E-Government Land Oberösterreich - Abteilung Gesellschaft
Einstieg
Gefördert werden Gemeinden und private Rechtsträger von Krabbelstuben und Kindergärten
Räumliche Qualitätsverbesserungen im Bereich der Krabbelstuben und Kindergärten. Die Investitionsmaßnahmen müssen einen positiven Einfluss auf die pädagogische Arbeit in der gesamten elementaren Bildungseinrichtung haben und direkt den Kindern der elementaren Bildungseinrichtung zugutekommen. Sie können unter anderem für bedarfsgerechte Verbesserungen etwa im Bereich der Inklusion und kindgerechter Bewegungsmöglichkeiten verwendet werden.
Es werden 50% der anerkennbaren Nettoinvestitionskosten für die im Maßnahmenkatalog für Kindergärten und Krabbelstuben aufgelisteten qualitätsverbessernden Maßnahmen gefördert. Die maximale Förderhöhe pro Einrichtung und Jahr beträgt 20.000 Euro.
Der Förderantrag kann mittels Formular unter Anschluss der bezahlten Rechnungen nur einmal pro Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (statistische Kennzahl) und Jahr im Vereinbarungszeitraum bis 2026/27 eingereicht werden.
Möchten Sie die Daten in dem Formular speichern?
Bitte wählen Sie die Datei aus, die Sie laden möchten.
Sie haben die Bearbeitung des Formulars noch vor der Fertigstellung abgebrochen. Das Formular wurde nicht abgesendet.
Speichern Sie Ihre bisherigen Angaben für eine spätere Bearbeitung.