(ausgenommen Landeskrankenhäuser und Landeskuranstalten)

Legende

Bitte beachten Sie

Schritt 1 von 5
Zum Zeitpunkt einer möglichen Einstellung ist die Vollendung des 16. Lebensjahres Voraussetzung!

Antragsteller/in

Antragsteller/in

 
 
 
 
 
 
 
 
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Adresse und Kontakte

Adresse und Kontakte

 
 
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Angaben zur Tätigkeit

Angaben zur Tätigkeit

 
Hinweis:
  • Hilfsdienst: z.B. Tätigkeit im Küchen-, Reinigungs- oder Servicebereich
 
 
 
 
 
Um mehrere Werte auszuwählen, halten Sie bitte die "Strg"-Taste gedrückt während Sie mit der linken Maustaste die Werte auswählen. Zur Aufhebung der Auswahl wählen Sie die selbe Vorgangsweise.
Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, dann reichen Sie bitte die Bestätigung der Schule/Fachhochschule/Universität etc. im Postweg nach!
Hinweis: Grundsätzlich dauert eine Ferialtätigkeit beim Land OÖ 4 Wochen - bei einem längeren Pflichtpraktikum nach schul- oder studienrechtlichen Vorschriften ist die gewünschte Dauer unter "Sonstige(r) gewünschte(r) Termin(e)" anzugeben!