Die Prüfungszulassung erfolgt mindestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin unter Angabe des Prüfungsorts mit Bescheid. Als Fristen für das Einlangen der Anmeldung sind der 30. September für den Herbsttermin und der 31. März für den Frühjahrstermin festgelegt. Die Prüfungen finden jedes Jahr im Mai und im November statt.
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