E-Government Land Oberösterreich - Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Einstieg
Zum Beantragen einer Wolfsrissentschädigung benötigen Sie KEINE Beilagen.
Folgende Informationen über das betroffene Tier/die betroffenen Tiere und den Schadensfall sind für den Antrag notwendig:
Zudem sind neben den persönlichen Daten der Antragstellerin/des Antragstellers (Name, Adresse, Kontaktdaten) für die Überweisung einer allfälligen Entschädigung auch die Kontodaten (IBAN) anzugeben.
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