E-Government Land Oberösterreich
Einstieg
Die antragstellenden Personen beantragen eine Eigenheimförderung mit der Förderaktion 2024/2025 mit 1,5 % p.a. Fixverzinsung für 20 Jahre: Die Förderung erfolgt in Form von Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft mit einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Fixverzinsungsperiode in den ersten 20 Jahren mit 1,5 % p.a..
Tipp: Die Erstellung des energetischen Befunds durch den OÖ Energiesparverband ist bereits mit Planentwurf und Energieausweis möglich. Liegt der Befund bereits bei Antragstellung vor, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Abteilung Wohnbauförderung wesentlich!
Achtung: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Inanspruchnahme dieser Förderung eine Förderzusicherung bis spätestens 31.12.2025 ausgestellt werden muss. Wir ersuchen Sie daher dringend, das Förderansuchen vollständig mit den genannten Unterlagen einzureichen, sodass ehestmöglich mit der Bearbeitung des Ansuchens begonnen werden kann! Für Anträge, die nach dem 30.09.2025 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen, kann nicht garantiert werden, dass die Förderzusicherung noch rechtzeitig ausgestellt werden kann!
Information zur Förderung sowie Begriffsbestimmungen (Anhang 2 und 3)
Hinweis: ID-Austria erforderlich! Das Ansuchen ist unbedingt vor Baubeginn einzureichen!
Zum Beantragen der Förderung benötigen Sie folgende Beilagen:
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