Dinge miteinander zu vermischen, bis keiner mehr weiß, wo wir uns wirklich befinden. Für das oberösterreichische Bürgerinitiativrecht gelten alle Regelungen der Landtagswahlordnung. Da hat es bisher noch nie irgendeine Beanstandung gegeben, das ist in Ordnung. Das wäre der Punkt, den wir hier auszuverhandeln hätten, wenn hier Standards nicht erfüllt werden. Bei einem Bundesvolksbegehren werden offensichtlich aufgrund der Beschwerden einer Partei gewisse Standards, die erwartet wurden, nicht ganz erfüllt. Bitte, was gibt es einfacheres, als dass die in den Gemeinden betroffenen Fraktionen in der Gemeinde sagen, wir wollen mehr Wahllokale offen haben. Ich kann das so nicht bewerten. Zweitens, was das Allereinfachste wäre, dass eine Partei, die selbst in der Regierung ist, in der Koalition (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Bist ja selbst in das falsche Lokal gegangen in Linz!") Günther Steinkellner, du hast wieder nur etwas gelesen, was dort falsch geschrieben war. Ich habe damals darauf hingewiesen, warum wir kein Einleitungsverfahren haben wollen, weil Einleitungsverfahren und letztendlich dann das Volksbegehren als solches in zwei verschiedenen Lokalen stattfindet. Darum haben wir gesagt, kein Einleitungsverfahren mehr, sondern nur noch sechs Monate Zeit auch für solche, wie für mich und für dich, die sechs Monate Zeit haben dann dafür etwas zu unterschreiben. Was von dir negativ beurteilt wird, von mir sehr gut. Darum, das Thema gehört auf die Bundesebene! Noch eines, Günther! Ich bin zuerst nicht herausgegangen, weil es schon nicht mehr dafür gestanden ist, aber jetzt sage ich es, weil du das immer bei den Bürgerrechten einbringst. Laut Aussage der Klubobmänner des Nationalrates, ich habe es dir brieflich geschickt, wurde diese Frage, ob ein Volksbegehren, das eine bestimmte Anzahl erreicht, nämlich 15 Prozent, ich sage es ausdrücklich dazu, weil bei uns sind 8 viel zu hoch, 15 Prozent, eine Bindungswirkung für eine Volksabstimmung erhält. Und dort haben alle vier Klubobmänner einhellig festgestellt, dass aufgrund des Vorarlberger Erkenntnisses, wie das auch bei uns der Fall war, ein Hemmnis vorliegt und deshalb ein solcher Schritt nicht vollzogen werden kann und dieses Thema dort nicht mehr weiter verfolgt wird. (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: "Deswegen ist das ja der Bund als Bundesverfassungsgesetzgeber!") Günther, ich lade dich ein, versuche Westenthaler zu erreichen, der war dabei. Ob es in den letzten Tagen gelungen ist, weiß ich nicht, aber probiere es in den nächsten Tagen, er wird dir das bestätigen, was ich dir jetzt gesagt habe. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke. Es gibt keine weitere Wortmeldung und ich schließe somit die Wechselrede. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zustimmen, dass der Beilage 1353/2002, es ist dies der Antrag, der von der FPÖ eingebracht wurde, die Dringlichkeit zuerkannt wird, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Zwischenruf Landesrat Dr. Achatz: "Ich bitte alle, nach dem Gewissen abstimmen!" Die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion und die Abgeordneten der Fraktion der Grünen heben die Hand.) Und stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Ich weise die Beilage 1353/2002 dem Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten zur Vorberatung zu. Aufgrund des soeben gefassten Geschäftsbeschlusses kommen wir jetzt zur Behandlung der Beilage 1352/2002. Ich bitte Herrn Klubobmann Dr. Frais darüber zu berichten. Abg. Dr. Frais: Initiativantrag betreffend den Beschluss einer Resolution für die Einholung eines Rechtsgutachtens über die Durchführung des Temelin-Volksbegehrens. Wir stehen im Wesentlichen vor dem Problem, dass in der Atomwirtschaft zwar Beträge eingehoben werden unter dem Titel der Entsorgungssicherheit, diese Beträge, die aber nicht zweckgewidmet sind, nur unter Rücklagen ausgewiesen sind und das im Wesentlichen eigentlich jene Kassa ist, mit der auf dem gesamten Europäischen Markt eingekauft wird. Wir glauben, dass eine Entsorgungsabgabe auf Atomstrom grundsätzlich eingehoben werden sollte und auch eine Zweckbindung, um damit eine Wettbewerbsgleichheit für den Wasserstrom zu erreichen. Derzeit ist es so, dass im Wesentlichen Wasserstrom- oder alle Ökostromfragen daran oft scheitern, weil der Strompreis zu hoch ist, während die Entsorgungskosten beim Atommüll nicht mitgerechnet werden. Wir haben deshalb gemeinsam den Antrag gestellt und ich ersuche um Zustimmung. Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung zu appellieren, innerhalb der EU für die Einführung einer europäischen Entsorgungsabgabe auf Atomstrom einzutreten. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne darüber die Wechselrede, zu der niemand zu Wort gemeldet ist. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1352/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist. Wir behandeln nun die Verhandlungsgegenstände und beginnen mit der Beilage 1336/2002. Es ist dies ein Bericht des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2002). Es liegt weiters auch die Beilagennummer 1350/2002, der Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Resolution zur Erleichterung des sprengelfremden Schulbesuchs für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Beschlussfassung vor. Aufgrund des sachlichen Zusammenhanges lasse ich für die beiden Beilagen 1336/2002 und 1350/2002 eine gemeinsame Wechselrede durchführen. Die Abstimmung über die beiden Beilagen werden wir getrennt vornehmen. Ich bitte Herrn Kollegen Mag. Stelzer über die Beilage 1336/2002 zu berichten. Abg. Mag. Stelzer: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Beilage 1336/2002. Bericht des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2002). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1336/2002.) Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2002), beschließen. Zweite Präsidentin: Danke. Ich bitte Herrn Dr. Josef Stockinger über die Beilage 1350/2002 zu berichten. Abg. Dr. Stockinger: Beilage 1350/2002. Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Resolution zur Erleichterung des sprengelfremden Schulbesuchs für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1350/2002.) Die Landesregierung wird daher ersucht, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass § 13 Abs. 6 des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes in der Form abgeändert wird, dass der sprengelfremde Schulbesuch von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht von der Zustimmung des Schulerhalters der aufnehmenden Schule abhängt. Dieser Antrag wird gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung als dringlich bezeichnet. Zweite Präsidentin: Ich eröffne die gemeinsame Wechselrede. Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Eidenberger. Abg. Eidenberger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2002 soll insbesondere eine Ersatzregelung für die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Bestimmung des § 53 Abs. 2 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz von 1992 hinsichtlich der Schulerhaltungsbeiträge geschaffen werden. Die in der Novelle enthaltene Möglichkeit, Schüler mehrerer Klassen einer oder mehrerer Schulen für die Führung von Unterrichtsveranstaltungen zusammenzufassen, sofern die erforderliche Mindestanzahl in einer Klasse zu gering ist, ist, wie ich glaube, mehr als sinnvoll. Meine spezielle Stellungsnahme bezieht sich auf die Ersatzregelung zur Einhebung von Gastschulbeiträgen, die aufgrund des aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juni 2001 notwendig geworden ist. Gemäß den angeführten Entscheidungsgründen des gegenständlichen Verfassungsgerichtshofsjudikates darf der Landesgesetzgeber nämlich die Einhebung von Beiträgen von einer nicht an einer öffentlichen Pflichtschule beteiligten Gebietskörperschaft nur unter der Voraussetzung des § 8 Abs. 2 Pflichtschulerhaltungsgrundsatzgesetz vorsehen. Das bedeutet konkret, dass abgesehen von den Sonderfällen des § 8 Abs. 2 des Pflichtschulerhaltungsgrundsatzgesetzes die Vorschreibung von Gastschulbeiträgen für Schulpflichtige, deren Wohnsitz außerhalb des Schulsprengels gelegen ist, nur mit Zustimmung des Schulerhalters der sprengelmäßig zuständigen Schule, eine sprengelfremde Schule zu besuchen, möglich ist. Der Absatz 3 des § 53 setzt die vom Verfassungsgerichtshof vorgegebenen Änderungen um. Problematisch könnte eventuell sein, dass lediglich die Zustimmung des Schulerhalters der sprengelmäßig zuständigen Schule erforderlich ist, nicht jedoch jene der Hauptwohnsitzgemeinde. Problematisch deshalb, da es in der Praxis große Unterschiede bei der Höhe von Gastschulbeiträgen der einzelnen schulerhaltenden Gemeinden gibt. Nicht ganz unproblematisch könnte weiters sein, dass der Zeitpunkt der Zustimmung offen bleibt. Naturgemäß steht die um Aufnahme ersuchende schulerhaltende Gemeinde insofern unter einem erheblichen Zeitdruck, als der betroffene Schüler bzw. seine Eltern ausreichend früh wissen muss oder müssen, wo dieser in Zukunft die Schule besuchen wird. Wenn auf der anderen Seite aber der Zeitpunkt der Zustimmung des Schulerhalters der sprengelmäßig zuständigen Schule nicht definitiv klar fixiert ist, könnte dem Schulerhalter der um Aufnahme ersuchten Schule unter Umständen eine wesentliche Entscheidungsvoraussetzung fehlen. Wie weit die dazu in den erläuternden Bemerkungen formulierte Vorgangsweise ausreichend ist oder ob es zielführender wäre, hier eine entsprechend klare Einengung des zeitlichen Ablaufes seitens des Landesgesetzgebers vorzusehen, wird uns die Praxis noch zeigen. Nicht zuletzt fordert auch der oberösterreichische Gemeindebund, dass für jene Fälle, in denen die Verpflichtung zu einer Entrichtung des Gastschulbeitrages an die Zustimmung des Schulerhalters der sprengelmäßig zuständigen Schule gebunden ist, dann, wenn diese Gemeinde nicht gleichzeitig Hauptwohnsitzgemeinde des betroffenen Schülers ist, auch die Hauptwohnsitzgemeinde zuzustimmen hat. Weiters erscheint eine klar definierte Regelung bzw. Abstimmung des zeitlichen Ablaufes hinsichtlich einerseits des Umschulungsverfahrens und andererseits des Zeitpunktes der Erklärung der jeweils betroffenen Gemeinde, ob sie der Umschulung zustimmt oder nicht, erforderlich. Abschließend muss auf eine gewisse Zuständigkeitsproblematik in den Gemeinden aufgrund der einschlägigen Bestimmungen auch nach der Oö. Gemeindeordnungsnovelle 2002 in Zusammenhang mit den vorgesehenen Vereinbarungen hingewiesen werden. Grundsätzlich wird nämlich hier die Zustimmung des Gemeinderates gegeben sein, was insbesondere unter dem Hinweis auf den vorher angesprochenen Zeitaspekt nicht unwesentlich erscheint. Abschließend bedanke ich mich dafür, dass unsere heutige Resolution Ihre Zustimmung gefunden hat, zumal ja die Vorarbeiten dazu auch schon im oberösterreichischen Landesschulrat von meiner Fraktion angezogen wurden. Der Inhalt: Die Landesregierung wird ersucht, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass der § 13 Abs. 6 des Pflichtschulerhaltungsgrundgesetzes in der Form abgeändert wird, dass der sprengelfremde Schulbesuch von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht von der Zustimmung des Schulerhalters der aufnehmenden Schule abhängt. Ich bedanke mich. (Beifall) Zweite Präsidentin: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Präsident Bodingbauer. Abg. Präsident Mag. Bodingbauer: Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will mich vor allem mit der Ersatzregelung zur Einhebung von Gastschulbeiträgen beschäftigen, weil hier meiner Ansicht nach einiges an Irritationen zu erwarten ist, wie auch schon mein Vorredner angedeutet hat. Vor allem dann, wenn die Hauptwohnsitzgemeinde nicht Schulerhalter der Sprengelschule ist. Bei den weniger werdenden Schülerzahlen wird noch mehr mit den Gastschulbeiträgen gerechnet werden, als das jetzt schon der Fall war. Das muss allen klar sein. Die Fallbeispiele, die auf Seite 6 und 7 angeführt werden, müssen meiner Ansicht nach auch mit den Bürgermeistern und den Schuldirektionen klar und deutlich besprochen werden, wenn wir diese Irritationen, die vorprogrammiert scheinen, verhindern wollen. Eine Aufklärung erscheint mir aufgrund der neuen Aktenlage ganz besonders notwendig und selbst Kollege Eidenberger, über dessen Sachkompetenz niemand streitet, wird aufgrund der Ausführungen, die er vorgelesen hat, nicht unbedingt zur Erleichterung beigetragen haben. Da gibt es vor allem vier Punkte: Erstens: Der Schulerhalter der Gastschule stimmt einer Umschulung nicht zu. Zweitens: Der Erhalter der Gastschule und der Erhalter der Sprengelschule stimmen dem sprengelfremden Schulbesuch zu. Drittens: Der Schulerhalter der Gastschule stimmt dem sprengelfremden Schulbesuch zu, der Schulerhalter der Sprengelschule stimmt dagegen nicht zu und viertens, der Schulerhalter der Gastschule stimmt dem sprengelfremden Schulbesuch zu. Die Hauptwohnsitzgemeinde des Schülers und der Schulerhalter der sprengelmäßig zuständigen Schule stimmt dem sprengelfremden Schulbesuch nicht zu. Also, das muss bei jedem einzelnen Schüler, jedes Mal miteinander durchbesprochen werden, damit sich auch jeder auskennt, jede einzelne Person auskennt. Eine Bemerkung zur Beilage 1350/2002 will ich auch noch anführen. Für mich ergeben sich aus den Ausführungen vor allem folgende Überlegungen. Wir müssen uns fragen, und das ist für mich die Kernfrage überhaupt in der Pädagogik, was ist für das betroffene Kind von Notwendigkeit und am besten. Denn Schulen haben nun einmal für die Kinder da zu sein und nicht umgekehrt. Und von diesem Gesichtspunkt müssen wir uns leiten lassen, auch wenn uns die gesellschaftliche Entwicklung manches Mal zu denken gibt, ob es uns nun angenehm ist oder nicht. Auch wie sehr Lehrkräfte durch diese Maßnahmen zusätzlich belastet werden. Manchmal wird es wohl für das Kind besser sein, in einen anderen Sprengel zu kommen. Das Problem, dass an nicht ausgerüsteten Schulen Schülerinnen und Schüler Geräte brauchen, die an der Schule nicht vorhanden sind, könnten aus einem Ressourcentopf des Landes gelöst werden. Das müsste uns doch einiges Wert sein. Von großer Wichtigkeit wird auch sein, dass genug ausgebildete Lehrkräfte für diese Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorhanden sind. Wer diese Ausbildung nicht hat, sollte allerdings auch aus den erwähnten pädagogischen Gründen nicht eingebunden werden. Aus all diesen angeführten Überlegungen werden wir der Novelle und dem Initiativantrag sehr gerne zustimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile dem Kollegen Trübswasser das Wort. Abg. Trübswasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren! Der Initiativantrag einer Resolution an den Bund, den halte ich wirklich für eine geglückte Initiative, die entstanden ist aus den Beratungen im Ausschuss. Wir haben uns, ich glaube, das darf ich für alle Fraktionen sagen, sehr eingehend und engagiert auch mit dem Problem oder mit der Chance von sonderpädagogischen Förderungen in den Pflichtschulen auseinandergesetzt. Ich will ganz kurz zu diesem Thema Stellung nehmen aus einem ganz bestimmten Grund. Wir alle wissen, dass wir in der Zukunft mit sinkenden Schülerzahlen zu rechnen haben. Das sind keine Hochrechnungen, sondern das sind eigentlich schon feststehende Tatsachen, weil man ja heute weiß, wie viele Kinder in sechs Jahren mit der Schule beginnen werden. Das heißt, man kann ziemlich exakt genau feststellen, welcher Bedarf an Lehrern, welcher Bedarf an sonderpädagogischem Förderbedarf, welcher Bedarf an Schulklassen sein wird. Deswegen möchte ich an dieser Stelle die Bedeutung der Forderung vieler Pädagogen, nicht nur der Grünen, sondern vieler Pädagogen wiederholen, dass wir die Klassenschülerhöchstzahlen sukzessiv senken. Einerseits garantieren wir dadurch eine noch bessere Qualität des Unterrichts an den Schulen und andererseits garantieren wir auch, dass es zu keinen Entlassungen oder Nichtanstellungen von Lehrern kommt. Der zweite Punkt, meine Damen und Herren, der mich veranlasst hat, hier herauszugehen ist, dass die Integration in der Schule, was die Integration behinderter Kinder betrifft, tatsächlich langfristig gefährdet ist, gefährdet aus einem oder zwei Gründen. Der eine ist, dass wir derzeit in eine Situation fallen, wo das Engagement des Beginns nachlässt, wo wir in die Routine kommen und wo es viele Beispiele gibt, wo Eltern dagegen sind, weil die Rahmenbedingungen für eine Integrationsklasse nicht stimmen. Wenn Integration schlecht gemacht wird oder halbherzig gemacht wird, dann ist sie kontraproduktiv und dann ist sie eigentlich ein guter Beweis für jene, die die Integration verhindern wollen und die immer noch von einzelnen Sparten träumen, wo von den Besttalentierten, von den Hochbegabten bis zu den Minderbegabten in Sparten