E-Government Land Oberösterreich - Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Einstieg
Alle, die sich Sorgen um das Wohlergehen eines Kindes bzw. eines/einer Jugendlichen machen, können sich mit diesem Formular an die Kinder- und Jugendhilfe wenden.
Bestimmte Berufsgruppen sind zu einer Meldung bzw. Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet. Diese Mitteilungspflicht ist im § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 verankert, aber auch in gesetzlichen Bestimmungen für verschiedene Berufsgruppen (z.B. Schulunterrichtsgesetz, Kinderbetreuungsgesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, ...).
Privatpersonen können sich mit ihrer Sorge um ein Kind ebenfalls bei der Kinder– und Jugendhilfe am Wohnsitz des betroffenen Kindes bzw. des/der Jugendlichen melden.
Nähere Informationen, wie mit Mitteilungen umgegangen wird, und zum Datenschutz finden Sie unter https://www.kinder-jugendhilfe-ooe.at/421.htm und https://www.kinder-jugendhilfe-ooe.at/144.htm.
Die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (https://www.kinder-jugendhilfe-ooe.at/432.htm) am Wohnsitz des Kindes bzw. der/des Jugendlichen
bzw. falls nicht bekannt
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Tel: (0732) 7720 - 15 200 E-Mail: kjh.post@ooe.gv.at
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