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Land Oberösterreich - Abteilung Land- und Forstwirtschaft

Antrag auf Investitionszuschuss für Hackgut-, Pellets- und Scheitholzfeuerungsanlagen für Privatpersonen und Landwirte

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Hackgut-, Pellets- und Scheitholzfeuerungsanlagen - Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses für Privatpersonen und Landwirte

Privatpersonen und Landwirte können diese Förderung beantragen.

Hinweis: Wenn landwirtschaftlicher Antragsteller die Anlage NICHT am Hauptbetrieb errichtet, ist der Antrag als „Privatperson“ zu stellen!

Der Einbau von Hackgut-, Pellets- und Scheitholzfeuerungsanlagen, die Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe sowie der Einbau von stromerzeugenden Biomasseheizanlagen werden durch einen Investitionszuschuss gefördert.

Für die Online-Antragstellung sind folgende Beilagen vorzubereiten und bereitzuhalten:

  • Beilage 1: Bestätigung der Installationsfirma mit - vom Antragsteller - unterfertigter Förderungserklärung (Vorlage finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at > Service > Förderungen > Land- und Forstwirtschaft > Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung )
  • Beilage 2: Rechnung(en) samt Zahlungsbeleg(en) über den Einbau der Heizanlage, gegebenenfalls Rechnung(en) samt Zahlungsbeleg(en) über eine Tankentsorgung.

Empfänger

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

Bahnhofplatz 1 ; 4021 Linz
Tel: (+43 732) 77 20-115 01
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail: lfw.Post@ooe.gv.at

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