unterrichtet wird. Meine Damen und Herren! Die Schule, vor allem die Pflichtschule, der Pflichtschulbereich ist ein Bereich, wo wir das soziale Gefüge dieser Gesellschaft, wo wir das Fundament für das soziale Gefüge dieser Gesellschaft legen, weil es einfach unterschiedliche Talente bei den Menschen gibt und weil wir diese unterschiedlichen Talente zum Nutzen aller fördern müssen. Ich weiß, dass dieses Thema nicht so attraktiv und abgegriffen ist, aber gerade diese, wie soll ich sagen, diese Nebenbereiche, die scheinbar so diskussionslos über die Bühne gehen und wo wir uns alle einig sind, die haben oft einen Kern, den es immer wieder zu wiederholen gilt, auch wenn es für den einen oder die andere auch ein ewiges Replizieren ist. Abschließend möchte ich, was jetzt die derzeitige Situation in den Schulen betrifft, noch einmal aufmerksam machen, dass zur Integration drei große Bereiche dazugehören: Einerseits die Bereitschaft der Eltern und der Lehrer. Zweitens die Bereitschaft der Schulbehörde, jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die Integration auf hohem Niveau ermöglichen und drittens, das ist meine Bitte an die anwesenden und auch an die anderen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen dieses Landes, dass die Schulen in einer Art und Weise in den nächsten Jahren baulich so gestaltet werden, dass Integration tatsächlich auch von dieser Seite her, was die Barrierefreiheit betrifft, stattfinden kann. Nur so können Resolutionen, die sich an den Bund richten, die gut gemeint sind und die Gutes bewirken wollen, auch tatsächlich umgesetzt werden und jenen Inhalt bekommen, der der Wichtigkeit dieser Resolution entspricht. Ich danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Ich schließe die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Wir werden dabei so vorgehen, dass wir zunächst über die Beilage 1336/2002 und dann über die Beilage 1350/2002 Beschluss fassen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1336/2002 zustimmen, es ist dies die Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle aus 2002, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Ich lasse über die Beilage 1350/2002 abstimmen. Es ist dies die Resolution zur Erleichterung des sprengelfremden Schulbesuchs für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1350/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag ebenfalls einstimmig angenommen worden ist. Wir behandeln die Beilage 1337/2002. Es ist dies der Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Zusatzvertrag zum Vertrag vom 7. 7. 1999 zwischen dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz betreffend die Errichtung einer Mehrzweck- bzw. Sporthalle im Bereich des Linzer Stadions. Ich bitte, Herrn Kollegen Weixelbaumer darüber zu berichten. Abg. Weixelbaumer: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Zusatzvertrag zum Vertrag vom 7.7.1999 zwischen dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz betreffend die Errichtung einer Mehrzweck- bzw. Sporthalle im Bereich des Linzer Stadions. Der Ausschuss für Finanzen beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der Oberösterreichische Landtag genehmigt gemäß § 4 Abs. 4 der Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich die aus dem Zusatzvertrag zum Vertrag vom 7.7.1999 zwischen dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz betreffend die Errichtung einer Mehrzweck- bzw. Sporthalle im Bereich des Linzer Stadions resultierenden Verpflichtungen des Landes Oberösterreich. Zweite Präsidentin: Ich danke für die Berichterstattung. Und ich eröffne die Wechselrede und darf Ihnen gleich das Wort erteilen. Abg. Weixelbaumer: Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Ein Sonderbau wie die Linzer Sporthalle unterliegt eigenen Gesetzmäßigkeiten, die bis zu einem bestimmten Punkt nachvollziehbar und akzeptierbar sind. Nur in diesem Fall kann man von grob fahrlässiger Einschätzung der Baukosten sprechen. Von einem Baumanagement, das nicht fähig ist, professionell zu arbeiten, und einem Bürgermeister Dobusch, der nicht in der Lage ist, die Sache in den Griff zu bekommen. Wie kann es passieren, dass zum Beispiel im Vorfeld zur Kostenschätzung die Medienverkabelung als verwendbar geprüft wurde, und jetzt stellt sich heraus, dass alles zu erneuern ist, dass nicht an den Schallschutz für Lärm, die Lüftungsanlage oder nicht an die erforderliche Akustikdecke gedacht wurde? Meine Damen und Herren, jeder Häuslbauer schätzt seine Kosten besser, weil er es ja selber bezahlen muss. Zusätzliche Baukosten durch zusätzliche Wünsche sind teilweise berechtigt und plausibel. Nur kann es nicht so sein, dass Zusatzwünsche, die in der ersten Runde abgelehnt wurden, durch die Hintertür wieder hereinkommen. Warum hat man nicht gleich unbedingt notwendige Einrichtungen in der Kostenschätzung angesetzt? Warum wurde über Zusatzeinrichtungen im Vorfeld kaum oder zuwenig gesprochen? Das Land Oberösterreich und im Besonderen Landeshauptmann Pühringer jetzt als Schuldigen hinzustellen, und die beschlossene Sparvariante als Vehikel dieses Schlamassel zu missbrauchen, ist höchst eigenartig und bezeichnend für die tatsächlichen Zustände in diesem Zusammenhang. Wenn es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich gibt, dass eine schriftliche Verständigung bei Kosten- und Terminverschiebungen zu erfolgen hat, und diese nicht erfolgt, ja sogar im Gegenteil, vom Vorstand der Linz AG eine Weisung an die Mitarbeiter gegeben wird, nur an die Stadt Linz zu melden und nicht an das Land. Weil bekannt ist, dass über ein halbes Jahr das Baumanagement keine Kontakte mit dem Architekten hatte, dann brauchen diese Ursachen dieser Misere nicht weiter kommentiert werden. Wenn jetzt zum Zeitpunkt unseres weiteren Finanzierungsbeschlusses die zuständige Stadträtin Doleschal schon wieder Kostenerhöhungen ankündigt, dann muss die Frage erlaubt sein, warum werden diese nicht gleich auf den Tisch gelegt? Warum hat die Stadt Linz, der planende Architekt und das Baumanagement der Linz AG nicht den Mut zu sagen, wir haben zu oberflächlich geplant, wir haben die Kosten falsch eingeschätzt und wir haben die Aufsicht nicht im Griff, wir brauchen eine neue Kostenbasis. Die ÖVP-Fraktion wird diesem Finanzierungsvorschlag zustimmen, aber für die Zukunft sollte man sich überlegen, die Honorare der Architekten Hintermayr, der für Kostenüberschreitungen bekannt ist, und der Linz AG entsprechend der prozentuellen Kostensteigerung nicht zu erhöhen, sondern zu kürzen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Kollegen Brunmair das Wort. Abg. Dr. Brunmair: Werte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir begrüßen grundsätzlich die Errichtung von Sportstätten und die Errichtung dieser Mehrzwecksporthalle in Linz und werden diesem Zusatzvertrag natürlich zustimmen. Ich erinnere gleichzeitig daran, dass auch andere Sportstätten außerhalb Linz auf ihre Umsetzung warten und dass bei der Planung vielleicht und auch bei der Umsetzung und bei der Vorgangsweise besser vorgegangen wird. Denn diskussionswürdig ist die Vorgangsweise hier schon. Die Vorgangsweise grundsätzlich mit so einer Finanzierung oder so einem Finanzierungsplan und mit diesen Finanzierungsvereinbarungen und auch der grundsätzliche Umgang mit den Finanzierungspartnern, in dem Fall die Stadt Linz. Denn, neben dem Zusatzvertrag, den wir nun heute beschließen, können wir in den Medien entnehmen, dass offensichtlich ja weitere Kosten unmittelbar bevorstehen, und das unter einem erheblichen und zeitlichen Zugzwang bis Oktober, bis Herbst dieses Jahres. Denn es ist ja bereits eine Veranstaltung geplant, die stattfinden muss. Und da wird eben gesprochen, dass statt neunzehn Millionen Euro neunundzwanzig Millionen Euro am Ende herauskommen werden. Also eine Steigerung, eine Kostensteigerung von fünfzig Prozent von dieser sogenannten Basis, der Sparvariante auf politischem Druck. Und drängen sich die Fragen auf, und so wie der Vorredner gemeint hat, ja, man muss die Sündenböcke vielleicht suchen beim Architektenteam, bei den Planern, bei der Bauaufsicht. Waren die Professionisten Schuld, fehlende Fachkenntnisse Schuld? Unvermögen oder Schlampereien, was war dahinter? Aber, meine Damen und Herren, es drängt sich einfach der Verdacht auf, dass es sich dabei um Scheingefechte handelt, um den Bürgern, den Steuerzahlern und auch den Vertragspartnern ein bisschen Sand in die Augen zu streuen. Unter dem Motto, zuerst wird darauf hingewiesen und ist man stolz darauf, dass man mit 270 Millionen Schilling oder neunzehn Millionen Euro auskommt, sozusagen die Aussage des Finanzreferenten, und am Ende hat man dann eine Sporthalle errichtet, die 400 Millionen Schilling oder neunundzwanzig Millionen Euro gekostet hat. So, hat man des Eindruck, soll das laufen. Und dabei ist es notwendig, scheibchenweise den Bürgern, den Steuerzahlern und eben auch den Vertragspartnern weitere Kosten aufzubrummen, weil man weiß, zu diesem Zeitpunkt kann der- oder diejenigen gar nicht mehr anders handeln und müssen hier mitziehen. Ich halte diese Vorgangsweise, diese politische Vorgangsweise nicht für sehr seriös und derartige Vorgangsweisen sollten nicht zum politischen Alltag und zur politischen Methode werden. Denn, meine Damen und Herren, derartige Entwicklungen gefährden nicht nur die Glaubwürdigkeit, die politische Glaubwürdigkeit, sondern sie erschüttern auch die Finanzkraft der Kommunen, die da mitziehen müssen und gar nicht anders können. Ich glaube, dass mit dieser Vorgangsweise dem oberösterreichischen Sport kein guter Dienst erwiesen wurde. Denn gute Politik, auch die Sportpolitik, sollte berechenbar sein. Und hier sollten die Zahlen vom Anfang bis zum Ende stimmen, das ist unsere Meinung dazu. (Beifall) Zweite Präsidentin: Danke, ich erteile Herrn Kollegen Sulzbacher das Wort. Abg. Ing. Sulzbacher: Frau Präsident, meine Damen und Herren! „Billig ist zu teuer“, schreibt der Kommentar in den Oberösterreichischen Nachrichten, und man kann dem in vielem Recht geben, wenn da steht, „Sparen ist grundsätzlich lobenswert, als tückisch hat sich der politische Drang zum Sparen jedoch beim Bau der Sporthalle neben dem Linzer Stadion herausgestellt. Die neue Anlage soll zwar alle Stückerl spielen, doch kosten sollte sie wenig“. Das war der Denkansatz, wird vermutet, jener Politiker, die das ursprüngliche Projekt beinhart zusammenstreichen ließen. Und ich möchte nicht in der üblichen Art und Weise da Schuldzuweisungen vornehmen. Ich war dabei, wie dieses Projekt beschlossen wurde im Oberösterreichischen Landtag, und wir waren froh, dass es eigentlich so eine rasche Einigung zwischen Stadt und Land gegeben hat, damit da endlich eine Sportstätte für unsere Sportlerinnen und Sportler in zeitgemäßer Form endlich einmal erwachsen kann. Nur die Angriffe, die da kommen, vor allem vom Kollegen Weixelbaumer, ein bisschen kann man das schon vermuten aus den Medienmitteilungen, speziell der Oberösterreichischen Nachrichten, dass es in die Richtung geht, dass jetzt an allem und jedem natürlich wieder die Stadt Linz Schuld ist und das Baumanagement. Ich glaube, das muss man schon auf das reduzieren, was es sein kann. Natürlich passieren überall Fehler, aber das Baumanagement kann nicht, wirklich eines nicht, das wird auch der Herr Baulandesrat bestätigen können, dass man Dinge, die von Haus aus falsch eingeschätzt wurden, wo man dann drauf kommt im Laufe der Zeit, und das ist ja auch nicht verboten, man kann überall gescheiter werden, dass man sich getäuscht hat, dass die Laufbahn zum Beispiel nicht den internationalen Standards entspricht, dass Einbauten, die in der alten Sportanlage drinnen sind, Installationen nicht mehr verwendbar sind. Für das kann man das Baumanagement im Nachhinein wirklich nicht verurteilen. Und ich kann mich auch noch sehr gut erinnern, wie verhandelt wurde um den Preis. Und das weiß ich noch sehr gut, dass die Stadt Linz einen wesentlich höheren Preis ursprünglich angegeben hat und dass es der Herr Landeshauptmann dort war, der auf gar keinem Fall bereit war, beraten durch verschiedene Leute, einfach mehr herzugeben. Jetzt kann man sagen, es waren die Linzer Schuld, dass sie sich auf das überhaupt eingelassen haben. Ja, aber ich möchte da auch keine Schuldzuweisung machen. Ich gestehe dem Herrn Landeshauptmann zu, dass er natürlich spart, was geht. Ich gestehe aber auch den Stadtvätern von Linz zu, dass sie entsprechende Qualität dort haben wollen. Ich glaube, wir sollten uns jetzt da nicht da gegenseitig Schuld zuweisen. Und jeder, der ein bisschen was vom Baugeschäft weiß, noch dazu in dem Umfang, weiß, dass sich auch die Anforderungen im Laufe der Zeit ändern. Man hat heute andere Anforderungen an die Akustik als es dortmals war. Zum anderen ist man sich offensichtlich auch nicht ganz klar, wie weit – oder dort zumindest klar gewesen – wie weit zumindest eine andere Verwendung als die einer Sporthalle zusätzliche Kosten verursacht. Andere Verwendung bringt umgekehrt wieder zusätzliche Finanzmittel. Also, ich wäre da schon etwas milder in meiner Kritik, möchte aber das eindeutig zurückweisen, dass jetzt das Linzer Baumanagement an allem Schuld ist. Ich hoffe, dass jetzt rasch man sich einigen wird, was tatsächlich der Umfang des Ausbaus und die zeitgemäßen Einrichtungen tatsächlich sein sollen. Und dass dann rasch spätestens bis August diese Halle fertig wird, und dann werden sich wahrscheinlich die, die wieder am meisten kritisiert haben jetzt, in die erste Reihe hinsetzen und werden sich feiern lassen. Danke schön. (Beifall) Zweite Präsidentin: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe somit die Wechselrede und ich lasse abstimmen. Und ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Antrag zur Beilage 1337/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Wir behandeln die Beilage 1338/2002. Es ist dies ein Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Haftungsübernahme des Landes Oberösterreich für Kontaminationsfreiheit im Höchstbetrag vom 7,267.283, 42 Euro (100 Millionen Schilling) zur Besicherung der Grundtransaktion zwischen der Oö. Baulandentwicklungsfonds AG und Co und der BMW-Motoren Ges.m.b.H. Ich bitte Kollegen Schürrer darüber zu berichten. Abg. Schürrer: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend die Haftungsübernahme des Landes Oberösterreich für Kontaminationsfreiheit im Höchstbetrag vom 7,267.283, 42 Euro (100 Millionen Schilling) zur Besicherung der Grundtransaktion zwischen der Oö. Baulandentwicklungsfonds AG und Co und der BMW-Motoren Ges.m.b.H. Der Ausschuss für Finanzen beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der Oberösterreichische Landtag ermächtigt gemäß Artikel 55 Abs. 5 Z. 2 Oö. L-VG 1991 die Oö. Landesregierung, gegenüber der BMW-Motoren Ges.m.b.H. eine Haftung im Höchstbetrag von 7,267.283, 42 Euro (in Worten: sieben Millionen zweihundertsiebenundsechzigtausend-zweihundertdreiundachzig 42/100 Euro) – 100 Millionen Schilling – auf die Dauer von zehn Jahren ab Vertragsabschluss zwischen der Oberösterreichischen Baulandentwicklungsfonds Aktiengesellschaft CO und der BMW-Motorenwerke Ges.m.b.H. für das Freisein der in der KG. Hinterberg gelegenen, vertragsgegenständlichen Kaufgrundstücke von Verunreinigungen, die die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschreiten, zu übernehmen. Zweite Präsidentin: Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne darüber die Wechselrede und darf dem Herrn Kollegen Schürrer das Wort erteilen. Abg. Schürrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, dass in diesem Haus allen bewusst ist, was BMW für Oberösterreich bedeutet. Viele Länder in Europa beneiden uns um diesen Standort und um diesen Betrieb. Und der damalige Erfolg in den Siebzigerjahren, BMW nach Oberösterreich zu bringen, hat sich mehr als gelohnt. Der neuerliche Erfolg, BMW zur Investition von zirka sieben Milliarden Schilling oder 500 Millionen Euro in das neue Motorenwerk ist ebenfalls ein Meisterstück, wofür besonders unserem Landesrat Fill, aber ich glaube auch der gesamten Landesregierung, zu danken ist, und unserem Landeshauptmann, dass es dazu gekommen ist. Auch für diese Neuinvestition haben sich große Konkurrenten beworben, wie Großbritannien oder auch andere. Eine wesentliche Entscheidung auch für die Unterstützung und Mithilfe, dass BMW bei uns investiert, war die, dass, wenn diese Investition nicht stattgefunden hätte, im Jahr 2005 zirka 1.500 Arbeitsplätze abgebaut hätten werden müssen. Und ich glaube, es ist wichtig, dass wir dafür sorgen, dass diese 2.000 Arbeitsplätze in Steyr erhalten bleiben. Eine wesentliche Voraussetzung für die Entscheidung der BMW-Motoren-Verantwortlichen war eben auch diese Übernahme dieser Nachhaftung, was soviel heißt, dass für etwaige Kontaminationen eine Zehnjahreshaftung, Nachhaftung für das Freisein vom Land abgegeben werden muss, und der Landtag hat dafür die Zustimmung zu erteilen. (Die Erste Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Auf den Punkt gebracht, heißt das, wenn wir dieser Nachhaftung nicht zustimmen, dann sind wir gegen BMW. Und wenn wir zustimmen, dann sind wir für BMW. Und ich bitte um die Zustimmung. