E-Government Land Oberösterreich
Einstieg
Um als Schlachthof eine Schlachtung am Herkunftsbetrieb in Anspruch nehmen zu können, Bedarf es einer Zulassungserweiterung (VO (EG) Nr. 853/2004 Anhang III Abschnitt 1 Kapitel VIa). Um eine solche Zulassungserweiterung zu beantragen, füllen Sie das folgende Formular aus.
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