Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government
Land Oberösterreich

Herdenschutzmaßnahmen - Antrag auf Förderungsmittel

Fortschrittanzeige

Einstieg

  • In diesem Formular wird dynamischer Inhalt mittels AJAX verwendet. Da Ihr Browser kein JavaScript erlaubt bzw. beherrscht sind diese dynamischen Funktionen nicht unmittelbar verwendbar. Sie können das Formular dennoch ohne Probleme verwenden, da die dynamischen Feldvalidierungen bei 'Weiter' vorgenommen werden. In einigen Blöcken kann es auch vorkommen, dass es dynamische Auswirkungen der Eingaben auf andere Bereiche der aktuellen Seite gibt. Am Ende dieser Blöcke wird eine 'Änderungen übernehmen'-Schaltfläche eingeblendet, die diese Dynamiken auch ohne JavaScript ausführt.

Herdenschutzmaßnahmen - Antrag auf Förderungsmittel

Was wird gefördert?

  • Erneuerung und Aufrüstung oder Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis 12 Monaten): Weidezaungeräte, Erdung, Solarmodule, Batterien und Akkus, Seile, Bänder und Drähte, Netze, Pfähle, Weidezauntore, Kleinmaterial (Litzen, Haspeln, Isolatoren, Torgriffe, Torfedern, etc.), Warnschilder, Zaunprüfgeräte;
  • GPS-Tracker für Schafe und Ziegen;
  • Ankauf von Herdenschutzhunden kann unterstützt werden, die Höhe der Förderung wird im Einzelfall entschieden;
  • Die Kosten für Werkzeuge und Arbeitszeit werden nicht gefördert!

Art und Ausmaß der Förderung und Fördervoraussetzungen

  • Förderansuchen für Herdenschutzmaßnahmen sind rückwirkend ab 1. Jänner 2023 spätestens 12 Monate nach Durchführung der Maßnahmen bei der Förderstelle einzureichen.
  • Der Zuschuss beträgt 50 % der Netto-Materialkosten für die Erneuerung und Aufrüstung oder Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis zu 12 Monaten) und für GPS-Tracker für Schafe und Ziegen.
  • Der Ankauf von Herdenschutzhunden kann im Einzelfall ebenso unterstützt werden (Einzelfallentscheidung; Voraussetzung mind. 150 Schafe).
  • Bei Netto-Materialkosten von mind. 1.000 bis max. 5.000 Euro erfolgt eine pauschale Betriebsförderung.
  • Bei Netto-Materialkosten von 5.000 bis 10.000 Euro ist als Fördervoraussetzung eine betriebsindividuelle Herdenschutzberatung durch die Oö. Landwirtschaftskammer (Herdenschutz bei Heimweiden) bzw. durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung (Herdenschutz auf Almen) erforderlich.
  • Voraussetzung für die Zaunförderung ist, dass der Zaun über die Mindestanforderung eines üblichen Elektrozaunes hinausreicht und einen Grundschutz gegenüber großen Beutegreifern sicherstellt (Empfehlungen Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs).
  • Die Behaltefrist beträgt 5 Jahre.

Erforderliche Unterlagen

Bei Netto-Materialkosten von 5.000 – 10.000 Euro ist der Nachweis einer betriebsindividuellen Herdenschutzberatung erforderlich.

Empfänger

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung,
Abteilung Ländliche Neuordnung,
Bahnhofplatz 1; 4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20 -47900
E-Mail: LNO.Post@ooe.gv.at

Navigationselemente