E-Government Land Oberösterreich
Einstieg
Gefördert werden fernpendelnde Personen die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren und hierbei die maßgebliche einfache Entfernung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 der für diese Förderung maßgeblichen Richtlinien mindestens 25 km beträgt.
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die Förderrichtlinien und weitere Informationen zu dieser Beihilfe unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/68383.htm
Die Ansuchen werden entsprechend dem Einlangen beim Amt der Oö. Landesregierung bearbeitet. Ein Großteil der Ansuchen wird bereits in den ersten Monaten des Jahres übermittelt. Die Bearbeitung erfolgt so rasch wie möglich, dennoch ist es nicht vermeidbar, dass gerade bei den am Anfang des Jahres gestellten Ansuchen bis zur Bearbeitung einige Monate vergehen können. Wir ersuchen um Ihr Verständnis.
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