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Die Abgabe dieses Verwendungsnachweises ist eine der Voraussetzungen für den Erhalt der jährlichen Bibliotheksförderung. Führen Sie in der Bestätigung nur jene Ausgaben an, die laut Richtlinie förderbar sind. Ausgaben für Miete, Strom, Internet, Personal und dergleichen sind keine förderbaren Ausgaben und dürfen nicht eingerechnet werden.
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