E-Government Land Oberösterreich
Einstieg
Eine Nachwuchsförderung kann nur einmal für das laufende Jahr je Verein für alle Sektionen gewährt werden. Antragstellung bis spätestens Ende des laufenden Kalenderjahres.
Förderungswürdig sind nur in der Landessportorganisation anerkannte Vereine, die in Oberösterreich ihren Sitz haben, deren Zweck gemeinnützig und ausschließlich auf die Ausübung einer in Oberösterreich anerkannten Sportart gerichtet ist. Darüber hinaus darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein.
Hinweis: Zum Abschicken des Online-Formulars benötigen Sie unbedingt die ID Austria, vormals Handy-Signatur. ID Austria aktivieren
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft Landessportdirektion Stockbauernstraße 8 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20 - 761 01 E-Mail: sport.post@ooe.gv.at
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