E-Government Land Oberösterreich - Direktion Inneres und Kommunales
Einstieg
Als Anspruchsberechtigt gelten Dienstgeberinnen/Dienstgeber, deren Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer dem Österreichischen Arbeitsrecht unterliegen und die wegen eines Großschadensereignisses oder eines Bergrettungseinsatzes unter Fortzahlung des Entgelts dienstfrei gestellt werden.
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