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Einstieg
Oberösterreichische Lehrlinge, welche für ihre Ausbildung eine Berufsschule in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg besuchen, sofern die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln getätigt werden, können diesen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Der Lehrling muss zumindest jede zweite Woche eine Hin- und Rückfahrt zur Berufsschule absolvieren.
Zum Beantragen werden folgende Beilagen benötigt:
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die Förderrichtlinien und weitere Informationen zu dieser Föderung unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/267549.htm
Hinweis: Fahrscheine unbedingt aufbewahren! Beilagen (z.B. Einzelfahrscheine) die belegen, dass mindesten alle 14 Tage Hin- und Rückfahrten zwischen dem Bundesland des Hauptwohnsitzes und dem Bundesland des Berufsschulstandortes durchgängig mit öffentlichen Verkehrsmitteln absolviert wurden, müssen nicht übermittelt werden. Bewahren Sie diese Unterlagen jedoch bitte auf, da diese von uns im Zuge stichprobenweiser Überprüfung verlangt werden können.
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