Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch.
Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
Es ist nur eine einmalige Antragstellung möglich.
Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.
Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein
Die Investitionsmaßnahmen erfordern vor Umsetzung und Antragstellung grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes.
Das Beratungsprotokoll/Konzept (Pkt. „1. Beratung und detaillierte Vorbereitung“) dient als Basis für die Beurteilung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen.
Aus der Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss sich eine positive Wirkung auf den Boden ableiten lassen.
Bei der Anlage von Freiflächen ist auf bodenschonendes Vorgehen und die Verwendung von zertifizierten Saatgut oder Pflanzmaterial aus regionaler Herkunftzu achten.
Beratungsprotokoll
Umsetzungsprotokoll