E-Government Land Oberösterreich - Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Einstieg
Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben mit Betriebssitz in Oberösterreich, können diese Förderung beantragen. Gefördert werden Notstromaggregate ab einer Mindesleistung von 25kVA (Kilovoltampere)
Zum Beantragen der Förderung für den Ankauf eines Notstromaggregates, benötigen Sie folgende Beilagen:
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