Im Rahmen der Risikoerhebung gemäß § 365n1 GewO 1994 haben Sie als Gewerbetreibende/r das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Ihrem Unternehmen schriftlich zu erheben und dabei zu beurteilen, ob Ihre Kunden/innen bzw. Länder, mit denen Sie Geschäftsbeziehungen unterhalten, die vertriebenen Produkte, die durchgeführten Transaktionen oder die verwendeten Vertriebskanäle ein potenzielles Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen könnten. Dies dient Ihrer Selbstinformation über die eigene Risikosituation (risikobasierter Ansatz). Die Risikoerhebung ist den Behörden (in Oberösterreich der Bezirkshauptmannschaft Perg im Rahmen dieses elektronischen Erhebungsbogens) auf Anfrage elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Allgemeine Information zur Risikoerhebung:
- Dieser elektronische Risikoerhebungsbogen stellt eine Unterstützung für betroffene Gewerbetreibende dar, damit diese vorab das Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Bezug auf ihre Kunden/innen besser ermitteln und bewerten sowie ihre Maßnahmen zur Risikominimierung danach orientieren können. Die angemessene Durchführung von Risikoerhebungen ist eine Rechtspflicht des/der Gewerbetreibenden gemäß § 365n1 GewO 1994.
- Die Risikoerhebung ist in Form eines Online-Formulars des Landes OÖ verfügbar. Das Ergebnis ist den Behörden (in Oberösterreich der Bezirkshauptmannschaft Perg) auf Anfrage auf diesem Weg elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Hinweise zum Ausfüllen des Risikoerhebungsbogens:
- Bitte füllen Sie Ihre Unternehmensdaten vollständig aus oder übernehmen Sie diese automatisch über das Unternehmensserviceportal (USP). Sie werden bei der Bezirkshauptmannschaft Perg als zuständige Aufsichtsbehörde zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach den Bestimmungen der §§ 365m ff GewO 1994 entsprechend verarbeitet.
- Sollten zwei oder mehr Antworten zutreffen, wählen Sie jene aus, die die höchste Risikostufe darstellt.
- Wenn Sie alle Fragen auf einer Seite vollständig beantwortet haben, klicken Sie bitte mit der linken Maustaste auf das grau unterlegte Feld "Weiter" und beantworten Sie die weiteren Fragen, bis zur Seite mit der Überschrift "Kontrolle". Hier werden alle von Ihnen erfassten Antworten nochmals auf einer Seite zusammengefasst, um Ihnen eine abschließende Kontrolle zu ermöglichen. Bitte kontrollieren Sie die von Ihnen eingegebenen Daten! Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, können Sie entweder mit "Zurück" oder mit "Daten bearbeiten" neuerlich zu Ihren Daten gelangen.
- Wenn alle Daten von Ihnen richtig erfasst wurden, übermitteln Sie diese bitte über die Schaltfläche „Senden“ an die zuständige Empfangsstelle der Bezirkshauptmannschaft Perg als zuständige Behörde für ganz Oberösterreich. Sie erhalten im Anschluss eine elektronische Eingangsbestätigung. Über den Button "PDF-Ansicht" können Sie diese Empfangsbestätigung und die von Ihnen erfassten Daten im Risikoerhebungsbogen im PDF-Format anzeigen und abspeichern. Bitte speichern Sie den ausgefüllten Risikoerhebungsbogen ab und bewahren Sie diesen und die Empfangsbestätigung bei Ihren Unterlagen auf und orientieren Sie sich bei der Festlegung Ihrer Maßnahmen zur Risikominimierung danach. Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle durch die Behörde bei Ihnen wird auf diesen Risikoerhebungsbogen Bezug genommen.
Ausführliche Hinweise zum Verfahren inklusive Begriffsdefinitionen finden Sie auf der
Webseite der Bezirkshauptmannschaft Perg: Risikoerhebung gemäß § 365n1 GewO 1994 - Hinweise zum Verfahren