E-Government Land Oberösterreich
Einstieg
Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Förderungen können nur nach Maßgabe der im Landesvoranschlag vorhandenen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den „Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes OÖ“ sowie den „Richtlinien zur Förderung von öffentlichen Bibliotheken“.
Hinweis: Sie haben 45 Minuten Zeit den Antrag auszufüllen. Es besteht die Möglichkeit die eingegebenen Daten zwischenzuspeichern und bei einem erneuten Aufrufen des Formulars diese hineinzuladen.
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