E-Government Land Oberösterreich - Straßeninformationszentrale
Einstieg
Bekanntgabe der Details einer Verkehrsbeeinträchtigung durch eine gem. § 90 bzw. § 64 StVO bewilligten Baustelle/Veranstaltung.
Für die Neumeldung benötigen Sie die Straßennummer und den Straßennamen. Haben Sie die Daten nicht bei der Hand, können diese einfach über folgenden Link abgefragt werden: DORIS
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung nicht zur Erlangung der straßenverkehrsrechtlichen Bewilligung dient.Dazu ist ein Antrag an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
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