E-Government Land Oberösterreich
Einstieg
Nach Fertigstellung und vor dem Betrieb der Anlage ist vom Wasserberechtigten der Behörde mitzuteilen dass die Anlage fertig gestellt sei. Meist sind auch Ausführungsunterlagen vorgeschrieben, die dann der Behörde vorzulegen sind.
Da die Erarbeitung der Ausführungsunterlagen oft einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, kann mit diesem Formular die Fertigstellungsmeldung vorweg elektronisch erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass diese Dienste derzeit nur bei Bescheiden mit erlassender Behörde 'Landeshauptmann von Oberösterreich' möglich sind.
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