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich erteile der Frau Präsidentin Weichsler das Wort. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte mich auch kurz dazu melden, zu diesem Antrag über die Haftungsübernahme des Landes Oberösterreich zur Kontaminationsfreiheit dieses Grundstücks. Wir haben ja, als wir Budgetlandtag gehabt haben, wirklich mit Freude vernehmen können, dass der Herr Landeshauptmann gesagt hat, es ist gesichert, dass BMW in Steyr, das heißt in Oberösterreich, sieben Milliarden Schilling investieren wird, dass wir einen weiteren Ausbau haben bzw. natürlich auch, dass Arbeitsplätze zwar nicht in dem großen Ausmaß, aber es ist von hundert Arbeitsplätzen die Rede, auch geschaffen werden. Dieses Grundstück, wo BMW jetzt baut, wurde BMW zur Verfügung gestellt und ist an sich ein altes Industriegrundstück aus der Historie Steyr’s heraus gesehen, weil ursprünglich im Zweiten Weltkrieg die Motoren für die Flugzeuge gefertigt wurden und anschließend dann die Nachfolgefirma Steyr Daimler Puch AG dieses Werk oder diese Grundstückanteile übernommen hat. Mit der Zersplitterung der Steyr Daimler Puch AG wurde dieses Grundstück an die Firma Magna weitergegeben und die Firma Magna hat dieses verkauft. Und ich hoffe und ich bitte sie wirklich, es wäre gut und ein gutes Zeichen auch in Richtung Steyr, in Richtung BMW, für diese Investition, wenn wir heute diesem Antrag zustimmen, dass das Land Oberösterreich auf die nächsten zehn Jahre die Haftung für die Kontaminationsfreiheit übernimmt. BMW ist wirklich eine Vorzeigefirma, nämlich auch gerade was den Umweltschutz betrifft. Und Frau Kollegin Haubner kann das bestätigen, die Firma BMW hat ja in den vergangenen Jahren einige Male den Umweltschutzpreis erreichen können und vom Land Oberösterreich überreicht bekommen, weil sie sich wirklich bemühen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den Anforderungen, den modernen Anforderungen unserer Zeit und unserer Gesetze Rechnung zu tragen. Und ich glaube, dass das wirklich ein gutes Zeichen Richtung BMW ist, wenn wir als Land Oberösterreich diese Haftung übernehmen. Danke. (Beifall) Erste Präsidentin: Danke. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Holter das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Holter: Frau Präsident, hohes Haus! Es ist ja keine Frage, dass diesem Antrag die Zustimmung erteilt wird, wir haben grundsätzlich im Landtag auch der Vorlage der Landesregierung begeisterte Zustimmung erteilt, wie wir gehört haben, dass die BMW-Werke in Steyr erweitern wollen. Besonders aktuell ist es in Zeiten wie diesen, wo ohnedies die Arbeitslosen mehr werden und die Arbeitsplätze weniger werden. Dieser Antrag, dieser Bericht des Finanzausschusses zeigt aber auf der anderen Seite auch, dass man hier sehr geschickt formulieren kann. Wenn ich hier lese, der dringende Wunsch der BMW-Motorenwerke hat es erfordert, dass eben die Fläche, die Grundfläche kontaminationsfrei ist, so muss ich schon sagen, es ist eine sehr euphemistische Diktion, es ist kein dringender Wunsch gewesen, sondern es war eine Bedingung, eine conditio sine qua non. Trotzdem, wir sind alle stolz darauf, dass dieses Werk, das auf der ganzen Welt Autos erzeugt, und auch von denen Autos auf der ganzen Welt fahren, in Steyr jetzt das Motorenwerk erweitern will. Es ist keine Frage, dass wir alles tun werden, was nötig ist, um diese Investition von 500 Millionen Euro zu beschleunigen und in keiner Weise gefährden. Bemerkenswert und von BMW durchaus verständlich ist, dass für die Errichtung dieser Betriebsstätte das Areal kontaminationsfrei ist. Eigentlicher Nutznießer, außer der Umwelt, die vielleicht durch das Abgraben dieser 280.000 Kubikmeter eine bessere Wasserqualität erreicht, der eigentliche Nutznießer ist der Vorbesitzer, die Magna AG, die im Zug der Filetierung der erworbenen Teile, der erworbenen Assets der ehemaligen Steyrer-Werke dadurch einen Kaufpreis erzielen konnte, der deutlich höher ist, als es eigentlich richtig wäre, weil das Land, die öffentliche Hand die Sanierung auf Allgemeinkosten durchführen muss. (Die Zweite Präsidentin übernimmt den Vorsitz.) Nachträglich die Haftungsfrage zu stellen ist müßig, es sind, wie wir gehört haben, Altlasten teilweise aus der Kriegszeit, teilweise aus der Nachkriegszeit, wo man mit der Umwelt noch nicht so sorgsam umgegangen ist, wie das jetzt der Fall ist. Noch einmal, Kontaminationsfreiheit ist Bedingung, wenn man BMW haben will, dann muss man diesbezüglich in den sauren Apfel beißen und sanieren. Nach den vorliegenden Unterlagen werden diese Kosten teilweise durch die Betreiber, teilweise durch die TMG, soweit der Betreiber das nicht bezahlt, getragen. Die TMG ist auf der anderen Seite auch wieder ein Teil, der vom oberösterreichischen Steuerzahler bzw. vom Land finanziert wird, also ist das eine zusätzliche Subvention, die wir gerne leisten werden. Der für das Land noch zuständige Rest kann sich noch aus Altablagerungen ergeben, die nach derzeitigem Wissen aber nicht als umweltgefährlich eingestuft werden. Es liegt möglicherweise auch am Land, diese Umweltgefährdung zu verschärfen oder zu minimieren, dementsprechend können natürlich mögliche Nachforderungen für die Kontaminationsfreiheit, auch durch die entsprechenden Stellen des Landes beeinflusst werden, um es vorsichtig zu sagen. Die mögliche Landeshaftung ist im Vergleich zu der Gesamtinvestition zu relativieren, es bleiben als maximale Leistung, ist uns vorgerechnet worden, ungefähr drei Millionen Euro im Worst-case für das Land noch zu übernehmen, wenn man den Kaufpreis und diese Dinge schon abgerechnet hat. Es sind aber trotzdem noch kräftige Beträge, ich würde mir für Klein- und Mittelbetriebe ähnliche Förderungen durch die öffentliche Hand erwarten. Wenn es darum geht Betriebsbaugebiete, die wohl erschlossen sind, die aber teilweise kontaminiert sind und wo es nicht mehr feststellbar ist, wer für diese Kontamination verantwortlich ist, oder wo der Vorbesitzer nicht mehr haftbar gemacht werden kann. Wenn es uns gelingt, für solche Betriebsbaugebiete auch entsprechende Förderungen zu bekommen, weil es notwendig ist, die vorhandene Infrastruktur, die sonst wieder neu errichtet werden müsste, zu nützen. Klein- und Mittelbetriebe sind nicht in der Lage, soviel Druck zu machen, wie das ein internationaler Konzern kann. Klein- und Mittelbetriebe sind auf der anderen Seite auch nicht so sehr ausgeliefert den internationalen Verschiebungen im Wettbewerb. Wenn man hört, dass die Automobilindustrie einmal ein Hoch und einmal ein Tief hat, so ist das sicher eine Sache, dass man immer wieder bei einem großen Betrieb zittern muss, bleibt er, geht er oder geht er wo anders hin. Klein- und Mittelbetriebe sind krisensicher, wir wissen, dass die meisten Menschen in Oberösterreich in solchen arbeiten und auch die meisten Steuern von diesen gezahlt werden, also ein Wort für Klein- und Mittelbetriebe, wenn es darum geht, Betriebsbaugebiet zu sanieren, die verwendet werden können. Danke. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Klubobmann Anschober das Wort. Abg. Anschober: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grünen begrüßen grundsätzlich die Betriebsansiedlung der BMW-Dieselmotorenwerke in Steyr. Keine Frage, das ist eine Rieseninvestition, die dem Standort Oberösterreich gut tut, die der Beschäftigungssituation gut tut, die damit dem Land gut tut. Es ist auch nachvollziehbar, dass BMW in einer derartigen Situation, wo es um die Standortwahl geht, konkrete Forderungen, Sicherstellungen etc. urgiert, also keine Kritik am Vorgehen von BMW. Was unsere Kritik ist, wir haben darüber ja in der Ausschussrunde diskutiert, das ist, dass unserer Ansicht nach noch eine ganze Reihe von Fragen offen und ungeklärt sind. Bei so einer derartigen Beschlussfassung würde ich mir erwarten, dass derartige Fragen beantwortet werden und damit alle Fragezeichen ausgeräumt sind, das ist in der Ausschussrunde in der vergangenen Woche nicht gelungen. Fragen wie, seit wann ist die Kontaminierung dieses Areals in Steyr, wir haben die entsprechende Information der Landesebene gekriegt, aber seit wann ist die Kontamination in Steyr bekannt? Zweitens, welchen Preis hat Magna für diesen Bereich bezahlt? Drittens, hätte es Alternativen gegeben, was die Grundstücksflächen betrifft usw., usf.? Diese Fragen konnten im entsprechenden Ausschuss in der vergangenen Woche nicht geklärt werden. Ich kann nur ankündigen, wir werden uns darum kümmern, dass diese Fragen beantwortet werden, da das heute nicht möglich ist, werden wir aus diesem Grund, und nicht als Kritik gegen die Betriebsansiedlung selbst, gegen diese entsprechende Vorlage stimmen. (Beifall) Zweite Präsidentin: Ich erteile Herrn Landesrat Fill das Wort. Landesrat Fill: Geschätzte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich einmal fürs erste, dass Sie dieser Unterstützung zustimmen, für mich war das damals nicht leicht, aber ich hatte gar keine andere Entscheidung zu treffen als die. Stellen Sie sich vor, Magna hat neben BMW ein Grundstück von 92.000 Quadratmeter, Herr Klubobmann, eine Frage habe ich sofort beantwortet, neben BMW. Magna wollte dieses Grundstück nicht verkaufen, die haben schon genau gewusst, warum sie es nicht verkaufen wollen, ist eh ganz klar, wenn die hineingraben, wissen sie, was da heraus kommt, die wollten nicht verkaufen. Dann haben sie gesagt, sie wollen 70 Millionen Schilling haben, dann haben wir verhandelt, das Grundstück hat 50 Millionen Schilling gekostet. In der weiteren Folge war es so, dass England für BMW, für das neue Motorenwerk ein Grundstück kostenlos zur Verfügung gestellt hat mit der gesamten Infrastruktur, dass in Landshut genügend Flächen für ein neues Motorenwerk waren. Wir haben auf der einen Seite natürlich schon auch gewusst, es wurde uns auch bestätigt, wenn die neue Motorengeneration nicht zu BMW nach Steyr kommt, dann werden bis zum Jahr 2005 50 Prozent der Arbeitsplätze abgebaut. Das muss man sich überlegen, wenn man eine Entscheidung treffen muss, auf der einen Seite wurde natürlich schon auch wieder bestätigt, wenn nach dem Jahr 2005, 2007 wird der alte Standort auch wieder attraktiv, weil man dort die nächste Motorengeneration hochfahren kann. Das heißt eigentlich, in Steyr werden derzeit neben der bestehenden Produktion zwei Produktionsanlagen parallel gefahren, daher auch keine zusätzlichen Arbeitskräfte, es gibt immer wieder eine Verschiebung. Die nächste Motorengeneration, verehrte Damen und Herren, ist sehr umweltfreundlich, ich möchte sagen, es ist noch nicht ein Wasserstoffmotor, sondern es ist ein Motor einer neuen Generation. Uns blieb nur die Entscheidung über, gehen wir mit oder gehen wir nicht mit, wir sind mitgegangen, Sie sind mitgegangen, weil es für uns ganz wesentlich ist, dass wir gerade in Steyr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit dort beschäftigt sind, halten wollen. Das ist einmal ganz klar. (Der Dritte Präsident übernimmt den Vorsitz.) Entscheidend aber, das muss man auch immer wieder sagen, warum Steyr den Zuschlag bekommen hat, war natürlich auch das Grundstück, aber größtenteils die gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dadurch auch die hohe Wertschöpfung, die hohen Deckungsbeiträge, die dort bei BMW in Steyr erzielt wurden. Der Zuschlag ist da, derzeit ist dort eine Riesengrube, ich bin auch der Meinung, dass der Baubeginn mit April eingehalten werden kann, das heißt, mit April werden dort die Baufirmen arbeiten können. Die Investitionssumme ist zirka 500 Millionen Euro, davon bleiben ungefähr 150 Millionen Euro direkt im engeren Kreis in Oberösterreich und in Niederösterreich, die anderen Investitionen gehen in die Maschinen in Richtung Deutschland usw. Grundsätzlich zu Standortmarketing, sehr verehrte Damen und Herren, daher ist es so wichtig, dass wir auf diesem Gebiet die Voraussetzungen für Betriebserweiterungen, für Betriebsumsiedlungen und für Betriebsneuansiedlungen schaffen. Das Problem hatte ich in der Vergangenheit öfter, dass zwar eine Firma gekommen ist, die haben gesagt, wir möchten bauen, haben aber keinen Grund. Es dauert Monate, bis das geeignete Grundstück zur Verfügung steht, derzeit haben wir über die TMG über zwei Millionen Quadratmeter zur Verfügung, Optionsverträge oder durch die Bauland AG der Raiffeisen gekauft, wie zum Beispiel in Hörsching mit den 130.000 Quadratmetern, solche Flächen müssen wir für unsere Betriebe, die im Land sind und auch für andere sichern. Ich gehe aber auch soweit, es sind auch die KMUs angesprochen worden vom Kollegen Holter, auch die Gemeinden müssen draußen schauen, dass sie für ihre Betriebe, die dort eigentlich schon lange existieren, vielleicht in einem Kerngebiet drinnen sind, wo die Widmung nicht mehr passt, dass sie dort Flächen haben, dass sie dort weiter existieren können, dass sie dann natürlich auch weiter ausbauen können. So weit zu BMW und so weit zum Standortmarketing. Ich glaube, es ist ganz wesentlich, dass wir in diesem Bereich Maßstäbe gesetzt haben, BMW zieht natürlich im engsten Kreis noch weitere Zulieferer mit, das muss man auch immer wieder sagen. Ich glaube, dass wir in Oberösterreich gemeinsam mit den vielen Zulieferbetrieben für BMW und auch für andere gute Voraussetzungen haben. Eines möchten wir allerdings nicht haben, dass wir total automobillastig sind, daher auch die Bestrebungen in anderen Gebieten oder für andere Gebiete zu investieren. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Landesrat. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1338/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Wir kommen zur Beilage 1339/2002. Das ist der Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Vertrag zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich, einerseits und dem Land Oberösterreich andererseits über die Abgeltung der Kosten des Rettungs- und Krankentransportdienstes. Ich bitte Herrn Abgeordneten Weinberger darüber zu berichten. Abg. Weinberger: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend den Vertrag zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich, einerseits und dem Land Oberösterreich andererseits über die Abgeltung der Kosten des Rettungs- und Krankentransportdienstes. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1339/2002.) Der Ausschuss für Finanzen beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Der Oö. Landtag genehmigt gemäß § 4 Abs. 4 der Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich die aus dem Vertrag zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich, Körnerstraße 28, 4020 Linz, einerseits und dem Land Oberösterreich, Landhaus, 4021 Linz, andererseits über die Abgeltung der Kosten des Rettungs- und Krankentransportdienstes (Subbeilage) resultierenden Verpflichtungen des Landes Oberösterreich. Dritter Präsident: Ich danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede und erteile dem Herrn Kollegen Weinberger das Wort. Abg. Weinberger: Sehr geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt nichts Gutes außer man tut es, dieses Motto wird beim Roten Kreuz bzw. bei den anerkannten Rettungsorganisationen täglich vielfach in die Tat umgesetzt. Der heute zu beschließende Vertrag zwischen dem Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich, und dem Land Oberösterreich über die Abgeltung der Kosten des Rettungs- und Krankentransportdienstes, bringt Sicherheit für die Vertragspartner. Grundlage sind besonders das Bundesverfassungsgesetz Artikel 118 über die Aufgabe des Rettungswesens der Gemeinden und in weiterer Folge auch das Oberösterreichische Rettungsgesetz aus 1988, in dem das Hilfs- und Rettungswesen genauer festgelegt ist. Gemäß Paragraph 6 dieses Rettungsgesetzes ist an die Rettungsorganisation, mit der die Gemeinde einen Vertrag abgeschlossen hat, jährlich ein bestimmter Beitrag zu den Kosten des allgemeinen örtlichen Hilfs- und Rettungsdienstes, sprich Rettungsbeitrag zu entrichten. Die Höhe wird durch eine Verordnung der Landesregierung je Einwohner pro Gemeinde festgelegt, das Land wiederum hat den anerkannten Rettungsorganisationen, in dem Fall das Rote Kreuz, Beiträge in gleicher Höhe zu leisten. Ich wiederhole, diese Regelung gilt für die anerkannten Rettungsorganisationen, ich habe gerade in diesem Zusammenhang aufgrund der Fragestellung in der Ausschussrunde mit Präsident Pallwein-Prettner vom Roten Kreuz gesprochen. Er hat mir versichert, dass bei all den Verhandlungen auch immer das Gespräch und die Informationen für den Arbeitersamariterbund geführt wurden, wie wir den Vertrag mit dem Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich, heute zur Beschlussfassung vorliegen haben. Ich glaube, ganz wesentlich im Inhalt dieses Vertrages ist eben die neu gefundene Kostenteilung beim Rettungs- und Krankentransport zwischen den Sozialversicherungsträgern, dem Land und den Gemeinden im Verhältnis von 50 zu 25 zu 25. Vertragsbeginn ist der 1. 