E-Government Land Oberösterreich - Direktion Finanzen
Einstieg
Das Land OÖ erhebt die Landschaftsabgabe für das obertägige Gewinnen mineralischer Rohstoffe in Form einer Selbstbemessungsabgabe. Mineralischer Rohstoff ist jedes Mineral, Mineralgemenge oder Gestein (Fest- und Lockergestein), wenn es natürlicher Herkunft ist.
Die Abgabe ist mittels einer Abgabenerklärung jeweils bis 30. April eines jeden Jahres für die im Vorjahr entstandene Abgabenschuld selbst zu bemessen und (ohne Umsatzsteuer) bis zu diesem Datum zu entrichten. Diese Abgabe ist entsprechend den Regelungen des Oö. Landschaftsabgabegesetzes eine Selbstbemessungsabgabe.
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