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Vorzeitige Tilgung eines Landesdarlehens im Wege einer Hausverwaltung

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Vorzeitige Tilgung eines Landesdarlehens

Ein Landesdarlehen kann zu den Halbjahresfälligkeiten vorzeitig zurück bezahlt werden. Auch Teiltilgungen sind möglich.

Wie erfolgt die Rückzahlung?

  • Direkte Rückzahlung:
    Die vorzeitige Rückzahlung eines Landesdarlehens, für welches die bisherigen Raten direkt durch den/die Eigentümer/in beglichen werden, kann formlos im Wege der Landesbuchhaltung erfolgen. Es ist keine Antragstellung erforderlich.

  • Hausverwaltung:
    Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Landesdarlehens im Wege einer Hausverwaltung hat diese im Auftrag des/der Eigentümer/in die vorzeitige Tilgung bekanntzugeben und abzuwickeln.

Empfänger

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1; 4021 Linz

Tel: (0732) 7720 - 143 02 oder 143 01
Fax: (0732) 7720 - 214 395
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at

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