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Land Oberösterreich - Familienreferat

Oö. Schulveranstaltungshilfe - Antrag

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Einstieg

Antrag auf Oö. Schulveranstaltungshilfe

Eltern können diese Förderung beantragen, wenn
  • mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder
  • mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes teilgenommen haben.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Online-Antrages beginnen, beachten Sie bitte, dass hierfür folgende Nachweise beigebracht werden müssen. Diese Unterlagen müssen im Online-Antrag als Anhang (im Dateiformat .pdf .jpeg .jpg) in den dafür vorgesehenen Feldern angefügt werden.

1. Nachweis über die Familiengröße
Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe oder Haushaltsbestätigung der Gemeinde. Eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe kann über Finanzonline (https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/) abgefragt werden.

2. Nachweis des Haushaltseinkommens
Als Familieneinkommen im Sinne der Richtlinien gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte der Eltern bzw. des Elternteils (und dessen Lebensgefährtin oder Lebensgefährten) im gesamten Kalenderjahr vor der Antragstellung (Nachweis: Jahreslohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, Einheitswertbescheid bzw. AMS-Leistungen). Bei Ablauf des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes im Jahr der Antragstellung oder in dem der Antragstellung vorangegangenen Kalenderjahres sind die aktuellen Einkünfte nachzuweisen. Unterhaltsleistungen für nicht haushaltsangehörige Kinder werden bei entsprechendem Nachweis in Abzug gebracht! Ein Nachweis über das Familieneinkommen kann u.a. über Finanzonline (https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/) abgefragt werden.

3. Bestätigung der Teilnahme an der/den im Laufe des Schuljahres absolvierten Schulveranstaltung/en mit Nächtigung.
Wenn Sie noch keine Bestätigung über den Besuch einer Schulveranstaltung besitzen, bitte laden Sie sich die Bestätigung herunter und fügen es ausgefüllt diesem Online-Formular bei:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/33987.htm#formular204313
Die Bestätigung ist von der Schule auszustellen.

4. Für ausländische Staatsbürger/innen – ausgenommen Bürger und Bürgerinnen eines EU-Mitgliedstaates
Nachweis über einen gültigen Aufenthaltstitel (Kopie des Reisepasses, positiver Asylbescheid) und die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe (Finanzamt bzw. Finanzonline (https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/))

Empfänger

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Gesellschaft
Familienreferat
Bahnhofplatz 1; 4021 Linz
Telefon: +43 732/77 20-187 72
Fax: +43 732/77 20-211 639
E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at

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