E-Government Land Oberösterreich - Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Einstieg
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit mindestens 3 ha landwirtschaftliche Fläche. Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaus sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert verfügen.
Zum Beantragen des Breitband-Glasfaser-Internets für landwirtschaftliche Betriebe, benötigen Sie folgende Beilagen:
Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen angeschlossen sind!
1)aufgeschlüsselte Errichtungskosten, technische Details des Internet-Zugangsproduktes, Produktbeschreibung, Mindestvertragslaufzeit, Abrechnungsunterlagen
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