Sie befinden sich im eGov-Formular des Landes OÖ zur NEGATIV-ERKLÄRUNG nach der Gewerbeordnung 1994, weil Ihr Unternehmen zwar in eine jener Branchen fällt, die den Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (§§ 365m bis 365z1 GewO 1994) unterliegt, jedoch keine der dort relevanten Tätigkeiten im laufenden Wirtschaftsjahr erbracht hat bzw. beabsichtigt zu erbringen.
Durch Absendung dieser Negativ-Erklärung geben Sie der zuständigen Behörde (in OÖ der Bezirkshauptmannschaft Perg) elektronisch bekannt, dass Ihr Unternehmen unter den von Ihnen anzugebenden Gründen nicht den Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Gewerbeordnung 1994 unterliegt. Daher müssen Sie – nach dessen Absendung auf diesem elektronischem Weg - auch keine Risikoerhebung nach § 365n1 GewO 1994 mehr durchführen. Mit Absendung des eGov-Formulars bestätigen Sie die angegeben Gründen und werden diese von der zuständigen Behörde als für Sie verbindlich angenommen. Falschangaben sind nach § 366b Abs. 2 GewO 1994 zu bestrafen. Auch für den Fall der Abgabe einer Negativ-Erklärung ist eine Kontrolle durch die Behörde vor Ort bei Ihnen möglich.
Hinweise zum Ausfüllen des eGov-Formulars "Negativ-Erklärung"
- Bitte füllen Sie Ihre Unternehmensdaten vollständig aus oder übernehmen Sie diese automatisch über das Unternehmensserviceportal (USP). Sie werden bei der BH Perg als zuständige Aufsichtsbehörde zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach den Bestimmungen der §§ 365m ff GewO 1994 entsprechend verarbeitet.
- Wenn Sie alle Fragen einer Seite vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie bitte auf das grau unterlegte Feld "Weiter" und beantworten Sie die weiteren Fragen, bis zur Seite mit der Überschrift "Kontrolle". Hier werden alle von Ihnen erfassten Angaben bzw. Erklärungen nochmals zusammengefasst, um Ihnen eine abschließende Kontrolle zu ermöglichen. Bitte kontrollieren Sie die von Ihnen eingegebenen Daten! Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, können Sie entweder mit "Zurück" oder mit "Daten bearbeiten" neuerlich zu Ihren Daten gelangen.
- Durch Auswahl des für Sie zutreffenden Gewerbes erscheinen automatisch die für Ihr Gewerbe möglichen "Negativ-Erklärungen". Sollten zwei oder mehr Erklärungen zur Auswahl stehen und für Ihr Gewerbe zutreffen, wählen Sie bitte jene aus, die sich auf Ihr Unternehmen beziehen und bestätigen Sie Ihre Angabe durch das Anklicken der Schalfläche "Wir stimmen zu".
- Wenn Sie Ihre Negativ-Erklärung vollständig ausgefüllt und die von Ihnen erfassten Daten abschließend kontrolliert haben, übermitteln Sie diese bitte über die Schaltfläche "Senden" an die Bezirkshauptmannschaft Perg als zuständige Behörde für ganz OÖ. Wenn Sie über ID-Austria (Handysignatur/Bürgerkarte) verfügen, bitten wir Sie auch eine Signatur anzubringen. Im Anschluss erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung.
- Über den Button "PDF-Ansicht" können Sie diese Empfangsbestätigung und die von Ihnen übermittelte Negativ-Erklärung im PDF-Format anzeigen. Bitte speichern Sie beide ab und bewahren Sie diese bei Ihren Unterlagen auf. Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle durch die Behörde wird auf diese Negativ-Erklärung Bezug genommen.
Ausführliche Hinweise zum Verfahren finden Sie auf
Risikoerhebung gemäß § 365n1 GewO 1994 - Hinweise zum Verfahren