E-Government Land Oberösterreich
Einstieg
Einmalige Förderung je öffentlicher Wasserversorgungsanlage der Untersuchungskosten für eine Trinkwasseruntersuchung auf den Parameterblock der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) inkl. des Parameters "Summe der PFAS20"
Öffentlicher Trinkwasserversorger mit Sitz in Oberösterreich (kommunale Wasserversorger, Wasserverbände, Wassergenossenschaften und Wasserversorger in überwiegend öffentlicher Hand) mit eigenem Wasserspender (Quelle oder Brunnen).
Je Wasserversorgungsanlage wird eine Untersuchung (Netzprobe mit repräsentativer Wasserqualität für den Konsument) auf PFAS inkl. Summe der PFAS20 gefördert;
Rechnung über die Untersuchungskosten. Achtung: die Untersuchungskosten für PFAS müssen auf der Rechnung inkl. USt gesondert ausgewiesen sein. Die Rechnung muss auf das öffentliche Wasserversorgungsunternehmen ausgestellt sein (nicht zulässig ist auf den Obmann, Wasserwart, etc.).
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich.
Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Anlagen-ID (8-stellige Zahlenkombination zur Identifikation des Wasserversorgers bei der Trinkwasseraufsicht; die Anlagen-ID haben Sie mit dem Schreiben zur Festlegung des Beprobungsplanes nach der Trinkwasserverordnung erhalten).
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