Legende

Bitte beachten Sie

Schritt 1 von 5

 

Zur Beachtung !

Für die Eintragung in die Datenbank ist grundsätzlich der Generalimporteur/Bevollmächtigter zuständig!

Eine Liste der Bevollmächtigten und der Ansprechpersonen finden Sie unter:
https://www.bmk.gv.at/themen/strasse/fahrzeuge/typengenehmigung/fahrzeugimport.html

Bitte wenden Sie sich an den Generalimporteur.

Ausnahmefälle:

Kommt der Generalimporteur seiner Verpflichtung nicht unmittelbar nach, darunter versteht man eine maximale Zeitspanne von 14 Tagen nach Zustellung der notwendigen Unterlagen, oder ist für das Fahrzeug kein Generalimporteur vorhanden, ist die Landesprüfstelle zuständig.

Die Erledigungsdauer über die Landesprüfstelle beträgt mehrere Wochen!