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Land Oberösterreich

Oö. Bildungskonto -
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

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Oö. Bildungskonto

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kurskosten für berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung: Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (z.B. Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Die Anwesenheit von 75% an der Bildungsmaßnahme muss nach deren Abschluss mit einer Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden.

Was ist noch zu beachten:

  • Der Förderantrag ist mittels Formular innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.

Empfänger

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Gesellschaft

Bahnhofplatz 1 ; 4021 Linz
Tel: (+43 732) 77 20-149 00
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail: geft.post@ooe.gv.at

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