E-Government Land Oberösterreich - Abteilung Wirtschaft
Einstieg
FörderungswerberInnen können VermieterInnen einer privaten Gästeunterkunft (Privatzimmer bzw. private Ferienwohnungen) mit insgesamt höchstens zehn Gästebetten sein und die Aufnahme der Privatzimmervermietung gemäß §35 Oö. Tourismusgesetz 2018 idgF. bei der zuständigen Gemeinde angezeigt wird.
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