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Einstieg
Antrag des Arbeitsgebers auf Zuerkennung einer Vergütung gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950
Ab 1. August 2022 gilt bei Infektionen anstelle der Quarantäne eine Verkehrsbeschränkung. Für diese wird im Regelfall kein Vergütungsanspruch bestehen. Eine Vergütung kann daher mit diesem Formular nicht beantragt werden. Sollte dennoch ein Vermögensnachteil entstanden sein, ist eine detaillierte Begründung, warum es zu einer Behinderung des Erwerbs der verkehrsbeschränkten Person gekommen ist, erforderlich. Dafür gibt es kein Formular. Ein Antrag an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hat folgende Daten zu enthalten:
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