E-Government Land Oberösterreich
Einstieg
Die Anerkennung des Staatsmeistertitels setzt voraus, dass der Titel in einem offiziell als österreichische Staatsmeisterschaft durch einen anerkannten österreichischen Sportfachverband ausgeschriebenen Bewerb errungen wurde. Das Ansuchen kann nur von einem oberösterreichischen Fachverband, der in der Landessportorganisation Oberösterreich anerkannt ist, eingebracht werden. Als vollwertige Staatsmeistertitel zählen alle Bewerbe. Das mit Beschluss der OÖ. Landesregierung vom 9. Februar 1953, Zl. Sport (Schu)-57/2-1953, geschaffene Landes-Sportehrenzeichen wird an aktive oberösterreichische Sportlerinnen und Sportler verliehen:
Der Antrag muss bis spätestens Ende des laufenden Kalenderjahres eingereicht werden.
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