11. 2001, und der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dies führt auch zu einer Verwaltungsvereinfachung. Der Vertrag beinhaltet eine Kündigungsklausel. Durch diese Mehrjahresverpflichtung haben wir diesen Tagesordnungspunkt heute in der Landtagssitzung. Wenn man die Entwicklung des Rettungsbeitrages pro Einwohner aus den Jahren 1997 bis ins Jahr 2002 betrachtet, so ist hier eine Veränderung in der Höhe von damals 53 Schilling pro Einwohner auf 69 Schilling zu vermerken. Waren aber die Verrechnungsgrößen, die Tarife über lange Jahre gleich. Es wurde dem Roten Kreuz keine Inflation abgegolten. Die neue Regelung bringt klare Verhältnisse über die Berechnungsbasis zur Ermittlung des Differenzbetrages, welchen ich schon erwähnt habe, im Verhältnis von 50 Prozent der Sozialversicherungsträger, 25 Prozent des Landes und 25 Prozent der Gemeinden. Auch der Gemeindebund hat sich schon grundsätzlich positiv zu dieser neuen Regelung geäußert. Das Rote Kreuz hat wiederum die Verpflichtung, sich zur wirtschaftlichen und sparsamen und zweckmäßigen Gebarung zu bekennen. Weiters verpflichtet sich das Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, seinen Jahresabschluss durch einen beeideten Wirtschaftsprüfer nach handelsrechtlichen Bestimmungen prüfen zu lassen. Zum Schluss kommend darf ich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, noch einige aktuelle Leistungen des Roten Kreuzes in unserem Bundesland hervorheben. Nachdem ich auch als Ortsfunktionär tätig bin, weiß ich, was hier geleistet wird: Zirka 365.000 Einsätze im Jahr 2001 sind eine stolze Leistungsbilanz, die durch hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durch Zivildiener, aber insbesondere durch zirka 6.500 freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Funktionäre erbracht wurden. Diese zwei Millionen freiwillig geleisteten Stunden schlagen sich wiederum zu Buche, bewertet man sie mit rund 270 Schilling oder 20 Euro, ergibt das einen Gegenwert von rund 540 Millionen Schilling oder 40 Millionen Euro. Es wurden zehn Millionen Kilometer gefahren. Das Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, betreibt 18 Bezirksstellen, 85 Dienststellen mit Krankenwagen, die Tag und Nacht bereit sind, für unsere Landsleute unterwegs zu sein und weiters 256 Sanitätseinsatz- und Ambulanztransportwagen. Ich glaube, dass gerade das zuletzt Ausgeführte davon zeugt, dass wir in Oberösterreich stolz auf das Rettungswesen, auf das Rote Kreuz, sein können und dass wirklich ein Heer an Freiwilligen sich tagtäglich für uns einsetzt. Ich glaube, wir können mit Genugtuung auch diesem neuen Vertrag unsere Zustimmung geben. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Lindinger. Er ist der vorläufig Letzte zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Lindinger: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Rote Kreuz führt in Oberösterreich den Rettungs- und Krankentransport durch. Bisher wurde der Rettungsbeitrag nach den Bestimmungen des Oö. Rettungsgesetzes mittels Verordnung festgelegt. Der vorliegende Vertrag regelt die Kostenteilung zwischen den Sozialversicherungsträgern, dem Land und den Gemeinden. Die Gemeinden werden also in Zukunft auch den fünfundzwanzigprozentigen Anteil leisten. Die Vereinbarung fehlt noch zwischen dem Roten Kreuz und den Gemeinden. Diese Vereinbarung ist noch ausständig. Meine Damen und Herren! Jede Regelung, die dem Roten Kreuz den finanziellen Rahmen bzw. den Rückhalt für die flächendeckende Versorgung für den Krankentransport und den NAW, den NEF, sichert, ist positiv. Jede Akutversorgung, insbesondere des ländlichen Raumes, sichert die Lebensqualität bzw. die Sicherheit um das Gesundheitsnetz im ländlichen Raum. Es könnte sonst auch hier wie bei den Postämtern, den Gerichten, den Gendarmerieposten, der Rotstift auf einmal angesetzt werden, weil sich die kleinen Rot-Kreuz-Dienststellen nicht mehr selbst finanzieren können ohne die Unterstützung der öffentlichen Hand. Wir Sozialdemokraten, meine Damen und Herren, schätzen die Ehrenamtlichkeit im Rettungswesen. Ohne jene freiwilligen Damen und Herren, die mehr tun als notwendig ist, würden die Kosten noch höher sein für die öffentliche Hand und die Sozialversicherungsträger. Meine Damen und Herren! Damit die gute Versorgung mit Rettungsdiensten nachhaltig gesichert bleibt in Oberösterreich, geben wir die Zustimmung zur Mehrjahresverpflichtung des Landes Oberösterreich mit dem Roten Kreuz. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1339/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Wir kommen zur Beilage 1340/2002, das ist der Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend das Landesgesetz über Restitutionsmaßnahmen für Opfer des Nationalsozialismus (Oö. Restitutionsgesetz). Ich bitte Herrn Abgeordneten Ing. Mag. Otto Gumpinger darüber zu berichten. Abg. Mag. Gumpinger: Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend das Landesgesetz über Restitutionsmaßnahmen für Opfer des Nationalsozialismus (Oö. Restitutionsgesetz). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1340/2002.) Der Ausschuss für Finanzen beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz über Restitutionsmaßnahmen für Opfer des Nationalsozialismus (Oö. Restitutionsgesetz) beschließen. Dritter Präsident: Ich danke dem Berichterstatter. Erste Rednerin ist die Erste Präsidentin Angela Orthner. Abg. Präsidentin Orthner: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Nationalsozialismus, die Diktatur, Intoleranz - sie brachten über die Menschen Krieg, Fremdenhass, Unfreiheit, Rassismus und Massenmord. Und die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, sie waren nicht nur Opfer dieses Schreckensregimes, es gab auch in unserem Land die Täter. Und daher kommen wir heute einer Verantwortung und einer Verpflichtung nach. Wir beschließen ein Gesetz, in dem wir den Opfern Restitution zuerkennen. Mit diesem vorliegenden Landesgesetz über Restitutionsmaßnahmen für Opfer des Nationalsozialismus setzt das Land Oberösterreich seinen Kurs der Sensibilität und der kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit und einer nachhaltigen Aufarbeitung unserer Geschichte fort. Österreich und Oberösterreich stellen sich ihrer historischen Verantwortung aus der verhängnisvollen Geschichte des 20. Jahrhunderts und aus den unfassbaren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes. Die Österreichische Bundesregierung hat unter Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel in einem rot-weiß-roten Konsens unter Mitwirkung der Länder und unter Mitwirkung der Wirtschaft, die sich ihrer Verantwortung stellen, eine historische Einigung betreffend die Zwangsarbeiterentschädigung, betreffend die Restitution arisierten Vermögens sowie die Zusatzpension für österreichische Kriegsgefangene und Heimkehrer erzielt. All diese Maßnahmen bedeuten jedoch nicht, dass es einen Schlussstrich unter unserer Geschichte gibt. Die getroffenen Vereinbarungen, insbesondere zur Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter und zur Restitution arisierten Vermögens, sind nicht das Ende der Aufarbeitung unserer Geschichte. Und sie sind keineswegs Schluss über die Bemühungen, das Bewusstsein über die Verbrechen des Nationalsozialismus wach zu halten. Aber mit dieser Initiative hat Österreich bewiesen, dass es zu seiner moralischen Verantwortung auch für die dunklen Seiten in ihrer Vergangenheit steht, dass eine Versöhnungsgeste von historischer Tragweite geben wird, der auch international Modellcharakter zukommt und die ganz gewiss Vorbild auch für andere Staaten sein könnte. Zu den Lehren unserer Geschichte gehört, dass wir nicht nur für unsere eigenen Taten verantwortlich sind, sondern auch für jene, die durch Gleichgültigkeit und durch Wegschauen erst möglich gemacht worden sind. Man ist nicht nur verantwortlich für das, was man tut, sondern auch für das, was man geschehen lässt. Und wer nichts unternimmt, wenn Freiheit und Menschenwürde verletzt werden, gefährdet letztendlich die eigene Freiheit und Menschenwürde. Der Terror der Nazi-Herrschaft forderte Millionen Opfer und unzählige davon auch in unserem Land, die ihrer Herkunft wegen, ihrer Religion wegen oder ihrer politischen Überzeugung wegen oder einfach auch deswegen, weil sie anderen helfen wollten, verfolgt wurden. Ihre persönliche Integrität, die Sorge um den Nächsten und moralische Unbestechlichkeit konnten zu diesen Zeiten ein Todesurteil sein. Denn im totalitären Staat zählt das Individuum nur sehr wenig. Ich muss gestehen, dass mich der heutige Anlass, die Beschlussfassung des Gesetzes, eigentlich tief berührt. Denn wir stehen am Beginn des 21. Jahrhunderts und wir gehen am Beginn dieser neuen Zeit daran, die letzten Hindernisse auf unserem Weg in eine bessere Zukunft zu beseitigen. In eine bessere Zukunft, die auch auf einer gemeinsamen Verpflichtung für den Grundsatz "Nie wieder" beruht. Und mit der heutigen Beschlussfassung des Oö. Restitutionsgesetzes schaffen wir eine ausdrückliche landesgesetzliche Basis für Restitutionsmaßnahmen aus dem öffentlichen Vermögen des Landes Oberösterreich und für die Rückgabe von Kunstgegenständen des Landes Oberösterreich. Damit wird die formale Basis für weitere Ausgleichsmaßnahmen für die Opfer geschaffen, für die Oberösterreich auch bisher aktiv eingetreten ist und Leistungen erbracht hat. Das Land Oberösterreich hat in einer sehr transparenten und in einer sehr unabhängigen Weise alle denkbaren Fälle von Entziehungen von Vermögen und von Kunstgegenständen geprüft und zu einem guten Teil ja auch schon abgewickelt. So haben wir etwa bereits im März 2000 einen Bericht unseres oberösterreichischen Landesmuseums erstellen lassen, der wiederum von der Linzer Johannes Kepler Universität überprüft worden ist. Danach konnten Kunstgegenstände den ursprünglichen Eigentümern oder deren Nachkommen zurückgegeben werden. Und im März des Jahres 2001 leistete Oberösterreich auch 85,5 Millionen Schilling oder 6,2 Millionen Euro als Anteil des Landes in den Versöhnungsfonds. Ich bin sehr stolz darauf, dass das Land Oberösterreich heute diesen wichtigen Beschluss fasst. Man muss aber gleichzeitig auch erkennen und es auch deutlich sagen, dass kein Geldbetrag der Welt die Opfer für die in einem verbrecherischen Regime erlittenen Leiden tatsächlich entschädigen kann. Aber sie haben gewiss auch ein Recht darauf, dass das ihnen zugefügte Unrecht auch klar als solches anerkannt wird. Der heutige Beschluss ist etwas Unverzichtbares für unser Land. Es soll eine tief empfundene Bereitschaft, ja auch geradezu das Bedürfnis nach historischer Wahrheit sein, nach lebendiger Erinnerung und stetiger Wachsamkeit, ein Bekenntnis zur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, ein Bekenntnis zu Toleranz und Weltoffenheit. Unsere Geschichte und die Geschichte der Opfer der NS-Diktatur lehren uns, wohin es führen kann, wenn in anders Denkenden ein Feind gesehen wird. Und ich appelliere daher auch im Gedenken all dieser Opfer, dass im Mittelpunkt unseres politischen Alltags die sachliche Auseinandersetzung stehen muss und wir uns gerade in der Politik um Versöhnung, auch um eine versöhnliche Sprache, bemühen müssen. Und wenn wir heute im Gedenken an unsere leidvolle Vergangenheit den Blick in die Zukunft richten, tun wir das im Bewusstsein, die Vergangenheit niemals vergessen zu lassen. Das sind wir den Opfern von damals schuldig, das sind wir aber auch unseren Kindern und den nachfolgenden Generationen schuldig. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Präsidentin. Ich darf noch einen Nachtrag bringen: Ich teile mit, dass zum Oberösterreichischen Restitutionsgesetz ein Zusatzantrag vorliegt, den wir Ihnen als Beilage 1355/2002 auf Ihren Plätzen aufgelegt haben. Gemäß den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung ist dieser Zusatzantrag in die Wechselrede miteinzubeziehen. Als Nächster am Wort ist Herr Makor-Winkelbauer. Abg. Makor-Winkelbauer: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein wichtiger und durchaus auch historischer Moment für den Oberösterreichischen Landtag, dass wir das Oberösterreichische Restitutionsgesetz heute diskutieren und gemeinsam beschließen werden. Wiedergutmachung ist eine rechtliche, politische, materielle, aber auch eine ethische und vor allem eine moralische Forderung. Sechs Millionen Morde kann man nicht wieder gut machen, Milliarden geraubten Vermögens kann man nicht wirklich rückerstatten. Die Einzigartigkeit der Verbrechen entzieht sich in Wahrheit jeglicher Kategorien des Denkens. Angesichts der historischen Dimensionen der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik kann es also nur Annäherungen dazu geben. Die Frage der Reparationen ist, man müsste schon fast sagen, fast eine unendliche Geschichte, und fast deswegen, weil sie vielleicht doch noch nach nunmehr 57 Jahren vielleicht zu keinem Schlussstrich, aber zu einem Ende, was den materiellen Bereich betrifft, kommt. 57 Jahre deswegen, weil die Fragen der Reparation, der Rückstellung und der Rückerstattung, der Wiedergutmachung, bereits von jüdischer Seite 1939 Gegenstand von Überlegungen war und auch bereits im Londoner Abkommen sich die Alliierten damit beschäftigt haben. Österreich war somit von Anfang an mit diesen Forderungen konfrontiert. Eine Mitschuld Österreichs, aus der sich eine Pflicht zur Wiedergutmachung ergeben hätte, wurde allerdings jahrelang definitiv abgelehnt. Eine Bereitschaft, Wiedergutmachung zu zahlen, hätte nämlich die Opferthese des österreichischen Staates, die lange Zeit vorgeherrscht hat, unterminiert. Wozu etwas gut machen, wenn man doch selbst Opfer war. Die historische Wirklichkeit zeichnet in Wirklichkeit ein etwas düstereres Bild. Wenn man etwa den Bericht der Historikerkommission anschaut, so hat es beispielsweise erst mehr als ein Jahr nach dem Anschluss Österreichs eine erste gesetzliche Grundlage für die Arisierung von jüdischen Wohnungen in Österreich gegeben. Es ist allen klar, mit welchem Druck und welcher Ideologie das alles passiert ist, und trotzdem ist es so, dass bereits in diesem Jahr 44.000 jüdische Wohnungen arisiert wurden. Die Konzeption von Österreich als erstes Opfer Hitlers, diese Konzeption hat in Wahrheit lange Zeit eine Wiedergutmachung gegenüber den überlebenden Juden und anderen Opfern unglaublich erschwert. Mit diesem Gesetz wird die Geschichte der Aufarbeitung unserer Vergangenheit, der österreichischen und oberösterreichischen Vergangenheit, aber fortgesetzt. Es ist ganz wesentlich, dass wir anlässlich der Beschlussfassung dieses Gesetzes auch unsere Mitverantwortung an einem der finstersten Kapitel der Menschengeschichte einbekennen, wiewohl Österreichs Staatlichkeit durch den Anschluss aufgelöst wurde und sich nicht wenige Österreicher dem NS-Unrechtsregime unter Einsatz ihres Lebens entgegenstemmten, fanden sich auch viele, die sich am Raub, am Terror und an den Vernichtungsfeldzügen der Nazis als willige Vollstrecker beteiligten, die als Profiteure dabei waren oder auch nur Mitläufer waren. Es war nach 1945 ein weiter, ein langer, vielleicht ein allzu langer, für viele mit Sicherheit aber schmerzhafter und schwieriger Weg zu einer differenzierten Betrachtung der Geschichte, die im Übrigen erstmals von Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky vor der österreichischen und internationalen Öffentlichkeit artikuliert wurde. Damit wurde ein Paradigmenwechsel in der Debatte über die Vergangenheitsbewältigung und über die Bewertung der Ereignisse zwischen 1938 und 1945 eingeleitet. Ich möchte ausdrücklich Respekt und Anerkennung für Dr. Franz Vranitzky auch in diesem Zusammenhang hier erklären, der im Jahre 1991 vor dem Nationalrat und im Jahr 1993 in Israel seine international anerkannten Ansprachen hielt. Auch die Rede von Bundespräsident Dr. Klestil im Jahr 1994 in Jerusalem war ein wichtiger Beitrag und hat international Beachtung gefunden. Die Einsetzung eines Nationalfonds, die Einsetzung der Historikerkommission, das Versöhnungsfondsgesetz zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter und jetzt das Österreichische Restitutionsabkommen und das Oberösterreichische Restitutionsgesetz, als erstes Bundesland, dass das im Übrigen beschließt, stellen wichtige und positive Meilensteine dar. Auch jüngste Initiativen in Oberösterreich, wie etwa erst kürzlich die Aufarbeitung des brutalen NS-Arbeitslagers in Weyer, das ist im Bezirk Braunau, hat uns im Landtagsausschuss vor kurzem erst beschäftigt. Es