E-Government Land Oberösterreich - Abteilung Straßenneubau und -erhaltung
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Zum Beantragen von Förderungsmitteln für Lärmschutzmaßnahmen, benötigen Sie folgende Beilagen:
Für eine finanzielle Beihilfe des Landes Oberösterreich ist Voraussetzung, dass das Objekt entsprechend den geltenden Richtlinien schutzwürdig ist. Die erforderliche Lärmermittlung wird von der Oö. Landesstraßenverwaltung veranlasst. Voraussetzung für die Schutzwürdigkeit eines Objektes im Sinne dieser Dienstanweisung und Richtlinie sind: Zum Zeitpunkt der Antragstellung (Ist-Zeitpunkt) muss das Wohnobjekt
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