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Land Oberösterreich - Familienreferat

Oö. Kinderbetreuungsbonus

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OÖ Kinderbetreuungsbonus

Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (einem Elternteil) unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt:

  • Keine Inanspruchnahme eines kostenlosen Kinderbetreuungs-Angebots (des bis 13 Uhr beitragsfreien Kindergartens)
  • Kinder ab dem 37. Lebensmonat bis zum erstmaligen Eintritt in den Kindergarten, max. bis zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres
  • Gemeinsamer Haushalt von Eltern/teil und Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, in Oberösterreich
  • Österreichische Staatsbürger/innen und EU-Bürger/innen
  • Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt ab 1.1.2023 jährlich 960 Euro (80 Euro monatlich); zuvor monatlich 75 Euro.

Zum Beantragen des Antrages sind keine Beilagen notwendig.

Empfänger

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Gesellschaft
Familienreferat
Bahnhofplatz 1; 4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-187 72
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at

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