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Direktion Inneres und Kommunales - Land Oberösterreich

Meldung von Verstößen gegen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Oö. Wettgesetz und Oö. Glücksspielautomatengesetz

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Meldung von Verstößen gegen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Oö. Wettgesetz und Oö. Glücksspielautomatengesetz

Die Oö. Landesregierung hat zu gewährleisten, dass die Identität der Personen, die Informationen zur Verfügung stellen, nur den zuständigen Behörden bekannt ist (siehe § 14a Oö. Wettgesetz und § 20a Oö. Glücksspielautomatengesetz).

Es besteht die Möglichkeit im Zuge der Meldung Dateien hochzuladen. Bitte beachten Sie die maximale Dateigröße von 100 MB und 99 Dateien. Sollten größere oder mehr Dateien übermittelt werden, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Empfänger

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
Verwaltungspolizei
Bahnhofplatz 1; 4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-143 19
Fax (+43 732) 77 20-21 48 15
E-Mail pol.ikd.post@ooe.gv.at

Hinweis: Nach Absenden der Meldung erhalten Sie eine Sendebestätigung samt Ihrer Eingaben von uns.

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