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Programm des Landes Oberösterreich zur Stimulierung der erstmaligen Kooperation von Oö. Unternehmen mit einer F&E-Einrichtung

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Programm des Landes Oberösterreich zur Stimulierung der erstmaligen Kooperation von Oö. Unternehmen mit einer F&E-Einrichtung

Die „Richtlinie zur Stimulierung der erstmaligen Kooperation von Oö. Unternehmen mit einer F&E Einrichtung“ dient der Förderung einer erstmaligen Kooperation von oberösterrechischen Klein- und Mittelbetrieben mit einer Forschungseinrichtung nach vorheriger Beratung im Rahmen der Initiative TIM – Technologie- und Innovationsmangement.

Zum Beantragen eines Landeszuschusses nach der „Richtlinie zur Stimulierung der erstmaligen Kooperation von Oö. Unternehmen mit einer F&E Einrichtung“ benötigen Sie folgende Beilagen:

  • Bestätigung der Beratung durch die Business Upper Austria – Oö. Wirtschaftsagentur GmbH zum gegenständlichen Projekt sowie Bestätigung der Vermittlung an eine namhaft gemachte Forschungseinrichtung sowie Angabe der geplanten förderbaren Projektkosten
  • Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder der Kammer der Architekten- oder Ingenieurskonsulenten für Oberösterreich und Salzburg (kann nachgereicht werden, falls erst mit Projektende vorliegend.)
  • Alle mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich

Empfänger

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung

Bahnhofplatz 1 ; 4021 Linz
Tel: (+43 732) 77 20-151 21
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail: wi.post@ooe.gv.at

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