E-Government Land Oberösterreich - Abteilung Soziales
Einstieg
Personen, die eine Pflegeausbildung oder die Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe bei einem entsprechend befugten Ausbildungsträger absolvieren, dessen Standort sich im Land Oberösterreich befindet.
"Pflegeausbildung" im Sinne der Richtlinie umfasst die Ausbildungen zu den nachstehenden Berufen gem. § 1 des Bundesgesetzes über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) und gem. 2. bis 4. Hauptstücks des Landesgesetzes, mit dem die Ausbildung, das Berufsbild und die Tätigkeit der Angehörigen der Sozialberufe geregelt wird (Oö. Sozialberufegesetz - Oö. SBG) und weiters umfasst diese Richtlinie die Ausbildung "Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe" gem. dem 6. Hauptstück des Landesgesetzes mit dem die Ausbildung, das Berufsbild und die Tätigkeit der Angehörigen der Sozialberufe geregelt wird (Oö. Sozialberufegesetz - Oö. SBG):
Zum Beantragen des Oö. Pflegestipendiums / Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendiums benötigen Sie folgende Beilagen:
Der Antrag kann ausschließlich dann bearbeitet werden, wenn das eGov-Formular mit Handy-Signatur, Bürgerkarte oder ID Austria signiert wird.
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