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Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht (Oö. HSchG)

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Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht (Oö. HSchG)

Mit dem Oö. Hinweis-Schutzgesetz (Oö. HSchG) wird die „Whistleblower-Richtlinie“ der EU umgesetzt. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, eine bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik zu erreichen, indem hinweisgebende Personen Informationen über Verstöße gegen bestimmte Bereiche des Unionsrechts – die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben – melden bzw. offenlegen können. Es handelt sich bei der Ombudsstelle aber um keine allgemeine Beschwerdestelle.

Die Meldung von wissentlich falschen Informationen über Verstöße stellt eine Verwaltungsübertretung dar (§ 20 Oö. HSchG).

Weitere Informationen: Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht (Oö. HSchG)

Empfänger

Ombudsstelle des Amtes der Oö. Landesregierung
Landhausplatz 1, 4021 Linz
E-Mail: externemeldestelle.post@ooe.gv.at

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