E-Government Land Oberösterreich
Einstieg
bei Beschäftigung eines Menschen mit Beeinträchtigung mit einem höheren Grad der Beeinträchtigung (mindestens 50 Prozent) am 1. Arbeitsmarkt aus Mitteln des Landes Oberösterreich
Der Inklusionszuschuss wird nur bei einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze gewährt.
Anspruch auf den Zuschuss besteht ab dem Vorliegen eines zeitlich unbefristeten Dienstverhältnisses, welches ab dem 1. September 2024 abgeschlossen wird. Der Zuschuss ist zunächst befristet für ein Jahr.
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