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Einstieg
Mit diesem Formular können Sie eine Verlängerung jener Frist beantragen, welche im Bewilligungsbescheid entweder als Baubeginns- oder als Bauvollendungsfrist festgesetzt wurde. Bei der Baubeginnfrist handelt es sich um jene Frist bis zu welcher mit dem Bau der Anlagen begonnen werden muss, bei der Bauvollendungsfrist um jene, bis zu der das bewilligte Vorhaben fertig gestellt sein muss.
Es kann passieren, das entweder mit dem Bau der Anlage bzw. mit der Fertigstellung auf Grund unvorhersehbarer Umstände nicht zeitgerecht begonnen oder die Anlagen nicht fristgemäß fertig gestellt wurden.
Um ein Erlöschen der Bewilligung zu verhindern ist rechtzeitig vor Fristablauf um "Fristverlängerung" anzusuchen.
Bitte beachten Sie, dass diese Dienste derzeit nur bei Bescheiden mit erlassender Behörde 'Landeshauptmann von Oberösterreich' möglich sind.
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