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Land Oberösterreich - Abteilung Wohnbauförderung

Errichtung eines Eigenheims eines Reihen-/Doppelhauses oder einer 2. Wohnung

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Errichtung eines Eigenheims, eines Reihen- /Doppelhauses oder einer 2. Wohnung

Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, die Errichtung eines Reihenhauses bzw. Doppelhauses durch einen Bauträger und bzw. oder die Errichtung einer zweiten Wohnung durch die Gewährung von Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen der Oö. Landesbank AG oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Hinweis: Handysignatur erforderlich!

Zum Beantragen der Förderung benötigen Sie folgende Beilagen:

  • Aktueller Grundbuchsauszug
  • Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
  • Farbige Ausfertigung des baubehördlich genehmigten Bauplans
  • Energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands
    Bauteilbeschreibung Neubau
  • Einkommensnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr der im Grundbuch angeführten Personen und der Personen, die mit diesen in einer Lebensgemeinschaft, Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben
  • Bestätigung des Finanzamts über den Bezug von Familienbeihilfe

Empfänger

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1; 4021 Linz

Tel: (0732) 7720 - 14143
Fax: (0732) 7720 - 214 395
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at

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