soll hier keinesfalls der Eindruck entstehen, dass das Land Oberösterreich erst mit Inkrafttreten des Restitutionsgesetzes aktiv geworden ist. Ganz im Gegenteil, bereits in den vergangenen Jahren wurden etwa Kunstgegenstände, die aus eindeutig jüdischem Besitz stammen, bereits zurückgegeben. Aber es macht einen ganz wichtigen Unterschied, qualitativen Unterschied, wenn durch ein Oberösterreichisches Restitutionsgesetz eben dieses Anliegen verfassungsmäßig auch verankert wird. Ich bin der Auffassung, dass wir mit dem Oberösterreichischen Restitutionsgesetz als Landesgesetzgeber eine der letzten Chancen wahrnehmen, manchen der wenigen Überlebenden noch eine finanzielle Geste zu zeigen. Viele, die diese Geste schon längst hätten bekommen sollen, sind in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gestorben, sofern sie überhaupt das Glück hatten, der Hölle des Nationalsozialismus zu entkommen. Zur Klarstellung: Es kann und darf dabei kein Missverständnis entstehen. Das Restitutionsgesetz, aber auch das Oberösterreichische Restitutionsgesetz ist kein Freikaufen von unserer Geschichte, denn es kann kein Freikaufen von der Geschichte geben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang darf ich auch den Zusatzantrag kurz erwähnen, der von der SPÖ ebenfalls unterstützt wird, weil es, so denke ich, ganz wichtig ist, dass wir im Oberösterreichischen Restitutionsgesetz auch die Gemeinden des Landes mit in die Verantwortung für unsere Geschichte nehmen. Ich denke, mit der Formulierung, die wir mit diesem Zusatzantrag gefunden haben, kommt der Wille des Oberösterreichischen Landtags klar zum Ausdruck, was wir uns auch von den Gemeinden in diesem Zusammenhang erwarten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn der Oberösterreichische Landtag heute einstimmig das Oberösterreichische Restitutionsgesetz beschließt, dann machen wir das nicht, um gegenüber der internationalen Öffentlichkeit ein Signal zu setzen. Ich glaube, wir machen das in aller erster Linie für uns selbst, denn das Bild, das wir von unserer Vergangenheit machen, bestimmt auch unsere politische Gegenwart. Moralische Überzeugungen sind nie ein für alle Mal gesichert. Sie müssen gelernt und täglich vorgelebt werden. Die Menschenwürde ist nicht erst dann in Gefahr, wenn Häuser angezündet oder Menschen durch Straßen gehetzt werden. Daher möchte ich ganz deutlich sagen, dass man mit dieser Lösung nun mit Sicherheit nicht den Schlussstrich über die Geschichte und letztendlich den Schlussstrich im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung gemacht hat. Ich möchte auch deutlich sagen, für diese Art von Verbrechen gibt es keine Wiedergutmachung. Einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung dieser schrecklichen Taten der Vergangenheit kann es nicht geben. Ich glaube, mit dieser Beschlussfassung des heutigen Gesetzes, vor allem, wenn sie mit einem gemeinsamen Bekenntnis zur historischen Verantwortung und der Wahrnehmung der historischen Verantwortung auch für die Zukunft verbunden ist, setzen wir einen wichtigen Schritt für uns und für Oberösterreich. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Trübswasser. Er ist vorläufig der Letzte zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Trübswasser: Sehr geehrter Herr Präsident, meine hoch verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auf das Wesentliche Bezug nehmen, was dieses Gesetz auszeichnet bzw. hervorhebt aus der üblichen Tagesordnung. Ich erspare Ihnen jetzt und uns, dass ich wiederhole, was meine Vorrednerinnen so richtig gesagt haben, alles, was die Grundlage, den Geist, der hinter diesem Gesetz steht, trägt und was dieses Gesetz für Oberösterreich so wichtig macht. Einige Punkte möchte ich noch hinzufügen, wie zum Beispiel: Oberösterreich ist das erste Bundesland, das dieses Gesetz auf Landesebene beschließt und sozusagen ganz Österreich, die anderen acht Bundesländer auf Oberösterreich schauen, wie wir mit dieser Materie umgehen. Ich denke, was wir heute beschließen, lässt sich herzeigen und ist gewissermaßen ein Maßstab auch für die anderen Bundesländer, für die anderen Landtage. Wichtig, und das erscheint mir in der Diskussion so bedeutend gewesen zu sein, ist, dass wir uns auch mit der Qualität dieser Restitutionsmaßnahmen auseinander gesetzt haben, nämlich mit der Intensität der Forschung, der Suche nach Erben, der Erforschung der Provenienzen von Kunstgegenständen, dass diese Intensität ganz maßgebend auf die Qualität des Gesetzes Rückschlüsse zulässt. Da glaube ich sagen zu können, dass alle, die an dieser Gesetzwerdung beteiligt waren, mit hohem Engagement tätig waren. Aber ein zweiter Punkt ist nicht ganz unwesentlich. Wir wollen nicht nur der Welt zeigen, dass wir gewillt sind, mit der Vergangenheit, mit unseren Landsleuten, die zu Schaden gekommen sind, korrekt umzugehen, sondern wir wollen gleichzeitig auch eine Rechtssicherheit für jene Schritte, die wir setzen, und die auch in Zukunft Bestand haben. Da ist dieses Gesetz eine gute Gelegenheit, sich unter das gemeinsame Dach der Einigung der Republik Österreich mit den Vereinigten Staaten, den Opferverbänden und den Opferanwälten zu begeben. Das ist genau der Punkt, der gleichzeitig Transparenz und Rechtssicherheit für uns und für folgende Generationen bringt. Nur der klare und transparente Umgang mit unangenehmen Themen kann diese Themen ein für alle Mal in ein richtiges Licht rücken, kann ein für alle Mal den Folgegenerationen auch das Bewusstsein von Korrektheit geben. Ganz kurz möchte ich zum Zusatzantrag Stellung nehmen und hervorheben, dass dieser Zusatzantrag nicht nur eine Einladung, sondern gleichzeitig auch eine Erwartung an die oberösterreichischen Gemeinden und Städte ist, diesem gemeinsamen Dach beizutreten, sich unter das gemeinsame Dach zu stellen, auch im eigenen Interesse und natürlich auch im Interesse der Gemeindebevölkerung. Kollege Makor-Winkelbauer hat es schon angedeutet und beschrieben, dass dieses Lager Weyer auch ein Symbol dafür ist, dass auch 50 Jahre nach Beendigung des Krieges immer wieder Tatsachen auftreten können und werden, die wir nicht gewusst haben, die uns beschäftigen und die uns Auftrag sind. Dieses sogenannte Zigeunerlager, Anhaltelager war nicht ein von den Berliner Nationalsozialisten eingerichtetes Lager, sondern ein Lager, das damals eines Landes, das damals Gau Oberdonau hieß, und dass eben dieses Wappen, das uns zu guter und treuer Arbeit zu diesem Land verpflichtet, unter diesem Wappen betrieben wurde. Dieses immer wieder Aufdecken von Tatsachen, in diesem Fall der Tatsache, dass wir in Oberösterreich eine autochthone, angestammte Sinti-Minderheit haben, das bekannt wurde durch die Beschäftigung mit diesem Lager Weyer, ist gleichermaßen ein Auftrag, sich auch um die Rechte und um die Kultur dieser Sinti-Minderheit zu kümmern. In diesem Sinne betrachte ich die Arbeit an der Restitution, an der Wiedergutmachung all dessen, was zwischen 1938 und 1945 in diesem Land passiert ist, mit diesem Restitutionsgesetz nicht als abgeschlossen, sondern ich betrachte diese Arbeit um einen ganz wesentlichen Meilenstein erweitert, gefestigt, glaubwürdig und transparent gemacht. Mit diesem Gesetz geht Oberösterreich einen sehr geraden und aufrechten Weg. Ich danke Ihnen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Kollege Trübswasser. Nächster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Steinkellner. Abg. Mag. Steinkellner: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist traurig, dass wir dieses Gesetz brauchen, weil es traurig ist, dass es überhaupt Opfer gegeben hat, dass es dieses Regime gegeben hat, das uns heute zu einem gemeinsamen Gesetz veranlasst. Es ist keine gesetzliche Verpflichtung, die uns letztlich verpflichtet, sondern es ist die moralische Verpflichtung auf Grund der Geschichte, dieses Gesetz zu beschließen. Unrecht ist unteilbar, Unrecht muss aufgearbeitet werden. Es wurde bereits erwähnt, wir sind der erste Landtag, der dem Bundesgesetzgeber nachfolgt und aufarbeitet. Ich muss auch sagen, dass die Legislative und die Arbeit, die hier geleistet worden ist, sehr rasch erfolgt ist, die Zusammenarbeit in Korrespondenz mit der israelitischen Kultusgemeinde in Wien kurzfristig auch noch auf deren Wünsche eingegangen ist und die in das Gesetz eingeflossen sind. Das zeigt, dass alle Fraktionen gemeinsam versuchen, dieses traurige Kapitel aufzuarbeiten und ein Restitutionsgesetz zu beschließen. Es ist ein Gesetz, das eine Verneigung vor den Opfern des NS-Regimes darstellt. Für uns bedeutet es, wie in unseren anderen Handlungen, dass politisches Handeln als zielgerichtetes Handeln für die Zukunft in diesem Bereich für alle bedeuten muss: Es muss menschliches Handeln sein, es muss den menschlichen Idealen folgen, den humanistischen Ideen, dem Humanismus und der Toleranz verpflichtet sein. Nur wer die Geschichte kennt, wird es verstehen, für die Zukunft eine bessere, friedlichere, tolerantere und menschlichere Welt zu gestalten. Wir sind froh, dass dieses Gesetz einstimmig beschlossen wird. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Klubobmann. Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Stockinger. Abg. Dr. Stockinger: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur zwei kleine Anmerkungen machen. Kollege Trübswasser, du hast bei deinem berechtigten Hinweis auf das Lager in Weyer auf dieses Landeswappen hinter dir verwiesen und dort gemeint, es hätte dieses Lager unter diesem Wappen stattgefunden. Ich möchte schon, und das ist mir wichtig, klarstellen, dass dieses Landeswappen nicht das Wappen des Gaus Oberdonau war, sondern dass die Führung dieses Wappens in dieser Zeit verboten war. Zweitens: Es ist mir schon auch wichtig hier klarzustellen, dass, Kollege Makor-Winkelbauer, es aber diese Bundesregierung war und vor ihr keine, die diese heiklen Fragen des Versöhnungsfonds und der Restitution gelöst hat. Es hat bei der Aufzählung deiner Reden, und Vranitzky in Ehren, und das waren wichtige Stationen, genau dieser Hinweis gefehlt. Der ist mir an diesem Punkt auch sehr wichtig. (Beifall) Dritter Präsident: Danke, Herr Klubobmann. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung, wobei ich feststelle, dass dieses Gesetz Verfassungsbestimmungen enthält, sodass für die Beschlussfassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Bei der Abstimmung werden wir so vorgehen, dass wir zunächst über den Hauptantrag, das ist die Beilage 1340/2002, und sodann über den Zusatzantrag mit der Beilagennummer 1355/2002 Beschluss fassen werden. Wir kommen zum Hauptantrag. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1340/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Wir kommen zur Abstimmung über den Zusatzantrag. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Zusatzantrag, also der Beilage 1355/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle auch hier Einstimmigkeit fest. Ich stelle zusammenfassend fest, dass die Beilage 1340/2002 in der Fassung der Beilage 1355/2002 beschlossen worden ist. Wir kommen nun zur Beilage 1341/2002, das ist der Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 (Oö. KAG-Novelle 2002) geändert wird. Weiters liegt auch ein Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Beiträge zur Patientenentschädigung vor. Wir haben Ihnen diesen Initiativantrag als Beilage 1354/2002 auf Ihren Plätzen aufgelegt. Auf Grund des sachlichen Zusammenhanges werden wir über die Beilagen 1341/2002 und 1354/2002 eine gemeinsame Wechselrede durchführen. Die Abstimmung erfolgt jedoch getrennt. Ich bitte zuerst Herrn Abgeordneten Johann Affenzeller, über die Beilage 1341/2002 zu berichten. Abg. Affenzeller: Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 (Oö. KAG-Novelle 2002) geändert wird. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1341/2002.) Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2002), beschließen. Dritter Präsident: Ich bitte nun Herrn Klubobmann Dr. Frais, über die Beilage 1354/2002 zu berichten. Abg. Dr. Frais: Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend Beiträge zur Patientenentschädigung. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1354/2002.) Der Oö. Landtag möge beschließen: Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass auch von Patienten der Sonderklasse Beiträge, wie dies im § 27a Abs. 5 Krankenanstaltengesetz für Patienten der allgemeinen Gebührenklasse vorgesehen ist, eingehoben werden. Dritter Präsident: Ich danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die gemeinsame Wechselrede. Erster zu Wort gemeldet ist der Kollege Affenzeller. Abg. Affenzeller: Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Im § 27a Abs. 5 des Bundeskrankenanstaltengesetzes wurde die Verpflichtung aufgenommen, für jeden Verpflegstag, für den ein Kostenbeitrag gemäß KAG vorgeschrieben wird, zusätzlich einen Betrag einzuheben, der zur Entschädigung nach Schäden dient, die durch die Behandlung in Fonds-Krankenanstalten entstanden sind und bei denen eine Haftung des Rechtsträgers nicht eindeutig gegeben ist. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf regelt die Einrichtung des Patientenentschädigungsfonds und die Regelungen für die konkrete Umsetzung der Patientenentschädigungen. Das Organ des Oö. Patientenentschädigungsfonds ist die Entschädigungskommission. Diese Kommission besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Landesregierung auf vier Jahre bestellt werden. Den Vorsitz führt der Patientenvertreter, womit eine Kontinuität bei der Behandlung von Patientenbeschwerden eintritt, vor allem, weil der Patientenvertreter im Regelfall auf Grund der Vorprüfung bereits Kenntnisse der jeweiligen Sachverhalte hat. Die Mitglieder sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen gebunden. Zur Beurteilung von Entschädigungsansprüchen hat die Entschädigungskommission ein Einsichtsrecht und das Recht zur unverzüglichen kostenlosen Ausfolgung von Kopien von Krankengeschichten. Der begünstigte Personenkreis umfasst sowohl stationäre als auch ambulante Patienten in oberösterreichischen öffentlichen oder gemeinnützigen privaten Krankenanstalten rückwirkend ab 1.1.2001. Mit dieser Regelung ist es möglich, auch Patienten des Unfallkrankenhauses zu entschädigen, die nach der Regelung des Bundeskrankenanstaltengesetzes zwar in den Patientenentschädigungsfonds einzuzahlen haben, aber keine Entschädigung erhalten würden. Im Einzelfall kann eine Entschädigung bis zu 22.000 Euro an den geschädigten Patienten geleistet werden und in besonders gelagerten Härtefällen kann dieser Höchstbetrag um bis zu 50 Prozent überschritten werden. Wobei vor allem auf die Art und Schwere des Schadens, aber auch auf die finanziellen Mittel des Fonds Bedacht zu nehmen ist. Da die Leistung des Entschädigungsfonds nur subsidiären Charakter haben soll, sind in diesem Gesetz auch Regelungen über die Rückzahlung erforderlich. Der Patient ist zur Rückzahlung verpflichtet, wenn ihm wegen des selben Schadensfalls und aus dem selben Rechtsgrund vom Gericht eine Schadenersatzleistung zuerkannt wird oder wenn er eine Geldleistung erhält. Neben den Regelungen über den Patientenentschädigungsfonds werden in dieser KAG-Novelle auch die für die Krankenanstalten des Landes enthaltenen Sonderbestimmungen betreffend die Wirtschaftsaufsicht aufgehoben und damit eine rechtliche Gleichstellung der Spitäler der Oberösterreichischen Gesundheits- und Spitals-AG mit den Ordenskrankenanstalten und dem Allgemeinen Krankenhaus Linz erreicht. Also wichtige Neuerungen, wichtige Neuregelungen für die Patienten und ich ersuche um Zustimmung für dieses Gesetz. