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Land Oberösterreich - Familienreferat

Oö. Mehrlingszuschuss

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Ansuchen um Familienzuschuss bei Mehrlingsgeburten

Der OÖ Mehrlingszuschuss wird einkommensunabhängig unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt:

  • Nach der Geburt von Mehrlingen
  • Gemeinsamer Haushalt von Eltern/teil und Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, in Oberösterreich
  • Österreichische Staatsbürger/innen und EU-Bürger/innen
  • Antragstellung im 1. Lebensjahr der Mehrlinge
  • Der OÖ Mehrlingszuschuss beträgt bei Zwillingen 550 Euro, bei Drillingen 1.100 Euro, für jedes weitere Mehrlingskind wird der Betrag um jeweils 550 Euro erhöht. Zusätzlich wird ein Gutschein (100 Euro bei Zwillingen, 200 Euro bei Drillingen, für jedes weitere Mehrlingskind zusätzlich 100 Euro als Gutschein) für die „Mobilen Familiendienste“ der Caritas Oberösterreich zur Verfügung gestellt.

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Empfänger

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Gesellschaft
Familienreferat
Bahnhofplatz 1; 4021 Linz
Telefon: +43 732/77 20-187 72
Fax: +43 732/77 20-211 639
E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at

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