E-Government Land Oberösterreich
Einstieg
Die Oö. Landesregierung kann an Personen für ein verdienstvolles Wirken als aktive Funktionärin bzw. als aktiver Funktionär und Personen, deren Engagement im Sport herausragend war, den Titel „Konsulent/in der Oö. Landesregierung für das Sportwesen“ verleihen.
Voraussetzungen sind:
Anträge auf Verleihung des Titels „Konsulent/in für das Oö. Sportwesen“ können nur von einem Oö. Dach- oder Fachverband sowie vom Landessportrat eingebracht werden. Jährlich können maximal 15 Konsulenten/innen ernannt werden.
Einreichkontingent:
Antragstellung jeweils bis spätestens 31. März!
Der Antrag muss bis spätestens 31. März des laufenden Jahres eingereicht werden.
Hinweis: Zum Abschicken des Online-Formulars benötigen Sie unbedingt die ID Austria, vormals Handy-Signatur. ID Austria aktivieren
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