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Brunmair. Abg. Dr. Brunmair: Werter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der heutige Beschluss einer verschuldensunabhängigen Patientenentschädigung ist ein mutiger Schritt in die Zukunft des Gesundheitswesens. Erinnern wir uns vielleicht. Es hat auch fast ein Jahrzehnt eine Diskussion darüber gegeben, wie wir dieses Problem lösen sollen. Jetzt ist tatsächlich umgesetzt, was längst fällig war. Man kann ruhig sagen, weil in Wien eine Bundesregierung mit einer FPÖ-Beteiligung aktiv ist und eine Reform nach der anderen umsetzt, meine Damen und Herren. Und in Oberösterreich, meine Damen und Herren, das haben wir ja auch vorher diskutiert beim Restitutionsgesetz, wurde jetzt umgesetzt, was jahrzehntelang nicht geschehen ist. Das ist in allen Bereichen fast ähnlich. In Oberösterreich wurde dieser Schritt in die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung noch zusätzlich, das wissen wir alle sehr leidvoll, durch die Vorgänge in Freistadt geradezu zwingend und unaufschiebbar. Denn gerade bei der Aufarbeitung der zahlreichen Fälle, in denen in diesem Krankenhaus Patienten zu Schaden gekommen sind, hat die Untersuchungskommission in mühseliger Kleinarbeit feststellen müssen, auch wenn wir grundsätzliches Fehlverhalten von Ärzten und auch in der Organisation und im gesundheitspolitischen Bereich feststellen konnten und wenn dies nachweisbar war, so war es umgekehrt kaum möglich und kaum durchführbar, die Kausalität zwischen diesen strafrechtlichen und zumindest die disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhalten von Ärzten und die erlittenen Behandlungsschäden der Patienten nachzuweisen. Und es hat sich auch eines bei dieser ganzen Angelegenheit gezeigt, wie mühselig und oft geradezu erniedrigend es ist, und dass es oft jahrelang dauert, bis diese bedauernswerten, schon zu Schaden gekommenen Patienten zu ihrem Recht kommen. Und wir wissen ebenso, dass der größere Anteil der Behandlungsschäden, abgesehen jetzt von dem, was in Freistadt war, ich denke nur an alle postoperativen Komplikationen, über die es ja auch eine Aufklärungspflicht gibt, dass die auch bei bestmöglicher Behandlung durch den bestmöglichen Arzt und bei dem sorgfältigsten Arzt oft nicht vermeidbar sind. Wo also die Verschuldensfrage völlig im Hintergrund steht und wo wir schlicht und einfach von einem schicksalhaften Verlauf sprechen müssen und diese Tatsache als Bestandteil der Reparaturmedizin einfach zur Kenntnis nehmen müssen. Aber diese Realität, meine Damen und Herren, entläßt die Gesundheitspolitik nicht aus der Verantwortung bzw. aus der Pflicht, dass bei diesen bedauernswerten Patienten, bei denen eine Behandlung mehr Schaden oder nur Schaden anstelle Erfolg gebracht hat, dass hier in rasch wirksamer Form und ohne Bürokratie und in einfacher Form eine Hilfe und eine Entschädigung verschuldensunabhängig zum Tragen kommt. Es ist klar, wir betreten mit diesem Gesetz gesundheitspolitisches Neuland und wir müssen uns vor allem das Gesetz anschauen und wir müssen über die finanzielle Tragweite dieses Gesetzes genau Buch führen und es beobachten und wir müssen eventuell nachbessern. Aber diese KAG-Novelle, die Installierung der verschuldensunabhängigen Patientenentschädigung ist eine Lösung für ein ganz wesentliches Problem im Gesundheitswesen und die Dinge, die noch nachgebessert werden müssen, die Einbindung der AUVA-Patienten, was ja bereits passiert ist und auch die Einbindung oder die Vereinheitlichung, was die Klassepatienten anbelangt, das wird auch rasch vollzogen sein und so haben wir wirklich einen guten Schritt in die Zukunft des Gesundheitswesens und in die Zukunft zum Wohle der Patienten getan. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Dr. Entholzer. Er ist der vorläufig letzte Redner zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Dr. Entholzer: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Unter einem medizinischen Kunstfehler versteht man, dass Ärzten in Ausübung ihrer Tätigkeit Fehler passieren, obwohl sie lege artis wissen müssten, dass die Behandlung anders zu erfolgen hat. Das sind also eindeutige Behandlungsfehler. Und wenn es durch solche Behandlungsfehler zu Schädigungen von Patienten kommt, dann wird der Arzt zur Verantwortung gezogen und es wird gerichtlich festgelegt, welche Entschädigungszahlung zu leisten ist. Und darum sind auch alle Ärzte, ob niedergelassen oder angestellt oder natürlich auch das Pflegepersonal, haftpflichtversichert. Die Voraussetzung ist allerdings die Schuldhaftigkeit der Ärzte oder des Pflegepersonals. Aber unabhängig davon ist nicht automatisch bei jeder Schädigung eben eines Patienten diese Schuldhaftigkeit gegeben. Warum sage ich das so klar? Weil eben immer wieder vermischt wird, dass Kunstfehler mit Behandlungsrisiko oder Behandlungsfehlern, Behandlungsfehler mit Behandlungsrisiko eben vermengt werden. Und im Unterschied zu eindeutigen Behandlungsfehlern gibt es eben das Behandlungsrisiko, zum Beispiel bei Operationen das Operationsrisiko. Und es ist jedem von uns klar, dass zum Beispiel bei einer Herztransplantation größere Risiken bestehen, als wenn ich heute zu einer routinemäßigen Blinddarmoperation ins Spital kommen muss. Ein anderes Beispiel, auch sogar jede einfache Narkose, jede Vollnarkose beinhaltet ein Restrisiko, es kann Atemstillstand auftreten, Herzstillstand und so weiter. Und daher ist es so wichtig, dass dieser Fonds gegründet wird, der eine verschuldensunabhängige Entschädigung für die betroffenen Patienten garantiert. Und dabei handelt es sich um einen Solidaritätsfonds, und zwar Solidarität zwischen denen, die sich freiwillig und aufgeklärt über die Risiken einer Behandlung einer Operation unterziehen. Und es ist daher nicht Sache von Ärzten oder Spitalserhaltern, wie das im Ausschuss der Kollege Trübswasser behauptet hat, es ist eben ein Solidaritätsfonds. Für die oberösterreichischen Patienten ist es ganz wichtig, dass dieser verschuldensunabhängige Fonds gegründet wird und die Leistungen natürlich nicht höher sein dürfen, als wie das bei zugesprochenen Zahlungen fehlerhafter Behandlungen erfolgen würde. Und es muss natürlich eine weisungsunabhängige Kommission eingerichtet werden die darüber befindet, ob der Anspruch zu Recht erfolgt oder nicht. Da werden wieder Experten drinnen sein, Herr Kollege Trübswasser, natürlich auch Ärzte, denn es soll ja auch von unabhängigen Ärzten festgestellt werden, ob dieser Anspruch zu Recht gegeben ist. Seit 1. 1. 2001 ist rückwirkend dieses Bundesgesetz gültig. Es werden auch schon in den Spitälern diese 73 Cent pro Tag und Patient eingehoben. Und wir sind einige Monate in Verzug und das ist aus meiner Sicht eher unüblich, denn dass Oberösterreich bei so wichtigen Dingen gegenüber anderen Bundesländern nachhinkt, das sind wir in Oberösterreich nicht gewöhnt. Um so wichtiger ist es, dass diese KAG-Novelle auch in Oberösterreich endlich umgesetzt wird und ich bitte daher Sie alle um Ihre Zustimmung. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schreiberhuber. Abg. Schreiberhuber: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Brunmair ganz insbesondere! Wenn die von mir sachlich vorgetragene Darstellung einer offensichtlichen Ungerechtigkeit, der sich ja alle Klubs in diesem hohen Haus angeschlossen haben, dass eben Sonderklassepatienten keine Beiträge in den Entschädigungsfonds zu leisten haben, während sie aber Nutznießer sind, in deinen Ohren klassenkämpferisch geklungen haben mag, dann nimmt mich das nicht wunder, Kollege Brunmair. Bist du doch Angehöriger einer Partei, die Ungerechtigkeit zum System gemacht hat. Es ist ungerecht, lieber Kollege Brunmair, Unfallrentnern ihr Geld wegzunehmen. Es ist ungerecht, lieber Kollege Brunmair, Pensionisten mit einem Bettel abzuspeisen. Es ist ungerecht, lieber Kollege Brunmair, mit den Ambulanzgebühren eine Krankensteuer sozusagen einzuführen. (Zwischenruf Abg. Ing. Kroismayr: „1997 Nulllohnrunde!“) Und es ist ungerecht, mit den Studiengebühren eine Zugangsbeschränkung zu der freien universitären Ausbildung einzuführen. (Beifall) Es ist ungerecht, lieber Kollege Brunmair, (Zwischenruf Abg. Mag. Steinkellner: „Die Dummheit Ihrer Rede wird Ihnen auch kein Mandat beisteuern! Das ist ja ungeheuerlich!“) Ich freue mich, dass auch Sie zu solchen Emotionen fähig sind. (Dritter Präsident: Ich darf Sie alle bitten um Mäßigung, wieder etwas zurück.) Es ist ungerecht, liebe Kollegen von den Freiheitlichen, den gewachsenen sozialpartnerschaftlichen Konsens in dieser Republik systematisch zu zerstören. Und es ist eine historische Ungerechtigkeit, ein Kindergeld für alle, auch für jene, die es nicht brauchen wegen der Höhe des Familieneinkommens, einzuführen und in Gesetzgebung und Vollziehung die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen nicht zu berücksichtigen. Da du aber als Angehöriger eines Berufsstandes mit der Höhe deines Einkommens potentieller Nutznießer dieser zuletzt von mir genannten Ungerechtigkeit wärst, nimmt es mich wiederum nicht wunder, klingen diese meine Sachargumente für dich klassenkämpferisch. Und ich komme auch nicht umhin festzustellen, dass mir der Terminus klassenkämpferisch auch insofern unangebracht erscheint, als wir uns heute am 14. Februar 2002, also 68 Jahre und zwei Tage nach dem 12. Februar 1934 befinden, wo durch eklatante Ungerechtigkeiten heraufbeschworener Klassenkampf in der blutigen Auseinandersetzung seinen dramatischen Höhepunkt gefunden hat. Ich stelle anheim, die künftige Terminologie nicht nur dem Fremdwörterlexikon, sondern vielleicht auch der Geschichte der Arbeiterbewegung, der österreichischen Arbeiterbewegung zu entlehnen. Sie ist Teil von uns allen. (Beifall) Dritter Präsident: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung, wobei ich feststelle, dass die KAG-Novelle eine Verfassungsbestimmung enthält, sodass für die Beschlussfassung dieser Beilage eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Wir kommen zur Abstimmung über diese Novelle. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1341/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag angenommen worden ist. Wir kommen zur Abstimmung über den Initiativantrag, betreffend Beiträge zur Patientenentschädigung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1354/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Wir kommen zur Beilage 1342/2002. Das ist der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung zum Ausbau und Öffnung der Grenzübergänge im Bezirk Rohrbach. Ich bitte Herrn Abgeordneten Karl Lauss über diese Beilage zu berichten. Abg. Lauss: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung zum Ausbau und Öffnung der Grenzübergänge im Bezirk Rohrbach. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1342/2002.) Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltung beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung für die Schaffung von zwei zusätzlichen ganzjährig befahrbaren Grenzübergängen im Bezirk Rohrbach entlang der Grenze zur tschechischen Republik einzutreten und gleichzeitig die Aufnahme eines Winterbetriebes am ausgebauten Grenzübergang Guglwald / Predni Vyton einzufordern. Dritter Präsident: Danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede. Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Lauss. Abg. Lauss: Sehr verehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Fallen des Eisernen Vorhanges wurde von den Menschen des Bezirkes Rohrbach damals besonders freudig begrüßt. War es doch das Ende einer jahrzehntelangen toten Grenze im Norden des Bezirkes. Die nachbarlichen Beziehungen der Gemeinden diesseits und jenseits der Grenze wurden sehr bald wieder aufgenommen und gemeinsame Aktivitäten gesetzt. Von vielen Gemeinden des Bezirkes, aber auch von der Bürgermeisterkonferenz wurden Resolutionen an die zuständigen Stellen des Landes und des Bundes gerichtet, um die ehemals bestehenden Grenzübergänge wieder zu öffnen. Diese Bemühungen wurden aber auch von den Abgeordneten des Bezirkes tatkräftig unterstützt. In zahlreichen Vorsprachen bei den Landeshauptmännern Dr. Ratzenböck und Dr. Pühringer, bei den betroffenen Ministerien, aber auch bei Behörden und Politikern in Tschechien wurde dieses Anliegen immer wieder vorgebracht. Als erster Erfolg konnte die Öffnung für Fußgeher und Radfahrer erreicht werden. Es entwickelten sich daraus viele touristische Aktivitäten zum Vorteil beider Länder. Gemeinsame Treffen an der Grenze mit großer Beteiligung der Bevölkerung wurden veranstaltet und der Geist der guten nachbarlichen Beziehungen konnte wieder belebt werden. Mit Ausnahme des Grenzüberganges Guglwald kam es leider trotz aller Bemühungen bisher zu keiner Grenzöffnung für PKW und Busse. In vielen Sitzungen der österreichisch-südböhmischen Grenzkommission, aber auch bei Gesprächen auf höchster politischer Ebene beider Länder konnte bisher kein positives Ergebnis erzielt werden. Als Gründe dafür wurden immer wieder Bedenken des Naturschutzes seitens der tschechischen Nationalparkverwaltung, aber auch finanzielle Gründe für Infrastruktur und Personalkosten angeführt. In letzter Zeit waren es aber auch vor allem die Ereignisse um die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Temelin, die die Verhandlungen besonders erschwert haben. Ich glaube daher, dass es nunmehr ein richtiger Zeitpunkt ist, mit diesem Initiativantrag seitens des Oberösterreichischen Landtags ein Signal zu setzen, dass trotz mancher Meinungsverschiedenheiten der letzten Zeit die mühsam aufgebaute Zusammenarbeit zwischen den Menschen beider Länder weiter fortgesetzt und verbessert werden soll. Im Bereich des Tourismus geht es vor allem um eine bessere Erschließung des neugeschaffenen Schigebietes am Hochficht sowie um einen erleichterten Zugang zum Moldaustausee. Ebenso soll die beginnende wirtschaftliche Zusammenarbeit dadurch gefördert werden. Ein entscheidender Schritt dazu ist natürlich das Öffnen der Grenze. Wenn nun in der letzten Sitzung des Landtagsausschusses für Verfassung eine gemeinsame Abänderung des eingebrachten Initiativantrages in der Form erfolgte, dass der Grenzübergang Schöneben auf Grund der bisherigen Verhandlungen mit Tschechien an die erste Stelle gereiht wurde, so kann ich als Vertreter der Region durchaus damit leben, da sowohl die Bürgermeisterkonferenz des Bezirkes Rohrbach als auch die österreichisch-südböhmische Grenzkommission sich bisher für diesen Übergang vorrangig ausgesprochen haben. Ziel muss es aber sein, sowohl die Öffnung von Diendorf als auch die ganzjährige Öffnung von Guglwald zu erreichen. Ich möchte abschließend hoffen und wünschen, dass diese Initiative des Oberösterreichischen Landtags ein erfolgreicher Schritt zur Verwirklichung der Grenzübergänge sein möge. Als Vertreter des Bezirkes Rohrbach ist es mir ein besonderes Anliegen, mich auch weiterhin bei allen zuständigen Stellen persönlich dafür einzusetzen. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Höretzeder. Abg. Höretzeder: Geschätzter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Ich bedanke mich vorerst, dass es in dieser Angelegenheit Grenzübergänge zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist. Aber die noch sehr unterschiedlichen Meinungen zu den Grenzöffnungen veranlassen mich, nochmals Wesentliches aufzuzeigen. Es sind bereits mehr als zehn Jahre, dass der Eiserne Vorhang abgebaut wurde. Von damals an bis heute haben sich immer wieder namhafte Persönlichkeiten bemüht, geeignete Grenzübertrittstellen zu schaffen, wie dies zwischen demokratischen Staaten eine Selbstverständlichkeit sein sollte, leider bisher ohne Erfolg. Es war Außenminister Alois Mock, der Anfang 1992 in einer Pressekonferenz in Wien verkündet hat, dass mit 1. Mai 1992 der Grenzübergang Diendorf-Kyselov als ehemaliger Hauptübergang im Bezirk Rohrbach wieder eröffnet werden soll. Dies wurde auch vom ORF in den ZiB-Meldungen verkündet. Nachdem die angekündigte Öffnung bis 1994 nicht realisiert wurde, wurden die Gründe bei den zuständigen Stellen in Tschechien und in Österreich hinterfragt. Im Gespräch mit Bürgermeister Nowak aus Cerna und Ing. Belec von der Bezirkshauptmannschaft Krumau, mit Oberst Zidek in Budweis erklärten diese, dass Tschechien nach dem Fall des Eisernen Vorhanges angeboten hat, Diendorf als Grenzübergang zu eröffnen. Dieser Vorschlag wurde von Österreich abgelehnt. Im Jahr 1994 hatte der Parlamentspräsident Dr. Fischer in Prag von Umweltminister Benda die Zusicherung erhalten, den Grenzübergang Diendorf zu eröffnen. Dieser meinte auch, es wäre dies ohnedies der beste Übergang, da dieser am Rande des Nationalparks liege. Außerdem besteht seitens der Euregio seit 1996 der einstimmige Beschluss, den Grenzübergang Diendorf zu öffnen, was auch mit einem Gutachten bestätigt wurde. Zudem hat die Bürgermeisterkonferenz, der Gemeinderat von Schlägl einstimmig die Grenzöffnung verlangt. Und ganz besonders haben dies der Bürgermeister Ing. Josef Moser und Gemeinderat Walter Fessl von Schlägl jahrelang von allen zuständigen Politikern und Ämtern eingefordert. Leider auch bisher ohne Erfolg. Die Bevölkerung des Bezirks Rohrbach will diese Grenzöffnungen. Man fragt sich somit, wen vertreten unsere Politiker, wenn nach zehn Jahren Eiserner Vorhang noch kein einziger Grenzübergang gesichert ist in unserer Region? Werden hier nur Einzelinteressen vertreten? Eine Aufforderung an alle Politiker, die die Bevölkerung des Bezirkes unterstützen wollen: Unterstützen Sie unsere Forderung von drei gleichwertigen Übergängen: Diendorf bei Aigen/Schlägl, das am Randgebiet vom Nationalpark liegt, Schöneben bei Ulrichsberg, das im Kerngebiet vom Nationalpark liegt und Guglwald, alle drei gleichwertig für PKW und Busse. Diese drei Übergänge sind notwendig, um kürzere Fahrzeiten zu erreichen. So sind von der Region Rohrbach, Aigen/Schlägl nach Krumau über Guglwald zirka 80 Kilometer zurückzulegen und über den geplanten Grenzübergang Schöneben wären es noch 60 Kilometer, hingegen über Aigen/Schlägl-Diendorf nur 35 Kilometer. Eine Öffnung dieser Route, wie schon gesagt, würde auch den Nationalpark auf der tschechischen Seite nicht beeinträchtigen, da dieser am Rande des Nationalparkes liegt. Ein Fährenbetrieb über den See ist bereits eingerichtet und in Winterszeiten wäre die Fahrt über die nahe gelegene Staumauer möglich. In einem mit Finanzminister Grasser geführten Gespräch wurde bereits eine Unterstützung dieser Anliegen zugesichert. Da bereits in Niederösterreich alle Grenzübergänge, die es früher gab, geöffnet sind, wird es Zeit, auch der Bevölkerung unserer Region, des Bezirkes die Möglichkeit zu geben, ungehindert für touristische, wirtschaftliche und nachbarschaftliche Begegnungen die Grenzen zu öffnen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die ganzjährige Öffnung des Grenzüberganges in Guglwald und der Ausbau der Grenzübergänge in Diendorf und Schöneben im Bezirk Rohrbach birgt für den oberösterreichischen Tourismus und im Besonderen natürlich für die Ferienregion Mühlviertel ein großes touristisches Potential, und die von uns geforderten Maßnahmen können einen wichtigen gesamtwirtschaftlichen Impuls für die Region Böhmerwald darstellen. Heute schon entwickeln sich die tschechischen Gästezahlen in Oberösterreich mehr als erfreulich. So konnten wir im Jahr 2001 20.174 Ankünfte verzeichnen, das entspricht einem Plus von 8,4 Prozent zum Jahr 2000. Und bei den Nächtigungen konnten wir 52.966 Nächtigungen im Tourismusjahr 2001 verzeichnen. Das ist ein Plus von 3,4 Prozent zum Jahr 2000. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Speziell im Ausflugstourismus spielt der tschechische Markt für das Mühlviertel eine sehr bedeutende Rolle. Die Statistik zeigt uns, dass die Ankünfte von 1994 - 1993 haben wir begonnen sie aufzuzeichnen - bis zum Jahr 2001 um 37 Prozent und die Nächtigungen um 52,6 Prozent gestiegen sind. Unsere tschechischen Nachbarn haben am touristischen Angebot des Mühlviertels, am touristischen Angebot von Oberösterreich ein sehr großes Interesse. Die bereits vorhandenen grenzüberschreitenden Wanderwege und Radwege im Böhmerwald, die Aktivitäten rund um den Schwarzenberg'schen Schwemmkanal oder das attraktive Schigebiet des Hochfichts tragen zu dieser positiven Entwicklung bei. Die Öffnung der Grenzübergänge würde eine kürzere und eine bequemere Anreise aus Südböhmen ins Mühlviertel ermöglichen und ich gehe davon aus, dass sich durch diese Maßnahmen die Zahl der Einreisenden aus Tschechien erhöhen wird, wovon nicht nur der Tourismus, sondern auch die regionale Wirtschaft profitieren kann. Und weil beim Herausgehen der Kollege Anschober mich angesprochen hat, ich soll auf den Naturschutz, auf die Naturschutzkriterien nicht vergessen, Kollege Anschober, wir haben in der Einleitung der Beilage 1342/2002 ja genau diesen Bereich der Beachtung der bestehenden Naturschutzkriterien aufgenommen, sie sind Bestand dieses Berichtes und dies gilt auch natürlich für den Luchs, für den Knurrhahn und für den Elch, wie sie der Leiter des Programms Wälder Jaromir Blaha in einem Schreiben ja angesprochen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns mit unseren Anliegen erfolgreich in Wien durchsetzen, so haben wir nicht nur für die Tourismuswirtschaft einen wichtigen Schritt gesetzt, sondern wir sind dem Europa ohne Grenzen einen weiteren, wenn auch kleineren Schritt nähergekommen und daher werden wir diesem Bericht die Zustimmung geben. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eisenriegler. Sie ist die vorläufig letzte zu diesem Vehandlungsgegenstand. Abg. Eisenriegler: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute angeklungen, wie gut es ist, dass der Eiserne Vorhang schließlich gefallen ist vor ungefähr zehn Jahren oder zwölf Jahren. Der Eiserne Vorhang hat jedoch auch was Gutes gehabt, er hat ein einzigartiges Gebiet erhalten an der Grenze, wo sich verschiedene Tiere, wo sich verschiedene Pflanzenarten haben ungehindert entfalten können ohne wesentliche Störung durch den Menschen. Und das ist eigentlich das, worauf ich auch jetzt meine Aufmerksamkeit richten möchte. Wir haben dem ursprünglichen Antrag nicht zugestimmt und wir haben beim Resolutionsantrag des Ausschusses den Vorbehalt angemeldet, dass wir die Meinung der NGOs in Tschechien und auch in Österreich einholen wollen. Der Kollege hat zuerst darauf Bezug genommen. Diese Stellungnahme ist leider ziemlich negativ, was die Öffnung betrifft. Der Herr Dr. Blaha von der Organisation Hnuti DUHA, ich kann das nicht aussprechen, (Zwischenruf Abg. Wimleitner: "Macht nichts! Wir verstehen es eh nicht!" Heiterkeit) schreibt uns in einem Mail, dass die Öffnung der ganzjährig autobefahrenen Grenzübergänge Diendorf und Schöneben die Zerstörung der Kompaktheit des Schutzgebietes und seiner Anknüpfung an den Nationalpark, die Zerbröckelung und Gefährdung von Populationen geschützter Lebewesen, eine wesentliche Störung ihrer Migrationswege mit ernsthaften Folgen für ihren Schutz nicht nur im gegenständlichen Gebiet am rechten Ufer des Lipno-Stausees, sondern auch in einem wesentlichen Teil Südböhmens bedeuten würde. Besonders gefährdet wären der Luchs, der Auerhahn, auch der Elch und auch verschiedene Pflanzenarten. Es gibt zum Beispiel eine Orchideenart, die sonst eigentlich fast nirgends mehr in Europa vorkommt. Durch die Öffnung des Grenzübergangs Schöneben gemeinsam mit der geplanten Überbrückung des Lipno-Stausees würde die kürzeste Verbindung zwischen Budweis und Passau entstehen. Und die Öffnung eines autobefahrenen Grenzübergangs würde die Überführung eines Teils des Transitverkehrs auf diese Route bedeuten. Bedenkt man, dass die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs in dieser Gegend noch äußerst unzureichend ist, dann muss man diese Bedenken umso mehr haben. Ja ich denke mir, wir können es uns einfach nicht leisten, dass wir unwiederbringliche Naturreichtümer einfach zerstören. Und ich denke mir, wenn man abwägt die Werte Mobilität und die Werte Naturschutz, dann müsste man eigentlich in diesem Fall ganz eindeutig dem Naturschutz das Wort reden, ist der Naturschutz schützenswerter, weil es sich dabei um unwiederbringliche Werte handelt. Es gibt im In- und im Ausland unzählige Beispiele, wie sich in Naturschutzgebieten ein sanfter Tourismus entwickeln kann und sich auch entwickeln kann zum Wohle der dortigen Bevölkerung, und diesen Weg sollte man auch meiner Meinung nach im Grenzgebiet gehen. Aus all diesen Überlegungen ist es uns nicht möglich, der vorliegenden Resolution zuzustimmen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Kollegin. Nächster Redner ist Herr Kollege Obermüller. Abg. Obermüller: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Obmann der Euregio bin ich schon jahrelang damit befasst, die Grenzübergänge zu bekommen. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl hat auch ein Konzept bereits in Ulrichsberg vorgestellt. Aber wir vergessen dabei eines, dass es hier nicht nur um eine Angelegenheit der Landesregierung geht, sondern dass das Ganze von Wien und von Prag abgesegnet werden muss. Ich habe Schriftverkehr gehabt mit dem Finanzministerium, Außen- und Innenministerium, ich habe eine Antwort bekommen unter anderem auch vom Finanzministerium aus Prag, wo keine große Begeisterung vorherrscht, den Grenzübergang Diendorf zu eröffnen, aber auch bei Schöneben Bedenken angemeldet wurden. Und ich bin auch der Meinung, dass es an der Koordination innerhalb der Ministerien etwas hapert. Aber nachdem der Minister Grasser ja jetzt das auch unterstützen wird von Seiten des Finanzministeriums, hoffe ich sehr, dass in absehbarer Zeit doch zumindest ein Grenzübergang eröffnet werden kann, der wirklich unerlässlich ist für den Verkehr, für den Tourismus, für die gesamte Wirtschaft im oberen Mühlviertel und ich ersuche höflichst, dieser Resolution die Zustimmung zu geben. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1342/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Wir kommen zur Beilage 1343/2002, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Änderung der Finanzierungsstruktur bzw. Erweiterung des Investitionsprogrammes III (Abänderung der Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und der EHG Ennshafen Ges.m.b.H.). Ich bitte Herrn Abgeordneten Arnold Weixelbaumer, über diese Beilage zu berichten. Abg. Weixelbaumer: Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Änderung der Finanzierungsstruktur bzw. Erweiterung des Investitionsprogrammes III (Abänderung der Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und der EHG Ennshafen Ges.m.b.H.). (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1343/2002.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge die Änderung der mit Beschluss des Oö. Landtags vom 2.12.1999 genehmigten Förderungsvereinbarung zwischen der EHG Ennshafen Ges.m.b.H. und dem Land Oberösterreich betreffend das Investitionsprogramm III in der Fassung der Subbeilage genehmigen. Dritter Präsident: Danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Wechselrede, als erster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Obermüller. Abg. Obermüller: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Oberösterreichische Landtag hat am 2. Dezember 1999 eine Fördervereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und der Ennshafen Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung genehmigt. Diese Fördervereinbarung soll in wenigen Punkten, die im Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten exakt nachzulesen sind, abgeändert werden. Im Wesentlichen geht es dabei nur um drei Punkte: Erstens eine Gleichstellung der Finanzierungsstruktur, der Parität oder der Stammeinlagen zwischen den Gesellschaften Oberösterreich und Niederösterreich. Zweitens: Um Bundesförderungen optimal ausschöpfen zu können, zum Beispiel Erhöhung der Eigenkapitalstruktur, am Fördervolumen des Landes ändert sich nichts, bereits genehmigte Gesellschaftsdarlehen werden teils in Eigenkapital umgewandelt. Und drittens eine geringfügige Erhöhung des Stammkapitals auf runde Euro-Beträge bedingt durch die Glättung der Schilling-Beträge. Diese Änderungen sind notwendig zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Ennshafens im Interesse der Wirtschaft, im Besonderen der oberösterreichischen Wirtschaft und ich ersuche das hohe Haus, dem Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Zustimmung zu geben. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Kapeller. Abg. Kapeller: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eins vorweg, wir werden der vorliegenden Änderung der Finanzstruktur bzw. der Erweiterung des Investitionsprogramms III die Zustimmung geben, weil dies die Möglichkeit eröffnet, zusätzliche Förderungsmittel des Bundes für den Ausbau des Ennser Hafens zu bekommen. Die Gesamtkosten für das Investitionsprogramm erhöhen sich auf fast 18,8 Millionen Euro, ohne dass sich die Landesförderung dafür erhöhen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, einige Bemerkungen zum Ennser Hafen. Der Wasserverkehr gehört neben der Straße, der Schiene und dem Flugverkehr zu den wichtigsten Transportwegen für unsere Güter. Der Bau des Ennser Hafens zu einem der wichtigsten Güterumschlagplätze wurde vom Land Oberösterreich mit einem großen finanziellen Aufwand gefördert. Der Hafen Enns erfüllt heute und wird auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe erfüllen, und dadurch für Oberösterreich eine sehr wichtige Infrastruktureinrichtung sein. Zum Abschluss möchte ich festhalten, dass die Schaffung von zukunftsfähigen Verkehrsinfrastrukturen eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, um Oberösterreich als dynamischen Wirtschaftsraum zu erhalten, und damit auch die Grundlage für sichere und moderne Arbeitsplätze zu schaffen. Und dazu gehört auch eine entsprechende verkehrsmäßige Erschließung des Ennser Hafens. Und ich möchte daher, weil der Kollege Hiesl ja anwesend ist und er für den Straßenbau das zuständige Regierungsmitglied ist, ihn auffordern dafür zu sorgen, dass der einzige Hafen in Oberösterreich eine entsprechende Straße sehr bald bekommt, damit die derzeitige Situation der Vergangenheit angehört und ein für alle mal erledigt ist. Und ich nehme an, dass der Kollege Hiesl, der jetzt das Telefon bereits genommen hat, anruft, damit der Straßenbau beim Ennser Hafen so rasch wie möglich realisiert wird, denn im Schifffahrtskonzept von Oberösterreich steht nach wie vor natürlich zu lesen, und darüber kommen wir ja nicht hinweg, dass das größte Problem für den Hafenstandort Enns die momentan extrem mangelhafte Verkehrsanbindung auf der Straße ist, und das gehört aus unserer Sicht, aus meiner Sicht, geändert. Ich bin aber zuversichtlich, Kollege Hiesl, du wirst das rasch ändern. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Dipl.-Ing. Holter. Er ist der vorläufig Letzte zu diesem Verhandlungsgegenstand. Abg. Dipl.-Ing. Holter: Herr Präsident, hohes Haus! Diese Änderung in der Struktur des Ennshafens ist eine Folge der Notwendigkeit, die sich vielleicht auch als Ausfluss von Basel II im Vorfeld zeigt, dass man nämlich für Unternehmungen fordert, dass sie ein höheres Eigenkapital haben, und wenn man jetzt Förderungen des Bundes haben will, so muss man mindestens 30 Prozent Eigenkapital nachweisen. Und wenn wir jetzt hören, dass dadurch die Förderungen von rund 1,4 Millionen Euro auf 3,4 Millionen Euro erhöht werden, so lohnt es sich schon, wenn man Gelder, die ohnedies schon im Betrieb tätig sind, und die sozusagen auch als Haftung für das Unternehmen zur Verfügung stehen, in Eigenkapital umwandelt. Das Gleichziehen mit der Partnergesellschaft Ecoplus führt eben jetzt dazu. Auch die Erhöhung des Stammkapitals, damit ein glatter Eurobetrag herauskommt, führt eben jetzt dazu, dass jeder Partner 6,4 Millionen Euro Stammkapital gezeichnet hat. Das gibt also zusammen 12,8 Millionen Euro und das ist ein ganz schöner Betrag, mit dem man schon etwas anfangen kann. Ich glaube, der Hafen Enns als multimodaler Verkehrsknoten ist für den oberösterreichischen Wirtschaftsraum von ganz besonderer Bedeutung. Insbesondere deswegen, weil er auch ein Betriebsareal mit Gewerbeflächen mit mehr als 350 Hektar zur Verfügung stellt. Unsere Sorge gilt natürlich schon noch der Situation, dass die Grundstücke in Oberösterreich teurer sind als die in Niederösterreich, was dazu geführt hat, dass viele Betriebe sich im niederösterreichischen Teil angesiedelt haben, und damit die entsprechenden Steuern auch dort hingeflossen sind und auch das Wirtschaftswachstum im niederösterreichischen Raum gefördert haben und die Arbeitsplätze in Oberösterreich nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ich appelliere da hier an den Wirtschaftslandesrat, entsprechend die Sache zu untersuchen und Schritte zu unternehmen, um diese Benachteiligung hintan zu halten. Der Gütertransport der Zukunft muss sich aus meiner Sicht ändern. Bis jetzt war es ja so, dass der Schiffsverkehr in erster Linie auf Massengüter Wert gelegt hat, wir sehen aber in der letzten Zeit, dass eben der Gütertransport als Ganzes sich sehr stark erhöht, und da müsste auch die Strategie der Binnenschifffahrt sich dahingehend verändern, dass nicht nur Massengüter, sondern auch Güter, die von Haus zu Haus transportiert werden können, in Containern, bis hinunter gebrochen auf Paletten durch entsprechende logistische Maßnahmen geregelt werden. Einen Ansatz dazu zeigt ja auch das Schifffahrtskonzept Oberösterreich, das vorgesehen hat, dass auch in Steyr ein Trockenhafen errichtet wird, sodass er logistisch von Enns Richtung Steyr mit Paletten sozusagen bedient werden kann. Und ich glaube, dass auch die Einführung des Road-pricings, das ich vorgezogenerweise für Oberösterreich nicht so besonders schätze, wie das der Kollege Hiesl immer wieder moniert. Wir müssen das einführen, aber im Gleichklang mit Deutschland und international im Gleichklang ist das Road-pricing sicher eine Möglichkeit, die Verkehrsströme von der Straße Richtung Bahn und auch Richtung der Schifffahrt zu verlagern. In diesem Zusammenhang sollte man meines Erachtens auch überlegen, nicht nur die Entwicklung der City-Logistik, also nach Linz herein und zu den Betrieben, die in der Nähe des Ennshafens sind, Überlegungen anzustellen, sondern auch den LKW-Terminal Wels, der ja zur Zeit auch schon Zollabfertigung und ähnliche Sachen hat, in das Hafenkonzept, in das Verkehrskonzept mit einzubeziehen, und damit einen zusätzlichen Rationalisierungsfaktor für den Güterverkehr zu erzielen. Danke. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Verständnis, Herr Kollege Holter, dass wir unterschiedlicher Meinung sind, was das Road-pricing anbelangt, ich bitte aber um Verständnis, (Zwischenruf Abg. Dipl.-Ing. Holter: „Nur über den Termin!“) als Straßenbauer bin ich dafür, dass sehr schnell und sehr viel beim Road-pricing eingenommen werden sollte, weil wir sonst all die großen Vorhaben, die wir eben im Straßenbereich, im höchstrangigen Straßenbereich haben, nicht finanzieren können. Es wurde beim Reformdialog am 25. Jänner die Absicht verkündet, dass man im Durchschnitt 22 Cent pro Kilometer verlangen wird, und ich halte diesen Betrag für gerade nicht zu wenig, das ist ganz so in Ordnung, dass mit Steuern auch gesteuert wird, dass das Güterverkehrsaufkommen auf die Schiene umgeleitet wird und auch auf die Wasserstraße. Und es muss vor allem der LKW einen gerechten Beitrag zahlen für das, was er auf der Straße verursacht. Und daher denke ich, dass jeder im Prinzip nur dafür sein kann. Es braucht auch kein Frächter dagegen sein, denn er wird es kaum selber zahlen, sondern es wird damit das Gut belastet, das auf der Straße transportiert wird, oder möglicherweise dann nicht mehr transportiert wird. Zum Ennshafen. Es war eine glückliche Entscheidung in den siebziger Jahren von Präsident Trauner, vom damaligen Landeshauptmann Wenzl, Landeshauptmann Ratzenböck, den Ennshafen zu errichten. Der Ennshafen hatte ein großes Manko, das war die fehlende Straßenerschließung. Das muss man zugeben. Die Entscheidung war erst 1995 möglich, dort eine Straßenverbindung zu bauen, weil 1995 auch die HL-AG entschieden hat. Und es wäre nicht gut möglich gewesen, zwei Trassen unabhängig voneinander zu führen. Und seit 1995 arbeite ich intensiv an der Entwicklung dieser Ennser Nordumfahrung, und ich freue mich natürlich, dass auch dieses Problem jetzt in die Endphase geht, weil wir noch vor dem Sommer mit dem Bau der Ennsbrücke beginnen, das ist der erste Teil der Aufschließung des Ennshafens. Wir bauen von Rems in Niederösterreich bis Asten in Oberösterreich eine Straßenverbindung, das ist dann auch eine ordentliche Straße für den Ennshafen, und in weiterer Folge werden wir auch die Verbindung Ennshafen-Eckmayrmühle noch schaffen, aber erst in späterer Folge, und zwar dann, wenn wir einmal die B309 errichtet haben. Und damit ist, glaube ich, der Ennshafen voll aufgeschlossen. Der Zustand jetzt ist unmöglich, dass der Güterverkehr mitten durch die Wohnsiedlungen geführt wird, und daher bin ich selber sehr dahinter, dass so schnell wie möglich mit dieser Straße begonnen wird. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Landeshauptmann! Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1343/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten haben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Wir kommen zur Beilage 1344/2002, das ist der Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Einleitung eines Verordnungsprüfungsverfahrens vor dem VfGH. Ich bitte Herrn Klubobmann Rudolf Anschober über diese Beilage zu berichten. Abg. Anschober: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beilage 1344/2002, Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Einleitung eines Verordnungsprüfungsverfahrens vor dem VfGH. (Liest auszugsweise aus dem Motivenbericht der Beilage 1344/2002.) Der Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen, die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, einen Antrag auf Prüfung der Verordnung der Elektrizitäts-Control GmbH betreffend Stromlieferungsverträge bei Strombezug aus Drittstaaten vom 13. Dezember 2001 durch den Verfassungsgerichtshof gemäß Artikel 139 Absatz 1 B-VG zu stellen. Dritter Präsident: Ich danke dem Berichterstatter. Wollen Sie gleich? (Zwischenruf Abg. Anschober: „Wenn das geht, Herr Präsident!“) Ich erteile dem Herrn Klubobmann das Wort. Abg. Anschober: Danke Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war ein relativ langer Weg für viele, auch insgesamt mehrere oberösterreichische Landtagsbeschlussfassungen in die Richtung sind ergangen, die NGOs haben das gefordert, und ich denke, es war ein wesentlicher Schritt auch in Richtung Glaubwürdigkeit der österreichischen Anti-Atom-Politik, dass im österreichischen Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz der Artikel 13, der § 13, Artikel 1 und 2 verankert wurde. In diesen Artikel 1 und 2 wurde erstmals in der österreichischen Energiewirtschaft verankert, dass Stromlieferungsverträge, die den Bezug von elektrischer Energie zur inländischen Bedarfsdeckung aus Drittstaaten zum Gegenstand haben, nicht aus Anlagen stammen dürfen, die den europäischen Sicherheitsstandards nicht gerecht werden. Die zweitens mittelbare, eine mittelbare oder unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von im Staatsgebiet befindlichen Menschen, Tieren und Pflanzen darstellen können, und drittens auch nicht aus Anlagen stammen dürfen, die nicht den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der bei der Erzeugung elektrischer Energie anfallenden Abfälle erbringt. Die Elektrizitäts-Control GmbH hat durch Verordnung jene Drittstaaten zu benennen, auf die die Voraussetzungen von Absatz 1, die von mir zuerst skizzierten, zutreffen. Das war ein wesentlicher Durchbruch, denn damit waren Atomstromimporte etwa aus der Slowakei, Stichwort die wirklichen Risikokraftwerke Bohunice und Mochovce genannt, aus Ungarn das Risiko-AKW Pacs genannt, Bulgarien haben wir heute bereits diskutiert mit dem AKW Kosloduj, Tschechien selbstverständlich auch, und eine Reihe anderer Staaten, aus diesen Ländern waren damit die entsprechenden Atomstromimporte nicht mehr rechtsgültig. Das war auf europäischer Ebene ein wichtiges Signal und selbstverständlich auch, wie bereits erwähnt, für unsere Glaubwürdigkeit in Österreich. Im November hatte es einen entsprechenden Aktenvermerk gegeben, aus dem Außenministerium, wo noch einmal dezidiert festgestellt wurde, laut E-Control hätte man es verabsäumt eine Verbindung zu den Beitrittsverhandlungen im ElWOG herzustellen, und eine Änderung könne nur durch eine Gesetzesnovelle erfolgen. Am 17. Dezember des vergangenen Jahres sind dann plötzlich diese Atomstromimportverbote für die Länder Slowakei, Slowenien und Ungarn aufgehoben worden. Als Begründung wurde von Seiten der E-Control nicht angegeben, dass diese Kraftwerke aus diesen genannten Staaten nun plötzlich den technischen Prüfkriterien, siehe oben ElWOG-Regelung, entsprechen, sondern dass mit diesen Staaten im Zuge der Beitrittsverhandlungen, ich zitiere, die Energiekapitel vorläufig abgeschlossen seien, und dadurch prinzipiell die Beitrittstauglichkeit für den Energiebereich attestiert wurde. Nach Meinung aller Juristen, mit denen wir gesprochen haben, steht allerdings ein vorläufiger Abschluss eines Energiekapitels keinen Rechtsakt dar, und kann von daher nicht dazu führen, dass die entsprechenden Bestimmungen im ElWOG, die klar diese Importverbote darstellen und untermauern, aufgehoben werden. Nach unserer Information und nach Meinung praktisch aller Juristen, mit denen wir gesprochen haben, ist dadurch, durch diese Aufhebung der Atomstromimportverbote aus der Slowakei, aus Ungarn und aus Slowenien, die dazu führen, dass eben Atomstrom aus Risikokraftwerken nun importiert werden darf nach Österreich, hat damit erstens die E-Control als zuständige Behörde gegen das ElWOG verstoßen, ist es zweitens dazu gekommen, dass das zuständige Wirtschaftsministerium die Aufhebung der Stromimportverbote mit rechtlich nicht nachvollziehbaren Argumenten gebilligt hat, und drittens ist es so, dass dadurch die Verordnung, die bereits von mir genannt wurde, die zur Aufhebung der Atomstromimportverbote führte, nicht fachlich, sondern rein politisch begründbar ist, und auch nur rein politisch begründet wurde. Wir sehen von daher ganz eindeutig einen Widerspruch der Aufhebung dieser Atomstromimportverbote mit der geltenden Rechtslage, und ich bin von daher sehr, sehr froh darüber, dass es im Landtag eine Zustimmung aller Fraktionen zu unserer Initiative, ein entsprechendes Prüfverfahren seitens des Landes gemäß Artikel 139 B-VG in Kraft zu setzen, gibt, denn damit muss es zu einer klaren Rechtsklärung seitens des Höchstgerichtes kommen, ob hier tatsächlich ein Widerspruch, wie von uns attestiert, zum ElWOG besteht. Das Höchstgericht hat damit zwei konkrete Möglichkeiten, es kann einerseits die entsprechenden Atomstromimportverbote aufheben, wegen Widersprüchlichkeit zum ElWOG, und es kann zweitens (Zwischenruf Abg. Mag. Gumpinger: „Die ÖVP hast du nicht gelobt, dass wir mittun!“), komme ich gleich dazu, Kollege Gumpinger, oder es kann zweitens dazu führen, dass das Höchstgericht sagt, ElWOG, Artikel 13, überhaupt neu verfassen, auch das kann geschehen, und dann ist das Parlament am Zug, eine wasserdichte, astreine Regelung zu schaffen, die auch dem europäischen Recht entspricht. Aber wie gesagt, wir gehen ganz klar davon aus, dass dies nur zu einer Aufhebung der entsprechenden Atomstromimportverbote führen kann, und dass damit Österreich wieder eine Glaubwürdigkeit in dieser Frage erhält. Denn es ist ja absurd, wenn wir einerseits gegen das Risiko-AKW Temelin demonstrieren, und andererseits gleichzeitig jedes österreichische EVU jederzeit und rechtlich völlig korrekt aus den unbestrittenen Hochrisikoreaktoren wie Bohunice und Mochovce Atomstrom importieren kann. Ich danke bereits jetzt für Ihre Zustimmung. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Klubobmann. Nächster Redner ist Herr Kollege Bernhofer. Abg. Bernhofer: Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits erwähnt darf laut ElWOG kein Strom zum Endverbrauch in Österreich aus jenen Drittstaaten importiert werden, in denen elektrische Energie auch in Anlagen erzeugt wird, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, oder von denen eine mittelbare oder unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von in Österreich befindlichen Menschen, Tieren und Pflanzen ausgeht, oder die nicht den Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle erbringen. In der neuen Stromlieferungsvertragsverordnung sind nun unter anderem unsere Nachbarländer Slowakei, Slowenien und Ungarn nicht enthalten, obwohl dort vier Atomkraftwerke betrieben werden, die aller Voraussicht nach, wie der Herr Klubobmann bereits ausgeführt hat, dem ElWOG nicht entsprechen. Es darf allerdings auch hinzugefügt werden, auch wenn wir dieser differenzierten Vorgangsweise hier nicht zustimmen, dass die Stromimporte aus Tschechien weiterhin unmöglich sind, solange das Energiekapitel eben nicht als abgeschlossen gilt. Insgesamt darf ich bemerken, dass wir für diesen Antrag auf Prüfung durch den VfGH sind und daher dem Ausschussbericht zustimmen werden. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Herr Kollege! Nächste Rednerin ist Frau Zweite Präsidentin Weichsler. Abg. Präsidentin Weichsler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Ich darf auch für meine Fraktion ankündigen, dass wir selbstverständlich diesem Antrag zustimmen auf Prüfung der Verordnung der Elektrizitäts-Control GmbH, denn ich denke schon, dass es ein wichtiges Zeichen ist, auch nach außen hin, und gerade in unserem Kampf gegen Atommeiler, die nicht den Standards entsprechen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, dass wir wirklich eine glaubwürdige Politik machen. Und es war für mich schon sehr unglaubwürdig und um nicht zu sagen sogar konterkarierend, all unsere Bemühungen gegen Temelin, all unsere Bemühungen, die wir in der Vergangenheit gehabt haben, und Österreich hat ja eine lange Tradition, eine lange Anti-Atom-Tradition bereits, und ein klares Bekenntnis dazu, dass wir in Österreich alles, was mit Atomstrom zu tun hat, ablehnen, und dass keine Atommeiler bei uns in Österreich errichtet werden, dass dann gleichzeitig mit 1. Jänner diese Verordnung des Wirtschaftsministers kommt, der mit einem Federstrich unter dem sogenannten Mäntelchen, und ich bin da sehr vorsichtig mit dieser Aussage oder mit dem Glauben daran, dass ein vorläufiger Energiekapitelabschluss nicht auch schon der endgültige ist, ich glaube nicht, dass ich da falsch liege, wenn ich sage, diese Dinge werden nicht mehr aufgeknüpft werden, auch wenn sich niemand daran hält, was wir hier an Forderungen noch haben, dass gleichzeitig diese Verordnung gekommen ist, dass mit den drei bereits angeführten Ländern wie Ungarn, Slowakei und Slowenien der Atomstromimport eben aufgehoben worden ist. Und ich glaube, dass es gut und wichtig für uns sein wird, wenn der Verfassungsgerichtshof ein klares Urteil spricht und uns sagt, wie das auch tatsächlich zu handhaben ist. Das wird nämlich unsere Glaubwürdigkeit gerade im Kampf gegen den Atommeiler Temelin wirklich noch um einiges unterstützen. Ich glaube nicht, dass wir immer nur über unsere Grenzen hinausschauen dürfen und den anderen sagen können, was zu tun ist oder was sie zu unterlassen haben, sondern das müssen wir auch im eigenen Land nachvollziehen. (Beifall) Dritter Präsident: Danke Frau Präsident. Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1344/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Wir kommen zur Beilage 1349/2002, das ist die Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Veräußerung von 25 Prozent plus einer Aktie des stimmberechtigten Grundkapitals der Energie AG Oberösterreich an die Energie Allianz, Erweiterung der Ermächtigung der Oberösterreichischen Landesregierung. Weiters liegt auch der Initiativantrag betreffend Einbeziehung der Verbundgesellschaft in die Energie Allianz als Beilage 1351/2002 zur Beschlussfassung vor. Aufgrund des sachlichen Zusammenhanges werden wir über die Beilagen 1349/2002 und 1351/2002 eine gemeinsame Wechselrede durchführen. Die Abstimmung erfolgt wiederum getrennt. Ich bitte Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl über die Beilage 1349/2002 zu berichten. Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Veräußerung von 25 Prozent plus einer Aktie des stimmberechtigten Grundkapitals der Energie AG Oberösterreich an die Energie Allianz, Erweiterung der Ermächtigung der Oberösterreichischen Landesregierung. (Liest auszugsweise Motivenbericht der Beilage 1349/2002) Die Oberösterreichische Landesregierung beantragt daher, der hohe Landtag möge beschließen: 1. In Ergänzung der bereits mit Beschluss des Oberösterreichischen Landtags vom 8.11.2001 der Oberösterreichischen Landesregierung erteilten Ermächtigung zum Abschluss der für eine Veräußerung eines Teils der Beteiligung des Landes Oberösterreich an der Energie AG Oberösterreich im Umfang von 25 % plus einer Aktie des stimmberechtigten Grundkapitals erforderlichen Verträge ohne weitere Befassung des Oberösterreichischen Landtags wird der in der Subbeilage angeschlossene Bericht von RA Dr. Lauss vom 28.1.2002 zur Kenntnis genommen und die auf den Ergebnissen des Eigentümergesprächs vom 11.7.2001 basierende Ermächtigung der Oberösterreichischen Landesregierung in dem in Z. 2 des Berichts von RA Dr. Lauss dargestellten Umfang erweitert. 2. Wegen der besonderen Dringlichkeit wird gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung von der Zuweisung dieser Regierungsvorlage an einen Ausschuss abgesehen. Dritter Präsident: Danke Herr Landeshauptmann. Ich ersuche nun Herrn Klubobmann Dr. Karl Frais über die Beilage 1351/2002 zu berichten. Abg. Dr. Frais: Initiativantrag betreffend Einbeziehung der Verbundgesellschaft in die Energie Allianz. Der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, auf die Energie AG einzuwirken, dass diese im Rahmen der Energie Allianz alles unternimmt, um 1. eine österreichische Stromlösung mit der österreichischen Verbundgesellschaft zu erreichen und 2. die vorgesehene Wasserkraftfusion der österreichischen Verbundgesellschaft mit der deutschen E.ON zu verhindern. Dritter Präsident: Danke Herr Klubobmann. Ich eröffne die gemeinsame Wechselrede. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Ich schließe die Wechselrede. Wir kommen zur Abstimmung. Wir kommen zuerst zur Abstimmung über die Beilage 1349/2002. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1349/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle Einstimmigkeit fest. Wir kommen zur Abstimmung über die Beilage 1351/2002. Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 1351/2002 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Alle Abgeordneten heben die Hand.) Ich stelle auch hier Einstimmigkeit fest.Ich teile mit, dass im Laufe der Sitzung noch folgende Anträge eingelangt sind, die den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen sind: Beilage 1356/2002, das ist der Initiativantrag betreffend Ausbau der Pyhrnbahnstrecke Linz-Selztal. Diese Beilage wird dem Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Beilage 1357/2002, das ist der Initiativantrag betreffend Bindung der Wirtschaftsförderung an die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese Beilage wird dem Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche noch einen schönen Abend. (Ende der Sitzung: 16.26 Uhr) 2 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 43. Sitzung am 14. Februar 2002 Oberösterreichischer Landtag, XXV. Gesetzgebungsperiode, 43. Sitzung am 14. Februar 2002 3